Schlagwort: Tabakwaren

  • Gute Chancen für InterTabac

    DORTMUND // Messen und Veranstaltungen sind seit März durch behördliche Auflagen verboten. Jüngste Entwicklungen machen Hoffnung, dass Fachmessen und -kongresse bald wieder stattfinden können. Die Messe Dortmund GmbH schaut denn auch positiv in den Messeherbst, was die Durchführung der [link|https://www.intertabac.de/start/]InterTabac[/link] angeht.

    Signale aus der Politik
    „Wir sind durch die neusten Signale aus der Politik wieder etwas positiver eingestellt, was die Durchführung von Fachmessen in Dortmund anbetrifft“, sagt Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen.

    Auflagen für Veranstalter
    Aktuell beraten die Behörden darüber, wie die Auflagen für Messe-Veranstalter aussehen können, um Fachmessen mit beschränkter Personenzahl und Hygienemaßnahmen nach dem 31. Mai durchführen zu können. Wie diese im Detail aussehen, soll in den nächsten Tagen oder Wochen bekanntgegeben werden.

    Fachmessenkonzepte
    Die Messe Dortmund arbeitet mit Hochdruck an Fachmessekonzepten. Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurden bereits diverse Maßnahmen auf dem Messegelände in Dortmund erfolgreich eingeführt.

    Die weltgrößte Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf findet vom 18. bis zum 20. September in Dortmund statt.

    pi

  • BTWE startet Corona-Hilfsaktion für Händler

    KÖLN // Durch die behördlich angeordnete Schließung ihres Geschäftes sind viele Tabakwaren-Einzelhändler in eine wirtschaftlich bedrohliche Situation geraten. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat zur Unterstützung dieser Handelsunternehmer jetzt eine Corona-Hilfsaktion ins Leben gerufen.

    Hersteller unterstützen Konzept
    Die Unternehmen Philip Morris und 5th Avenue haben bereits finanzielle Mittel zugesagt. Weitere Unternehmen prüfen noch ihre Unterstützung, jede weitere Beteiligung an dem „Hilfsfonds“ wird der BTWE nach eigenen Angaben zeitnah bekanntgegeben.

    Inhabergeführter Fachhandel
    Mit der Corona-Hilfsaktion will der Verband Mitglieder der Einzelhandelsorganisation unterstützt, die maximal zwei Tabakwaren-Fachgeschäfte betreiben und deren Laden im Rahmen behördlicher Auflagen zur Corona-Krise geschlossen wurde. Der Fokus liegt in der Unterstützung der besonderen Härtefälle, deren Existenz konkret bedroht ist, und die keine Möglichkeit haben – zum Beispiel durch andere nicht betroffene Filialen oder Sortimente –, den Schaden abzumildern.

    Inhabergeführter Fachhandel
    BTWE-Präsident Torsten Löffler: „Die Corona-Krise hat die Tabakwaren-Einzelhändler in einigen Bundesländern hart getroffen. Ganz wichtig ist jetzt Liquidität für die Unternehmer, damit sie ihr Geschäft weiter betreiben können. Das BTWE-Präsidium dankt allen Unternehmen, die die Corona-Hilfsaktion unterstützen. Gerade für den inhabergeführte Tabakwaren-Facheinzelhandel ist dies ein wichtiger Baustein zum Überleben.“

    Voraussetzungen
    Im Rahmen der BTWE-Corona-Hilfsaktion werden insbesondere solche Mitglieder berücksichtigt, die die folgenden Kriterien erfüllen und nachweisen:
    [bul]Das Einzelhandelsgeschäft ist Tabakwaren-Fachhändler in der Bundesrepublik Deutschland und macht mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tabakwaren und Potenziell Risikoreduzierten Produkten (PRRP).
    [bul]Das Geschäft wurde im Rahmen behördlicher Anordnung zur Corona-Krise geschlossen.
    [bul]Der Händler betreibt höchstens zwei Geschäfte, die beide die erstgenannten beiden Kriterien erfüllen.

    Der Unterstützungsbetrag stellt eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung dar und ist auf die maximale Summe von 2500 Euro pro Einzelfall begrenzt.

    Das Formular zur Aktion finden Interessierte unter: [link|http://www.tabakwelt.de/hilfsaktion]www.tabakwelt.de/hilfsaktion[/link].

