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  • Klarheit bei Nikotin-Pouches

    BERLIN // Nikotin-Pouches – auch bekannt als Nikotinbeutel, Nikotin-Pods oder All Whites – etablieren sich als Alternative für erwachsene Nikotin- und Tabakkonsumenten. Doch ist die Unsicherheit bei den Kunden und im Handel groß. DTZ sprach mit Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse ([link|http://www.bvte.de]BVTE[/link]).

    Herr Mücke, welches Potenzial sehen Sie in Nikotin-Pouches?
    Jan Mücke: Die Mehrheit der gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, können auf die toxischen Stoffe im Tabakrauch, die beim Verbrennen von Tabak entstehen, zurückgeführt werden. Bei Nikotinprodukten, die keinen Tabak enthalten und bei deren Konsum somit kein Tabak verbrannt wird, werden im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen weniger und geringere Mengen an Schadstoffen freigesetzt. Für Verbraucher steht somit neben E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit den Nikotin-Pouches ein weiteres Produkt zur Auswahl, das einen potenziell risikoreduzierten Nikotinkonsum ermöglicht.

    Was enthalten die Beutel?
    Mücke: Neben dem Nikotin, das in unterschiedlichen Formen dem Produkt hinzugefügt werden kann, vor allem Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel und Aromen.

    Wie werden Nikotin-Pouches konsumiert?
    Mücke: Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt, das Nikotin so über die Mundschleimhaut aufgenommen. Der Beutel wird nicht gekaut. Nach der Verwendung wird das Produkt aus dem Mund genommen und entsorgt.

    Ist es eigentlich unschädlich, wenn ein Pouch verschluckt wird?
    Mücke: Die Pouches sind nicht zum Verzehr bestimmt. Hierauf weisen die BVTE-Mitgliedsunternehmen auf ihren Produkten mit „Nicht schlucken“ oder mit „Nicht zum Verzehr geeignet“ hin. Die Beutel sollten zudem wie Tabakprodukte oder E-Zigaretten außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Durch eine Nikotinobergrenze von 20 Milligramm pro Beutel stellen die Hersteller jedoch sicher, dass mögliche gesundheitliche Symptome wie Übelkeit im unwahrscheinlichen Fall eines Verschluckens minimiert werden.

    Händler waren zuletzt verunsichert, welche Ware verkauft werden darf und welche nicht. Warum?
    Mücke: Da Nikotin-Pouches keinen Tabak, sondern mit Nikotin versetzte Pflanzenfasern enthalten, unterliegen sie bis dato nicht der europäischen und deutschen Regulierung für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte. Sie sind weder ein orales Tabakerzeugnis noch ein Lebensmittel, sondern ein sonstiges nikotinhaltiges Verbraucherprodukt, das unter die allgemeinen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes fällt. Das hat für Verunsicherung gesorgt.

    Kann denn der Händler Nikotinbeutel sicher vermarkten?
    Mücke: Ja, genau aus diesem Grund verpflichten sich die BVTE-Mitgliedsunternehmen, in Abwesenheit produktspezifischer gesetzlicher Regelungen auf effektive Produkt- und Werbestandards zu achten.

    Was bedeutet das?
    Mücke: Die Unternehmen betreiben verantwortungsvolle, nicht irreführende Werbung und nehmen den Verbraucher- und Jugendschutz sehr ernst. Nikotin ist ein abhängig machender Stoff. Daher verharmlosen die BVTE-Unternehmen die Risiken nikotinhaltiger Produkte nicht. In der kommerziellen Kommunikation werden ausschließlich erwachsene Konsumenten nikotinhaltiger Produkte angesprochen.

    Und in Bezug auf die Produkte?

    Mücke: Hier verpflichten sich die BVTE-Unternehmen auf hohe Standards bei der Qualität der Inhaltsstoffe, eine transparente Kennzeichnung sowie das Anbringen eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises.

    Was spricht für den Grenzwert von 20 Milligramm Nikotin?
    Mücke: Die Pouches sind in unterschiedlichen Stärken erhältlich. Der Nikotingehalt in den Produkten der BVTE-Mitgliedsunternehmen ist in etwa mit dem in Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten vergleichbar und entspricht dem, was Tabak- und Nikotinkonsumenten üblicherweise erwarten.

    Aktuell werden Produkte verkauft, die keinen „18+“-Hinweis tragen. Diese könnten ja auch an Jugendliche verkauft werden, oder?
    Mücke: Die Nikotin-Pouches dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz schreibt ein Abgabeverbot für alle nikotinhaltigen Erzeugnisse an Minderjährige vor. Auf den Erzeugnissen unser Mitgliedsunternehmen wird deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für erwachsene Konsumenten bestimmt sind. Die BVTE-Unternehmen legen allergrößten Wert darauf, dass ihre Produkte nicht in die Hände von Minderjährigen geraten.

