Schlagwort: Präsentationsverbot

  • Großbritannien verbannt Markenlogos ab 2016

    MAINZ // In Großbritannien will nächstes Jahr die Einheitspackung für Tabakprodukte einführen. Mit dem sogenannten Plain Packaging verschwinden die Markenlogos von den Oberflächen der Zigaretten- und Feinschnittpackungen.

    Stattdessen werden Bild- und Textwarnhinweise knapp 65 Prozent des Äußeren bestimmen. Mit dieser Maßnahme wollen die britischen Abgeordneten vor allem den Jugendschutz stärken und potenzielle jugendliche Raucher abschrecken.

    Neben der standardisierten Verpackung, die 2016 den Markt bestimmt, sorgt das Präsentationsverbot, der Display Ban, für anhaltende Kritik im Handel und bei Herstellern. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist das Gesetz ab April für den kompletten Handel gesetzlich vorgeschrieben.

    Die Industrie protestiert. British American Tobacco (BAT), Japan Tobacco International (JTI) und Imperial Tobacco kündigen rechtliche Schritte an. Sie sehen durch das Plain-Packaging-Gesetz ihre geistigen Eigentumsrechte verletzt.

    Die Kritik wächst, nachdem jetzt auch Frankreich in einem Schreiben an die EU-Kommission ankündigt, nächstes Jahr die Standard-Packung für Zigaretten einführen zu wollen. Die französische Regierung beruft sich dabei auf die Tabakproduktrichtlinie (TPD2), die den Mitgliedsstaaten erlaubt über die Richtlinie hinauszugehen.
    red

    (DTZ 12/15)

  • Display Ban: Präsentationsverbot kommt im April

    LONDON // In zweieinhalb Monaten verschwinden Tabakwaren in Großbritannien aus der öffentlichen Wahrnehmung. Schuld ist der Display Ban.

    Dieses Präsentationsverbot für Tabakwaren tritt ab 6. April für alle Händler in Kraft. Bisher, genauer seit 2012, waren nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von knapp 280 Quadratmetern betroffen. Dieses Jahr müssen auch kleine und mittlere Läden die Vorgaben umsetzen. Falls nicht, droht der Staat mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren und oder Geldbußen von knapp 6.500 Euro.

    Die Sanktionen gelten auch für diejenigen, die mit Eigenkreationen, wie Vorhängen oder Rollos vor dem Zigarettenregal, versuchen die Regulierung umzusetzen. Ein Problem, das tausende unabhängige kleine Händler betrifft, berichtet die britische Online-Zeitschrift „Talking Retail“.

    Die großen Zigarettenhersteller arbeiten bereits mit etwa 30.000 britischen Tabakhändlern zusammen und beraten sie entsprechend. So bietet Imperial Tobacco seinen Handelspartnern auf der Webseite [link|http://www.imperial-trade.com ] www.imperial-trade.com [/link]eine „Fülle von geeigneten Lösungen an“, sagt Sophie Hogg, Leiterin des Handelsmarketing bei Imperial Tobacco.

    Betroffene Händler suchen allerding unabhängig von diesen Angeboten zum Beispiels im Internet nach geeigneten Regal- beziehungsweise Präsentationslösungen. Keine gute Idee, meinen Experten. „Das Problem ist, dass die Händler zwar das Gesetz, allerdings nicht die Details seiner Umsetzung kennen“, sagt Mike Houghton, Marketingchef beim CJ Retail Solutions. Die Lösungen Marke Eigenbau reichen in der Regel nicht, um den gesetzlichen Anforderungen des Display ban zu genügen, betont Houghton gegenüber Talking Retail.
    red/kes

    (DTZ 04/15)

  • Öffentlicher Protest an EU-Plänen

    BRÜSSEL/HAMBURG/BERLIN/MÜNCHEN (DTZ/red). Die geplante Tabakproduktrichtlinie (TPD) lässt den Blätterwald in den bundesdeutschen Medien rauschen. Der aktuelle EU-Entwurf sorgt für einhellige Proteste in Politik und Tabakindustrie.

    Gesundheitskommissar Tonio Borg hat Medieninformationen zufolge das Dokument am Mittwoch der Kommission vorgestellt. Und Kommissionspräsident José Manuel Barroso wünscht sich keine großen Diskussionen, sondern das dieser „letztgültige Entwurf der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher“ möglichst einstimmig von den Kommissaren abgesegnet wird, schreibt die „Welt“.

    Sein Inhalt entspricht im Wesentlichen dem ursprünglichen Dalli-Dokument, doch wurde in einigen Punkten nachgebessert, heißt es. Beispielsweise bei den Zusatzstoffen. Künftig sollen Zusatzstoffe mit „charakteristischen Geschmack verboten werden. Allerdings sollen unabhängige Gremien bei der Entscheidungsfindung helfen, zitiert die Tageszeitung.
    Keine Änderungen gibt es offensichtlich bei der Aussage, dass die Warnhinweise aus Bild und Text bestehen und 75 Prozent der Vorder- und Rückseite einer Zigarettenpackung bedecken sollen.

