Schlagwort: Rauchverbot

  • Russland plant striktes Rauchverbot

    MOSKAU (DTZ/red). Das russische Parlament soll über eines der schärfsten Rauchverbote Europas entscheiden.

    In den Gesetzentwurf hat das Gesundheitsministerium ein Verbot für den öffentlichen Zigarettenverkauf sowie für den Tabakkonsum auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Einrichtungen hineingeschrieben.

    Der Tabakkonsum wäre Medienberichten zufolge demnach nur noch in den eigenen vier Wänden oder auf der Straße erlaubt. Rauchen wird schrittweise in Büros, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Sportstätten und Kultureinrichtungen verboten. Dazu gehört auch das Rauchen in Wohngebäuden und öffentlich zugänglichen Räumen.

    Darüber hinaus will der Staat das Rauchen in Restaurants und Hotels, auf Marktplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ächten.
    Mit einer parallel geplanten Preiserhöhung, die sich am europäischen Preisniveau orientiert, soll der Preis pro Packung um mindestens 1,28 Euro steigen, heißt es.

    Der Zigarettenverkauf in der Gastronomie wäre ebenso untersagt wie der Straßenverkauf, beispielsweise in Kiosken. Nur in Geschäften mit mindestens 50 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen Tabakprodukte angeboten werden, heißt es.

    Die offene Zigarettenpräsentation im Geschäft entfällt und die Kunden können nur über Preislisten ihr Wunschprodukt auswählen. Auch die Zigarettenwerbung soll verboten und Bildwarnhinweise gesetzlich verpflichtend auf den Packungen vorgeschrieben werden.

    Weiterhin werde der Zigarettenkonsum in Kinder- und Jugendfilmen zensiert und die finanzielle Unterstützung für Bildungs- und Sporteinrichtungen durch die Zigarettenindustrie wegfallen, heißt es.

    (DTZ 21/12)

  • Raucher willkommen

    HAMBURG (DTZ/red). In Hamburg stimmt die Bürgerschaft am 23. Mai über ein raucherfreundliches Gastronomie-Konzept. Ein generelles Rauchverbot für Kneipen und Restaurants ist vom Tisch.

    Seit Anfang dieser Woche liegt Medieninformationen zufolge das novellierte „Passivraucherschutzgesetz“ auf dem Tisch, das die Einrichtung von Raucherräumen in Restaurants wieder vorsieht.

    Bei Schank- und Speisegaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, soll es eine differenzierte Regelung geben: Werden Speisen serviert, darf nicht geraucht werden; in sogenannten klassischen Eckkneipen kann der Wirt selbst entscheiden, ob er rauchende Gäste begrüßen will, oder nicht.

    Ausnahmen soll es für Krankenhäuser und Gefängnisse geben, in denen die Menschen keine Alternative zum Rauchen im Innenraum haben.

    Damit reagiert die alleinregierende SPD auf ein von der Betreiberin einer Autobahn-Gaststätte erstrittenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Ungleichbehandlung von Restaurants und Schankwirtschaften als verfassungswidrig eingestuft hatte. Sie stellt sich gleichzeitig gegen die eigene Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, die sich Ende Februar für ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten ausgesprochen hatte.

    Ähnlich wie Prüfer-Storcks plädieren auch die Grünen und die Linke in der Bürgerschaft für ein absolutes Rauchverbot.

