Schlagwort: E

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    wir haben es befürchtet, jetzt ist es offiziell: Auch der ITSHub, die Alternativveranstaltung zur InterTabac 2020, wird nicht stattfinden. Offenbar waren die Bedenken unter den potenziellen Teilnehmern zu groß. Schade, denn damit entfällt für unsere Branche einerseits die Chance, gemeinsam ein innovatives Konzept zu realisieren und so deutlich zu machen, dass die Digitalisierung auch am Tabakmarkt nicht vorbei geht.

    Die letzte Gelegenheit
    Und andererseits verpassen wir nun die letzte Gelegenheit des Jahres, uns auch physisch zusammenzufinden und miteinander zu kommunizieren. Das halte ich für besonders bedenklich, denn der unmittelbare Austausch ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Nur so können Ressentiments abgebaut, neue Geschäfte ausgelotet werden. Und nur im direkten Kontakt ist es möglich, Probleme zu diskutieren, die nicht jedes Unternehmen für sich, sondern uns als Branche bewegen sollten. Das Besteuern von E-Zigaretten und Liquids, Werbeverbot, neue Studien, zusätzliche Regulierungen… Die Liste ist lang.

    Ein neues Konzept
    Ein ganz anderes Thema: Aus Action-Filmen kennen wir sogenannte Signaturwaffen. Dabei handelt es sich insbesondere um Pistolen, die nur dann abgefeuert werden können, wenn sich der Eigentümer etwa durch biometrische Daten autorisiert, zum Beispiel durch einen Fingerabdruck oder auch durch einen Rfid-Chip. Dieses Konzept will sich jetzt offenbar Philip Morris zu eigen machen und bis 2023 E-Zigaretten auf den Markt bringen, die ihre Besitzer erkennen. Damit soll der Konsum etwa durch Jugendliche verhindert werden. Das berichten Schweizer Zeitungen. Der Ansatz hat viel Gutes: So demonstriert der Konzern, dass er weiter mit Hochdruck an technologischen Neuerungen arbeitet, und nimmt zugleich möglichen weiteren Regulierungen den Wind aus den Segeln.

    Unter Druck
    Allerdings setzt er damit andere Unternehmen der Branche unter Druck. So nutzt Philip Morris den Vorsprung des „first mover“, ähnlich, wie er es erfolgreich bereits bei Iqos vorgeführt hat. Denn in vielen Ländern ist der wichtigste Wettbewerber BAT mit seinem durchdachten und sehr gut konzipierten Konkurrenzprodukt Glo deutlich später gestartet.

    Neue Produkte
    Auf jeden Fall dürfen wir gespannt sein, wie es mit den zahlreichen neuen Produkten – etwa im Bereich Kautabak – weitergeht. Auf der InterTabac, zu der die meisten von uns in wenigen Tagen aufgebrochen wären, werden wir uns nicht informieren können. Das ist sehr schade.

    Ich wünsche Ihnen ein wunderbares Spätsommer-Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Einzelhandel digitalisiert sich zunehmend

    BERLIN / REGENSBURG // Bereits jeder zweite Einzelhändler in Deutschland nutzt Online-Vertriebskanäle. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Der deutsche Einzelhandel 2020„ des Forschungsinstituts Ibi Research an der Universität Regensburg, die zusammen mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und 46 Industrie- und Handelskammern durchgeführt wurde.

    Einzelhandel gefragt
    Deutschlandweit wurden Einzelhändler zum Einfluss der Digitalisierung befragt. Die Ergebnisse beleuchten den digitalen Status quo des deutschen Handels, Entwicklungen seit 2017 und die Bedeutung der Themen Produktdatenmanagement und IT-Sicherheit. An dem Forschungsprojekt beteiligten sich mehr als 1400 Einzelhändler.

    Bedeutung des Online-Handels
    Trotz der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels ist das stationäre Ladengeschäft nach wie vor der wichtigste Vertriebskanal des deutschen Einzelhandels: 49 Prozent der befragten Händler verkaufen ihre Produkte stationär. 37 Prozent sind sowohl stationär als auch online unterwegs und 14 Prozent sind als reine Online-Händler aktiv. Vor allem mittlere und große Händler nutzen digitale Möglichkeiten. Dabei zeigen sich bei Anwendung und Know-how deutliche Unterschiede zwischen kleinen und großen Betrieben. So stufen beispielsweise kleine Handelsunternehmen ihr Wissen in Bezug auf die Digitalisierung schlechter ein als größere Firmen.

