Schlagwort: Nikotinfreie Liquids

  • Experten einigen sich

    BERLIN // Die Finanzexperten von Union und SPD haben sich auf ein modifiziertes Steuermodell geeinigt.

    Gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen des Finanzministeriums werden die Sätze auf neue Produkte nun reduziert. Der Aufschlag wird voraussichtlich 20 Prozent niedriger ausfallen, als zunächst geplant, und wird volumenabhängig erhoben. Das bedeutet allerdings: Auch nikotinfreie Liquids werden künftig besteuert. Zudem werden die Abgaben in vier statt wie vorgesehen in zwei Schritten angehoben. Nach Schätzung von Beobachtern ist das für Dampfer insgesamt eine Entlastung von rund 1,5 Milliarden Euro.

    Auch Sticks für Tabakerhitzer werden demnach geringer besteuert als ursprünglich vorgesehen. Die Steuerlast soll 20 Prozent unter der für Tabakzigaretten liegen.

    Zusätzliche Steuerlast
    Zum Ausgleich soll die zusätzliche Steuerlast auf Zigaretten und Feinschnitt – angehoben in fünf jährlichen Stufen – unterm Strich zehn Prozent höher ausfallen, als es das Finanzministerium zunächst vorgeschlagen hatte. Der Fiskus will damit knapp 2,6 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen erzielen.

    Der Einigung der Experten müssen nun noch die Fraktionen zustimmen (bis zum Redaktionsschluss der Print-Ausgabe nicht erfolgt).

    max

  • Tabakwerbeverbot ab 2022

    BERLIN // Was schrieb „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe 10 / 2020? „In Deutschland sind Verkaufsbeschränkungen für Zigaretten ein unpopuläres Thema. Im Bundestag haben Abgeordnete der CDU, aber auch der SPD lange für das Gegenteil gekämpft: dafür, dass Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino legal bleibt. <…> Und obwohl die CDU / CSU-Bundestagsfraktion jüngst Besserung gelobte, ist das entsprechende Gesetz nicht in Sicht.“

    „Formulierungshilfe“
    Allerdings lagen die Hamburger Journalisten falsch. Aus Sicht der Tabakbranche muss festgestellt werden: Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits zwei Tage vor Erscheinen des Magazin-Beitrags seine „Formulierungshilfe“ zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ in Umlauf gebracht.

    Der Kern der neuen Vorschriften: Neben Werbeverboten für klassische Tabakerzeugnisse sollen voraussichtlich ab 1. Januar 2021 auch elektronische Zigaretten sowie nikotinfreie Liquids stärker reglementiert werden.

    Stellungnahmen von Fachorganisationen
    Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, nikotinfreie Liquids den nikotinhaltigen gleichzustellen. In der Begründung heißt es, mehrere Stellungnahmen von Fachorganisationen hätten belegt, dass die verdampften Aerosole gesundheitsschädliche Substanzen enthielten. Genannt wird unter anderem Formaldehyd, das allerdings nach gegenwärtigem Kenntnisstand fast ausschließlich beim Trockendampfen offener Systeme entsteht.

    Wenig überraschend soll Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden – wobei das Verbot für Tabakwaren zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten soll, für Tabakerhitzer ein Jahr später und für E-Zigaretten ein weiteres Jahr danach. Im Kino soll Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten künftig erst bei Filmen möglich sein, die ab 18 („keine Jugendfreigabe“) eingestuft sind.

    Abgabe von Warenmustern
    Immerhin: Die Abgabe von Warenmustern an Konsumenten bleibt innerhalb von „Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels“ erlaubt, wird sonst – etwa auf Festivals – jedoch ebenfalls untersagt.

    Schräg wirkt im Entwurf die Anwendung der sogenannten „One in, one out“-Regel. Konkret heißt es in der Begründung: „Eine Kompensation des laufenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft kann innerhalb des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens nicht realisiert werden. Die Belastung wird aber über die Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen kompensiert. Bei diesem Regelungsvorhaben wird eine Entlastung der Wirtschaft von 27 Millionen Euro jährlich erreicht.“

    Kritik aus der E-Zigarettenbranche
    Kritik kommt aus der E-Zigarettenbranche. Beanstandet werden zum Beispiel Formulierungen zu den Fristen: „Werbung auf Außenplakaten soll verboten werden. Die Übergangsregelung gilt in diesem Entwurf nicht für Nachfüllbehälter (Liquids), sondern nur für E-Zigaretten. Wir gehen aber bisher davon aus, dass hier Nachfüllbehälter schlichtweg vergessen worden sind.“

