Schlagwort: Nichtraucherschutz

  • Entwarnung in Niedersachsen

    Aber: Landes-SPD will neue Diskussion

    HANNOVER/MÜNCHEN/AURICH (DTZ/tk). In Niedersachsen wird sich das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern für ein strengeres Nichtraucherschutzgesetz nicht negativ auf die Gastronomie auswirken.

    Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, versichert. Der Politiker meint: „In Niedersachsen werden Nichtraucher bereits heute wirksam geschützt.“ Darüber hinaus sei das entsprechende Gesetz erst zu Beginn des Jahres überprüft worden. Nacke unterstreicht: „Ich sehe keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der bestehenden Rechtslage.“

    SPD schießt quer
    Während die niedersächsische Landesregierung nach dem Volksentscheid in Bayern in Sachen „Nichtraucherschutz“ keinen Handlungsbedarf erkennt, sieht das die SPD-Fraktion im dortigen Landtag offenbar anders.

    Am Rande eines Firmenbesuchs im ostfriesischen Aurich kündigte der Fraktionsvorsitzende Stefan Schostok an, dass er in eine „neue und intensive Diskussion“ um ein vermeintlich besseres Gesetz gehen wolle. „In Niedersachsen ist ein entschiedener Nichtraucherschutz erforderlich“, so der Spitzenpolitiker. Einem Volksbegehren in Niedersachsen steht er nach eigenem Bekunden nicht ablehnend gegenüber. Allerdings seien die rechtlichen Hürden höher als im Freistaat.

    Bei dem Abstecher zu dem Unternehmen in Aurich wurde Schostok vom SPD-Landesvorsitzenden Olaf Lies begleitet, und der stimmte seinem Fraktionschef vom Grundsatz her zu. Er stellte außerdem fest, dass es aus seiner Sicht kaum zu vermitteln sei, „wenn die Verantwortung für den Nichtraucherschutz nach wie vor zwischen dem Bund und den Ländern hin und her geschoben“ werde.

    (DTZ 28/10)

  • Jetzt NRW im Blickfeld

    Rauchverbotsgegner brauchen Einigkeit

    MÜNCHEN/BERLIN (DTZ/pnf/fok). Der Schock sitzt tief nach dem verlorenen Votum in Bayern. Die Gegner eines totalen Gastrorauchverbot suchen nach Erklärungen, machen die Lethargie der Raucher und der Verfechter eines toleranten Miteinanders als Ursache für die Niederlage aus.

    Andere kritisieren die zu offene Kommunikation des Aktionsbündnisses oder den zu geringen Einsatzwillen von Aktionspartnern. Doch eines ist klar: Selbstzerfleischung ist das letzte, was die Gegner eines totalen Rauchverbots brauchen können. Denn nach dem Volksentscheid in Bayern, der letztlich von lediglich 23 Prozent der stimmberechtigten Bürger entschieden wurde, haben nun bundesweit die Aktivisten für ein totales Gastrorauchverbot wieder Aufwind.

    Emotional geführte öffentliche Debatte kontraproduktiv
    Das Grundproblem ist, dass die öffentliche Debatte absolut emotional geführt wird. MUT-Vorsitzender Oliver Kopp hat völlig Recht, wenn er feststellt, dass die Schlagworte Freiheit und Toleranz in einer auf vielen Feldern verunsicherten Gesellschaft ihre Zugkraft eingebüßt haben. Und dass es wichtiger ist, die erwiesene wissenschaftliche Fragwürdigkeit von Studien, die überzogene gesundheitlichen Risiken durch Passivrauch behaupten und damit die Basis für totale Gastrorauchverbote bilden, stärker herauszustellen.

    Es ist zu hoffen, dass die von Verboten besonders betroffene Gastronomie, Getränkewirtschaft und die Tabakbranche jetzt nicht resigniert das Handtuch wirft. In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, hat die neue Minderheitskoalition aus SPD und Grünen eine deutliche Verschärfung der bestehenden Regelungen angekündigt.

