Schlagwort: Mittelständische Unternehmen

  • Rauchzeichen setzen

    BERLIN // Mit fast 100 Gästen feierte der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) kürzlich in der Hauptstadt seinen Parlamentarischen Abend im „Borchardt“.

    Unter den Gästen waren unter anderem die Botschaftsdelegationen wichtiger Herstellerländer wie Kuba, Dominikanische Republik und Honduras und Peru angereist. In den Ländern zählt die Zigarrenherstellung zu den wesentlichen Wirtschaftsfaktoren.

    Natürlich stand der Genuss von Zigarren und Zigarillos im Vordergrund. Dennoch nutzten der Vorsitzende Peter Wörmann und der Geschäftsführer Bodo Mehrlein die Gelegenheit, um in ihren Vorträgen auf die Besonderheiten und auch die Sorgen der Branche hinzuweisen.

    „Regularien eine überproportional Belastung“
    Die mittelständische Industrie, so der BdZ, werde durch die hohe Zahl von Berichterstattungspflichten im Rahmen des Lieferkettengesetzes und der Nachhaltigkeit, aber auch durch die Konsequenzen aus der Steuerpolitik belastet. Die zunehmend strengere Regulierung für Tabakwaren sei zu beanstanden, da internationale Konzerne der Zigarettenindustrie die Vorgaben mit mehr Manpower umsetzen können, während mittelständischen Firmen der Zigarrenindustrie überproportional belastet werden.

    „Ein klassisches Beispiel ist Track & Trace für die Zigarrenbranche. Das Rückverfolgungssystem ist als ordnungspolitischer Sündenfall zu werten, da bei Zigarren und Zigarillos kein Schmuggel vorliegt. Da die Produkte, die nur gelegentlich von Erwachsenen gehobenen Alters geraucht werden, kein Einstiegsprodukt sind und keine Jugendschutzproblematik darstellen, fordert der BdZ in der Tabakregulierung eine Rückbesinnung auf den Genuss. Es gibt keine bessere Harm-Reduction als den Genuss“, hieß es auf der Veranstaltung.

    Gleichgewicht finden
    Die Argumente des Zigarrenverbands stießen bei den Gästen auf großes Verständnis. Der BdZ: „Es ist auch gesellschaftlich von Nöten, dass wir im Rahmen der Tabakregulierung wieder ein Gleichgewicht finden, das Freiräume für mündige erwachsene Zigarrenraucher zulässt. Eine weitere Gängelung der Branche und vor allem der Konsumenten kann nicht mehr akzeptiert werden.“

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie stellt das Sprachrohr der mittelständischen Tabakwirtschaft dar und deckt mit seinen Mitgliedfirmen über 95 Prozent des traditionellen Zigarrenmarkts ab.
    vi

  • BdZ-Vorstand bestätigt

    BONN // Der [link|http://www.zigarren-verband.de ]Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ)[/link] hat Mitte Juni seine jährliche Verbandstagung in Bonn abgehalten. Im Fokus standen die Vorstellung der Verbandsarbeit des vergangenen Jahres sowie Informationen zu bevorstehenden Regulierungen im Tabakmarkt. Zudem wurde ein neuer, erweiterter Vorstand gewählt.

    Verbandsarbeit des letzten Jahres
    Geschäftsführer Bodo Mehrlein stellte die Verbandsarbeit des letzten Jahres vor und informierte über bevorstehende Regulierungen im Tabakmarkt in Deutschland, der EU und einzelnen Ländern. Sebastian Frevel von vBeust&Coll referierte über die politische Situation in Berlin, Europaabgeordneter Axel Voss sprach über die Arbeit des Europaparlaments nach der Wahl, und Bernd Esser vom DTV berichtete über die aktuellen Entwicklungen im Großhandel.

