Schlagwort: Gesundheitswarnungen

  • US-Tabakkonzerne einigen sich mit Justiz

    WASHINGTON // Die großen Hersteller haben sich mit dem US-Justizministerium auf eine Vereinbarung über tabakbezogene Werbung im Einzelhandel geeinigt und damit einen fast zwei Jahrzehnte währenden Rechtsstreit beendet.

    Das berichtet die Fachzeitschrift „Convenience Store“ und beruft sich dabei auf den Handelsverband „Association for Convenience & Fuel Retailing“, kurz NACS. Demnach verpflichtet das Abkommen die Konzerne Altria, Philip Morris USA, R J Reynolds Tobacco und ITG Brands dazu, den Geschäften, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben, entsprechende Warnhinweisschilder zur Verfügung zu stellen. Die Betreiber wiederum müssen 21 Monate mindestens eines der Hinweisschilder mit einem von 17 verschiedenen Gesundheitsbotschaften anbringen.

    Verfahren lief über 17 Jahre
    Die Vereinbarung deckt den letzten verbleibenden Streitfall aus dem Verfahren ab, das das Department of Justiz (DOJ) in den 1990er-Jahren gegen Altria, Philip Morris USA und R J Reynolds angestrengt hatte. Die NACS-Verantwortlichen und die Tabakkonzerne kämpften 17 Jahre gegen jegliche Beschilderungspflicht im Rahmen des Rechtsstreits und beteiligten sich zusammen mit dem Einzelhandelsverband „National Association of Tobacco Outlets“ an den Verhandlungen, die nun zu der Vereinbarung führten, um sich für die Händler einzusetzen.

    „Der Rechtsstreit hat die Einzelhändler immer in eine einzigartig schlechte Position gebracht“, sagte der oberste NACS-Jurist Doug Kantor und ergänzte: „Die Einzelhändler waren nicht an der Klage beteiligt und sollten nicht mit einem gerichtlich angeordneten Rechtsbehelf belastet werden, aber das Verhandlungsergebnis vermeidet sogar noch schlimmere Ergebnisse, die das DOJ und die Gruppen der öffentlichen Gesundheit befürworteten.“

    Hersteller müssen Prüfer beauftragen
    Wie der Verband berichtet, sieht die Vereinbarung vor, dass jedes Geschäft, das mit einem der Hersteller unter Vertrag steht, mindestens ein Schild mit einer von 17 verschiedenen, vorab genehmigten Gesundheitsbotschaften anbringen muss, die nach dem Zufallsprinzip an Einzelhändler im ganzen Land verteilt werden. Jedes Geschäft ist verpflichtet, nach der Hälfte des in der Vereinbarung festgelegten Zeitraums eine neue Botschaft anzubringen. Die Hersteller müssen Gutachter beauftragen, die prüfen, ob die Schilder ordnungsgemäß angebracht sind, heißt es aus dem NACS.

    Nach einer weiteren Anhörung wird das Gericht nun entscheiden, ob es die Vereinbarung akzeptiert und eine Anordnung zur Umsetzung erlässt. Der Zeitplan für das Aufstellen der entsprechenden Schilder wird davon abhängen, wann das Gericht entscheidet, ob die Vereinbarung angenommen wird, teilt man im NACS mit. Die Einzelhändler könnten die Vereinbarung schriftlich oder bei der Anhörung unterstützen oder ablehnen, heißt es weiter.

    Gesundheitsrisiken darstellen
    Das ist nicht die einzige Regelung, die die Tabakindustrie in jüngster Zeit angefochten hat. Im Juni 2011 veröffentlichte die Food and Drug Administration (FDA) eine endgültige Regelung, die aktualisierte Gesundheitswarnungen auf Zigarettenpackungen und in der Zigarettenwerbung vorschreibt. Die grafischen Warnhinweise enthalten eine Kombination aus Text und Bildern, die einige der Gesundheitsrisiken des Rauchens darstellen.

    Die endgültige Regelung wurde von mehreren Unternehmen vor Gericht angefochten und schließlich im August 2012 aufgehoben, nachdem das US-Berufungsgericht des District of Columbia festgestellt hatte, dass die Regelung gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt. Im März 2013 gab die US-Bundesregierung ihre Entscheidung bekannt, keine weitere Überprüfung des Gerichtsurteils anzustreben.

    Im Anschluss an eine weitere Klage mehrerer Gruppen des öffentlichen Gesundheitswesens erließ ein Richter des US-Bezirksgerichts für den Bezirk Massachusetts eine Verfügung, mit der die Behörde angewiesen wurde, die vorgeschlagene Regelung bis August 2019 zu veröffentlichen und im März 2020 eine endgültige Regelung zu erlassen. Die Frist für das Einhalten der Vorschriften durch die Tabakkonzerne wurde mehrmals verschoben und läuft nun bis zum 9. April 2023. red

  • Tabakerhitzer im Fokus

    BRÜSSEL // Charakteristische Geschmacksrichtungen in verschiedener Darreichungsform verbietet die europäische Richtlinie 2014/40/EU für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.

