Schlagwort: Infektionsschutzgesetz

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Corona und kein Ende. Im Moment dreht sich alles um das geplante Infektionsschutzgesetz (Entscheidung bei Redaktionsschluss noch nicht gefallen). Damit bestimmt der Bund an den Ländern vorbei, schwarze Tage für Demokratie und Föderalismus. Erstaunlicherweise regt sich auf Seiten der Parlamentarier, deren Auftrag vom Souverän damit praktisch ausgehebelt wird, kaum Widerstand.


    Maßnahmen

    Dabei ist das meines Erachtens noch nicht einmal das Hauptproblem. Das liegt vielmehr darin, dass Betroffene bisher Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen können, wie es ja immer wieder vorkommt – und wobei die beanstandeten Maßnahmen ja oft auch aufgehoben werden. Werden jedoch die Maßnahmen per se in Gesetzesform gebracht, dann entfällt dieser „Rechtsschutz“. Lediglich der Weg zum Bundesverfassungsgericht stünde den Bürgern offen; allerdings hat Karlsruhe sich in der Pandemie bislang erstaunlich zurückgehalten und die Hürden vor einer Verfassungsbeschwerde sind hoch.

    Branche
    Erstaunlich gelassen gehen die Märkte und die Wirtschaft (noch) mit der Situation in Deutschland und in Europa um. „Folgt man den Einkaufmanager-Indizes, so befindet sich die Stimmung in der Wirtschaft auf einem Rekordhoch“, schreibt die Privatbank Ellwanger&Geiger in einem aktuellen Report. Andere Indikatoren liefern zwar ein pessimistischeres Stimmungsbild. Zumindest die europäischen Einzelhandelsumsätze lagen im Februar (+3,0 Prozent) noch deutlich unter denen des Vorjahres, allerdings hatten Beobachter mit Schlimmerem gerechnet. Dennoch liegt die Branche am Boden.

    Innenstädte und Einkaufszeiten
    Kein Wunder, dass sich eine Bewegung formiert, die einen großzügigeren Umgang mit den Ladenöffnungszeiten in der Zeit nach Corona anstrebt. Der ursprüngliche Vorschlag kam von Marcel Fratscher, Präsident des DIW. FDP, Handel und Kommunen sehen das ähnlich. Während Fratscher die Innenstädte attraktiver machen möchte, sieht die FDP in Entzerrungen der Einkaufszeiten einen Beitrag zum Infektionsschutz sowie eine Hilfe im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Sonntagsöffnungen
    Und der HDE erklärte, mit Sonntagsöffnungen könne wenigstens etwas verlorener Umsatz wieder aufgeholt werden. Nur die Gewerkschaft Verdi möchte ihren Mitgliedern die Sonntagsarbeit ersparen. Ob eine solche Blockade-Haltung angesichts der verheerenden Daten aus der Branche vernünftig ist, mag dahingestellt bleiben.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    Herzlich,


    Marc Reisner,

    Chefredakteur DTZ

  • Nun übernimmt der Bund das Ruder

    BERLIN // Seit mehr als 13 Monaten werden in Deutschland die Grundrechte als Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeschränkt. Dazu zählen auch Zwangsschließungen zahlreicher Betriebe. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die Länder die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz unterschiedlich ausgelegt haben, will nun der Bund das Kommando in der Corona-Politik übernehmen. Das hat auch für den Einzelhandel weitreichende Konsequenzen.

    Notbremse
    „Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig,“ sagt Kanzlerin Angela Merkel. Deshalb ergänzt die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz. Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100 000 Einwohner überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag bundeinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Diese Maßnahmen werden im neu eingefügten Paragraf 28 b des Infektionsschutzgesetzes geregelt.

    Kontakbeschränkungen
    Unter anderem sieht der Bund weitere Kontaktbeschränkungen für private Treffen und nächtliche Ausgangssperren vor. Für den Einzelhandel gelten folgende Regelungen:
    Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen soll sichergestellt bleiben. Deshalb dürfen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte offen bleiben. Das gilt ebenfalls unter anderem auch für Poststellen. Voraussetzung bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht.

    Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes
    Die am 13. April vom Bundeskabinett beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird in den nächsten Tagen (nach Redaktionsschluss der DTZ-Prinzausgabe) im Bundestag beraten. Anschließend wird der Bundesrat beteiligt. Allerdings ist der Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

    Impfung
    Dass die Bundesregierung nun das Zepter vollends in die Hand nimmt, stößt längst nicht überall auf Zustimmung. Angesichts des von weiten Teilen der Bevölkerung als zu langsam empfundenen Tempos bei den Impfungen hat die Regierung Ansehen im Hinblick auf die Krisenbewältigung verloren.

    Skeptische Stimmen
    So gibt es auch im Einzelhandel einige skeptische Stimmen. Gewarnt wird vor allem vor anhaltenden Lockdowns und noch härteren Einschnitten. „Jede Verschärfung der Maßnahmen bedeutet auch eine Verschärfung der Existenznot im Handel“, gibt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), zu bedenken. Sollte die Notbremse wie geplant umgesetzt werden, bedürfe es daher angemessener staatlicher Finanzhilfen, die über die aktuellen Wirtschaftshilfen hinausgingen. Im Übrigen gebe es keine plausible Begründung dafür, den Nicht-Lebensmittelhandel ab einer Inzidenz von 100 zu schließen, „Click & Collect“ zu verbieten und strengere Kundenbegrenzungen im Lebensmittelhandel einzuführen. „Der Ansatz der Bundesregierung ist nicht zielführend. Es braucht schnelle und wirksame Maßnahmen für Infektionsherde, keine symbolische Notbremse für den Handel“, so Genth weiter.

