Schlagwort: Mehrwertsteuersenkung

  • Tabakwaren deutlich teurer

    WIESBADEN // Im August lag die Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt (Destatis) bei 0,0 Prozent. Deutlich billiger wurden vor allem Haushaltsenergie und Kraftstoffe. Mehr Geld hingegen mussten die Verbraucher für Tabakwaren ausgeben.

    Verbraucherpreise
    Ein Grund für die niedrige Inflationsrate ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die als eine Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung zum 1. Juli umgesetzt wurde. Gegenüber dem Vormonat Juli sanken die Verbraucherpreise im August um 0,1 Prozent.

    Günstiger
    Günstiger als im August 2019 waren Haushaltsenergie und Kraftstoffe (minus 6,3 Prozent). Vor allem Heizöl wurde deutlich billiger (minus 32,7 Prozent). Für Kraftstoffe musste 11,3 Prozent weniger bezahlt werden als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vorjahresmonat, hingegen verteuerte sich Strom um 2,1 Prozent.

    Nahrungsmittel verteuerten sich um 0,7 Prozent. Im Juli 2020 hatte die Teuerung für Nahrungsmittel noch bei 1,2 Prozent gelegen.

    Billiger wurden insbesondere Gemüse (minus 6,8 Prozent), teurer hingegen vor allem Obst (plus 5,8 Prozent) sowie Fleisch und Fleischwaren (plus 4,8 Prozent).

    Tabakwaren
    Merklich teurer wurden auch Tabakwaren. Im August mussten die Konsumenten 6,5 Prozent mehr zahlen als im Jahr davor. Günstiger hingegen war zum Beispiel die Anschaffung von Unterhaltungselektronik (minus 4,3 Prozent).

    Dienstleistungen
    Für bestimmte Dienstleistungen mussten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr bezahlen, zum Beispiel für den Friseur und für Körperpflege (plus 4,8 Prozent). Der Besuch in Restaurants, Cafés und im Straßenverkauf verteuerte sich – trotz Mehrwertsteuersenkung – um 1,9 Prozent. Als Grund vermutet Destatis unter anderem die Hygieneauflagen in Zeiten der Corona-Pandemie. Kaltmieten, die nicht von den niedrigeren Steuersätzen betroffen waren, stiegen um 1,4 Prozent.

    Hintergrund
    Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer vom 1. Juli an für ein halbes Jahr gesenkt, um in der Corona-Krise den Konsum anzukurbeln. Händlern und Dienstleistern steht es frei, ob und wie sie die niedrigeren Steuersätze an die Verbraucher weitergeben. Der genaue Umfang ist nach Angaben des Bundesamtes schwer messbar. Viele andere Faktoren beeinflussten die Preisentwicklung ebenfalls.

    Inflationsrate
    Die Inflationsrate war in Deutschland in den vergangenen Jahren auf einem geringen Niveau. 2017 lag sie bei 1,5 Prozent, 2018 bei 1,8 und 2019 bei 1,4 Prozent. In den Jahren zuvor stiegen Preise sogar noch langsamer, bei Raten zwischen einem halben und einem Prozent. Für 2021 wird aktuell eine Preissteigerung von 0,6 Prozent vorhergesagt. Die Europäische Zentralbank strebt für den gesamten Euroraum mittelfristig eine Jahresteuerungsrate von knapp unter zwei Prozent an.

    red

  • Worauf Sie achten müssen

    BERLIN // Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz soll zur Stärkung der Binnennachfrage der Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent abgesenkt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Konsequenzen diese Maßnahme für die Preisauszeichnung in den Ladengeschäften des Einzelhandels haben wird.

    Die Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu einer Verpflichtung der Einzelhändler, die Preisauszeichnung am Regal zu verändern. Der Handel ist in der Preissetzung frei. Eine Pflicht zur gesonderten Ausweisung der Mehrwertsteuer besteht nicht. Wegen der Mehrwertsteuersenkung ist eine Umetikettierung und Preissenkung daher nicht erforderlich. Die Ausweisung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen und Bons muss aber korrekt unter Berücksichtigung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes erfolgen.

