Schlagwort: Wasserpfeifentabak

  • Erfreuliche Tabaksteuerstatistik

    BERLIN // Corona sei Dank? Der deutsche Fiskus hat seit Jahresbeginn 10,146 Milliarden Euro Tabaksteuer eingenommen und damit gut ein Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das Plus ging dabei auf Kosten der Zigarette und war getrieben vor allem durch die Verkäufe von Feinschnitt und Pfeifentabak (inklusive Wasserpfeifentabak).

    Zugleich lässt der Nettobezug von Steuerzeichen im September einen weiter steigenden Absatz erwarten: Die Summe der Steuerwerte kletterte um insgesamt 4,1 Prozent, wobei die Zigarette 1,7 Prozent ausmachte, Feinschnitt 21,2 Prozent. Schwankend zeigt sich in den ersten drei Quartalen der Absatz von Zigarren und Zigarillos. red

  • „Steuerpolitisch bewährt“

    BERLIN // Die Bundesregierung hat keine Pläne, den Verpackungszwang für Tabakwaren in bestimmten Fällen aufzuweichen. Die bestehende Regelung habe sich aus „steuerpolitischen Gründen“ bewährt, schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Die Abgeordneten hatten darin den Verpackungszwang insbesondere mit Blick auf die Abgabe von losem Wasserpfeifentabak in Shisha-Bars thematisiert.

    Sicht der Bundesregierung
    Aus Sicht der Bundesregierung dient die Regelung der „Beweiskraftsicherung des Steuerzeichens, mit dem die Tabaksteuer entrichtet wird und das nur auf geschlossene und verkaufsfertige Kleinverkaufsverpackungen angebracht werden darf“.

    Die Bundesregierung stellt zudem klar, dass ein in der Anfrage angeführtes Geschäftsmodell, nach dem nur die Vorbereitung der rauchfertigen Wasserpfeife und deren Verleih an den Endkunden in Rechnung gestellt werden, die Abgabe des Tabaks aber unentgeltlich erfolgt, nicht statthaft ist. Die unentgeltliche Abgabe von Wasserpfeifentabak sei nur als Probe oder zu Werbezwecken gestattet.

    red

  • Anfrage der Grünen

    BERLIN // Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage die Besteuerung von Roh- und Wasserpfeifentabak.

    „Fragwürdige Regelungen“
    Nach ihrer Ansicht enthalte das Tabaksteuergesetz „fragwürdige Regelungen, die für den Betrieb von Raucher- und Shisha-Bars weder praktikabel noch wirtschaftlich sind“.

    Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem Auskunft zu Daten rund um Rohtabak. Zudem interessiert sich die Fraktion für die Einschätzung zum Verpackungszwang insbesondere im Zusammenhang mit Wasserpfeifentabak.

    pi

  • Starker Steuermonat

    WIESBADEN // In der Krise wird mehr geraucht: Das bestätigt die aktuelle Tabaksteuerstatistik. Die Nettoeinnahmen des Bundes haben im April um rund 72 Prozent gegenüber dem März 2020 zugelegt.

    Zuwächse
    Dabei entfielen Zuwächse von 73 Prozent auf knapp 1,4 Milliarden Euro auf Zigaretten, 75 Prozent auf 217,3 Millionen Euro auf Feinschnitt und 53 Prozent auf Pfeifentabak inklusive Wasserpfeifentabak. Offenbar haben viele Shisha-Freunde ihren Genuss nach Hause verlegt, beim Feinschnitt dürfte die unsichere wirtschaftliche Situation ein wesentlicher Treiber des Konsums gewesen sein. Lediglich bei Zigarren und Zigarillos verzeichnet die Statistik ein Minus um zehn Prozent.

    Im Vergleich zum Vorjahr legte das Tabaksteueraufkommen im April um 21 Prozent zu, bei Zigaretten betrug das Plus 21,6 Prozent.

    red

  • Mehreinnahmen durch Tabaksteuer

    WIESBADEN // Der deutsche Staat hat im ersten Quartal 11,6 Prozent mehr Geld durch die Tabaksteuer eingenommen als im Vorjahreszeitraum. Die Produzenten forderten in den ersten drei Monaten Steuerzeichen im Wert von 3,62 Milliarden Euro an, teilte das Statistische Bundesamt mit.

