Schlagwort: Herstellerverantwortung

  • Mit Greifzange und High-Tech

    FÜSSEN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) setzt auf Nachhaltigkeit. DTZ hat bereits mehrfach darüber berichtet. Wie intensiv die BVTE-Projekte in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, wird am Beispiel der Stadt Füssen im Ostallgäu deutlich.

    Aufruf der Stadt
    Rund 20 Personen waren vor kurzem dem Aufruf der Stadt Füssen gefolgt, um sich bei teilweise starkem Regen an einer Müllsammlung zu beteiligen. Darunter auch Mitinitiatorin Jutta Ehlermann. Sie war es, die letztlich den Stein ins Rollen brachte, so dass die Stadt Füssen gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern, dem BVTE sowie der Firma „Sauber.io.“ das Projekt in Angriff nahm. Dabei kam auch der Prototyp eines akkubetriebenen Handsaugers von Sauber.io zum Einsatz, der „Citybee“. Die elektronische Unterstützung überzeugte vor allem bei den Zigarettenresten. Die Kommune werde zwei Geräte anschaffen, informierte der Bürgermeister.

    Ziel der Aktion war es, die Zigarettenreste in der Stadt und dem angrenzenden Naherholungsgebiet zu sammeln. Sie enthalten schädliche Substanzen, die sich im Laufe der Zeit zwar abbauen, besser aber erst gar nicht in die Umwelt und damit ins Grundwasser gelangen sollen, bestätigte Biologin Anja Thielen, die beim BVTE als wissenschaftliche Referentin tätig ist. „Die Filter zersetzen sich zwar schneller als beispielsweise eine PET-Flasche, bleiben aber dennoch für mehrere Jahre erhalten“, sagte Thielen.

    Verband unterstützt Kommune
    Jutta Ehlermann, freute sich über die große Resonanz der städtischen und privaten Helfer. Dank ihrer Initiative kam der Kontakt zum BVTE erst zustande. In Folge erhielt die Stadt knapp 5000 Taschenaschenbecher vom Verband, die Ehlermann an die Tourist-Informationen, den Handel und die Gastronomie im Stadtgebiet verteilte. Ihr Engagement überzeugte Bürgermeister Eichstetter und den Stadtrat. Zu Beginn der Müllsammelaktion berichtete sie, dass die Resonanz auf die Taschenaschenbecher durchweg positiv gewesen sei. Weitere Anregungen und Informationen zum Thema gibt es auch auf der Homepage des Verbandes unter [link|http://www.achteaufdieumwelt.de]www.achteaufdieumwelt.de[/link]. Die Nachfrage ist da. „An vielen Plätzen und Wanderwegen im Füssener Land gibt es keine Mülleimer, so dass die Raucher, selbst wenn sie es wollten, ihre Kippen manchmal nicht vernünftig entsorgen können“, erklärt Ehlerman. Im BVTE hat sie den richtigen Kooperationspartner für die Initiative gefunden. Der Verband setzt sich im Zuge der erweiterten Herstellerverantwortung schon länger mit dem Thema auseinander. Neben den Einheimischen sollen in der Touristenhochburg Füssen auch die vielen Gastgeber von Ferienwohnungen angesprochen werden. Sie können sich für ihre Gäste bei der Tourist-Information mit den Taschenaschenbechern eindecken. „Das ist doch ein nettes Willkommensgeschenk“, meint Ehlermann.


    red

  • Neue Regeln in Sachen Filter

    BERLIN // Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde vor wenigen Tagen (letzte Lesung nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) eine neue Vorschrift auf den Weg gebracht, die insbesondere die Zigaretten-Hersteller vor neue Herausforderungen stellt: das Erste Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG).

    Meldepflichten anderem für Zigarettenfilter
    Darin werden Meldepflichten mit Blick auf verschiedene Einwegkunststoffprodukte festgeschrieben, unter anderem für Zigarettenfilter. Im Einzelnen heißt es: Die Erhebung erfasse jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, bei den Unternehmen, die bestimmte Kunststoffprodukte auf die Umwelt in der jeweils geltenden Fassung genannte Erzeugnisse erstmals in Verkehr bringen, die Erhebungsmerkmale Art und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten Erzeugnisse.

    Und weiter: Die Erhebung erfasse jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, für jeweils höchstens 400 Kommunen bei den Behörden oder bei Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen, die entsprechende Erzeugnisse sammeln und entsorgen, die Erhebungsmerkmale Art, Menge, Verbleib und Entsorgung der in den Kommunen gesammelten Abfälle aus diesen Erzeugnissen. Die Erhebung erfolge bei Behörden, soweit die genannten Daten bei diesen vorliegen.