    Technologienutzung
    Das spiegelt sich auch in der Technologienutzung wider, weiß Georg Wittmann, Geschäftsführer bei Ibi Research und verantwortlich für die Studie: „Auffällig ist, dass es viele kleine Händler sind, die auf digitale Lösungen verzichten. Bei großen und mittleren Händlern sind digitale Helfer fester Bestandteil im Front- und Back-Office.“ Bei der Kundenkommunikation gehören die eigene Website, der Facebook-Auftritt oder der Google-My-Business-Eintrag für viele Einzelhändler zum Standard. Allerdings: Je größer der Betrieb, desto mehr digitale Programme werden genutzt. Das gilt auch für Anwendungen hinter den Kulissen, wie Warenwirtschaftssysteme oder Personalverwaltung.

    Wichtigster Treiber des Handels
    Die Digitalisierung bleibt – gerade in der Corona-Zeit – eine der wichtigsten Treiber im Einzelhandel. Für die befragten Händler zeigt sich das vor allem im Entstehen neuer Geschäftszweige. „Die Studie zeigt, dass der stationäre deutsche Einzelhandel sein klassisches Geschäftsmodell weiterentwickelt und die begonnene Digitalisierungsstrategie mit Hochdruck fortsetzen sollte. Die Corona-Krise hat den E-Commerce gestärkt“, sagt Ilja Nothnagel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK).

    Kleine Handelsfirmen
    Aber besonders für kleine Handelsfirmen ist das praktische Umsetzen nicht immer einfach. Häufig fehlen Zeit und Geld für den Wandel. Zudem sind rechtliche Unsicherheiten wie Datenschutz oder Informationspflichten ein großes Hindernis. Auch in weiteren anstehenden Regularien sowie der Marktposition globaler Marktplätze sehen zwei Drittel der befragten Händler einen negativen Einfluss auf ihr Unternehmen.

    Breitbandanbindung
    „Beim Start in den Online-Handel unterstützen die Industrie- und Handelskammern die Betriebe mit vielen Angeboten. Aber das allein reicht nicht. Es geht um Breitbandanbindung, aber auch um gesetzliche Regelungen. So sollte zum Beispiel das geplante pauschale Verbot von Retourenvernichtungen, vermieden werden“, erklärt Nothnagel.

    Gute Produktdaten
    Wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Digitalisierung sind gute Produktdaten. Das Management der Daten ist arbeitsaufwendig und zeitintensiv. Dennoch sind lediglich zwei Drittel der Firmen mit der Qualität ihrer Produktdaten zufrieden. Die Ibi-Studie belegt auch die hohe Bedeutung der IT-Sicherheit für deutsche Handelsunternehmen. Allerdings haben nur 28 Prozent der kleinen Betriebe bislang eine systematische IT-Sicherheitsanalyse durchgeführt. „In beiden Segmenten herrscht ein hoher Nachholbedarf. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit und das Produktdaten-Management werden immer höher, je mehr sich unsere Gesellschaft digitalisiert“, informiert Wittmann.

    Fazit der Forscher
    Das Fazit der Forscher lautet: Der Handel sollte sich der Digitalisierung stellen und deren Chancen offensiv nutzen. „Die Firmen müssen jetzt handeln. Nie wieder wird die Digitalisierung so langsam sein wie heute. Das Aufzeigen von Handlungsoptionen und Hilfe beim konkreten Umsetzen sollten erste Ansatzpunkte sein. Besonders kleine Betriebe benötigen angesichts fehlender Ressourcen – bezahlbare – fachliche Unterstützung und externes Know-how“, sagt Georg Wittmann. Hier können die bestehenden Förderprogramme für den Mittelstand helfen. Die IHKs stehen bundesweit mit Beratung und Informationen als Ansprechpartner zur Verfügung.

    pi

  • Stühlerücken beim BVTE

    BERLIN // An der Spitze des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, kurz BVTE, hat es ein Sesselrücken gegeben: Nach dem Rücktritt von Ralf Wittenberg vom Amt des BVTE-Vorstandsmitgliedes wurde Oliver Engels einstimmig in den Vorstand gewählt.

