Schlagwort: EU

  • Neuer Name in Trier

    TRIER // Ab sofort „firmiert“ Landewycks Marketingleiter unter dem Namen Stefan Morandini, vormals Stefan Wirtz.

    Damit trägt der zweifache Familienvater Stefan Morandini auch auf dem Papier der „familiären Fusion“ Rechnung. Morandini wird natürlich auch unter seinem neuen Namen in bewährter Art und Weise seine Aufgaben als Head of Marketing des Trierer Traditionshauses wahrnehmen.

    fnf

    (DTZ 22/18)

  • Gesetzentwurf wird diskutiert

    BERLIN // Die Grünen wollen die Werbung für Tabak einschränken. In einem Gesetzentwurf (19/1878), der am Donnerstag, 7. Juni, in die erste Lesung geht, fordert die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten sowie deren Nachfüllbehälter.

    Zudem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden, heißt es in der Vorlage, die 45 Minuten lang im Plenum beraten werden soll. Danach wird der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ob die Federführung beim Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft oder beim Ausschuss für Gesundheit liegen wird, ist noch strittig.

    Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Abkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

    Mit dem Gesetz sollen „vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Initiative diene dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern.

    red
    (DTZ 22/18)

  • WestLotto trägt Gebühren

    MÜNSTER // „Wir freuen uns, dass wir im Dialog mit WestLotto eine Lösung gefunden haben, gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können.“ So kommentiert Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV), den Durchbruch in einem Streit, der seit 2016 auch gerichtlich zwischen dem Verband und WestLotto ausgetragen wird.

    Auslöser für die Auseinandersetzung war die Erhöhung der amtlichen Genehmigungsgebühren zum Betrieb einer Lotto-Annahmestelle im Oktober 2014 von ursprünglich 100 Euro auf 1250 Euro. Unmut und Diskussionen bei Lotto-Annahmestellen in ganz Nordrhein-Westfalen riefen den LTV auf den Plan. In vielen Gesprächen mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, Politikern, Annahmestellenbetreibern sowie Vertretern von WestLotto wurde gemeinsam erörtert, wie man gemeinsam das staatliche Lotteriemonopol und die Lotto-Annahmestellen stärken und zukunftssicher gestalten könne.

    Vereinbart wurde in einem ersten Schritt, dass WestLotto rückwirkend ab Oktober 2014 die Genehmigungsgebühren zum Betrieb von Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen vollständig übernehmen wird. Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, bewertet das Ergebnis der Gespräche: „Wir möchten das Lotto-Annahmestellennetz zukunftssicherer machen. Mit dieser Entscheidung senden wir ein nachhaltiges Signal an die Annahmestellen, gemeinsam sind wir starke Partner auf Augenhöhe. Gerne möchten wir zukünftig in weiteren Gesprächen erörtern, welche Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung möglich sind.“

    Buller-Langhorst, der die Mitglieder im Rahmen der jährlichen LTV-Mitgliederversammlung am 27. Mai in Essen über das Ergebnis informierte, nahm dann auch den Auftrag der Mitgliederversammlung entgegen, den Rechtsstreit mit WestLotto für erledigt zu erklären. Der für den 18. Juni anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Münster erübrigt sich somit.

    pi

    (DTZ 22/18)

  • Presse-Grosso tagte

    KÖLN // Der Bundesverband Presse-Grosso hat seinen Jahresbericht 2017 vorgelegt. Der Erste Vorsitzende des Verbandes, Frank Nolte, unterstreicht in einem Interview in dem Bericht die Initiativen des Berufsstandes für die aktive Vermarktung von Presse am Point of Sale.

    „Wir haben 2017 richtig Gas gegeben“, so sein Resümee. Nolte zeigt ferner, wie der Pressegroßhandel den Medien- und Strukturwandel vor dem Hintergrund einer herausfordernden Marktentwicklung und eines wachsenden Margendrucks aktiv gestalten will. Im Fokus des Marketing-Mix des Presse-Grosso als Manager der Kategorie Presse stehen die Partner im Einzelhandel – vom Lebensmitteleinzelhandel über den Pressefachhandel bis hin zu den klassischen Kiosken.

