Schlagwort: Zigarren und Zigarillos

  • Kritik an neuer Mindeststeuer

    WALDSHUT (DTZ/fok). Im Zuge der Tabaksteuererhöhung wird eine neue Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos eingeführt, die niedrigpreisige Zigarillos deutlich stärker belasten wird.

    In einem Interview übt Heinrich Villiger offene Kritik an dieser Neuregelung und befürchtet erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen für die auch in diesem Segment erfolgreich tätige Villiger Söhne GmbH. Fiskalisch könne dieser Schritt durch die zu erwartenden Absatzrückgänge ein Nullsummenspiel werden, so Villiger.

    Das ausführliche Interview lesen Sie auf Seite 5 der aktuellen Tabak Zeitung (DTZ 49/10).

    (49/10)

  • Tabaksteuereinnahmen sprudeln schwächer

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Tabaksteuereinnahmen bezifferten sich im Oktober 2010 auf 1,192 Mrd. Euro (netto). Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres war dies ein leichter Rückgang um 2,8 Prozent. Für diese Entwicklung waren vor allem geringere Fiskaleinnahmen aus der Zigarette (1,049 Mrd. Euro = minus 3,8 Prozent) verantwortlich, aus der Feinschnittbesteuerung stammten 135,8 Mio. Euro (plus 6,1 Prozent). Im Zeitraum Januar bis Oktober kumuliert schrumpften die Tabaksteuereinnahmen insgesamt nur minimal um 0.5 Prozent auf 10,588 Mrd. Euro, auch hier war ein Rückgang bei den Einnahmen aus der Zigarette (minus 1,3 Prozent) und ein Anstieg beim Feinschnitt (plus 5,7 Prozent) festzustellen.

    Beim Steuerzeichenbezug für den Monat Oktober 2010 wurden Banderolen für 6,834 Mrd. Stück Zigaretten (netto) bezogen, 1,5 Prozent weniger als Vergleichsmonat des Vorjahres. Der Kleinverkaufswert der bezogenen Zigarettensteuerzeichen reduzierte sich im Oktober um 1,3 Prozent auf 1,569 Mrd. Euro.

    Im Zehnmonatszeitraum Januar bis Oktober 2010 kumuliert schrumpfte die versteuerte Menge um 4,4 Prozent auf 70,194 Mrd. Zigaretten; deren Kleinverkaufswert ging um 2,7 Prozent auf 16,131 Mrd. Euro zurück. Beim Feinschnitt wurden im Oktober 2010 Banderolen für 2 084,7 Tonnen (minus 3,1 Prozent) im Kleinverkaufswert von 212,3 Mio. Euro (minus 1,0 Prozent) bezogen.

    Im Zehnmonatszeitraum erhöhte sich die Menge um 4,6 Prozent auf 21 587,5 Tonnen, der Kleinverkaufswert stieg um 6,2 Prozent auf 2,184 Mrd. Euro. Bei Zigarren und Zigarillos wurden im Oktober mit 370,0 Mio. Stück 2,8 Prozent weniger Banderolen bezogen, der Kleinverkaufswert reduzierte sich dabei drastisch um 19,4 Prozent auf 56,6 Mio. Euro.

    Für die ersten zehn Monate 2010 ist andererseits ein deutliches Mengenplus von 5,2 Prozent auf 3,359 Mrd. Stück und ein leichtes Wachstum der Kleinverkaufswerte von 1,6 Prozent auf 556,6 Mio Euro zu konstatieren. Beim Pfeifentabak wurden im Oktober Steuerzeichen für 65,2 Tonnen (plus 13,9 Prozent) zum Kleinverkaufswert von 7,9 Mio.Euro (plus 17,3 Prozent) bezogen. In den ersten zehn Monaten waren es hier 611,3 Tonnen (minus 7,0 Prozent) im KVW von 69,8 Mio. Euro (minus 4,8 Prozent).

    (DTZ 48/10)

  • Tabaksteuererhöhung: Bundestag entscheidet im Dezember

    BERLIN (DTZ/fok). Das Bundeskabinett hat, wie bereits gemeldet, eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf jährlichen Schritten, beginnend 2011 und endend 2015, beschlossen. Die Änderung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen.

    Der Zeitplan sieht eine Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Vormittag des 30. November 2010 vor. Am 1. Dezember 2010 wird der Finanzausschuss seine abschließenden Empfehlungen vorlegen. Am 3. Dezember 2010 ist die zweite und dritte Lesung und damit die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vorgesehen.

