Schlagwort: Gesundheitsministerium

  • Wieder illegal

    BANGKOK // Die thailändische Regierung will den Freizeitgebrauch von Cannabis wieder unter Strafe stelle, nur zwei Jahre nachdem das Rauschmittel entkriminalisiert wurde, berichtet „The Times“.

    Proteste von Investoren
    Die Kehrtwende hat in Thailand Proteste von Interessengruppen ausgelöst, die seit Mitte 2022 in cannabisbezogene Unternehmen investiert haben.

    Ein Ausschuss des Gesundheitsministeriums stimmte kürzlich dafür, Cannabis und Hanf erneut als Betäubungsmittel einzustufen. Die neuen Regularien sollen ab Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Cannabisblätter oder -blüten, die mehr als 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, werden dann als Betäubungsmittel klassifiziert. „Der Ausschusses stimmte mehrheitlich dafür, Cannabis nur für medizinische Zwecke zu nutzen“, erklärte Surachoke Tangwiwat vom Gesundheitsministerium.

    Der Cannabismarkt in Thailand war von Wirtschaftsexperten bis 2030 auf einen Wert von 336 Milliarden Baht (8,8 Milliarden Euro) geschätzt worden. 

    red

  • Praktikables Lösungsangebot

    BERLIN // Nachdem Anfang April verschiedene Medien darüber berichtet hatten, dass der SPD-Parteivorstand nicht mit einer baldigen Legalisierung von Cannabis rechnet, da die EU-Kommission Konflikte mit europäischem Recht befürchtet, macht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jetzt einen neuen Vorschlag.

    Der Gesundheitsminister regt an, das Legalisieren von Cannabis in Deutschland zunächst nur in Modellregionen umzusetzen. Das geht aus einem aktualisierten Eckpunkte-Papier hervor, über das Karl Lauterbach mit den Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition beraten will, wie das Portal „Zeit Online“ kürzlich berichtete.

    Demnach könnten unter „Modellregionen“ sowohl ausgewählte Metropolgebiete als auch der ländliche Raum fallen.

    Verschiedenen Bedingungen prüfen
    Aus dem Papier geht hervor, dass dort die Auswirkungen des legalen Verkaufs unter verschiedenen Bedingungen geprüft und anschließend ausgewertet werden. Die Modellprojekte sollen wissenschaftlich begleitet werden und zunächst auf vier Jahre befristet sein. Um die Bedenken der EU-Kommission zu zerstreuen, wolle Lauterbach diesen Teil der Legalisierung mit Brüssel abstimmen.

    Den nicht kommerziellen privaten Anbau und Besitz von Cannabis wolle der Gesundheitsminister dagegen ohne Einbindung der EU entkriminalisieren. Vorgesehen ist demnach auch, dass sich in Deutschland sogenannte „Cannabis-Clubs“ gründen dürfen – nicht kommerzielle Vereinigungen, in denen sich Cannabis-Konsumenten organisieren, um für den Eigenbedarf Gras anzubauen und an Mitglieder auszugeben.

    Die im Oktober von Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis sehen unter anderem vor, dass Erwerb und Besitz von bis zu 20 bis 30 Gramm straffrei sein sollen. Lieferung und Vertrieb sollen nur innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen werden. Der private Eigenanbau soll in begrenztem Umfang erlaubt werden – vorgesehen sind drei Pflanzen pro Person.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Stimmung im Land verändert sich. Wo bis vor wenigen Tagen noch Journalisten großer Zeitungen hinter vorgehaltener Hand erklärten, sie dürften keine kritischen Fragen zum Thema Corona stellen, kommen ganz allmählich wieder mehr Kollegen ihren Pflichten nach.

    Aktuelles Beispiel: der SWR. Auf tagesschau.de berichtet der Staatssender darüber, dass das Bundesgesundheitsministerium an möglichst genauen Daten zur pandemischen Lage gar nicht interessiert ist.