    Erweiterter Vorstand gewählt
    Ein neuer, erweiterter Vorstand des BdZ wurde gewählt. Die bisherigen Vorsitzenden, Peter Wörmann (VCF) und Gregor Meier-Pohlmann (Dannemann), wurden bestätigt.
    Dem erweiterten Vorstand gehören neben den Vorsitzenden Clemens Gütermann (Villiger), Thomas Strickrock (Arnold André), Stefanie Birtel (Davidoff), Martin Schuster (August Schuster) und Gleb Pugacev (STG) an.

    Die Vergrößerung des Vorstands soll der gestiegenen Mitgliederzahl und den zukünftigen Herausforderungen der Branche gerecht werden. Der BdZ wird sich weiterhin als das zentrale Sprachrohr der Zigarrenbranche präsentieren und betonen, dass er mittelständische und familiengeführte Unternehmen der Tabakwirtschaft repräsentiert, die Zigarren und Zigarillos als einzigartiges Genuss- und Kulturgut anbieten.

    Der Abend klang stilvoll mit einem gemeinsamen Zigarrenrauch am Rheinufer aus.

    red

  • Maut belastet Handel

    BERLIN // Die geplante Änderung des Mautgesetzes steht seit Bekanntwerden in der Kritik. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der vorgesehenen Gesetzesänderung eine Maßnahme mit verfehlter Lenkungswirkung, da dem Verband zufolge Lkw mit alternativen Antrieben kaum verfügbar seien. Insbesondere die geplante Einbeziehung kleiner Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Mautpflicht zeigt aus Sicht des Verbandes, dass die Bundesregierung vor allem nach Einnahmequellen sucht.

    Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren
    Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen von 3,5 bis 7,5 Tonnen in die Lkw-Maut vereinbart. „Neu ist im Maut-Entwurf, dass jetzt auch Auslieferfahrzeuge des Handels einbezogen werden sollen. Das führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere des Verteiler- und Zubringerverkehrs, wie er im Einzelhandel stattfindet“, erklärt Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Logistik. Betroffen seien hiervon vor allem mittelständische Firmen des Einzelhandels, die ihre Waren selbstständig ausliefern.

    „Das Ausweiten der Maut führt zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Anheben des CO2-Preises auf Kraftstoff zu einer deutlichen Mehrbelastung besonders der mittelständischen Handelsbetriebe, die mit kleinen Einheiten unterwegs sind“, sagt Binnebößel. Im Koalitionsvertrag sei noch von der Vermeidung einer Doppelbelastung ausgegangen worden. Daher sollte laut HDE auch für Fahrzeuge des Einzelhandels eine Ausnahme von der Maut gelten, wie sie auch für die Kfz von Handwerkern vorgesehen ist.

    vi

  • Corona verändert den Mittelstand

    KÖLN // Welchen Einfluss hat bzw. wird die Corona-Krise auf mittelständische Unternehmen haben und welche Strategien haben diese, die Krise zu überwinden? Die Unternehmensberatung Milz & Comp. GmbH hat dazu 200 Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen Ende April befragt. Die Ergebnisse waren teilweise erstaunlich.

    Obwohl fast 80 Prozent der Befragten glauben, dass die eigentliche Krise für Unternehmen noch bevorsteht, haben lediglich 10 Prozent der befragten Firmen erste Veränderungsprozesse eingeleitet und neue Ziele, Strategien und Visionen ins Auge gefasst.

    Aktuelles Stimmungsbild
    „Mit dieser Studie, die wir im April durchgeführt haben, wollten wir ein aktuelles Stimmungsbild der deutschen, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, einfangen sowie erste Einschätzungen darüber einholen, wie es aus Sicht der Befragten in Zukunft weitergeht“, erklärt Vertriebsexperte und Unternehmensberater Markus Milz, Geschäftsführer der Milz & Comp. GmbH.

    Geschäftsmodell ändert sich
    Dass nach Corona wieder alles so sein wird wie zuvor, glauben die wenigsten Teilnehmer der Umfrage: Fast zwei Drittel der befragten Unternehmer sind sich sicher, dass die derzeitige Situation das eigene Geschäftsmodell nachhaltig verändern wird. 43 Prozent denken gar, dass die notwendigen Veränderungen der nächsten 12 bis 18 Monate gravierender werden als die der letzten zehn Jahre.