    Wie wird weitergereicht?
    Wenn die Mehrwertsteuersenkung an den Verbraucher weitergereicht werden soll, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Verrechnung beziehungsweise Rabattierung an der Kasse erfolgen. Zu achten ist dabei auf preisgebundene Artikel, gegebenenfalls Kommissionsware und auf die Angabe des korrekten Rabattsatzes.
    Unter den nachfolgenden Voraussetzungen liegt nach Auffassung der Bundesregierung und des HDE wegen § 9 Abs. 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) keine falsche Preisauszeichnung am Regal vor. Für diese Auffassung spricht auch die Rechtsprechung des BGH, nach der es wettbewerblich irrelevant ist, wenn an der Kasse ein niedrigerer Preis als am Produkt oder Regal ausgezeichnet verlangt wird.
    Die Voraussetzungen hierfür sind:
    [bul]Entsprechende Werbung mindestens am Eingang des Geschäfts;
    [bul]zeitlich nach Kalendertagen befristet bis zum 31. Dezember 2020;
    [bul]Rabattgewährung pauschal für alle Kunden und das gesamte Sortiment.
    Bei transparenter Information der Kunden ist die Rabattgewährung allerdings auch nur für Teile des Sortiments möglich. Eine entsprechende Information ist erforderlich, wenn das Sortiment preisgebundene Waren umfasst, für die kein Rabatt gewährt werden kann.
    Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Pressemitteilung vom 12. Juni verlautbart hat, wurden die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Preisbehörden der Länder mit Schreiben vom 10. Juni über diese Auffassung der Bundesregierung informiert. Auch die Wettbewerbszentrale hat im Gespräch mit dem HDE erklärt, dass sie dieser Auffassung folgen wird.

    Obwohl damit hinreichende Rechtssicherheit besteht, kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Abmahnvereine eine davon abweichende Einschätzung vertreten und Abmahnungen aussprechen und Einzelhändler auf Unterlassung in Anspruch nehmen werden.

    Anwendung an der Kasse
    Noch einmal im Detail: Eine Umetikettierung am Regal oder Produkt ist nicht erforderlich, soweit der Händler den Preis wegen der abgesenkten Mehrwertsteuer im Rahmen seiner Preissetzungsfreiheit nicht (sofort) reduziert, die Mehrwertsteuersenkung also nicht an die Verbraucher weiterreicht. Auf Rechnungen und Kassenbons ist die (abgesenkte) Mehrwertsteuer aber korrekt auszuweisen. Wenn die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergereicht werden soll, ist eine Preissenkung und damit auch eine Umetikettierung am Regal beziehungsweise Produkt erforderlich.

    Da eine damit grundsätzlich erforderliche Umetikettierung einen erheblichen Aufwand und wirtschaftliche Belastungen für den Einzelhändler auslösen würde, kann der um drei beziehungsweise zwei Prozent reduzierte Umsatzsteuersatz bei unveränderter Preisauszeichnung am Regal nach Auffassung der Bundesregierung und des HDE unter bestimmten Umständen aber auch erst an der Kasse angewendet und durch einen reduzierten Preis an den Verbraucher weitergereicht werden. Bei der Gestaltung der Werbung mit der Preisreduzierung an der Kasse ist aber in jedem Fall dringend darauf zu achten, dass beim Verbraucher kein Irrtum über die Höhe des gewährten Preisvorteilserregt wird.
    Soweit auch preisgebundene Waren wie zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Tabakwaren verkauft werden, ist bei diesen Artikeln eine Rabattgewährung nicht möglich. Diese Artikel sind daher schon in der Werbung klar und eindeutig von der Preisreduzierung auszunehmen. Daher sollte gegebenenfalls auch auf eine Auslobung wie „Bis zu 2,521 Prozent Rabatt auf alles!“ verzichtet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass es durch vertragliche Vereinbarungen mit Lieferanten dazu kommen kann, dass der Händler in seiner Preishoheit nicht mehr frei ist. Das gilt insbesondere bei Ware, die in Kommissionsmodellen gehandelt wird. Hier bedarf es einer Abstimmung mit den entsprechenden Lieferanten, um die Preise senken zu können.
    red