    Zahl der Getesteten
    Der Autor des entsprechenden Beitrags bemängelt, dass die Behörde die Gesamtzahl der getesteten Personen gar nicht erheben möchte, weil sie – so die Aussage aus Berlin – nicht aussagekräftig sei. Ist sie aber doch, denn mit mehr Tests lässt sich auch die Inzidenz nahezu beliebig anheben. Aber sowohl die Kanzlerin als auch Deutschlands unermüdlichster Gesundheits-Apostel Karl Lauterbach haben in kleinem Kreis frohlockt, dass die beschlossenen Lockerungen der Ministerpräsidentenrunde wohl nie umgesetzt werden könnten, weil die Grenzwerte nie erreicht würden…


    Sonntag in Berlin

    Überhaupt: die Politik. Ich bin gespannt, wie es nach den Wahlen auf Länderebene am Sonntag in Berlin weitergeht. Eine Spekulation: Der – vorsichtig formuliert – glücklose Gesundheitsminister Jens Spahn wird Bauernopfer und von Angela Merkel fallengelassen. Kanzleramtsminister Helge Braun, immerhin gelernter Arzt, rückt nach und macht zugleich seinen Platz für Peter Altmaier frei, an dem die Kanzlerin trotz des Dramas um die unzureichende Verteilung der Corona-Hilfen unbeirrt festhält. Und auf Altmaier folgt zum Beispiel Friedrich Merz, um ihn ruhigzustellen. Nein, das ist eine allzu wilder Spekulation. Eher könnte es Carsten Linnemann sein, der ohnehin auf ein höheres Amt hinarbeitet. Wir werden sehen.


    Klagewelle

    Fest steht, dass so manche Corona-Hilfe auch deshalb nicht mehr ausgezahlt wird, weil Betrüger sich diese Hilfen ergaunert haben. Zudem gibt es sehr unterschiedliche Kriterien. Ein Gutachten, das der Handelsverband in Auftrag gegeben hat, zeigt offenbar, die Geschäftsinhaber gegenüber zum Beispiel der – arg gebeutelten – Gastronomie deutlich benachteiligt werden. Eine Klagewelle könnte die Folge sein.

    Apropos Klagen: So richtig klar ist es ja nicht, wer für mögliche Impffolgeschäden aufkommt. Bislang wird über solche aber kaum berichtet. Gibt es sie nicht? Zumindest schrillen in einigen Ländern offenbar Alarmglocken. Bislang sechs Staatsregierungen, darunter Dänemark, Luxemburg und Österreich, haben die Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca vorerst ausgesetzt. Auch hier dürfen wir gespannt sein, wie es weitergeht.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes (Wahl-)Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Rauchverbot in Japan geplant

    TOKYO // In Japan gehört der Tabakkonsum noch fest zur Atmosphäre vieler Bars, Restaurants und Cafés. Das soll sich bald ändern.

    Das Gesundheitsministerium hat jetzt einen ersten Gesetzesentwurf vorgestellt, der ein Rauchverbot in Krankenhäusern, Schulen, Behörden, Sportarenen, Universitäten, Bussen und Taxis vorsieht. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe. In Schulen und Krankenhäusern soll zudem das gesamte äußere Areal zur rauchfreien Zone erklärt werden.

    Ausnahmen soll es für Restaurants, Hotels, Flughäfen, Läden, Büros, Züge und Schiffe geben, sofern abgetrennte Raucherzimmer vorhanden sind. Die bis heute gängigen offenen Raucherabteile in vielen gastronomischen Betrieben würden jedoch kaum ausreichen. Gerade für Bars und Izakaya-Kneipen wäre ein Rauchverbot ein starker Einschnitt.

    Gesetz im nächsten Jahr?
    Noch müssen viele Details eines landesweiten Rauchverbots in öffentlichen Orten mit anderen Behörden ausgearbeitet werden. Doch die Regierung scheint aufs Tempo zu drücken. Bereits im nächsten Jahr könnte ein entsprechendes Gesetz dem Unterhaus vorgelegt werden, um noch vor den Sommerspielen 2020 in Tokio bereit zu sein. red

    (DTZ 42/16)

  • Gesundheitsministerin will E-Zigaretten verbieten

    (DTZ/red). Die israelische Gesundheitsministerin Ja’el German plant ein Werbe- und Verkaufsverbot für elektronische Zigaretten.

    Als Begründung nennt sie auch den wachsenden Konsum der E-Produkte an Schulen, berichtet die „Times of Israel“. Das Gesundheitsministerium wird bis zum 26. April Vorschläge und Reaktion zum Thema sammeln, heißt es.

    (DTZ 14/14)

  • Gesundheitsministerium mus erklären

    BANGKOK (DTZ/red). Das thailändische Gesundheitsministerium streitet vor Gericht für größere Bildwarnhinweise. Statt bisher 55 Prozent sollen 85 Prozent der Zigarettenpackungen mit Schockbildern bedruckt werden.

