Schlagwort: Ausnahmen

  • Was ist eigentlich „Arbeit“?

    DRESDEN // Im Rahmen der BDTA-Unternehmertagung sprach auch Gregor Thüsing, Arbeitsrechtler an der Universität Bonn und Berater der Bundesregierung, über die neuen Regelungen zur Arbeitszeitkontrolle. Der BDTA hatte den Wissenschaftler kurzfristig als Redner zu diesem wichtigen und aktuellen Thema gewinnen können.

    Selbstkritisch warnte Thüsing zu Beginn: „Juristische Vorträge langweilen selbst Juristen“, schaffte es dann jedoch die eigentlich trockene Materie lebhaft aufzubereiten.

    Aufzeichnungspflicht
    Thüsing zeigte auf, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 eigentlich gar keiner neuen gesetzlichen Regelung bedürfe, denn die Juristen hatten geurteilt, dass die Aufzeichnungspflicht bereits aus dem bestehenden Regelwerk hervorgehe. Da die Vorschriften jedoch ein „zahnloser Tiger“ seien, habe sich die Bundesregierung entschieden, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Seit wenigen Tagen liegt dabei ein Referentenentwurf vor. Der sehe vor, dass jeder Beschäftigte seine Arbeitszeit am Tag der Leistung elektronisch aufzeichnen müsse. Aber: Der Entwurf sehe keine Kontrollpflicht durch den Arbeitgeber vor. Dieser dürfe sich also auf die Sorgfalt seiner Mitarbeiter verlassen. Aber: Schludern die Angestellten, dann müsse das Unternehmen die Strafe wegen Begehens einer Ordnungswidrigkeit bezahlen.


    Vertrauensarbeitszeit

    Thüsing beschrieb, welche Ausnahmen das Gesetz vorsehe. Dazu zählten etwa mobil Arbeitende, zum Beispiel Außendienstler, überwiegend im Homeoffice Tätige und womöglich Journalisten. Die genannten Beschäftigen dürften gegebenenfalls auch künftig Vertrauensarbeitszeit leisten.

    Doch viele Fragen seien ungeklärt. Ist es Arbeit, wenn einem Wissenschaftler beim Spaziergang eine bahnbrechende Idee kommt? Wie muss mit Pausen oder Arbeitszeitunterbrechungen umgegangen werden? DTZ wird weiter berichten.

    max

  • NRW: Rot-Grün will striktes Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Schon im Vorfeld der Mitte dieser Woche beginnenden Koalitionsgespräche zwischen SPD und Grünen für die neue Regierung in NRW haben beide Parteien angedeutet, dass sie den bereits in der Zeit ihrer Minderheitsregierung gefassten Kabinettsbeschluss über eine Verschärfung der Gastrorauchverbotsregelungen weiter vorantreiben wollen.

    Sowohl NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) als auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) verfolgen den Kurs, keine Ausnahmen mehr von den geplanten umfassenden Gastrorauchverboten zuzulassen.

    Einige SPD-Bezirke hatten vor der Wahl noch Ausnahmen für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen gefordert, doch deutet derzeit alles darauf hin, dass sich die durch die Wahl gestärkten Parteispitzen über die volksnahen Forderungen der Parteibasis in etlichen SPD-Ortsvereinen hinwegsetzen wollen.

    (DTZ 21/12)

  • Irritationen beim Thema Gastrorauchverbote

    DÜSSELDORF/BERLIN (DTZ/pnf). Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) hat das Angebot des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), sich aktiv an der angekündigten Diskussion mit Verbänden und Interessengruppen über des Novellierung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes zu beteiligen, brüsk abgelehnt.

    Der DZV werde keine Einladung zum Gespräch erhalten, sagte Steffens, „es käme ja auch keiner auf die Idee, mit der Automobilindustrie über die Erweiterung von Fußgängerzonen zu reden“. Das Gespräch will sie mit direkt Betroffenen wie den Gastwirten führen. In einem Bericht an den Landtag hat Steffens sich in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Einschränkung des Rauchens in der Gastronomie dafür ausgesprochen, die Ausnahme vom Gastrorauchverbot für Raucherclubs, von denen es rund 4 900 in NRW gebe, aufzuheben.

    Als Argument führt sie vor allem Probleme mit der Kontrolle an. Auch die Ausnahme für Festzelte stellt sie in Frage. Die Ausnahmen für die Kleingastronomie will Steffens jedoch weiter bestehen lassen. Weiter plädiert die Ministerin dafür, die im bisherigen Gesetz genannte Möglichkeit des technischen Nichtraucherschutzes (Luftreinigungsanlagen) entfallen zu lassen.

    In ihrem Fazit erwähnt sie auch die Einführung eines totalen Gastrorauchverbots als Alternative. Auf Bundesebene zeigte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen offen für die Prüfung eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes von Bundestagsabgeordneten, ein totales Gastrorauchverbot über die Regelung des Arbeitsschutzes bundesweit durchzudrücken.

    (DTZ 07/11)