    Vorgabe aus Brüssel
    Grundlage dieses neuen Gesetzes ist eine Vorgabe aus Brüssel, die die sperrige Bezeichnung „Richtlinie (EU) 2019 / 904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ trägt. Darin steht: „Kunststoffhaltige Filter für Tabakprodukte sind die am zweithäufigsten an den Stränden der Union vorgefundenen Einwegkunststoffartikel. Die enormen Umweltauswirkungen von Abfällen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern, die nach dem Konsum der Produkte entstehen und unmittelbar in die Umwelt entsorgt werden, müssen verringert werden. Es wird erwartet, dass Innovation und Produktentwicklung sinnvolle Alternativen für kunststoffhaltige Filter hervorbringen werden, und diese Prozesse müssen beschleunigt werden. Daneben sollten Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung für Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern Innovationen anregen, die zur Entwicklung nachhaltiger Alternativen für kunststoffhaltige Filter für Tabakprodukte führen. Die Mitgliedstaaten sollten breit gefächerte Maßnahmen zur Verringerung der Vermüllung durch Abfälle der Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern fördern, die nach dem Konsum der Produkte entstehen.“


    Einwegkunststoffprodukte der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen

    DTZ hat beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und beim Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) nachgefragt, was das Gesetz für die Branche bedeutet. Dazu stellte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, fest: „Am 24. Juni 2021 sollte als Tagesordnungspunkt 32 die Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Bundestag verabschiedet werden. Die zu unseren Mitgliedern gehörenden Zigaretten- beziehungsweise Filterhersteller sind neben anderen Produzenten von Einwegkunststofferzeugnissen betroffen. Das neue zum UStatG setzt EU-Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie und der Einwegkunststoffrichtlinie zu Datenerhebungs- und Berichterstattungspflichten in nationales Recht um. Davon sind alle Einwegkunststoffprodukte der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen. Zu diesen gehören neben anderen Einwegkunststoffwaren auch Zigarettenfilter, aber keine E-Liquids. Mit der Datenerhebung nach Paragraf 5a Absatz UStatG – neu – werden die nationalen Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission umgesetzt. Bei den Herstellern beziehungsweise Inverkehrbringern sollen Daten zu in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukten erhoben werden, bei den öffentlichen Entsorgungsträgern – also denjenigen, die die Einwegkunststofferzeugnisse sammeln und entsorgen – Daten zu den aus diesen Artikeln entstehenden Abfällen. Die Hersteller müssen die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffwaren melden, die öffentlichen Entsorgungsträger Art, Menge, Verbleib und Entsorgung der in maximal 400 Kommunen gesammelten Abfälle aus diesen Artikeln. Die nähere Ausgestaltung bleibt noch zu erlassenden Gesetzen beziehungsweise Verordnungen vorbehalten, besonders der noch ausstehenden gesetzlichen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Artikel 8 der Einwegkunststoffrichtlinie.“

    Einrichtung eines Einwegkunststofffonds
    Mücke weiter: „Wie konkret die Meldepflicht aussehen wird, an wen und auf welche Weise gemeldet werden muss, steht nicht fest. Wir bevorzugen die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds, an den die Daten gemeldet werden müssen. Wir werden sehen, wie sich die nächste Bundesregierung zu diesem Vorhaben verhält.“

    Kosten für Erhebungen und Statistiken
    Beim VdR teilt man mit, von den Änderungen des Umweltstatistikgesetzes seien die Mitglieder des VdR, die Tabakprodukte mit Filter (Zigaretten und Zigarillos) oder die Filter herstellen, betroffen. Die Einwegkunststoffrichtlinie sehe vor, dass die Hersteller von Tabakwaren die Kosten der Erhebung und Übermittlung der Daten tragen. Für die mittelständischen Unternehmen der Tabakbranche bedeute das vor allem eines – Kosten für Erhebungen und Statistiken, die nicht unbedingt nötig seien.

    Dabei werde nicht erwähnt, dass zum Erfassen der Daten die etablierten Systeme der Kommunen vollständig umgestellt werden müssten. Das führe zu erheblichem finanziellem Mehraufwand. Es sei offensichtlich, dass diese Kosten nicht von den Kommunen, sondern im Sinn der erweiterten Herstellerverantwortung zukünftig von den Produzenten übernommen werden sollen.

    max

  • Branche über Gebühr belastet

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In dieser Ausgabe drucken wir das letzte Statement, diesmal von Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie (VdR).