    Engels habe die Wahl angenommen, informiert Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Der BVTE vertritt in Deutschland die Interessen von Herstellern und Händlern klassischer Tabakerzeugnisse wie Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak, Schnupftabak und Kautabak sowie neuartiger Produkte wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten.

    red

  • Arbeitsmarkt robust

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im August um 0,6 auf 98,3 Punkte gestiegen. Gegenüber dem Vormonat habe sich die Lage am Arbeitsmarkt somit weiter stabilisiert, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Starke Verringerung
    „Die Arbeitslosigkeit hat sich gefangen, die Entlassungszahlen haben sich vorerst wieder normalisiert“, sagt Enzo Weber vom IAB. Im August lag die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers bei 98,9 Punkten und damit um 1,4 Zähler höher als im Vormonat. Zur Verbesserung trage auch bei, dass belastende Sondereffekte wie die starke Verringerung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nun wieder nachließen.

    Kein Selbstläufer
    Die Beschäftigungskomponente des Frühindikators konnte an die Anstiege aus den Vormonaten nicht anknüpfen und sank wieder leicht um 0,3 auf 97,6 Punkte. „Es zeichnet sich ab, dass die Erholung der Beschäftigung kein Selbstläufer ist“, erklärt Weber. So hätten sich viele Arbeitskräfte in der Krise vorerst vom Arbeitsmarkt zurückgezogen. Auch wenn die Wirtschaft derzeit auf Erholungskurs sei, bestünden Risiken: „Der durch Corona beschleunigte wirtschaftliche Transformationsprozess, dem sich die Unternehmen gegenübersehen, stellt eine große Herausforderung für den Arbeitsmarkt dar.“ Zudem bleibe die Unsicherheit steigender Infektionszahlen.

    Monatlicher Frühindikator
    Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit dem November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Die Skala reicht von 90 (sehr schlecht) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

    pi

  • Kampf gegen Zigarettenfälscher

    GRÄFELFING // Im Licht der Aushebung einer illegalen Zigarettenfabrik in Kleve unterstreicht Philip Morris Deutschland die Notwendigkeit, auch weiterhin eng mit den Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den illegalen Tabakhandel zu kooperieren.

    Moderne Herstellungsanlage
    Am 18. August wurde im Raum Kleve von der Zollfahndung Essen unter Federführung der Staatsanwaltschaft Kleve eine hochprofessionelle, moderne Herstellungsanlage zur Produktion illegaler Zigaretten ausgehoben. Das Produktionsvolumen der sichergestellten Anlage betrug nach ersten Ermittlungen und Hochrechnungen rund zehn Millionen Stück Zigaretten pro Woche.
    Laut der Gewerkschaft der Polizei beläuft sich der wöchentlich geschätzte Tabaksteuerschaden für den deutschen Fiskus auf zirka 1,5 Millionen Euro.

    Enorme Mengen
    „Die Verfügbarkeit dieser enormen Mengen illegaler Zigaretten auf dem Schwarzmarkt untergräbt nicht nur die Staatseinnahmen, sondern schädigt auch Unternehmen – einschließlich unser eigenes. Außerdem finanzieren die aus dem illegalen Zigarettenhandel erzielten Einnahmen häufig andere Felder der organisierten Kriminalität“, sagt Markus Schütz, Senior Manager Illicit Trade Prevention bei Phillip Morris Deutschland.

    Großer Erfolg
    „Dieser Schlag gegen die Zigarettenfälscher ist ein großer Erfolg. Unser Dank gilt der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zollfahndung“, erklärt Schütz weiter. „Aber wir sind fest davon überzeugt, dass weder die Sicherheitsbehörden noch die Industrie allein dem Problem des illegalen Tabakhandels Herr werden können. Aus diesem Grund sollten wir an einem Strang ziehen und einen engeren Erfahrungs- und Informationsaustausch forcieren, wie Philip Morris es bereits mit Sicherheitsbehörden in anderen EU-Staaten erfolgreich praktiziert“.

