Schlagwort: Nichtraucher

  • Streit um „Smokytheken“

    KÖLN/LUXEMBURG // Der (Rechts-)Streit um die Verdeckung von Bildwarnhinweisen durch Warenautomaten (sogenannte Smokytheken) geht in die nächste Runde. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hin.

    In dem von der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei geführten Prozess gegen zwei Münchner Supermärkte sind nach Einschätzung des Verbandes die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantworteten Vorlagefragen bisher nicht der Schlüssel zur Klärung des Falles.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor kurzem verkündet, dem EuGH noch einmal die zwei der insgesamt vier Fragen vorlegen zu wollen, die der EuGH in der Rechtssache C-370/20 am 9. Dezember 2021 nicht beantwortet hatte.

    Hintergrund des Falles war die Anschuldigung, die vorgeschriebenen Warnhinweise für Tabakwaren seien auf den Warenautomaten nicht erkennbar (DTZ berichtete).

    Warnhinweise nicht erkennbar?
    Bisher hat der BGH unter Berücksichtigung der Auslegungskriterien des EuGH unter anderem noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob es sich bei den Abbildungen auf dem streitgegenständlichen Warenautomaten aufgrund ihrer Gestaltung hinsichtlich Umrissen, Proportionen und Markenlogo um „Abbilder von Packungen“ handelt.

    Mit diesem Schritt widerspricht der BGH der Auffassung des EuGH, dass die Vorlage-fragen zur Lösung des Sachverhalts hinreichend beantwortet seien.

    Ob und inwiefern sich der EuGH zu den beiden unbeantworteten Vorlagefragen äußern wird, ist laut BDTA aktuell nicht einzuschätzen.

    vi

  • Entscheidung zu Automaten

    KÖLN // Vor kurzem sorgte die Nachricht „Schockbilder auf Automaten“ für eine mediale Aufmerksamkeit. In zahlreichen Beiträgen in Print- und Online-Medien wie „Zeit“, „FAZ“, „Lebensmittelzeitung“ und auch im DTZ-Newsletter wurde das Thema nicht differenziert wiedergegeben. Der Bundesverband deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA) erläutert den Sachverhalt.

    Hintergrund
    Zum Hintergrund: Die Nichtraucher-Initiative „Pro Rauchfrei“ hatte zwei Münchner Supermärkte verklagt. Dort gibt es Automaten, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke anhand eines Bildes ausgewählt hat. Auf diesem Bild sind keine Warnhinweise zu sehen. Die sehen die Kunden erst beim Bezahlen an der Kasse, lautete der Pro-Rauchfrei-Vorwurf.

    Europäischer Gerichtshof
    Nachdem der Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, und dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wurde, landete er schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Brüssel.

    Rechtsstreit
    „Der Bundesgerichtshof hat im Rechtsstreit Pro Rauchfrei / JC und der Revision nach LG München und OLG München dem EuGH vier Fragen vorgelegt“, erläutert der BDTA. Die Fragen beziehen sich auf die Interpretation der Richtlinie 2014 / 40 / EU (Tabakproduktrichtlinie). Der EuGH beantworte diese Fragen in der Rechtssache C-370 / 20. In der Folge könne der BGH das Verfahren fortführen und entweder selbst urteilen oder an das OLG München zurückverweisen. Was davon wann geschehe, sei unbekannt. Erst durch den Spruch des BGH werde das Verfahren beziehungsweise über das weitere Verfahren entschieden, der EuGH habe lediglich die Vorlagefragen des BGH beantwortet.


    Automaten tragen bereits Warnhinweise

    Wichtig ist: „Warenausgabegeräte in Deutschland wie etwa Automaten, Smoky Theken sowie andere tragen bereits seit 2018 und aktuell den kompletten Satz Warnhinweise inklusive Bildwarnhinweis“, informiert der BDTA. Der Verband hatte eigenen Angaben zufolge sich Ende 2017 mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie der Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (Bundesländer) darüber verständigt, dass eine Packungsabbildung mit allen nach Paragraf 12 Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) geforderten Warnhinweisen für Text und Bild in Originalgröße durch Aufkleber auf allen Ausgabegeräten für Tabakwaren in Deutschland gut sichtbar angebracht werde.