    Welche Vorteile hat es für den Händler, wenn er Produkte von Unternehmen vermarktet, die sich an die von Ihrem Verband gesetzten Standards halten?
    Mücke: Durch das Beachten dieser Regelungen wird gewährleistet, dass es sich um ausreichend sichere und angemessen gekennzeichnete Produkte handelt, die an erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten verkauft werden dürfen. Wir erkennen zudem unsere besondere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz an. Mit den hohen Standards auf dem Gebiet der Werbung treten wir entschieden dem Eindruck entgegen, dass Nikotin-Pouches ein Einstiegsprodukt für Minderjährige in den Konsum von Tabakerzeugnissen darstellten.

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    Weitere Infos unter:[link|http://www.bvte.de] www.bvte.de[/link]

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    tut mir leid: In dieser Ausgabe muss ich Sie wieder einmal mit Corona behelligen. Das Thema ist – trotz zunehmender Appelle, gelassener mit dem Virus umzugehen – ein wichtiges Diskussionsthema. Zum einen ist mir ein Beitrag über eine Studie aufgefallen. „Viele Covid-19-Genesene sind lange kraftlos“, war ein Medienbericht dazu überschrieben.

    Angst macht krank
    Nun wissen wir, dass das Virus vor allem vorgeschwächte Menschen befällt, Menschen, die unter oft mehreren Vorerkrankungen leiden. Und wir wissen, dass auch Angst krank und anfällig machen kann. Nach dieser Vorbemerkung der Blick auf die Studie: Ein Forscher-Team des Trinity College aus Dublin hat demnach 128 Patienten untersucht. Etwas mehr als die Hälfte fühlten sich nach der Genesung noch für Wochen abgeschlagen, hieß es. Und dann wird ausgeführt, häufig betroffen seien Menschen gewesen, bei denen früher Angstzustände oder Depressionen diagnostiziert worden waren.


    Neue Erkenntnis

    Von 61 Teilnehmern ohne andauernde Abgeschlagenheit hatte nur einer bereits eine solche psychische Störung. Von 67 Personen mit anhaltender Müdigkeit hatten neun zuvor Angstzustände oder Depressionen. Was ich bemerkenswert finde: Allgemeine Abgeschlagenheit gilt als eines der häufigsten Folgeerscheinungen jeder Grippe und der meisten grippalen Infekte. Um es klar zu sagen: Ich bezweifle nicht, dass einige Patienten schwer von Corona betroffen sind. Ich finde es nur problematisch, dass uns ständig Altbekanntes als neue Erkenntnis verkauft wird.

    Zweites Thema
    Kommen wir zu meinem zweiten Thema. Als ökonomisch denkende Menschen kennen Sie natürlich die Einkaufsmanagerindizes, die es für verschiedene Bereiche und Länder gibt. Diese Konjunktur-Barometer sind nahezu untrügliche Vorlaufindikatoren für die wie wirtschaftliche Situation von Branchen oder Nationen. Kein Wunder, denn die Einkaufsmanager müssen frühzeitig planen, den voraussichtlichen Absatz einkalkulieren und für eine entsprechende Vorratshaltung sorgen.

    Zweite Welle
    Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass wir einerseits rasant auf die zweite Welle zusteuern, andererseits die Planer in den Krankenhäusern die Zahl der Intensivbetten für Covid-Patienten immer weiter zurückschrauben. Müsste gerade jetzt mit dem Beginn des Herbstes nicht das Gegenteil der Fall sein?! Die bisherigen Quoten von meist 35 Prozent sind jedenfalls in den meisten Bundesländern auf zehn Prozent heruntergeschraubt oder gar ganz gekippt worden. Schon mahnt Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, ganz abschaffen solle man die Quoten nicht.


    Deutsche Unternehmenslandschaft

    Alles halb so wild – zumindest mit Blick auf die deutsche Unternehmenslandschaft –, könnte man meinen, wenn man auf die Herbstprognosen der wichtigen Wirtschaftsforschungsinstitute blickt. Denn die sehen für 2020 mittlerweile zu einem Gutteil weniger dramatische Rezessionen als sie im Finanz-Crash-Jahr 2009 (-5,7 Prozent) bittere Realität wurde. Ich wiederhole mich: Der Absturz hat zwei Komponenten – eine gesamtwirtschaftliche und eine für die einzelnen Unternehmen. Und während viele größere Gesellschaften mit einem blauen Auge durch die Krise kommen dürften, befürchte ich für das vierte Quartal des laufenden und noch mehr für das erste Quartal des kommenden eine Pleitewelle bei den kleinen Unternehmen bis hin zum Mittelstand. Ich freue mich, wenn ich falsch liege.

    Ihnen wünsche ich ein spätsommerliches Herbstwochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Frischer Wind beim Klassiker

    STUTTGART // Im Frühherbst sorgt Lotto 6 aus 49 für frischen Wind: Mit der Ziehung am 23. September tritt ein neuer Gewinnplan in Kraft.

