Schlagwort: Lebensmittelüberwachung

  • Track & Trace wird jetzt Ländersache

    BERLIN // Der Bundesrat hat am 15. März (nach Redaktionschluss der Ausgabe DTZ 12/19) die geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen, das der Bundestag am 17. Januar verabschiedet hatte, kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft zu treten.

    Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 12. April angesetzt.

    Der Bundesrat hatte den Bundestag gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese schon für die Steuerzeichen zuständig sind und daher über die erforderliche Sach- und Fachnähe verfügen, zudem über weitreichende polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt – sie sehen die Zuständigkeit bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Damit wird deutlich, dass die Überwachung nicht dem Zoll – Vorschlag des Bundesrates – sondern der Lebensmittelüberwachung – Vorschlag der Bundesregierung – obliegen wird.

    Ursprünglich war die Beratung des Gesetzes für den 15. Februar geplant – an diesem Tag wurde die Vorlage jedoch kurzfristig abgesetzt. Da die Frist für die – im Februar vom Agrar- und Verbraucherschutzausschuss empfohlene – Anrufung des Vermittlungsausschusses verstrichen ist, geht es bei der Abstimmung ausschließlich um die Frage der Zustimmung zum Gesetz.

    red

    (DTZ 12/19)

  • Gesundheitsschädliche Shisha-Tabake

    STUTTGART (DTZ/red). Shisha-Tabak liegt seit Jahren voll im Trend. Doch nicht alle am Markt angebotenen Produkte sind gesundheitlich unbedenklich. Das geht aus dem „Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2013“ hervor, den der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, Ende Juli vorstellte. 57 Prozent der Proben überschritten nach den Untersuchungen des CVUA Sigmaringen die gesetzlich zugelassene Höchstmenge zum Teil deutlich und waren damit nicht verkehrsfähig, da durch die Grenzwertüberschreitung gesundheitliche Risiken zu befürchten seien. Die beanstandete Ware wurde mit einem Verkaufsverbot belegt.[p][/p]

    „Baden-Württemberg ist mit seinen hochkarätigen Untersuchungsämtern mit EU-Referenzlaboren bestens aufgestellt. Das CVUA Sigmaringen untersucht die Inhaltsstoffe von Wasserpfeifenrauch. Es ist deutschlandweit das einzige Überwachungslabor, das mit Hilfe einer speziellen Abrauchmaschine verbrauchernahes Rauchen von Wasserpfeifentabak simuliert und so die toxischen Rauchinhaltsstoffe praxisnah messen kann“, sagte Bonde.[p][/p]

    DTZ 32/14