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  • Werbeverbot rechtswidrig?

    BERLIN // Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein umfassendes, faktisch absolut wirkendes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis komme ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, teilt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit.

    Dies gelte schon für Tabakprodukte, umso mehr für risikoärmere E-Zigaretten und erst recht für solche E-Zigaretten, die überhaupt kein Nikotin enthalten.

    Willkürliche Gleichbehandlung
    Der Hauptgeschäftsführer des [link|http://www.bvte.de]BVTE[/link], Jan Mücke: „Die geplanten umfassenden Werbeverbote für Tabakwaren und E-Zigaretten sind unverhältnismäßig und eine willkürliche Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte. Auch gesundheitspolitisch wäre es vollkommen kontraproduktiv, die Kommunikation zu potenziell weniger schädlichen Alternativen wie E-Zigaretten zu unterbinden, besonders wenn diese auch noch nikotinfrei sind.“

    Eingriff in die Grundrechte
    Das neue Rechtsgutachten „Verfassungswidrigkeit neuer Werbeverbote für E-Zigaretten“ stellt den Verbotsplänen von CDU/CSU und SPD ein ungenügendes Zeugnis aus. Diese bedeuteten einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Berufs-, Meinungs- und Kunstfreiheit, der mit den Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes nicht zu rechtfertigen sei. Umso mehr gelte dies für die Erstreckung der Werbeverbote auf E-Zigaretten.

    Wertvolle Informationen
    Gemäß einhelliger Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Deutschen Krebsforschungsinstituts (DKFZ) seien E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Tabakzigaretten. Durch ein Werbeverbot würden den Konsumenten wertvolle Informationen über diese Alternative zum Rauchen vorenthalten. Für die nikotinfreien Varianten dieser Produkte, die nicht zu Nikotinabhängigkeit führen können und somit ein noch geringeres Risikopotenzial aufweisen, sei ein Verbot erst recht nicht zu rechtfertigen.

    Experten kritisieren Vorhaben
    Verfassungsrechtliche Defizite dieses Gesetzesvorhabens sind von Experten wiederholt kritisiert worden. So äußerte der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart im Dezember 2018 neben materiellen Einwänden deutliche Zweifel an der formellen Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

    red

  • Solange es Genuss gibt

    AUGSBURG // In der Meraner Straße 46 in Augsburg weht ein frischer Wind, das spürt und sieht jeder, der dort die Geschäftsräume der Hermann Hauser GmbH betritt.

    Zitronengelbe Stellwände strahlen in den umgestalteten Büroräumen, ein Mitarbeiter hat ein buntes Schild mit der Aufschrift „Good Vibes Only“ – übersetzt sinngemäß „Nur gute Schwingungen“ – aufgehängt. Der kleine Hund des Geschäftsführers Jörg Gerteisen dreht in den Räumen öfter seine Runden. Es wird gemunkelt, dass seither immer wieder Wurstbrote verschwinden.

    Wo heute ein modernes und prosperierendes Unternehmen steht, fing vor acht Jahrzehnten alles mit einem Ein-Mann-Betrieb an.

    Von der Handelsvertretung zum Großhandel
    Der Augsburger Großhändler Hermann Hauser wurde im Jahr 1940 zunächst als Handelsvertretung gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist das Unternehme kontinuierlich gewachsen, so dass man im Jahr 1954 in ein neues Firmengebäude umziehen musste. In den folgenden sieben Jahren baute die Firma Stück für Stück einen Großhandel für Raucherbedarf auf. Bis 1992 entwickelte sich Hauser – mittlerweile unter Leitung der beiden Söhne, Karlheinz und Peter Hauser – zu einem der größten Händler für Raucherbedarf in Süddeutschland.