    Fast genau so viele (42 Prozent) prognostizieren, dass ihr Unternehmen 2022 ein völlig anderes sein wird, als es heute ist. Diese Ausprägungen sind aber im Branchenvergleich sehr unterschiedlich: So gehen hiervon insbesondere Handel (59 Prozent), Telekommunikation und Internet, Dienstleistungen und Handwerk (je 54 Prozent) sowie metallverarbeitende Industrie und Maschinenbau (51 Prozent) aus – Automobil (45 Prozent) und sonstige Branchen (35 Prozent) eher weniger.

    Wirtschaftliche Folgen
    Der Großteil der Befragten schätzte ihre Firmen vor der Corona-Pandemie als gesund ein und ist demzufolge auch zuversichtlich, die Krise zu überstehen, so das Ergebnis der Studie.

    Dennoch: 79 Prozent der Unternehmer gehen gleichzeitig davon aus, dass das wahre Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie noch gar nicht absehbar ist. Gut ein Drittel (27 Prozent) sieht die stärksten Veränderungen, mit denen sie in Zukunft konfrontiert sein werden, bei den Themen Digitalisierung, Homeoffice, Prozesse und Strukturen. 13 Prozent glauben, dass die größten Veränderungen im eigenen Produkt- und Leistungsportfolio liegen werden. Dass die größten Veränderungen auf Kunden- oder Marktseite liegen werden, glauben 9 Prozent. Und: Nur 5 Prozent sind der Ansicht, es werde sich nichts ändern.

    Obwohl sich der Großteil der befragten Unternehmer durchaus bewusst ist, dass ihr Unternehmen sich neu aufstellen sollte, gaben nur 10 Prozent an, die Krise schon jetzt aktiv anzugehen.

    Interessant ist auch das Ergebnis auf die Frage, was aktuell am dringendsten benötigt werde: 36 Prozent wünschen sich die Situation vor der Krise zurück, 13 Prozent die Beendigung des Lockdowns – mithin Dinge, die kein Unternehmer in der eigenen Hand hat. Nur 7 Prozent wünschen sich ausreichend Zeit und Ressourcen für die Umsetzung von Veränderungsprozessen und lediglich 4 Prozent gaben an, am eiligsten neue Visionen, Strategien und Ziele zu brauchen.

    Investitionen und neue Strategien
    „Investitionen, neue Strategien sowie Ziele und damit verbundene notwendige Ausgaben werden auf die scheinbar besseren Zeiten nach Corona verschoben“, bemängelt Markus Milz, der seit vielen Jahren erfolgreich mittelständische Unternehmen berät. Die Hoffnung läge auf dem Sommer, da könne man nachholen, zum normalen Tagesgeschäft zurückkehren, so die Ansicht vieler Teilnehmer der Umfrage. „Wunschdenken“, meint Milz – aus Erfahrung weiß er: „Selbst in strukturell gesunden Firmen wird die Liquidität nach etwa drei bis vier Monaten nach Beendigung des Lockdowns langsam knapp.“

    Neue Marktsituation
    „Die Annahme, die Unternehmen müssten doch eigentlich auf die neue Marktsituation schnellstmöglich reagieren, bestätigte sich nur bedingt“, erläutert Milz. Das sei bedenklich. Die Umfrage zeigt deutlich, dass ein Großteil aktuell noch relativ passiv bleibt und ihre Unternehmen „auf Sicht“ steuern.

    Sofortmaßnahmen
    Was ist also zu tun? „Alles, nur nicht einfach abwarten und auf bessere Zeiten hoffen“, so Markus Milz. Er rät ganz klar dazu, egal, um welche Branche es sich handelt, auf jeden Fall Sofortmaßnahmen einzuleiten, um das wirtschaftliche Überleben nicht nur für 2020 zu sichern.

    red

  • „Der Zigarrenmarkt ist bereits seit vielen Jahren rückläufig“

    BONN // Die kurzfristige Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie ist für mittelständische Unternehmen kaum zu stemmen gewesen. Eine echte Beeinträchtigung des Absatzes durch TPD 2 sei jedoch nicht festzustellen.

