Schlagwort: öffentliche Konsultation

  • Aufruf des BdZ

    BONN // Der Bundesverband der Zigarrenindustrie, der die Interessen der Zigarrenhersteller und Importeure vertritt, wendet sich an die Zigarrenliebhaber aber auch an die Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure sowie Fachhändler und ermuntert jeden, an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Tabakregulierung teilzunehmen.

    Die Konsultation kann noch bis zum 16. Mai beantwortet werden und es ist wichtig, dass die Zigarrenliebhaber ihre Stimme erheben. Im Verband hält man es für äußerst bedenklich, dass bei der Befragung nur noch zwischen herkömmlichen und neuartigen Erzeugnissen unterschieden wer‧de. Es müsse der Kommission die klare Botschaft übermittelt werden, dass es sich bei Zigarren und Zigarillos um besondere Tabakprodukte handelt, die bis jetzt und auch in Zukunft einer anderen Regulierung bedürfen. Das sollte der Zigarrenraucher am Ende des Fragebogens klar formulieren.


    Weitreichende Regulierungsmaßnahmen

    In den nächsten Jahren stehen in Brüssel weitreichende Regulierungsmaßnahmen für Tabakwaren auf der Tagesordnung mit dem Ziel, eine rauchfreie Gesellschaft in der EU zu erreichen – es ist wichtig, dass Zigarren und Zigarillos als Genuss- und Kulturgut trotzdem erhalten bleiben. Die Zielsetzung der EU-Politik wird am Ende des Fragebogens für die Firmen sehr deutlich, wo gefragt wird, ob Unternehmen schon eine wirtschaftliche Ausstiegsstrategie haben, wenn ein rauchfreies Europa umgesetzt wurde. Hier werde deutlich, dass es um die Abschaffung eines ganzen Wirtschaftszweigs gehe und auch grundsätzlich um eine Bedrohung für den Genuss, so der BdZ. Bei der Teilnahme an der öffentlichen Konsultation wird zwischen verschiedenen Akteuren unterschieden. So haben Bürger – also Zigarrenraucher – einen anderen Fragebogen als Unternehmen.


    Bürger und Unternehmen

    Der Verband hat eine entsprechende Anleitung für eine Teilnahme an der öffentlichen Konsultation – unterteilt nach Bürgern und Unternehmen erarbeitet und auf seiner Homepage veröffentlicht. Wichtig ist, dass die Teilnehmer am Ende des Fragebogens in dem Freifeld kurz die Bedeutung von Zigarren und Zigarillos beziehungsweise deren Sonderstellung als Genussartikel betonen. Formulierungsvorschläge stehen auf der Homepage.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Verband und schreiben eine E-Mail an: info@zigarren-verband.de oder informieren sich auf der Homepage des Verbands unter [link|http://www.zigarren-verband.de ]www.zigarren-verband.de[/link]

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  • Händler sollen Meinung schreiben

    KÖLN // Die EU-Kommission plant die nächsten Verschärfungen bei der Vermarktung von Tabak- und Nikotinprodukten. Bevor diese in Angriff genommen werden, sollen die bisherigen Tabakregulierungen bewertet werden. Hierfür hat die EU-Kommission am 20. Mai einen sogenannten Call for Evidence zur „Evaluierung des Rechtsrahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs“ gestartet. Diese öffentliche Konsultation bildet den Auftakt eines Prozesses, der unter anderem auf eine weitere Verschärfung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie hinauslaufen soll.

    Individuelle Stimmen im Fokus
    Die [link|https://bit.ly/3agY0B9]Konsultation [/link]richtet sich insbesondere auch an Unternehmen der Tabak- und E-Zigarettenbranche – sowohl der Industrie als auch des Handels. Der EU-Kommission kommt es hierbei vor allem auf die individuellen Stimmen der einzelnen Marktteilnehmer an. Deshalb sind jetzt vor allem auch der Tabakfachhandel, Kioskbetreiber und Filialisten gefordert, ihre Stellungnahme mit eigenen Worten bei der EU abzugeben. Torsten Löffler, Präsident des Handelsverbandes Tabak (BTWE): „Jetzt ist Volkes Stimme gefragt. Ob tabakfreie Nikotinbeutel oder bürokratisches Rückverfolgungssystem: Viele im Handel sind genervt, weil sie bei der Vermarktung von Tabak- und Nikotinprodukten regelmäßig und unvorhersehbar durch Behörden reglementiert werden. Der Handel wünscht sich für den Verkaufsalltag eine sichere Rechtslage und keine Unsicherheiten oder Restriktionen, die nur Bürokratie schaffen, aber nicht der Gesundheit nutzen.“

    Der Handelsverband Tabak (BTWE) ruft die betroffenen Handelsunternehmen auf, der EU-Kommission bis zum 17. Juni ihre persönliche Meinung mitzuteilen. Nach ihrer Registrierung können Händler umgehend aktiv werden. Löffler: „Jeder Handelsunternehmer hat jetzt die Chance, der EU-Kommission seine Meinung zu sagen. Wenige Sätze reichen hierfür aus. Jede abgegebene Stimme ist Gold wert.“ Das Feedback soll Basis für weitere Regulierungen der EU-Kommission sein.

    Wichtige Hilfestellungen
    Der BTWE empfiehlt dem betroffenen Einzelhandel zusätzlich auch die Registrierung auf der Homepage www.dein-ding.eu/tabakhandel. Die Branchenaktion soll interessierten Tabakwarenhändlern in Zukunft wichtige Hilfestellungen rund um anstehende Regulierungen anbieten. Die Nutzer der Seite erhalten relevante Informationen zur Konsultation, eine Anleitung zur Beteiligung und einfache Hinweise, worauf bei der Stellungnahme geachtet werden sollte. Zusätzlich ist vorgesehen, nach Abschluss der Konsultation über den Überarbeitungsprozess der Tabakprodukt-Richtlinie weiter zu informieren.

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  • Tabakkontrolle neu bewertet

    BRÜSSEL //Derzeit läuft auf der Online-Plattform der EU-Kommission (siehe unten) eine öffentliche Bewertung der bisherigen Tabakkontrollmaßnahmen. Unternehmen, Fachhändler, Verbände und Industrie sind aufgerufen, sich auf der [link|https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13481-Evaluation-of-the-legislative-framework-for-tobacco-control_de]Internetseite[/link] zur Wirksamkeit der bisherigen EU-Maßnahmen zu äußern.

    Das können Themen wie Schockbilder, die Verwässerung von Markenrechten, das Mentholverbot und die Wirksamkeit der Gesetze im Einzelnen, oder die TPD im Allgemeinen sein. Ihre Kritik, Anmerkungen und Vorschläge fließen in die Neubewertung der künftigen Vorgaben der Kommission zum Tabakkonsum mit ein. An der öffentlichen Konsultation kann bis zum 17. Juni 2022 in allen EU-Amtssprachen teilgenommen werden.
    Ziel der Erhebung sei es zu verstehen, inwieweit die bisherigen Anordnungen funktioniert haben, und die Ziele erreicht worden seien, betont die Kommission ihre Evaluierung.

    Die Richtlinie müsse sich neuen Herausforderungen wie einer veränderten Produktlandschaft und neuen Konsummustern stellen können. Sie solle flexibel genug sein, um auf innovative Entwicklungen zu reagieren, begründet die EU den Schritt.

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