    Die Änderung ist, da die Tabaksteuer eine reine Bundessteuer ist, nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Noch offen ist, ob das gesamte Gesetzespaket verabschiedet wird, da andere Teile, wie die Änderungen des Biersteuergesetzes, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Mit Blick auf mögliche zeitliche Verzögerungen wird daher erwogen, die Verabschiedung der Biersteueränderungen aus dem Paket auszugliedern.

    Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs wird der erste Schritt der Tabaksteuererhöhung zum 1. Mai 2011 wirksam werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf bereits für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2011 eine betragliche Fixierung der Mindeststeuer für Zigaretten auf 17,586 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette, höchstens jedoch 14,370 Cent je Stück vor.

    Diese Regelung hat den Sinn, dass eine rückläufige Entwicklung der für die Mindeststeuerberechnung maßgeblichen Bemessungsgrundlage (bisher meistverkaufte Preislage, künftig gewichteter Durchschnitt der KVPs des Vorjahres) nicht zu Steuermindereinnahmen führt. Die Steuersätze für die Zigarette werden dem Entwurf zufolge bis 30. April 2011 auf dem bisherigen Niveau (8,27 Cent je Stück und 24,66 Prozent des KVP) verharren; zum 1. Mai 2011 steigen sie dann auf 9,08 Cent je Stück und 21,94 Prozent des KVP, mindestens 18,156 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette.

    Danach folgen jährliche Anhebungen bis zur Endstufe im Jahr 2015 mit dann 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des KVP, mindestens 19,636 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette. Insgesamt zeigen die neuen Tabaksteuerregelungen bei der Zigarette eine stärkere Spezifität. Das bedeutet eine stärkere Anhebung der Steuerbelastung für die niedrigpreisigen Produkte mit dem Ziel höherer Steuereinnahmen.

    Um wieviel steigt die Belastung durch Tabak- und Mehrwertsteuer?

    Schaut man sich die steuerliche Mehrbelastung per 1. Mai 2011 an (Tabaksteuer und MwSt. unter der Voraussetzung einer exakten Überwälzung der Steuererhöhung), steigt diese z.B. bei der niedrigsten Preislage von 3,70 Euro/19 Stück (Handelsmarken) um 12,9 Cent pro Packung. Bei der Preislage 5,00 Euro/23 Stück steigt die Steuerbelastung um 13 Cent pro Packung.

    Und bei der Premiumpreislage von 4,70 Euro/19 Stück erhöht sich die Steuerbelastung um 4,2 Cent. Wie die tatsächliche Preisgestaltung nach diesem ersten Steuerschritt aussehen wird, ist noch offen. Handelsseitig fordert man Anhebungen, die sich positiv auf die Marge auswirken, um die Effekte von Steuermehrbelastung, steigenden Kosten, Marktverschiebung in die Niedrigpreisklassen und Volumenverluste auszugleichen. Beim Feinschnitt sieht der Entwurf zur Änderung der Tabaksteuer ebenfalls eine Veränderung der Steuerstrukturen hin zu einer erhöhten Spezifität (Mengenabhängigkeit der Steuer) vor, darüber hinaus auch eine kräftige Anhebung der Mindeststeuer.

    Derzeit beträgt der Steuertarif für Feinschnitt 34,06 Euro pro Kilogramm und 18,57 Prozent des KVP, mindestens jedoch 53,28 Euro je Kilogramm. Zum 1. Mai 2011 (bis 31. Dezember 2011) wird der neue Feinschnittsteuertarif lauten: 41,65 Euro je Kilogramm und 14,30 Prozent des KVP abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts. Hieraus resultiert beispielsweise für die (niedrigpreisige) meistverkaufte Preislage 3,40 Euro / 40 Gramm eine Steuermehrbelastung von 59,1 Cent pro Packung.

    Die ebenfalls stark verkaufte Preislage von 14,50 Euro / 140 Gramm wird steuerlich um 1,66 Euro pro Dose höher belastet und die Preislage 4,00 Euro / 40 Gramm wird um 44 Cent mehr belastet. Die Steuerbelastung der Premiumpreislage von 5,20 Euro / 40 Gramm steigt um knapp 12 Cent pro Pouch. In der letzten Stufe der fünf Steuererhöhungen beim Feinschnitt, also im Jahr 2015, wird der Steuersatz bei 48,49 Euro je Kilogramm und 14,76 Prozent des KVP, mindestens bei 95,04 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts liegen.