    Die Menge der produzierten Zigaretten legte um 10,6 Prozent auf 18,6 Milliarden Stück zu. Für Pfeifentabak lag die Steigerung sogar bei 58 Prozent, weil hier die Wasserpfeifentabake besonders nachgefragt wurden.

    Das bedeute aber nicht zwingend, dass auch mehr geraucht werde, erklärten die Statistiker. Es werde nur der Bezug der Steuerzeichen durch die Hersteller registriert. Wann die Waren in den Verkauf kommen, sei unklar. Schwankungen seien üblich.

    red

    (DTZ 17/19)

  • Keine Ausnahme

    BERLIN // Weil Sisha-Bars Kleinverkaufspackungen mit Wasserpfeifentabak an ihre Kunden abgeben und damit beim Betrieb der Bars das geltende Tabaksteuerrecht einhalten könnten, lehnt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung ab.

    Die Regierung widersprach in ihrer Antwort (19/1152) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/865) der Einschätzung, Wasserpfeifentabak könne in den Bars oft nur in loser Form abgegeben werden und werde häufig auch mit anderen Stoffen zur Erzeugung unterschiedlicher Geschmacksrichtungen gemischt.

    Eine Änderung des Gebots, wonach Tabak nur in Verpackungen mit Steuerzeichen abgegeben werden darf, weist die Regierung zurück. „Es sind zahlreiche bereits verbrauchsfertig aufbereitete Wasserpfeifentabake mit den unterschiedlichsten Geschmacksnoten verfügbar. Eine Notwendigkeit zur Vornahme einer nachträglichen Aromatisierung oder Befeuchtung, welche eine tabaksteuerrechtlich relevante Herstellungshandlung begründen würde, besteht für den Betrieb einer Sisha-Bar nicht“, heißt es in der Antwort.

    pi

    (DTZ 14/18)

  • Die Start-ups der Tabakbranche

    BERLIN // In der Tabakfamilie gibt es Nachwuchs: Der [link|http://www.wpt-verband.de ]Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler e.V.[/link] vertritt in Berlin die Interessen der Shisha-Tabakbranche.

    Der Verband hat überwiegend kleine und mittelständische Mitgliedsunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet. Hauptstadtrepräsentanz und Verbandsgeschäftsführung wurden Sven Plaeschke übertragen. Er ist zugleich Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakpflanzer, der bereits seit 2014 ein Hauptstadtbüro unterhält.

    Eine Interessenvertretung speziell für die Hersteller von Wasserpfeifentabak gab es bislang nicht. „Mit unserem Verband kümmern wir uns um die besonderen Belange einer in Deutschland relativ jungen Branche“, erklärt Plaeschke. Es sei von besonderer Bedeutung, dass es nun überhaupt einen Ansprechpartner am Sitz von Parlament und Regierung gibt.

    „Mit der TPD 2 und deren Umsetzung in deutsches Recht findet der Begriff Wasserpfeifentabak nun erstmals konkretere Würdigung im Gesetzestext. Nur gab es bislang keine Branchenvertretung, mit der der Gesetzgeber in den Dialog hätte treten können.“

    Genuss-Mittel Wasserpfeifentabak
    Nach Auffassung des Verbandes unterscheidet sich Wasserpfeifentabak in vielen Aspekten von anderen Tabakprodukten. Auch das Konsumverhalten müsse differenziert betrachtet werden. „Selten sieht man jemanden, der sich beim Warten auf den Bus noch schnell eine Shisha gönnt“, begründet Plaeschke, weshalb Wasserpfeifentabak noch viel mehr als Genussmittel betrachtet werden müsse. Beim Shisha-Rauchen ginge es überwiegend um gelegentlichen Genuss in Gesellschaft. Auf seiner Website schreibt der Verband: „Die Konsumenten schätzen neue Kreationen und die Abwechslung und nicht die Berauschung mit Nikotin.“

    Der Wasserpfeifentabakmarkt ist von einer großen Vielfalt geprägt. Die Hersteller bringen regelmäßig neue Marken und Mischungen heraus. Bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen im Hinblick auf Rezepturen, Verpackungen und Produktionsanlagen ist dies für die kleinen und mittelständischen Manufakturen eine besondere Herausforderung. Denn während die vergleichsweise wenigen großen Zigarettenhersteller ihr Geschäft mit einer immer kleiner werdenden Anzahl von Marken mit jeweils großen Absatzzahlen machen, ist es in der Shisha-Branche umgekehrt. Viele Unternehmen sind von der Größe her wie Start-ups zu betrachten. Neue Vorgaben des Gesetzgebers belasten sie daher finanziell besonders stark. Angemessene Umsetzungsfristen sind für die Branche also existenziell.