    Damit werde dem Wunsch vieler Tipper entsprochen, weiß Georg Wacker, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg und zugleich Vorsitzender des DLTB-Produktausschusses Lotto 6 aus 49.

    Zuversichtlicher Ausblick
    Wacker blickt trotz Corona-Krise zuversichtlich auf die Neuerungen. „Bewährtes verändert man nicht alle Tage – und wenn, dann behutsam“, betont er. Lotto 6 aus 49 sei mit einem jährlichen Einsatz von zuletzt 3,54 Milliarden Euro schließlich das Hauptprodukt des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), es mache fast die Hälfte aller Spieleinsätze aus. Ab 23. September kommt es zu einigen Neuerungen, vor allem mit dem Ziel, den sprichwörtlichen Sechser im Lotto noch attraktiver zu machen. Voraussetzung dafür ist eine Erhöhung des Spieleinsatzes. So kostet ein Lotto-Feld künftig 1,20 Euro. Die letzte Erhöhung hatte es im Mai 2013 gegeben. Der Einsatz stieg seinerzeit von 0,75 Euro auf 1 Euro. Zuvor war der Preis 14 Jahre lang stabil gewesen.

    Größere Jackpots
    Der höhere Einsatz bedeutet nicht nur größere Jackpots und attraktivere oberste Gewinnklassen, sondern gleichzeitig auch höhere Gewinne in den unteren Rängen. Beispielsweise gibt es statt der festen Summe von 5 Euro in Klasse 9 (2 Richtige + Superzahl) nun exakt 6 Euro. Auch für 4 Richtige, 5 Richtige und 5 Richtige mit Superzahl gilt eine Steigerung der theoretischen Gewinnquote um jeweils rund 20 Prozent. An den Gewinnchancen verändert sich nichts. Ebenso bleibt die Gewinnausschüttung der Spieleinsätze bei 50 Prozent. Der Traum, mit einem Sechser ohne Superzahl zum Millionär zu werden, erfülle sich künftig häufiger, heißt es. Denn der Ausschüttungsanteil im zweiten Rang steigt überproportional. Zusätzlich werden die Regeln zur Zwangsausschüttung geändert: Der Jackpot im Gewinnspiel wird, wenn er lange stehen geblieben ist, nicht mehr automatisch in der 13. Ziehung geleert, sondern unabhängig von der Laufzeit nach Erreichen der 45 Millionen Euro-Grenze.


    Annahmestellen profitieren

    „Der DLTB hat die Neuerungen im Dezember 2019 beschlossen. Damals waren die wirtschaftlichen Verwerfungen in keiner Weise vorauszusehen“, so Georg Wacker. Seither sei eine Vielzahl von Prozessen in Gang gekommen. Davon profitierten nicht zuletzt die Lotto-Annahmestellen.

    Lotto 6 aus 49 gibt es seit 1955. Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist seit Anfang 2019 im DLTB verantwortlich für den Klassiker und die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6. Kernaufgabe im Produktausschuss ist, die Marken strategisch wie operativ zu führen und neue Impulse zu setzen.

    fnf

  • Wer wird Bürgermeister in Bünde?

    BÜNDE // Martin Schuster, geschäftsführender Gesellschafter von Bentley Tobacco, ist seinem Ziel, Bürgermeister der ostwestfälischen Stadt Bünde zu werden, ein gutes Stück näher gerückt.

    Schwerpunkte Haushalts- und Schulpolitik
    Der CDU-Politiker holte bei den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen am 13. September als gemeinsamer Kandidat von CDU und FDP 37,9 Prozent der Stimmen und lag damit vor der Zweitplatzierten Susanne Rutenkröger von der SPD mit 37,0 Prozent. Ob Schuster oder Rutenkröger die Zigarrenstadt in Zukunft regieren wird, entscheidet die Stichwahl am 27. September.
    Der 38-jährige Martin Schuster ist seit 2014 Mitglied in Rat und Ausschüssen der Stadt Bünde. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Haushalts- und Schulpolitik sowie Stadt- und Verkehrsplanung.

    In der Zigarrenbranche zu Hause
    Der Sohn von Fachhändlerin Maxi Schuster und Zigarrenhersteller Philipp Schuster ist in der 4. Generation gemeinsam mit seiner Schwester Annemarie Schuster und Cousin Oliver Schuster in der Zigarrenbranche zu Hause. 2015 hat er das Familienunternehmen Schuster verlassen und geht mit Bentley Tobacco eigene Wege. Zum Unternehmen gehört neben dem Kerngeschäft noch ein 220 Quadratmeter großes Tabakwaren-, Spirituosen- und Feinkost-Fachgeschäft im Herforder Elsbachhaus.

    da

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Bundesrepublik ächzt derzeit unter Mehrausgaben und Mindereinnahmen. Dürfen’s noch ein paar Milliarden mehr sein? Spielt ja keine große Rolle. Ich fürchte nur, das Geld wird sich der Staat zumindest zu Teilen von den Unternehmen und den Bürgern wiederholen.