  • Schwacher Steuereffekt

    MAINZ // Verbraucher profitieren kaum von der niedrigeren Mehrwertsteuer: Im Vergleich zum Juni sanken die Preise für die Mehrheit der Produkte zwar – im Schnitt aber nur um 1,13 Prozent. Das zeigt eine Studie des Verbraucherforums Mydealz.de:

    Vorfeld
    Die Senkung der Mehrwertsteuer hatte bereits im Vorfeld nur bei wenigen Verbrauchern Vorfreude ausgelöst. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erwartete allenfalls eine „Teil-Entlastung auf der Nachfrageseite“. 64 Prozent einer repräsentativen Gruppe befragter Verbraucher waren sich sicher, nicht von der Mehrwertsteuerreform zu profitieren.

    Marktpreise
    Zu recht, wie eine Studie des Verbraucherforums Mydealz zeigt. Mydealz hatte Mitte Juni und Anfang Juli händlerübergreifend die durchschnittlichen Marktpreise von insgesamt 1000 Produkten aus zehn verschiedenen Warengruppen ermittelt. Verbraucher profitierten demnach kaum von der niedrigeren Mehrwertsteuer. Zwar waren 56 Prozent der Produkte günstiger als Mitte Juni. Nur bei 29,8 Prozent der analysierten Produkte war der Preis jedoch um mehr als 2,5 Prozent gesunken. Jedes vierte Produkt (25,45 Prozent) war sogar teurer als im Juni.


    Preisvorteil

    Eine um drei Prozent niedrigere Mehrwertsteuer bringt für Verbraucher rein rechnerisch einen Preisvorteil von 2,5 Prozent – wenn Händler den Steuervorteil an ihre Kunden weiterreichen. Tatsächlich kosteten die 1000 von Mydealz für die Stichprobe zufällig ausgewählten Produkte Mitte Juni durchschnittlich 144,77 Euro. Anfang Juli betrug ihr Preis 143,13 Euro, also 1,13 Prozent (1,63 Euro) weniger.

    pi

  • 5th Avenue gibt Ersparnis an den Handel weiter

    WALDSHUT-TIENGEN // Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni zur Stärkung der Binnennachfrage eine auf sechs Monate befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent beschlossen.

    Umsetzung
    Diese gilt auch für sämtliche Tabakwaren. Da Tabakwaren in Deutschland jedoch der Preisbindung unterliegen und außerdem jedes Produkt mit einem Steuerzeichen versehen sein muss, lässt sich eine Preissenkung für banderolierte Ware wie etwa Zigarren und Zigarillos nicht kurzfristig umsetzen.

    Weitergabe
    5th Avenue hat deshalb beschlossen, den in der Corona-Pandemie betroffenen Tabakwarenfachhandel durch die volle Weitergabe der gesenkten Mehrwertsteuer zu unterstützen. Das Unternehmen hofft, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, die wirtschaftliche Situation des Handels zu verbessern und dabei hilft, die Auswirkungen der Corona-Epidemie möglichst schnell zu überwinden.

    pi

  • Steuerhilfe fast durch

    BERLIN // Die temporäre Mehrwertsteuersenkung um drei Punkte auf 16 Prozent wird auch für Tabakwaren gelten. Der aktuelle Satz von 19 Prozent wird für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nur noch für die Berechnung der Mindeststeuer herangezogen.

    Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
    Das gilt für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitt. Mit dieser Lösung soll das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz umfangreiche Umpreisungen und den zwangsläufigen Bezug neuer Steuerzeichen zu vermeiden helfen.

    Experten gehen davon aus, dass die Steuerersparnis aufgrund der Preisbindung beim Handel verbleibt. Für den Konsumenten ändert sich voraussichtlich praktisch nichts.

    Am 29. Juni soll das Gesetz nach Lesungen im Bundestag auch den Bundesrat passieren.

    red

  • Kassenanbieter müssen Sonderschichten fahren

    MAINZ // Die befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent sowie von sieben auf fünf Prozent vom 1. Juli bis 31. Dezember führt zu Handlungsbedarf bei den Fachhändlern, da alle Kassensysteme entsprechend auf die neuen Mehrwertsteuersätze umgestellt werden müssen. Dies setzt die Anbieter von Kassensystemen gehörig unter Druck.