    Lösung im Einklang mit EU
    Mit dieser Lösung sei man übereingekommen, dass durch das Verwenden von Aufklebern mit Warnhinweisen auf Zigarettenautomaten ein Verstoß gegen Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 TabakerzV kompensiert werden könne. Ein regelmäßiges Aktualisieren der Aufkleber im Einklang mit der entsprechenden Bilddatenbank der EU sei gleichfalls vereinbart worden. Seit Anfang 2018 finden sich dementsprechend bereits die Warnhinweise auf allen Automaten in Deutschland, mittlerweile in der dritten Auflage und Version.

    „Damit sind die in Deutschland tätigen Automatenaufsteller und -betreiber dem Beschluss der ALB mit größter Sorgfalt nachgegangen und werden auch weiter dem Beschluss mit größter Sorgfalt nachgehen“, betont der BDTA.

    vi

  • E-Zigaretten aus dem Krankenhaus

    LONDON // Das klare Bekenntnis zur E-Zigarette als Alternative zur herkömmlichen Tabakzigarette wird in Großbritannien offensiv beworben – jetzt auch direkt im Krankenhaus. Im Sandwell General Hospital in West Bromwich und im City Hospital in Birmingham haben Besucher und Patienten die Option, E-Zigaretten und Zubehör direkt im Gebäude zu kaufen.

    Ein eigener Dampfer-Shop macht es möglich. Auf diese Weise soll der Tabakkonsum weiter eingedämmt werden, schreibt die „Times“. Die Geschäfte werden vom Sandwell and West Birmingham NHS Trust betrieben, der dies im Rahmen seiner Nichtraucher-Kampagne initiiert hat.

    red

    (DTZ 29/19)

  • Philip Morris geht neue Wege

    LAUSANNE / LONDON // Philip Morris geht einen neuen Schritt auf seinem Weg in die „rauchfreie Zukunft“. Der Tabakkonzern hat jetzt ein Tochterunternehmen gegründet, das in Großbritannien Lebensversicherungen anbietet. Dabei wirbt die Gesellschaft namens Reviti International mit Rabatten für Nichtraucher und Rauchaussteiger.

    Die Tarife für eine Police beginnen demnach bei fünf Britischen Pfund (rund 5,80 Euro) pro Monat. Ein 20-jähriger Nichtraucher versichert damit eine Prämie von etwa 174.000 Euro, ein 40-jähriger Nichtraucher immer noch einen Betrag von umgerechnet fast 70.000 Euro.

    Interessant werden die Verträge durch Sonderkonditionen: Wer bei Vertragsschluss raucht und auf eine E-Zigarette umsteigt, wird mit einem Nachlass von 2,5 Prozent belohnt. Wer mindestens drei Monate lang zum Tabakerhitzer Iqos von Philip Morris greift, kann sich 25 Prozent gutschreiben lassen, und Raucher, die mindestens ein Jahr lang die Finger von Zigaretten lassen, dürfen sich über einen Rabatt von 50 Prozent freuen.

    Dan Pender, Chef von Reviti, erläutert: „Philip Morris möchte, dass Menschen mit dem Rauchen aufhören.“ Und Philip-Morris-Boss Andre Calantzopoulos sagt: „Dieser Schritt ist sinnvoll für die öffentliche Gesundheit und für Raucher, aber auch für unsere Aktionäre.“
    Nach Großbritannien will Philip Morris mit Reviti in weitere Länder expandieren, war aus dem Umfeld des Konzerns zu hören. red

    (DTZ 19/19)

  • Nichtraucher-Aktivisten zeigen Santa Fe Natural Tobacco Company an

    HAMBURG // Das Bezirksamt Hamburg Altona hat den Zigarettenhersteller Santa Fe Natural Tobacco Company Germany angemahnt und ihm untersagt, Zigaretten mit der Bezeichnung „organic“ und „aus ökologischen Anbau“ zu vertreiben.

    Absender der Beschuldigung ist das Forum Rauchfrei, berichtet die „Hamburger Morgenpost“. In der Beschwerde gegen das Unternehmen aus Bahrenfeld heißt es, dass die Bezeichnungen den Eindruck vermitteln, der Tabak sei natürlich. Das stelle einen Verstoß gegen das Tabakgesetz dar.