    Und heute? „Wir sind stärker aufgestellt und erfahrener als je zuvor: mit über 60 Mitarbeitern vor Ort, einer Lagerhalle mit 1200 Palettenstellplätzen und Handelspartnern in 51 Ländern bringen wir reichlich Elan und Neugier für die kommenden Jahre mit“, erklärt Geschäftsführer Jörg Gerteisen. Und auch, wenn Karlheinz Hauser bereits den wohlverdienten Ruhestand genießt und Peter Hauser sich aus der Unternehmensleitung zurückgezogen hat, so bleibt der Name der Firma erhalten und spiegelt den Geist und die Tatkraft der Gründer. „Wir verbessern Genussmomente – und das wollen wir auch morgen noch tun“, betont Gerteisen. Er fügt hinzu: „Für uns bedeutet das, unseren Kunden eine Bandbreite an Produktneuheiten bieten zu können. Egal ob Pfeife, Zigarre, Shisha, die herkömmliche Zigarette oder deren E-Variante – solange es Genuss gibt, wird es Hauser geben.“

    Kontinuität
    Entsprechend setzten die Augsburger auf Kontinuität. So wie das Unternehmen seit 80 Jahren mit Trends und Entwicklungen am Markt Schritt halte, wolle man auch in Zukunft sein Bestes geben, um zu verfeinern, begeistern und Genuss zu schenken. „Wir bedanken uns bei allen Kunden, Partnern und Wegbegleitern für die langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit, die uns dahin gebracht hat, wo wir heute sind. Zusammen mit Ihnen freuen wir uns auf viele weitere Jahre voller Genussmomente“, erklärt Geschäftsführer Jörg Gerteisen. red

    30.06.2020

  • Wechsel an der Spitze

    WIESBADEN // Martin Worms ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender bei Lotto Hessen. Vor kurzem hat der ehemalige Staatssekretär im Hessischen Finanzministerium seine erste Sitzung als Nachfolger des langjährigen Vorsitzenden und ehemaligen Finanzminister Thomas Schäfer geleitet.

    „Seit der Gründung von Lotto Hessen im Jahr 1949 ist auf dem Glücksspielmarkt viel passiert. Der Markt hat sich insbesondere in den vergangenen beiden Jahrzehnten rasant verändert“, erklärte Worms.

    In dem geänderten Wettbewerbsumfeld müsse auch Lotto Hessen zukünftig weiter bestehen und sich strategisch ausrichten. Das Unternehmen stehe nicht nur für ein attraktives und verantwortungsvolles Glücksspiel, sondern auch für die Möglichkeit, den Sport, soziale Projekte, die Denkmalpflege, die Kultur und die Natur in Hessen vielfältig und sinnvoll finanziell zu unterstützen. Dass beides auch in Zukunft so bleibt, daran möchte er als Vorsitzender mitwirken. „Ich freue mich auf diese Aufgabe“, sagte Worms.

    Corona-Krise
    Weiter erklärte er, dass man den Sponsoringpartnern, die unverschuldet durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten seien, helfen werde. „Von Lotto Hessen unterstützte Veranstaltungen mussten abgesagt werden, der Ligabetrieb in verschiedenen Sportarten wurde vorzeitig beendet.“ In dieser Situation beharre der Glücksspielanbieter nicht eins zu eins auf der Erfüllung der Gegenleistungen, sondern schaue, welche individuellen Vereinbarungen man schließen könne, betonte der neue Aufsichtsratsvorsitzende.

    „Wir freuen uns sehr, dass mit Staatssekretär Martin Worms ein Wegbegleiter unseres großartigen, langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Thomas Schäfer den Aufsichtsratsvorsitz übernommen hat, der für Kontinuität in der Zusammenarbeit steht. Gerade in einer Zeit, die wichtige strategische Weichenstellungen wie beim Glücksspielstaatsvertrag setzt und deshalb mehr denn je das Festhalten an zukunftsweisenden und innovativen Entscheidungen erfordert, ist diese Kontinuität so wichtig“, erklärte Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer Lotto Hessen.

    Aufsichtsrat
    Dem Aufsichtsrat gehören neben dem Vorsitzenden als stellvertretende Vorsitzende Sigrid Erfurth, ehemaliges Mitglied des Hessischen Landtags, Ann Kathrin Linsenhoff, Olympiasiegerin und Mitglied im deutschen Komitee von UNICEF, Martin Blach, Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung Kloster Eberbach, sowie aus der Belegschaft zwei Arbeitnehmervertreter an. pi

    30.06.2020

  • Philip Morris schafft Arbeitsplätze in Leipzig

    LEIPZIG // Philip Morris hat vor kurzem mit DHL in Leipzig eine neue Logistikhalle eröffnet. Der Standort ist eines der wichtigsten Drehkreuze für die Logistik des schadstoffreduzierten Tabakprodukts Iqos. Der Hersteller wurde mit offenen Armen empfangen.

    Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nahm das neue Logistikzentrum von Philip Morris am Leipziger Flughafen offiziell in Betrieb. „Hier wird Zukunft geschrieben“, sagte er bei der Eröffnung der 6000 Quadratmeter großen Halle, in der bis Jahresende 200 Arbeitsplätze entstehen sollen. Der Standort sei eines der wichtigsten Drehkreuze für die Logistik von Iqos werden.

    Michael Kretschmer besuchte gemeinsam mit Markus Essing, Vorsitzender der Geschäftsführung von Philip Morris in Deutschland, die einzelnen Stationen des Logistikzentrums geführt.

    Freistaat Sachsen für Philip Morris von besonderer Bedeutung
    Mit der Vision einer rauchfreien Zukunft vor Augen durchläuft Philip Morris seit einigen Jahren die größte Transformation seiner Firmengeschichte. Das neue Logistikzentrum in Leipzig ist in diesem Prozess für das Unternehmen ein zentraler Bestandteil, um die Versorgung des Handels mit seinem Tabakerhitzer Iqos sicherzustellen. Das Leipziger Drehkreuz sei der bedeutendste Standort für die Logistik der Iqos-Geräte in Europa.

    Bei dieser Investition setzten die Gräfelfinger auf den Standort Sachsen. „Der Freistaat Sachsen hat für uns bei Philip Morris einen besonderen Stellenwert. Wir sind mit dem Standort lange und eng verbunden. Und: Das innovationsfreundliche Umfeld passt zu unserer tiefgreifenden Transformation“, sagt Markus Essing. red

    30.06.2020

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    in der vergangenen Woche war ich im Elsass unterwegs, bekanntermaßen die wohl am schwersten von Covid-19 getroffene Region. Allerdings: Bis auf die Tatsache, dass sich die Urlauber noch ziemlich zurückhalten, wirken die Franzosen im Umgang mit dem Virus reichlich entspannt. Masken sind ab und zu obligatorisch, dann wieder empfohlen oder dringend empfohlen – aber halten tun sich nur wenige daran. Und in Straßburg sitzen die Menschen dicht gedrängt im Freien. Ich muss zugeben: Ich habe das als sehr wohltuend empfunden.

    Geschwindigkeiten
    Was ich gestern besonders spannend fand: Eine Studie der Universität Barcelona belegt offenbar, dass das Virus bereits in den Abwässern der Katalanen-Metropole vom März 2019 (!) nachgewiesen werden konnte. Das würde vieles, was die Wissenschaft bislang über Ausbreitungs- und Ansteckungsgeschwindigkeiten herausgefunden haben wollten, auf den Kopf stellen. Denn damit würde sich vermutlich bewahrheiten, was der Virologe Hendrik Streeck bereits im März (2020) sagte: Dass das Virus vermutlich längst unterwegs gewesen und letztlich nur durch Zufall als neuartiges Virus erkannt worden sei.

    Mehrwertsteuer
    Ach ja: Wie erwartet haben Bundestag und Bundesrat dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit kann die Mehrwertsteuer wie erwartet ab morgen gesenkt werden – von 19 auf 16 und von sieben auf fünf Prozent, befristet bis zum Jahresende. Es wäre schön, wenn die Hilfen über den Konsumenten auch beim Handel, insbesondere beim Fachhandel ankämen.

    Ich wünsche Ihnen einen weiteren schönen Wochenverlauf und viel Erfolg.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

    30.06.2020

  • „Wir wollen einfach helfen!“

    BAD SALZUFLEN // Corona, Lockdown, Masken – die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie schnell sich viele Dinge ändern können. Mund-Nasen-Bedeckung, Abstandsregeln oder Schutzwände beim Einkaufen – nichts ist mehr, wie es war. Zeit für POS Tuning, für den Einzelhandel tätig zu werden.