    (DTZ 20/12)

  • Mut fragt bei CDU nach

    MAINZ (DTZ/red/fh). Die NRW-Landtagswahl am 13. Mai wird von der Tabakwirtschaft und der Gastronomie besonders aufmerksam beobachtet. Wobei die Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes durch Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. MUT, die Initiative Mittelständischer Unternehmen der Tabakwirtschaft hat ähnlich wie zur Bundestags- und Europawahl (2009) den Parteien Fragen gestellt, die auch auf die spezifischen Bedürfnisse der Branche eingehen. Im Folgenden veröffentlicht die Tabak Zeitung (DTZ) die Äußerungen der CDU:[p][/p]
    „Die CDU-geführte Landesregierung hat 2008 erstmals einen gesetzlichen Nichtraucherschutz eingeführt, der sich bewährt hat.
    Die Minderheitsregierung hatte geplant, das geltende Nichtraucherschutzgesetz zu novellieren und ein uneingeschränktes Rauchverbot festzusetzen. Die Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs sollten aufgehoben werden. Die Einrichtung von Raucherräumen sollte nicht mehr möglich sein.
    Das Thema Nichtraucherschutz wird emotional debattiert. Umso wichtiger ist, dass klar ist, worüber gestritten wird und worüber nicht.[p][/p]
    Nicht gestritten wird über die Gesundheitsschädlichkeit von Tabakrauch. Sie ist bewiesen. Die Liste von Krankheiten, auch von Krankheiten zum Tod, die auf Rauchen zurückgehen, ist bekannt und lang. Deshalb wird auch nicht gestritten über den Vorrang des Nichtraucherschutzes. Der Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen hat Vorrang vor der Ermöglichung von Angeboten für Raucher in Gaststätten. Kein Nichtraucher soll vor der Alternative stehen, entweder auf den Besuch einer Gaststätte zu verzichten oder gesundheitsschädlichen Tabakrauch einatmen zu müssen. Das war der Grund für das Nichtrauchschutzgesetz von 2008. Über den Vorrang des Nichtraucherschutzes waren sich alle Fraktionen im Landtag einig. [p][/p]
    Strittig war eine andere Frage: Soll der vorrangige Nichtraucherschutz durch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten durchgesetzt werden? Das ist der Weg, den die Minderheitsregierung einschlagen wollte. Oder soll der vorrangige Nichtraucherschutz einhergehen mit der nachrangigen und deshalb ausnahmsweisen Möglichkeit von Rauchgelegenheiten in bestimmten Gaststätten oder bei bestimmten Anlässen? Das ist der Weg des Gesetzes von 2008, den die CDU unverändert für richtig hält.[p][/p]
    Ein Nichtraucherschutzgesetz soll gewährleisten, dass Nichtraucher uneingeschränkt am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne sich gegen ihren Willen einer Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch auszusetzen. Wenn es ausreichende Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten ohne Rauchbelästigung zu essen und zu trinken, dann ist in der Gastronomie dieses Ziel erreicht. Und genau dieses Ziel ist mit dem Gesetz von 2008 erreichbar. Darum geht es.[p][/p]
    Das Nichtraucherschutzgesetz zielt nicht auf ein Tabakverbot oder auf Suchtbekämpfung bzw. Umerziehung von Rauchern. Es geht nicht einmal darum, Raucher vor sich selbst zu schützen. Das Gesetz von 2008 lässt zu, dass auch Raucher – etwa 30 Prozent der Bevölkerung – eine Kneipe finden, in der sie sich eine Zigarette anzünden können.[p][/p]
    Wenn die Regierung Kraft diese Möglichkeit durch ein striktes Rauchverbot abschaffen wollte, dann hätte sie einen Schritt getan, der zum Nichtraucherschutz nicht erforderlich ist. Und deshalb sollte dieser Schritt auch nicht getan werden. Zum Nichtraucherschutz würde es ausreichen, für eine nach Geist und Buchstaben strikte Einhaltung des Gesetzes von 2008 zu sorgen. Das Argument, das Gesetz von 2008 sei wegen der Ausnahmen nicht umsetzbar, ist ein fadenscheiniger Vorwand. Die Wahrheit ist: Die Regierung Kraft wollte es gar nicht umsetzen. Sie wollte nicht nur Nichtraucher schützen. Sie wollte Rauchern die Möglichkeit nehmen, zu rauchen. Das ist ein anderes Ziel als der Nichtraucherschutz. Damit sollte hier ein Weg der Bevormundung beschritten werden, den der Gesetzgeber nicht beschreiten sollte.[p][/p]
    Wenn es Menschen gibt, die abends bei einem Bier in der Eckkneipe gerne eine Zigarette rauchen und wenn sie damit keinen Nichtraucher belästigen und keinem Nichtraucher einen Gaststättenbesuch unmöglich machen, dann mag man sagen: Sie tun etwas Unvernünftiges und Gesundheitsschädliches, was sie besser nicht tun sollten. Aber es ist nicht Sache des Parlaments, sie per Nichtraucherschutzgesetz zu erziehen.
    Das ausgewogene Gesetz von 2008 bleibt richtig. Es muss richtig umgesetzt werden.“[p][/p]