    TPD: überzogen und überflüssig
    Das geht nicht nur der Tabakindustrie zu weit. „Das ist die Einführung der Einheitspackung durch die Hintertür. Die bisher bekannten Vorschläge verstoßen ganz klar gegen deutsches und europäisches Recht“, sagt Marcus Schmidt, Deutschlandchef von Reemtsma der „Welt“. „Was die EU-Kommission vorhat, ist unglaubliche Willkür und unglaublicher Unsinn“, kommentiert Ad Schenk, Deutschlandchef von Britisch American Tobacco (BAT) das EU-Vorhaben. Auch in der Politik finden die Inhalte des TPD-Entwurfs keinen Anklang.

    Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kommentiert kritisch die geplanten Anti-Tabak-Maßnahmen der EU. „Ich will die Bürger von gesundheitsbewusstem Verhalten überzeugen und nicht gängeln oder bevormunden“, sagte Bahr der „Bild am Sonntag“.

    Auch Tabakgegner Karl-Heinz Florenz hält die geplanten Warnhinweise für völlig überzogen und ist erleichtert, dass die Einheitspackung vom Tisch ist, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Ähnlich ablehnend kommentiert der CDU-Europaabgeordnete das EU-Vorhaben künftig die Größe der Schachteln vorzuschreiben und zu normieren. Keine Rede ist im letzten Entwurf dagegen von einem Präsentationsverbot für Tabakwaren (Display ban). Tabakwaren und Werbung sind auch künftig im Geschäft erlaubt. „Die EU hat diesen Teil nur deshalb zurückgezogen, weil sie gar nicht die Befugnis hat, so etwas anzuordnen“, sagt Ad Schenk der „Welt“.

    (DTZ 51/52/12)

  • Ärgernis ohne Gleichen

    LONDON (DTZ/red). Im Vereinigten Königreich kocht die Großhandelsseele. Grund ist der sogenannte Tobacco display ban, d.h. das Präsentationsverbot für Tabakprodukte im Handel.

    Seit über einem Monat ist das Gesetz in England in Kraft und sorgt immer noch für Missstimmung unter den betroffenen Unternehmen, schreibt die Fachhandelszeitschrift „The Grocer“ diese Woche.

    Demnach müssen auch Großhändler sicherstellen, dass alle Tabakprodukte, die sich in ihren Lagern befinden und die von den speziellen Tabak-Lagerräumen bis hin zum Kassenbereich die Warenkette durchlaufen, verhüllt bzw. verdeckt sind.

    Praktisch gilt, dass sie während ihres Durchlaufs im Großlager für Nicht-Tabak-Händler unsichtbar bleiben.

    Das heißt laut „The Grocer“, dass alle betroffenen Tabakprodukte in einer Schachtel oder Box verborgen werden müssen. Diese wiederum muss verschlossen sein, wenn der Kunde das Tabak-Lager verlässt und muss wiedergeöffnet werden, wenn die Produkte im Kassenbereich abgerechnet werden.

    Und anschließend, wenn sie das Lager verlassen, werden sie wieder verpackt und verschlossen. Entsprechend darf es auch durch die Fenster des Tabak-Lagers keine Sicht auf die Produkte geben.

    „Das Ganze ist ein kompletter Albtraum!“, beschreiben Betroffene die Arbeits- Abläufe gegenüber der englischen Fachzeitschrift. Ein Ärgernis ohne Gleichen.

    Als Folge protestiert der Großhandel gegen die Auflagen des Tabak-Präsentationsverbots. Da sich in ihren Lagern in der Regel nur Branchenmitglieder und keine Öffentlichkeit oder Kinder aufhalten, greife das Gesetz in ihrem Fall nicht. Es sei nicht durchdacht und nur belastend.

    (DTZ 21/12)

  • Efta-Gerichtshof gegen Präsentationsverbot

    LUXEMBURG (DTZ/pnf). Der Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, der die Länder Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island angehören, hat in einem von Philip Morris Norway AS angestrengten Verfahren festgestellt, dass das Verbot der offenen Verkaufspräsentation für Tabakwaren in Norwegen ein Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs darstellt, wenn es die Vermarktung von Produkten aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums tatsächlich stärker benachteiligt als importierte Tabakwaren, die bis vor kurzer Zeit noch in Norwegen hergestellt wurden und daher bei den Verbrauchern bekannter seien als erstgenannte Waren.

