Schlagwort: Deutsch

  • „Wie ist Ihr Impfstatus?“

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert weitergehende Rechte in Bezug auf die Corona-Impfung.

    Der Gesetzgeber habe das generelle Fragerecht für Arbeitgeber nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten bislang nur für bestimmte Einrichtungen wie etwa Schulen, Kitas und Pflegeheime geregelt, teilt der HDE mit. „Das ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Um die Corona-Pandemie effektiv bekämpfen zu können, brauche es vielmehr ein generelles Fragrecht für alle Arbeitgeber – unabhängig vom Wirtschaftsbereich. „Es passt nicht zusammen, wenn die Arbeitgeber gesetzlich mittlerweile verpflichtet sind, ihr Personal für die Impfung von der Arbeit freizustellen, man als Firmenchef aber anschließend nicht erfahren darf, ob die Impfung tatsächlich erfolgreich durchgeführt wurde“, betont Genth.


    Infektionsschutz der Beschäftigten und Kunden

    Das Fragerecht würde den Arbeitgebern enorm helfen, um den Infektionsschutz der Beschäftigten und Kunden im Einzelhandel weiter zu verbessern. „Am Ende nützt das allen Beteiligten. Außerdem wäre das Fragerecht natürlich für die Dauer der epidemischen Lage befristet“, führt Genth aus.

    Völlig paradox werde es, wenn etwa im Nonfood-Handel in einzelnen Bundesländern bei einer hohen Hospitalisierungsrate am Eingang zwar die Kunden nach ihrem Impfstatus befragt werden müssten, der Status der eigenen Beschäftigten jedoch weiter unbekannt ist. „Das ist doch offenkundig nicht zu Ende gedacht. Die Bundesregierung ist hier gefordert und sollte trotz Bundestagswahl schleunigst nachbessern“, meint Genth.


    „Leben statt Lockdown“

    Die Handelsunternehmen haben laut HDE ein großes Eigeninteresse an der Gesundheit ihrer Beschäftigten und Kunden. Der Verband hatte sich als einer der ersten Verbände für das Recht zur Impfung durch Betriebsärzte ausgesprochen. Die großen Handelskonzerne bieten ihren Beschäftigten Impfungen regelmäßig durch eigene Betriebsärzte oder durch überbetriebliche Betriebsarztdienste an und bewerben diese aktiv. Der HDE hat zudem unlängst zusammen mit namhaften Handelsfirmen die Impfkampagne[link|http://www.leben-statt-lockdown.de] „Leben statt Lockdown“[/link] gestartet.

    Unterdessen haben sich die Länder mit dem Bund darauf geeinigt, dass die meisten Nicht-Geimpften bei angeordneter Quarantäne spätestens ab 1. November keine Lohnfortzahlung mehr bekommen sollen.

    vi

  • Kurzarbeit verlängert

    BERLIN // Den Plan der Bundesregierung zum Verlängern des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) ausdrücklich. Vorgesehen ist, Arbeitgebern die Möglichkeit zum vollständigen Erstatten der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis zum 31.  Dezember 2021 zu verlängern. Die bisher gültige Stichtagsregelung zum 30. September würde damit entfallen.

    Der HDE hält den Vorstoß angesichts der weiter angespannten Lage besonders im Non-Food-Handel für eine wichtige Maßnahme.

    Zwar ist die Kurzarbeit in der Branche in den vergangenen Monaten stetig zurückgegangen; dennoch waren im Juli nach Schätzungen des Ifo-Instituts immer noch knapp 42 000 Beschäftigte im Einzelhandel in Kurzarbeit. Das Verlängern der Regelung zum vollständigen Erstatten der Beiträge der Kurzarbeit ist laut HDE ein wichtiger und auch richtiger Schritt. Das Bundeskabinett soll den Entwurf in dieser Woche beschließen.

    vi

  • Arbeitsmarkt erholt sich

    NÜRNBERG // Das „European Labour Market Barometer“ kletterte im Juni auf 105,3 Punkte und liegt damit genau zehn Zähler höher als im Juni 2020.

    Mit einem Anstieg von 1,9 Punkten im Vergleich zum Mai 2021 übertrifft der Arbeitsmarkt-Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) den Höchststand seit der ersten Messung im Juni 2018 noch einmal.

    Europäischen Arbeitsverwaltungen
    „Die europäischen Arbeitsverwaltungen sehen die Arbeitsmärkte ihrer Länder vor einer deutlichen Erholung“, berichtet Enzo Weber vom IAB. In allen teilnehmenden Ländern liegen die Werte des Arbeitsmarkt-Frühindikators deutlich im positiven Bereich über 100. Sprünge von mindestens 2,0 Punkten nach oben verzeichnen Island, Malta, Wallonien, Deutschland, Flandern, Luxemburg, Polen und Österreich.