    Wetten, dass …

    Wetten, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft zumindest Begehrlichkeiten in Sachen Mehrwertsteuer und bei der fiskalischen Belastung der Einkommen sehen werden? Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird ja bereits deutlich, wie es gemacht wird: Erhöhung der Zusatzbeiträge, um eine Finanzierungslücke zu schließen.

    Kurz davor
    Die Krankenkassen müssen mehr für die Behandlung in Sachen Covid-19 ausgeben, und Deutschland steckt mitten in oder zumindest kurz vor der zweiten Welle, glaubt man Auguren wie dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach oder dem bayerischen Landesvater Markus Söder. Derweil melden Krankenhäuser etwa aus Mainz null Erkrankte auf den Intensivstation oder die Charité in Berlin „zehn Patienten – aber alle schon seit der ersten Infektionswelle“.

    Vorsichtiger Optimismus
    Beim aktuellen Kurs durch die Krise sehe ich düstere Zeiten vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen voraus. Deutlich optimistischer ist das die Hamburger Berenberg Bank. Ihre Analysten gehen von einer „hakenförmigen Erholung“ der Wirtschaft aus.

    Phase 1 bis 4
    Demnach hat – Phase 1 – der Konsum bereits wieder angezogen, wenn auch getrieben vor allem von Online-Käufen. Phase 2 beinhaltet demnach einen relativ stabilen Einzelhandelsumsatz in den kommenden Monaten, zugleich aber ein Anziehen des internationalen Handels, einhergehend mit steigenden Produktionsraten. In Phase 3 dürften demzufolge die Investitionen wieder wachsen, was allerdings erst im kommenden Jahr der Fall sein dürfte. Und in Phase 4, so die Hamburger Experten, werde etwa in Deutschland, Frankreich und in den USA sowie in vielen weiteren Ländern insbesondere der Eurozone wieder Normalität eintreten. Ab Frühjahr 2022 könnte die Wirtschaft dann über das Vorkrisenlevel hinauswachsen.

    Ich freue mich, wenn es so kommt. Bis dahin sollten wir das Beste aus der Situation machen – und zunächst das voraussichtlich sonnige Wochenende genießen.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Tabakwaren deutlich teurer

    WIESBADEN // Im August lag die Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt (Destatis) bei 0,0 Prozent. Deutlich billiger wurden vor allem Haushaltsenergie und Kraftstoffe. Mehr Geld hingegen mussten die Verbraucher für Tabakwaren ausgeben.

    Verbraucherpreise
    Ein Grund für die niedrige Inflationsrate ist die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die als eine Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung zum 1. Juli umgesetzt wurde. Gegenüber dem Vormonat Juli sanken die Verbraucherpreise im August um 0,1 Prozent.

    Günstiger
    Günstiger als im August 2019 waren Haushaltsenergie und Kraftstoffe (minus 6,3 Prozent). Vor allem Heizöl wurde deutlich billiger (minus 32,7 Prozent). Für Kraftstoffe musste 11,3 Prozent weniger bezahlt werden als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vorjahresmonat, hingegen verteuerte sich Strom um 2,1 Prozent.

    Nahrungsmittel verteuerten sich um 0,7 Prozent. Im Juli 2020 hatte die Teuerung für Nahrungsmittel noch bei 1,2 Prozent gelegen.

    Billiger wurden insbesondere Gemüse (minus 6,8 Prozent), teurer hingegen vor allem Obst (plus 5,8 Prozent) sowie Fleisch und Fleischwaren (plus 4,8 Prozent).

    Tabakwaren
    Merklich teurer wurden auch Tabakwaren. Im August mussten die Konsumenten 6,5 Prozent mehr zahlen als im Jahr davor. Günstiger hingegen war zum Beispiel die Anschaffung von Unterhaltungselektronik (minus 4,3 Prozent).

    Dienstleistungen
    Für bestimmte Dienstleistungen mussten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr bezahlen, zum Beispiel für den Friseur und für Körperpflege (plus 4,8 Prozent). Der Besuch in Restaurants, Cafés und im Straßenverkauf verteuerte sich – trotz Mehrwertsteuersenkung – um 1,9 Prozent. Als Grund vermutet Destatis unter anderem die Hygieneauflagen in Zeiten der Corona-Pandemie. Kaltmieten, die nicht von den niedrigeren Steuersätzen betroffen waren, stiegen um 1,4 Prozent.

    Hintergrund
    Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer vom 1. Juli an für ein halbes Jahr gesenkt, um in der Corona-Krise den Konsum anzukurbeln. Händlern und Dienstleistern steht es frei, ob und wie sie die niedrigeren Steuersätze an die Verbraucher weitergeben. Der genaue Umfang ist nach Angaben des Bundesamtes schwer messbar. Viele andere Faktoren beeinflussten die Preisentwicklung ebenfalls.