    Auch in den USA protestieren Anti-Tabak-Gruppe und Gesundheitsaktivisten gegen ähnliche Bezeichnungen auf Zigarettenpackungen. In einem Brief an die US-Gesundheitsbehörde FDA fordern sie Maßnahmen gegen Reynolds American und ihre Zigarettenmarke Natural American Spirit zu ergreifen, da diese für zusatzstofffreien und organischen Tabak werben, schreibt das „Wall Street Journal“.
    red

    (DTZ 37/15)

  • „Wir müssen die Vorteile aufzeigen“

    BONN // „Auflagen können einheimischen Herstellern durchaus nutzen“, meint Olaf Ruf, Geschäftsführer des E-Zigarettenherstellers Snoke. Bei einer Regulierung hätten es billigere und schlechtere Wettbewerber deutlich schwerer, sich zu behaupten, erläutert er im DTZ-Interview.

    Herr Ruf, in Großbritannien, Frankreich, den USA – überall wird gedampft. In Deutschland scheint der Trend sich dagegen noch nicht durchgesetzt zu haben …
    Olaf Ruf: Hierfür sehe ich verschiedene Gründe. Besonders wichtig ist der Preis. In Großbritannien kosten 20 Tabakzigaretten fast zehn Euro, in Frankreich sind es beinahe sieben Euro. Demgegenüber kosten etwa in Frankreich zehn Milliliter E-Liquid zwischen fünf und sechs Euro. Weil dieses Liquid aber für rund eine Woche Dampfen reicht, spart der Konsument gegenüber der Tabakzigarette ganz erhebliche Beträge.

    Für Europa leuchtet das ein. Wie sieht es mit den USA aus?
    Ruf: Dort ist das Nichtraucher-Schutzgesetz sehr streng. In den USA ist das Rauchen auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants und Bars verboten. Auch in und vor öffentlichen Gebäuden – außer in Gefängnissen – ist das Rauchen nicht erlaubt. Sogar an Stränden und Parks und besonders in der Nähe von Kinderspielplätzen oder Schulen ist Rauchen verboten. Und das bringt die Raucher-Gemeinde dazu, sich Alternativen zu suchen, zum Beispiel die E-Zigarette.

    Sie fordern jetzt aber keine strengeren Rauchverbote, um der E-Zigarette in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen?
    Ruf: (lacht) Sicher nicht. Vielmehr ist es sehr wichtig, die Konsumenten und Interessenten aufzuklären und die Vorteile der E-Zigarette aufzuzeigen. Eine weitere Voraussetzung für den Durchbruch der E-Zigarette ist, das Produkt – wie die Tabakzigarette – möglichst flächendeckend verfügbar zu machen, mit Konzepten für eine nachhaltige Distribution.

    Verfügbarkeit ist eine Bedingung, Präsenz eine andere…
    Ruf: Richtig, ein starker und nachhaltiger Werbeauftritt darf nicht fehlen. Dazu gehören Werbung am POS, Plakatwerbung, Anzeigen in Fachzeitschriften und deutschlandweite Promotion-Aktivitäten.

    Damit rückt die E-Zigarette in den Fokus der Konsumenten, womöglich aber auch der Regulierer. Was erwarten Sie von der TPD2?
    Ruf: Fest steht: Die Europäische Tabakproduktrichtlinie wird ab Mai 2016 auch auf die E-Zigarette angewendet. Das ist aus meiner Sicht gut, weil dann Klarheit geschaffen wird. Snoke hat gute, wettbewerbsfähige und sichere Produkte. Die dürfen nicht länger bei der Regulierung außen vor und damit der negativen Spekulation überlassen bleiben.

    Sie erwarten positive Auswirkungen?
    Ruf: Ja, die Auflagen können einheimischen Herstellern durchaus nutzen, weil billigere und schlechtere Wettbewerber es deutlich schwerer haben werden, sich zu behaupten. Zudem hoffe ich, dass eine EU-weite Einigkeit bezüglich des Produktstatus von E-Zigaretten erzielt wird.

    Sie haben die Konkurrenz angesprochen: Der deutsche Markt ist fragmentiert. Steht eine Bereinigung an?
    Ruf: Natürlich ist nichts so stetig wie der Wandel. Es wird immer Veränderungen im Markt geben. Wir werden uns entsprechend aufstellen.
    max

    Lesen Sie das ausführliche Interview in der aktuellen Printausgabe der DTZ.

    (DTZ 16/15)

  • Parlament präzisiert Tabakgesetz

    WIEN (DTZ/kes). Der österreichische Nationalrat schafft Klarheit: Am 29. Januar beschloss das Parlament die Gesetzesänderung des Tabakgesetzes. Damit sind die Forderungen der Nichtraucher-Lobby und die Unsicherheiten der Gastronomie vom Tisch.