    Wachsender Optimismus
    Wachsender Optimismus zeigt sich sowohl bei den Aussichten zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit als auch der Beschäftigung. Der Teilindikator für die künftige Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ist im Juni um 1,8 auf 105,8 Punkte gestiegen. Der Teilindikator für die Entwicklung der Beschäftigung stieg noch etwas stärker um 2,0 auf 104,8 Punkte.

    Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 von den 17 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen neben vielen EU-Staaten auch Belgien auch Island, Liechtenstein sowie die Schweiz.

    fnf

  • Handel fordert City-Bonus

    BERLIN // In einem [link|http://bit.ly/3x5iZ0r]Zehn-Punkte-Plan[/link] fasst der Handelsverband Deutschland (HDE) die zentralen Initiativen und Maßnahmen zusammen, die der künftige Bundestag aus Sicht des Einzelhandels auf den Weg bringen sollte. So schlägt der HDE die Ausgabe eines City-Bonus für den Einkauf im von den Lockdowns betroffenen Einzelhandel vor und fordert eine konsequente Präventionsstrategie zur Vermeidung eines weiteren Corona-Lockdowns.

    Anreize für Stadtzentren schaffen
    „Aus der Krise kommen wir nur mit einem kraftvollen Neustart. Damit das gelingt, sind vom künftigen Bundestag konkrete und zielgenaue Maßnahmen gefragt“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
    Nun gelte es, Anreize für den Besuch der Stadtzentren zu schaffen. Genth: „Einen wirksamen und zielgerichteten Impuls würde ein staatlich finanzierter City-Bonus setzen. Einen solchen Gutschein in Höhe von 200 Euro könnten alle Bürger in stationären Handelsbetrieben einlösen, die unmittelbar von Schließungen betroffen waren.“
    Der Zehn-Punkte-Plan beinhaltet zudem unter anderem Forderungen nach verlässlicheren Sonntagsöffnungen, für mehr Wettbewerbsfairness sowie nach einer Wachstumsagenda.

    vi

  • Mehr offene Stellen

    NÜRNBERG // Im ersten Quartal 2021 gab es bundesweit gut 1,1 Millionen offene Stellen – gegenüber dem ersten Quartal 2020 ein Zuwachs um 42 000. Das entspricht einer Steigerung von rund vier Prozent. Gegenüber dem vierten Quartal 2020 sank die Zahl der offenen Stellen um 56 000 oder knapp fünf Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Einzelhandel stark betroffen
    In Westdeutschland waren 874.000 offene Stellen im ersten Quartal 2021 zu besetzen, in Ostdeutschland 253.000. Die Wirtschaftszweige Handel und Kfz-Reparatur hatten mit 115.000 offenen Stellen im Vergleich zum Vorjahresquartal 23 Prozent und im Vergleich zum Vorquartal 16 Prozent weniger offene Stellen zu besetzen. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist der prozentuale Rückstand hier am größten. „Von der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Lockdown ist besonders der Einzelhandel weiter stark betroffen“, erklärt IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

    red

  • Muster für Protest-Mail an Bundestagsabgeordnete

    KÖLN // Der Deutsche Bundestag muss jetzt über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz entscheiden. Aktuell sind für den Einzelhandel im Fall eines Falles massive Verschärfungen geplant. Weder Click & Collect noch Test & Meet sind im letzten Gesetzentwurf vorgesehen.

    Musterbrief
    Mit dem beigefügten [lpdf|107]Musterbrief [/lpdf]des HDE können sich Händler jetzt per E-Mail an ihre Bundestagsabgeordneten wenden, um die geplanten weiteren Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu verhindern.

    Den Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten finden Händler unter [link|https://www.bundestag.de/abgeordnete]https://www.bundestag.de/abgeordnete[/link].

    red

  • Aufwärtstrend wohl nur von kurzer Dauer

    NÜRNBERG // Das Konsumklima in Deutschland ist laut der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im März wegen erster Corona-Lockerungen gestiegen. Allerdings werde der aktuelle Lockdown der Kauflaune enorm schaden, der aktuelle Aufwärtstrend werde verpuffen, befürchten die Nürnberger Experten.