    DTZ 18/12

  • Frankenberger fordert Rauchverbot in Stadien

    MÜNCHEN (DTZ/pi/red). Der ÖDP-Bundesvorsitzende Sebastian Frankenberger fordert in seinem jüngsten Anti-Tabak-Vorstoß ein striktes Rauchverbot für Bayerns Fußballstadien.

    Franz Bergmüller, Vorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) quittiert diesen Vorschlag nur mit einem Kopfschütteln. In einer Pressemitteilung wirft er ihm „Selbstüberschätzung“ und „eine mehr und mehr erkennbare Verirrung“ vor.

    Der VEBWK-Vorsitzende zitiert Frankenberger mit den Worten: „Ich bin prinzipiell jemand, der sagt, an der frischen Luft braucht man kein Rauchverbot.“ Der Widerspruch sei offensichtlich und er (Frankberger) müsse sich den Vorwurf gefallen lassen unglaubwürdig zu werden.

    (DTZ 16/12)

  • Wahlkampfthema: Gegen totales Rauchverbot in der Gastronomie

    ESSEN (DTZ/red). In Essen fordert nun nach CDU und FDP auch der SPD-Ortsverein Margarethenhöhe die Beibehaltung von Raucherkneipen und spricht sich somit gegen ein Totalverbot aus. Am 21. April wird der Unterbezirksparteitag entscheiden, wie die SPD in Essen weiter mit dem „Schutz der Raucher“ verfahren will. [p][/p]Nach einer Forsa-Umfrage finden drei Viertel der Befragten, die Entscheidungshoheit solle auch weiterhin bei den Wirten selbst bleiben und nicht durch den Staat reguliert werden.[p][/p]
    (DTZ 15/12)

  • BdZ auf Facebook

    BONN (DTZ/red). Anlässlich der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) eine Informations- und Diskussionsplattform auf Facebook gestartet. Unter „Zigarren-und Zigarillogenießer – gegen ein absolutes Rauchverbot in NRW“ wird für eine faire und sachgerechte Ausgestaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW geworben.[p][/p] Außerdem sollen verschiedene Aspekte von Genusskultur diskutiert und produktspezifische Besonderheiten der Zigarre kommuniziert werden.[p][/p]
    Die Seite bietet die Möglichkeit, bereits bestehenden Unmut über ein mögliches absolutes Rauchverbot zu bündeln. Außerdem soll die Thematik einem größeren Personenkreis näher gebracht werden. [p][/p]Landtagsabgeordnete sollen gezielt angesprochen und um Stellungnahmen gebeten werden. Vor der Wahl werden die auf der Seite öffentlich gemachten Sorgen und Nöte der Nutzer dann „in die Politik getragen“. [p][/p]

    Die Seite kann unter dieser Adresse besucht werden: www.facebook.com/zigarrengenuss (aus Jugendschutzgründen ist die Seite nur für eingeloggte Nutzer über 18 Jahren sichtbar).[p][/p]
    (DTZ 15/12)

  • Peking verschärft Anti-Tabakpolitik

    PEKING (DTZ/red). Raucher werden in Peking stärker zur Kasse gebeten. Wer das öffentliche Rauchverbot in Chinas Hauptstadt missachtet, muss statt wie bisher umgerechnet 1,19 Euro (10 Yuan) künftig 24 Euro (200 Yuan) zahlen.

