Schlagwort: Krise

  • Arbeitsmarkt – noch – stabil

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Januar um 0,4 auf 100,2 Punkte gefallen. Das ist der erste deutlichere Rückgang seit dem Lockdown im vergangenen Frühjahr. Dennoch bleibt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im leicht positiven Bereich.

    Verlängerter Lockdown
    „Die Arbeitsagenturen erwarten, dass der Arbeitsmarkt insgesamt auch einem verlängerten Lockdown standhalten kann“, erklärt Enzo Weber, Leiter der IAB-Forschungsabteilung „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Corona-Eindämmungsmaßnahmen seit November führen zu deutlich geringeren wirtschaftlichen Einbrüchen als im Frühjahr 2020. Die Ungewissheit sei jetzt deutlich geringer: „Mit der Perspektive der Impfungen vor Augen halten die Betriebe an ihren Beschäftigten fest“, so Weber. Eine Rolle spiele auch, dass Entlassungen, die pandemiebedingt erfolgten, oft bereits schon im zweiten Quartal 2020 getätigt worden waren.

    Sinkende Arbeitslosenzahlen für die nächsten Monate
    Die Komponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit gab im Januar um 0,5 Punkte gegenüber dem Vormonat nach. Der Stand von 101,6 Punkten lässt aber noch immer saisonbereinigt sinkende Arbeitslosenzahlen über die nächsten Monate erwarten.

    Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers liegt nach einem Rückgang von 0,4 Punkten allerdings nur noch bei 98,9 Zählern. „Der Arbeitsmarkt hält sich in der Krise gut, aber eine durchgreifende Erholung wird nicht einfach“, erklärt Weber. Neueinstellungen stünden derzeit bei vielen Betrieben nicht auf der Agenda.

    Zu beachten ist bei den neuen Zahlen, dass der Befragungszeitraum Mitte Januar endete, als die Verlängerung des Lockdowns über Januar hinaus noch nicht beschlossen – allerdings absehbar – war.

    pi

  • Ein recht gutes Jahr

    BERLIN // Die Tabaksteuerstatistik fürs Gesamtjahr 2020 liegt vor. Dabei erreichen die Einnahmen des Fiskus in diesem Segment mit rund 14,623 Milliarden Euro einen Wert, der sogar etwas mehr als das Steueraufkommen für das Jahr zuvor erreichte.

    Kein Wunder, dass auch der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) sich über die Zahlen zum Absatz von Tabakwaren nach Steuerzeichenbezug für das Jahr 2020 freute: „Der Absatz von Zigaretten ging um 1,1 Prozent zurück im Vergleich zu 2019. Feinschnitt zum Selberdrehen oder Selberstopfen konnte mit 10,6 Prozent hingegen kräftig zulegen. Allerdings ist der Banderolenbezug nur ein Hinweis auf die produzierten Mengen und kann nur eingeschränkt den tatsächlichen Konsum messen.“

    Absatz stabil
    Der BVTE erklärt weiter, der Absatz von Tabakwaren sei insgesamt trotz Corona-Krise im Großen und Ganzen stabil geblieben, was auch an den Tabaksteuereinnahmen abzulesen sei. Das Aufkommen an Tabaksteuer bewege sich auf einem konstanten Niveau. Die rund 14,6 Milliarden Euro des Jahres 2020 seien gegenüber 2019 Mehreinnahmen von 2,7 Prozent, die der Bund für sich verbuchen könne. 2019 hatten die Einnahmen aus der Tabaksteuer 14,2 Milliarden Euro betragen.

    Der Absatz von Zigaretten sank 2020 leicht auf 73,8 Milliarden. 2019 waren noch für 74,6 Milliarden Zigaretten Steuerbanderolen bezogen worden. Der verkaufte Feinschnitt lag bei 26 328 Tonnen – im Vergleich zum Vorjahr war das ein Zuwachs von 2515 Tonnen; 2019 waren noch für 23 813 Tonnen Steuerzeichen bestellt worden.