    SPD-Bundestagsparlamentarier planen erneuten Vorstoß
    Und in Berlin traf sich eine Parlamentariergruppe um die SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding und Angelika Graf, um erneut einen Vorstoß für ein bundesweites gesetzliches Gastrorauchverbot auf den Weg zu bringen. Die Politiker sprachen dabei auch eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag an.

    Die Bundesdrogenbeauftragte Mechtild Dyckmans (FDP) hat die Verfassungsmäßigkeit eines einseitig vom Bund geregelten Nichtraucherschutzgesetzes bezweifelt. „Es ist richtig, dass das Bundesarbeitsministerium die Kompetenzen für Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung hat, aber verfassungsrechtlich ist es natürlich etwas schwierig, ob jetzt eine Bundesregelung die Entscheidungen, die die Länder schon im Gaststättenrecht getroffen haben, aushebeln kann“, sagte sie im ARD-Morgenmagazin. Der Bund werde versuchen, gemeinsam mit den Ländern eine Regelung mit weniger Ausnahmen zu erzielen.

    (DTZ 28/10)

  • Volksentscheid in Bayern: Nach der Wahl ist vor der Wahl

    Mit Mehrheit für totales Gastrorauchverbot wächst Sorge vor Kettenreaktion

    MÜNCHEN (DTZ/fh). Viele Beteiligte und Betroffene müssen sich an die eigene Brust fassen und fragen, ob sie alles gegeben und das Richtige getan haben. Ob das Ergebnis des bayerischen Volksentscheids zum Rauchen in der Gastronomie hätte anders ausfallen können und ob, ein offenes Wort sei erlaubt, gegen die Dummheit und Gleichgültigkeit der Menschen überhaupt ein Kraut gewachsen ist. Die bayerische Gastronomie wird ab dem 1. August rauchfrei sein.

    61 Prozent der abgegebenen Stimmen beim Volksentscheid sprachen sich für ein Verbot aus. Dies allerdings bei einer Wahlbeteiligung von 37,7 Prozent. Also zwingt eine Minderheit von 23 Prozent der Wahlberechtigten einer Mehrheit ihre Meinung auf. Eine Mehrheit, die aus hunderttausenden von Rauchern bestehen wird, die entweder ignorant oder uninformiert zu Hause geblieben sind.

    Irrglaube vieler Raucher
    Eine Umfrage des bayerischen Rundfunks am Wahlsonntag zeigte, dass viele Raucher glaubten, durch Stimmenthaltung bliebe alles beim Alten! Kann man sich ernsthaft vorstellen, dass ein Raucher gern bei Wind und Wetter draußen raucht und damit sein Wahlrecht nicht wahrnimmt? Mit gesundem Menschenverstand wohl nicht!

    Nie dagewesen: Im Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz hatten sich nicht nur Interessenvereinigungen der Tabakbranche, sondern auch Brauer und Wirte zusammengefunden, um gegen den von der ÖDP angestrebten „echten“, um nicht zu sagen „totalen“ Nichtraucherschutz in Bayern zu kämpfen.

    Emotionale Wirkung unterschätzt
    Unterschätzt wurde hierbei die emotionale Wirkung der ÖDP-Kampagne, die ständig suggerierte, dass viele Gastwirte widerspruchslos gegen das Gesetz verstießen und dies zukünftig zu mehr und mehr Ausnahmen führen würde.

    Eine ÖDP, die zweitens mit der CSU ein williges Opfer hatte, denn diese verteidigte ihr eigenes Gesetz nicht. Und eine ÖDP, deren Mitglieder voraussichtlich selten in der Gastronomie anzutreffen sind, mit anderen Worten: Es war ein Kreuzzug gegen die CSU mit dem Nichtraucherschutz als Vehikel. Morgen wird es Alkohol sein oder eine Straße mit laichenden Fröschen. Das demokratische Instrument Volksentscheid ist ab absurdum geführt worden, der Wähler instrumentalisiert, gegen die Dummheit bei der CSU und bei vielen Wählern ist kein Kraut gewachsen.

