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  • Staat muss Schwarzmarkt Riegel vorschieben

    WIESBADEN // Im Zuge der Neuregelung des Glücksspiels werden erstmals in Deutschland unter Auflagen auch Online-Casino-, Online-Poker- und Online-Automatenspiele erlaubt. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen, zeigt sich offen dafür.

    „Die für 1. Juli 2021 geplante Neufassung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags ist grundsätzlich zu begrüßen, hat doch die inkohärente bisherige Regelung einen Vollzug unmöglich gemacht und damit den Schwarzmarkt über Jahre ungehindert zum Blühen gebracht – zum Schaden der Spieler, des Gemeinwohls und des Steuerzahlers“, schreibt er im Vorwort des kürzlich veröffentlichten Geschäftsberichts der staatlichen Lotteriegesellschaft.

    Der Markt für Online-Spiele und -Casinos liegt bei geschätzt 30 Milliarden Euro Umsatz, der für Sportwetten im Internet bei zehn Milliarden Euro.

    Landeslotteriegesellschaften eine Chance geben
    Die Verbote dieser Angebote wertet Sundermann als „Schwarzmarktrealität, wenn rechtsfreie Räume – wie seit fast zwei Jahrzehnten in Deutschland – entstehen“. Deshalb sei es wichtig, auch diese Glücksspielsegmente in den geplanten Staatsvertrag einzubeziehen, sie reguliert zu öffnen und den Landeslotteriegesellschaften die Chance zu geben, ebenfalls hier tätig sein zu können.

    Dabei werde es sehr auf die Ausführungsgesetze ankommen und dass eine nationale Glücksspielaufsichtsbehörde diese regulierte Öffnung auch wirklich für alle reguliert durchsetzen kann und wird. „Ansonsten werden wir den Markt an illegale private Anbieter verlieren, die anders als die staatlichen Anbieter in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie alle durch mangelnden Vollzug existierende Spielräume zu Lasten der vom schnellen Glücksspiel für den Einzelnen ausgehenden Gefahren konsequent ausnutzen“, warnt Heinz-Georg Sundermann.

    Der Geschäftsführer von Lotto Hessen mahnt eindringlich: „Der Staat muss jetzt zeigen, dass er die Kraft hat, endlich entschieden gegen einen weiter wachsenden Schwarzmarkt vorzugehen, zugunsten all derjenigen, die auf ein legales staatliches Glücksspielangebot setzen und dies auch erwarten dürfen.“ vi

  • Lage bessert sich

    NÜRNBERG // Während im Mai jeder dritte Betrieb mit starken negativen Auswirkungen der Corona-Krise konfrontiert war, trifft dies mittlerweile nur noch für jeden fünften Betrieb zu.

    Wirtschaftlich Situation
    Das geht aus einer repräsentativen Befragung von Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich die wirtschaftliche Situation der Betriebe sehr deutlich gegenüber dem Höhepunkt der Krise im Frühjahr verbessert hat“, erklärt IAB-Forscher Jens Stegmaier.

    Negative Auswirkungen
    Für den Mai berichteten insgesamt 33 Prozent der Betriebe von starken negativen Auswirkungen, 23 Prozent von geringen negativen Auswirkungen, 37 Prozent von keinen oder ausgeglichenen Auswirkungen und sieben Prozent von überwiegend positiven Auswirkungen. Aktuell sprechen 21 Prozent der Betriebe von starken negativen Auswirkungen, 20 Prozent von geringen negativen Auswirkungen, 53 Prozent von keinen oder ausgeglichenen Auswirkungen und sieben Prozent von überwiegend positiven Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre Geschäftstätigkeit.

    Betriebe
    Von den im Mai stark negativ durch die Corona-Krise betroffenen Betrieben sind 49 Prozent weiterhin stark betroffen. 25 Prozent der im Mai stark negativ betroffenen Betriebe geben aktuell geringe negative Auswirkungen an, 23 Prozent keine oder gleichermaßen positive wie negative Auswirkungen und drei Prozent überwiegend positive Auswirkungen.

    Gastgewerbe
    Am heftigsten wurde das Gastgewerbe von der Corona-Krise getroffen: Im Mai lag der Anteil der Betriebe mit starken negativen Auswirkungen bei 78 Prozent und der Anteil mit geringen negativen Auswirkungen bei 17 Prozent. Aktuell sind 45 Prozent stark negativ betroffen und 17 Prozent gering negativ betroffen.