    Pfeifentabak im zweistelligen Wachstumsbereich

    Auch andere Produktkategorien als Feinschnitt konnten, wie der BVTE deutlich macht, ihren Absatz steigern. Die Kategorie Pfeifentabak liege schon seit Jahren im zweistelligen Wachstumsbereich und habe im Vergleich zu 2019 nochmals 44,3 Prozent dazugewinnen können. Allerdings fielen in diese Kategorie nicht bloß der klassische Pfeifentabak, sondern auch Wasserpfeifentabak und die neuartigen Tabakerhitzer, die zusammengenommen hauptsächlich für den Wachstumsschub gesorgt hätten.

    Die Zigarette ist dabei das Produkt, das am höchsten besteuert wird. Der Zigarettenabsatz ist seit Jahren rückläufig. „Der erneute Rückgang ist nicht verwunderlich“, betont der BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir rechnen jedes Jahr mit einem Konsumrückgang von einem bis drei Prozent bei der Zigarette, unabhängig davon, dass viele Fachgeschäfte in vielen Bundesländern seit der Corona-Pandemie teilweise geschlossen waren und sind.“

    Marktversorgung sicher
    Der BVTE verweist ausdrücklich darauf, dass trotz Corona-Pandemie und der Teilschließung die Marktversorgung mit Tabakwaren zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei. So waren und sind in einigen Bundesländern Tabakwarengeschäfte im Frühjahr und erneut seit Dezember von der Teilschließung des Einzelhandels zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. „Vor allem in der ersten Welle der Pandemie neigten auch die Raucher und Raucherinnen dazu, sich eine Bevorratung an Tabakwaren zuzulegen“, so Mücke.

    Konsumenten preissensibler
    Die Konsumenten reagieren seit der Corona-Krise preissensibler als früher. Noch nie waren so viele Menschen in ihrer Mobilität so eingeschränkt wie 2020. Viele verbrachten ihren Urlaub zuhause und konnten somit keine preiswerteren Zigaretten im Ausland kaufen. Auch die teilweise Einschränkung des kleinen Grenzverkehrs sorgte dafür, dass weitaus weniger Zigaretten in Polen und Tschechien erworben wurden.

    Entsorgungsstudie der Industrie
    Laut der Entsorgungsstudie der Zigarettenindustrie, die in einer Langzeitstudie den Anteil von nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten untersucht, waren 2020 rund 17,2 Prozent der hierzulande gerauchten Zigaretten nicht in Deutschland versteuert. Im gleichen Zeitraum 2019 seien es, so der BVTE, noch 19,1 Prozent gewesen.

    „Durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise achten viele Verbraucher mehr auf ihre finanzielle Situation. Sie kaufen entweder die etwas günstigeren Zigaretten in Großpackungen oder weichen ganz auf den billigeren Feinschnitt zum Selberdrehen oder Selberstopfen aus“, resümiert der Verband.

    Auch der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) hat die Zahlen des Statistischen Bundesamtes unter die Lupe genommen. Er stellt fest, dass klassische Zigarren und Zigarillos sich als Genussartikel behaupten.

    Trend für Zigarren- und Zigarilloprodukte stabil bis leicht rückläufig
    Der BdZ schreibt zum Absatz von Tabakwaren im Kalenderjahr 2020, bei Zigarren und Zigarillos sei ein leichter Anstieg von 3,7 Prozent auf ein Volumen von 2,742 Milliarden Stück gegenüber 2,644 Milliarden Stück im Jahr 2019 zu verzeichnen gewesen.

    Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Verbandes, der die Interessen der mittelständisch strukturierten Hersteller, Importeure und Vertreiber von Zigarren und Zigarillos in Deutschland vertritt, ordnet die Zahlen der Versteuerungsstatistik für den Nischenmarkt ein: „Grundsätzlich zeigt der traditionelle Markt klassischer Zigarren- und Zigarilloprodukte seit fünf Jahren einen stabilen bis leicht rückläufigen Trend. In der Corona-Krise haben Home-Office und die Verschiebungen bei den Ausgaben der Konsumenten wie auch der Wegfall des Auslandsurlaubes zu einer leicht erhöhten Nachfrage nach Zigarren geführt. Ebenfalls muss bei der Bewertung des Anstieges 2020 berücksichtigt werden, dass dieser durch statistische Sonderfaktoren beziehungsweise Verschiebungen beeinflusst wurde; so hatte es noch im Vorjahr einen starken Rückgang um 12,1 Prozent gegeben.

