PARIS (DTZ/red). In Frankreich sollen elektronische Zigaretten nur noch im Tabakfachhandel verkauft werden dürfen.
Das schlägt das Handelsgericht in Toulouse am Montag in seinem Urteil vor. Medienberichten zufolge soll darüber hinaus das Tabakwerbeverbot auch auf e-Zigaretten angewendet werde.
Dieses Urteil könnte Einfluss auf die Regulierung von e-Zigaretten innerhalb der EU haben. Hier wird zurzeit die Frage diskutiert ob sie als Tabakprodukt behandelt werden oder nicht.
In Frankreich haben rund 27.000 Buralistes (dt. Tabakhändler) das alleinige Recht Zigaretten zu verkaufen. Vor diesem Hintergrund erwarten Beobachter erbitterte Auseinandersetzungen zwischen ihnen und den e-Zigaretten-Händler.
Der e-Zigarettenmarkt in Europa wächst. Nach Informationen des „Wall Street Journals“ (WSJ) wird allein für Frankreich 2013 ein Umsatz von 100 Millionen Euro erwartet im Vergleich zu 40 Millionen Euro im vergangenen Jahr.
(DTZ 50/13)