    Auf der Hauptversammlung des Verbandes wurde zudem der Unternehmer Vincent Nolte neuer zweiter Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. Er tritt die Nachfolge von Robert Herpold an, der sein Mandat nach neun Jahren abtritt. Frank Nolte und Jan Carlsen führen ihre Mandate als Erster Vorsitzender beziehungsweise Vorstand Betriebswirtschaft fort.

    Herpold bedankte sich bei den Mitgliedern für das Vertrauen sowie bei seinen Vorstandskollegen für die erfolgreiche Zusammenarbeit und die stets gute Unterstützung. „Ich gehe mit einem weinenden und einem lachenden Auge von Bord“, so Herpold. Die Verbandsarbeit habe ihn geprägt. Er freue sich, einen geschätzten Kollegen als Nachfolger gewonnen zu haben.

    Vincent Nolte ist geschäftsführender Gesellschafter der Presseservice Nord GmbH & Co. KG in Bremen. Der gelernte Verlagskaufmann und Diplom-Betriebswirt ist seit 2007 in der Branche tätig und engagiert sich seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen im Bundesverband Presse-Grosso: seit 2013 als Vorstand der Regionalgruppe Nord und seit 2015 als Bereichsleiter Regulierung.

    vi

    (DTZ 20/18)

  • AMV ruft Kartellamt an

    MAINZ // Die Mitgliedsverlage des Arbeitskreises Mittelständischer Verlage (AMV) sind der Ansicht, dass die Handelsspannenvereinbarung zwischen Verlagsallianz und Grosso kleine und mittlere Verlage diskriminiert. Verbesserungen für kleine Titel hat der Grosso-Vorstand bislang abgelehnt.

    Daher hat der AMV nach eigenen Angaben eine Kartellamtsanfrage wegen diskriminierenden Verhaltens auf den Weg gebracht. Die Unterlagen seien der Behörde am 11. Mai zugestellt worden.

    Der AMV will es dem Kartellamt überlassen, die Sachlage zu beurteilen.

    pi

    (DTZ 20/18)

  • Arnold André erweitert Führungsspitze

    BÜNDE // Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 werden Mathias Döring (49) und Thomas Strickrock (53) zu weiteren Geschäftsführern der Arnold André GmbH & Co. KG bestellt. Schwerpunktmäßig wird Mathias Döring für Finanzen und Verwaltung, Personal und Einkauf, Thomas Strickrock für Tabak, Produktion, Marketing, Vertrieb Inland und Export verantwortlich zeichnen.

    Mit dieser Maßnahme wird dem Wunsch von Rainer Göhner (63) Rechnung getragen, seine Tätigkeit für das Haus im Juni 2020, nach dann 33jähriger Unternehmenszugehörigkeit, zu beenden. Bis zu seinem Ausscheiden wird er den Vorsitz der Geschäftsführung innehaben.

    Mathias Döring trat nach Abschluss seines Studiums als Diplom-Betriebswirt und mit Erfahrungen aus der Konsumgüter- und IT-Branche im Jahr 2000 in das Unternehmen ein. Zuletzt zeichnete er als Senior Direktor und Stellvertreter des Geschäftsführers für Finanzen, Verwaltung und IT verantwortlich.

    Thomas Strickrock ist seit zwei Jahren als Direktor Vertrieb für das Haus André tätig. Zuvor bekleidete er in namhaften Unternehmen verantwortliche Positionen als Key Account Manager, Vertriebsleiter und Geschäftsführer. Seit mehr als 25 Jahren ist er mit der Tabakbranche verbunden.

    „Ich bin sehr zufrieden“, so Rainer Göhner, „dass von Herrn André diese rechtzeitige Erweiterung der Geschäftsführung ermöglicht wurde und ich freue mich ganz besonders darauf, mit ihm und den Kollegen Döring und Strickrock zusammen in den letzten Jahren meiner beruflichen Tätigkeit die Geschicke von Arnold André zu lenken.“

    Axel-Georg André beschreibt Mathias Döring und Thomas Strickrock als zwei Persönlichkeiten, die sich auch durch ihre Fachkompetenz für die Leitung des Unternehmens auszeichnen. Gleichzeitig sei er glücklich, dass mit dieser Lösung eine besonnene Stabübergabe gewährleistet wird.

    pi

    (DTZ 19/18)

  • Werbeverbot für Tabak gefordert

    BERLIN // Findet das Verbot für Tabakwerbung in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit? DTZ hat den Entwurf von Bündnis 90 / Die Grünen vorliegen und nennt die wichtigsten Eckpunkte.