    Künftig gilt, was bereits 2008 in der Novelle des Tabakgesetzes beschlossen wurde. „Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es dem Gast zumutbar ist zum Betreten des Nichtraucherraumes durch den Raucherbereich zu gehen. Ähnlich sieht er es für den Gang zur Toilette aus“, erläutert Klaus W. Fischer, VCPÖ-Präsident und Fachhändler in Wien, auf Anfrage von DTZ. Der VCPÖ begrüßt, dass das österreichische Parlament die Wünsche von Rauchern und Nichtrauchern respektiere und jetzt Rechtssicherheit für die in Umbauten investierten 100 Millionen Euro schafft.

    In der Vergangenheit hatte es Kritik an dem Tabakgesetz gegeben. Immer wieder hatten Kritiker die Forderungen nach einem strikten Verbot ohne Wahlmöglichkeiten geäußert. Die öffentliche Debatte sowie der bereits „schwammig formulierte Gesetzestext“ (Fischer) von 2008 hat die Gastronomie verunsichert. Betroffene Wirte und Inhaber reichten Klage gegen das Gesetz ein.

    „Mit ihrem Beschluss haben die Parlamentarier jetzt festgelegt, dass der Status quo zulässig ist“, sagt Fischer, „und gleichzeitig eine langwierige juristische Auseinandersetzung verhindert.“

    Seit sechs Jahren existiert ein Rauchverbot, das „klar definierte Ausnahmeregelungen“ enthält, sagt Fischer. Bis 50 Quadratmetern kann der Wirt entscheiden, zwischen 50 und 80 Quadratmeter, sofern eine Teilung möglich ist, kann jeweils ein abgetrennter Nichtraucher- und Raucherbereich eingerichtet werden. „Die österreichische Gastronomie bietet eine ausreichende Anzahl an Nichtraucherlokalen, sowie auch Lokale für Raucher und gemischte Varianten. Dies schafft eine Wahlfreiheit für alle Gäste, die nicht wieder abgeschafft werden darf“, betont der VCPÖ-Präsident.

    (DTZ 06/14)

  • Rauchverbot: hohe Verluste

    ESSEN (DTZ/red). Das seit 1. Mai 2013 geltende totale Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie stößt den Wirten bitter auf. Sie klagen über kräftige Umsatzeinbußen.

    Laut Angaben des nordrhein-westfälischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga verzeichneten 81 Prozent der Schankbetriebe Umsatzeinbußen. Bei über der Hälfte davon gingen die Einnahmen sogar um mehr als 30 Prozent zurück, berichtet die „Neue Ruhr Zeitung“. „Der angekündigte Ansturm neuer Nichtrauchergruppen ist weitestgehend ausgeblieben“, stellt NRW-Dehoga-Hauptgeschäftsführer Klaus Hübenthal fest.

    (DTZ 04/14)

  • Nichtraucher-Demo in Dortmund

    DORTMUND (DTZ/red). Auch auf der diesjährigen Inter-tabac darf geraucht werden – trotz striktem NRW-Rauchverbot. Das stört Tabakgegner gewaltig.

    Das Forum Rauchfrei will am Samstag, den 21. September um 11 Uhr vor den Westfallenhallen gegen die internationale Fachmesse demonstrieren, berichtet „Der Westen“.

    Zuvor hatten die Rauch-Gegner an Dortmunds Bürgermeister Ullrich Sierau appelliert die Inter-tabac zu stoppen, schreibt die Tageszeitung.

    (DTZ 38/13)

  • Frankreichs Raucher organisieren sich

    PARIS (DTZ/red). In Frankreich formiert sich Widerstand gegen die staatliche Anti-Tabak-Politik.

    Französische Raucher wollen Medienberichten zufolge mit der Gründung der „Union for the Right of Adult Smokers (UDFA)“, der Vereinigung für die Rechte erwachsener Raucher, ihre Rechte verteidigen und gegen die ihrer Ansicht unfairen Maßnahmen protestieren.

    „Wir wollen unsere Freiheit verteidigen“, sagt die UDFA-Vorsitzende Nathalie Masseron im Gespräch mit der französischen Nachrichtenagentur AFP.

    Die Vereinigung repräsentiere rund 12,5 Millionen erwachsene Raucher in Frankreich. Die UDFA will Maßnahmen wie die Erweiterung der Nichtraucher-Bereiche und die Erhöhung der Tabakpreise stoppen, heißt es.

    (DTZ 22/12)