    Inflationsrate
    Die Inflationsrate war in Deutschland in den vergangenen Jahren auf einem geringen Niveau. 2017 lag sie bei 1,5 Prozent, 2018 bei 1,8 und 2019 bei 1,4 Prozent. In den Jahren zuvor stiegen Preise sogar noch langsamer, bei Raten zwischen einem halben und einem Prozent. Für 2021 wird aktuell eine Preissteigerung von 0,6 Prozent vorhergesagt. Die Europäische Zentralbank strebt für den gesamten Euroraum mittelfristig eine Jahresteuerungsrate von knapp unter zwei Prozent an.

    red

  • Der Unterschied zwischen Einzelhandel und Kiosk

    MAINZ // Ein Einzelhandelsgeschäft unterliegt grundsätzlich dem Sonntagsverkaufsverbot. Die provisorische Abtrennung der nicht für den Sonntagsverkauf zugelassenen Räumlichkeiten und Produkte führt nicht dazu, dass das Ladengeschäft zum „Kiosk“ wird und nicht mehr dem Sonntagsverkaufsverbot unterliegt.

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte deshalb eine gegen einen Lebensmittelhändler verhängte Geldbuße in Höhe von 500 Euro.

    Sonntagsverkauf
    Der Betroffene meint hingegen, sein Einzelhandelsgeschäft könne am Sonntag als „Kiosk“ geöffnet sein, wenn er nur die entsprechenden für den Sonntagsverkauf zugelassenen Waren anbiete und die übrigen Räumlichkeiten mit den nicht für den Sonntagsverkauf erlaubten Produkten provisorisch abtrenne.

    Rechtsbeschwerde
    Die gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegte Rechtsbeschwerde hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Nach Auffassung des OLG verstieß der Betroffene vielmehr vorsätzlich gegen das Sonntagsverkaufsverbot. Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz sei die Öffnung eines Geschäfts am Sonntag grundsätzlich verboten, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sei. Eine derartige Erlaubnis habe der Betroffene nicht.

    Vorgabe des Gesetzgebers
    Der Einzelhändler sei vielmehr bereits im September 2019 vom Gewerbeamt auf das allgemeine Sonntagsverkaufsverbot hingewiesen worden. Er könne die gesetzgeberische Vorgabe auch nicht dadurch unterlaufen, dass er einen Rechtsanwalt gefragt und von diesem eine entgegenstehende Antwort erhalten habe. Der Rechtsanwalt habe die gesetzliche Regelung nicht durch eigenständige Bewertungen ersetzen können. Die Vorgehensweise des Betroffenen führe allein dazu, dass von einem vorsätzlichen Verhalten auszugehen sei und eine Haftung des Rechtsanwalts für die unrichtige Auskunft im Raum stehe.

    Bauordnungsrechtliche Vorschriften
    Das Lebensmittelgeschäft des Betroffenen falle auch nicht unter den Begriff „Kiosk“, der zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen berechtigt wäre. Die Bezeichnung „Kiosk“ sei in Anlehnung an bauordnungsrechtliche Vorschriften zu verstehen. Es handele sich um „eine kleine ortsfeste, meist aus einem einzigen Raum bestehende bauliche Anlage, die in der Regel von Kunden nicht betreten werden kann und bei der die Warenabgabe in Form des Schalterverkaufs stattfindet“. Diesem Begriffsverständnis entspreche das Lebensmittelgeschäft des Betroffenen – auch im Falle der provisorischen Abtrennung – nicht.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 2 Ss-OWi 867/20) ist im Volltext [link|https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001417]hier [/link] abrufbar.

    pi

  • Lotto Hessen legt den Fokus auf die Verkaufsstellen

    WIESBADEN // Ende des Jahres 2019 waren insgesamt 2109 Verkaufsstellen für Lotto Hessen im Einsatz, um die einzelnen Produkte von A wie Auswahlwette bis Z wie Zusatzlotterien anzubieten. Dabei handelt es sich in der Regel um Vollsortiments-Verkaufsstellen, aber auch um reine Rubbellos-Absatzstellen.

    Individuelle Bewertung
    Die hessischen Lotto-Verkaufsstellen erhielten Provisionszahlungen auf Einsatz und Gewinnauszahlungen in Höhe von insgesamt rund 37,5 Millionen Euro. Diese Provisionszahlungen erfolgten auf Grundlage einer Umsatzprovision sowie auf Basis der individuellen Bewertung jeder einzelnen Verkaufsstelle.