    Die Verordnung von 2008 soll in einem Ergänzungsantrag verschärft werden und Medienberichten zufolge das Rauchen auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Museen und Krankenhäusern noch stärker geahndet werden.

    Der Ständige Ausschuss des Städtischen Volkskongresses veranstaltet aus diesem Anlass eine öffentliche Anhörung, die am 30. April abgeschlossen sein soll.

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Raucher zwischen 6 Euro (50 Yuan) und 24 Euro (200 Yuan) zahlen, wenn sie erwischt werden. Darüberhinaus wird das Aufsichtspersonal bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben mit Geldstrafen zwischen umgerechnet rund 600 und 1.200 Euro (5.000 und 10.000 Yuan) zur Kasse gebeten werden, sollten sie die Raucher nicht vom Tabakkonsum abhalten, heißt es.

    Weiterhin schlagen die Autoren des Ergänzungspapiers der Zigarettenindustrie einen befristeten Produktionsstopp am Weltnichtrauchertag (31. Mai) vor.

    (DTZ 13/12)

  • Gastroregelungen: Was passiert in NRW und im Saarland?

    DÜSSELDORF/SAARBRÜCKEN (DTZ/pnf). In zwei Bundesländern stehen demnächst vorgezogene Landtagswahlen an: Am 25. März im Saarland und am 13. Mai in Nordrhein-Westfalen.

    War es im Saarland die tiefe Zerstrittenheit der beteiligten Parteien und Personen, die die Regierungskoalition platzen ließ, verursachte die Ablehnung eines Teiletats durch das Landesparlament das Ende der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW. In beiden Ländern wurde und wird das Thema Rauchverbot in der Gastronomie heiß diskutiert, allerdings mit unterschiedlicher Stoßrichtung.

    Im Saarland geht es um eine mögliche Lockerung des derzeit rigorosen Gastrorauchverbots ohne Ausnahmen, das die Grünen nach der Wahl 2009 durchgedrückt hatten, wobei ihr Koalitionspartner CDU und FDP nicht gerade einen souveränen Eindruck gemacht hatten. Nach derzeitigem Stand wollen die FDP und die Linke, die unter Oskar Lafontaine im Saarland durchaus eine Macht ist, die Regelung auf jeden Fall liberalisieren. Die CDU und die Piraten wollen sich in dieser Thematik nicht festlegen und die SPD setzt sich für einen Bürgerentscheid ein, der klären soll, ob künftig in Nebenräumen und Eckkneipen das Rauchen wieder erlaubt wird.

    Aktuelle Prognosen rechne mit einem Kopf-an-Kopf-Rennen von CDU und SPD und einer großen Koalition.
    Auch in Nordrhein-Westfalen waren es die Grünen, die einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Gastronomieregelung mit ausnahmslosem Rauchverbot bis zum Kabinettsbeschluss durchpaukten; die jetzige Neuwahl des Parlaments stoppte das Vorhaben. Doch gilt als sicher, dass in Falle einer künftigen Regierungsbeteiligung der Grünen das Thema sofort wieder aufgegriffen wird. CDU und FDP haben sich klar gegen eine Änderung des derzeitigen Gesetzes mit seinen Ausnahmen ausgesprochen. Bei der SPD gibt es an der Basis etlicher Ortsvereine Protest gegen das von der SPD-Spitze favorisierte totale Gastrorauchverbot.

    Aktuelle Wahlprognosen sehen in NRW eine absolute Mehrheit für Rot-Grün, die Hoffnung würde in diesem Fall also vor allem auf der verbotskritischen SPD-Basis liegen.