    Das machen Peter Wörmann und Bodo Mehrlein im Interview mit der DTZ deutlich. Wörmann ist Vorsitzender des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ) und Mehrlein der Geschäftsführer.

    DTZ: Das Statistische Bundesamt weist für das vergangene Jahr bei Zigarren und Zigarillos beim Netto-Banderolenbezug ein Plus von 3,2 Prozent auf mehr als drei Milliarden Stück aus. In dieser Menge sind die Ecozigarillos enthalten. Wie groß war der Absatz an klassischen Zigarren und Zigarillos 2016?
    Bodo Mehrlein: Bei der Beurteilung der Versteuerungsstatistik muss man gerade im Segment Zigarren und Zigarillos auf verschiedene Faktoren achten. So ist oft der Vergleich zum Vorjahr in der Aussagekraft nur sehr eingeschränkt. Insgesamt kann man eindeutig einen rückläufigen Trend bei den Versteuerungszahlen ausmachen, der durch die Definitionsänderung, aber auch durch die Einführung der Mindeststeuer erreicht wurde.
    Peter Wörmann: Nach unseren internen Statistiken und Schätzungen gehen wir bei den klassischen Zigarren und Zigarillos von einer Absatzmenge von 1,0 bis 1,1 Milliarden Stück aus.

    DTZ: Wie viel Prozent dieses Absatzes entfallen in etwa auf die Mitglieder des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie?
    Mehrlein: Die Mitglieder des BdZ – hierbei handelt es sich meist um mittelständische Familienunternehmen – decken zirka 80 Prozent des klassischen Marktes ab.

    DTZ: Inwieweit hat sich die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) auf die Absatzentwicklung ausgewirkt?
    Wörmann: Die kurzfristige Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Absatzmärkten der EU war und ist für mittelständische Unternehmen, wozu auch das meinige zählt, kaum zu stemmen. In nur wenigen Wochen mussten Verpackungen beziehungsweise das Design umgestaltet werden. Vor diesem Hintergrund war es vollkommen natürlich, dass es bei manchen Produkten Lieferengpässe gegeben hat, die wir aber im Lauf der Zeit ausgleichen konnten. Eine echte Beeinträchtigung des Absatzes durch TPD 2 können wir nicht feststellen. Die Rückgänge des Zigarrenmarktes werden eher durch andere Faktoren beeinflusst.
    Mehrlein: Grundsätzlich hat es bei Zigarren und Zigarillos keine gravierenden Veränderungen bei den Warnhinweisen und somit bei dem äußeren Erscheinungsbild gegeben. Der Gesetzgeber hat Zigarren und Zigarillos – die Genussartikel sind, welche meist von Männern gehobenen Alters geraucht werden – von den sogenannten Schockbildern ausgenommen. Da es kein Jugendschutzproblem gibt, und wir von einem Nischenprodukt reden, besteht hier kein Handlungsbedarf. Ein Zusammenhang zwischen Absatz und TPD 2 kann somit nicht hergestellt werden. Außerdem ist der Zigarrenmarkt bereits seit vielen Jahren rückläufig.

    DTZ: Wie ist die Nachfrage nach klassischen Zigarren und Zigarillos im laufenden Jahr?
    Mehrlein: Laut der Versteuerungsstatistik von Destatis ist der Bezug von Banderolen in den ersten vier Monaten auf 878 Millionen Stück gegenüber 1157 Millionen Stück im vergleichbaren Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Das entspricht einem Minus von 24,1 Prozent. Für den klassischen Bereich gehen unsere internen Statistiken von einem Rückgang von 1,8 Prozent aus.

    red/da

    Lesen Sie das vollständige Interview sowie die Zigarren-Dokumentation in unserer Printausgabe DTZ 26/17.