    Beim Pfeifentabak sieht der Entwurf keine Veränderung der Steuersätze vor, zieht aber eine Mindeststeuer von 22 Euro je Kilogramm ein. Bei dem hohen Preisgefüge in Deutschland dürfte dies derzeit keine steuerlichen Mehrbelastungen für das Marktangebot zur Folge haben. Unveränderte Steuersätze von 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent vom KVP gelten für Zigarren und Zigarillos, wobei hier eine Mindeststeuer neu eingeführt wird. Und zwar ab 1. Mai 2011 mit einem Betrag von 4,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo bzw. ab 1. Januar 2012 mit einem Betrag von 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo.

    Eine Steuermehrbelastung durch die Mindeststeuer entsteht ab 1. Mai 2011 bei Preislagen bis zu einer Höhe von 20 Cent pro Stück, ab 1. Januar 2012 bis zu einer Höhe von 25 Cent pro Stück. Deutlich betroffen hiervon sind die Ecofiltercigarillos, bei klassischen Zigarillos nur die untersten Preislagen.

    (DTZ 46/10)

  • Regierungskoalition einigt sich auf Tabaksteuererhöhung

    BERLIN (DTZ/fok). Die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP hat sich im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen am letzten Sonntag darauf geeinigt, die Tabaksteuer ab 2011 anzuheben und in insgesamt fünf moderaten Schritten bis 2015 die Steuerbelastung für Zigaretten und Feinschnitt weiter zu erhöhen. Dabei sollen die Steuererhöhungsstufen so ausgestaltet werden, dass die steuerliche Belastung von Feinschnitt stärker ansteigt als die steuerliche Belastung von Zigaretten.

    Bei Feinschnitt soll eine Umstellung der Mindeststeuer vorgenommen werden, die zu einer überproportionalen Steuerbelastung niedriger Preislagen führt, was die Preisspreizung innerhalb des Feinschnittmarktes reduzieren und gleichzeitig den Preisabstand von Zigaretten und Feinschnitt verringern soll.

    Außerdem ist die Einführung einer Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos vorgesehen, um den Preisabstand niedrigpreisiger Zigarillos zu den Zigaretten und dem Feinschnitt zu reduzieren. Auch für Pfeifentabak ist die Einführung einer Mindeststeuer geplant, um die EU-weite Mindeststeuer für alle Preislagen im Pfeifentabakbereich einzuhalten.

    Mehreinnahmen angestrebtZiel der Tabaksteuererhöhung sind höhere Einnahmen für den Bund, mit denen eine Abmilderung der geplanten höheren Ökosteuerbelastung für energieintensive Industriezweige, daneben aber auch Kosten für Maßnahmen einer Steuervereinfachung gegenfinanziert werden sollen.

    Das Konzept der Regierungskoalition geht von Tabaksteuer-Mehreinnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro im Jahre 2011 aus, und dann jährlich weiter steigend bis auf ein Einnahmeplus von 1 Mrd. Euro im Jahr 2015.

    Nach den Aussagen der Koalition werden die Steuererhöhungen bei Zigaretten eine jährliche steuerinduzierte Preisanpassung von ca. 4 bis 8 Cent pro 19-Stück-Packung Zigaretten erforderlich machen. Beim Feinschnitt bedeuten die Pläne, bezogen auf eine 40-Gramm-Pouch, einen jährlichen Preisschritt von 12 bis 14 Cent, um die höhere Steuerbelastung zu überwälzen.

    Durch die Umstellung der Mindeststeuer dürfte beim Feinschnitt außerdem in den niedrigeren Preislagen ein einmaliger Anpassungsbedarf von 45 Cent je Packung entstehen. Bei den Ecocigarillos wird im ersten Schritt mit einer steuerlichen Mehrbelastung von bis zu 40 Cent pro 17er-Packung gerechnet, im Zuge einer weiteren Anpassung mit noch einmal bis zu 15 Cent pro Packung. Beim Pfeifentabak prognostiziert das Konzept durch die Einführung einer Mindeststeuer keine steuerinduzierten Preisanpassungen.

    Planungssicherheit und moderate AnhebungZwei Aspekte werden zu dem Konzept außerdem noch angesprochen: Zum einen soll das Modell sowohl dem Fiskus als auch dem Handel und der Industrie Planungssicherheit geben. Zum anderen sollen die Steuererhöhungen vor allem bei der Zigarette relativ moderat ausfallen, weil man ein verstärktes Ausweichen der Verbraucher auf Schmuggelware und legale Grenzeinkäufe verhindern und deshalb einer starken Erhöhung des Steuergefälles zu den EU-Nachbarländern aus dem Weg gehen will.

