Schlagwort: E

  • Auch VdeH wehrt sich gegen den WHO-Bericht

    BERLIN // Auch der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) wehrt sich gegen den WHO-Bericht. Man habe, heißt es in verschiedenen Medienkanälen, sich 2019 verpflichtet, auf Werbung mit Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, zu verzichten.

    Die WHO hatte in dem Papier der Industrie vorgeworfen, E-Zigaretten in bunten Farben und mit Comicfiguren ähnlich wie Spielwaren zu vermarkten. Auch seien unter den Liquids mit Aromen wie Bonbon oder Vanilleeis, die laut WHO auf Minderjährige zielten.

    Zielgruppe erwachsene Verbraucher
    Der VdeH betont, dass die Zielgruppe ganz klar aus erwachsenen Verbrauchern besteht, die ihren Tabakkonsum reduzieren oder ganz einstellen wollten. Auch mit Aromen wie Vanilleeis richte sich die Industrie an Erwachsene, so der VdeH. Sie hätten „eine Vorliebe für fruchtige und süße Aromen“.

    Andererseits gebe es hierzulande Influencer, die trotz eines in Deutschland geltenden Werbeverbots E-Zigaretten anpriesen. Man distanziere sich deutlich davon und sei bereits mehrfach juristisch gegen Akteure, die sich nicht an geltendes Recht gehalten hätten, vorgegangen. „Wir fordern von den Behörden und Plattformbetreibern ein stärkeres Durchsetzen des Werbeverbots“, heißt es aus Berlin.

    Wachsender Schwarzmarkt
    Der VdeH kritisiert zudem die Art der deutschen Gesetzgebung, die zu einem großen Schwarzmarkt geführt habe. Im VdeH geht man davon aus, dass die Hälfte aller E-Zigaretten außerhalb des Fachhandels und somit häufig auch außerhalb jeglicher Konformität verkauft werde. red

  • „Aus der Luft gegriffen“

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) wehrt sich entschieden gegen die Kritik der Weltgesundheitsorganisation. Die WHO schreibt in einem Bericht, die Produzenten wollten Kinder mit E-Produkten so jung wie möglich süchtig machen.

    „Der WHO-Bericht ist eine Kampagnenschrift und hat mit einer seriösen wissenschaftlichen Untersuchung der Ursachen für die Dampferprävalenz bei unter 18-Jährigen nichts zu tun“, teilt man im Verband mit. Aus gutem Grund habe der BVTE schon vor Jahren Werbestandards für E-Zigaretten erlassen, die ein besonders hohes Jugendschutzniveau beim Dampfen festlegen. Insofern seien die Vorwürfe der WHO bezüglich der seriösen Hersteller in Deutschland völlig aus der Luft gegriffen.

    "Versagen des Staats"
    „Wir erleben leider dennoch gerade in einigen größeren Städten ein Staatsversagen. So gelangen besonders E-Zigaretten immer wieder in die Hände von Minderjährigen,“ sagte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke in Berlin. E-Zigaretten – egal ob nikotinhaltig oder nikotinfrei – dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

    Zudem sind die Produkte, die häufig aus dem Ausland stammen, oftmals nicht einmal mit einer Umverpackung mit Steuerbanderole versehen, haben zu hohe Nikotingehalte oder entsprechen wegen des Verstoßes gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten nicht den deutschen Produktregulierungsvorschriften.

    Zu wenige Straftaten geahndet
    „Um es klar zu sagen: Kinder und Jugendliche sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel, dass vor allem mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50 000 Euro durchgesetzt werden muss,“ forderte Mücke. Nur in wenigen Fällen werden Verstöße mit hohen Bußgeldern belegt. Verdeckte Testkäufe sind bei vielen Ordnungs- und Überwachungsbehörden noch viel zu selten.

    BVTE fordert Meldeportal für Verstöße
    Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern und für eine effektive Rechtsdurchsetzung zu sorgen, schlägt der BVTE daher erneut ein bundesweites Meldeportal für Verstöße gegen die Vorschriften vor. Jedermann soll den zuständigen Behörden damit, auf Wunsch auch anonym, einen Hinweis geben können, wenn ein Händler an Minderjährige oder nicht verkehrsfähige Produkte verkauft. Zudem sollte in der behördlichen Praxis der Bußgeldrahmen von 50 000 Euro häufiger ausgeschöpft werden. Gewinne aus dem Verkauf an Minderjährige und von illegalen Produkten müssen abgeschöpft werden.