    Doch nun hat die Europäische Kommission Änderung dieser Vorschrift erarbeitet, mit der auch Tabakerhitzer (Iqos, Glo) dem Verbot unterliegen, sie mit Filtern, Papieren, Packungen, Kapseln oder sonstigen technischen Merkmalen zu vertreiben, die den Geruch, Geschmack oder sonstige Rauchintensität verändern. Außerdem sollen Tabakerhitzer nicht mehr von der Pflicht befreit werden können, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf die Verpackungen aufzubringen.

    red

  • EU: Kosten aufrechnen

    BRÜSSEL // Die möglichen Verluste der Tabakindustrie aufgrund von Gesundheitswarnungen oder Einheitsverpackungen müssen gegen die Kosten aufgerechnet werden, die die Behandlung tabakbedingter Krankheiten verursacht. Das sagte eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber dem Portal „Euractiv.com“.

    Die TPD 2 beinhaltet strikte Vorschriften für die Verpackungen von Tabakwaren. So müssen Warnhinweise und -bilder 65 Prozent der Verpackungsoberfläche ausmachen. Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten frei, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Frankreich, Ungarn, Irland, Slowenien und Großbritannien haben Einheitsverpackungen geplant oder bereits eingeführt.

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und andere Organisationen vertreten die Ansicht, Einheitsverpackungen seien ein gutes Mittel, um den Tabakkonsum zu verringern. Die Hersteller sehen das naturgemäß anders. So erklärte Ben Townsend, Vizechef der Europa-Division von Japan Tobacco International (JTI), gegenüber „Euractiv“, die Idee der Einheitsverpackung würde nicht funktionieren. In Australien, dem ersten Land, das solche Verpackungen verpflichtend gemacht hatte, sei der Rückgang der Raucherzahlen ins Stocken geraten, seit das Gesetz vor vier Jahren erlassen wurde.

    Als Einheitsverpackungen in Großbritannien eingeführt wurden, versuchte die Tabakindustrie dies zu stoppen, indem sie auf das geistige Eigentum an den Packungsdesigns und den Marken verwies. Die Gerichte entschieden aber gegen die Zigarettenfirmen.

    In Irland häuften sich Presseberichte über „Drohungen“ der Industrie, laut denen sich Einheitsverpackungen negativ auf die irische Wirtschaft auswirken würden. In Irland dürfen ab 30. September alle Tabakprodukte nur noch in standardisierten Verpackungen verkauft werden. Auch das irische Gesundheitsministerium argumentiert, die Einheitsverpackungen würden Tabakprodukte weniger attraktiv machen. Zudem würden Warnungen deutlicher sichtbar werden, und die Verpackung könne nicht über die schädigende Wirkung von Tabak hinwegtäuschen.

    Auf Nachfrage von „Euractiv“ erklärte die Europäische Kommission, Einheitsverpackungen gingen nicht mit „Kosten“ für die europäische Wirtschaft einher. „Die möglichen Verluste der Tabakindustrie oder niedrigere Steuereinnahmen für Staaten aufgrund von Gesundheitswarnungen oder Einheitsverpackungen müssen gegen die Kosten aufgerechnet werden, die die Behandlung von tabakbedingten Krankheiten verursacht“, sagte eine Sprecherin gegenüber „Euractiv“. Die Behandlung solcher Krankheiten koste EU-weit jedes Jahr 25,3 Milliarden Euro. Dazu kämen weitere 8,3 Milliarden Schaden aufgrund von Fehlzeiten und Frührente aufgrund von Tabak-Erkrankungen.


    red

    (DTZ 36/17)

  • Komplettes Versagen

    LONDON // Zwei Jahre nach Einführung des Plain packaging in Australien, zieht eine KPMG-Studie eine vernichtende Bilanz.

    Der Plain Packaging Act 2011 trat am 1. Dezember 2012 in Kraft. Ab diesem Stichtag verbannte Australien Markennamen und Logos in ihrer ursprünglichen Form von den Zigarettenpackungen. Einzige Ausnahme bildeten die Markenschriftzüge, die fortan in einer einheitlichen Schrift gedruckt werden müssen. Die Packungen tragen eine olivbraune Färbung und sind mit Warnhinweisen und Schockbildern bedruckt.

    Ziel der Regulierung war es, den Tabakkonsum bei Minderjährigen sowie das Rauchen insgesamt einzudämmen, und die Wirksamkeit von Gesundheitswarnungen zu vergrößern.

    Tatsächlich ist der Tabakkonsum bei Minderjährigen laut KPMG-Studie seither um 36 Prozent angestiegen und der illegale Verkauf von Tabakerzeugnissen auf dem höchsten Stand seit sieben Jahren: Allein in den letzten zwei Jahren ist der Schwarzmarkt mit Tabakprodukten um knapp 25 Prozent gewachsen.
    red

    (DTZ 51/52/14)