Schlagwort: Finanzierung

  • Zusammenarbeit verlängert

    HANNOVER // Die 16 im [link|https://www.lotto.de/ueber/deutscher-lotto-und-totoblock]Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB)[/link] zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften verlängern die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) um ein weiteres Jahr. Somit ist die Finanzierung des unabhängigen und kostenfreien Beratungsangebots der BZgA zur Spielsuchtprävention bis Ende 2024 gesichert – mit der Option auf Verlängerung.

    Sieben Partner unterzeichnen Vertrag
    Maßgeblich vom DLTB in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder vorangetrieben, haben insgesamt sieben Verbände und Anbieter aus der Glücksspielbranche den zugehörigen Kooperationsvertrag mit der BZgA unterzeichnet. Jeweils ein Drittel der Kosten für die deutschlandweiten Präventionsangebote übernehmen der DLTB und die Automaten-Wirtschaftsverbände-Info. Das übrige Drittel der Gesamtsumme teilen sich der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland, der Deutsche Spielbankenverband, der Deutsche Sportwettenverband, der Deutsche Online Casinoverband und der Deutsche Lottoverband.

    Verantwortungsvolles Lotterieangebot
    „Die Landeslotteriegesellschaften stehen seit über 75 Jahren für ein verantwortungsvolles, staatlich erlaubtes Lotterieangebot – seit zehn Jahren finanzieren wir die Präventionsarbeit der BZgA. Wir freuen uns, dass sich seit 2022 immer mehr Glücksspielanbieter zu ihrer Verantwortung bekennen und finanzielle Mittel für die Beratungsangebote zur Spielsuchtprävention bereitstellen. Wünschenswert ist, dass sich alle Marktteilnehmer künftig verursachungsgerecht am Finanzierungssystem dieser wichtigen Maßnahmen beteiligen“, erläutert Axel Holthaus, Geschäftsführer von Lotto Niedersachsen, der derzeit federführenden Gesellschaft im DLTB.

    Sven Osthoff, Geschäftsführer von Lotto Niedersachsen, führt weiter aus: „Spielerschutz und umfassende Spielsuchtprävention stehen schon immer im Fokus unseres Handelns. Mit der BZgA hat der DLTB seit Jahrzehnten eine Kooperationspartnerin, die über umfassende Expertise in der Beratungsarbeit und über eine hohe Reputation und Akzeptanz in der Bevölkerung verfügt. Das BZgA-Angebot zur Spielsuchtprävention ist bei den Spielteilnehmern aller Glücksspielanbieter gelernt.“

    Ziel der BZgA-Kooperation
    Ziel der BZgA-Kooperation ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Spielsuchtprävention, insbesondere der Begrenzung von glücksspielbezogenen Problemen in der Bevölkerung. Die BZgA betreibt im Rahmen der Kooperation unter anderem eine kostenfreie bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention unter der Rufnummer 08 00 / 1 37 27 00. Über diese können Spielteilnehmer mit riskantem oder problematischen Spielverhalten sowie deren Angehörige Zugang zu qualifizierten Informations- und Beratungsangeboten erhalten.

    Maßnahmen zur Spielsuchtprävention
    Die folgenden Maßnahmen werden ebenfalls von der BZgA zur Spielsuchtprävention angeboten:
    [bul]Online-Informationsangebot unter www.check-dein-spiel.de mit interaktiven Tools wie Selbsttests, Wissenstests und Tipps,
    [bul]Produktion und Distribution zielgruppenspezifischer Aufklärungsmedien,
    [bul]Durchführung von Telefonaktionen, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

    Torsten Meinberg, Geschäftsführer von Lotto Hamburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Spielerschutz und Prävention im DLTB, unterstreicht die Bedeutung des BZgA-Beratungsangebots, dessen Finanzierung durch den Kooperationsvertrag auf einer breiten Basis steht: „Die Beratungsangebote zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten richten sich an Betroffene, Angehörige und Interessierte. Gerade vor dem Hintergrund des liberalen Glücksspielstaatsvertrages 2021 und der damit verbundenen Erlaubnis von Online-Glücksspielen, ist es uns und der organisierten Branche ein wichtiges Anliegen, einen guten Spielerschutz sowie qualifizierte Beratung zu den Risiken von Glücksspielen und Spielsuchtprävention zu gewährleisten.“

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt als Bundesbehörde im Bundesministerium für Gesundheit verschiedene Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundesebene wahr. Im Bereich der Glücksspielsuchtprävention wird das Beratungsangebot der BZgA seit über zehn Jahren durch Drittmittel finanziert.

