Schlagwort: Rauch

  • „Gefahrenpotenzial beachten“

    BERLIN // Ein Vorstoß der Grünen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie schnellstmöglich zu einer Richtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterzuentwickeln, war kürzlich Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. DTZ fasst die Ergebnisse zusammen.

    Neue Steuerkategorien
    In ihrem Antrag schreibt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, mit der neuen Richtlinie solle sichergestellt werden, dass auch tabakfreie sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Rauch- und Dampferzeugnisse wie Liquids für E-Zigaretten oder künftige Rauch- und Dampfproduktentwicklungen durch Schaffung neuer Steuerkategorien mit einer Steuer jenseits der Umsatzsteuer belegt werden könnten. Außerdem sollten in einer Langzeitstudie die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen neuer Tabak- und Rauchprodukte untersucht werden.

    Wirksame Präventionsinstrumente
    Nach Ansicht der Antragsteller sind die neuen Dampfgeräte nicht harmlos. Tabakerhitzer und E-Zigaretten seien nach dem aktuellen Forschungsstand nicht so schädlich wie Zigaretten, trotzdem sei die gesundheitsschädliche und potenziell krebserregende Wirkung dieser Waren bereits festgestellt worden. Zu den Wirkungen von Steuern heißt es, die Tabaksteuererhöhungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass Steueranpassungen besonders bei den preissensiblen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den wirksamsten Präventionsinstrumenten gehörten. Bisher würden die neuartigen Dampfprodukte nicht adäquat besteuert.


    Kritik am Konzept

    Das Aktionsbündnis Nichtrauchen begrüßte in seiner Stellungnahme den Vorstoß der Grünen, wollte aber deren Vorschlag einer differenzierten Besteuerung von herkömmlichen Tabakwaren und Erzeugnissen wie E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mittragen. Studien deuteten auf gravierende Gesundheitsfolgen auch bei den neuen Produkten hin, hieß es. So enthalte der Dampf krebserregendes Formaldehyd, auch Auswirkungen auf das Lungengewebe und die Fruchtbarkeit zeigten sich in Studien. Daher sollten diese Angebote genauso hoch besteuert werden wie Rauchprodukte.

    DKFZ unterstützt Antrag
    Dagegen unterstützte Professor Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum den differenzierten Ansatz im Antrag der Grünen. Einerseits erzeugten die neuen Erzeugnisse Schadstoffe, andererseits wisse man aber, dass deren Mengen bei all diesen Produkten deutlich niedriger seien als beim Rauchen.

    Der Gefäßchirurg Professor Martin Storck vom Städtischen Klinikum Karlsruhe führte aus, eine steuerliche Gleichbehandlung sei nicht gerecht, denn „eine deutliche Risikoreduktion ist besser als Rauchen“.

    VdeH warnt
    Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) betonte in seiner Stellungnahme, E-Zigaretten seien nachweislich ein probates Mittel, um das wesentlich gesundheitsschädlichere Tabakrauchen aufzugeben. Der VdeH-Vorsitzende Michal Dobrajc verwies vor dem Ausschuss auf Erfahrungen in anderen Ländern, die zeigten, dass nach der Einführung von Steuern auf E-Zigaretten wieder mehr geraucht werde. So seien in den USA für jedes Fläschchen Flüssigkeit, das weniger verkauft wurde, sechs Packungen Zigaretten mehr verkauft worden.

    Schwarzmarkt im Auge behalten
    Auf einen anderen Aspekt wies Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie hin: Die Besteuerung sollte den Konsumenten Anreize geben, von den schädlichsten zu den am wenigsten schädlichen Produkten zu wechseln. Legal verkaufte Dampfartikel könne man auf ihre Inhaltsstoffe hin kontrollieren. Auf keinen Fall sollte die Besteuerung Anreize geben, auf unkontrollierte Erzeugnisse vom Schwarzmarkt auszuweichen, wie dies in Griechenland geschehen sei.

    Fiskalische Belastung
    Auch Professor Wolf-Dieter Heller vom Institut für Tabakforschung wies auf unerwünschte Folgen hoher fiskalischer Belastungen hin. So habe etwa Italien eine hohe Steuer auf E-Zigaretten eingeführt, worauf deren Verkauf auf nahezu Null zurückgegangen sei. Nachdem die Steuer dann wieder abgeschafft worden sei, sei der Verkauf deutlich gestiegen. In Deutschland hätten massive Steuererhöhungen auf Zigaretten in den Jahren 2002 und 2005 dazu geführt, dass wesentlich mehr Zigaretten im Ausland und auf dem Schwarzmarkt gekauft wurden.

    red

  • VdeH begrüßt Äußerung der Grünen zur E-Zigarette

    BERLIN // Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) begrüßt es, dass Bündnis 90/Die Grünen die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten gegenüber Tabakzigaretten anerkennen.

    EU-Tabaksteuerrichtlinie
    Die Bundestagsfraktion hatte vor kurzem in ihrem Antrag „EU-Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickeln und an gesundheitlichen Auswirkungen ausrichten“ (Drucksache 19/18978mv. 6.5.2020) angeführt, dass Tabakerhitzer und E-Zigaretten „nach aktuellem Forschungsstand nicht so schädlich wie Zigaretten“ seien, „weil die Tabaksticks in Tabakerhitzern und das Liquid in E-Zigaretten nicht verbrannt, sondern nur erhitzt werden und der dabei entstehende Dampf weniger Schadstoffe als Zigarettenrauch enthält“. Die Fraktion plädiert darin auch für die Schaffung neuer „Steuerkategorien“ für Rauch- und Dampfprodukte sowie Heat-not-Burn-Produkte innerhalb der Tabaksteuerrichtlinie. Der Antrag liegt zur Beratung im Gesundheitsausschuß des Bundestags vor.