    Kurzfristige Änderungen
    Seit Bekanntwerden der Mehrwertsteuersenkung ist bei Relotec Kassensysteme jede Menge Arbeit zu bewältigen. „Bei solch kurzfristigen Änderungen, müssen wir wirklich an jede Menge denken. Die einen Kassensysteme sind erst drei Monate alt, andere zehn Jahre – da gibt es wirklich viel zu berücksichtigen. Die Unterschiede sind groß“, sagt Geschäftsführer Jörg Reitmayer. „Wir haben sofort unsere Kunden informiert und bereiten alles vor.“ Die Umstellung erfolgt komplett online. Kunden haben ein Infoschreiben von Relotec für die Umstellung erhalten.

    Große Nachfrage
    Durch die Senkung der Mehrwertsteuer womöglich befeuert ist die Nachfrage nach neuen Systemen bei dem Panketaler Unternehmen gestiegen. „Wir könnten ohne weiteres fünf neue Leute einstellen“, sagt Reitmayer.

    Priorität Umstellung
    „Die Mehrwertsteuersenkung wirft gerade jegliche Planung um. Sie kam so kurzfristig, dass jetzt einiges hintenan stehen muss. Das hat Priorität“, sagt Peter Schapfl, Geschäftsführer des gleichnamigen Kassenanbieters. „Wir werden ein Update bringen, das unseren Kunden eine kostenfreie Umstellung ermöglicht.“

    Wartungsvertrag
    Und Nadja Hoffmann vom Ingenieurbüro Hoffmann erklärt: „Seit Ankündigung der Mehrwertsteuersenkung haben uns zahlreiche Kunden angerufen und nach der Umsetzung mit unserem Kassensystem, der HK-214, gefragt. Selbstverständlich ist es möglich, die Mehrwertsteuer in den Kassensystemen umzustellen. Aus gegebenem Anlass und im Rahmen unseres Serviceversprechens werden wir für unsere Kunden mit Wartungsvertrag eine Automatik programmieren: So erhalten alle Kassensysteme in der Nacht vom 30. Juni zum 1.  Juli und natürlich auch am Ende des Jahres in der Nacht vom 31. Dezember zum ersten Januar 2021 automatisch den korrekten Mehrwertsteuerbetrag. Unsere Kunden können daher ohne Mehraufwendungen der Mehrwertsteuersenkung entgegensehen. Das hat die Kunden, die sich bei uns telefonisch gemeldet haben, natürlich sehr beruhigt.“

    kh

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    und, haben Sie sie schon auf Ihr Handy geladen, die neue Corona-Warn-App? Bis gestern Abend – kurz bevor das System für iOS- und Android-Geräte freigeschaltet werden sollte – gab es noch eine ganze Reihe offener Fragen.

    Oxford-Studie
    Auf jeden Fall wird das Tool erfolgreich sein, denn während es bislang in Auswertung einer Studie aus Oxford immer hieß, mindestens 60 Prozent der Smartphone-Nutzer müssten mitmachen, damit eine Pandemie eingedämmt werden könne, ist die Sprachregelung nun: Die App ist nur eine von mehreren Maßnahmen und trägt dadurch auf jeden Fall dazu bei, vor Infektionen zu warnen und so die Verbreitung zu begrenzen. Allerdings gilt meines Erachtens dasselbe wie beim berühmt-berüchtigten R-Wert: Je kleiner die Datenbasis (ob an bekannten Infizierten oder Nutzern der App) ist, desto geringer ist die Aussagekraft der Informationen. In Australien, einem Vorreiter in Sachen Warn-App, wurde laut „The Guardian“ im ersten Monat genau eine Kontaktperson tatsächlich gewarnt.

