BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat die durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und den VKU-Präsidenten und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) vorgestellte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisiert. Die Studie ist laut DZV ungeeignet, um auf sie politisch weitreichende Entscheidungen zu gründen.
Untergeordnete Rolle
Zigarettenkippen spielen mengenmäßig, sowohl im Volumen als auch beim Gewicht, im Aufkommen des öffentlichen Abfalls eine eher untergeordnete Rolle mit nur einem bis 1,5 Prozent (Gewicht) und 0,9 bis 1,2 Prozent (Volumen) am Einwegplastik-Abfall. Dennoch sollen die Hersteller von Tabakproduktfiltern fast doppelt so viel zahlen wie die Getränkebecherhersteller (225 Millionen Euro versus 120 Millionen Euro; Becher: mehr als vier Prozent Gewicht / fast 20 Prozent Volumen).
In der Studie werden laut DZV keine einzelnen Kostenberechnungsfaktoren erläutert. Zwar wird deutlich gemacht, dass die Kostenaufwände für Tabakproduktfilter zum Teil per Stück (Streumüll) veranschlagt werden und die Kosten für die Infrastruktur bei den Papierkörben mitbedacht wurden. Die dieser Annahme zugrunde liegenden Rohdaten werden jedoch nicht genannt.
Unklare Zuordnung
Es werde zudem nicht klar, wie das von VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) beauftragte Institut INFA von Stichproben-Daten auf Stückzahlen gekommen ist. Unklar sei, ob gezählt, gerechnet und/oder gewogen wurde. „Selbst wenn die Ergebnisse der Studie über den mengenmäßigen Anteil stimmen würden, sind dennoch die Kostenberechnungen nicht transparent und nicht nachvollziehbar für Tabakproduktfilter“, sagte dazu DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.
Hersteller halten sich an gesetzliche Vorgaben
Zigarettenhersteller setzen bei fast allen Zigaretten Filter ein, um die gesetzlich zulässigen Höchstwerte an Nikotin, Kohlenmonoxid und Teer nicht zu überschreiten. Über die Hälfte der Zigarettenabfälle würden über den Hausmüll entsorgt, für den die Verbraucher bereits hohe Entsorgungsgebühren an die kommunalen Entsorger zahlen müssten, so der DZV weiter. Auch im Umfeld von Beherbergungsbetrieben und Gaststätten würden Zigarettenabfälle ordnungsgemäß gegen Gebühr entsorgt. Im Rahmen einer Mischkalkulation und über Straßenreinigungsgebühren zahlten die Verbraucher schon heute für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die im öffentlichen Raum entstehen, darunter auch Zigarettenabfälle.
Verbraucher in der Pflicht
Der DZV wies darauf hin, dass nur ein kleiner Teil der Verbraucher Zigarettenabfälle illegal in die Umwelt oder im öffentlichen Straßenraum durch achtloses Wegwerfen entsorge. Nicht die Hersteller seien dafür verantwortlich, sondern einzelne Verbraucher. Es gebe es Vollzugsdefizit bei der Verfolgung dieser schon heute mit empfindlichen Bußgeldern zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Ordnungsrecht müsse hier mit Sensibilisierungsmaßnahmen reagiert werden.
Hersteller bekennen sich zur Produktverantwortung
Der DZV führte außerdem aus, dass seine Mitgliedsunternehmen sich zu ihrer Produktverantwortung bekennen und sich bereits in erheblichem Maße mit Anti-Littering-Kampagnen sowie mit einem hohen finanziellen Aufwand für Maßnahmen der Abfallvermeidung, beispielsweise mit Taschenaschenbecheraktionen an Nord- und Ostsee, engagieren würden. Der DZV und seine Industriepartner hätten bereits zu Beginn des Jahres eine Studie zu Zigarettenabfällen in Auftrag gegeben; mit Ergebnissen sei im Herbst zu rechnen.
Um die notwendige Kostentransparenz und -effizienz herzustellen, forderte der DZV, die vorgesehene Kostenanlastung der Hersteller auf unabhängige Daten zu stützen. Der VKU sei in diesem Verfahren kein unabhängiger Akteur, seine Mitglieder verfolgten eigene wirtschaftliche Interessen. Deshalb könnten auch keine Kostenentscheidungen auf Daten des VKU und seiner Beauftragten gestützt werden.
Privatwirtschaftliche Organisationsform
Der effektivste und effizienteste Weg hierzu scheint dem DZV vorrangig eine gemeinsame privatwirtschaftliche Organisationsform der Finanzierung durch alle betroffenen Branchen zu sein, die auf gesetzlicher Grundlage beruhe und zugleich durch eine zentrale Stelle als beliehene Behörde hoheitliche Aufgaben wie Kostenfestsetzung und -verteilung wahrnehme. Hierfür sei es zweckmäßig, an bereits bestehende Strukturen im Verpackungsgesetz anzuknüpfen und das Verpackungsgesetz zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie in seinem Anwendungsbereich zu erweitern.
Littering – ein gesamtgesellschaftliches Problem
Littering sei, so der DZV, ein gesamtgesellschaftliches Problem, der Konsument sollte im Zentrum der Verantwortung stehen. Eine pauschale und einseitige Kostenübernahme der Entsorgungskosten durch die Hersteller sei nicht zielführend gegen Littering (englisch für Vermüllung). Diese Verschiebung der Verantwortung ändere nicht das Fehlverhalten von Konsumenten, habe keine Lenkungswirkung und führe nicht zu weniger Abfall. Aus Sicht des DZV gibt es für diese Problematik keine schnelle Lösung durch eine einzelne Maßnahme. Neben einer stärkeren Sanktionierung und Umwelterziehung müssten auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) kritisierte die VKU-Studie. Sie berücksichtige nicht, dass der Verpackungsmarkt gegenwärtig einem starken Wandel unterworfen sei, der durch den Rückgang von Kunststoffverpackungen gekennzeichnet sei. Dies müsse bei der Berechnung der Kostenbeteiligung berücksichtigt werden. Der BVE warnte in diesem Zusammenhang vor einer weiteren übermäßigen Kostenbelastung der Ernährungswirtschaft.
red