    Informations- und Kommunikationssektor
    Auf dem Informations- und Kommunikationssektor waren im Mai dagegen nur drei Prozent der Betriebe stark negativ betroffen. Gering negativ betroffen waren 25 Prozent. Aktuell sind fünf Prozent stark negativ und 29 Prozent gering negativ betroffen.

    Verarbeitende Gewerbe
    Das Verarbeitende Gewerbe liegt dazwischen: Für den Mai berichteten 37 Prozent der Betriebe von starken negativen und 28 Prozent von geringen negativen Auswirkungen. Aktuell sind 29 Prozent mit starken negativen Auswirkungen und 24 Prozent mit geringen negativen Auswirkungen konfrontiert.

    pi

  • Frischer Wind beim Klassiker

    STUTTGART // Im Frühherbst sorgt Lotto 6 aus 49 für frischen Wind: Mit der Ziehung am 23. September tritt ein neuer Gewinnplan in Kraft.

    Damit werde dem Wunsch vieler Tipper entsprochen, weiß Georg Wacker, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg und zugleich Vorsitzender des DLTB-Produktausschusses Lotto 6 aus 49.

    Zuversichtlicher Ausblick
    Wacker blickt trotz Corona-Krise zuversichtlich auf die Neuerungen. „Bewährtes verändert man nicht alle Tage – und wenn, dann behutsam“, betont er. Lotto 6 aus 49 sei mit einem jährlichen Einsatz von zuletzt 3,54 Milliarden Euro schließlich das Hauptprodukt des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), es mache fast die Hälfte aller Spieleinsätze aus. Ab 23. September kommt es zu einigen Neuerungen, vor allem mit dem Ziel, den sprichwörtlichen Sechser im Lotto noch attraktiver zu machen. Voraussetzung dafür ist eine Erhöhung des Spieleinsatzes. So kostet ein Lotto-Feld künftig 1,20 Euro. Die letzte Erhöhung hatte es im Mai 2013 gegeben. Der Einsatz stieg seinerzeit von 0,75 Euro auf 1 Euro. Zuvor war der Preis 14 Jahre lang stabil gewesen.

    Größere Jackpots
    Der höhere Einsatz bedeutet nicht nur größere Jackpots und attraktivere oberste Gewinnklassen, sondern gleichzeitig auch höhere Gewinne in den unteren Rängen. Beispielsweise gibt es statt der festen Summe von 5 Euro in Klasse 9 (2 Richtige + Superzahl) nun exakt 6 Euro. Auch für 4 Richtige, 5 Richtige und 5 Richtige mit Superzahl gilt eine Steigerung der theoretischen Gewinnquote um jeweils rund 20 Prozent. An den Gewinnchancen verändert sich nichts. Ebenso bleibt die Gewinnausschüttung der Spieleinsätze bei 50 Prozent. Der Traum, mit einem Sechser ohne Superzahl zum Millionär zu werden, erfülle sich künftig häufiger, heißt es. Denn der Ausschüttungsanteil im zweiten Rang steigt überproportional. Zusätzlich werden die Regeln zur Zwangsausschüttung geändert: Der Jackpot im Gewinnspiel wird, wenn er lange stehen geblieben ist, nicht mehr automatisch in der 13. Ziehung geleert, sondern unabhängig von der Laufzeit nach Erreichen der 45 Millionen Euro-Grenze.


    Annahmestellen profitieren

    „Der DLTB hat die Neuerungen im Dezember 2019 beschlossen. Damals waren die wirtschaftlichen Verwerfungen in keiner Weise vorauszusehen“, so Georg Wacker. Seither sei eine Vielzahl von Prozessen in Gang gekommen. Davon profitierten nicht zuletzt die Lotto-Annahmestellen.

    Lotto 6 aus 49 gibt es seit 1955. Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ist seit Anfang 2019 im DLTB verantwortlich für den Klassiker und die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6. Kernaufgabe im Produktausschuss ist, die Marken strategisch wie operativ zu führen und neue Impulse zu setzen.

    fnf

  • Lohnersatz zu hoch?

    BERLIN // Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung vor kurzem rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten.

    Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern vielmehr bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.


    Großzügigere Konditionen

    Anders als vom Bundestag beschlossen würden die Befragten ab dem vierten Monat kein höheres Kurzarbeitergeld gewähren als in den ersten drei Monaten. Anlässlich der Covid-19-Pandemie wurden in Deutschland die Konditionen beim Bezug von Kurzarbeitergeld großzügiger ausgestaltet.