    Insgesamt dürfte der tatsächliche Zuwachs – dies zeigen auch interne Statistiken des Verbandes – somit wesentlich geringer ausgefallen sein als durch die Versteuerungsstatistik abgebildet.“

    Wesentlich aussagestärker ist laut BdZ der langfristige Trend, der zeigt, dass diverse fiskalpolitische Instrumente – insbesondere zwei Änderungen bei der steuerrechtlichen Definition und die Einführung einer Mindeststeuer – dazu geführt haben, dass sich der Markt seit 2007 mehr als halbiert hat. Seither behaupten sich diese Produkte in der Nische für anspruchsvolle Genießer.

    Produkte vorwiegend männlicher Konsumenten
    Peter Wörmann, Vorsitzender des BdZ und selbst Zigarrenhersteller, beschreibt, dass klassische Zigarren und Zigarillos überwiegend von männlichen Konsumenten gehobenen Alters und nur gelegentlich geraucht werden. Weder gebe es bei diesem Produkt ein Problem mit dem Jugendschutz noch mit dem Schmuggel. Im Hinblick auf die strengen Regulierungen des gesamten Tabakmarktes fordert er Ausnahmen von weiteren Maßnahmen für das Kulturgut Zigarre/Zigarillo, da solche nur zu erheblichen Belastungen der mittelständisch geprägten deutschen Zigarrenindustrie führen, ohne dem eigentlichen Ziel gerecht zu werden.

    Bund erzielt höhere Einnahmen
    Mit Blick auf die monatlichen Steuerzahlen zeigen die Daten aus Berlin, dass der Bund höhere Einnahmen vor allem im Januar (allerdings auf relativ niedriger Basis) mit einem Plus von gut 87 Prozent, im Lockdown-Monat April (plus 21,5 Prozent), im Juli (plus 26,5 Prozent) sowie im Dezember (plus 21,0 Prozent) gegenüber dem Vorjahr erzielt hat. Diese Zuwächse erklären sich vor allem durch den entsprechenden Trend bei Zigaretten.

    Zugleich stimmt der Nettobezug von Steuerzeichen nach Steuerwerten für die nahe Zukunft optimistisch. Nach einem Mehr gegenüber 2019 im November um 16,9 Prozent deckten sich die Hersteller auch im Dezember um 34,5 Prozent mehr ein. Treiber der Entwicklung war hier neben Zigaretten der Pfeifentabak, in dem auch Wasserpfeifentabak und Tabak für Erhitzersysteme enthalten ist. Insgesamt könnte 2021 ein für die Branche relativ erfreuliches Jahr werden, sofern Maßnahmen zu Ladenschließungen nicht allzu lange in Kraft bleiben.

    red

  • Weniger Läden, weniger Vielfalt

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 5: Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Negativ-Trend durch Evali-Krise
    Nach dem schmerzhaften Umsatzeinbruch im Jahr 2019 auf 480 Millionen Euro aufgrund der Evali-Krise setzte sich der anhaltende Negativ-Trend durch die Corona-Pandemie 2020 fort. Anfang des Jahres rechnete die Branche noch mit einem Umsatzrückgang von etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Neueste Schätzungen gehen jedoch eher von 35 bis 40 Prozent aus. Zahlreiche Geschäfte mussten daher bereits dauerhaft schließen. Auch zu Übernahmen einzelner Läden sowie größerer Filialketten kam es schon.

    Erster Lockdown
    Behördlich angeordnete Ladenschließungen im Einzelhandel haben im ersten Lockdown zu einem Einbruch beim Konsum geführt, von dem sich die Branche nur langsam erholt. So ist beispielsweise das Testen von Liquids an sogenannten Probierstationen weiter nicht möglich.

