Schlagwort: Einwegkunststoffrichtlinie

  • Bayern fordert Verbot für Einweg-E-Zigaretten

    MÜNCHEN // Das bayerische Kabinett hat ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten gefordert. Über eine Bundesratsinitiative soll nun die Bundesregierung aufgefordert werden, sich in der EU für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukte einzusetzen. Es gehe jedoch nicht darum, den Menschen das Rauchen zu verbieten, sagte Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (Freie Wähler).

    Wachsender Markt der Einwegprodukte
    Hintergrund der Initiative ist es, den wachsenden Markt solcher Einwegprodukte auszubremsen, berichtete die Nachrichtenagentur „dpa“. Nach nur einmaliger Nutzung der E-Zigaretten fielen Elektroschrott, Plastikmüll und Alt-Batterien an. Mit einer Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie könne ein Verbot in der Einwegkunststoffverbotsverordnung verankert werden. Bislang werden auch Einweg-E-Zigaretten, die zu großen Teilen aus Plastik bestehen, nicht von der Richtlinie erfasst.

    Der Gesamtumsatz mit E-Zigaretten allein in Deutschland werde für das Jahr 2022 auf rund 575 Millionen Euro geschätzt, hatte die Staatskanzlei mitgeteilt. Das seien rund 40 Prozent mehr als 2021. Schätzungen zufolge gehe die Steigerung insbesondere auf Wegwerfprodukte zurück.

    Wer nachhaltig sein wolle, könne solche Produkte weder herstellen noch kaufen, sagte Glauber. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit und die Vermeidung von Müll könne es nicht sein, dass zwar Trinkhalme aus Kunststoff in der EU verboten würden, aber Einweg-E-Zigaretten erlaubt seien. Daher müssten auch solche Einwegprodukte vom Markt genommen werden, den Ländern fehle allerdings eine Rechtsgrundlage, um den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken.

    red

  • Neue Regeln in Sachen Filter

    BERLIN // Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde vor wenigen Tagen (letzte Lesung nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) eine neue Vorschrift auf den Weg gebracht, die insbesondere die Zigaretten-Hersteller vor neue Herausforderungen stellt: das Erste Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG).

    Meldepflichten anderem für Zigarettenfilter
    Darin werden Meldepflichten mit Blick auf verschiedene Einwegkunststoffprodukte festgeschrieben, unter anderem für Zigarettenfilter. Im Einzelnen heißt es: Die Erhebung erfasse jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, bei den Unternehmen, die bestimmte Kunststoffprodukte auf die Umwelt in der jeweils geltenden Fassung genannte Erzeugnisse erstmals in Verkehr bringen, die Erhebungsmerkmale Art und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten Erzeugnisse.

    Und weiter: Die Erhebung erfasse jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, für jeweils höchstens 400 Kommunen bei den Behörden oder bei Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen, die entsprechende Erzeugnisse sammeln und entsorgen, die Erhebungsmerkmale Art, Menge, Verbleib und Entsorgung der in den Kommunen gesammelten Abfälle aus diesen Erzeugnissen. Die Erhebung erfolge bei Behörden, soweit die genannten Daten bei diesen vorliegen.

    Vorgabe aus Brüssel
    Grundlage dieses neuen Gesetzes ist eine Vorgabe aus Brüssel, die die sperrige Bezeichnung „Richtlinie (EU) 2019 / 904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ trägt. Darin steht: „Kunststoffhaltige Filter für Tabakprodukte sind die am zweithäufigsten an den Stränden der Union vorgefundenen Einwegkunststoffartikel. Die enormen Umweltauswirkungen von Abfällen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern, die nach dem Konsum der Produkte entstehen und unmittelbar in die Umwelt entsorgt werden, müssen verringert werden. Es wird erwartet, dass Innovation und Produktentwicklung sinnvolle Alternativen für kunststoffhaltige Filter hervorbringen werden, und diese Prozesse müssen beschleunigt werden. Daneben sollten Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung für Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern Innovationen anregen, die zur Entwicklung nachhaltiger Alternativen für kunststoffhaltige Filter für Tabakprodukte führen. Die Mitgliedstaaten sollten breit gefächerte Maßnahmen zur Verringerung der Vermüllung durch Abfälle der Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern fördern, die nach dem Konsum der Produkte entstehen.“


    Einwegkunststoffprodukte der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen

    DTZ hat beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und beim Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) nachgefragt, was das Gesetz für die Branche bedeutet. Dazu stellte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, fest: „Am 24. Juni 2021 sollte als Tagesordnungspunkt 32 die Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Bundestag verabschiedet werden. Die zu unseren Mitgliedern gehörenden Zigaretten- beziehungsweise Filterhersteller sind neben anderen Produzenten von Einwegkunststofferzeugnissen betroffen. Das neue zum UStatG setzt EU-Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie und der Einwegkunststoffrichtlinie zu Datenerhebungs- und Berichterstattungspflichten in nationales Recht um. Davon sind alle Einwegkunststoffprodukte der Einwegkunststoffrichtlinie betroffen. Zu diesen gehören neben anderen Einwegkunststoffwaren auch Zigarettenfilter, aber keine E-Liquids. Mit der Datenerhebung nach Paragraf 5a Absatz UStatG – neu – werden die nationalen Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission umgesetzt. Bei den Herstellern beziehungsweise Inverkehrbringern sollen Daten zu in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukten erhoben werden, bei den öffentlichen Entsorgungsträgern – also denjenigen, die die Einwegkunststofferzeugnisse sammeln und entsorgen – Daten zu den aus diesen Artikeln entstehenden Abfällen. Die Hersteller müssen die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffwaren melden, die öffentlichen Entsorgungsträger Art, Menge, Verbleib und Entsorgung der in maximal 400 Kommunen gesammelten Abfälle aus diesen Artikeln. Die nähere Ausgestaltung bleibt noch zu erlassenden Gesetzen beziehungsweise Verordnungen vorbehalten, besonders der noch ausstehenden gesetzlichen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Artikel 8 der Einwegkunststoffrichtlinie.“

    Einrichtung eines Einwegkunststofffonds
    Mücke weiter: „Wie konkret die Meldepflicht aussehen wird, an wen und auf welche Weise gemeldet werden muss, steht nicht fest. Wir bevorzugen die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds, an den die Daten gemeldet werden müssen. Wir werden sehen, wie sich die nächste Bundesregierung zu diesem Vorhaben verhält.“

    Kosten für Erhebungen und Statistiken
    Beim VdR teilt man mit, von den Änderungen des Umweltstatistikgesetzes seien die Mitglieder des VdR, die Tabakprodukte mit Filter (Zigaretten und Zigarillos) oder die Filter herstellen, betroffen. Die Einwegkunststoffrichtlinie sehe vor, dass die Hersteller von Tabakwaren die Kosten der Erhebung und Übermittlung der Daten tragen. Für die mittelständischen Unternehmen der Tabakbranche bedeute das vor allem eines – Kosten für Erhebungen und Statistiken, die nicht unbedingt nötig seien.

    Dabei werde nicht erwähnt, dass zum Erfassen der Daten die etablierten Systeme der Kommunen vollständig umgestellt werden müssten. Das führe zu erheblichem finanziellem Mehraufwand. Es sei offensichtlich, dass diese Kosten nicht von den Kommunen, sondern im Sinn der erweiterten Herstellerverantwortung zukünftig von den Produzenten übernommen werden sollen.

    max

  • Wer muss für die Kippen zahlen?

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat die durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und den VKU-Präsidenten und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) vorgestellte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisiert. Die Studie ist laut DZV ungeeignet, um auf sie politisch weitreichende Entscheidungen zu gründen.

    Untergeordnete Rolle
    Zigarettenkippen spielen mengenmäßig, sowohl im Volumen als auch beim Gewicht, im Aufkommen des öffentlichen Abfalls eine eher untergeordnete Rolle mit nur einem bis 1,5 Prozent (Gewicht) und 0,9 bis 1,2 Prozent (Volumen) am Einwegplastik-Abfall. Dennoch sollen die Hersteller von Tabakproduktfiltern fast doppelt so viel zahlen wie die Getränkebecherhersteller (225 Millionen Euro versus 120 Millionen Euro; Becher: mehr als vier Prozent Gewicht / fast 20 Prozent Volumen).

    In der Studie werden laut DZV keine einzelnen Kostenberechnungsfaktoren erläutert. Zwar wird deutlich gemacht, dass die Kostenaufwände für Tabakproduktfilter zum Teil per Stück (Streumüll) veranschlagt werden und die Kosten für die Infrastruktur bei den Papierkörben mitbedacht wurden. Die dieser Annahme zugrunde liegenden Rohdaten werden jedoch nicht genannt.

