Schlagwort: EU

  • Deutschland-Start für Juul

    MAINZ // Die US-amerikanische E-Zigarette Juul kommt offenbar in Kürze auch auf den deutschen Markt.

    Nach DTZ-Informationen ist der Launch für Mitte Dezember geplant. Juul ist mit mehr als 70 Prozent Anteil Marktführer in den USA, insgesamt sorgt die erst seit 2015 verfügbare E-Zigarette für umgerechnet eine Milliarde Euro Umsatz. Bislang hatte der Hersteller gezögert, seine Produkte in der Europäischen Union anzubieten.

    Grund: Die Liquids sind mit bis zu 50 Milligramm Nikotin je Milliliter zu hoch dosiert.

    red

    (DTZ 44/18)

  • „Verhältnismäßigkeit wahren“

    MAINZ // Obwohl die Koalition in Berlin derzeit vor allem mit sich selbst zu tun hat, gibt es laufende Gesetzesinitiativen, etwa das Rauchverbot im Auto. DTZ sprach darüber mit Rechtsanwalt Markus Mingers.

    Herr Mingers, wie ist der aktuelle Stand in Sachen „Rauchverbot im Auto“ und worum geht es genau?

    Markus Mingers: Nichtraucher sind in Autos häufig dem Passivrauchen ausgesetzt, was besonders für Kinder und Schwangere sehr schädlich sein kann. Dennoch existiert zurzeit in Deutschland kein Rauchverbot im Auto. Ein solches Gesetz steht jedoch nun zur Debatte und wird aktuell diskutiert.

    Prescht die Bundesrepublik da vor?
    Mingers: Nein, andere Länder sind uns voraus, und es gilt in vielen Staaten dieser Erde bereits ein Rauchverbot am Steuer, wenn Kinder und Schwangere mitfahren, zum Beispiel in Österreich und Frankreich.

    Soll das bundesweit gelten? Eigentlich sind doch für Rauchverbote die Bundesländer zuständig …
    Mingers: Die Gesundheitsministerkonferenz hat in einem Beschluss dazu aufgefordert, dass die Bundesregierung sich mit einem bundesweiten Rauchverbot in Autos auseinandersetzt, sofern schutzbedürftige Personen sich darin befinden. Inwiefern dies auf bundesweiter Ebene umgesetzt werden kann und zulässig ist, soll nun diskutiert werden.

    Darf denn der Gesetzgeber in einen solch privaten Raum wie das eigene Auto eingreifen?
    Mingers: Grundsätzlich ist es so, dass das Rauchen auch grundgesetzlich geschützt ist, nämlich nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, allgemeine Handlungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings ist ebenfalls in diesem Absatz festgelegt, dass jeder sich nur soweit entfalten darf, wie Rechte anderer nicht verletzt werden, keine Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz vorliegen. Das Grundgesetz garantiert dabei jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Warum dann eine Regelung ausgerechnet im Auto?
    Mingers: Im Auto stoßen diese Rechte bei Rauchern und Nichtrauchern, Schwangeren sowie Kindern aufeinander. Schwangere und Kinder haben dabei ein Recht darauf, nicht durch Passivrauchen gesundheitlich geschädigt zu werden. Hier wird zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit zugunsten von Schwangeren und Kindern entschieden, was wiederum ein Eingreifen in die Privatsphäre legitimiert. Ein allgemeines Rauchverbot im Auto auszusprechen ist allerdings problematisch, da hier der Eingriff in die Privatsphäre zu weitgreifend wäre.

    Müssten nicht mit der gleichen Begründung auch Rauchverbote für Haushalte mit Kindern ausgesprochen werden?
    Mingers: Beim Rauchen in den eigenen vier Wänden gilt es nicht nur, die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu beachten, sondern auch Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Wohnung für unverletzlich erklärt. Allerdings …


    Könnte ein Rauchverbot kommen?

    Mingers: Auch in einer Wohnung dürften zur Abwehr schwerer Nachteile Einschränkungen erfolgen. Es ist also nicht direkt ausgeschlossen, dass im Zuge des Schutzes der Gesundheit auch innerhalb von Wohnungen das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen verboten wird beziehungsweise verboten werden kann. Die wichtigste Schranke ist hier aber die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des einschränkenden Gesetzes und der einschränkenden Maßnahme, also eines Rauchverbotes.


    Es geht also um das Kindeswohl.