    Testpflicht für Unternehmen
    Kritik gibt es auch an der Testpflicht für Unternehmen. Diese wird nicht zuletzt wegen zu hoher Kosten und der damit einhergehenden Bürokratie kritisiert. Zudem seien die Corona-Tests nicht in ausreichend großer Zahl vorhanden.

    Wie die Testpflicht für den deutschen Einzelhandel aussehen könnte, lässt sich in Berlin und Sachsen beobachten, denn in diesen beiden Ländern besteht bereits seit Ende März eine Testpflicht für das Personal. Arbeitgeber des Einzelhandels sind dort verpflichtet, den Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Kunden müssen das Angebot annehmen und das Ergebnis vier Wochen aufbewahren. Die Kosten für die Tests sind von den Händlern zu tragen, können aber bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattet werden.

    Selbstständige, die direkten Kontakt zu Kunden haben, sind verpflichtet mindestens einmal pro Woche, eine Testung mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vornehmen zu lassen. Der Nachweis muss ebenfalls für die Dauer von vier Wochen aufgehoben werden.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    es wird immer toller. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert, dass in den nächsten Wochen auch Politiker unter 60 Jahren geimpft werden. Der Grund: „Nach meiner Überzeugung müssen die Parlamente in dieser Situation absolut handlungsfähig sein.“ Fragt sich, ob sie das sein müssen, denn Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte ja am liebsten an den Ländern – und offenbar auch am Bundestag – vorbei regieren. Anders kann ihr Vorstoß in Sachen Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht verstanden werden.

    Chaos in den Ländern
    Nun gut, wenn man sich das Chaos in den Ländern anschaut, möchte man ihr fast zustimmen. Zwei Beispiele: Wie „Bild“ genüsslich ausbreitete, dürfen Wohnmobile tagsüber auf rheinland-pfälzische Campingplätze fahren. Um 21 Uhr müssen sie jedoch wieder runter sein. Dann übernachten die Anhänger des mobilen Freizeitens auf öffentlichen Stellplätzen oder auf Waldparkplätzen. Damit sie dort kein Ticket bekommen, sollten sie aber zuvor etwas Alkohol trinken – dann nämlich gilt das Übernachten dort als „Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit“. Im Klartext: Rausch ausschlafen und am nächsten Morgen zurück auf den Campingplatz zum Duschen. Zweites Beispiel: In Leipzig durften ab Dienstag nach Ostern der Einzelhandel, Museen und Galerien – unter Auflagen – wieder öffnen. Auch Sport und die sogenannten körpernahen Dienstleistungen sind teils wieder möglich. Zugleich verschärfte die Stadt einen Tag später die Corona-Regeln und verhängte ganztägige Ausgangsbeschränkungen. Vom „Gaga-Lockdown“ sprach „RTL“ treffend.

    Zahlen und spannende Studie
    Und was war sonst? Das Münchner ifo-Institut freut sich über die leichten Lockerungen der Corona-Beschränkungen im März. Sie hätten zu einem Rückgang der Kurzarbeiter von 2,9 auf 2,7 Millionen geführt.

    Spannend fand ich folgende Studie: Corona-Patienten haben demnach häufiger neurologische oder psychische Probleme als Menschen mit anderen Atemwegserkrankungen. Das Risiko für Angststörungen oder Stimmungsschwankungen liege um 44 Prozent höher als nach einer Grippe, hieß es. Welch Wunder! Den Menschen wird seit einem Jahr eingeredet, wird würden hunderttausende Tote allein in Deutschland zählen, und dann zeigt man sich überrascht, wenn jemand, der nach einem positiven Test um sein Leben bangt, mental angeschlagen ist?!

    Politische Schritte
    Noch ein kurzes Wort zu den Zahlen, mit denen derzeit die politischen Schritte begründet werden. Das Robert-Koch-Institut rechnet die Sieben-Tage-Inzidenzen recht großzügig aus. Denn nicht nur positive Testergebnisse der zurückliegenden Woche fließen in die Berechnung ein, sondern eine ganze Menge Daten mehr, die manchmal viele Monate alt sind. Das gilt übrigens auch für die Zahl der Verstorbenen.

    Im Schatten der Pandemie
    Im Schatten der Pandemie geht fast unter, dass die Bundesregierung am Eiltempo in Sachen Tabaksteuer festhält. Offenbar soll das Tabaksteuermodernisierungsgesetz tatsächlich noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Das drückt die Stimmung vor allem der Hersteller neuartiger Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer zusätzlich. Aber bestimmt macht Bundesfinanzminister Olaf Scholz noch ein paar Milliarden locker, um auch diese Unternehmen zu retten.

    Ich wünsche Ihnen ein wunderbares Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