    Ausnahmen
    Während das Kurzarbeitergeld bislang generell 60 Prozent des Nettolohns bei Beziehern ohne Kinder beziehungsweise 67 Prozent bei Beziehern mit Kindern betrug, erstattet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Umständen nun ab dem vierten Monat 70 / 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 / 87 Prozent des Nettoentgelts.

    Im Durchschnitt gaben die Teilnehmer der Umfrage in ihren Antworten an, eine Lohnersatzquote von knapp 70 Prozent des letzten Nettolohns sei angemessen.

    pi

  • Medienkonsum von Kindern

    HAMBURG / BERLIN // Junge Menschen lesen gerne Gedrucktes. Zu diesem Ergebnis kommt der „Kinder Medien Monitor 2020", der das Mediennutzungsverhalten vier- bis 13-jähriger Jungen und Mädchen untersucht.

    Laut der Studie lassen sich vier Mediennutzungstypen ausmachen:
    [bul]Die „Multis“ (19 Prozent): Sie sind ständig auf sämtlichen Medienplattformen und -kanälen unterwegs.
    [bul]Die „Klassischen“ (45 Prozent): Ihr Fokus beim Medienkonsum liegt auf dem laufenden Fernseh- und Radioprogramm, gelesen wird fast ausschließlich von Papier.
    [bul]Die „Zurückhaltenden“ (22 Prozent): Fernsehen und Zeitschriften sind in dieser Gruppe die Medien der Wahl, insgesamt ist die Nutzung allerdings weit unterdurchschnittlich.
    [bul]Die „Streamer“ (14 Prozent): Ihr Leben spielt sich vorwiegend in Internet-basierten Inhalten und Videos ab.

    Gelesen wird über alle Altersgruppen hinweg klassisch: 73 Prozent der Vier- bis 13-Jährigen lesen mindestens mehrmals pro Woche Bücher, Zeitschriften, Magazine oder Comics von Papier. Die in der Studie ausgewiesenen Magazine erreichen insgesamt 4,4 Millionen Kinder und mindestens auch 5,6 Millionen Elternteile.

    Der „Kinder Medien Monitor 2020" ist eine neue Studie, mit der die Verlage Egmont Ehapa, Gruner + Jahr, Panini, Spiegel und Zeit den Medienkonsum von Kindern – über alle Kanäle hinweg – erforschen. Die Untersuchung repräsentiert knapp 7,4 Millionen Kinder in Deutschland im Alter von vier bis 13 Jahren. Die Studie bietet zudem Einblicke in das Kommunikationsverhalten und das Markenbewusstsein der Kinder und beleuchtet die Medienakzeptanz der Eltern. red

  • Gemischte Bilanz bei Presse

    BERLIN // Die Corona-Pandemie hat für die Gesamtauflagen der einzelnen Printgattungen am deutschen Pressemarkt unterschiedliche Folgen: Für die Zeitungen sind bei den wöchentlich erscheinenden Titeln gestiegene Gesamtverkäufe zu verbuchen. Bei der Tagespresse werden die Verluste im Einzelverkauf und bei den Bordexemplaren durch eine weitgehend stabile Abo-Auflage abgefedert.

    Hingegen führen die Corona-bedingten Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens – die Schließung des Einzelhandels und dienstleistenden Gewerbes, die Einschränkungen der Mobilität zu Beginn der Haupturlaubszeit – bei den Publikumszeitschriften im Einzelverkauf, Lesezirkel-Vertrieb sowie im Absatz von Bordexemplaren zu deutlich gesunkenen Verkäufen, meldet die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).

    Tageszeitungen schwächer
    Die Tageszeitungen einschließlich der Sonntagsausgaben und Sonntagszeitungen verkauften im zweiten Quartal des laufenden Jahres den Angaben zufolge durchschnittlich pro Erscheinungstag 14,09 Millionen Exemplare und damit 7,62 Prozent weniger als im Vorjahr (2/2019: 15,25 Millionen Stück).

    Nach einem Auflagenminus zu Jahresbeginn verzeichnen die Wochenzeitungen im zurückliegenden Quartal einen merklichen Anstieg ihrer Gesamtverkäufe. Mit rund 1,64 Millionen abgesetzten Exemplaren steigern die wöchentlich erscheinenden Zeitungen ihre verkaufte Auflage im direkten Jahresvergleich um rund 2,2 Prozent (2/2019: rund 1,61 Millionen Stücke).

