Schlagwort: Freiheitsrechte

  • „Nichts ist süßer als die Freiheit“

    BERLIN // Tempolimit, Verbrennungsmotoren, Kurzstreckenflüge, Einfamilienhäuser, Öl- und Gasheizungen, Feuerwerk und jetzt auch noch Süßigkeiten-Werbung – die Liste der Verbote und Einschränkungen, die die grünen Sittenwächter immer wieder ins Gespräch bringen, ist lang und wird immer länger. Der grüne Angriff auf das Süße ist aktueller Ausdruck eines Kulturkampfs, in dessen Kern es um staatliche Bevormundung geht. Wie viel Paternalismus will die Gesellschaft akzeptieren? Antworten gibt Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim [link|https://www.verband-rauchtabak.de/]Verband der Rauchtabakindustrie[/link], in diesem Gastbeitrag.

    Freie Entschdungen
    In den vergangenen Tagen konnte man wieder einmal bestaunen, welches Menschenbild in der grünen Avantgarde vorherrscht. Den Bürger scheint man dort als unmündiges Wesen zu betrachten, den man vor sich selbst schützen muss, da er selbst nicht in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen. Für die eigenen Kinder wohl auch nicht.

    So kommt es, dass der grüne Ernährungsminister Cem Özdemir nun Süßigkeiten-Werbung verbieten will, die sich an Kinder richtet. Der Staat weiß es wieder einmal besser – und der grüne Bundesminister sowieso. Die grüne Bevormundungspolitik treibt hier neue Blüten.

    Damit wird das Problem übergewichtiger Kinder, das Özdemir angehen will, jedoch nicht gelöst. Kindliches Übergewicht, das in der Tat ein Problem ist, hängt vor allem mit dem fehlenden Bewusstsein für gesunde Ernährung und Bewegung zusammen. Es ist nahezu naiv zu glauben, dass ein Werbeverbot für Schokolade, Chips und Eis das Problem der ungesunden Ernährung lösen könnte.


    Staatliche Werbeverbote

    Kinder an eine gesunde und vernünftige Ernährung heranzuführen, gehört vor allem in die Verantwortung der Eltern. Staatliche Werbeverbote mögen für Grüne schlüssig klingen, zeigen aber vor allem, dass man den Menschen im Land keinerlei Eigenverantwortung zutraut. Es muss jedoch genau andersherum laufen: Aus unmündigen Kindern müssen mündige Bürger werden.

    Auch an einer anderen Front zeigt sich, wie wenig Verantwortungsbewusstsein man den Deutschen zutraut. Das Dauerthema Tempolimit wabert bei jeder Gelegenheit durch die Meinungsspalten deutscher Medienerzeugnisse.

    Tempolimit-Fans ziehen im Wochenrhythmus einen neuen Vorwand aus dem Hut, um die freie Fahrt einzuschränken. In erster Linie wird damit hier der Wunsch einer Klientel nach einem Staat bedient, der sie alle an und alles in die Hand nimmt und sie sicher durch die Gefahren des Lebens leitet. Ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg zur vollkommenen Entmündigung der Bürger, zu einem betreuten grünen Leben.

    Moralgetriebene Verbotspolitik
    Wo führt diese moralgetriebene Verbotspolitik hin? Zum Nanny-Staat, in dem Politiker den Menschen bis ins kleinste Detail vorschreiben, wie sie zu leben haben. Der Schutz endet aber nicht beim Tempolimit oder diversen Werbeverboten, denn man versucht uns unter anderem vor zuckerhaltigen Getränken, dem gelegentlichen Genuss von Tabakwaren, oder zu hohem Fleischkonsum zu schützen.

    Wer als Reaktion auf diesen exzessiven Verbotismus aber von Bevormundung spricht, ist mindestens ein Spielverderber oder direkt ein „Leugner“ der jeweiligen Gefahr. Mit Blick auf die Klimakrise wird man im Diskurs unter Umständen zum ökologischen Barbaren erklärt.

    Dabei gilt nach wie vor: Freiheitsrechte müssen ihr Dasein nicht rechtfertigen, sondern der Staat muss sehr genau begründen, weshalb er in die Freiheit eingreift. Aber die grün-moralische Gestaltungs‧instanz löst dieses freiheitliche Prinzip schleichend auf.

    Für einen Teil der Gesellschaft scheint es unverständlich, weshalb Werbeverbote oder ein Tempolimit so massive Einschnitte in die Freiheit sein sollen. Es geht hier um das Gesamtbild. Denn beide Beispiele zeigen, wie gefährlich das blinde Vertrauen in die Politik für unsere Freiheit ist. Der Staat eröffnet sich immer weitere Möglichkeiten, auf den Bürger, seine Werteurteile und damit auch auf seine Mündigkeit einzuwirken.