  • TPD-Regulierung zur Bekämpfung des Schmuggels ist nicht praktikabel

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nicht nur die Sorge wegen geplanter überdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken läuten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und für sich sinnvoll geregelt werden könnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster.

    Die Rede ist hier vor allem von den geplanten Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen von Tabakprodukten im Rahmen der TPD. Diese sollen den Schmuggel von Tabakwaren verhindern oder zumindest eindämmen und gehen zurück auf das WHO-Anti-Schmuggel-Protokoll, das als Teil der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) weltweit den Schmuggel bekämpfen soll.

    In Artikel 14 ihres Richtlinienentwurfs hat die EU-Kommission zu Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen die Absicht formuliert, dass Packungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal haben sollten, das sich nicht nachträglich verändern lässt. Dieses soll die Feststellung von
    [bul]Herstellungstag und -ort,
    [bul]Herstellungsstätte,
    [bul]Maschine, die zur Herstellung der Produkte verwendet wurde,
    [bul]geplanten Absatzweg,
    [bul]geplanten Versandweg,
    [bul]gegebenenfalls Importeur,
    [bul]Produktnamen,
    [bul]tatsächlichen Versandweg von der Herstellung bis zum Einzelhändler inkl. aller genutzten Lager,
    Identität aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler
    Rechnungs- und Bestellnummer sowie Zahlungsbelege aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler ermöglichen.

    Die erstgenannten Punkte sind auch im Anti-Schmuggelprotokoll der FCTC genannt, die vier letztgenannten stammen zusätzlich aus der Feder der EU-Kommission, wobei die letzten drei besonders problematisch, weil völlig realitätsfern sind.

    Nach den Plänen der Kommission müssen Hersteller und Importeure außerdem einen Vertrag mit einem unabhängigen Dritten schließen, der die entsprechenden Daten speichert und verwaltet. Dieser Datenspeicher soll den zuständigen Behörden, der Kommission und dem unabhängigen Dritten permanent zugänglich sein. Die Eignung und Leistungsfähigkeit des Letzteren wiederum soll ein externer Prüfer billigen und überwachen, bezahlt vom Hersteller. In Form Delegierter Rechtsakte will die Kommission sich außerdem vorbehalten, auch weitgehende Korrekturen des Verfahrens künftig ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments oder nationaler Entscheidungsgremien vorzunehmen.

    Für Zigaretten und Feinschnitt will die Kommission diese Regelungen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, also bereits 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten lassen, und für alle andere Tabakerzeugnisse innerhalb von 5 Jahren nach Umsetzung in nationales Recht. Gegenüber den Vorgaben des Anti-Schmuggel-Protokolls der FCTC bedeutet dies eine drastische Verkürzung der Fristen, denn dieses sieht Übergangsfristen von 5 Jahren bei Zigaretten und zehn Jahren bei allen anderen 'Tabakerzeugnissen vor, jeweils ab In-Kraft-Treten, und die gilt für uns ab der Ratifizierung durch Deutschland, die für 2015 erwartet wird.
    Wo liegen die besonderen Probleme der „Track and Trace“-Pläne der EU-Kommission aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer. Hier ist der Fokus vor allem auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu legen, da die Gefahr besteht, dass durch unrealistische und viel zu kostenintensive Vorgaben gerade diese Betriebe ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet werden und damit regulative Wettbewerbsbehinderung eintreten kann. Da ist an allererster Stelle die Vorgabe zu nennen, dass der Hersteller den kompletten Vertriebsvorgang bis zum Einzelhändler im voraus dokumentieren und über die Packung verschlüsselt eine individuelle Erkennung dieses Weges ermöglichen soll. Wie in allen Konsumgüterbranchen wird in der Tabakbranche zunächst die Ware produziert, dann an Großhändler geliefert, die sie wiederum an Einzelhändler weiterliefern. Die Entscheidung der direkten und indirekten Abnehmer im Handel über Abnahmemenge, Marken- und Produktversionen der abzunehmenden Mengen und den Absatzzeitpunkt fällt also deutlich später als zum Zeitpunkt der Herstellung. Vielleicht hatten die Strategen in der Kommission ja die DDR-sozialistische Planwirtschaft als Vorbild vor Augen, die genau diesen Prozess ja mit dem bekannten Erfolg realisiert hatte.

