Schlagwort: Bundesländer

  • Tabakwarenverkauf und Corona-Vorgaben

    MAINZ // Wie bereits im ersten Shutdown im Frühjahr, ist es auch im jetzigen Winter-Lockdown in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt, ob Tabakwarengeschäfte öffnen dürfen oder nicht. Zudem gibt es auch innerhalb der Länder voneinander abweichende Auslegungen der jeweiligen Landes-Vorgaben durch die Ordnungsämter der Kommunen.

    Bundesländer entscheiden unterschiedlich
    In verschiedenen Bundesländern dürfen Tabakwarenhändler ihre Geschäfte aufmachen, so etwa in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und in Thüringen. Hier zählen Tabakerzeugnisse zu den Produkten des täglichen Bedarfs. In einigen der verbleibenden Bundesländer dürfen Tabakwarenläden auch im jetzigen Winter-Lockdown ihre Pforten öffnen, wenn mehr als 50 Prozent des Sortiments auf den Verkauf „erlaubter“ Produkten entfällt.

    Wie schon im Frühjahr zählen Presseerzeugnisse ausdrücklich zu den erlaubten, weil systemrelevanten Artikeln. Gleiches gilt für Postdienstleistungen. In manchen Ländern zählen auch Spirituosen zu den Lebensmitteln, deren Verkauf weiterhin gestattet ist.

    red

  • Flickenteppich bei Ladenöffnungen

    KÖLN // Ob Tabakwarenhändler ihre Geschäfte wegen der von Bundesregierung und Bundesländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie öffnen dürfen oder nicht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

    Wer überwiegend Zeitungen und Zeitschriften verkauft, der darf in der Regel auch weiterhin sein Ladenlokal aufmachen. Wie es bei den übrigen Tabakwarengeschäften aussieht, hat der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) bei Ministerien, Wirtschaftsvereinigungen, Landtagsfraktionen, Ordnungsämtern und verschiedenen Organisationen recherchiert und sich einen Überblick verschafft (Stand: 31. März).

    Entscheidung der Bundesländer
    Demnach dürfen Tabakgeschäfte in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen weiter öffnen, ebenso in Hessen, wo dies auch E-Zigarettenläden erlaubt ist. In Mecklenburg-Vorpommern müssen jedoch Verkaufsstellen für E-Zigaretten und für Lotto derzeit schließen.

    Eine Verfügung, dass Tabakläden ihre Pforten vorübergehend dicht machen müssen, ist in Niedersachsen vorgesehen.

    Auf jeden Fall geschlossen bleiben müssen Tabakwarengeschäfte (ohne Presseprodukte) in Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz, wo aber Kioske weiter verkaufen dürfen. In Bayern können Tabakwarenhändler nur noch dann Tabakerzeugnisse im Ladenlokal anbieten, wenn der überwiegende Teil ihres Sortiments aus Zeitschriften besteht. Vielfach unklar für Tabakwarenhändler ist die Situation in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

    red

  • E-Zigarettenverbot für Jugendliche?

    BERLIN/MÜNCHEN // Das Landwirtschafts- und das Familienministerium sprechen sich für ein Abgabeverbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten an Minderjährige aus.

    Das geht aus einem Bericht des „Focus“ hervor. Dieser beruft sich auf Gespräche beider Ministerien, in denen wegen der TPD 2 notwendige Regulierungen elektronischer Zigaretten geklärt werden sollen.

    Nächste Woche erörtert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf ihrer Tagung in Moskau schärfere Maßnahmen gegenüber E-Produkten, darunter auch die Gleichstellung der E-Zigarette mit Tabakprodukten in den Nichtraucherschutzgesetzen, die Rauchverbote an öffentlichen Orten regeln. Da in Deutschland die Bundesländer für diese Gesetze zuständig sind, sei eine einheitliche Regelung aber schwierig.
    red

    (DTZ 41/14)