    „Einzelne schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Dem muss der Staat endlich aktiv entgegentreten,“ fordert der BVTE. Der Branchenverband engagiert sich selbst seit Jahren für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für die Kassenzone und den Eingang der Geschäfte sind bisher vom BVTE versandt worden. Auch können Beschäftigte des Handels unter jugendschutz-handel.de über die preisgekrönte Online-Schulung einen zertifizierten Lehrgang absolvieren. vi

  • „E-Branche fair regulieren!“

    Was macht die InterTabac für Sie zu einem unverzichtbaren Ereignis?
    Philip Drögemüller: Seit mittlerweile 14 Jahren sind Händler und Hersteller der E-Zigarettenbranche als Aussteller auf der InterTabac vertreten. Die Messe hat sich in der Zeit zum wichtigsten Termin des Jahres entwickelt. Und seit der Gründung unseres Verbands sind wir dabei. An unserem Stand geben wir allen Interessenten einen Einblick in unser Engagement, klären über anstehende poli­tische Entwicklungen der E-Zigaretten-Regulierung auf und nehmen wichtige Anregungen für unsere Verbandsarbeit mit. Außerdem ist die InterTabac für uns eine äußerst gute Gelegenheit zum Austausch mit unseren Mitgliedern.

    Welche Entwicklung hat die InterTabac Ihrer Meinung nach mitgeprägt?
    Drögemüller: Für die internationale E-Zigarettenbranche ist der Besuch der InterTabac obligatorisch. Im Rahmen der Messe sind bereits wichtige internationale Kooperationen gestartet worden. So wie im vergangenen Jahr, als die vier großen Verbände IEVA, ECCC, UKVIA und VTA in Dortmund die Global Vape Alliance-Vereinbarung unterzeichnet und damit ein gemeinsames Zeichen der Verantwortung der Industrie für die Themen Jugendschutz und Verbrauchersicherheit gesetzt haben. Die InterTabac bietet einen professionell organisierten Rahmen für alle Veranstaltungen, die parallel zur Messe stattfinden.

    Wie kann die Branche der zunehmenden Regulierung und vermehrten Verboten begegnen?
    Drögemüller: Es ist von größter Bedeutung, dass sich die einzelnen nationalen Verbände in der Ausrichtung ihres politischen Engagements miteinander abstimmen. Der europäische Verband IEVA vertritt das Interesse der zwölf größten europäischen Verbände und kann dadurch gegenüber der EU mit einer starken Stimme und großem Rückhalt der europäischen Industrie auftreten. Hinzu kommen die internationalen Verbandskooperationen, die sehr hilfreich bei der Abstimmung der politischen Strategien sind. Nur so können wir gemeinsam dafür sorgen, dass die E-Zigarettenbranche fair reguliert wird. 

    vi

  • Irland will Mindestalter anheben

    DUBLIN // Irland hat beschlossen, das Mindestalter für den Kauf von Zigaretten von 18 auf 21 Jahre anzuheben. Das irische Kabinett hat Medienberichten zufolge diese Maßnahme vor kurzem verabschiedet. Damit wäre Irland das erste EU-Land, das eine entsprechende Entscheidung fällt.

    Derzeit rauchen laut Angaben 18 Prozent der irischen Bevölkerung über 15 Jahre. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Raucherquote bei Erwachsenen auf weniger als fünf Prozent zu senken. Die Regierung hofft, dass durch die Anhebung des Mindestalters der Kauf von Tabakprodukten durch junge Menschen eingeschränkt wird.

    Keine Änderung bei Einweg-E-Zigaretten
    Der neue Vorschlag betrifft nicht Personen, die derzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt sind. Darüber hinaus wird sich der Gesetzentwurf nicht auf das gesetzliche Mindestalter für den Verkauf von nikotinhaltigen Produkten oder Einweg-E-Zigaretten (Vapes) auswirken. Seit Dezember ist der Verkauf von Vapes an unter 18-Jährige verboten, und derzeit gibt es keinen Vorschlag, dieses Verbot auf das Alter von 21 Jahren auszudehnen.