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zeigt sich enttäuscht: „Die für unsere Branche deutlichste Einschränkung ist unserer Meinung nach, dass der Paragraf 19 im Tabakerzeugnisgesetz auch für nikotinfreie Produkte gelten würde. Dieser Paragraf verbietet die Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, womit das Internet gemeint ist. Das schließt auch die bislang gängige Werbung für ‚Shake & Vape‘-Hersteller auf Instagram, Facebook und anderen Plattformen ein. Dieses Verbot würde Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.“

    E-Branche nicht zufrieden
    Ob und welche betroffenen Unternehmen und Verbände bis zum Fristablauf am 6. März (nach Redaktionsschluss) dargelegt haben, mit welchen „Einnahmeeinbußen aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Werbebeschränkungen voraussichtlich zu rechnen ist“, wie es das Begleitschreiben zum vorliegenden Entwurf vorsieht, ist nicht bekannt. Klar ist, dass insbesondere die E-Branche nicht zufrieden sein kann.
    red
    (DTZ 11/20)

  • Dampfen bleibt unbedenklich

    BERLIN // Dampfer sollten darauf verzichten, das Gemisch für ihre E-Zigaretten selbst herzustellen. Das gilt besonders dann, wenn die Konsumenten keine ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Darauf hat jetzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hingewiesen.

    Gefahr beim Selbstmischen
    Beim Selbstmischen bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass Mineral- und Pflanzenöle verwendet werden. Öle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und könnten bei einem Inhalieren zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Auch von E-Zigaretten und Gemischen (sogenannten E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung sei abzuraten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung reagiert damit auf Berichte, denen zufolge gehäuft schwere Lungenerkrankungen bei Dampfern in den USA aufgetreten sind und es mehrere Todesfälle gab.

    „Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen“, sagt BfR-Präsident Andreas Hensel. „Dennoch sollten Dampfer auf Symptome wie Atembeschwerden oder Schmerzen im Brustbereich achten, besonders nach einem Produktwechsel.“

    Problematisch könnten auch nikotinfreie Liquids sein
    In der E-Zigarette wird eine – in der Regel nikotinhaltige – Flüssigkeit erhitzt, so dass sie verdampft und eingeatmet werden kann. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind E-Zigaretten nach heutigem Wissen weniger gesundheitsgefährdend als konventionelle Tabakerzeugnisse. Unzureichend untersuchte Inhaltsstoffe, Verunreinigungen oder neue Liquid- und Verdampferprodukte könnten jedoch die gesundheitlichen Risiken erhöhen, so das BfR. Bei leistungsstarken Sub-Ohm-Modellen gelangten zudem große Mengen des Dampfes direkt in die Lunge. Die Auswirkungen seien noch weitgehend unerforscht. Problematisch könnten auch nikotinfreie Liquids sein. Sie fielen nicht unter das Tabakrecht und müssten daher keine tabakrechtlichen Bestimmungen einhalten, etwa Verwendungsverbote für gesundheitlich bedenklichen Inhaltsstoffe und die geltenden Meldepflichten. Bei Meldungen beziehungsweise Nachfragen an die Giftinformationszentren sind häufig selbstgemischte E-Liquids die Ursache.

    In den USA wurde innerhalb kurzer Zeit eine Reihe schwerer Lungenerkrankungen mit Atemnot, Husten und Brustschmerzen gemeldet. Es wurde über Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen berichtet. Die betroffenen Dampfer sind laut einer Studie im Fachblatt „New England Journal of Medicine“ im Mittel 19 Jahre alt. Sie verwendeten zum überwiegenden Teil Cannabis-Produkte, die nicht aus dem regulären Handel stammten. Welche Substanz oder welche Faktoren die Lungenleiden auslösten, ist noch ungeklärt.

    Dass die Probleme innerhalb eines kurzen Zeitraums auftraten und vor allem junge Menschen betroffen sind, spricht aus Sicht des BfR dafür, dass eher ein begrenztes Problem vorliegt. Eine detaillierte Aufklärung der Ursachen des Geschehens in den USA sei notwendig, um weitere Empfehlungen geben zu können.

    red

    (DTZ 44/19)