    Da nach dem GfK-Erhebungszeitraum vom 3. bis zum 15 März die Infektionszahlen wieder angestiegen sind und es außerdem zu Irritationen um den Impfstoff von Astrazeneca kam, sei es fraglich, ob die positive Entwicklung des Konsumklimas anhalten werde, teilte man bei der GfK mit. pi

  • Davidoff of Geneva Germany GmbH sucht Verstärkung

    [datehead]Advertorial[/datehead]

    Die 2017 gegründete Davidoff of Geneva Germany GmbH ist für den Vertrieb und das Marketing sämtlicher Produkte der Oettinger Davidoff AG am deutschen Markt zuständig. Für den Raum Rheinland-Pfalz suchen wir ab sofort einen engagierten Verkaufsrepräsentanten (m/w/d) auf Vollzeit Basis.

    Die 2017 gegründete Davidoff of Geneva Germany GmbH ist für den Vertrieb und das Marketing sämtlicher Produkte der Oettinger Davidoff AG am deutschen Markt zuständig.

    Für den Raum Rheinland-Pfalz suchen wir ab sofort einen engagierten Verkaufsrepräsentanten (m/w/d) auf Vollzeit-Basis.

    Zur [link|https://dam.oettingerdavidoff.com/smartViews/view?view=Stellenanzeige%20Davidoff%20of%20Geneva%20Germany]Stellenanzeige[/link].

  • Lockdown verlängert

    BERLIN // Angesicht der beschlossenen Verlängerung des Lockdowns mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) jetzt die schnelle Umsetzung der Verbesserungen bei der staatlichen Überbrückungshilfe an. Es sei gut, dass die Bundesregierung die vom HDE geforderten und notwendigen Anpassungen vornehmen wolle.

    Dies müsse jetzt rasch wirksam werden, damit die Hilfen bei den Einzelhandelsunternehmen ankommen. Sonst drohten ganze Innenstädte zu veröden.

    Verlust nicht zu kompensieren
    „Der vom Lockdown betroffene Einzelhandel verliert an jedem geschlossenen Verkaufstag im Januar durchschnittlich 600 Millionen Euro Umsatz. Nach dem weitgehenden Verlust des Weihnachtsgeschäfts in November und Dezember können viele Handelsunternehmen diese unverschuldeten Verluste wirtschaftlich nicht mehr kompensieren“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Deshalb seien sowohl der Bundesfinanz- als auch der Bundeswirtschaftsminister gefordert, ihren Versprechen für eine Umgestaltung der staatlichen Hilfen für den Einzelhandel rasch Taten folgen zu lassen.

    Der HDE setzt sich bereits seit Wochen unter anderem dafür ein, dass entsprechende Abschriften auf Saisonware berücksichtigt werden und dass der monatliche Höchstbetrag von 500.000 Euro Überbrückungshilfe entfällt.

    vi

  • Sportlotterie steht vor dem Aus

    WIESBADEN // Die Deutsche Sportlotterie (DSL) hat keine Erlaubnis mehr, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und darf nicht mehr über die Spielscheine von Lotto Hessen angeboten werden. Weil die Soziallotterie nicht mindestens, wie vorgegeben, 30 Prozent der Erlöse als Reinertrag erwirtschaftet, hatte das nach dem Glücksspielstaatsvertrag zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium Ende 2019 die beantragte Verlängerung der Betriebserlaubnis bis Mitte 2021 abgelehnt.

    Zwei Eilanträge
    Mit Beschlüssen vom 20. November hat nun die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zwei Eilanträge der Antragstellerin, einer gemeinnützigen Gesellschaft mit Sitz in Wiesbaden, die die Deutsche Sportlotterie (DSL) betreibt, abgelehnt. Diese Eilanträge waren zum einen darauf gerichtet, der DSL vorläufig die Aufrechterhaltung ihres Betriebs längstens bis zum 30. Juni 2021 zu gestatten, zum anderen sollte der DSL die Einbindung ihres Angebots auf den Spielscheinen „Eurojackpot“ und „6 aus 49“ von Lotto Hessen vorläufig gestattet werden.

    Der Reinertrag
    Die Erlaubnis beinhaltete die Regelung, dass der Reinertrag der Lotterie mindestens 30 Prozent der Summe der Entgelte (einschließlich der Bearbeitungsgebühr) betragen müsse. Der gesamte Reinertrag sei für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

    Der Lotteriezweck
    Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die DSL die Voraussetzungen zur nachhaltigen Erfüllung des Lotteriezwecks über die Generierung von mindestens 30 Prozent Reinerträgen für den beantragten Erlaubniszeitraum nicht einhält und nicht wirtschaftlich veranstaltet werden kann. Gegen die Beschlüsse (Az.: 5 L 1988/19.WI und 5 L 712/20.WI) kann die Antragstellerin Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erheben.


    vi