    Investition in die Verkaufsstelle
    „Während in anderen Bundesländern vom leisen Abschied von der Annahmestelle zu lesen war, gilt für Lotto Hessen ausdrücklich das Gegenteil: Das Unternehmen investiert seine volle Kraft in den wichtigsten Umsatzbringer Verkaufsstelle und setzt auf Stärkung durch Individualisierung“, heißt es im aktuell veröffentlichten Geschäftsbericht 2019 der Lotto Hessen GmbH. Denn nach wie vor würden fast 90 Prozent des Jahresumsatzes – im vergangenen Jahr waren es 654,6 Millionen Euro – in den klassischen Verkaufsstellen erzielt. Deshalb sei es auch erklärtes Ziel der Lottogesellschaft, eine optimale Betreuung, Beratung und Schulung der Verkaufsstellen zu gewährleisten. Nur so könne der Fokus auf den Kunden bestmöglich umgesetzt werden. Dazu zähle auch, neue technische Lösungen zu entwickeln, um beispielsweise Selbstbedienungsterminals oder Tablet-Lösungen voranzutreiben.

    Neue Vertriebsstruktur
    Lotto Hessen arbeitet intensiv daran, die Zahl der Annahmestellen auf die erlaubte mögliche Höchstgrenze von 2500 zu erhöhen. Verwerfungen in der Einzelhandelslandschaft machten es jedoch zunehmend schwierig, Standorte zu halten und geeignete Bewerber und Nachfolger zu finden. Deshalb startete das staatliche Glücksspielunternehmen 2019 ein eigenes Projekt, um „mittels einer neuen Vertriebsstruktur noch besser und zielgerichteter aufgestellt zu sein, damit diese geplante Ausweitung gelingen kann“, ist im Geschäftsbericht zu lesen.

    Eigene Schulungs-Infrastruktur
    In der Folge wurde per 1. April 2020 die gesamte Vertriebsstruktur neu gestaltet: Die bislang selbstständigen Bezirksleiter wurden durch einen Dienstleister abgelöst. Bis zu dem genannten Zeitpunkt wurde der Außendienst von Lotto Hessen von insgesamt zehn Bezirksleitern an sechs Regionalbüro-Standorten in Alsbach-Hähnlein, Langenselbold, Hattersheim, Wiesbaden, Linden und Kassel betreut. Die Regional-Standorte hielten jeweils auch eine eigene Schulungs-Infrastruktur vor, um die Verkaufsstellen bestmöglich zu unterstützen.

    Bestehendes Netz stärken
    Ziel aller Vertriebsaktivitäten sei es, das bestehende Vertriebsnetz zu stärken und auszubauen, um die Erreichbarkeit für die Kunden zu erhöhen und den sich verändernden Kundenbewegungen anzupassen, „Die Sichtbarkeit unseres Lotterie-Angebots und die Präsenz unserer Verkaufsstellen sind entscheidend für die Wahrnehmung beim Kunden und somit für die Generierung von Umsätzen“, betont man bei der hessischen Lotto-Zentrale in Wiesbaden. Dementsprechend wurde auch im vergangenen Jahr der Ausbau des Vertriebsnetzes in Einkaufszentren und Gewerbegebieten forciert, um an den Stellen vertreten zu sein, an denen sich der Kunde im Rahmen seines wöchentlichen Einkaufs aufhält. Hier sind, analog zu den Vorjahren, insbesondere Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte und Tankstellen mit jeweils einem Plus von rund fünf Prozent zu nennen. Der klassische Tabak- und Zeitschriftenhandel geht hingegen laut Geschäftsbericht weiter zurück.

    Zusammenarbeit mit Mehrfachbetreibern
    Auch 2019 wurde die Zusammenarbeit mit den sogenannten Mehrfachbetreibern, also Händlern, die bereits erfolgreich eine oder mehrere Verkaufsstellen in Hessen betreiben, intensiviert. Die Lotteriegesellschaft konnte bereits bestehende Verkaufsstellen-Partner für die Übernahme oder Eröffnung weiterer Standorte gewinnen. Außerdem wurde die Erschließung neuer Branchen und Marktsegmente im Großhandel fortgesetzt.

    Zusammenarbeit mit Partnern
    Im Fokus stand bei Lotto Hessen auch die Zusammenarbeit mit Partnern, die das Warensortiment der Verkaufsstellen erweitern und somit für ein breiteres Produktsortiment, eine höhere Kundenfrequenz und letztlich für eine Steigerung des Umsatzes sorgen können. In diesem Zusammenhang werden auch Möglichkeiten geprüft und umgesetzt, Standorte mit Betrieben aus anderen Branchen zu bündeln und auf diese Weise Synergien zu nutzen.

    Starter-Pakete
    Neue Vertriebspartner des Glücksspielunternehmens erhielten sogenannte Starter-Pakete mit Hilfen bei der Verkaufsförderung, Produktschulung und Bewerbung des Angebots.