    Deutsche Warn-App
    Ach ja: Die deutsche Warn-App hat rund 20 Millionen Euro gekostet, monatlich kommen 2,5 bis 3,5 Millionen für den Betrieb dazu. Aber Geld spielt ja aktuell keine Rolle. Wir haben es ja – also: eigentlich nicht, aber wir borgen es uns. Die Nettokreditaufnahme 2020 dürfte sich nach aktuellen Prognosen und unter Einbeziehen des zweiten Nachtragshaushaltes auf 218,5 Milliarden Euro belaufen. Falls nichts mehr obendrauf kommt. Der gigantische Betrag entspricht übrigens fast der Gesamtneuverschuldung der Jahre 2005 bis 2019 (was besonders dramatisch klingt, aber die „Nullerjahre“ 2014 bis 2019 einschließt – allerdings waren auch die Finanzkrisenjahren 2008 und 2009 enthalten). Die Schuldenquote – also das Verhältnis zwischen Gesamtschulden und Bruttoinlandsprodukt – in Deutschland wird von 60 auf rund 77 Prozent steigen. Der Abbau der Schulden wird die Bundesrepublik ab 2023 eine Milliarden Euro pro Jahr (20 Prozent) mehr kosten.

    Mehrwertsteuersenkung
    Aber wir haben ja die Mehrwertsteuersenkung, die ab 1. Juli Geld in die Kassen der Händler und in die Taschen der Konsumenten spülen wird. Blöd nur, dass die (doppelte) Umstellung auch Einiges kosten wird. Und viele Fragen gerade rund um die Preisbindung sind nicht abschließend geklärt. Fest steht: Die Mehrwertsteuer auch auf Tabakwaren wird ebenfalls auf 16 Prozent reduziert. Der bisherige Satz von 19 Prozent wird lediglich zur Berechnung der Mindeststeuer herangezogen. Allerdings können Händler den Steuernachlass praktisch nicht an ihre Kunden weitergeben. Wir werden weiter berichten.

    Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag. Unseren nächsten Newsletter erhalten Sie am kommenden Freitag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Drogenbeauftragte gegen niedrigere Mehrwertsteuer auf Tabak und Alkohol

    BERLIN // Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hat kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss die Koalition aufgefordert, Tabak und Alkohol von der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer auszunehmen.

    Falsches Signal
    Eine Preissenkung konterkariere alle Bemühungen, den Tabak- und Alkoholkonsum zu senken und sei das falsche Signal, sagte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Sie habe daher die Fraktionsführungen von Union und SPD in einem Brief gebeten, die Senkung noch einmal kritisch zu überprüfen.

    Konjunkturpaket
    Das Bundeskabinett will an diesem Freitag Teile des Konjunkturpakets auf dem Weg bringen, darunter auch die Senkung der Mehrwertsteuer für das zweite Halbjahr. Konkret soll der Steuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember statt 19 Prozent nur noch 16 Prozent betragen. Dieser gilt auch für Alkohol und Tabakerzeugnisse. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, soll von 7 auf 5 Prozent reduziert werden.

    red

  • Lockdown für Mehrwertsteuer

    BERLIN // 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung ausgeben, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. DTZ geht der Frage nach, wie insbesondere die Mehrwertsteuersenkung sich auf den Fachhandel auswirkt.

    Binnennachfrage
    Die Aussage ist klar: Die Regierung möchte „die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln“. Dabei soll unter anderem der Mehrwertsteuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent reduziert werden. Diese „Stärkung der Binnennachfrage“ lässt Berlin sich 20 Milliarden Euro kosten.

    Positiv sieht denn auch der Handelsverband Deutschland (HDE) das Maßnahmenbündel: „Es werden wichtige Konjunkturimpulse gesetzt, die auch den Handel wieder in Schwung bringen können“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem wirke eine reduzierte Mehrwertsteuer in diesem Umfeld tendenziell preissenkend.

    Förderpotenzial
    Das Förderpotenzial ist denn auch wenig umstritten. Allerdings stellen sich Beobachter die Frage, ob der Steuernachlass tatsächlich beim Konsumenten ankommt und wie das schnelle Umstellen funktionieren soll. Denn für den Handel stellt eine Umpreisung für alle Artikel einen immensen Mehraufwand dar.