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Menge des versteuerten Pfeifentabaks im Jahr 2017 deutlich an (plus 28,7 Prozent). „Dazu gehören neben traditionellem Pfeifentabak auch Wasserpfeifentabak und neuartige Pfeifentabakprodukte“, so die Statistiker. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 wurden in Deutschland nur 1,1 Prozent mehr Zigaretten versteuert als im Jahr 2016. Hier zeichnet sich ein Trend ab. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, bestätigt das. „Der Trend zum Shisha-Rauchen hat sich in den letzten Jahren verstärkt, doch noch immer unterschätzen viele Konsumenten und Bar-Betreiber die Gefahren. Im vergangenen Jahr mussten beispielsweise über 40 Patienten allein im Universitätsklinikum Düsseldorf aufgrund einer Kohlenmonoxidvergiftung behandelt werden“, schreibt Mortler auf ihrer Website.

    Verband will auch Shisha-Bars vertreten
    Als Branchenorganisation will der neue Verband auch die Anliegen von Shisha-Bars vertreten. Aber wie begegnen die Interessenvertreter der Kohlenmonoxid-Problematik? Die Meldungen über Kohlenmonoxidvergiftungen seien besorgniserregend, sagt Plaeschke, „weil manche Bar-Betreiber mit der Gesundheit ihrer Gäste fahrlässig umgehen“. Man müsse die Gefahren und Risiken klar einordnen: „Sich für den Genuss von Wasserpfeifentabak als Gast in eine Shisha-Bar zu begeben, ist eine bewusste Entscheidung. Jeder Gast weiß, dass Tabakgenuss gesundheitsschädigend sein kann. Er denkt aber nicht daran, dass ein Betreiber seine Bar möglicherweise schlecht führt und seine Gäste unkalkulierbaren, direkten Gefahren aussetzt, indem er keine Kohlenmonoxidmelder und keine ausreichenden Lüftungsanlagen vorhält.“ Der Verband plädiert daher für eine Selbstverpflichtung der Shisha-Bar-Betreiber zur Installation und regelmäßigen Wartung von Lüftungsanlagen und Warnmeldern. Er erarbeitet derzeit Leitlinien für sachgerechtes und genussvolles Shisha-Rauchen und will ein Verbands-Gütesiegel mit klaren Qualitätsanforderungen zum Betreiben einer Shisha-Bar einführen. „Im Hinblick auf die notwendigen Anlagen prüfen wir, inwieweit die technischen Regeln für Gasinstallationen herangezogen werden können. Denn wie bei einer Gasheizungsanlage in Wohnungen entsteht eben auch beim Verbrennen von Shisha-Kohle das gefährliche, farb-, geschmack- und geruchlose Kohlenmonoxid, das nach draußen geleitet werden muss.“ Für die meisten Shisha-Bar-Betreiber sei das ohnehin eine Selbstverständlichkeit, so Plaeschke. „Aber über ordnungsgemäß betriebene Bars wird eher selten berichtet.“

    red

    (DTZ 12/18)

  • Fiskus kassiert kräftig ab

    WIESBADEN // Ein starkes drittes Quartal und einen sehr guten September aus Sicht des Fiskus verbuchen die Statistiker für die Tabaksteuer.

    Mit 1,164 Milliarden Euro allein bei der Zigarette lagen die monatlichen Einnahmen höher als in allen anderen Monaten des laufenden Jahres. Im dritten Quartal kamen über alle Tabakarten hinweg 3,864 Milliarden Euro zusammen; aufs Jahr gerechnet sind es aktuell 10,127 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im TPD 2-Jahr 2016 waren es trotz Vorzieheffekten zur gleichen Zeit knapp 9,866 Milliarden Euro.

    Eher unbeständig zeigte sich die Entwicklung bei Zigarren und Zigarillos, bei denen die Höhe des Steueraufkommens von Monat zu Monat stark schwankt. Feinschnitt zeigt bislang einen stabilen bis leicht steigenden Trend. Und deutliche Zuwächse gibt es beim Pfeifentabak, wobei insbesondere der Wasserpfeifentabak dafür gesorgt hat, dass das Steueraufkommen vom ersten Quartal (19,647 Millionen Euro) übers zweite Quartal mit 24,183 Millionen Euro auf 29,541 Millionen Euro im dritten Quartal geklettert ist.