    Die gesetzliche Regelung war ursprünglich ab 2. Oktober geplant, wurde jedoch durch die juristische Auseinandersetzung vor einigen Monaten bereits verschoben. Die Zigarettenindustrie stoppte die Einführung durch eine gerichtliche Verfügung. Seither sind beide Parteien, Hersteller und Ministerium, aufgefordert ihre Argumente zu erörtern, schreibt die „Deutsche Welle“ (DW).

    „Ein beispielloser Fall“, zitiert DW Pokpong Srisanit, Professor an der Juristischen Fakultät der Thammasat University.

    (DTZ 42/13)

  • NRW-Landtag beschließt striktes Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die rot-grüne Landesregierung hat letzten Donnerstag Fakten geschaffen: Ab 1. Mai 2013 darf in den Gaststätten von Nordrhein-Westfalen nicht mehr geraucht werden. Und obwohl alle Abgeordnete der Grünen und SPD für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes stimmten, waren nicht alle davon überzeugt.

    Bei der namentlichen Abstimmung haben Medienberichten zufolge 18 der 99 SPD-Abgeordneten persönliche Bedenken darüber geäußert, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen gibt.

    In der Debatte am Donnerstag (20. November) verteidigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) das Gesetz damit, dass es bisher zu viele Ausnahmen gegeben habe. CDU- und FDP-Politiker haben die Verordnung scharf attackiert.

    Das aktuelle Gesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten und Kneipen und auf Brauchtumsveranstaltungen wie Karnevalssitzungen und Schützenfesten. Die Verordnung erstreckt sich auch auf Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf öffentlichen Einrichtungen und Einkaufszentren. In Schulen, Universitäten und Spielplätze ist das Rauchen nicht erlaubt.

    Eine Ausnahme gibt es nur für echte geschlossene Gesellschaften. Das heißt, die private Veranstaltung darf nicht öffentlich zugänglich sein. Der Gastgeber muss alle Gäste der Feier namentlich anmelden und die Veranstaltung muss in einem streng abgetrennten Raum stattfinden. Für Biergärten gilt das Rauchverbot nicht.
    Neben Zigaretten gilt das Verbot auch für Zigarren, Zigarillos und Wasserpfeifen.

    Die Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums hatte in diesem Zusammenhang auch E-Zigaretten genannt, doch machten Anbieter darauf aufmerksam, dass dies nicht durch den Wortlaut des neuen Gesetzes abgedeckt und wohl nur Ausdruck der persönlichen Antipathie von Gesundheitsministerin Steffens gegen E-Zigaretten sei.

    Für die Kontrolle des Gesetzes sind die Ordnungsämter zuständig. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 2 500 Euro erhoben werden.

    Rauchen auf der Inter-tabac 2013?
    Tageszeitungen vor allem im Dortmunder Raum warfen die Frage auf, ob künftig auf der Inter-tabac das Rauchen in den Hallen noch erlaubt sein wird. Auf Anfrage der Tabak Zeitung erklärte die Messeleitung, dass zunächst einmal feststehe, dass die Inter-tabac auch weiter stattfinden werde und dass auf der Messe geraucht werden dürfe. Ob dies allerdings wie bisher ohne Einschränkungen in den Hallen der Fall sein werde und welche weiteren Schlüsse aus dem neuen Gesetz zu ziehen seien, das werde derzeit von der Messe noch einer genaueren Analyse unterzogen.

    (DTZ 49/12)

  • NRW-Ministerin Steffens ignoriert eigenes Gutachten zu E-Zigaretten

    SEEVETAL (DTZ/ots/pnf). Der Konsum von E-Zigaretten ist kein „Rauchen“ im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, welches das NRW-Gesundheitsministerium bereits Ende 2011 in Auftrag gegeben und bisher nicht veröffentlicht hatte, da das Resultat wohl nicht zur geplanten Strategie passte.

    Ende Oktober hatte der Vorsitzende der Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Paul, Ministerin Steffens gebeten, das Rechtsgutachten zur elektrischen Zigarette zur Verfügung zu stellen. Die Gutachter kommen zu folgendem Ergebnis: „Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken.“ (Rechtsgutachten Prof. Dr. Franz-Josef Dahm unter Mitwirkung von Dr. Daniel Fischer).