    Nebensortimente
    Noch deutlicher wird die Situation mit Blick auf Nebensortimente wie Presse und Buch. Für sie muss der Händler den Umsatzsteuersatz zahlen, der beim Versandbeginn gilt. Für ein Buch, das am 30. Juni das Logistikzentrum verlässt, ist somit der alte Steuersatz fällig, einen Tag später der reduzierte Satz.

    Neue Berechnung
    Spannend wird es im Laden, denn, erläutert Ralf Klein von der Essener Steuerberatungsgesellschaft FRTG: „In Deutschland gilt die Buchpreisbindung für den Brutto-, also den Ladenpreis. Der Bruttobetrag muss neu berechnet werden, auch wenn der Einkauf zum alten Steuersatz erfolgte.“ Bleibt die Frage, ob der Handel ein Buch, das bislang 19,90 Euro gekostet hat, tatsächlich für dann 19,53 Euro verkauft. Schließlich unterliegen Bücher, Zeitungen und Zeitschriften der Preisbindung. Damit darf der aufgedruckte Preis nicht unterschritten werden – eigentlich. Es drohen zudem Abmahnungen. Den praktikablen Weg, auf großen Schildern auf die temporär ermäßigten Steuersätze hinzuweisen, verbietet zudem die Preisangabenverordnung. Die Möglichkeit, einfach die alten Preise zu kassieren und die gesparte Mehrwertsteuer im Handel zu behalten, verbietet sich aufgrund drohender Imageschäden.

    Tabakfachhandel
    Einfacher haben es reine Tabakwarenhändler, denn im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz heißt es: „Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember gilt für Zwecke der Berechnung der Mindeststeuer (…) weiter der zum 1. Januar 2020 gültige Steuersatz von 19 Prozent.“ Der Grund: „Eine Änderung der Mindeststeuerberechnung hätte umfassende Auswirkungen auf den gesamten Tabaksteuertarif und zwangsläufig den Druck und die Bestellung neuer Steuerzeichen, die Vernichtung von alten Steuerzeichen und bereits mit alten Steuerzeichen versehenen Tabakwaren sowie gegebenenfalls den Rückruf bereits im Handel befindlicher Ware zur Folge.

    Insgesamt bleibt jedoch das Problem, dass die Umstellung aufgrund der kurzen Frist in einer juristischen Grauzone erfolgen muss.

    max

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    weiter beherrschen irrationale Risikobewertungen in Sachen Corona viele Menschen. Das liegt nicht zuletzt an der verbreitet selektiven Wahrnehmung der Fakten. In Sachsen hat eine Grundschullehrerin (vergeblich) dagegen geklagt, wieder unterrichten zu müssen. Sie sah ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, weil sie sich womöglich mit dem Virus anstecken könnte.

    Panikmache aus Berlin
    So ähnlich sah es eine Verkäuferin, mit der ich ins Gespräch kam, und die von Tausenden Toten schwadronierte; für sie war eine Infektion gewissermaßen gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Immerhin: Vor wenigen Tagen hat der Virologe Hendrik Streeck in einem Interview versucht, Einiges zurechtzurücken. Doch die erfolgreiche Panikmache aus Berlin, tatkräftig unterstützt durch viele Medien, wirkt nachhaltig.

    Kursmassaker
    In den USA hat die Notenbank erklärt, sie rechne nicht mit einer V-förmigen Erholung der Wirtschaft und denke deshalb nicht daran, die Zinsen zu erhöhen. Das wiederum stürzte die Börsianer in tiefe Zweifel, ein Kursmassaker war die Folge, obwohl Präsident Donald Trump umgehend die glorreichen Folgequartale beschwor. Wenn an den Märkten Realismus einkehrt, leiden die Notierungen.

    Mehrwertsteuer
    Apropos Realismus: Experten rechnen im dritten Quartal mit einer Welle – an Privatinsolvenzen. Dann schlägt der Lockdown auch auf Ebene der Konsumenten durch. Für den Handel sind das wenig erfreuliche Aussichten. Immerhin: Wie es aussieht, bleibt dem Tabakwarenfachhandel die Mehrwertsteuersenkung erspart. Denn der Aufwand wäre unverhältnismäßig. Mehr dazu lesen Sie in der kommenden Ausgabe von DTZ.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