    Die Regierung betonte, dass vorläufige Rechtsgutachten darauf hindeuten, dass Irland aufgrund der EU-Binnenmarktregeln und der Tabakrichtlinie keine Politik der „rauchfreien Generation“ verfolgen kann, wie sie in anderen Ländern vorgeschlagen wurde. 

    red

  • Arbeitsmarkt fester

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer zeigt seit November 2023 tendenzielle Verbesserungen. Mit einem Anstieg um 0,2 Punkte im April liegt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aktuell bei 100,7 Punkten.

    Positiver Bereich
    Das European Labour Market Barometer legte im April zum dritten Mal in Folge zu. Es stieg um 0,2 auf 100,5 Punkte und festigte sich damit im positiven Bereich. Beide Komponenten des Arbeitsmarkt-Frühindikators des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des IAB legten im April zu. „Die Wirtschaft in Europa kämpft sich aus der Flaute. Die Stimmung unter den Europäischen Arbeitsmarktservices ist auf dem Weg nach oben“, heißt es dazu vom IAB.

    red

  • Plastikgeld bleibt bei Verbrauchern beliebt

    KÖLN // Die Barzahler in Deutschland haben laut EHI ihre Gewohnheiten in den Corona-Jahren deutlich verändert und sind auch nach der Pandemie größtenteils dabeigeblieben. Sie zahlen weiter am liebsten mit Karte – und zwar mit der Girocard.

    Der Anteil des Bargelds am inflationsbedingt stark gewachsenen Gesamtumsatz im deutschen Einzelhandel (465 auf 485 Milliarden Euro) sinkt 2023 um weitere zwei Prozentpunkte im Vergleich zu 2022 auf 35,5 Prozent. Gut 172 Milliarden Euro wurden an den Kassen bar bezahlt. Der Umsatz mit Karte hingegen macht nun 61,8 Prozent aus. Nur noch 2,1 Prozent entfallen auf den Rechnungs- beziehungsweise Finanzkauf, der Rest auf sonstige Methoden wie Gutscheine.

    Beim Plastikgeld hat eine Karte klar die Nase vorn. Die Girocard liegt mit 42,4 Prozent des Gesamtumsatzes deutlich vor Kreditkarten im klassischen Sinne (8,6 Prozent) und deren neuen Debitvarianten (4,1 Prozent). red

  • Bis Jahresende umstellen

    ESSEN // „Ab 2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Das heißt, dass man die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen erhält“, erklärt Steuerberater Roland Franz. Nach derzeitigem Stand sind von der Regelung alle umsatzsteuerpflichtigen Betriebe in Deutschland betroffen. Die Planungen der Bundesregierung sehen vor, die E-Rechnungspflicht in einem ersten Schritt für inländische Rechnungen zwischen den Unternehmen zum 1. Januar 2025 einzuführen.

    Einheitliches elektronisches Einzelumsatz-Meldeverfahren
    „In einem zweiten Schritt will die Bundesregierung ein bundesweit einheitliches elektronisches Einzelumsatz-Meldeverfahren beziehungsweise ein Meldesystem einführen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen und um eine stärkere Digitalisierung des Steuerverfahrens zu erreichen“, erklärt Roland Franz von der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Der Experte fährt fort: „Das Meldesystem, das das Erstellen, Prüfen und Weiterleiten von Rechnungen ermöglichen soll, basiert auf einer Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.“

    Die Bundesregierung plant daher als Starttermin für die E-Rechnungspflicht bereits den Jahreswechsel. Ab dem Zeitpunkt müssen nach den Plänen alle Firmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen; für die Erstellung und den Versand von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe nach den aktuellen Plänen zwei Jahre mehr Zeit erhalten und somit spätestens ab Januar 2027 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden dürfen.