    Nachhaltige Erfolge
    Das Vorgehen habe bereits zu nachhaltigen Erfolgen an den EU-Außengrenzen geführt. Hier konnte, laut der jährlichen Untersuchung des illegalen Zigarettenhandels in der EU durch KPMG, in den vergangenen Jahren der Schmuggel deutlich eingedämmt werden. Der jüngste Aufgriff zeige aber, dass die Kriminellen bereit sind ihr Betätigungsfeld zu verlagern. Schütz: „Nun werden innerhalb Deutschlands illegale Waren mit einer nie gekannten kriminellen Energie produziert.“ Es handle sich hierbei um die vierte industrielle Produktionsanlage für illegale Zigaretten, die in Deutschland sichergestellt werden konnte. Letztmalig geschah dies vor 15 Jahren.

    Erhöhte Wachsamkeit
    Eine erhöhte Wachsamkeit und effektivere Aufstellung der Sicherheitsbehörden fordert auch die Gewerkschaft der Polizei Bezirksgruppe Zoll. Deren Vorsitzender Frank Buckenhofer erklärt zu der Festsetzung der illegalen Zigarettenfabrik: „Solche Erfolge des Zollfahndungsdienstes sind immer wieder dem äußerst engagierten Einsatz und Improvisationstalent der hochmotivierten Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsbeamten geschuldet. Sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Zoll im Kampf gegen die Kriminalität nicht gut genug aufgestellt ist.

    Bekämpfung der Arbeitsmarkt- und Steuerkriminalität
    Erfolge bei der Schmuggel- und Geldwäschebekämpfung, bei der Bekämpfung der Arbeitsmarkt- und Steuerkriminalität, wozu auch das Aufspüren dieser illegalen Zigarettenfabrik durch das Zollfahndungsamt Essen gehört, sind nicht das Ergebnis tauglicher Behördenstrukturen, sondern bestenfalls der Arbeit eifriger Kolleginnen und Kollegen, die trotz widriger Bedingungen mit voller Hingabe ihren Beruf ausüben. Auf ihrem Rücken spüren sie täglich, dass es an Personal fehlt, an sachlicher Ausstattung, an den nötigen Behördenstrukturen mit tauglichen Melde- und Befehlswegen sowie einer dafür erforderlichen kriminalpolitischen strategischen Ausrichtung des Zolls.“ Deshalb fordert die Gewerkschaft der Polizei seit Jahren, die Vollzugsdienste des Zolls in einer schlagkräftigen Finanzpolizei zu bündeln.

    pnf

  • Schärfere Regeln für E-Zigaretten?

    BERLIN // Der E-Branche droht neuer Ärger durch die Politik. Nach DTZ-Informationen wird der Bundesrat auf Antrag Thüringens am 18. September voraussichtlich beschließen, schärfere Regelungen für E-Zigaretten anzustoßen.

    Begründung
    Die Bundesregierung soll demnach gebeten werden, bei einer nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes „nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den Tabakerzeugnissen im Hinblick auf alle werblichen Einschränkungen gleichzustellen“. Das Bundesland begründet den Vorstoß damit, dass das Suchtpotenzial und die Toxizität von Nikotin denen herkömmlicher Tabakwaren entsprächen. Und aromatisierte Liquids könnten auch in nikotinfreien E-Zigaretten Giftstoffe freisetzen.

    Verbraucherschutz
    Der Antrag schließt: „Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Erzeugnisse, und hiervon speziell nikotinfreie und nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, in bestimmten werblichen und Marketingaspekten gegenüber anderen Tabakerzeugnissen bessergestellt sein sollen. Eine perspektivische Gleichstellung aller Erzeugnisgruppen in diesen Punkten ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dringend geboten.“

    Geringere Belastung
    Immerhin konstatiert der Antrag, dass beim Konsum von E-Zigaretten die Belastung mit bestimmten, für den Konsum von Tabakprodukten typischen Verbrennungsprodukten geringer sei. Nach Information von DTZ sind die entsprechenden Abstimmungen in den Bundesrats-Ausschüssen bereits erfolgt. So hat der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vor wenigen Tagen mit 16 Stimmen und ohne Gegenvoten für den Antrag gestimmt. Wie zu hören war, könnten sich auch andere Ausschüsse wie der für Familie und Gesundheit sowie der für Wirtschaft für den Antrag aussprechen.

    max

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    nur sechs Prozent der Corona-Toten sind ausschließlich an Covid-19 gestorben. Alle anderen hatten im Durchschnitt 2,6 weitere schwerste Erkrankungen. Haben sich da wieder irgendwelche „Covidioten“, wie Kritiker der staatlichen Maßnahmen häufig diffamiert werden, zu Wort gemeldet?