    Mingers: Genau, denn die Erziehung beziehungsweise Pflege der Kinder stellt ein Grundrecht der Eltern dar. Demnach müsste auch hier immer eine Einzelfallabwägung erfolgen und die konkrete Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen werden, um überhaupt über solch ein Verbot nachdenken zu können. Der Aufenthalt einer Schwangeren in einer „Raucherwohnung“ spiegelt wiederum die allgemeine Handlungsfreiheit der Schwangeren selbst wider.

    Inwiefern hat das Thema Jugendschutz grundsätzlich Vorrang vor anderen Rechten?
    Mingers: Grundsätzlich ist der Jugend- und Kinderschutz auch in der Verfassung verankert, einen eindeutigen Vorrang gibt es nicht. So besagt etwa Artikel 5 Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend …“ und in Artikel 6 Absatz 2, heißt es: „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

    Im Klartext: Eltern müssen ihrem Auftrag, für ihre Kinder zu sorgen, nachkommen?
    Mingers: Oder positiver formuliert: Das Grundgesetz gewährleistet das Recht, Entwicklung und Lebensverhältnisse des Kindes zu bestimmen – sowohl was das körperliche Wohl als auch die geistige und seelische Entwicklung des Kindes betrifft.

    Die Folge für Rauchverbote?
    Mingers: Dies bedeutet, dass eine staatliche Einmischung in die Erziehung erst erfolgen kann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das Wohnen in einer „Raucherwohnung“ dürfte nicht ausreichen, da im Einzelfall betrachtet werden müsste, ob das Kindeswohl betroffen ist.


    max

    (DTZ 44718)

  • „With a little help …“

    GENF // Mission impossible? In dem Hollywood-Streifen turnt Tom Cruise durch ein Geflecht aus Laser-Strahlen. Jetzt hat Philip Morris diese Szene nachgestellt.

    Eine junge Frau muss eine Hand erreichen, in die sie ihr Feuerzeug legt. Umgerechnet rund 2,3 Millionen Euro lässt sich der Konzern seine neue [link|https://goo.gl/ZRRMBZ] Kampagne[/link] zum Umstieg auf den Tabakerhitzer Iqos angeblich kosten. Motto: „Smoke-free with a little help from your friends.“

    red
    (DTZ 43/18)

  • Lutschen oder kauen?

    MÜNCHEN // Mit einer Vorlage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in Sachen Kautabak hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) auseinandergesetzt. Das Urteil der Luxemburger: Als Kautabak gilt nur der Tabak, bei dem die Inhaltsstoffe durch Kauen freigesetzt werden. Ein Lutschen sei nicht ausreichend.

    Hintergrund: Die Stadt Kempten hatte einem Tabakvertrieb verboten, zwei bestimmte Produkte zu verkaufen. Das Unternehmen klagte. Und da es sich um eine Frage europäischen Rechts handelt, landete der Fall schließlich vor dem EuGH.

    Nach europäischem Recht ist Kautabak erlaubt; andere Tabakformen zum oralen Gebrauch sind dagegen verboten. Typisches Beispiel: Snus. Die Tabakpäckchen werden meist zwischen Zahnfleisch und Wange gedrückt und entwickeln dort ihre Wirkung. Snus darf in Schweden vertrieben werden, in der Europäischen Union nicht.

    Der Streit, in dem die höchsten europäischen Richter jetzt entschieden haben, muss nun in Bayern weiter verhandelt werden. Dort muss die Justiz klären, ob es sich bei den fraglichen Produkten tatsächlich um – erlaubten – Kautabak handelt.

    red

    (DTZ 43/18)

  • Konsumenten binden

    MAINZ // „Schwache Marken machen Kundenwerbung, für starke Marken machen Kunden Werbung.“ So lautet ein altes Marketing-Credo. Tatsächlich sorgen starke Marken für Ansehen, Arbeitskräfte, Kreditwürdigkeit und Loyalität. Konsumenten und Mitarbeitern, Zulieferern, Investoren und Kreditgebern dienen starke Marken als Identifikations- und Wahrnehmungsanker.

    Händler wissen um die häufig sehr ausgeprägte Markentreue ihrer Kunden: Wenn Marlboro oder Lucky Strike nicht vorrätig sind, gehen viele Raucher lieber zum nächsten Geschäft, als zu einer Alternativmarke zu greifen.

    Damit sind Marken kostbare immaterielle Güter. Und weil sie das sind, sollten Investitionen in diesem Bereich nicht nach Kassenlage oder Gutdünken erfolgen, sondern sie sollten strategisch, kontinuierlich und vorausschauend erfolgen.

    red


    Das vollständige Spezial finden Sie in unserer Printausgabe auf den Seiten 9 bis 14. Dort lesen Sie, was die Branche für ihre Marken tut
    .