    Zu den weiteren wirklichkeitsfremden Aspekten der Kommissionspläne zählt die Dokumentation der Distributionswege bis in den Einzelhandel. Automatenbetreiber wären dabei genauso betroffen wie Großhändler mit ihren Rechnungskundenbeziehungen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich: Zwar versuchen die Pläne die Vertraulichkeit der Daten zu sichern. Doch das wirkt nur horizontal zwischen unmittelbaren Wettbewerbern zwischen den Herstellern. Die Großhandelsdaten aus seinen Kundenbeziehungen zum Einzelhandel werden den Herstellern jedoch absolut transparent, was durchaus wettbewerbsrechtlich bedenklich werden könnte.
    Ein entscheidender Punkt neben den genannten sind die entstehenden Kosten. Diese sind vor allem dann ausgesprochen hoch, wenn es sich um kleinere/mittelständische Unternehmen und um eine kleine Produktionsmengen handelt, die z.B. bei der Pfeifentabakherstellung zunächst einmal auf Vorrat produziert und dann nach und nach an nachfragende Groß- und Einzelhändler abgegeben werden. Massive Kostensteigerungen gerade für kleinere Unternehmen schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit.

    Abschließend stellt sich die ganz entscheidende Frage, ob die geplanten Regulierungen den gewünschten Zielen entsprechen. Ob es also gelingt, durch die Regulierung die Mengen an geschmuggelten Zigaretten signifikant zu senken. Dazu muss zunächst einmal festgestellt werden, dass alle Fälschungen oder von vornherein für den Schwarzmarkt hergestellten Pseudo-Marken nicht durch diesen Part der Richtlinie erfasst werde, ja sogar noch einen zusätzlichen Preisvorteil durch sie erhalten würden. Dass legal hergestellten Tabakwaren auch legal versteuert vermarktet werden, ist zu begrüßen, aber auch mit deutlich weniger aufwändigen Verfahren zu erreichen.

    Wie die besonders betroffenen mittelständischen Hersteller- und Großhandelsfirmen die Gefahren durch eine überzogene Rückverfolgungsregelung sehen, ermittelte eine DTZ-Umfrage. So sagte Dr. Michael Reisen, Geschäftsführer der Großhandlung Hall Tabakwaren: „Sollte das im Richtlinienentwurf zur EU-Tabakproduktrichtlinie unter Artikel 14 vorgeschlagene System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen tatsächlich mit den von der Kommission vorgeschlagenen Standards, Vorgaben und Umsetzungsfristen verabschiedet werden, ist dies für uns als mittelständische Tabakwarengroßhandelsbetriebe eine Katastrophe.

    Der Richtlinienentwurf sieht eine Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bis zum ‚First Retail Outlet‘ vor. Der Zigarettenautomat wäre demnach das erste Retail Outlet, und nicht der Tourenfahrer, der seine Automaten betreut. So müsste beispielsweise bei der Bestückung von Tabakwarenautomaten künftig jede Packung direkt am Automaten einzeln eingescannt werden. Durch diesen zeitraubenden Vorgang – Verdoppelung der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters am Automaten – wäre die Wirtschaftlichkeit dieses Handelskanals (zu hohe Personalkosten) insgesamt in Frage gestellt.

    Auch bei der Kommissionierung der Tabakwaren für den Einzelhandel sind hohe und kostenintensive technische Voraussetzungen sowie Datenerfassungs- und Dokumentationsverpflichtungen erforderlich, um die Kommissionsvorgaben überhaupt erfüllen zu können.