    (DTZ 12/12)

  • Hanebüchene „Studie“ der DAK zum Thema Gastrorauchverbote

    MAINZ (DTZ/fok). „Rauchverbot rettet Tausende Leben“ – unter dieser oder ähnlichen Überschriften berichtete die Presse dieser Tage über eine von der Krankenkasse DAK initiierte Untersuchung über die angeblich so positiven Auswirkungen der Gastrorauchverbote auf die Gesundheit ihrer Kassenmitglieder.

    Ein Team unter dem Studienauto Reiner Hanewinkel hatte für die rund 3,7 Mio. über 30 Jahre alten DAK-Mitglieder die Zahl der stationären Behandlungen wegen Angina pectoris und wegen Herzinfarkts für den Zeitraum von 2004 bis 2008 ermittelt. So weit, so gut.

    Doch dann konstruierten die Studienmacher eine unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Krankenhaus-Einweisungen und den zwischen August 2007 und Juli 2008 durch die Bundesländer ausgesprochenen Rauchverboten in der Gastronomie. Die Feststellung, dass die Einweisungen wegen Angina Pectoris um 1 430 Fälle bzw. 13 Prozent und wegen Herzinfarkten um 450 Fälle bzw. 8 Prozent zurückgegangen sind, wird in unmittelbare Verbindung mit den damals eingeführten Rauchverboten gestellt, obwohl es zahlreiche andere Einflussfaktoren gibt, die einen wesentlich größeren Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen haben können, wie etwa medizinischer Fortschritt und Früherkennung der Koronarerkrankungen.

    450 Fälle auf 3,7 Mio. Versicherte, das sind ganze 0,12 Prozent, da mag das Ergebnis auch schon fast in den Schwankungsbreiten des Zufalls liegen. Seriös ist die Unterstellung eines solch monokausalen Zusammenhangs jedenfalls nicht.

    Unverständlich deshalb, dass der DAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher mit den Ergebnissen dieser wenig soliden Untersuchung öffentlich hausieren geht, nun komplette Rauchverbote fordert und damit in den Auseinandersetzungen um die Verschärfung von Gastrorauchverboten, wie sie derzeit vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Diskussion stehen, Partei ergreift.

    Dabei ist die Argumentation in diesem Punkt auch ohne die bereits angeführten Gründe nicht überzeugend, denn die von der Studie unterstellte rückläufigen Fallzahlen wären ja dann zustande gekommen, obwohl die große Mehrheit der Bundesländer Ausnahmen von den Gastrorauchverboten zulassen. Als wissenschaftliche Basis für die Diskussion um eine Verschärfung der Rauchverbote bzw. ein totales Gastrorauchverbot ist die DAK-Untersuchung jedenfalls nicht geeignet.

    (DTZ 11/12)

  • Über 50000 fordern: „Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in NRW“

    DÜSSELDORF (DTZ/vi). 51 176 Unterzeichner der BFT-Petition „Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen“ haben ein Zeichen gesetzt.

    Die Ergebnisse der Petition wurden am 12. März 2012 an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft übermittelt. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Steffens (Grüne) plant ab Sommer 2012 ein absolutes Rauchverbot ohne jede Ausnahme in der Gastronomie. Gegen dieses rigorose Vorhaben wendete sich diese Online-Petition, deren Ergebnis nun vorliegt: 51 176 Bürgerinnen und Bürger sind mit dem Plan der Ministerin nicht einverstanden und haben dies mit ihrer Unterzeichnung auch ganz klar dokumentiert. Sinnvoller Nichtraucherschutz wird von vielen begrüßt, aber das bestehende Angebot von rauchfreien Restaurants, Gaststätten mit getrennten Raucherräumen und Raucherkneipen bietet bereits eine gute Auswahl für alle Gäste.