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    und wieder beginnt eine neue Woche – diesmal mit einigen Lockerungen. Immerhin: Die meisten Geschäfte dürfen wieder öffnen, jetzt kommen auch die ersten Parks, Zoos und Museen dazu. Dennoch sind wir noch weit entfernt von einem normalen (Wirtschafts-)Leben. Allerdings überbieten sich die Landesregierungen nun geradezu mit neuen Möglichkeiten – bis auf Bayern, wo Ministerpräsident Markus Söder konkrete Zahlen vom Robert-Koch-Institut fordert, die ihm seine Entscheidungen weitgehend abnehmen sollen.

    Lockerungen
    Kein Wunder, dass immer mehr Lockerungen gefordert werden. Denn langsam zeichnet sich auch für den Einzelnen ab, dass es finanzielle Einbußen geben wird. Wer jetzt Schüler ist, dürfte aufgrund der Bildungslücken ein geringeres Einkommen haben. Und die Krankenkassen werden ihre Beiträge spürbar erhöhen. Bleibt unterm Strich im Portemonnaie jedes Bürgers weniger Geld für den – für den Handel so wichtigen – Konsum.

    Zwei Studien
    Zwei Studien sind mir am vergangenen Wochenende besonders aufgefallen. Da ging es zum einen um Ergebnisse eines indonesischen Forscherteams. Das hat festgestellt, dass – wenig neu – vor allem ältere, männliche an Covid-19 Erkrankte mit Vorschädigungen ein erhöhtes Sterberisiko aufwiesen. Neu war, dass der Vitamin-D-Spiegel eine wichtige Rolle spielte. Die Mortalitätsrate war umso höher, je niedriger der Vitamin-Spiegel war. Der menschliche Körper bildet Vitamin D bei Sonneneinstrahlung – oder um es plakativ zu sagen: Bleiben Sie nicht zu Hause!

    Die zweite Studie kommt aus den USA. In New York hat man Menschen in zufälligen Stichproben auf das neue Corona-Virus getestet. Dabei wurde festgestellt, dass viel mehr Menschen bereits infiziert waren, als man bislang angenommen hatte. Die Schätzungen aufgrund der Testergebnisse liegen nun bei 1,7 Millionen Menschen, bisher wusste man von 170.000 Betroffenen.


    Ökonomische Situation

    Während Mediziner und Statistiker über die Gefährlichkeit des Virus streiten, wird die ökonomische Situation für viele Unternehmen immer bedrohlicher. Für kleine Tabakwarenfachhändler versucht nun der BTWE finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen, ist dabei auf die Unterstützung der großen Hersteller angewiesen. Immerhin: Die ersten machen bereits mit. Lesen Sie mehr in der kommenden Ausgabe von DTZ.

    DTZ digital
    Apropos: Sie sind womöglich im Homeoffice und bekommen Ihre DTZ in die Firma? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Corona-Service: Wir liefern Ihnen DTZ – ebenso wie den Smokers Club und das Tobacco Journal International – gratis an eine Adresse Ihrer Wahl – per Post oder per Mail. Wählen Sie die entsprechende Option einfach hier aus: [link|http://www.lesen-im-homeoffice.de/tabak/]http://www.lesen-im-homeoffice.de/tabak/[/link].

    Ich wünsche Ihnen einen guten Start in diese Woche.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Leichtes Aufatmen bei kleineren Betrieben

    BERLIN // Nach dem gestrigen Beschluss von Bund und Ländern über erste Lockerungen in der Coronakrise können einige Wirtschaftszweige etwas aufatmen. Dazu zählt auch der Tabakwaren-Fachhandel.

    Jene Tabakwarenläden, die keine Presseerzeugnisse oder nur wenige Zeitungen und Zeitschriften führen und deshalb in einigen Regionen Deutschland seit fast einem Monat wegen der politischen Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie schließen mussten, dürfen ab 20. April wieder öffnen.

    Ob sich dann die erhoffte Kundenfrequenz in ihren Läden schnell einstellen wird, ist aber eher fraglich, denn viele Bürger sind wegen der Angst an Covid-19 zu erkranken sowie wegen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit äußerst verunsichert. Darüber hinaus fehlt vielen Konsumenten der Anreiz zum Stadtbummel, weil ja Restaurants und Cafés weiterhin geschlossen bleiben müssen.