    Die Stimmung beim Aktionsbündnis ist am Boden. Mit hohem Einsatz hatte man monatelang versucht, Wählerstimmen zu mobilisieren. Die Stimmung sollte übrigens in ganz Deutschland niedergeschlagen sein. Denn bereits am Wahlsonntag bekundete die ÖDP, dass man nun ähnliche Volksentscheide in NRW und Berlin anstreben würde.

    ÖDP startet Unterschriftenaktion in Hamburg
    In Hamburg hat die ÖDP bereits eine Unterschriftenaktion gestartet. Kommen 10.000 Unterschriften bis zum Januar 2011 zusammen, ist die Voraussetzung für ein Volksbegehren, die Vorstufe eines Volksentscheids, geschaffen. Das DKFZ forderte ein komplettes Rauchverbot am Arbeitsplatz und Lothar Binding (SPD) kündigte am Dienstag an, einen Gruppenantrag im Bundestag stellen zu wollen.

    Nach der Wahl ist vor der Wahl: Wer glaubte, dass Bayern ein Einzelfall bleiben könnte, bemerkt jetzt schon, wie einzelne Dominosteine zu wackeln beginnen. Und da gilt der alte Spruch der 68er: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Mit Hamburg und Berlin stehe er schon im Kontakt, sagte Sebastian Frankenberger, Sprecher der ÖDP, in vielen Interviews, und Bayern sei ein Katalysator für die Bundesrepublik. Momentan denke er an eine Verfassungsklage oder einen bundesweiten Volksentscheid!

    NRW mit anderen Wahlregularien
    Falls sich Frankenberger übrigens NRW für einen Volksentscheid aussuchen sollte, hier gelten andere Regeln: Ein Volksbegehren muss 8 Prozent der Stimmberechtigten (insgesamt. ca. 13 Millionen) erreichen. Beim Volksentscheid entscheidet ebenfalls die Mehrheit, allerdings müssen mindestens 15 Prozent der Berechtigten abgestimmt haben.

    Einige Landesregierungen haben sich bereits zu Wort gemeldet. Beispielsweise Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Baden-Württemberg wollen am existierenden Gesetz nichts ändern. Mecklenburg-Vorpommern strebt allerdings ein bundesweit einheitliches Gesetz auf der Basis von Bayern an.

    Gesundheit als moralische Keule
    Ein treffender Kommentar zum Thema erschien in der „Welt“ vom 6. Juli: „Gesundheitsbewusstsein ist zum sittlichen Kompass geworden wie früher der christliche Glauben. Einst ging man in die Kirche, jetzt zelebriert man den Körperkult.“ Des Weiteren geht der Welt-Autor hart mit der CSU ins Gericht: „Dass Seehofer und Söder, nachdem sie sich herausgehalten haben, das Ergebnis nun im Nachhinein lauthals loben, sagt alles über den jämmerlichen Zustand der CSU. Ein gegenteiliges Resultat hätten sie genauso begrüßt.“ Man darf sich leider sicher sein, dass es in anderen Ländern oder auf Bundesebene ähnlich opportunistische Politiker für dieses Thema geben wird.

    Übrigens darf man neben die Urteile Ignoranz und Dummheit auch noch die Naivität setzen. Denn die Münchener Zeitungen sind voll mit Wirte-Kommentaren, wonach man das Gesetz nicht ernst nehmen wolle und es ja auch nicht flächendeckend durchgesetzt werden könnte. Letzteres wird genährt vom Kreisverwaltungsreferat München, das sich angesichts von Personalmangel auf Anzeigen und weniger auf Kontrollen konzentrieren möchte. Ob dies dann der Realität entsprechen wird, trieft vor Naivität. Spätestens wenn die gute alte deutsche Blockwartmentalität mit Anzeigen ihr Unwesen treiben wird.

    (DTZ 27/10)

  • Gastrorauchverbot im Saarland gestoppt

    SAARBRÜCKEN (DTZ/fok). Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das In-Kraft-Treten des von der Jamaika-Koalition beschlossenen totalen Rauchverbots in der saarländischen Gastronomie, das ab 1. Juli Gültigkeit haben sollte, vorerst gestoppt.

