Schlagwort: Aromastoffe

  • Gummibärchen und E-Liquids

    HAMM // Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von nikotinfreien Aromastoffen für E-Zigaretten und E-Shishas im Online-Handel ohne Altersbeschränkungen zulässig ist.

    Damit hat das OLG ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.
    Ein Unternehmen aus Lünen hatte gegen eine Firma aus Bünde geklagt. Beide betreiben einen Online-Handel unter anderem mit Liquids und Aromen für E-Zigaretten. Stein des Anstoßes ist ein nikotinfreies „Aroma Gummibärchen“, das die beklagte Firma im Angebot hat.

    Laut Artikelbeschreibung ist das Aroma nicht nur zum Kochen oder Backen, sondern auch zur Aromatisierung von E-Liquids geeignet. Diese Aromastoffe wurden ohne Altersverifikation verschickt, was die Klägerin bei einem Testkauf herausfand. Ihrer Ansicht zufolge verstieß das Angebot damit gegen das Jugendschutzgesetz.

    Die beklagte Firma wiederum war der Ansicht, ein handelsübliches Lebensmittelaroma zu vertreiben, das ohne Altersbeschränkung verkauft werden darf. Das OLG gab jetzt der beklagten Firma in Bünde recht: Angebot und Versand von Aromastoffen für E-Zigaretten werden nicht durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt (siehe auch www.goo.gl/z8Fynl).

    Der unsachgemäße Gebrauch der Aromastoffe durch Minderjährige werde dadurch verhindert, dass Kinder und Jugendliche die Geräte wie E-Zigarette oder Shisha durch die Altersbeschränkung nicht kaufen können.

    Das[link|http://www.goo.gl/z8Fynl] Urteil[/link] ist nicht rechtskräftig. Die Klägerseite kann noch in Revision gehen.

    pi/red

    (DTZ 18/17)

  • CSU-Minister will E-Produkte verbieten

    BERLIN (DTZ/red). Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt will den Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Minderjährige verbieten.

    Nach Ansicht des CSU-Politikers haben die E-Produkte nichts in den Händen von Unter-18-Jährigen zu suchen. Die süßen Aromastoffe verschleiern die potenziellen Gefahren, sagte Schmidt. Er sehe hierbei Parallelen zu Alcopops. Auch nikotinfreie E-Produkte seien gesundheitlich bedenklich.

    Anders die Grünen. Sie wollen zunächst das Risiko erforschen lassen. In der Tagesschau spricht sich der Grünen-Sprecher für Drogenpolitik Harald Terpe für eine Untersuchung der Aromen aus, bevor man sich einem Verbot anschließe.

    Für ein Verbot in Deutschland müsste auch das Jugendschutzgesetz geändert werden. Es untersagt den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren – nicht den Verkauf von tabakfreien E-Produkten.

    (DTZ 26/14)

  • Vom Bundesrat gibt es kein Veto gegen TPD

    BERLIN (DTZ/fok). Das Plenum des Bundesrates hat am Freitag vergangener Woche die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) weitgehend abgenickt. Es folgte damit den Vorschlägen des federführenden Ausschusses für Fragen der Europäischen Union.[p][/p]

    Konkret begrüßt der Bundesrat die neue TPD, nennt hier als Beispiel u.a. auch die geplante Vergrößerung der Warnhinweise und die Verwendung zusätzlicher Bildwarnhinweise. Da liest es sich schon sehr sarkastisch, wenn der Bundesrat abregt, „ es sollte nun sichergestellt werden, dass die geplanten kombinierten Warnhinweise (75 Prozent der Vorder- und Rückseite sowie 50 Prozent der Schmalseiten) den Herstellern ausreichend Möglichkeiten zur Marken- und Produktdifferenzierung bieten“, weil sonst Produktfälschungen und hieraus resultierende gesundheitspolitische Fehlentwicklungen zu befürchten seien.[p][/p]

    Neben einer Reihe kleinerer, meist definitorischer Änderungsvorschläge regt der Bundesrat nur wenige inhaltliche Korrekturen des Richtlinienentwurfs an. Dazu zählt der Vorschlag, die Ausnahmen für Zigarren-/Zigarillos und Pfeifentabake beim dem geplanten Verbot charakteristischer Aromastoffe (z.B Menthol) auf die Bereiche der Schnupf- und Kautabake auszuweiten. Konkret geht es hier vor allem um die traditionelle Verwendung von Menthol beim Snuff. Als Begründung für die gewünschte Ausnahme führt der Bundesrat an, diese traditionsreichen Nischenprodukte würden überwiegend von älteren Menschen konsumiert, so dass das Argument des Jugendschutzes hier keine gravierende Bedeutung habe.[p][/p]

    Weiterhin spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch künftig die Dosenverpackungen für Feinschnitt neben den Pouchverpackungen zuzulassen. Schließlich schlägt der Bundesrat ergänzende Regelungen für nikotinhaltige (und nikotinfreie) Substanzen wie die Liquids von E-Zigaretten vor.[p][/p]

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hinsichtlich der in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte nicht nur kompetenzrechtlich, sondern auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette betroffener Unternehmen zu überprüfen.[p][/p]

    Im Bundesrat haben die Länder mit Regierungen von Parteien, die im Bundestag auf den Oppositionsbänken sitzen (SPD, Grüne, Linke) eine Mehrheit von 36 der 69 Stimmen.[p][/p]
    DTZ 13/13

  • EU will Warnhinweise verdoppeln

    STUTTGART (DTZ/pi). EU-Gesundheitskommissar John Dalli will die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln nach Informationen der "Stuttgarter Nachrichten" verdoppeln.

    Diese Überlegungen stehen in engem Zusammenhang mit der neuen Tabakproduktrichtlinie, die im Herbst 2012 im EU-Parlament beschlossen werden soll.

    Die Textwarnhinweise, die derzeit 30 und 40 Prozent der Verapckungsfläche bedecken, sollen künftig auf 75 Prozent anwachsen.

    Hinzukommt, dass Dalli auch im Handel den Zigarettenverkauf einschränken will, berichtet die Tageszeitung. Im Verkaufsraum soll von jeder Marke nur jeweils eine Packung ausgestellt werden dürfen.

    Die Kommission will weiterhin bestimmte Aromastoffe wie Vanille oder Schokolade in Zigaretten komplett verbieten, heißt es.

    (DTZ 29/12)