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  • PMI fördert weiter

    LAUSANNE // Die zweite Finanzierungsrunde von PMI Impact, einer Initiative von Philip Morris International (PMI) zur Bekämpfung des illegalen Handels und der damit zusammenhängenden Verbrechen, verbucht großes Interesse: 157 Projekte haben sich an der ersten Stufe der Ausschreibung beteiligt. Dies teilte das Unternehmen in Lausanne mit.

    Eingegangen sind Anfragen von Regierungsbehörden, öffentlichen Universitäten, privaten Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen aus 56 Ländern in Asien, Lateinamerika, Osteuropa, dem Nahen Osten, Afrika, der EU und den USA. Diese Anfragen werden nun geprüft. Im Anschluss an die Prüfungen werden die ausgewählten Antragsteller aufgefordert, ihre vollständigen Projektvorschläge Anfang 2018 zur weiteren Bewertung und endgültigen Auswahl durch den PMI-Impact-Expertenrat einzureichen.

    PMI stellt 100 Millionen US-Dollar für drei Finanzierungsrunden von PMI Impact bereit. In der ersten Runde der Initiative wurden 32 Projekte ausgewählt.

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    (DTZ 48/17)

  • Aus für Volksbegehren

    WORMS // Aus für das geplante Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen: Das Aktionsbündnis „NRW genießt!“ hat jetzt erklärt, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.

    Hauptgrund: Das Ende 2011 gegründete Bündnis hat nicht genug Geld aufgetrieben, um die gesetzlichen Vorgaben für ein Volksbegehren zu erfüllen. Beobachter gehen von einem Gesamtaufwand von gut einer Million Euro aus, „NRW genießt!“ hatte mit etwas mehr als der Hälfte kalkuliert. Laut Christoph Lövenich, Vertrauensperson des Volksbegehrens, hätte man zwar einen sechsstelligen Betrag erreichen können – ein ebenfalls sechsstelliger Betrag wäre jedoch offen geblieben. Lövenich beklagte, man könne eine solche Initiative „nicht ohne die Hilfe einiger Reicher und Mächtiger stemmen“. Größere Finanzierungszusagen seien jedoch ausgeblieben.

    Doch nicht nur die fehlenden Mittel haben zum Scheitern des Volksbegehrens geführt. Es war den Beteiligten dieses und ähnlicher Vorhaben in Nordrhein-Westfalen nicht möglich, den Schulterschluss zu vollziehen. Ein Alternativplan, so Lövenich, hätte von einem Konzernverband gesteuert werden sollen. Für „NRW genießt!“ ein Verstoß gegen das basisdemokratische Ideal eines Volksbegehrens. Zudem hätte zum Beispiel eine „teure Agentur“ beauftragt werden sollen.

    Das Netzwerk Rauchen, Mitgliedsverband bei „NRW genießt!“, beklagte außerdem „Störmanöver aus Teilen der Tabakwirtschaft nahestehender Organisationen“. (red)

    (DTZ 39/14)

  • Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot verschoben

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Das Volksbegehren „Nichtrauchen – Rauchen –Wahlfreiheit (NRW)“ wird verschoben. Bis zum Monatsende konnte das Aktionsbündnis „NRW genießt“ die Basisfinanzierung nicht sicherstellen.

    Der nächste Termin könnte im Sommer liegen. Bis dahin will die Initiative die „erforderlichen Geldmittel“ sammeln. „Dann wäre auch ein günstiger Zeitraum für die amtliche Listenauslegung und die freie Sammlung der Unterschriften“, sagt Christoph Lövenich, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

    Für eine Verlegung spreche auch, so Lövenich, dass andernfalls die Unterschriftensammlung in die Sommerferien falle.

    Das Bündnis ruft weiter zur finanziellen Unterstützung für das erste Volksbegehren in NRW seit 35 Jahren auf. Inhalt der angestrebten Gesetzesänderung ist es, die von der rot-grünen Landesregierung zum 1. Mai 2013 eingeführte Verschärfung rückgängig zu machen und das alte Gesetz wieder in Kraft zu setzen.

    (DTZ 06/14)