    Unklare Zuordnung
    Es werde zudem nicht klar, wie das von VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) beauftragte Institut INFA von Stichproben-Daten auf Stückzahlen gekommen ist. Unklar sei, ob gezählt, gerechnet und/oder gewogen wurde. „Selbst wenn die Ergebnisse der Studie über den mengenmäßigen Anteil stimmen würden, sind dennoch die Kostenberechnungen nicht transparent und nicht nachvollziehbar für Tabakproduktfilter“, sagte dazu DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Hersteller halten sich an gesetzliche Vorgaben
    Zigarettenhersteller setzen bei fast allen Zigaretten Filter ein, um die gesetzlich zulässigen Höchstwerte an Nikotin, Kohlenmonoxid und Teer nicht zu überschreiten. Über die Hälfte der Zigarettenabfälle würden über den Hausmüll entsorgt, für den die Verbraucher bereits hohe Entsorgungsgebühren an die kommunalen Entsorger zahlen müssten, so der DZV weiter. Auch im Umfeld von Beherbergungsbetrieben und Gaststätten würden Zigarettenabfälle ordnungsgemäß gegen Gebühr entsorgt. Im Rahmen einer Mischkalkulation und über Straßenreinigungsgebühren zahlten die Verbraucher schon heute für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die im öffentlichen Raum entstehen, darunter auch Zigarettenabfälle.

    Verbraucher in der Pflicht
    Der DZV wies darauf hin, dass nur ein kleiner Teil der Verbraucher Zigarettenabfälle illegal in die Umwelt oder im öffentlichen Straßenraum durch achtloses Wegwerfen entsorge. Nicht die Hersteller seien dafür verantwortlich, sondern einzelne Verbraucher. Es gebe es Vollzugsdefizit bei der Verfolgung dieser schon heute mit empfindlichen Bußgeldern zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Ordnungsrecht müsse hier mit Sensibilisierungsmaßnahmen reagiert werden.

    Hersteller bekennen sich zur Produktverantwortung
    Der DZV führte außerdem aus, dass seine Mitgliedsunternehmen sich zu ihrer Produktverantwortung bekennen und sich bereits in erheblichem Maße mit Anti-Littering-Kampagnen sowie mit einem hohen finanziellen Aufwand für Maßnahmen der Abfallvermeidung, beispielsweise mit Taschenaschenbecheraktionen an Nord- und Ostsee, engagieren würden. Der DZV und seine Industriepartner hätten bereits zu Beginn des Jahres eine Studie zu Zigarettenabfällen in Auftrag gegeben; mit Ergebnissen sei im Herbst zu rechnen.

    Um die notwendige Kostentransparenz und -effizienz herzustellen, forderte der DZV, die vorgesehene Kostenanlastung der Hersteller auf unabhängige Daten zu stützen. Der VKU sei in diesem Verfahren kein unabhängiger Akteur, seine Mitglieder verfolgten eigene wirtschaftliche Interessen. Deshalb könnten auch keine Kostenentscheidungen auf Daten des VKU und seiner Beauftragten gestützt werden.

    Privatwirtschaftliche Organisationsform
    Der effektivste und effizienteste Weg hierzu scheint dem DZV vorrangig eine gemeinsame privatwirtschaftliche Organisationsform der Finanzierung durch alle betroffenen Branchen zu sein, die auf gesetzlicher Grundlage beruhe und zugleich durch eine zentrale Stelle als beliehene Behörde hoheitliche Aufgaben wie Kostenfestsetzung und -verteilung wahrnehme. Hierfür sei es zweckmäßig, an bereits bestehende Strukturen im Verpackungsgesetz anzuknüpfen und das Verpackungsgesetz zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie in seinem Anwendungsbereich zu erweitern.

    Littering – ein gesamtgesellschaftliches Problem
    Littering sei, so der DZV, ein gesamtgesellschaftliches Problem, der Konsument sollte im Zentrum der Verantwortung stehen. Eine pauschale und einseitige Kostenübernahme der Entsorgungskosten durch die Hersteller sei nicht zielführend gegen Littering (englisch für Vermüllung). Diese Verschiebung der Verantwortung ändere nicht das Fehlverhalten von Konsumenten, habe keine Lenkungswirkung und führe nicht zu weniger Abfall. Aus Sicht des DZV gibt es für diese Problematik keine schnelle Lösung durch eine einzelne Maßnahme. Neben einer stärkeren Sanktionierung und Umwelterziehung müssten auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen werden.

    Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) kritisierte die VKU-Studie. Sie berücksichtige nicht, dass der Verpackungsmarkt gegenwärtig einem starken Wandel unterworfen sei, der durch den Rückgang von Kunststoffverpackungen gekennzeichnet sei. Dies müsse bei der Berechnung der Kostenbeteiligung berücksichtigt werden. Der BVE warnte in diesem Zusammenhang vor einer weiteren übermäßigen Kostenbelastung der Ernährungswirtschaft.

    red