    Um die Zusammenarbeit mit den Verkaufsstellen zu vereinfachen und zu standardisieren, wurde das Allgemeine Qualitätsmanagement (AQUA) überarbeitet und verschlankt. Lotto Hessen zufolge ist das neue AQUA-Programm jetzt flexibler, leichter verständlich und attraktiver für die Vertragspartner. Bei der Neugestaltung wurde auch das Feedback von Seiten der Annahmestellen und des Hessischen Lotto- und Totoverbands (HLTV) aufgenommen. Das Abschneiden bei AQUA hat auch Einfluss auf die Provisionszahlungen an die Verkaufsstellen.


    Shop-Design entscheidend

    Das Shop-Design ist in erheblichem Maße entscheidend für die Attraktivität der Lotto-Verkaufspunkte. Daher stand gemeinsam mit Dienstleistungspartnern von Lotto Hessen die Entwicklung individueller, moderner und hochwertiger Shop-Konzepte im Vordergrund, die auf die jeweiligen Verkaufsstellen in den unterschiedlichen Branchen zugeschnitten wurden. Ein Teil der Ausstattung ist der Einsatz elektronischer Displays (Mediaboxen) zur Kundeninformation an solchen Standorten, die beispielsweise hochfrequentiert sind. 400 solcher Displays sind laut Geschäftsbericht im Einsatz. „Auf diesem Weg werden unter anderem Informationen zur jeweiligen Jackpot-Höhe oder zu Zusatzauslosungen zentralseitig ausgesteuert und kommuniziert und dabei gleichzeitig die Verkaufsstellen in der täglichen Arbeit entlastet“, so Lotto Hessen.

    red

  • Iqos 30 Tage gratis testen

    BERLIN // Mit einer groß angelegten Kampagne hat die Philip Morris GmbH den Bekanntheitsgrad ihrer Marke Iqos gesteigert. Seit Januar sind Gutscheinkarten für kostenlose Tests des Tabakerhitzers verteilt worden. Im Sommer ist eine Gewinnaktion im Handel hinzugekommen.

    Ausführliche Beratung
    Das Wichtigste beim ersten Kontakt eines interessierten erwachsenen Rauchers mit dem Produkt ist eine ausführliche Beratung. Dazu fehlt im Fachhandel oft die Zeit, besonders in den Stoßzeiten. Diese Lücke wird durch geschulte Kundenberater geschlossen.

    Gutscheinkarten
    Damit Interessent und Berater in Kontakt kommen, werden über die Mitarbeiter im Laden seit Januar entsprechende Gutscheinkarten verteilt, die seit den Beschränkungen des (beruflichen) Alltags durch die Corona-Pandemie einen noch größeren Stellenwert erhalten haben. Die Karten ermöglichen es, Iqos 30 Tage lang gratis und in Ruhe zu testen. Mitarbeiter am POS überreichen interessierten Verbrauchern den Gutschein mit der Telefonnummer des zuständigen Iqos-Kundenberaters. Je nach Wunsch wird ein Termin vereinbart, und die Beratung kann beginnen.

    Gewinnaktion
    Im Juni und Juli hat Philip Morris außerdem eine Gewinnaktion unter den teilnehmenden POS-Betreibern gestartet. Über 2000 Händler haben an der Aktion teilgenommen. Darunter befand sich ein glücklicher Fachhändler aus Berlin: Michael Friese. Er betreibt insgesamt zehn Filialen, zumeist in den großen Einkaufscentern der verschiedenen Berliner Stadtteile. Zum Gewinn eines Premium-Smartphones und dreier hochwertiger Tablets gratulierte Thomas Krieger, Bezirksleiter von Philip Morris, persönlich. „Die Aktion, Iqos 30 Tage kostenlos zu testen, fanden wir von Anfang an klasse und wollten das gerne in allen Filialen unterstützen. Dass wir jetzt einer der Gewinner sind, macht uns sehr stolz“, sagte Friese. Er war einer der ersten Händler in Berlin, die vor über drei Jahren mit Iqos gestartet sind und das Produkt von Anfang an stark unterstützt haben.

    Kein Selbstläufer
    „Natürlich ist Iqos noch kein Selbstläufer und muss mit der richtigen Überzeugung und dem Hinweis auf die vielen Vorzüge erklärt und verkauft werden. Allerdings sind die meisten unserer Kunden, die das Produkt gekauft haben, dabei geblieben – auch im Rahmen der Philip-Morris-Gewinnaktion“, berichtete Friese. Das gewonnene Smartphone und die Tablets werden in seinen Filialen eingesetzt. Seine Mitarbeiter sind dank der neuen Tablets noch besser bei der Beratung und Regalpflege aufgestellt.