    Bei POS Tuning hat man mit Beginn der Corona-Zeit gemeinsam im Team überlegt, etwas für Handelskunden, Mitarbeiter und Konsumenten zu tun. „Wir wollten einfach helfen und aus unserem Know-how etwas für die Allgemeinheit auf die Beine stellen“, erklärt Geschäftsführer Oliver Voßhenrich.

    Es entstand in kürzester Zeit eine neue Produktlinie: Unter dem Namen „Stay Safe“ stellt POS Tuning jetzt Produkte her, die sowohl zum Schutz des Personals als auch von Kunden dienen. Zum Beispiel Kassen-Schutzwände, die sich mit wenigen Handgriffen an vorhandene Kassentische montieren lassen oder die auf Theken und Schreibtischen für ein sicheres Arbeiten sorgen. Außerdem kreierte das POS-Team Abstandsaufkleber, die mit lustigen Sprüchen das Warten verkürzen. Zum Programm gehört auch der „Hygiene-Stick“, mit dem Kunden das Kartenzahlungs-Terminal bedienen können, ohne es mit den Fingern zu berühren.

    Schutzlösung
    Eine weitere Schutzlösung von POS ist die Cap Mask, ein Visier aus flexiblem und bruchsicherem Material, dass sich einfach auf handelsübliche Schirmmützen aufstecken lässt. Das Modell lässt sich sowohl in der Freizeit als auch im Beruf nutzen. Mit Cap Mask hat man in Salzuflen an Hörgeschädigte gedacht, um ihnen das Lippenlesen zu ermöglichen, sowie an Brillenträger, deren Gläser beim Tragen einer Mund-Nasen-Maske schnell beschlagen. Die neuen Produkte werden über die üblichen Vertriebswege angeboten und können auch über den neuen Online-Shop (siehe Web-Link) bestellt werden.

    Einen weiteren Schwerpunkt legt man bei POS Tuning in diesem Jahr auf das Optimieren des Tabakwarenregals. Die klassischen Produkte wie Zigaretten und Feinschnitt haben Zuwachs durch E-Zigaretten und Liquids bekommen – Warengruppen, die sich durch unterschiedliche Packungsformate auszeichnen und die beim Platzieren im Tabakregal besondere Anforderungen mitbringen. Die größte Aufgabe besteht laut Unternehmen darin, die neuen Artikel auf dem bestehenden Flächen zu platzieren, ohne dass vorhandene Produkte aus dem Sortiment genommen oder besonders reduziert werden müssen. POS Tuning hat das „Duplex Pusher“-Programm ergänzt, mit dem ein bestehendes Angebot ohne Einbußen weiter im Regal platziert werden kann und dennoch mehr Platz für E-Zigaretten gewonnen wird. Mit dem „Duplex Pusher“ lassen sich nach Herstellerangaben mit einer durchdachten Platzierung die Anzahl der Regalstellplätze verdoppeln.

    Liquid-Präsentation
    Bei den Liquids liegt die Herausforderung in den vielen unterschiedlichen Geschmacksvarianten und Nikotinstärken. Zum Beispiel benötigt eine Liquid-Marke mit fünf Aroma-Sorten, die es in jeweils vier Nikotinstärken gibt, 20 neue Stellplätze. Hierfür hat POS Tuning eine Lösung entwickelt, um das Liquid-Angebot für Kunden gut sichtbar aufrecht und werbewirksam zu präsentieren: Mit dem „Mini-Slomo“ lassen sich die unterschiedlichen Nikotinstärken platzsparend hochkant nebeneinander präsentieren. So lässt sich beispielsweise ein Produkt mit einer Breite von acht Zentimetern und einer Tiefe von zwei Zentimetern viermal nebeneinander platzieren.

    Auch für die wachsende Kategorie der Oral-Tabakprodukte hat man bei POS Tuning spezielle Lösungen entwickelt, um die Artikel platzsparend und aufmerksamkeitsstark im Regal unterzubringen. red

    30.06.2020

  • Auflagen zu hoch

    WORTH // Wegen der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie sind bereits viele Veranstaltungen ausgefallen. Das hat auch die Messe für Pfeifen-Unikate und Handarbeit, die für Ende Juni in Worth in Schleswig-Holstein geplant war, getroffen.