    Es wird damit gerechnet, dass das Konzept in den nächsten Tagen nach den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen der Koalitionsparteien vom Kabinett beschlossen wird und der Entwurf dann in das Gesetzgebungsverfahren kommt. Die entsprechende Formulierung der Änderung des Tabaksteuergesetzes ist noch in Arbeit. Nach Auskunft aus dem Bundesfinanzministerium ist noch nicht klar, im Rahmen welchen Gesetzpaketes dies erfolgt.

    Möglich wäre z.B. die Beratung im Zuge des 5. Verbrauchsteueränderungsgesetzes, das derzeit schon läuft und voraussichtlich am 10. November abgeschlossen wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob in diesem Fall der Zeitrahmen ausreicht oder ob die Tabaksteuerthematik einem anderen Gesetzgebungsverfahren angehängt wird. Nach derzeitigem Diskussionsstand ist damit zu rechnen, dass der erste Steuerschritt zum 1. April 2011 wirksam werden wird.

    Gemischte GefühleSeitens der Tabakverbände und ihrer Mitglieder sieht man das Tabaksteuerkonzept der Koalition mit gemischten Gefühlen: Einerseits wirken sich Steuererhöhungen immer negativ auf das Kaufverhalten aus – ob dies nun, wie in der Vergangenheit geschehen, vorwiegend durch Konsumverlagerung auf preiswertere Alternativen bzw. nicht in Deutschland versteuerte Ware erfolgt oder durch echte Konsumzurückhaltung.

    Andererseits war der Tabakbranche klar, dass nach fünf Jahren ohne Tabaksteuererhöhungen gerade mit Blick auf die hohen Haushaltsdefizite die Gefahr überzogener Forderungen hinsichtlich der Tabaksteuer wuchs. Daher war in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium in den vergangenen Monaten seitens der Tabakbranche zum Ausdruck gebracht worden, dass im Falle einer Steueranhebung nur ein Konzept mit mehrstufigen kleinen Schritten in Frage kommen könne, um starke Marktverwerfungen, die auch die Fiskalkraft des Wirtschaftsbereichs in Frage stellen würden, möglichst zu verhindern.

    Positiv bewertet werden kann sicher, dass bei den neuen Steuerplänen der fiskalpolitische Ansatz Dominanz hat. Denn mehr Geld für den Fiskus kann nur dann herausspringen, wenn man die Fiskalquelle nicht verschüttet. Es ist zu hoffen, dass sich dieser Denkansatz auch bei anderen Aspekten durchsetzt. So etwa bei der derzeit laufenden Konsultation zur EU-Tabakproduktrichtlinie. Denn die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen wie Einheitspackungen sind mit ihrem nicht sachbezogenen Diskriminierungscharakter Steilvorlagen für den Schmuggel.

    (DTZ 43/10)

  • Bentley Pipes stellt Weichen für die Zukunft

    Aktive Beteiligung von Martin und Oliver Schuster

    HAMBURG/BÜNDE (DTZ/fnf/fok). Die Bentley Pipe Company Handelsgesellschaft mbH will ihr Geschäft mit hochwertigen Zigarren, Tabaken, Pfeifen und Accessoires künftig noch ausweiten und hat dafür die Weichen gestellt. Im Juli haben Martin und Oliver Schuster, die „Junioren“ der Cigarrenfabrik August Schuster, 49 Prozent von dem Hamburger Unternehmen übernommen. Die Bentley Pipe-Mehrheit liegt weiter bei Firmengründer Dr. Horst Wiethüchter. Das operative Geschäft, hier vor allem der Vertrieb, wird nun von Bünde aus geführt.

    Das über viele Jahre mit großem Enthusiasmus aufgebaute Geschäft soll weiterhin auf Sortimente für anspruchsvolles Genussrauchen fokussiert sein; mit Zigarren und Zigarillos sowie Pfeifentabaken und Pfeifen – den authentischen Wurzeln des Unternehmens entsprechend. Gleichzeitig soll das bereits etablierte Geschäft mit hochwertigen Zigarren stark ausgebaut und die Produktentwicklung vorangetrieben werden.

    Hier stand Bentley schon in der Vergangenheit in enger Zusammenarbeit mit der Firma Schuster, die nun mit der aktiven Firmenbeteiligung durch Martin und Oliver Schuster wesentlich ausgeweitet wird. Mit der Verlegung des Firmensitzes der Bentley Pipe Company nach Bünde (Blumenstr. 2–8, Tel. 05223–7898767) ist dort nun auch die Anlaufadresse für die Handelspartner.

    (DTZ 33/10)