    Größte Handelskation

    Die Händler-Gewinnaktion ist mit einem Gesamtwert von über 50.000 Euro die größte Handelsaktion von Philip Morris in den vergangenen Jahren. Mehr als 600 Teilnehmer hatten sich für die Verlosung der sechs Gewinnpakete qualifiziert. Der Hauptgewinn, ein Elektroauto eines Premiumherstellers, plus drei E-Scooter sowie weitere vier Gewinn-Pakete, bestehend aus jeweils einem Smartphone plus drei Tablets, gingen an Tankstellen-Betreiber.

    fnf

  • „Gefahrenpotenzial beachten“

    BERLIN // Ein Vorstoß der Grünen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie schnellstmöglich zu einer Richtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterzuentwickeln, war kürzlich Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. DTZ fasst die Ergebnisse zusammen.

    Neue Steuerkategorien
    In ihrem Antrag schreibt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, mit der neuen Richtlinie solle sichergestellt werden, dass auch tabakfreie sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Rauch- und Dampferzeugnisse wie Liquids für E-Zigaretten oder künftige Rauch- und Dampfproduktentwicklungen durch Schaffung neuer Steuerkategorien mit einer Steuer jenseits der Umsatzsteuer belegt werden könnten. Außerdem sollten in einer Langzeitstudie die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen neuer Tabak- und Rauchprodukte untersucht werden.

    Wirksame Präventionsinstrumente
    Nach Ansicht der Antragsteller sind die neuen Dampfgeräte nicht harmlos. Tabakerhitzer und E-Zigaretten seien nach dem aktuellen Forschungsstand nicht so schädlich wie Zigaretten, trotzdem sei die gesundheitsschädliche und potenziell krebserregende Wirkung dieser Waren bereits festgestellt worden. Zu den Wirkungen von Steuern heißt es, die Tabaksteuererhöhungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass Steueranpassungen besonders bei den preissensiblen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu den wirksamsten Präventionsinstrumenten gehörten. Bisher würden die neuartigen Dampfprodukte nicht adäquat besteuert.


    Kritik am Konzept

    Das Aktionsbündnis Nichtrauchen begrüßte in seiner Stellungnahme den Vorstoß der Grünen, wollte aber deren Vorschlag einer differenzierten Besteuerung von herkömmlichen Tabakwaren und Erzeugnissen wie E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mittragen. Studien deuteten auf gravierende Gesundheitsfolgen auch bei den neuen Produkten hin, hieß es. So enthalte der Dampf krebserregendes Formaldehyd, auch Auswirkungen auf das Lungengewebe und die Fruchtbarkeit zeigten sich in Studien. Daher sollten diese Angebote genauso hoch besteuert werden wie Rauchprodukte.

    DKFZ unterstützt Antrag
    Dagegen unterstützte Professor Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum den differenzierten Ansatz im Antrag der Grünen. Einerseits erzeugten die neuen Erzeugnisse Schadstoffe, andererseits wisse man aber, dass deren Mengen bei all diesen Produkten deutlich niedriger seien als beim Rauchen.

    Der Gefäßchirurg Professor Martin Storck vom Städtischen Klinikum Karlsruhe führte aus, eine steuerliche Gleichbehandlung sei nicht gerecht, denn „eine deutliche Risikoreduktion ist besser als Rauchen“.

    VdeH warnt
    Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) betonte in seiner Stellungnahme, E-Zigaretten seien nachweislich ein probates Mittel, um das wesentlich gesundheitsschädlichere Tabakrauchen aufzugeben. Der VdeH-Vorsitzende Michal Dobrajc verwies vor dem Ausschuss auf Erfahrungen in anderen Ländern, die zeigten, dass nach der Einführung von Steuern auf E-Zigaretten wieder mehr geraucht werde. So seien in den USA für jedes Fläschchen Flüssigkeit, das weniger verkauft wurde, sechs Packungen Zigaretten mehr verkauft worden.

    Schwarzmarkt im Auge behalten
    Auf einen anderen Aspekt wies Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie hin: Die Besteuerung sollte den Konsumenten Anreize geben, von den schädlichsten zu den am wenigsten schädlichen Produkten zu wechseln. Legal verkaufte Dampfartikel könne man auf ihre Inhaltsstoffe hin kontrollieren. Auf keinen Fall sollte die Besteuerung Anreize geben, auf unkontrollierte Erzeugnisse vom Schwarzmarkt auszuweichen, wie dies in Griechenland geschehen sei.

    Fiskalische Belastung
    Auch Professor Wolf-Dieter Heller vom Institut für Tabakforschung wies auf unerwünschte Folgen hoher fiskalischer Belastungen hin. So habe etwa Italien eine hohe Steuer auf E-Zigaretten eingeführt, worauf deren Verkauf auf nahezu Null zurückgegangen sei. Nachdem die Steuer dann wieder abgeschafft worden sei, sei der Verkauf deutlich gestiegen. In Deutschland hätten massive Steuererhöhungen auf Zigaretten in den Jahren 2002 und 2005 dazu geführt, dass wesentlich mehr Zigaretten im Ausland und auf dem Schwarzmarkt gekauft wurden.

    red