    Diese Ergebnisse des eigens beauftragten und mit Steuergeldern bezahlten Gutachtens werden von Gesundheitsministerin Steffens ignoriert. Stattdessen hat sich die Politikerin dafür stark gemacht, die elektrische Zigarette in die neue Version des NischG NRW aufzunehmen und der Tabakzigarette gleichzustellen, obwohl bei der elektrischen Variante kein Tabak verbrannt wird.

    Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels: „Ohne die Initiative der Piraten wäre dieses Gutachten wohl in den Archiven des Gesundheitsministeriums verschwunden. Es ist in höchstem Maße verwunderlich, warum Frau Steffens so eisern an ihrer Strategie festhalten darf, die E-Zigarette weiter zu diskreditieren, obwohl die Fakten so offen für die elektrische Alternative sprechen.“

    Und weiter: „Sie hat mit ihrem unsäglichen, inzwischen höchstrichterlich untersagten Erlass Ende letzten Jahres genug Schaden angerichtet und die Existenz zahlreicher Händler zerstört. Außerdem hat sie damit mehrere 100 000 neue E-Zigaretten-Nutzer verunsichert.“

    Nahezu zeitgleich hat die Ministerin jedoch einen juristischen Etappensieg erzielt, meldet „Welt Online“. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Ministerin vor nikotinhaltigen E-Zigaretten warnen darf, da sie als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien (Az 16 K3792/12). Dieses Urteil kommt zu einem völlig anderen Ergebnis als das Oberverwaltungsgericht in Münster, das bereits im April entschieden hatte, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel darstellten. Gegen das aktuelle Urteil in Düsseldorf hat ein E-Zigaretten-Hersteller bereits Berufung vor dem OVG eingereicht. Ein Termin hierfür steht aber noch nicht fest.

    (DTZ 48/12)

  • Briten protestieren gegen Plain Packaging

    LONDON (DTZ/red). Der Protest ist gewaltig: Fast eine Viertelmillion Unterschriften hat die Aktion „Hands Off Our Packs“ seit Februar gegen die Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte gesammelt und Ende letzter Woche im britischen Gesundheitsministerium abgegeben.

    „Menschen sind nicht dumm“, sagt Kampagnenleiterin Angela Harbutt im Gespräch mit den Medien. Wenn Tabak in eintönigen und einfarbigen Verpackungen gezwungen werde, rücken Fastfood und Softgetränke als nächstes ins Visier der Verbotspolitiker. Plain Packaging (dt. Einheitspackung) demontiere ein legales Produkt und stigmatisiere Millionen von Konsumenten.

    Die englische Pro-Rauchen-Initiative Forest (Freedom Organisation for the Right to Enjoy Smoking) hatte die Kampagne ins Leben gerufen. „Es gibt keinen Beweis, dass einheitliche Verpackungen irgendeinen gesundheitlichen Nutzen haben“, sagt Simon Clark, Direktor von Forest.

    Gesundheitsminister Andrew Lansley hatte auch eine eigene online- Befragung gestartet, die letzte Woche beendet wurde. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

    (DTZ 33/12)

  • Anzeigen-Kampagne gegen Einheitspackung

    LONDON (DTZ/red). Japan Tobacco International (JTI) will mit einer außergewöhnlichen Presse-Kampagne die Öffentlichkeit über die Folgen der Einheitspackung (engl. Plain Packaging) für Tabakprodukte aufklären.

    Die Anzeigenmotive werden seit Anfang Juli in britischen Magazinen und anderen Presseerzeugnissen geschaltet und werfen die grundsätzliche Frage nach dem Sinn von Plain Packaging auf. Der drittgrößte Tabakkonzern weltweit investiert dafür rund 2,6 Millionen Euro.

    In Großbritannien läuft noch bis 10. August eine öffentliche Online-Abstimmung des Gesundheitsministeriums (DoH) zum Thema.

    Industrie, Handel und Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass die geplante Maßnahme am Ziel vorbei reguliere. Statt Jugendschutz und Einschränkung des Tabakkonsums zu unterstützen, werde dadurch die legale Wirtschaft geschwächt und im Gegenzug das organisierte Verbrechen wie der Schmuggel gestärkt.

    Die Einführung von Plain Packaging für Tabakprodukte wäre nach dem Inkrafttreten des Display Ban (dt. Präsentationsverbot von Tabakprodukten im Handel) im April bereits die zweite politische Regelung mit drastischen Folgen für die Tabakbranche in England.

    (DTZ 29/12)