    Was ist eine E-Rechnung?
    Was ist eine E-Rechnung? Als E-Rechnung werden die entsprechenden Informationen elektronisch übermittelt und automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgängige digitale Bearbeitung vom Erstellen der Rechnung bis zur Zahlung der erhobenen Beträge möglich. Eine E-Rechnung stellt den kompletten Inhalt – anstatt auf Papier oder in einer Bilddatei wie einem PDF-Dokument in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar.

    Eine PDF-Rechnung wird in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen. Es handelt sich jedoch um eine digitale und bildliche Rechnung, die kein automatisches und elektronisches Verarbeiten ermöglicht und somit keine E-Rechnung darstellt.

    Frühzeitig mit dem Thema E-Rechnung zu beschäftigen
    Franz empfiehlt, sich frühzeitig mit dem Thema E-Rechnung zu beschäftigen und möglichst schnell mit dem Umstellen der Prozesse zu beginnen. Der Steuerberater geht ins Detail: „Dafür benötigt man eine geeignete Software und eine entsprechende technische Infrastruktur. Die neuen Regularien des Gesetzgebers unterstreichen nochmals die gestiegene Wichtigkeit der Kontrolle IT-gestützter Prozesse und der im Unternehmen eingesetzten Verfahren sowie Systeme zum Erstellen und Weiterleiten und zum Empfang von Rechnungen.“

    Außerdem seien Software-Systeme zur revisionssicheren Speicherung der digitalen Belege und Datensätze zwingend erforderlich, zum Beispiel für das Dokumentenmanagement, erklärt Franz.

    Vorteile für Firmen
    Vorteile haben diejenigen Firmen, die bereits Leistungsbeziehungen zu öffentlichen Verwaltungen haben, da dort die E-Rechnungspflicht bereits umgesetzt wurde. Werden bereits E-Rechnungen mit entsprechenden Systemen erstellt, kann beim weiteren Umstellen darauf aufgebaut werden.

    Im Hinblick auf das zukünftige digitale Meldesystem der Finanzverwaltung ist besonders der digitale Belegaustausch mit dem Steuerberater eine wesentliche Voraussetzung, um der Meldepflicht nachkommen zu können.

    Dabei gelte es zu bedenken, so Franz, dass die Digitalisierung der Rechnungsprozesse und ein Realisieren der weiteren erforderlichen Prozesse nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. „Das erfordert Zeit und Know-how.“

    Wirtschaftliche Vorteile
    Der Umstieg bringt für die Unternehmen zahlreiche wirtschaftliche Vorteile mit sich, denn durch die Digitalisierung der Rechnungsverarbeitung lassen sich Prozesse verbessern, beschleunigen und kostengünstiger gestalten, zum Beispiel:
    [bul]Sinkende Kosten durch den Wegfall von Rechnungsdruck, Papier, Briefumschläge und Porto,
    [bul]Ersparnis von Zeit, Versand- und Personalkosten,
    [bul]frühzeitiger Zahlungseingang im Unternehmen möglich, da die Rechnung früher beim Kunden eingeht und schneller bearbeitet werden kann,

    [bul]Reduzierung von Eingabefehlern,
    [bul]Vereinfachung der Archivierung und

    [bul]ein geringerer Papierverbrauch. 

    red

  • Besserer Jugendschutz

    BERLIN // Im Rahmen des kontinuierlichen Engagements, einen umfassenden Jugendschutz zu gewährleisten, hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) über seine [link|https://vd-eh.de/jugendschutz/]neueste Initiative [/link]informiert.

    Flyer für den Einzelhandel
    Der Verband hat Aufkleber, ein digitales Logo und einen Flyer entwickelt, die speziell für Einzelhändler konzipiert sind. Mit der Aktion zielt der VdeH darauf ab, den Verkauf von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren auch über die Grenzen der Mitglieder des Verbands hinaus konsequent zu unterbinden.

    „Wir sind überzeugt, dass der Fachhandel als Vorreiter und Vorbild für funktionierenden Jugendschutz durch gemeinsames Handeln damit einen wichtigen Beitrag leisten und damit das langjährige verantwortungsvolle Geschäftsgebaren unserer Mitglieder und der Branche erneut unterstreichen kann“, kommentiert VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland die Aktion.