    Drei Aspekte
    Nein, es waren die CDC, die Centers for Disease Control and Prevention, eine Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums. Drei Aspekte finde ich daran erstaunlich: Dass erstens eine staatliche Stelle versucht, Fakten zurechtzurücken. Dass zweitens eine mediale Berichterstattung über dieses offizielle Statement praktisch nicht stattfindet. Und dass drittens der deutsche Rechtsmediziner Klaus Püschel ziemlich genau das bereits vor fünf Monaten gesagt und dafür geschmäht wurde.

    Neuer Grenzwert
    Übrigens gab es einen Zeitungsbericht aus der New York Times, der mich ebenfalls gefreut hat. Demnach haben amerikanische Wissenschaftler gefordert, den Grenzwert bei den (teuren) PCR-Tests nach unten zu setzen. Ziel ist es, die infektiösen von den infizierten Getesteten besser zu unterscheiden. Was recht trivial klingt, hätte in der Praxis erhebliche Auswirkungen. So hätte der Test bei einer Stichprobe in einem New Yorker Labor nur noch bei 30 Prozent der Tests angeschlagen, in Massachusetts wären demnach 85 bis 90 Prozent der Fälle negativ statt positiv gewesen. Die Folgen für Quarantäne, Nachverfolgung und so fort wären gravierend. Und falls Sie jetzt über amerikanische Pseudo-Wissenschaftler lästern möchten – der SPD-Gesundheitsapostel Karl Lauterbach und der Virologe Hendrik Streeck sehen das genauso, das Robert Koch Institut empfiehlt deutlich niedrigere Grenzwerte. Für Christian Drosten und Co. öffnet sich damit ein Königsweg, um deutlich gemäßigtere Maßnahmen in den Fokus zu rücken.

    Überzogene Ängste
    Allerdings wird es mehr bedürfen, um die völlig überzogenen Ängste der Bundesbürger wieder abzubauen, nachdem sie monatelang geschürt wurden. Immerhin kommen ermutigende Zeichen aus der Wirtschaft. Nicht nur, dass die Aktienindices sich weiter erfreulich entwickeln. Jüngst teilte auch die Bundesregierung mit, das Bruttoinlandsprodukt werde 2020 wohl „nur“ um 5,8 Prozent sinken.

    Blaues Auge
    Das ist zwar ein dramatischer Wert, aber nicht so katastrophal, wie lange befürchtet wurde. Zum Vergleich: 2009, im Jahr der Finanzkrise, schrumpfte die deutsche Wirtschaftsleistung um 5,7 Prozent. Allerdings hat die konjunkturelle Entwicklung zwei Komponenten: Volkswirtschaftlich kommen wir mit einem blauen Auge davon, auf Ebene der Einzelunternehmen droht vielen der Untergang.

    Ich wünsche Ihnen und uns, dass wir die kommenden Monate überstehen.

    Haben Sie ein schönes Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Lohnersatz zu hoch?

    BERLIN // Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung vor kurzem rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten.

    Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern vielmehr bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.


    Großzügigere Konditionen

    Anders als vom Bundestag beschlossen würden die Befragten ab dem vierten Monat kein höheres Kurzarbeitergeld gewähren als in den ersten drei Monaten. Anlässlich der Covid-19-Pandemie wurden in Deutschland die Konditionen beim Bezug von Kurzarbeitergeld großzügiger ausgestaltet.

    Ausnahmen
    Während das Kurzarbeitergeld bislang generell 60 Prozent des Nettolohns bei Beziehern ohne Kinder beziehungsweise 67 Prozent bei Beziehern mit Kindern betrug, erstattet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Umständen nun ab dem vierten Monat 70 / 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 / 87 Prozent des Nettoentgelts.