    Kritik und Zustimmung für die Beschlüsse
    Auf Unverständnis stößt in Teilen des Handels die Entscheidung, dass lediglich Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Das kritisiert denn auch Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Aus seiner Sicht gebe es keinen sachlichen Grund, nur kleineren Läden die Wiedereröffnung zu erlauben und größeren Geschäften nicht.

    Auch dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) gehen die Lockerungen nicht weit genug. Verbandspräsident Mario Ohoven verweist darauf, dass viele Selbstständige von der Insolvenz bedroht seien.

    Bei vielen kleineren Betrieben herrscht hingegen eine gewisse Erleichterung – vom Autohandel über das Friseurhandwerk bis hin zum Tabakwareneinzelhandel.

    Gemeinsames Exit-Szenario
    Im Vorfeld der gestrigen politischen Entscheidung hatte der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) mit den Landesverbänden und dem Handelsverband Deutschland unter Hochdruck an einem gemeinsamen Exit-Szenario für die Wiederaufnahme des gesamten Geschäftsbetriebs im Einzelhandel gearbeitet. Steffen Kahnt, BTWE-Geschäftsführer: „Unser Signal an die Landes- und Bundespolitik ist eindeutig: Wir sind bereit und können auch unter verschärften Bedingungen wieder öffnen. Bereits in den letzten Wochen liefen die politischen Kanäle in Bund und Ländern heiß." Jetzt werden die ersten Öffnungs-Szenarien auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Lockerungen, die zum Beispiel nach Einzelhandelsbranchen differenzieren, führen zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtsunsicherheit und kollektiver Verunsicherung. Unklare, komplizierte Regelungen gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

    Kreative Lösungsansätze
    Trotz vieler engagierter und kreativer Lösungsansätze der Unternehmen, auch im Shutdown weiter Ware an ihre Kunden zu verkaufen, tragen die Fachhändler eine große Last. Torsten Löffler, BTWE-Präsident, schaut nach vorn: „Die Zeichen stehen jetzt auf Wiedereröffnung. Darauf haben wir seit Wochen mit aller Kraft hingearbeitet. Wichtig sind einheitliche, nicht-diskriminierende Vorgaben für den gesamten Einzelhandel. Es kann nicht sein, dass jetzt Branchen gegeneinander ausgespielt werden."

    Der BTWE arbeitet seit dem Shutdown daran, Handlungsspielräume für seine Händler zu erreichen. Löffler: „Viele Menschen in Deutschland erlebten in den letzten Wochen, wie es wäre, wenn es praktisch keinen stationären Fachhandel mehr gäbe. Inzwischen wächst die Sehnsucht nach Normalität von Tag zu Tag. Aber es gibt Licht am Ende des Tunnels."

    vi/da

  • BTWE sagt Jahrestagung ab

    KÖLN // Angesichts der Coronavirus-Pandemie sehen sich Präsidium und Geschäftsführung des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) veranlasst, die für den 17. und 18. Mai vorgesehene Jahrestagung abzusagen. Es gibt aber bereits einen neuen Termin für 2021. Diese soll am 6. und 7 Juni stattfinden. Veranstaltungsort wird wieder Rösrath bei Köln sein.

    Am 25. März hat der Gesetzgeber mit dem „Covid-19-Gesetz“ auch neue Regelungen für Vereine beschlossen, damit diese in der Krise arbeitsfähig bleiben. „Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten, wie wir die anstehende turnusgemäße Präsidiumswahl sowie alle notwendigen Entlastungen und Beschlüsse rechtskonform erreichen können“, informiert BTWE-Geschäftsführer Steffen Kahnt.

    red

  • Davidoff bestätigt Lieferfähigkeit

    HAMBURG / BASEL // Etwa 1000 Tabakfachgeschäfte in Deutschland führen Produkte des Schweizer Familienunternehmens Oettinger Davidoff mit Zentrale in Basel. Die Fachhandelspartner werden regelmäßig durch die Tochtergesellschaft Davidoff of Geneva Germany, Hamburg, beliefert.

    Die Marken Griffin‘s, Camacho, Avo, Cusano, Zino, Zino Platinum und Private Stock findet der Aficionado in Tabakgeschäften mit klimagerechter Lagerung. Longfiller der Marke Davidoff werden exklusiv über die aktuell 323 Davidoff-Vertragspartner angeboten. Diese sind auf der Internet-Seite davidoff.com/where-to-buy verzeichnet.