    Einbruch der Publikumspresse
    Die Publikumspresse liegt mit rund 58,71 Millionen Exemplaren um 27,96 Prozent unter dem Ergebnis des Vorjahres (2/2019: 81,49 Millionen Stück).
    pi

  • Für mehr Sicherheit

    BREMEN // Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, kennt wohl jeder, hat man doch gerade heutzutage bei Online-Käufen vor Abschluss der Bestellung zu bestätigen, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Sehr häufig wird dabei gemogelt. Dabei sind die AGB so wichtig.

    So manchem graust es vor dem „Kleingedruckten“, wie die AGB auch oft genannt werden, denn die drei Buchstaben stehen bei der Allgemeinheit für viel Text, juristischen Fachkram und endlos viele Paragrafen. Und mit Transparenz würden wohl die wenigsten die AGB in Verbindung bringen, dabei dienen die dort getroffenen Regelungen genau diesem Zweck. Sie sollen beiden Vertragspartnern Sicherheit darüber geben, zu welchen Bedingungen, für beide Seiten gleichermaßen bindend, sie einen Vertrag miteinander eingehen. „Es ist für mich unverständlich“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, „dass es immer noch Unternehmer gibt, die auf solch ein solides ‚Vertragsfundament‘ verzichten, zumal eigene, individuelle AGB in der Regel ja nur einmal formuliert werden müssen und dann immer wieder Anwendung finden.“

    Strenge Vorschriften
    Nicht jeder mag Regeln, Bedingungen oder Vorschriften, weil sie vielleicht einengen oder zu bevormunden scheinen. Im gesellschaftlichen Miteinander, im Straßenverkehr oder im Geschäftsleben geht es aber nicht ohne Vereinbarungen, an die sich alle zu halten haben, damit möglichst niemand zu Schaden kommt. Regelungen, die in den AGB getroffen werden, sind ebenfalls dazu da, die Geschäftspartner vor Schaden zu schützen und Geschäftsabschlüsse zu vereinfachen. Sind die Bedingungen eines Geschäftsabschlusses für beide Seiten klar und eindeutig definiert und gleichermaßen für beide Seiten bindend, weiß jeder, worauf er sich mit seiner Unterschrift einlässt. AGB vereinfachen und regeln darüber hinaus immer wiederkehrende Abläufe im unternehmerischen Alltag, damit diese nicht bei jedem Geschäftsabschluss aufs Neue verhandelt und schriftlich festgehalten werden müssen.

    Eigene Modalitäten
    Der Unternehmer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, wie er die Geschäftsabwicklung gerne hätte und was etwa für die Zahlungsmodalitäten, die Lieferzeit, die Versicherung oder den Leistungsumfang bei beispielsweise der Verpackung oder dem Transport gelten soll. Auf die Vorgabe solcher klaren „Ansagen“ sollte kein Unternehmer verzichten – nicht nur seinen Kunden, sondern auch sich selbst zuliebe. Klarheit schafft Sicherheit auf beiden Seiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragrafen 305 fortfolgende das Recht der AGB.

    Spezielle Formulierungen
    „Oder am besten noch formulieren lassen“, so Drumanns Apell. „Heutzutage wird für alle möglichen Fragen das Internet bemüht. Dort gibt es unzählige AGB, die man sich herunterladen könnte. Davon ist aber dringend abzuraten, denn kaum ein Geschäft gleicht dem anderen. Eine Schreinerei zum Beispiel hat mit Sicherheit andere Geschäftsabläufe als eine Brauerei oder gar ein Zahnlabor. Auch von freundlich gemeinten Angeboten der Unternehmerkollegen, doch deren AGB einfach zu übernehmen, sollte man – abgesehen von möglichen Urheberrechtsverletzungen – Abstand nehmen. Wohl jeder Unternehmer ist stolz auf ein Alleinstellungsmerkmal seines Unternehmens am Markt, und dem sollte durch eigene individuelle AGB Rechnung getragen werden.“