    Die kleine Gemeinde im Herzogtum Lauenburg ist eng mit Rainer Barbi verbunden. Hier lebte der bekannte Pfeifenmacher bis zu seinem Tod 2011.

    Barbis Lebenspartnerin Brigitte Pretzel und Pfeifenmacher Gerhart Priewe aus Berlin organisierten diese Veranstaltung seit 2016 jährlich für Freunde, Wegbegleiter und Tabakenthusiasten. Bis zu 20 Pfeifenmacher präsentierten ihre Unikate.

    Todesfall
    Wegen der bestehenden Auflagen bei den Kontaktvorgaben für Besucher und Aussteller wurde die Veranstaltung nun gestrichen. Sie wird Ende Juni 2021 im Rahmen der dann geltenden Vorgaben wieder stattfinden. Ein weiterer trauriger Anlass überschattete die Planungen: Pfeifenmacher Gerhart Priewe aus Berlin verstarb Ende Mai im Alter von 75 Jahren. kdp

    30.06.2020

  • Seit 50 Jahren im Einsatz

    REINHEIM // Der 1.Juli ist für Ingeborg Mengler ein ganz besonderer Tag. Vor genau 50 Jahren übernahm sie den Tabakladen in der Reinheimer Altstadt. Bis dahin führte ihre Schwiegermutter Margarete Mengler das seit 1929 bestehende Fachgeschäft, bis sie sich am 1. Juli 1970 im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand verabschiedete.

    Aufhören ist keine Option
    Doch davon ist die Jubilarin weit entfernt. Mit 85 Jahren denkt Ingeborg Mengler noch nicht ans Aufhören. Unterstützt wird sie von ihrem Ehemann Klaus, der unter anderem für die Schaufensterdekoration zuständig ist.


    Viel Freude und Fachkompetenz

    Mit viel Freude und Fachkompetenz berät sie ihre Kunden. Der „Kunde als König“ ist bei Ingeborg Mengler gelebte Tradition. Selbst zu Corona-Zeiten hatte sie ihren Laden geöffnet, obwohl sie mit fortgeschrittenem Alter eigentlich zur Risikogruppe gehört. Das Jubiläum feierte sie aufgrund der aktuellen Situation im kleinen Kreis. red

    26.06.2020

  • Lottoverband startet Verkaufsstellen-Umfrage

    MÜNSTER // Die Erhöhung der Provisionen für die Lottoverkaufsstellen in Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren Thema unter den Betreibern der Annahmestellen. „Statt diese zu erhöhen, sinkt sie faktisch seit 1997“, konstatiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lottoverbandes NRW.

    Meinungsbild
    Um ein breites Meinungsbild zu erhalten, startet der Verband aktuell eine Umfrage unter allen 3000 Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen. Dazu erklärt Buller-Langhorst: „Die Ergebnisse werden im politischen Raum verwendet, um den berechtigten Provisionsforderungen der vielen Unternehmern in unserem Bundesland Nachdruck zu verleihen. Es kann nicht sein, dass alle am Verkauf von Glücksspielprodukten Beteiligten stets Mehreinnahmen haben – nur diejenigen nicht, die täglich die operative Arbeit ausführen.“

    Der Verband hält die ab Herbst beabsichtigte Preiserhöhung von Lotto allein nicht für ausreichend, die Provisionseinnahmen dauerhaft zu verbessern. vi

    26.06.2020

  • Die nächste Runde

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zum Kauf bereitgehalten werden dürfen, wenn die Text- und Bildwarnhinweise auf den Zigarettenpackungen durch den Warenausgabeautomaten verdeckt sind. Bis zur Beantwortung der Fragen durch den EuGH hat der BGH das Verfahren ausgesetzt.

    Der Kläger ist der Verbraucherverein „Pro Rauchfrei“. Bei dem Beklagten handelt es sich um zwei Münchner-Supermärkte des Lebensmittelunternehmens Edeka.

    Klage abgewiesen
    Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung beim Oberlandesgericht München blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hatte angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Tabakerzeugnis-Verordnung geregelte Verdeckungsverbot verstoßen. Nach Einschätzung der Richter des OLG werden den Käufern keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Schockbilder erst vor dem Bezahlen sehen. pi

    26.06.2020