    Der Netto-Bezug von Steuerzeichen über alle Produktgruppen hinweg lässt auf ein starkes Gesamtjahr hoffen: Insgesamt bestellten die Unternehmen bis einschließlich September Steuerzeichen im Wert von 10,913 Milliarden Euro, im Vorjahr waren es zu diesem Zeitpunkt 10,560 Milliarden Euro.


    max

    (DTZ 42/17)

  • Stabiler Zigarettenabsatz

    WIESBADEN // Nach den Turbulenzen durch die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) im vergangenen Jahr hat sich der Zigarettenabsatz im ersten Halbjahr 2017 dank der starken Monate Mai und Juni wieder etwas erholt. Das besagen zumndest die Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Bei den übrigen Tabakwaren setzte sich die Entwicklung des Vorjahres fort.

    Der Netto-Bezug an Steuerzeichen für Zigaretten belief sich in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres auf rund 37,192 Milliarden Stück. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum war dies ein minimales Plus von knapp 0,8 Prozent. Bei den Kleinverkaufswerten weist die Wiesbadener Behörde für das erste Halbjahr 2017 eine Steigerung von 375,2 Millionen Euro auf 10,43 Milliarden Euro aus.

    Die Umstellung auf die Vorgaben der TPD 2 zum 20. Mai 2016 hatte den Zigarettenabsatz im vergangenen Jahr mächtig durcheinandergewirbelt und die Statistik verzerrt. Aufgrund einer Vorratsproduktion war der Steuerzeichen-Bezug zunächst ordentlich gestiegen und danach wieder deutlich gesunken. Die Talfahrt ging im ersten Quartal 2017 und auch im April weiter. Im Mai und Juni wurde eine deutliche Zunahme registriert, so dass Destatis für das zweite Quartal ein Wachstum von 10,9 Prozent auf 19,127 Milliarden Stück auswies.

    Beim Feinschnitt indes gab es sowohl im ersten als auch im zweiten Quartal Rückgänge, und zwar von minus 16,3 Prozent auf 6358 Tonnen im ersten und von minus 4,8 Prozent auf 6112 Tonnen im zweiten Vierteljahr.

    Wie aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes weiter hervorgeht, belief sich der Absatz an Zigarren und Zigarillos (inklusive Ecoprodukten) in der ersten Jahreshälfte auf 1,42 Milliarden Stück nach 1,56 Milliarden Stück in den ersten sechs Monaten 2016.

    Weiterhin Zuwachsraten verzeichnete der Pfeifentabak. Nach einem Plus von 33,6 Prozent im ersten Quartal setzte sich die Bergfahrt in den folgenden drei Monaten mit einer Steigerung von 34,3 Prozent auf 852,3 Tonnen fort. Getragen wurde das starke Wachstum von der Nachfrage nach Wasserpfeifentabak und den neuen Alternativprodukten, während klassischer Pfeifentabak unverändert rückläufig war.

    Insgesamt wurden im zweiten Quartal 2017 Tabakwaren im Kleinverkaufswert von knapp 6,6 Milliarden Euro versteuert. Das waren 700 Millionen Euro beziehungsweise 11,1 Prozent mehr als von April bis Juni 2016. Der Steuerwert lag mit rund 3,6 Milliarden Euro fast zehn Prozent über dem Niveau des vergleichbaren Vorjahresquartals.

    red

    (DTZ 29/17)

  • Wasserpfeifentabak in Garage

    FRANKFURT // Ende Oktober haben Beamte des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main in einer Garage in Saarbrücken 211 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sichergestellt.

    Der 35-jährige Garagenbesitzer aus Saarbrücken, ist darüber hinaus verdächtig, bereits mehrere Tonnen Wasserpfeifentabak bezogen und anschließend gewinnbringend verkauft zu haben. Die hinterzogenen Steuern belaufen sich auf über 125 000 Euro.

    Seit Ende 2015 ermitteln die Zollfahnder unter der Sachleitung der Saarbrücker Staatsanwaltschaft gegen den Mann wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei. „Ob wir über die Sicherstellung von 211 Kilogramm und den bereits umgesetzten Mengen hinaus weitere Lieferungen nachweisen können, müssen die jetzt folgenden Ermittlungen zeigen“, sagt Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.

    Die Strafandrohung bei der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
    pi

    (DTZ 44/16)