    (DTZ 42/18)

  • Selbstständige wählen Grüne

    NEUNKIRCHEN / MÜNCHEN // In einer umfangreichen Befragung haben der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland sowie der Software-Produzent Invoiz Stimmungen und Bedürfnisse bei Kleinunternehmern ausgelotet. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.

    An der Befragung nahmen über 3000 Selbstständige aus ganz Deutschland teil. Unter politischen Aspekten gab es dabei eine faustdicke Überraschung: Mit 24,8 Prozent fühlen sich die Befragten den Grünen politisch am nächsten – gefolgt von der FDP mit 22,5 Prozent. Die CDU erreicht bei der Umfrage 19,4 Prozent – die Sozialdemokraten kommen bei Selbstständigen auf gerade 10,6 Prozent. Sie werden damit sogar von der Linken überholt: Mit 13,1 Prozent der Befragten fühlen sich mehr Selbstständige der Linken verbunden als in der Gesamtbevölkerung. Bei der AfD ist das genau umgekehrt: Mit 8,5 Prozent liegt ihr Anteil rund ein Drittel unter ihrem allgemeinen Wähleranteil.

    Hauptnachteil der Selbstständigkeit ist das Bürokratieproblem. 59 Prozent der Befragten haben bürokratische Hürden als Haupthindernis ihrer Geschäftspraxis ausgemacht. Selbstständige vermissen darüber hinaus Respekt und faire Behandlung durch Politiker und staatliche Einrichtungen: Vier von fünf Befragten fühlen sich von der Politik wenig oder gar nicht respektiert. Noch größer (82,4 Prozent) ist der Anteil der Selbstständigen, die mit Blick auf eine faire soziale Absicherung Verbesserungsbedarf oder gar erheblichen Verbesserungsbedarf sehen.


    Berliner häufig selbstständig

    In Berlin ist der Anteil der Selbstständigen an der Gesamtbevölkerung mit Abstand am höchsten. In Sachsen-Anhalt beträgt die Selbstständigen-Dichte dagegen nur ein Fünftel des Berliner Anteils. Hinter der Hauptstadt liegt mit Hamburg ein weiterer Stadtstaat – gefolgt von Bayern und Hessen. Am unteren Ende der Selbstständigen-Quote finden sich neben Sachsen-Anhalt mit Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Brandenburg drei weitere neue Bundesländer. Auch im Saarland und in Niedersachsen ist der Selbstständigen-Anteil gering.

    Beim Thema Geld gehen die Spannen ebenfalls weit auseinander. Mit einem durchschnittlichen Stundensatz von 91 Euro liegt Rheinland-Pfalz vorne. Berlin gehört mit einem Durchschnitt von 61 Euro im bundesweiten Vergleich zusammen mit ihren Kollegen in den fünf anderen ostdeutschen Bundesländern und in Schleswig-Holstein zu den Einkommens-Schlusslichtern. Mit einem durchschnittlichen Stundensatz von 44 Euro liegen Thüringens Selbstständige abgeschlagen am Ende der Einkommens-Tabelle.

    Nur ein Drittel der Umfrageteilnehmer ist weiblich. In der Altersgruppe der unter 30-Jährigen beträgt der Anteil der selbstständigen Frauen zwischen 15 und 20 Prozent. Mit mangelnder Qualifikation hat das Geschlechter-Missverhältnis nichts zu tun: Der Anteil von Hochschul- und Fachhochschulabsolventinnen unter den weiblichen Selbstständigen liegt mit 70,6 Prozent sogar deutlich über dem ihrer männlichen Kollegen (59,2 Prozent). Trotzdem gehen Frauen, die sich selbstständig machen, offenbar vorsichtiger zu Werke: Fast jede Fünfte (18,4 Prozent) entscheidet sich für den Kleinunternehmer-Status und legt sich so auf einen Jahresumsatz unter 17 500 Euro fest.

