Schlagwort: Covid

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    ich oute mich heute: Anfang Februar hatte ich zwei kurze, heftige Fieberschübe, danach fast zwei Wochen lang einen trockenen Reizhusten? Ich weiß es nicht. Und wie mir wird es vielen gehen, auch einer ganzen Reihe von Menschen, die eine Covid-Infektion überstanden haben.

    Bekämpfung des Virus'
    Das Problem ist: Wir wissen so vieles nicht. Tatsächlich sind wir aktuell im Blindflug, was das Bekämpfen des Virus‘ angeht. Und in diesem Blindflug fahren wir unsere Wirtschaft gerade kollektiv gegen die Wand. Einen Rückgang des BIP um bis zu 5,4 Prozent, sagen die Wirtschaftsweisen voraus. Und Manager Wolfgang Reitzle befürchtet einen „immensen nachhaltigen Wohlstandsverlust“. Betrachtet man solche Folgen unter dem statistischen Aspekt – vergleichen Sie mal Zahlen aus früheren Influenza-Wellen und Corona -, dann wird die Frage nach der Berechtigung des Lock-down drängender.

    Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin weder spinnerter Regierungskritiker noch zähle ich sonst zu den Blechhutträgern. Aber wir versuchen gerade, ein komplexes Gerät zusammenzusetzen – in einem stockfinsteren Raum.

    Schauen Sie sich mal auf YouTube den Appell des emeritierten Wissenschaftlers Sucharit Bhakdi an, der keine Behauptungen aufstellt, sondern Fragen aufwirft, ruhig und sachlich.

    Genug geärgert! Die Banken werden zurzeit von einer Welle von Anträgen auf Notgelder und Hilfskredite überrannt. Ich hoffe nur, dass die Geldinstitute sich ihrer Verantwortung bewusst sind und nicht nur zeitnah, sondern auch dem Willen der Bundesregierung folgend großzügig auszahlt.

    Große Aufgaben
    Betroffen ist nicht zuletzt der kleine Einzelhandel. Steffen Kahnt hat da große Aufgaben vor sich. Denn der 49-Jährige übernimmt morgen die Alleingeschäftsführung des Handelsverband Tabak (BTWE), Dieter C. Rangol geht in den Ruhestand. Ich wünsche Kahnt viel Fortune in schwierigen Zeiten.

    Und Ihnen und uns wünsche ich einen angenehmen und gesunden Tag.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • BTWE sagt Jahrestagung ab

    KÖLN // Angesichts der Coronavirus-Pandemie sehen sich Präsidium und Geschäftsführung des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) veranlasst, die für den 17. und 18. Mai vorgesehene Jahrestagung abzusagen. Es gibt aber bereits einen neuen Termin für 2021. Diese soll am 6. und 7 Juni stattfinden. Veranstaltungsort wird wieder Rösrath bei Köln sein.

    Am 25. März hat der Gesetzgeber mit dem „Covid-19-Gesetz“ auch neue Regelungen für Vereine beschlossen, damit diese in der Krise arbeitsfähig bleiben. „Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten, wie wir die anstehende turnusgemäße Präsidiumswahl sowie alle notwendigen Entlastungen und Beschlüsse rechtskonform erreichen können“, informiert BTWE-Geschäftsführer Steffen Kahnt.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die zweite Woche der verschärften Ausgangsbeschränkungen hat begonnen. Und, machen wir uns nichts vor, ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Und so bleibt uns vor allem die Hoffnung, dass wir ab 20. April zumindest langsam in ein halbwegs normales wirtschaftliches Leben zurückfinden.

    Herausforderungen für viele Firmen
    Für einige Unternehmen wird das zu spät sein. Es ist zwar erfreulich, dass der Bund sein Milliarden-Hilfspaket in kürzester Zeit durchgepeitscht hat. Aber wie weit kann ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern mit 9000 Euro kommen? Das Überleben wird da oft nur möglich sein, wenn auch Mieten nicht gezahlt, Steuern gestundet werden können. Doch Vorsicht: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine ganze Reihe von Firmen dürfte nach der Krise mit einem Schuldenberg dastehen.

    Übrigens: Ab heute können Sie die Liquiditätszuschüsse beantragen, in der Regel bei den staatlichen Landes- und Förderbanken. Ausgezahlt werden soll „schnell und unbürokratisch“.

    Glaube an die Nach-Covid-Zeit
    Apropos „weit kommen“: Der Luftverkehr weltweit ist ja aktuell praktisch zum Erliegen gekommen. Und manche Auguren gehen davon aus, dass wir uns künftig rückbesinnen und weniger (fern)reisen werden. Stimmt nicht, hat der Marketingdienstleister Sojern ermittelt. Vielmehr liege die Zahl der gebuchten Flüge für 2021 deutlich über den Werten von 2019. Die Menschen glauben also an die Nach-Covid-Zeit. Das ist gut.

    BTWE sagt Jahrestagung ab
    Auf eine Reise müssen wir 2020 jedoch definitiv verzichten: Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat seine Jahrestagung im Mai in Rösrath abgesagt. Das ist schade, denn der Branchentreff zählt für uns alle zu den wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. Aber natürlich ist die Absage richtig. Umso mehr können wir uns aufs kommende Jahr freuen.

    Kommen Sie gut in die neue Woche, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht unterkriegen.