    Keine Lieferengpässe
    Sämtliche Lieferungen erfolgen über das Zentrallager in Weil am Rhein, das mit ausreichend Ware ausgestattet ist. „Unsere Reichweitenplanung stellt aktuell sicher, dass es zu keinen Lieferengpässen bezüglich unseres Kernsortimentes kommen wird“, versichert Olaf Ruf, Geschäftsführer von Davidoff of Geneva Germany & Austria.

    Regelungen in den Ländern uneinheitlich
    Aktuell sind die Regelungen im Hinblick auf Einschränkungen im Tabakwaren-Fachhandel in den Bundesländern und teilweise von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. „Da sich die Vorgaben allerdings täglich ändern, können wir nur empfehlen, sich telefonisch oder via E-Mail direkt bei den Geschäften zu erkundigen, ob diese geöffnet sind oder einen Lieferservice anbieten“, appelliert Mario Samec, Verkaufsleiter bei Davidoff Deutschland, an die Zigarrenliebhaber.

    Und Samec fügt hinzu: „Laut unseren Informationen sind viele Fachgeschäfte – insbesondere mit Pressesortiment – geöffnet und bieten auch Tabakwaren unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen an.“ Sollte dies nicht der Fall sein, bestehe für Aficionados auch die Möglichkeit, sich Zigarren über diverse Tabakgeschäfte mit angeschlossenem Online-Shop zu bestellen.

    pnf

  • Tabakläden dürfen oft öffnen

    KÖLN // Aktuell trägt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zusammen, welche Regeln für Tabakwarenfachgeschäfte in welchen Bundesländern gelten. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.

    Mecklenburg-Vorpommern
    Für Mecklenburg-Vorpommern teilt das Wirtschaftsministerium mit: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich (…) von den Geschäftsschließungen nicht betroffen.“

    Thüringen
    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. Und in Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden ebenfalls zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind.

    Hansestadt Hamburg
    In der „Auslegungshilfe“, die die Wirtschaftsbehörde der Hansestadt Hamburg veröffentlicht hat, sind Kioske ausdrücklich als Geschäftsbetriebe, die öffnen dürfen, gekennzeichnet.

    Nordrhein-Westfalen
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um ,Kioske‘ handele.“

    Ordnungsbehörden in NRW
    Das bestätigt auch Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen: „Die Ordnungsbehörden in NRW gehen völlig unterschiedlich mit ihrer Verordnung um: Die einen schließen alle Einzelhandelsgeschäfte, welche vom Erlass her öffnen dürften, nur vor dem Hintergrund, dass ,Lotto‘ eine ähnliche Einrichtung wie ein Wettbüro oder eine Spielhalle oder eine Spielbank sein soll“, so Buller. Andere wiederum würden nur den Verkauf von Lotto verbieten. Und dann gebe es jene Städte, die ihre Verfügungen schon wieder aufgehoben hätten. Buller hat die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in NRW darauf hingewiesen, dass die mehr als 3300 Lottoverkaufsstellen im Land regulärer Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf, wie Tabak, Presseerzeugnisse, Getränke, Fahrkarten für den Öffentlichen Nahverkehr, Postdienstleistungen und zum Teil Nahversorger sind.

    BTWE: Tabakwaren gehören in den Kontext „Lebensmittel“
    Das unterstreicht auch BTWE-Präsident Torsten Löffler. Tabakwaren gehörten unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ und würden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    Unterdessen hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erläutert, unter welchen Umständen „Mischbetriebe“, die sowohl Lebensnotwendiges als auch nicht Essenzielles verkaufen – etwa Kioske oder Lotto-Annahmestellen – öffnen dürfen. Das gelte, wenn der „erlaubte Sortimentsteil“ (nicht Tabak!) überwiegt – und dann für alle Produkte.

    da

  • Corona zum Trotz – Osterkampagne „Wir verkaufen weiter!“

    KÖLN // Um zu überleben, sind Händler mehr denn je auf ihre lokalen Kunden angewiesen und das müssen sie jetzt kommunizieren. Der BTWE, der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels, startet vor diesem Hintergrund eine Osterkampagne, um aktiv den Verkauf zu bewerben.

    Die Händler erhalten dazu eine Muster-Pressemitteilung mit Tipps und Hinweise, so dass sie pünktlich zum Ostergeschäft bei ihrer Zeitung, Anzeigenblatt und dem lokalen Radio- und Fernsehsender aktiv werden können.