    Die Fraktion hat den Entwurf am 24. April eingereicht, einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung als Drucksache 19/1878. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ schildert zunächst das aus Sicht der Verfasser bestehende Problem, dass Deutschland das einzige Land der Europäischen Union sei, „in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino immer noch erlaubt“ seien. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Rahmenabkommen. Außerdem erschwere die Werbung eine wirksame Suchtprävention.

    Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll demnach ein „Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. Außerdem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Die Maßnahmen dieses Gesetzes dienten dazu, „den Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu verbessern“.

    Außerdem führen die Verfasser des Entwurfes ein Kapitel zu den erwarteten Kosten aus. Darin heißt es, Städte und Gemeinden vermieteten Werbeflächen und erzielten auf diese Weise Einnahmen für die kommunalen Kassen. Da jedoch auch private Unternehmen solche Flächen anböten, sei nicht festzustellen, welche Beträge den Kämmerern als Folge des geplanten Werbeverbotes entgingen.

    Genauer gehen die Autoren auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch „Krankheiten und Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Rauchen“ ein, die sie – in Anlehnung an eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2015 – mit 79,1 Milliarden Euro beziffern.

    Im eigentlichen Gesetzentwurf fällt auf, dass einerseits im Bereich E-Zigarette nicht zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids unterschieden wird. Bestehen bleibt die Möglichkeit des Fachhandels, an seinen Außenwänden zu werben.

    Im Allgemeinen Teil halten die Verfasser fest, dass der Entwurf als Ergänzung der bestehenden Werbeverbote im Hörfunk, in der Presse und anderen gedruckten Erzeugnissen sowie im Fernsehen und in digitalen Medien gedacht sei. Das neue Verbot solle – nach einer Übergangsfrist – am 1. Juli 2020 in Kraft treten. „Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft, insbesondere in die Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit und der Berufsfreiheit, sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt“, schreibt die Fraktion. Zudem seien die Werbeverbote verhältnismäßig, heißt es: „Angesichts einer nur leicht rückläufigen Raucherquote sind Warnhinweise und sonstige bisher getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums trotz des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit gegenüber der überragenden Bedeutung des Gesundheits- und Jugendschutzes keine geeignete Handlungsalternative.“

    red

    (DTZ 19/18)

  • Die ersten Annahmestellen gänzlich ohne Spielscheine

    BAD BERGZABERN // Erstmals in der Geschichte von Lotto Rheinland-Pfalz hat in Bad Bergzabern eine Annahmestelle eröffnet, in der es keine klassischen Lottoscheine mehr gibt und in der auch nicht alle Spielangebote verfügbar sind. Das Glücksspielunternehmen möchte sich mit dieser Maßnahme, wie es heißt, noch breiter aufstellen und fit für die Zukunft sein.

    Wer in der Lotto-Annahmestelle von Christian Albrecht im Edeka in Bad Bergzabern den traditionellen Lotto-Schreibplatz mit der bunten Spielscheinpalette sucht, wird nicht fündig werden. Stattdessen steht neben dem Verkaufstresen ein Terminal, an dem die Lottospieler künftig ihren Tippschein per Touchscreen vorbereiten können, um ihn dann beim Annahmestellenleiter ins Spiel zu geben. Außerdem kann man seine Tipps auch direkt am Terminal als Quick-Tipp, Copy-Tipp oder Chip-Tipp ins Spiel geben.

    Darüber hinaus kann man in dieser Annahmestelle nur noch einen Teil des gesamten Lotto-Sortimentes, nämlich die Hauptprodukte Lotto 6aus49, Eurojackpot, die Glücksspirale sowie die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6, spielen.