    Herzlich Ihr

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Finanzielle Unterstützung in der Krise

    MAINZ // In den Zeiten von Covid-19 herrscht bei dem Großteil der Unternehmen eine große Unsicherheit. Viele Fragen hinsichtlich möglicher finanzieller Unterstützung kommen auf, wenn durch die jetzige Situation beispielsweise Aufträge entfallen oder Lieferengpässe entstehen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind hiervon betroffen.

    Finanzielle Hilfe
    Um den wirtschaftlichen Schaden so weit wie möglich zu minimieren und früh genug den Zugang zu finanzieller Hilfe zu finden gilt es, schnell Maßnahmen einzuleiten. Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hat eine Übersicht der derzeit angebotenen Unterstützungen seitens Banken, Staat und Krankenkassen zusammengestellt.

    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Stundung kann erfolgen, wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Voraussetzungen: Erhebliche Härte für das Unternehmen, ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse oder wenn diese nach Einzug der Sozialversicherungsabgaben eintreten würden. Dies ist nur bei situativer Überschuldung möglich. Beantragt werden muss dies bei der zuständigen Krankenkasse.

    Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen
    Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen: Das Bundesfinanzministerium hat die Länder im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen angewiesen: .Erleichterung der Finanzbehörden, Stundungen von Steuerschulden gewähren. Wenn Unternehmen unmittelbar von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.

    Erleichterung der Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen. Durch die Krise entstandene Zinsen oder zinsähnliche Instrumente sollen soweit wie möglich erlassen werden, wenn das Virus dafür ursächlich ist. Es werden ohne besondere Nachweise Anpassungen der Vorauszahlungen ermöglicht. Die Hürden der Voraussetzungen für die Stundung sollen von den zuständigen Stellen deutlich herabgesetzt werden.
    Beantragt werden muss die Hilfe beim Finanzamt.

    Kurzarbeitergeld
    Kurzarbeitergeld: Die Arbeitsagentur zahlt anteiligen Lohn basierend auf tatsächlich gearbeiteten Stunden. Der Lohn wird durch die Bundesagentur für Arbeit mit 60 Prozent (für Mitarbeiter mit Kind 67 Prozent) des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts aufgestockt. Die Regel-Bezugsdauer beträgt maximal zwölf Monate. Voraussetzungen: Vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltverluste von mindestens zehn Prozent für mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter. Die Beantragung erfolgt über das Portal der Bundesagentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend ab 1.  März beantragt werden.

    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze
    Maßnahmen wirtschaftliche Bewältigung: Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro, höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft und beschleunigter Entscheidungsprozess. Dies gilt branchenübergreifend für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (kurz KMU) sowie die freien Berufe.

    Corona-Hilfe für Unternehmen
    [bul]ERP-Gründerkredit: Bis zu 200 Millionen Euro Kreditbetrag; bis zu 30 000 Euro Kreditbetrag für kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen, maximal zehn Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
    Voraussetzung: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro.
    Beantragt werden kann diese Hilfe über Finanzierungspartner bei der KfW. Die Corona-Sonderkonditionen sind: Risikoübernahme von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro, Öffnung der Haftungsfreistellung für Unternehmen mit Jahresumsatz bis zu zwei Milliarden Euro.

    [bul]KfW-Unternehmerkredit: Bis zu 200 Millionen Euro Kreditbetrag und Betriebsmittel ab 1,0 Prozent effektivem Jahreszins.
    Voraussetzungen: Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, maximaler Gruppenumsatz von zwei Milliarden Euro, fünf Jahre am Markt.

    [bul]Schutzschirm: Bundesweite Maßnahmen wie Soforthilfen, Kredite und Stabilitätsfonds wurden in der vergangenen Kalenderwoche auf den Weg gebracht.

    Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für große Unternehmen
    50 Milliarden Euro an Soforthilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler: 9000 Euro für Firmen mit bis zu fünf und 15 000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten.
    Erhöhung der Staatsgarantie (staatliches Kreditrisiko) bei Kredit-Sonderprogrammen der KfW auf 90 Prozent. Außerdem soll es Mittel für die Förderung des unternehmerischen Know-hows geben.
    Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft [link|http://www.pwc.de]PwC[/link] veröffentlicht auf ihrer Homepage auch die landesspezifischen Hilfsmaßnahmen, sofern bereits welche beschlossen wurden.

    red

  • Ermuri und MUT-Tagung abgesagt

    MAINZ // Die Corona-Krise trifft auch die Tabakbranche. Versammlungen und Tagungen werden abgesagt beziehungsweise verschoben.

    Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie wird die Ermuri-Tagung, die vom 20. bis 22. März stattfinden sollte, abgesagt. Die bereits gebuchten Hotelzimmer wurden storniert. Einen Ersatztermin könne vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamik noch nicht bekannt gegeben werden.

    Auch die Mitgliederversammlung der MUT Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft am 2. April wird wegen der Covid-19-Krise abgesagt. Man will den Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, heißt es.

    Sobald es dazu neue Informationen gibt, werden die Mitglieder informiert. red

    DTZ (13/20)

  • Von Eicken verschiebt 250-Jahr-Feier

    LÜBECK // Das Unternehmen Joh. Wilh. von Eicken hat seine 250-Jahre-Jubiläumsfeier „Aus Freude am Tabak“ am 5. Juni in der Gollan Kulturwerft in Lübeck verschoben.

    Zur Begründung heißt es, im Moment müsse man davon ausgehen, dass die Feierlichkeiten durch die Situation um den Covid-19-Virus beeinträchtig werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

    red

    (DTZ 12/20)