    „Hier sehen wir die Spitze des Eisberges“, so Bodo Meinsen, Vorsitzender des Vereins BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz und Initiator der Petition. „Das Internet zählt zwar zu den wichtigsten Kommunikationskanälen unserer Zeit, aber es ist keineswegs selbstverständlich, dass sich Bürger mit ihrem Namen öffentlich im Netz eintragen. Deshalb ist das Ergebnis der Petition durchaus hoch zu bewerten.“ Dabei ist ein Trend zu erknnen. So sagt zum Beispiel ein Gast aus NRW: „Kein Mensch ist gezwungen in eine Gaststätte zu gehen, also muss auch niemand gesetzlich geschützt werden. Die Behauptung, dass andere durch den Rauch der Raucher gefährdet wären (Passivrauch), ist sehr umstritten, weshalb eine gesetzliche Regelung nicht notwendig ist. Der Angst vor dem Rauch der Raucher ist mit dem derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz mehr als Genüge getan. Mit dem derzeitigen Status kann sich jeder gut arrangieren, wenn er will.“

    Ein weiterer Kommentar mit direktem Bezug zur Situation in der Gastronomie sagt: „Meine Mutter hat seit 42 Jahren eine Kneipe in Leverkusen, sie hat ihr Leben lang hart gearbeitet Mit solchen Gesetzen macht Ihr alles kaputt!!! Jeder Wirt sollte in seinem eigenen Lokal selbst entscheiden dürfen, ob Raucher oder Nichtraucherlokal, entsprechend der Gäste – bei uns sind zu 99% nur Raucher vertreten! Mit solchen Gesetzen gefährdet Ihr Existenzen, Arbeitsplätze! Meine Mutter selbst ist Nichtraucherin und es stört Sie nicht im geringsten ein Raucherlokal zu betreiben, es sollte ihre Entscheidung sein und bleiben!“

    Aus den Unterzeichnerkommentaren wird deutlich, dass auch viele liberale Nichtraucher eine Verschärfung des Gesetzes ablehnen. Man wünscht sich von der Politik eine vernünftige Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird. Raucherlokale und Rauchernebenräume werden als machbarer Kompromiss gesehen.

    Die kompletten Daten samt über 24 000 Kommentare hat der Petent Bodo Meinsen an Ministerpräsidentin Kraft übermittelt. Die Ministerpräsidentin hat nun Gelegenheit, die Bürgermeinung zu sichten und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Bodo Meinsen hofft indessen, dass die nordrhein-westfälische Politik „Ja zu einer fairen Lösung für alle“ sagt und die Bürger ernst genommen werden. Nicht zuletzt bewiesen bereits repräsentative Umfragen in NRW, dass 61 Prozent der Bevölkerung kein absolutes Rauchverbot wünscht (Umfragen von SAT1 regional NRW und BILD-NRW im Februar 2012).

    Cay Uwe Vinke, Geschäftsführer Ermuri und Mitglied des MUT-Vorstandes, kommentierte das Votum der Bürger: „Ich freue mich sehr, dass die BFT-Petition mit einem sehr beachtlichen Ergebnis abgeschlossen hat. MUT hat wiederholt seine Mitglieder aufgefordert, an der Abstimmung teilzunehmen und auch ihr soziales wie berufliches Umfeld zu sensibilisieren. Mein Dank an alle Ermuri-Händler, die mitgemacht haben. In Zeiten, wo die Politik derart unsinnige Gesetze erlassen möchte, ist es wichtig, dass der betroffene Bürger seine Stimme erhebt und für seine Interessen kämpft.“

    Neuwahlen in NRW

    Nach der Ablehnung des Haushalts der Landesregierung für den Bereich Inneres in der entscheidenden zweiten Lesung durch die knappe Mehrheit des NRW-Parlaments ist der gesamte Etat des Bundeslandes gescheitert. Für diesen Fall hatte die derzeitige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) vorgezogene Neuwahlen angekündigt, die laut Verfassung innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Parlaments abzuhalten sind.

    (DTZ 11/12)