    Anwaltliche Beratung
    Das eigene Unternehmen sollte es einem wert sein, sich einmalig von einem Anwalt speziell auf das eigene Unternehmen zugeschnittene AGB formulieren zu lassen. Die Kosten dafür können im Vorfeld erfragt werden, bewegen sich aber in der Regel noch im dreistelligen Euro(netto)bereich. Für die von ihm erstellten Klauseln haftet ein Anwalt zudem in Bezug auf Wirksamkeit und Abmahnsicherheit. Hat man bereits eigene individuelle AGB, kann eine gelegentliche Überprüfung in Hinblick auf eine eventuell nötige Aktualisierung nicht schaden.

    red

  • Arbeitsmarkt relativ stabil

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Juni gegenüber dem Vormonat um 0,8 Punkte gestiegen. Nach dem Absturz im April ist das der zweite Anstieg in Folge. Allerdings weist der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit 94,6 Punkten noch immer einen niedrigen Wert aus.

    Erwartungen
    „Die Erwartungen der Arbeitsagenturen hellen sich langsam wieder auf“, sagt Enzo Weber vom IAB. Während Vorlaufindikatoren für die künftige Entwicklung wieder stiegen, habe die Arbeitsmarktentwicklung selbst die Talsohle noch nicht erreicht. So liegt die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers mit einem Anstieg von 1,1 Zählern auf 93,8 Punkte noch immer deutlich unter der neutralen Marke von 100. Dies gilt auch für die Beschäftigungskomponente, die mit einem Plus von 0,4 Punkten im Juni 95,3 Punkte erreicht.

    Arbeitsmarkt
    Damit seien kurzfristig weitere Verschlechterungen bei Arbeitslosigkeit und Beschäftigung zu erwarten, so Weber. Das Tempo verlangsame sich jedoch. „Angesichts der schwersten Rezession der Nachkriegsgeschichte bleibt die Arbeitsmarktentwicklung noch vergleichsweise robust, auch durch Kurzarbeit“, erklärt Weber. Die Herausforderung liege in einer nachhaltigen Trendwende: „Der Arbeitsmarkt muss aus der Krise gebracht werden, bevor schlechte Jobchancen für Arbeitslose und Berufseinsteiger zu bleibenden Nachteilen führen.“

    Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit dem November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Börse spiegelt die Erwartungen der Marktteilnehmer für die Zukunft wider. Und die können so schlecht nicht sein. Wie anders ist es zu erklären, dass etwa der Dax auf Monatssicht fast zwölf Prozent im Plus liegt?! Der MDax schaffte sogar einen Zuwachs um 14,4 Prozent; auf Jahressicht liegt der Index der zweiten Garde sogar ebenfalls schon wieder im Plus.

    Hoffnung
    Hoffnung macht auch der Ifo-Geschäftsklimaindex, der für Mai von 74,2 auf 79,5 Zähler stieg. Fazit der Wirtschaftsforscher: „Die deutsche Wirtschaft sieht wieder Licht am Ende des Tunnels.“ Ökonomen warnen allerdings davor, zu früh Entwarnung zu geben – eine „zweite Welle“ könnte zu einem sehr schweren Rückschlag führen. Ab dem dritten Quartal dürfte – ohne erneuten Lockdown – das Bruttoinlandsprodukt wieder deutlich anziehen.

    Konsumklima
    Nicht ganz so gut ist die Kauflaune der Deutschen. Das GfK-Konsumklima für Juni liegt bei -18,9 Punkten – zwar klar im negativen Bereich, aber 4,2 Zähler höher als im Monat zuvor. Laut GfK ist der aktuelle Wert aber immer noch der zweitniedrigste je in Deutschland gemessene. Vor allem die Angst vor dem Verlust des eigenen Jobs, verbunden mit Einkommenseinbußen, bremst die Stimmung. Darauf müssten sich Händler und Hersteller weiterhin einstellen, teilte das Marktforschungsunternehmen mit.

    Ich halte es mit den Börsianern und setze auf eine glückliche Zukunft. Lassen Sie uns die Daumen drücken – und bis dahin das Beste aus der aktuellen Situation machen.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Immer weniger Versicherte

    NÜRNBERG // Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Freiwillig versichert
    Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145 000 auf 74 000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang neu abgeschlossener Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19 000 im Jahr 2013 auf knapp 3000 im Jahr 2019 zurück.

    Konditionen nicht attraktiv
    Viele Gründer gaben in einer IAB-Befragung an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht bräuchten, da die Selbstständigkeit nicht scheitern werde oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden würden – eine Einschätzung, die durch die aktuelle Situation widerlegt werden könnte. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, während der sie sich nach Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

    nh