Schlagwort: Liquids

  • Neuer Player, neue Technik

    SHENZHEN / MAINZ // E-Zigarette war gestern, heute ist die U-Zigarette angesagt? So selbstbewusst gibt sich ein chinesisches Unternehmen, das nach eigenen Angaben jetzt auch in Deutschland expandieren will.

    Der chinesische Hersteller Usonicig bietet derzeit das Gerät „Rhythm“ an, das in Deutschland für 69,95 Euro in drei Farben auf den Markt kommt. Das Modell mit der markanten, großen Feuertaste wird mit Zwei-Milliliter-Kartuschen bestückt und funktioniert mit Ultraschalltechnik. Die enthaltenen Liquids werden mithilfe von 2,4-Megahertz-Schwingungen verdampft. Dazu setzt Usonicig einen Kermaik-Chip ein, der eine Lebensdauer von 90 bis 100 Tankfüllungen haben soll, wobei eine Kartusche für bis zu 5000 Züge reicht. Der verbaute Akku leistet 1500 Milliamperestunden, das Gerät wiegt knapp 146 Gramm. max

    (DTZ 48/18)

  • Australiens Ärzte stimmen für E-Zigaretten

    SYDNEY // Mediziner in Australien wollen die E-Zigarette legalisieren. Aktuell sind Produktion, Verkauf und Konsum von Nikotin-Liquids im Land gesetzlich verboten.

    Nikotin wird als „dangerous poison“ (deutsch: gefährliches Gift) im nationalen Gift-Register, dem „national medicines and poisons register“ unter Punkt sieben eingeordnet. Ein Skandal, finden zahlreiche Ärzte und Mediziner des Landes. Für sie ist das E-Produkt eine Alternative zur Tabakzigarette.

    Im benachbarten Neuseeland beurteilt die Regierung die Sachlage komplett anders. Dort werden E-Zigaretten und Nikotin-Liquids zur Raucherentwöhnung eingesetzt. Ähnlich sieht es in Großbritannien aus. Das Royal College of Physicians hatte vor kurzem sogar eine Empfehlung für die E-Zigarette als Ersatzprodukt ausgesprochen, wenn es um die Reduzierung des Tabakkonsums geht.
    red

    (DTZ 45/16)

  • Dampfer-Shop in der Galeria Kaufhof

    PADERBORN // Paderborn schreibt Dampfer-Geschichte: Vor kurzem eröffnete German Flavour seinen ersten Shop-in-Shop in der Galeria Kaufhof. Die Resonanz zur Eröffnung war groß.

    Auf 50 Quadratmetern präsentiert das nordrheinwestfälische Unternehmen aus Sprockhövel dort ein umfangreiches Sortiment an Liquids, Aromen und Basen. An sechs Testbars und Stationen kann das Liquid-Angebot getestet werden. Mit dabei sind neben Einsteiger-Sets auch ein hochwertiges E-Zigaretten-Sortiment. „Kompetente Beratung und Fachwissen sind den Kunden garantiert“, sagt Shop-Leiter Harald Mösgen.

    Auch wenn sich der neue Shop mit dem Warensortiment in erster Linie an Fans und Freunde der Dampfszene richtet, waren zur Eröffnung schon viele Paderborner beim Shopping mit dabei und zeigten sich über die Ausrichtung des neuen „Shop-in-Shop-Angebots“ in der Galeria Kaufhof positiv überrascht.

    Mösgen freut sich mit seinem Team auf die bevorstehende Weihnachtszeit. „Die Produktpalette ist groß“ und „ für jeden Geschmack lässt sich etwas finden“, so auch die Vertriebsverantwortlichen Michael Potthast und David Plotka.

    Auch die Geschäftsleitung der Galeria Kaufhof sieht der Kooperation mit German Flavours zukunftsorientiert entgegen. Weitere Standort-Eröffnungen im gesamten Bundesgebiet sind geplant, heißt es.
    pi

    (DTZ 45/16)

  • Ein unmoralisches Verbot

    CANBERRA // In einem öffentlichen Brief kritisiert eine Gruppe internationaler Wissenschaftlern die australische Regierung und ihre Maßnahmen gegen E-Zigaretten.

    Dabei geht es den vierzig Akademikern, die zum Teil auch aus Australien kommen, darum, die Bedeutung der E-Zigaretten als weniger gesundheitsschädliche Alternative zur herkömmlichen Tabak-Zigarette hervorzuheben, berichtet das britische Online-Portal „Skynews“. In ihrem Schreiben an die Therapeutic Goods Administration (TGA) bezeichnen sie das Verbot als „diskriminierend“ und „unmoralisch“. Die TGA ist als Regulierungsbehörde für medizinische Produkte und Geräte dem australischen Gesundheitsministerium zugeordnet.

    „Ich kann der Logik nicht folgen, warum Nikotin in einer Tabakzigaretten weiter verfügbar ist, während Nikotin in E-Liquids gesetzlich verboten ist“, sagt Professor Ann MacNeill vom Kings College London.

    In Australien sind E-Zigaretten-Geräte gesetzlich erlaubt; der Verkauf und der Besitz von Nikotin-Liquids sind allerdings verboten.
    red

    (DTZ 37/16)

  • Neue Liquid-Größe

    BERLIN/ESSEN // Die traditionsreiche Berliner Tabakmanufaktur Planta geht seit 1. Januar gemeinsame Wege mit dem Essener Premium-E-Liquid-Hersteller Niko Liquids.