    Die Richter gaben dem Eilantrag dreier Gastwirte statt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, und verfügten in einer einstweiligen Anordnung, dass die drastische Verschärfung der Rauchverbotsregelung nicht in Kraft treten darf, bis das Verfassungsgericht die vorliegenden Klagen auch inhaltlich entschieden hat. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin wird das endgültige Urteil zu den Verfassungsbeschwerden erst im Jahr 2011 gefällt werden.

    Nach Abwägung der Verfassungsrichter ist der Bestandsschutz für die Kläger, die teilweise erhebliche Investitionen in getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche getätigt haben, zunächst vorrangig gegenüber einem Totalverbot, weil Nichtraucher bereits heute viele Möglichkeiten haben, rauchfreie Lokale zu besuchen, während für die Kläger eine aktuelle Existenzgefährdung bestehe.

    Innerhalb der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition schwelt weiter Unmut gegen die von den Grünen als Gegenleistung für ihren Regierungsbeitritt erzwungene Verschärfung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie, die auch von etlichen FDP- und CDU-Abgeordneten als Beschneidung der typisch saarländischen Geselligkeit gesehen wird.

    (DTZ 25/10)

  • Rauch frei in Thüringer Eckkneipen

    ERFURT (DTZ/red). In Thüringer Einraumkneipen und Festzelten sowie Casinos und Spielhallen darf wieder geraucht werden. Der Landtag schwächte das Nichtraucherschutzgesetz entsprechend ab.

    Das Gesetz musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 geändert werden. Die Fraktionen von CDU und SPD sprachen von einem guten Kompromiss und stimmten geschlossen für die Reform. Die Grünen, die ein totales Rauchverbot gefordert hatten, warfen der Landesregierung vor, Forschungsergebnisse aus mehreren Ländern ignoriert zu haben.

    (DTZ 25/10)

  • Aktionsbündnis geht plakativ in die Offensive

    Bayern sagt Nein! will mit Plakataktion Verbraucher zum Gang an die Wahlurne motivieren

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Vertreter des Aktionsbündnisses Bayern sagt Nein! präsentierten vor dem Hofbräuhaus am Platzl in München die Plakatmotive, die ab sofort von ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern bayernweit aufgehängt werden. Mit vier Motiven wollen die Gastronomen auf den Volksentscheid am 4. Juli aufmerksam machen und Verbraucher zum Gang an die Wahlurne bringen.

    Birgit Netzle, Wirtin des Asam-Schlössls, Franz Bergmüller, Gastronom im Münchner Umland und Initiator des Aktionsbündnisses, Karin Eiden und Conrad Mayer vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband sowie Jürgen Koch, Gastronom in München, unterstützen die Kollegen in ganz Bayern.

    Aufmerksamkeit erregen
    Die Plakate sollen Aufmerksamkeit erregen und mit den Motiven auf die Hauptpunkte beim Volksentscheid hinweisen. Geplant ist, in Kooperation mit Bündnispartnern die fünf Plakate in Bayern so zu platzieren, dass die Bürger dadurch auf die Thematik aufmerksam gemacht werden und sich auf der Homepage über die Hintergründe und Details zum Volksentscheid informieren.

    Noch ist nicht allen Verbrauchern klar, dass das bestehende Gesetz zum Nichtraucherschutz Nichtraucher grundsätzlich schützt und nur einige wenige Ausnahmen regelt, die es Wirten und Festzeltbetreibern ermöglichen, das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen zu gestatten.

    An die Kommunen appelliert
    Das Aktionsbündnis Bayern sagt Nein! appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die Kommunen, im Vorfeld die Bürger im Sinne der Demokratie nachhaltig über den Ablauf des Volksentscheids aufzuklären.

    Wie bei jeder anderen Wahl wird derzeit der Aufruf zur Briefwahl versendet. Jeder stimmberechtigte Bürger kann entweder am 4. Juli sein Kreuz in einem Wahllokal setzen oder per Briefwahl abstimmen.