    „Die scheinlose Annahmestelle und die sogenannten Teilsortimenter könnten ein Modell der Zukunft sein“, sagt Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner: „Wir wollen mit diesem Pilotprojekt eine verlässliche Alternative zum stetig wachsenden Glücksspielmarkt im Internet anbieten und gleichzeitig Erfahrungen sammeln, wie dieses Geschäftsmodell angenommen wird. Außerdem sparen wir dadurch auch eine Menge Papier ein, was auch positive Folgen für die Umwelt hat.“

    Die Testphase erstreckt sich über ein Jahr und wird in mehreren Annahmestellen in allen Teilen von Rheinland-Pfalz durchgeführt.

    pnf

    (DTZ 19/18)

  • Rauchen ausdrücklich erlaubt

    DÜSSELDORF // Noch bis 21. Mai zeigen neun Künstler in der Düsseldorfer Kunsthalle Werke der Gegenwart in der Schau [link|http://www.kunsthalle-duesseldorf.de/index.php?id=416] „Welcome to the Jungle“[/link]. Darunter auch eine Installation, die ausdrücklich zum Rauchen einlädt.

    „Wer möchte, darf hier rauchen“, sagt Kuratorin Jasmina Merz. Sie spricht über die Installation „Fumoir“ der brasilianischen Künstlerin Laura Lima. Diese thematisiert in ihrer Arbeit das Rauchen in der Kulturgeschichte: Die Besucher sehen Pfeifen aus verschiedenen Kulturen und Jahrzehnten. Dazwischen zwei Hände, die scheinbar körperlos, eine Zigarette drehen, um anschließend eine Pfeife zu stopfen.

    Laura Lima sei immer wieder erstaunt, wie wenig Menschen die Möglichkeit zum Rauchen nutzen, sagt Merz. Sie scheinen das staatliche Regelwerk bereits verinnerlicht zu haben.

    Die Arbeit ist Teil einer Ausstellung, die Videoinstallationen, Performances und raumgreifende Inszenierungen internationaler Künstler zeigt, „die kritisch, reflektiert und oft mit Humor, aber ohne moralischen Fingerzeig auf jene Zustände und Paradoxien verweisen, in die wir uns verstricken, während wir versuchen, das Richtige zu tun.“

    red

    (DTZ 18/18)

  • „Handel ist erste Anlaufstelle“

    BERLIN // E-Zigaretten sind weniger schädlich als Tabakzigaretten – das war Konsens auf einer Veranstaltung des Newsportals „eGarage“ in Berlin. Mit dabei: der drogenpolitische Sprecher der Linken Niema Movassat, die Bundesgesundheitsausschussmitglieder Wieland Schinnenburg (FDP) und Alexander Krauß (CDU), Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) sowie der britische Wissenschaftler Peter Hajek.

    Der Tabaksuchtexperte Hajek erklärte, laut jüngsten Erhebungen gebe es unter den britischen Rauchern 2,9 Millionen E-Zigaretten-Nutzer, von denen 1,5 Millionen komplett auf die elektronische Zigarette umgestiegen seien. Diese werde genutzt, um mit dem Rauchen aufzuhören.

    Hajek gab zudem einen Einblick, wie stark die Auswirkungen von Regulierung sind. Die Tabakalternative Snus habe in Schweden und Norwegen, wo es erlaubt ist, für einen besonders drastischen Rückgang der Raucherquoten gesorgt, in Schweden auf zuletzt fünf Prozent. „Snus hat das Rauchen quasi ausgerottet“, sagte Hajek.

    In der Diskussion mit drei Bundestagsabgeordneten und Dustin Dahlmann vom BfTG gab es Zustimmung, aber auch kritische Stimmen. „Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, gegen E-Zigaretten vorzugehen“, sagte der Gesundheitspolitiker Schinnenburg. Er sprach sich allerdings dafür aus, E-Zigaretten möglicherweise stärker zu besteuern. Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, sagte, die E-Zigarette werde hauptsächlich zur Entwöhnung, nicht zum Einstieg genutzt. Krauß, Mitglied im Gesundheitsausschuss für die CDU, sprach bei der Regulierung der E-Zigarette von einer „Gratwanderung“.

    Dahlmann betonte, die E-Zigarette sei „beratungsintensiv“ und der von der Tabakindustrie unabhängige Fachhandel die erste Anlaufstelle gerade für den Raucher, der auf die E-Zigarette umsteigen wolle.

    red

    (DTZ 18/18)