    Das norwegische Gericht, das den Fall vor den Efta-Gerichtshof brachte, soll nun entscheiden, ob tatsächlich eine Handelsdiskriminierung erfolgt. Das Urteil des Luxemburger EFTA-Gerichtshofs könnte in dieser Frage durchaus richtungsgebenden Charakter für die juristische Sichtweise innerhalb der EU haben, in der ja einige Länder ebenfalls Schritte für ein Präsentationsververbot für Tabakwaren am PoS beabsichtigen, wie auch für die EU-Kommission, die im Rahmen der Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie entsprechende Vorschläge vorgelegt hat.

    (DTZ 37/11)

  • Widerstand gegen Pläne der EU- Kommission

    BRÜSSEL (DTZ/da). Gegen die Absicht der EU-Kommission, den Rauchern und der Tabakbranche noch mehr Daumenschrauben anzulegen, regt sich Protest. In Österreich wollen die Trafikanten mit einem Aktionsfolder „Jetzt NEIN sagen“ Konsumenten dazu bewegen, im Internet für ihre Rechte abzustimmen und sich gegen eine Verschärfung der Tabak-Produktrichtlinie auszusprechen. Auch in Deutschland will die Tabakbranche die von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen in Industrie und Handel sowie die Verbraucher zum Widerstand aufrufen.

    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV), der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ), der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), Philip Morris und die Gewerkschaft NGG haben ein gemeinsames Grundsatzpapier entwickelt, das demnächst als Flyer u. a. über den Tabakwaren-Fachhandel verteilt werden soll.

    Aufklärungsarbeit
    Darüber hinaus soll es eine kostenlose Telefonhotline geben, die bald freigeschaltet werde. Außerdem wird eine Internet-Seite eingerichtet, auf der die geplante EU-Richtlinie in deutscher Übersetzung nachzulesen ist und wo erklärt wird, wie man bis zum 17. Dezember 2010 Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren an die EU-Kommission abgeben kann.

    Der Widerstand richtet sich vor allem gegen folgende Pläne der EU-Kommission:
    • Bildwarnhinweise, die in sämtlichen Mitgliedstaaten eingeführt werden sollen.
    • Einheitsgeschmack, womit die Verbote bzw. Regulierungen von Zusatzstoffen gemeint sind.
    • Plain Pagaging, sprich Einheitspackungen, auf denen Bilder und sämtliche farbige Wortmarken verboten sind.
    • Werbe- und Präsentationsverbot von Tabakwaren am Verkaufsort, was im Klartext heißt, dass Tabakprodukte im Laden nicht mehr gezeigt werden dürften.
    • Verbot von Zigarettenautomaten.

    Die EU-Kommission will Rauchern und Tabakbranche offenbar massive Fesseln anlegen und könnte am Ende weit über das Ziel des Nichtraucherschutzes hinaus reichenden Maßnahmen gegen beide beschließen.

    Dallis VorhabenZum Hintergrund: Derzeit überarbeitet die Kommission die Tabak-Produkt-Richtlinie 2001/37/EG, in der die Herstellung, Aufmachung und der Verkauf von Tabakerzeugnissen geregelt sind. Dazu gehören zum Beispiel Warnhinweise, die Offenlegung von Zusatzstoffen oder das Verbot von Bezeichnungen wie „mild“ und „light“.

    Bereits zu Beginn der Konsultationsphase zur Überprüfung besagter Produktrichtlinie hat sich EU-Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar John Dalli für noch schärfere Regulierungen ausgesprochen. In diesem Zusammenhang hat er u. a. Ekelfotos auf Tabakpackungen befürwortet und gefordert, dass Zigaretten nicht mehr sichtbar in einem Geschäft ausgestellt werden dürften.

    „Diskriminierung von Tabakwaren“Entschieden gegen derartige Pläne wendet sich BTWE-Präsident Rainer von Bötticher. „Ein Präsentationsverbot zwingt den Fachhändler zu kostenintensiven Umbauten. Dem Verkauf unter der Ladentheke würde die Produktinformation als wichtiges Kaufkriterium für den Konsumenten zum Opfer fallen. Beides bedeutet das Aus für viele kleine Einzelhändler!“ Die Warenpräsentation, individuelle Fachberatung und Produktdifferenzierung über eine sichtbare Markenvielfalt statt weißer Einheitspackung seien die Garanten für eine gute Beratung, die kontrollierte Abgabe und den gelebten Jugendschutz im Fachhandel, so von Bötticher.

    Er betont, dass der Tabakwaren-Facheinzelhandel für Information, Aufklärung und Prävention statt Verbote stehe. „Verbote drängen Tabakwaren in die Ecke der organisierten Kriminalität!“ Eindringlich warnt der BTWE-Präsident: „Die Pläne der Europäischen Kommission zur Diskriminierung von Tabakwaren durch die Einheitspackung und das Präsentationsverbot bevormunden Handel und Verbraucher in beispielloser Weise und führen zur Existenzvernichtung tausender Arbeitsplätze im Tabakfachhandel, in Kiosken und Tankstellen.“

    (DTZ 42/10)