    Entwicklungen der vergangenen Jahre
    Wir vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie sehen mit Interesse, dass sich viele Entwicklungen der vergangenen Jahre fortsetzen werden. Dazu muss man kein Prophet sein. Die meisten muss man leider im Bereich des Negativen einordnen. Umso mehr könnte die Bundestagswahl eine Möglichkeit sein, allzu Schlimmes zu verhindern.

    Regularien, Auflagen, Verbote, …
    Keine Branche ist derart von Regularien, Auflagen, Verboten und Zeitgeist-Aktionen bedroht wie der Tabak-Markt. Wir haben zum Beispiel Track & Trace, welches alteingesessene Unternehmen auslöschte und weitere auslöschen wird, wir haben das Werbeverbot, das massiv in die Grundsätze freien Unternehmertums eingreift, und wir stehen vor der Umsetzung der sogenannten SUP-Richtlinie, von der alle Mitglieder unseres Verbandes betroffen sind, die Filter oder Produkte mit Filtern herstellen oder vertreiben.

    Hersteller gefordert
    Die Richtlinie 2019/904/EU (SUP) sieht für eine Reihe von Kunststoffprodukten – unter anderen zellulose-acetat-haltige Zigarettenfilter – die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung vor. Insbesondere sollen Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte zukünftig an den Kosten der Sammlung und Entsorgung in den Entsorgungssystemen der Kommunen beteiligt werden. Auch sollen weitere Warnsymbole auf Zigarettenverpackungen angebracht werden.

    Sechsstellige Summen
    Das Aufbringen der Symbole kostet unsere mittelständischen Unternehmen teilweise mittlere sechsstellige Summen. Eine weitere Problematik besteht darin, dass diese in und für alle EU-Mitgliedsstaaten sprachlich individuell erfolgen muss. Es droht ein ähnliches Chaos wie bereits bei der vollkommen überhasteten Einführung von Track & Trace in Deutschland und Europa.

    Mittelstandsfeindliche Regulierung
    Der VdR sieht diese Regulierung sehr kritisch, zumal sie erneut mittelstandsfeindlich ist. Dies soll zu einer Zeit implementiert werden, in der vieles in der Wirtschaftspolitik schlecht oder gar nicht funktioniert. Eines jedoch funktioniert sowohl EU- und vor allem deutschlandweit: die Belastung des Mittelstandes und der mittelständischen deutschen Tabakindustrie. Wir lehnen diese Richtlinie kategorisch ab.

    Der Staat als fürsorgliche Mutter
    Es ist eine Tatsache, dass seit Jahren die Wirtschaft und der Wettbewerb zunehmend reguliert werden. Dieser Mainstream hat das Ziel einer sozialistisch-ökologischen Wirtschaftsstruktur. Nicht Leistung lohnt sich, sondern das planwirtschaftliche Verteilen wird zum Prinzip erhoben. Der Staat gibt, wir empfangen: Geld durch Subventionen und Ersatzleistungen und Befehle. Hierdurch wird erreicht, dass in einer komplexer werdenden Welt Einzelne vermehrt dazu neigen, den Staat als fürsorgliche Mutter zu identifizieren, die sich um alles kümmert. Nicht umsonst sprechen die Medien von „Mutti Merkel“. Der Glaube an den mündigen Bürger wird abgelehnt. Tabak, Alkohol, Zucker, Diesel, Arzneimittel – die Liste der Gefahren, vor dem der Bürger vermeintlich geschützt werden muss, wird immer länger.

    Gesellschaftliche Auseinandersetzung
    Seit 100 Jahren führt unser Verband eine gesellschaftliche Auseinandersetzung, die weit über die Frage des Tabakkonsums hinausgeht. Das gesellschaftliche Selbstverständnis der letzten 100 Jahre hat auch eine Mündigkeitskultur hervorgerufen, die es zu verteidigen gilt. In der so oft beschriebenen freien Gesellschaft kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese aus unmündigen und hilflosen Verbrauchern besteht, die der Staat vor einer angeblich verantwortungslosen Industrie und eigenem fahrlässigen Handel beschützen muss. Diese Diskussion wird uns 2021 und darüber hinaus begleiten.


    Positive Entwicklungen

    Aber es gibt auch positive Entwicklungen: Hochwertiger Feinschnitt, Pfeifentabak, Schnupf- und Kautabak sowie Zigarren und Zigarillos werden im Wesentlichen von reinen Genussrauchern konsumiert. Die Pandemie hat dem individuellen Genuss eine neue Dimension gegeben. Die neue Lust am Zuhause geht damit einher. Und siehe da: Der Umsatz der Tabakwirtschaft ist in der Pandemie gestiegen. Die Menschen freuen sich, dass sie den Vorschriften und Gängeleien zumindest etwas entkommen können.