    Freiheit und Eigenverantwortung
    Das sich ausbreitende Misstrauen gegenüber Freiheit und Eigenverantwortung ist gefährlich. Es mag also bei einem kleinen, für viele nicht so entscheidenden Verbot wie dem Tempolimit anfangen, geht nun auf Essgewohnheiten über und wird sich weiter ausbreiten. Die Gesinnung dahinter ist brandgefährlich und muss im Keim bekämpft werden.

    Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Haben wir uns erst an die eigene Unmündigkeit gewöhnt, wird das Gefühl und die Vorzüge der Freiheit nur allzu schnell in Vergessenheit geraten. Am Ende bedient der Paternalismus eben unseren Wunsch nach Bequemlichkeit. Gegen diese Art der sozialen Erwünschtheit, also dem Wunsch, dass durch ein Verbot alles besser wird, müssen wir Bürger uns mit Vehemenz stemmen und uns nicht in unserem Tempo limitieren lassen. Denn nichts ist so süß wie die Freiheit – noch nicht einmal Zucker.

    vi

  • Werbeverbot für Tabakwaren?

    BERLIN // Experten halten die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots für sinnvoll. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Die Linke.

    Diese hatte ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings gefordert. Auch die Grünen treten für ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ein.

    Gegen ein Totalwerbeverbot wandte sich Jan Mücke vom Deutschen Zigarettenverband, denn Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richte, sei bereits verboten. Zudem sei die Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen von 28 auf 7,4 Prozent gesunken. Das sei Aufklärung, Prävention und strikter Anwendung von Kinder- und Jugendschutzregeln durch den Handel und die Industrie zu verdanken. Weil bereits ein weitreichendes Tabakwerbeverbot durchgesetzt sei, würde ein vollständiges Verbot der Werbung einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Unternehmen darstellen, argumentierte Mücke. Ein Totalwerbeverbot wäre demnach verfassungswidrig.

    Pilotfunktion für weitere Verbote
    Das sah auch Christoph Degenhart von der Universität Leipzig so. Die Vorstöße für ein Totalverbot hätten zudem eine Pilotfunktion für Verbote von Produkten und Dienstleistungen, die als schädlich oder sozial unverträglich gewertet würden. Auch wenn die Initiativen Ausdruck staatlicher Fürsorge seien, dürfe die Fürsorge nicht im Widerspruch zur grundgesetzlichen Autonomie des Einzelnen stehen. Es sei nicht Aufgabe des Staates, einzelne Erwachsene vor sich selbst zu schützen.

    Für ein umfassendes Werbeverbot sprach sich Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung aus. Werbung für Tabak und E-Zigaretten spiele für Kinder und Jugendliche eine Rolle und müsse als Risikofaktor für die Initiierung des Rauchens angesehen werden. Tobias Effertz von der Universität Hamburg stimmte den Verbotsforderungen zu. Nach Schätzung des Wissenschaftlers kosten die Folgen des Rauchens die Gesellschaft jedes Jahr 97 Milliarden Euro. Die Werbemöglichkeiten der Tabakindustrie hätten in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Rückgang der Raucher in Deutschland nur sehr gering ausgefallen sei.

    Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg bezeichnete Tabakkonsum als das größte vermeidbare Krebsrisiko dieser Zeit. Allein 2018 könnten 85 000 Krebsneuerkrankungen und damit jede fünfte Krebserkrankung auf das Rauchen zurückgeführt werden. Es gebe einen kausalen Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und einem erhöhten Tabakkonsum.

    max

    (DTZ 50/2018)

  • Werbeverbot für Tabak gefordert

    BERLIN // Findet das Verbot für Tabakwerbung in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit? DTZ hat den Entwurf von Bündnis 90 / Die Grünen vorliegen und nennt die wichtigsten Eckpunkte.

    Die Fraktion hat den Entwurf am 24. April eingereicht, einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung als Drucksache 19/1878. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ schildert zunächst das aus Sicht der Verfasser bestehende Problem, dass Deutschland das einzige Land der Europäischen Union sei, „in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino immer noch erlaubt“ seien. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Rahmenabkommen. Außerdem erschwere die Werbung eine wirksame Suchtprävention.

    Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll demnach ein „Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. Außerdem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Die Maßnahmen dieses Gesetzes dienten dazu, „den Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu verbessern“.

    Außerdem führen die Verfasser des Entwurfes ein Kapitel zu den erwarteten Kosten aus. Darin heißt es, Städte und Gemeinden vermieteten Werbeflächen und erzielten auf diese Weise Einnahmen für die kommunalen Kassen. Da jedoch auch private Unternehmen solche Flächen anböten, sei nicht festzustellen, welche Beträge den Kämmerern als Folge des geplanten Werbeverbotes entgingen.