    Politik gefordert
    „Bei der Besteuerung hat die Politik die Chance, den Umstieg von Rauchern auf die E-Zigarette zu fördern. Je weniger E-Zigaretten mit Steuern belastet sind, desto attraktiver werden sie für Raucher. E-Zigaretten enthalten keinen Tabak und haben daher auch nichts in einer „Tabaksteuer“ zu suchen. Vor diesem Hintergrund wären ein Verzicht auf eine solche Verbrauchsteuer und eine ermäßigte Mehrwertsteuer ein großer Schritt nach vorne im Sinne der Harm Reduction“, erklärt Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH).

    pi

  • Rauchfrei bis zum Jahr 2030

    LONDON // In Großbritannien geht es Rauchern jetzt an den Kragen – endgültig, glaubt man einem Bericht der „Daily Mail“. Der Tageszeitung liegt nach eigenen Angaben ein Papier vor, das Gesundheitsminister Matt Hancock in diesen Tagen vorstellen will. Demnach soll das Königreich bis zum Jahr 2030 komplett rauchfrei sein. Aktuell hat der Inselstaat mit 14,9 Prozent die zweitniedrigste Raucherquote Europas (nach Schweden).

    Wird das „extrem herausfordernde“ Vorhaben umgesetzt, dann kommen auch auf die Tabakkonzerne erhebliche Ausgaben zu. Sie sollen sich an den Kosten für Anti-Rauch-Programme beteiligen. Außerdem könnten sie verpflichtet werden, jeder Packung Kurzanleitungen zum Rauchstopp beizulegen. Ziel ist es, Krankenkassen und Gesundheitsämter finanziell zu entlasten.

    Wer auf Nikotin nicht verzichten will, dem wird der Konsum von E-Zigaretten nahegelegt – wie ihn der National Health Service als Tabakalternative seit Jahren ohnehin propagiert. Über die Haltung gegenüber Tabakerhitzern wie Iqos (Philip Morris) oder Glo (BAT) ist dem Papier zufolge noch nicht entschieden.

    Bislang hatte die Regierung sich zur Aufgabe gemacht, die Raucherquote bis zum Jahr 2022 auf zwölf Prozent zu senken. Laut Hancock gibt es soziale Unterschiede im Rauchverhalten. So würde in Westminster eine von 50 Schwangeren rauchen, im strukturschwachen Blackpool sei es dagegen jede vierte.

    red

    (DTZ 29/19)

  • E-Zigaretten an Bord erlaubt

    MAINZ // Karibik, Mittelmeer oder Skandinavien – Kreuzfahrten sind eine beliebte Art, Urlaub zu machen. Wer E-Zigaretten dampft, muss wissen: Nicht überall ist das auf dem Schiff erlaubt.

    Bislang gelten auf See nahezu die gleichen die Regelungen für den Konsum von Tabak- und E-Zigaretten – auch weil andere Gäste an Bord den Dampf als Rauch interpretieren könnten. Die Möglichkeiten zum Dampfen sind begrenzt, denn in den meisten öffentlichen Bereichen ist es nicht gestattet. Darauf verzichten muss aber niemand, denn auf vielen Schiffen gibt es gekennzeichnete Abschnitte auf dem Außendeck, wo der Griff zur E-Zigarette erlaubt ist. Posh Global, Hersteller der E-Zigarettenmarke „be posh“, hat sechs Reedereien befragt und zusammengestellt, wo gedampft werden darf und wo nicht.

    Wer mit TUI Cruises unterwegs ist, sollte ein Zimmer mit eigenem Balkon buchen – dort darf gedampft werden. Dabei gilt zu beachten: Das Dampfen ist nur auf dem Balkon, nicht in der Kabine selbst erlaubt. Einzig die Reederei Costa Kreuzfahrten gestattet E-Zigaretten innerhalb der Kabinen. In den exklusiven Garden Villen auf den Schiffen der Norwegian Cruise Line ist deren Nutzung im privaten Garten und auf den privaten Sonnendecks erlaubt.

    Bei MSC und Royal Caribbean ist der Genuss von E-Zigaretten im Bord-Kasino gestattet, bei Norwegian Cruise Line allerdings nur aktiven Spielern. Auf vielen Schiffen gibt es zudem Raucher-Lounges, in denen das Dampfen erlaubt ist. MSC, Royal Caribbean und TUI Cruises bieten zudem Bars und Lounges an, in denen gedampft werden darf. Die „Churchill‘s Cigar Lounges“ der Cunard-Schiffe ist übrigens Zigarren- und Pfeifenrauchern vorbehalten.

    Generell gilt: Gemäß den globalen Standards gibt es mehr Nichtraucher- als Raucherzonen. In vielen öffentlichen Bereichen ist weder Dampfen noch Rauchen erlaubt. Fast alle Schiffe verfügen aber über gekennzeichnete Orte, an denen Reisende ihre E-Zigarette in aller Ruhe genießen können. Wer also den nächsten Urlaub auf dem Meer plant, sollte bei der Buchung die jeweiligen Regelungen der Reederei beachten.

    red

    Den vollständigen Artikel inklusive Tabelle lesen Sie in der Printausgabe DTZ 44/17.