    Grundsätzlich begrüßen wir jede Aktivität zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. Mit diesem Bürokratiemonster wird jedoch nur ein weiteres Parallelsystem aufgebaut, welches den Belangen des Mittelstandes auf Hersteller- und Handelssicht nicht im Ansatz Rechnung trägt. Es ist schlichtweg für den Mittelstand inoperabel. Wir plädieren daher für eine 1:1-Umsetzung der Standards, Vorgaben und Implementierungsfristen des WHO-Tabakschmuggelprotokolls zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen in Europa. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Die Kommission muss sich die Frage gefallen lassen: „Warum kompliziert, wenn es auch einfach(er) geht?“

    (DTZ 35/13)

  • EP-Umweltausschuss auf Anti-Tabak-Kurs

    BRÜSSEL (DTZ/pnf). Der Umwelt-und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, der in Sachen Tabak-Produktrichtlinie federführend unter den EP-Ausschüssen ist, hat am Mittwoch vergangener Woche ein aus Sicht der Tabakbranche und der Markenartikelindustrie enttäuschendes Votum abgegeben.

    Darin fordert der Ausschuss nicht nur wie der Rat ein Verbot von Zusatzstoffen für Zigaretten und Feinschnitt, die ein eigenes Aroma hinzufügen, wie Menthol, sondern weitergehend auch ein Verbot von Slim-Zigaretten. Außerdem plädiert der Ausschuss für die Einführung von Bild- und Textwarnhinweisen, die 75 Prozent der Packungsvorder- und -rückseiten ausmachen sollen. Dies entspricht dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag, während der Ministerrat zwischenzeitlich schon für eine Reduktion auf 65 Prozent der Fläche stimmte. Die ohnehin bereits heute umfassende Meldepflicht für alle Inhaltsstoffe soll nach dem Willen des Ausschusses ohne erkennbaren Nutzen für Verbraucher und Behörden weiter verschärft werden. Beim Feinschnitt sollen die Verpackungsformate auf würfelförmige oder zylindrische Formen bzw. rechteckige Pouches reduziert werden.

    Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie beklagt darüber hinaus, dass der Umweltausschuss sich sogar für ein Verbot von Hinweisen auf geschmackliche Eigenschaften des Produkts, wie z.B. Fruchtaromen bei Pfeifentabak oder spezielle Tabakmischungen, einsetzt. Auch die Forderung nach einer Verschärfung der ohnehin extrem hohen Belastungen des Mittelstandes aus dem Antischmuggelprotokolls laufe auf einen extremen bürokratischen Aufwand hinaus. VdR-Geschäftsführer Franz Peter Marx blickt deshalb mit Sorge auf die Abstimmung des EP-Plenums im Herbst: „Die jüngsten Beschlüsse aus dem Parlament bedeuten insbesondere für die mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft einen weiteren massiven Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, im Herbst auch diejenigen Änderungsanträge zu unterstützen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen mit Blick auf mittelständische Unternehmen angemessen berücksichtigen.“

    (DTZ 29/13)

  • MUT wählt neuen Vorstand

    ULM (DTZ/vi). Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) standen die turnusmäßigen Vorstands- und Beiratswahlen und insbesondere das drohende komplette Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen auf der Tagesordnung.

    Zum neuen 1. Vorstand wurde der Fachhändler Marc Benden gewählt, der zusammen mit seiner Schwester Patricia Benden-Krienelke in Düsseldorf die Cigarworld Lounge leitet. Er löst Oliver Kopp (Kopp GmbH & Co. KG) ab, der neben Cay Uwe Vinke (Ermuri) aktuell die weiteren Vorstände bildet.

    Neben dem Vorstand wurde auch der Beirat tournusgemäß neu gewählt. In ihren Ämter bestätigt bzw. neu gewählt wurden die Herren Pit Brockhausen (Charles Fairmorn), Peter Dersche (John Aylesbury), Alexander Eckert (Vauen), Steffen Rinn (Don Stefano) und Marco Schum (Dallmayr Tabacladen).

    (DTZ 10/12)