    Spitzenverdiener häufig Männer
    Zum Vergleich: Nur 8,1 Prozent der männlichen Selbstständigen sind umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. In den oberen Umsatzregionen sind Frauen dementsprechend seltener vertreten: Während fast die Hälfte (46,9 Prozent) der männlichen Selbstständigen Umsätze zwischen 60 000 und 240 000 Euro erzielt, erreicht nur rund ein Viertel der selbstständigen Frauen dieses Umsatzsegment (24,3 Prozent). Unter den Selbstständigen, die einen Spitzenumsatz von mehr als 240 000 Euro erreichen, sind Männer sogar dreimal häufiger vertreten.

    red

    (DTZ 42/18)

  • „Ich befürchte keinen Engpass durch Unruhen in Nicaragua“

    BASEL // Am Zigarrenhimmel gibt es derzeit ein paar dunkle Wolken. Zwei davon kommen aus Westen. Gemeint sind die Unruhen in Nicaragua sowie die von der EU in Brüssel gemachten Vorgaben in Sachen Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen (Track & Trace). Über beide Themen und über Next Generation Products sprach DTZ mit Beat Hauenstein, dem CEO der Oettinger Davidoff AG, Basel.

    Welche Bedeutung hat Nicaragua für den Nachschub an Tabak und Zigarren für die Oettinger Davidoff AG?
    Beat Hauenstein: Wir haben verschiedene Produktionsstätten und Tabakanbaugebiete in der Dominikanischen Republik und in Honduras. In Nicaragua besitzen wir Tabakfelder. Sowohl bei der Versorgung mit Tabak als auch mit Zigarren und Zigarillos befürchte ich keinen Engpass für die Oettinger Davidoff AG. Der kontinuierliche Nachschub ist gewährleistet. Gerollt werden die meisten unserer Marken ohnehin in der Dominikanischen Republik. Die Marken Camacho, Baccarat, La Fontana, Legendario sowie gewisse Linien der Cusano Zigarren und Private Labels werden in Honduras, dem Nachbarland von Nicaragua, gefertigt.

    Die Marke Zino wird ja mittlerweile ebenfalls in der Dominikanischen Republik hergestellt.
    Hauenstein: Richtig. Früher wurde diese Marke in Honduras gerollt. Vor ein paar Jahren haben wir die Produktion zu Tabadom in den Norden der Dominikanischen Republik verlagert.

    Spätestens seit dem Jahr 2013, als die Davidoff Nicaragua auf den Markt gekommen ist, liegt Nicaragua als Zigarrenland im Trend. Steht zu befürchten, dass die seit April anhaltenden massiven Proteste gegen Präsident Daniel Ortega die Aufwärtsentwicklung bei Zigarren bremsen werden?
    Hauenstein: Als Lieferant von Premiumzigarren hat Nicaragua inzwischen sogar die Dominikanische Republik überholt, die zuvor viele Jahre lang an der Spitze stand. Das zeigt, welche enorme Aufwärtsentwicklung Nicaragua als Zigarren-Herkunftsland in der jüngeren Vergangenheit erlebt hat. Ich bin kein Politexperte und wage deshalb keine Prognose, ob, und gegebenenfalls wie, sich die Unruhen auf das Zigarrengeschäft auswirken. Wir hoffen nicht, dass dies der Fall sein wird, haben aber vorgesorgt und ausreichend Tabak auf Lager.

    Mit Track & Trace, also der Rückverfolgung der Produkte vom Hersteller bis zum Einzelhändler, kommt im Rahmen der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) die nächste große Herausforderung auf die Zigarrenbranche zu. Die Zigarrenhersteller und -Importeure müssen Track & Trace bis Mai 2024 umsetzen. Trifft die Oettinger Davidoff AG bereits Vorbereitungen dafür?

    Hauenstein: Wir sind Innovations-Leader. Deshalb wollen und müssen wir bei Geschäftsprozessen ebenfalls Vorreiter sein. Compliance, sprich: die Einhaltung von Regeln, nimmt im Zigarrengeschäft einen immer breiteren Raum ein. Darauf müssen wir uns einstellen. Für Track & Trace haben wir eine Projektgruppe mit Marktkennern, Logistikern und Juristen gebildet. Dieser Arbeitskreis setzt sich bereits seit knapp drei Jahren mit dem Thema auseinander.

    Wird die Oettinger Davidoff AG bei Track & Trace eigene Wege gehen?
    Hauenstein: Wohl kaum. Ich denke, es macht Sinn, ein Branchensystem zu entwickeln. Wir sind gespannt, was die Zigarettenindustrie macht, denn bei Zigaretten und Feinschnitt gilt Track & Trace ja bereits ab Mai nächsten Jahres.

    Welche Auswirkungen hat Track & Trace auf den Zigarren- und Zigarillomarkt?
    Hauenstein: Vor allem kleinere Unternehmen werden kaum in der Lage sein, alle TPD 2-Vorschriften inklusive Track & Trace langfristig und effizient umzusetzen. Deshalb wird sich der Markt bereinigen, was auch das erklärte Ziel der WHO Framework Convention on Tobacco Control ist.