    Genauer gehen die Autoren auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch „Krankheiten und Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Rauchen“ ein, die sie – in Anlehnung an eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2015 – mit 79,1 Milliarden Euro beziffern.

    Im eigentlichen Gesetzentwurf fällt auf, dass einerseits im Bereich E-Zigarette nicht zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids unterschieden wird. Bestehen bleibt die Möglichkeit des Fachhandels, an seinen Außenwänden zu werben.

    Im Allgemeinen Teil halten die Verfasser fest, dass der Entwurf als Ergänzung der bestehenden Werbeverbote im Hörfunk, in der Presse und anderen gedruckten Erzeugnissen sowie im Fernsehen und in digitalen Medien gedacht sei. Das neue Verbot solle – nach einer Übergangsfrist – am 1. Juli 2020 in Kraft treten. „Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft, insbesondere in die Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit und der Berufsfreiheit, sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt“, schreibt die Fraktion. Zudem seien die Werbeverbote verhältnismäßig, heißt es: „Angesichts einer nur leicht rückläufigen Raucherquote sind Warnhinweise und sonstige bisher getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums trotz des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit gegenüber der überragenden Bedeutung des Gesundheits- und Jugendschutzes keine geeignete Handlungsalternative.“

    red

    (DTZ 19/18)

  • „Neue Strategien“

    WORMS // Das „Netzwerk Rauchen“ hat einen neuen Vorstand gewählt. Im Amt bestätigt wurde der Bundesvorsitzende Michael Löb. Neuer Stellvertreter ist der Luxemburger Aktivist Luc Hinterscheid, Chef der Association pour la Défense des Droits et Libertés Fondamentales des Citoyens.

    Die Finanzen des Vereins betreut künftig Reinhold Weißmann aus Taunusstein, der seine Führungserfahrungen dem Vereinsziel, der Verteidigung der Menschenrechte, zur Verfügung stellt. Das Team werde die bedrohten Freiheitsrechte der Bürger verteidigen und wiederherstellen, erklärte Luc Hinterscheid: „Wir haben neue Strategien entwickelt, die bislang noch niemand angewendet hat, zumindest nicht in dieser Art und Weise.“ Einzelheiten wollte Hinterscheid jedoch nicht verraten.
    Reinhold Weißmann betonte, er werde mit einem professionellen Finanzmanagement zum Gelingen beitragen.

    „Wir sind Menschen, die es verstehen zu leben, und daher können wir auch mit Begeisterung arbeiten. Der ganze Mensch ist unser Anliegen, deswegen gibt es bei uns keine widernatürliche Trennung von Arbeit und Vergnügen“, erklärt Michael Löb die gute Stimmung trotz konzentrierter Sitzungstätigkeit.
    Höhepunkt des Treffens war der Vortrag der Liverpooler Aktivistin Brigitte Schulze unter dem Titel „Raucherparadies Deutschland“.
    red

    (DTZ 47/14)

  • Neue Rauchverbote in New York

    NEW YORK (DTZ/da). In New York, der Stadt, die niemals schläft, gehen für die Raucher bald nahezu sämtliche Lichter, pardon Zigaretten und Zigarren aus. Der Stadtrat hat ein Rauchverbot an Stränden, öffentlichen Parks und in Fußgängerzonen beschlossen. Laut einem Bericht der „New York Times“ sind insgesamt etwa 14 Meilen Strand und 1 700 Parks von dem Verbot betroffen. Wer beim Rauchen ertappt wird, muss mit einer Geldbuße von 50 Dollar (zirka 36 Euro) rechnen.

    [pic|287|l|||Für Raucher in New York ist der Traum von der Freiheit vorbei. Bald gelten an vielen Orten Rauchverbote.|||]

    Schon seit neun Jahren gilt in der Millionen-Metropole ein Rauchverbot in Bars und Restaurants. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg bezeichnet das neue Rauchverbot als einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Betroffene Raucher sehen dagegen ihre Freiheitsrechte verletzt. Angesichts der Belastungen der Bevölkerung durch Industrie-, Autoabgase etc. hat die neue Attacke gegen den Tabak nach Überzeugung der Kritiker absolut nichts mit Gesundheitsschutz zu tun. Sie vermuten dahinter viel eher eine reine Sündenbockpolitik oder ein Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen der Stadt. Für Raucher in New York ist der Traum von der Freiheit vorbei. Bald gelten an vielen Orten Rauchverbote.

    (DTZ 06/11)