    Die Produkte, die von den mittelständischen Mitgliedsunternehmen des VdR hergestellt werden, passen perfekt zu diesem Trend. E-Zigaretten, Verdampfer und die Industrie-Zigarette finden sich eher in anderen Segmenten des Alltags.

    Multinationale Zigarettenkonzerne
    Multinationale Zigarettenkonzerne versuchen, die Unterschiede zwischen verschiedenen Tabakkategorien zu verwischen, und gefährden damit oft sinnvoll ausdifferenzierte Regulierungen. Ein Familienunternehmen, das ausschließlich in Deutschland produziert, hat andere Schwerpunkte als ein multinationaler, börsennotierter Großkonzern, und Schnupftabak hat nichts mit E-Zigaretten zu tun. Das hat der Gesetzgeber auch immer wieder berücksichtigt. Diese Tatsache wird in Zukunft bei der immer wieder geführten Diskussion um die Tabaksteuer an Gewicht gewinnen. Produkte, die kein Problem mit dem Jugendschutz haben, nicht zum „Kettenrauchen“ benutzt werden und auch nicht geschmuggelt werden, sollten steuerlich anders behandelt werden. Auf der anderen Seite macht es keinen Sinn, neuartige Elektro-Artikel, deren gesundheitlichen Auswirkungen im Dunkeln liegen, zu subventionieren.

    So gehen wir mit 100-jähriger Erfahrung und Routine und mit frischem Elan an die Herausforderungen und versuchen, für unsere Mitglieder, für deren Arbeitnehmer und für die Genießerinnen und Genießer in Deutschland das Beste zu erreichen.


    Michael von Foerster

  • Brüssel will zusätzliche Warnhinweise

    BRÜSSEL // Dass die Tabakkonzerne bei der Entsorgung von Zigarettenfiltern herangezogen werden sollen, ist längst klar. Nun gibt es offenbar eine Vorschrift aus Brüssel, die sich gegen das sogenannte „single use plastic“, gegen Einweg-Plastik richtet. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Laut der Zeitung müssen ab 3.  Juli 2021 zusätzliche Warnhinweise auf allen Zigarettenpackungen aufgebracht werden.


    Farben und Schriftgröße vorgegeben

    Der Warnhinweis muss demnach mindestens 3,92 Quadratzentimeter groß sein. Die verwendbaren Farben sind ebenso vorgegeben wie die Schriftgröße und -art. Offenbar soll das Piktogramm horizontal auf die Rückseite der Zigarettenpäckchen aufgebracht werden, alternativ ist ein vertikaler Aufdruck ebenfalls zulässig.

    Durchgestrichene Hand auf rotem Untergrund
    Der Bildwarnhinweis besteht aus zwei Teilen: Links ist auf rotem Untergrund eine durchgestrichene Hand zu sehen, die im Begriff ist, eine Zigarettenkippe wegzuschnipsen. Rechts findet sich auf blauer Farbe, die vermutlich das Meer symbolisieren soll, eine Schildkröte und eine durchgestrichene Kippe. Unter den beiden Grafiken steht „Plastic in Filter“, Plastik im Filter.


    Hersteller unter Druck

    Der Vorstoß aus Brüssel bringt die Hersteller unter Druck. Denn die Europa-Politiker haben es versäumt, die entsprechende Initiative rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Laut „WamS“ hätte bereits im vergangenen Sommer ein sogenannter Implementierungsrechtsakt erlassen werden müssen. Offenbar wird dies nun erst im Januar 2021 der Fall sein. Aus den Erfahrungen mit den schon länger vorgeschriebenen Bildwarnhinweisen wird deutlich, dass die verbleibenden rund fünf Monate eigentlich viel zu knapp bemessen sind, um die Vorschriften umzusetzen. Die „WamS“ zitiert einen Reemtsma-Manager mit den Worten: „Damit die Umsetzung gut funktionieren kann, benötigen wir zwölf Monate Vorlaufzeit ab Verabschiedung des Gesetzes.“ Doch in deutsches Recht werden die EU-Vorgaben erst nach Januar 2021 übertragen werden können.