    Auf der einen Seite schlägt sich die Branche mit der TPD 2 herum, auf der anderen Seite gibt es bei den Next Generation Products Positives zu berichten. Alternative Erzeugnisse wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind auf dem Vormarsch. Werden Sie E-Produkte oder Heat-not-burn-Zigarren auf den Markt bringen?
    Hauenstein: Wir beobachten diesen boomenden Markt genau, haben bisher jedoch kein Projektteam gebildet, das sich damit beschäftigt. Eine elektronische Zigarre passt nicht in unser Marken- und Strategiebild. Offen gestanden kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen, dass eine E-Zigarre für einen Zigarrenliebhaber wirklich ein Genusserlebnis ist.

    Herr Hauenstein, wir bedanken uns für das Gespräch.

    da

    (DTZ 41/18)

  • Großer Ärger um kleine Liquids

    ESSEN / BERLIN // Streit zwischen dem Essener E-Zigaretten-Spezialisten Niko Liquids und dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Hintergrund ist eine Abmahnung, die Niko Liquids gegen den Wettbewerber Flavourtec – einem Mitgliedsunternehmen des BfTG – erwirkt hat. Es geht um das Verwenden des Begriffs „Shake ‚n‘ Vape“, den Niko Liquids sich hat schützen lassen.

    In einer Mitteilung von Niko Liquids heißt es: „,Shake ‚n‘ Vape‘ sowie ,Shake and Vape‘ sind sowohl als Wort- als auch als Wort-Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt auf Niko Liquids eingetragen. Die damit stets verbundene markenrechtliche Prüfung in der Widerspruchsfrist ergab keine Beanstandungen.“ Daher sehe man den vom BfTG angekündigten Schritt – einen Antrag auf Löschung der Marken – gelassen.

    Von Seiten des Verbandes sagt dazu der Vorsitzende Dustin Dahlmann, der Begriff „Shake ‚n‘ Vape“, der auf deutsch „Schütteln und Dampfen” heißt, beschreibe eine Konsumform beziehungsweise eine Produktgruppe. Es handele sich um nikotinfreie und überaromatisierte Liquids, zu denen der Verbraucher selbst nikotinhaltiges Liquid hinzu mischt. Dahlmann weiter: „Der Begriff wird weltweit in der E-Zigaretten-Branche genutzt. Googelt man ‚Shake and Vape‘, so erhält man über 600.000 Treffer.“

    Das sieht Niko Liquids anders: Für die unter der Marke „Shake ‚n’ Vape“ seit 2016 etablierte Produktlinie sei man 2017 mit dem „IntertabacStar“ der DTZ ausgezeichnet worden. Spätestens seit diesem Zeitpunkt sei die Markennutzung branchenweit bekannt. Zudem hätten in den vergangenen Monaten andere Marktteilnehmer mehrfach vergeblich versucht, die Marke „Shake ‚n’ Vape“ ebenfalls zu registrieren.

    „Potenzielle Abmahngefahr“
    Weitere Abmahnungen gab es jedoch bislang offenbar nicht. „Aber“, warnt BfTG-Mann Dahlmann, „,Shake and Vape‘ wird von nahezu jedem Marktteilnehmer verwendet. Es kann nicht sein, dass jeder Marktteilnehmer mit der potenziellen Gefahr leben muss, wegen dieses Begriffs abgemahnt zu werden.“ Deshalb wolle sein Verband den Begriff löschen lassen.

    Niko Liquids begründet die Abmahnung übrigens nicht nur mit Markenrechten. Man fühle sich höchster Produktqualität verpflichtet. Dazu unterhalte man ein eigenes hochmodernes analytisches Labor mit mehreren Chemikern, in dem regelmäßig auch Produkte von Marktteilnehmern analysiert würden. Niko Liquids teilt mit: „Gerade im Bereich der von TPD2 und Tabakerzeugnisgesetz bislang unregulierten nikotinfreien Shortfill- und Overdosed-Liquids wurden und werden hier immer wieder Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten, die Deklaration von Inhaltsstoffen (zum Beispiel Allergene) und die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich der zugelassenen Inhaltsstoffe festgestellt.“ Insbesondere bei kleineren Herstellern sowie Produzenten in Übersee scheine es wenig bekannt zu sein beziehungsweise ignoriert zu werden, dass die fehlende Regulierung durch die TPD2 und deren Umsetzung in Deutschland nicht von der Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorschriften entbindet. So seien im Labor bei manchen Liquids zum Teil hochgradig allergene und sogar gesundheitlich bedenkliche Stoffe gefunden worden. Dies könne die gesamte E-Zigaretten-Branche in Verruf bringen.