    Der bundesweit tätige Außendienst von Planta hat die General Distribution der von Niko Liquids in Essen hergestellten, apothekenreinen E-Premium-Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas übernommen. Die flächendeckende Verfügbarkeit der in Deutschland hergestellten Premium E-Liquids soll durch den Aufbau eines bundesweiten Händlernetzes mit 25 000 Verkaufsstellen bis Ende 2016 erreicht werden.

    Planta/Niko bieten zudem umfangreiche Verkaufsunterstützung durch Seminare, Schulungen und Promotionaktionen an. Niko Liquids veröffentlicht zur Qualitätstransparenz regelmäßig alle Rohstoffzertifikate und öffnet Interessenten, nach Absprache, die Türen zur Werksbesichtigung in Essen.
    pi

    (DTZ 05/15)

  • E-Liquids sind keine Medizin

    LEIPZIG // Klare Worte aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Damit dürfen die Produkte frei verkauft werden.

    Die Stadt Wuppertal hatte im Februar 2012 einer Fachhändlerin den Vertrieb von Liquids verboten. Die Frau, die ihr Geschäft daraufhin hatte schließen müssen, hatte gegen diese Entscheidung geklagt und in zweiter Instanz gewonnen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigte jetzt dieses Urteil. Begründung: „Liquids werden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet.“ Daher unterlägen sie nicht dem Arzneimittelgesetz.

    Und eine zweite Entscheidung trafen die Leipziger Juristen: Dabei ging es um eine Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums, in der vor dem Handel mit E-Zigaretten und Liquids gewarnt wurde – ebenfalls mit der Begründung, es handele sich um Arzneimittel. Wie in der Vorinstanz verbot das Bundesverwaltungsgericht entsprechende Äußerungen, da „die öffentlichen Äußerungen die Wettbewerbsposition der Klägerin am Markt faktisch ähnlich wie eine Verkaufsbeschränkung beeinträchtigten“.

    Die Urteile vom 20. November des laufenden Jahres können unter den Aktenzeichen 3 C 25.13, 3 C 26.13 und 3 C 27.13 über die Homepage des Gerichts (www.bverwg.de) oder über den unten stehenden QR-Code abgerufen werden.
    In der Branche sorgen die Entscheidungen aus Leipzig für kollektives Aufatmen. Denn damit ist sowohl der Verkauf von E-Zigaretten-Liquids im stationären Fachhandel als auch via Internet problemlos möglich. Das freut nicht nur die Geschäftsinhaber, sondern auch die vielen „Dampfer“, deren Zahl laut „Verband des eZigarettenhandels“ (VdeH) deutschlandweit bis zum Jahresende auf etwa drei Millionen klettern dürfte.

    Doch das juristische Gezerre hat mit den Leipziger Urteilen noch kein Ende. Insbesondere in der Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums vom Dezember 2011 sieht der VdeH die Ursache für starke Umsatzeinbußen der Unternehmen, die ihre Produkte in NRW verkaufen. Dazu zählten auch alle Händler, die nicht in NRW ansässig sind, jedoch einen gewichtigen Teil ihres Umsatzes in dem bevölkerungsreichsten Bundesland erwirtschaften. Folge: Der Verband will auf Schadensersatz klagen und ruft alle betroffenen Händler und Hersteller in der Bundesrepublik auf, sich einer entsprechenden Klage anzuschließen. Die Rede ist von einem Gesamtvolumen von schätzungsweise 90 Millionen Euro.

    VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel: „Gesundheitsministerin Steffens hat einen persönlichen Feldzug gegen die E-Zigarette auf Kosten der Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert. Der Handel ist 2012 massiv eingebrochen und konnte sich in den letzten zwei Jahren nur allmählich wieder von dieser unsäglichen Kampagne erholen.“

    Noch relativ offen ist, welche Auflagen auf den Vertrieb von E-Zigaretten im Rahmen der neuen Tabakproduktrichtlinie zukommen, die die Produkte als „tabakverwandt“ einstuft.
    max

    (DTZ 48/14)

  • Neues Dampf-Erlebnis mit Landewyck

    TRIER (DTZ/pi). Als erster Tabak- und Zigarettenproduzent in Deutschland lanciert Heintz van Landewyck aus Trier mit Fiesta eine eigene E-Zigaretten-Marke.

    Die Trierer präsentieren dem Handel unter dem Label Fiesta fünf Einweg-E-Zigaretten und sechs nachfüllbare E-Zigaretten (mit USB-Ladekabel). Ergänzt wird das Sortiment um fünf Liquids in verschiedenen Geschmacksrichtungen.

    Die Fiesta-Liquids sind nikitonhaltig und werden in zertifizierten deutschen Laboren produziert. Alle Fiesta-Produkte wurden durch das Landewyck-Tabak-Experten konzipiert und geschmacklich verfeinert.

    „Als verantwortungsvoller Produzent von Tabakwaren weist Landewyck die Fiesta-Produkten allesamt mit Warnhinweisen aus und setzt sich im Handel für eine Weitergabe ausschließlich an Personen über 18 Jahre ein“, informiert das Unternehmen. Fiesta wird zunächst im Großraum Köln-Koblenz-Trier eingeführt.

    (DTZ 30/14)

  • E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    MÜNSTER (DTZ/red). Der Handel mit E-Zigaretten ist straffrei. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden.

    Nikotinhaltige Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, sind keine Arzneimittel sind, weil sie nicht zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen, erläutert der 13. Senat des OVG hat in drei vorliegenden Fällen (Az 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12).

    Die Liquids seien nicht dazu geeignet „einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen“, informiert das Gericht. Handel und Verkauf mit E-Zigaretten sind damit nicht strafbar.

    In diesem Zusammenhang wies das Gericht die Klagen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück.

    In allen drei Fällen hat das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

    (DTZ 38/13)