    (DTZ 24/10)

  • MUT-Flyer gegen Rauchverbot

    Branchenorganisation verteilt Informationsblatt zur Wahl in Hessen vor Weihnachten an den Fachhandel

    MÜHLHEIM (DTZ/kes). Am 18. Januar 2009 wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Mit der Abgabe ihrer Stimmen entscheiden die Wähler dabei auch, wie das Nichtraucherschutzgesetz für die hessische Gastronomie umgesetzt wird.

    FDP unterstützt Aktion
    MUT, die Vereinigung Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft, unterstützt eigenen Angaben zufolge, ähnlich wie in Bayern, eine liberale Lösung, die allen Betroffenen gerecht wird. In Abstimmung mit der FDP in Hessen hat die Branchenorganisation einen Flyer erstellt, der über die MUT-Mitgliedsfirmen an den Fachhandel und den Großhandel verteilt wird und von dort an die Endkunden weitergereicht werden soll.

    Vorbild Bayern-Flyer
    „Der Bayern-Flyer ist in jeder Hinsicht ein Vorbild für diese Aktion“, sagt der designierte MUT-Geschäftsführer Frank Hidien im Gespräch mit DTZ. Mitgliedsfirmen wie Akra, die Ermuri, August Schuster, Don Stefano, Planta, Otto & Kopp und Vauen werden die DIN A 6-große Informationsbroschüre direkt und mit der Warenauslieferung an den Handel ausgeben. Durch Großhändler wie Willi Weber in Dieburg erreiche MUT darüber hinaus auch die Gastronomie, sagt Hidien.

    Die Zusammenarbeit mit der FDP sei auch ein strategisches Bündnis, auch weil sich die Liberalen für die freiwillige Selbstbestimmung der Wirte aussprechen, wenn es um Rauchen in der Gastronomie gehe. Die Zeit bis zum Urnengang der Hessen ist kurz.

    Zuversicht für Super-Wahljahr 2009
    „Man muss die Informationen breit streuen“, betont Hidien und blickt bereits zuversichtlich auf das Super-Wahljahr 2009: Acht Kommunalwahlen, eine Europawahl, eine Bundestagswahl und Landtagswahlen in Brandenburg, Saarland, Sachsen und Thüringen stehen auf dem Wahlkalender – auch für MUT.

    (DTZ 51/52/08)

  • Senioren portestieren

    Rauchverbot vertreibt Treffpunkt-Gäste

    BREMERHAVEN (DTZ/red). Die Nichtraucherschutz-Bestimmungen in Bremen haben jetzt bei Seniorinnen und Senioren in Bremerhaven öffentliche Proteste ausgelöst. Grund: Auch in den sechs städtischen Senioren-Treffpunkten darf nun nicht mehr geraucht werden.

    Der Ältestenrat, in dem die Besucher der Einrichtungen organisiert sind, hat deshalb den zuständigen Dezernenten Melf Grantz zu einem Kompromiss aufgerufen. Nach Auffassung dieses Gremiums könnten einzelne Räume oder einer der sechs Seniorentreffpunkte zu „Raucher-Zonen“ erklärt werden. Denn nach dem jetzigen Stand der Dinge müssen die alten Menschen zum Rauchen vor die Tür gehen – und das hält der Ältestenrat insbesondere bei schlechtem Wetter für gesundheitsgefährdend und unzumutbar. Aktuell stellen die Mitarbeiter der Senioren-Treffpunkte bereits fest, dass die Besucherzahlen seit Einführung der Nichtraucherschutz-Bestimmungen kontinuierlich zurückgehen.

    So schlägt denn auch Ingeborg Kloppenburg, die Leiterin des Treffpunktes im Stadtteil Grünhöfe, Alarm: „Wir können die Treffpunkte auch bald dicht machen, wenn die Leute hier nicht rauchen dürfen. Die alten Leute in den Stadtteilen werden wieder vereinsamen, weil sie hier nicht rauchen dürfen und deshalb lieber zu Hause bleiben.“

    Unterdessen hat Dezernent Grantz Ausnahmen für die Seniorinnen und Senioren abgelehnt.

    (DTZ 19/08)