    Im Durchschnitt gaben die Teilnehmer der Umfrage in ihren Antworten an, eine Lohnersatzquote von knapp 70 Prozent des letzten Nettolohns sei angemessen.

    pi

  • CDU / CSU: „Alles korrekt“

    BERLIN // Die Vereinigung MUT – Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft hat in einem Schreiben an verschiedene Bundespolitiker das Verfahren bemängelt, mit dem der Bundestag noch vor der Sommerpause das „Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ verabschiedet hat. Insbesondere sei es unterlassen worden, eine breitere Meinungsvielfalt der gehörten Sachverständigen sicherzustellen.

    Anhörung öffentlich
    Nun liegt eine Antwort von Albert Stegemann vor, der für die CDU / CSU-Fraktion im Bundestag sitzt und der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft vorsitzt. Stegemann schreibt: „Zunächst ist festzuhalten, dass die Anhörung öffentlich war. Sie konnte über das Parlamentsfernsehen oder den Livestream des Deutschen Bundestages im Internet von jedem Interessierten verfolgt werden. Das Gesetz wurde auch in zwei öffentlichen Plenardebatten beraten. Insofern war das parlamentarische Verfahren transparent.“

    Fraktionenschlüssel
    Mit Blick auf die MUT-Kritik, die Unternehmen und Verbände der Tabak- und Werbewirtschaft hätten kein Gehör gefunden, erklärt Stegemann, dass insgesamt neun Sachverständige nach dem Fraktionenschlüssel benannt werden konnten. Seine Fraktion habe sich dabei auf Reiner Hanewinkel vom IFT (Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung), Ulrike Helbig von der Deutschen Krebshilfe sowie einen Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung verständigt.


    DZV als Sachverständiger vertreten

    Stegemann weiter: „Die Belange (…) der Tabakwirtschaft waren den Ausschussmitgliedern der CDU / CSU-Fraktion durch Gespräche und durch die Einreichung entsprechender Positionspapiere der betroffenen Unternehmen bekannt.“ Zudem sei in der ersten Anhörung im Dezember 2018 etwa der Deutsche Zigarettenverband als institutioneller Sachverständiger vertreten gewesen. Daher habe man sich letztlich für die Werbebeschränkungen entschieden.

    red

  • Wer muss für die Kippen zahlen?

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat die durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und den VKU-Präsidenten und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) vorgestellte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisiert. Die Studie ist laut DZV ungeeignet, um auf sie politisch weitreichende Entscheidungen zu gründen.

    Untergeordnete Rolle
    Zigarettenkippen spielen mengenmäßig, sowohl im Volumen als auch beim Gewicht, im Aufkommen des öffentlichen Abfalls eine eher untergeordnete Rolle mit nur einem bis 1,5 Prozent (Gewicht) und 0,9 bis 1,2 Prozent (Volumen) am Einwegplastik-Abfall. Dennoch sollen die Hersteller von Tabakproduktfiltern fast doppelt so viel zahlen wie die Getränkebecherhersteller (225 Millionen Euro versus 120 Millionen Euro; Becher: mehr als vier Prozent Gewicht / fast 20 Prozent Volumen).

    In der Studie werden laut DZV keine einzelnen Kostenberechnungsfaktoren erläutert. Zwar wird deutlich gemacht, dass die Kostenaufwände für Tabakproduktfilter zum Teil per Stück (Streumüll) veranschlagt werden und die Kosten für die Infrastruktur bei den Papierkörben mitbedacht wurden. Die dieser Annahme zugrunde liegenden Rohdaten werden jedoch nicht genannt.

    Unklare Zuordnung
    Es werde zudem nicht klar, wie das von VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) beauftragte Institut INFA von Stichproben-Daten auf Stückzahlen gekommen ist. Unklar sei, ob gezählt, gerechnet und/oder gewogen wurde. „Selbst wenn die Ergebnisse der Studie über den mengenmäßigen Anteil stimmen würden, sind dennoch die Kostenberechnungen nicht transparent und nicht nachvollziehbar für Tabakproduktfilter“, sagte dazu DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Hersteller halten sich an gesetzliche Vorgaben
    Zigarettenhersteller setzen bei fast allen Zigaretten Filter ein, um die gesetzlich zulässigen Höchstwerte an Nikotin, Kohlenmonoxid und Teer nicht zu überschreiten. Über die Hälfte der Zigarettenabfälle würden über den Hausmüll entsorgt, für den die Verbraucher bereits hohe Entsorgungsgebühren an die kommunalen Entsorger zahlen müssten, so der DZV weiter. Auch im Umfeld von Beherbergungsbetrieben und Gaststätten würden Zigarettenabfälle ordnungsgemäß gegen Gebühr entsorgt. Im Rahmen einer Mischkalkulation und über Straßenreinigungsgebühren zahlten die Verbraucher schon heute für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die im öffentlichen Raum entstehen, darunter auch Zigarettenabfälle.