    Jugendschutz geht vor
    Mit der Kampagne soll das Bewusstsein für die gesetzlichen Bestimmungen geschärft werden. Der Verband möchte an die Bedeutung des Jugendschutzes erinnern und ein Signal der besonderen Verantwortung in die Politik senden. Die Aufkleber werden gut sichtbar in den Verkaufsstellen an der Eingangstür, an Schaufenstern und in den Geschäften angebracht, um ein klares Zeichen zu setzen.

    vi

  • Arbeitsmarkt wackelt

    NÜRNBERG // Der Früh­indikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat seine trendmäßige Verbesserung im März fortgesetzt.

    Das IAB-Arbeitsmarktbarometer kletterte um 0,4 Zähler auf 100,6 Punkte und erreichte damit den höchsten Stand seit August 2023. Das „European Labour Market“-Barometer stieg ebenfalls und zeigt erstmals seit Sommer 2023 wieder eine positive Entwicklung.

    Stabiler Arbeitsmarkt
    „Eine Entlassungswelle gibt es nicht. Der stabile Arbeitsmarkt sichert die Einkommen und bewahrt die Volkswirtschaft damit vor einer ausgeprägten Rezession. Aber mehr eben auch nicht“, berichtet Enzo Weber vom IAB.

    Dagegen bleibt der Ausblick für die Arbeitslosigkeit weiterhin negativ, auch wenn die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Punkte auf 98,1 Punkte leicht gestiegen ist. „Die Signale verbessern sich, aber kurzfristig werden die Arbeitslosenzahlen weiter steigen“, erklärt Weber abschließend.

    pi

  • Aromenverbot schadet nur

    BERLIN // Eine Branchenumfrage des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) mit über 800 Teilnehmern zeigt: Fruchtaromen sind mit großem Abstand die meistverkauften Geschmacksvarianten im deutschen E-Zigarettenhandel. Rund 87 Prozent der Händler verkaufen überwiegend Frucht-Liquids wie Erdbeer, Apfel, Mango und so fort. Reine Tabakaromen werden lediglich von drei Prozent der E-Zigarettennutzer verwendet.

    Philip Drögemüller, Geschäftsführer des BfTG: „Die weit überwiegende Zahl der E-Zigarettennutzer sind ehemalige Raucher. Es hat sich gezeigt, dass Nutzer deutlich seltener rückfällig werden, wenn sie Frucht- statt Tabakaromen verwenden.”

    Schwarzhandel droht
    Weitere Ergebnisse der Umfrage: 95 Prozent der Befragten sind sicher, dass Aromen eine äußerst wichtige Rolle für E-Zigarettenkonsumenten spielen. Für 84 Prozent der Teilnehmer steht fest, dass die Verbraucher sich bei einem Verbot die Aromen auf anderen Wegen als dem legalen Handel besorgen würden, und nahezu die gleiche Menge (83 Prozent) geht davon aus, dass ein Verbot den illegalen Handel aufkommen lassen würde.

    Auch eine 2021 im Magazin „Addiction Behaviors” veröffentlichte kanadische Studie zeigt die Auswirkung von Aromenverboten: 82 Prozent der befragten Nutzer sind gegen die Maßnahme des Gesetzgebers. Jeder Sechste würde wieder mit dem Rauchen anfangen. Weniger als ein Drittel (28,8 Prozent) würden sich mit den dann noch erhält‧lichen Aromen begnügen. Fast genauso viele (28,3 Prozent) sagen, sie würden sich ihre Geschmackssorten dann auf einem anderen Weg besorgen.

    Zurück zur Zigarette
    Drögemüller: „Verbote von E-Zigarettenaromen hätten sehr negative Konsequenzen für die Gesundheitspolitik. Eine größere Gruppe der auf E-Zigaretten umgestiegenen Raucher würden wieder zur Tabakzigarette zurückkehren. Und für viele der über 20 Millionen Raucher in Deutschland würde ein entscheidender Umstiegsanreiz wegfallen.”

    Auch der Zoll in Deutschland hatte im vergangenen Jahr Einschätzungen zum Zusammenhang von Aromenverboten und illegalem Handel abgegeben: „Ein Aromenverbot wird den Schwarzmarkt befeuern, denn die Verbraucher werden auf ihre Produkte nicht verzichten wollen“. vi