    EU-Initiative
    Die EU-Initiative kommt für die Industrie zur Unzeit. Bereits seit Monaten wehrt sich die Branche gegen die erweiterte Hersteller-Verantwortung. Das Bundesumweltministerium möchte, dass sich die Industrie an den Kosten für das Sammeln und Vernichten der Zigarettenkippen beteiligt. Die Branche argumentiert damit, dass sie bereits rund 14 Milliarden Euro jährlich in Form der Tabaksteuer an den Staat abführt. Dieses Geld müsse zumindest teilweise für die Müllbeseitigung verwendet werden. Außerdem gehen die Schätzungen für die Reinigungskosten weit auseinander.

    red

  • „Falsche Entwicklungen“

    BERLIN // Eine Allianz verschiedener Verbände kritisiert die geplante Verschärfung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie. Mit dabei: der Deutsche Zigarettenverband (DZV). Die Pläne des Bundesumweltministeriums verhinderten den notwendigen Wandel von der Wegwerf- zur Recycling-Gesellschaft, heißt es.

    Die Verbändeallianz weist darauf hin, dass das Bundesumweltministerium im Rahmen der Umsetzung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Herstellerverantwortung in Deutschland weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus ausweiten soll. Die Europäische Union hatte die Grundlage für die sogenannte Herstellerverantwortung im Frühjahr gelegt: Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen und Zigarettenfilter fallen darunter. Bestimmte Plastikartikel, etwa Teller und Besteck, sind ab 2021 in der EU ohnehin verboten.

    Freier Wettbewerb in Gefahr
    Die Verbände meinen: Mit der geplanten Verschärfung würden in Deutschland erneut nationale Hürden zu Lasten des freien Wettbewerbs aufgebaut. Und das Ansinnen, Hersteller von Produkten zukünftig für die Sauberkeit des öffentlichen Raumes zahlen zu lassen, sei ein Freibrief für alle Verbraucher, die Abfall regelwidrig entsorgten. Gegen diese falschen Entwicklungen wendet sich die Verbändeallianz aus Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), DZV, Handelsverband Deutschland (HDE), Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), Markenverband und die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen Pro-S-Pack.

    Dass die Bundesumweltministerin zukünftig Hersteller von Produkten einseitig für die Sauberkeit im öffentlichen Raum zahlen lassen wolle, ohne dass sie Einfluss auf die Ermittlung der Kosten, die Ursachen von „Vermüllung“ oder die Organisation der Abfallsammlung und Verwertung hätten, bewerten die Verbände als inakzeptabel. Mit diesen Ideen werde der erforderliche Wandel von einer Wegwerf- in eine Recycling-Gesellschaft verhindert und Konsumenten aus ihrer Pflicht entlassen, Abfälle korrekt zu entsorgen.

    Verantwortung für eine saubere Umwelt
    Gelebte Herstellerverantwortung könne nicht bedeuten, dass ein Akteur für das Fehlverhalten des anderen geradestehen muss. Vielmehr müssten alle Akteure des Wertschöpfungskreislaufs – vom Hersteller über Konsumenten und Kommunen bis zu den Recycling-Unternehmen – die Verantwortung für eine saubere Umwelt und für Rohstoffkreisläufe übernehmen und bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen miteinbezogen werden.

    In einem europäischen Binnenmarkt seien gemeinsame Regeln für die Herstellung, den Handel und das Recycling von Produkten unabdingbar. Mit ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung schieße Bundesministerin Svenja Schulze über das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel einer Eins-zu-Eins-Umsetzung von europäischen Regelungen hinaus. So funktioniere ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt nicht.

    Gemeinsam fordern die Verbände einen fairen Wettbewerb in privatwirtschaftlich organisierten Systemen der Herstellerverantwortung. Der Wettbewerb müsse um die besten Produkte, die beste Vermarktung, die hochwertigste Abfallverwertung und Vermeidung und die besten Lösungen für eine saubere Umwelt geführt werden. Für die Finanzierung der Reinigungs- und Entsorgungskosten sei es zweckmäßig, an bestehende privatwirtschaftliche Organisationsstrukturen anzuknüpfen.

    Pro Tag werden in Deutschland 204 Millionen Zigaretten geraucht.

    red

    (DTZ 41/19)

  • Anti-Filter-Richtlinie

    BERLIN // Der Rat der Europäischen Union hat vor wenigen Tagen eine neue Richtlinie verabschiedet, mit der die Herstellung und Benutzung von Einwegartikeln aus Plastik eingeschränkt wird.

    Neben Tellern und Besteck, Strohhalmen und Wattestäbchen sind auch Zigarettenfilter betroffen, sofern sie Plastik beinhalten. Folge der Richtlinie ist eine erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet: Die Anbieter entsprechender Zigaretten müssen für die Entsorgungskosten aufkommen. Außerdem ist ein weiterer Warnhinweis geplant.

    red

    (DTZ 22/19)