    Die Idee: Viele Händler müssen zwar ihre Geschäfte schließen, bleiben aber per Lieferdienst aktiv. Sie sollten zu Bestellungen über WhatsApp, per Telefon, per E-Mail, über ihren Webshop sowie Plattformen aufrufen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei Franziska Köster unter [link|mailto:btwe@einzelhandel-ev.de]btwe@einzelhandel-ev.de[/link].

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Tabakläden dürfen öffnen

    KÖLN // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat auf sein Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und an die Ministerpräsidenten mittlerweile aus verschiedenen Bundesländern Antwort erhalten.

    Privilegierte Verkaufsstellen
    Demnach bleiben die Tabakläden in Mecklenburg-Vorpommern generell geöffnet. Wörtlich heißt es seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich von den privilegierten Verkaufsstellen des § 1 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung, unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, erfasst, so dass die Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen sind.“

    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. In Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind. Das sieht Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung vom 20. März 2020 vor.

    Lage uneinheitlich in NRW
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen (NRW) uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um, Kioske` handele.“

    Kontext „Lebensmittel“
    In seinem Schreiben hatte der BTWE unter anderem darauf hingewiesen, dass Tabakwaren unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ gehören und im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt werden. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    da

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    Das renommierte ifo-Institut hat seine Prognose für Deutschland für das laufende und das kommende Jahr neu berechnet. Wenig überraschend kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: „Die deutsche Wirtschaft schrumpft in diesem Jahr.“ Allerdings fällt das Szenario im Gegensatz zu anderen Visionen weniger dramatisch aus: Aufs Gesamtjahr betrachtet könnte, so das ifo, das Bruttoinlandsprodukt um 1,5 Prozent sinken, 2021 dann um 3,7 Prozent nach oben schießen. Klingt gut, hilft aber nicht dabei, dass Unternehmen und Bürger 2020 erst einmal überstehen müssen.

    Exponentieller Zuwachs
    Eine der großen Ungewissheiten ist derzeit der exponentielle Zuwachs der Corona-Erkrankten. Sie alle kennen das Märchen vom Bauern, dem Reis und dem indischen Kaiser Sessa. Der Monarch wollte einen Höfling belohnen. Dieser erbat sich ein Reiskorn für das erste Feld eines Schachspiels, danach jeweils die immer wieder verdoppelte Anzahl. Da Sessa keine exponentiellen Funktionen kannte, willigte er ein – und musste feststellen, dass aller Reis seines Reichs nicht ausreichte, um die Ehrenschuld zu begleichen. Und so ähnlich, fürchten manche Auguren, könnte es auch bei Corona zugehen. So erklärte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus jüngst, es habe 67 Tage gedauert, bis die ersten 100.000 Fälle bestätigt waren, elf Tage für die zweiten 100.000 und nur vier Tage für die dritten 100.000 Fälle. Dramatisch? Klingt so, ja. Nun hat jedoch ein Mediziner aus Mainz – nicht irgendeiner, sondern ein Professor mit zwei Doktortiteln von der Johannes-Gutenberg-Universität – sich zu Wort gemeldet. Kernaussage: „Es liegt in der Natur der Exponentialrechnungen, dass diese Rechnungen mit exponentiellen Fehlern behaftet sind. Wenn man sich bei den Eingangsbedingungen, mit denen die Formeln gespeist werden, ein bisschen irrt, enthält die Rechnung einen sich exponentiell fortpflanzenden Fehler.“ Er geht davon aus, dass die Situation – zumindest in Deutschland – handhabbar bleibt. Hoffen wir, dass er recht behält.

    Branche braucht klarere und eindeutige Vorgaben
    Für unsere Branche sind jedoch zeitnah andere Fragen entscheidend. Viele Händler wissen nicht, ob sie öffnen dürfen oder nicht. Über Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits gestern berichtet. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist der Tabakwaren-Einzelhandel zwar nicht ausdrücklich in den Ausnahmen genannt, laut BTWE haben jedoch Ordnungsämter einzelnen Händlern ausdrücklich erlaubt, Tabak und Lotto anzubieten. Da wäre es wünschenswert, wenn aus den Fachabteilungen klarere und eindeutige Vorgaben kämen.

    Kommen Sie gesund durch diese Wochen!

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)