    Gemeinsames Gütesiegel

    Es sei richtig, dass einige Liquid-Hersteller noch Defizite bei der Kennzeichnung hätten, gesteht auch das BfTG ein. Aber die Hersteller, die Großhändler und die Verbände arbeiteten daran, dass auch kleinere Hersteller diese Anforderungen erfüllen würden. Die Gesetzeslage sei eben für die junge Branche lange unklar gewesen. Dahlmann weiter: „Weiterhin behauptet Niko Liquids, dass man in einigen Produkten gesundheitsschädliche Stoffe gefunden habe. Dabei gibt das Unternehmen aber nicht an, in welchem Produkt, wann, was und wie gefunden wurde.“

    Niko Liquids allerdings steht auf dem Standpunkt, dass unzureichende „E-Erzeugnisse“ den Ruf der gesamten Branche beschädigen könnten. Vor diesem Hintergrund beobachte man mit Sorge, dass der Begriff „Shake ’n‘ Vape“ von verschiedenen Produzenten und Distributoren auch für bedenkliche, unter Umständen nicht verkehrsfähige Produkte verwendet werde. Eine Qualitätsoffensive der Essener soll es richten: „Wir bieten interessierten Marktteilnehmern an, den Begriff ‚Shake ’n’ Vape‘ als gemeinsames Gütesiegel zu etablieren. Eine entsprechende Lizenzierung setzt die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Inhaltsstoffen, Kennzeichnung und so weiter sowie die Bereitschaft zu einem nachhaltigen Qualitätsmanagement voraus.“ Interessenten könnten entsprechende Informationen bei dem Unternehmen anfordern.

    Einem solchen Gütesiegel erteilt Dahlmann allerdings eine klare Absage: „Der Begriff ‚Shake and Vape‘ beschreibt eine Produktgruppe beziehungsweise eine Konsumform. Damit ist er für ein Gütesiegel vollkommen ungeeignet.“

    max

    In Kürze: Shake ‚n‘ Vape

    Beim „Schütteln und Dampfen“ kauft der Konsument ein Fläschchen mit – oft etwas höherdosiertem – Aroma-Liquid. Dann fügt er einen sogenannten Nikotin-Shot hinzu. Nach dem Vermischen der beiden Flüssigkeiten erhält er ein nikotinhaltiges Liquid.

    (DTZ 41/18)

  • Reemtsma: Market Managerin Stefanie Birtel geht

    HAMBURG // Stefanie Birtel verlässt nach acht Jahren bei Reemtsma und Imperial Brands das Unternehmen. Diese Entscheidung wurde in beiderseitigem Einvernehmen getroffen und berücksichtigt Stefanie Birtels Wunsch, sich neuen beruflichen Herausforderungen außerhalb des Unternehmens zu stellen.

    Stefanie Birtel war seit April 2017 Market Managerin Deutschland, davor Director Global Sales Operations im Headquarter von Imperial Brands in UK.
    „Wir bedanken uns bei Stefanie Birtel für die gemeinsamen Jahre und wünschen ihr für die private und berufliche Zukunft alles Gute. Sie war als wertvolle Kollegin sehr geschätzt und wurde insbesondere für ihre strategischen Fähigkeiten, ihren Pragmatismus und ihre vielfältige Erfahrung respektiert“, so Michael Kaib.

    pi

    DTZ 40/18

  • Entlastung gefordert

    BERLIN // Das HDE-Konsumbarometer zeigt eine zunehmende Verunsicherung bei den Verbrauchern. Ursachen sind das uneinheitliche gesamtwirtschaftliche Bild und die unentschlossene Steuerpolitik der Regierung. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert deshalb die Politik auf, eine klare Richtung vorzugeben und die Verbraucher zu entlasten.

    Das HDE-Konsumbarometer sinkt im September im Vergleich zum Vormonat ab und liegt etwa auf dem Niveau des Juli. Über den gesamten Beobachtungszeitraum zeigt sich beim HDE-Konsumbarometer somit ein leicht negativer Trend. In den letzten Monaten ist der Index von einer zunehmenden Verunsicherung der Verbraucher geprägt.

    vi

    (DTZ 36/18)