    Verbraucher in der Pflicht
    Der DZV wies darauf hin, dass nur ein kleiner Teil der Verbraucher Zigarettenabfälle illegal in die Umwelt oder im öffentlichen Straßenraum durch achtloses Wegwerfen entsorge. Nicht die Hersteller seien dafür verantwortlich, sondern einzelne Verbraucher. Es gebe es Vollzugsdefizit bei der Verfolgung dieser schon heute mit empfindlichen Bußgeldern zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Ordnungsrecht müsse hier mit Sensibilisierungsmaßnahmen reagiert werden.

    Hersteller bekennen sich zur Produktverantwortung
    Der DZV führte außerdem aus, dass seine Mitgliedsunternehmen sich zu ihrer Produktverantwortung bekennen und sich bereits in erheblichem Maße mit Anti-Littering-Kampagnen sowie mit einem hohen finanziellen Aufwand für Maßnahmen der Abfallvermeidung, beispielsweise mit Taschenaschenbecheraktionen an Nord- und Ostsee, engagieren würden. Der DZV und seine Industriepartner hätten bereits zu Beginn des Jahres eine Studie zu Zigarettenabfällen in Auftrag gegeben; mit Ergebnissen sei im Herbst zu rechnen.

    Um die notwendige Kostentransparenz und -effizienz herzustellen, forderte der DZV, die vorgesehene Kostenanlastung der Hersteller auf unabhängige Daten zu stützen. Der VKU sei in diesem Verfahren kein unabhängiger Akteur, seine Mitglieder verfolgten eigene wirtschaftliche Interessen. Deshalb könnten auch keine Kostenentscheidungen auf Daten des VKU und seiner Beauftragten gestützt werden.

    Privatwirtschaftliche Organisationsform
    Der effektivste und effizienteste Weg hierzu scheint dem DZV vorrangig eine gemeinsame privatwirtschaftliche Organisationsform der Finanzierung durch alle betroffenen Branchen zu sein, die auf gesetzlicher Grundlage beruhe und zugleich durch eine zentrale Stelle als beliehene Behörde hoheitliche Aufgaben wie Kostenfestsetzung und -verteilung wahrnehme. Hierfür sei es zweckmäßig, an bereits bestehende Strukturen im Verpackungsgesetz anzuknüpfen und das Verpackungsgesetz zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie in seinem Anwendungsbereich zu erweitern.

    Littering – ein gesamtgesellschaftliches Problem
    Littering sei, so der DZV, ein gesamtgesellschaftliches Problem, der Konsument sollte im Zentrum der Verantwortung stehen. Eine pauschale und einseitige Kostenübernahme der Entsorgungskosten durch die Hersteller sei nicht zielführend gegen Littering (englisch für Vermüllung). Diese Verschiebung der Verantwortung ändere nicht das Fehlverhalten von Konsumenten, habe keine Lenkungswirkung und führe nicht zu weniger Abfall. Aus Sicht des DZV gibt es für diese Problematik keine schnelle Lösung durch eine einzelne Maßnahme. Neben einer stärkeren Sanktionierung und Umwelterziehung müssten auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen werden.

    Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) kritisierte die VKU-Studie. Sie berücksichtige nicht, dass der Verpackungsmarkt gegenwärtig einem starken Wandel unterworfen sei, der durch den Rückgang von Kunststoffverpackungen gekennzeichnet sei. Dies müsse bei der Berechnung der Kostenbeteiligung berücksichtigt werden. Der BVE warnte in diesem Zusammenhang vor einer weiteren übermäßigen Kostenbelastung der Ernährungswirtschaft.

    red