    Auch ausführliche Beratungsgespräche für Einsteiger, die insbesondere bei E-Zigaretten enorm wichtig sind, lassen sich nur mit Einschränkungen durchführen. Hinzu kommt, dass die leichtere Verfügbarkeit von Tabakwaren und eine zunehmende Skepsis – geschürt durch die einseitige Berichterstattung in den Medien – dazu geführt haben, dass zahlreiche Kunden von der E-Zigarette zur wesentlich schädlicheren Tabakzigarette zurückgekehrt sind. Insbesondere kleinere Läden werden von dieser Entwicklung pessimistisch gestimmt und vor große Herausforderungen gestellt.

    Hoffnung für 2021
    Wie auch in anderen Branchen ist auch beim E-Zigarettenhandel die Hoffnung groß, dass sich im Jahr 2021 eine Normalisierung der allgemeinen Lage abzeichnet, sofern die Maßnahmen der Bundesregierung greifen und die Infektionszahlen spürbar sinken.

    Hilfreich und wünschenswert wären allerdings auch ein Kurswechsel und eine eindeutige Positionierung der zuständigen Gesundheitsinstitute, die die gesundheitspolitische Chance der E-Zigarette, gerade auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie, klar in den Vordergrund stellen. Jeder Raucher, der vollständig auf die E-Zigarette umsteigt, senkt damit langfristig die tabakbedingte Belastung und damit auch mutmaßlich sein individuelles Risiko.


    Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

    Eine im Sommer verabschiedete Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat die Lage der Branche zusätzlich verschärft. In den Medien wurde dabei hauptsächlich über die damit einhergehende Verschärfung des Werbeverbots für Tabak berichtet. Das Änderungsgesetz enthält jedoch auch weitreichende Neuerungen, die insbesondere nikotinfreie Flüssigkeiten für E-Zigaretten betreffen.

    Vielzahl neuer Anforderungen und Pflichten
    Die neue Regulierung setzt sämtliche nikotinfreie Nachfüllprodukte nahezu vollständig den nikotinhaltigen Flüssigkeiten gleich. Der VdeH begrüßt zwar ausdrücklich die Ausweitung der bestehenden Inhaltsstoffverbote für nikotinhaltige Nachfüllprodukte auf die nikotinfreien. Eine Vielzahl weiterer Anforderungen und Pflichten, die mit dem Gesetz einhergehen, sind jedoch überflüssig und führen zwangsläufig zu immensen bürokratischen und finanziellen Herausforderungen, sowohl für die Wirtschaft als auch für die zuständigen Aufsichtsbehörden – ohne dass dies dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz in irgendeiner denkbaren Weise dienlich wäre.

    Beispielsweise müssen nun auch nikotinfreie Produkte den gleichen Registrierungsprozess durchlaufen wie nikotinhaltige Produkte, einen Beipackzettel enthalten und der sechsmonatigen Wartefrist unterworfen werden.


    Dreimonatige Übergangsfrist

    Dem Handel wurde zwar eine dreimonatige Übergangsfrist eingeräumt, in der alte Ware abverkauft werden kann; dennoch wird die Gesetzesänderung teils erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben und zu beachtlichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Marktteilnehmern führen.

    Verbot der Außenwerbung
    Obwohl das Verbot der Außenwerbung für die E-Zigarettenbranche erst ab dem 1. Januar 2024 Auswirkungen haben wird, führt die Gleichstellung nikotinfreier mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten dazu, dass bereits ab Januar 2021 die Möglichkeit der Nutzung von Social Media (etwa Instagram, Facebook, YouTube) zur Präsentation neuer Produkte gänzlich wegfällt.

    Potenzial erkannt
    Der VdeH begrüßt zwar, dass die Regierung das Potenzial von E-Zigaretten bei der Schadensminimierung anerkannt hat, indem sie längere Übergangsfristen für diese Produkte vorgesehen hat. Es ist dennoch vollkommen unverständlich, wieso daraus nicht die logischen Schlüsse folgen und mehr Kommunikationsfreiheiten für E-Zigaretten ermöglicht wurden.


    Branche im Wandel

    Durch die angesprochenen Veränderungen wird sich die Branche im Jahr 2021 zwangsläufig wandeln. Es ist zu befürchten, dass insbesondere kleinere Hersteller die hohen finanziellen und bürokratischen Anforderungen nicht stemmen können und sich vom Markt zurückziehen werden. Die Diversität auf dem Markt wird daher zwangsläufig leiden.

    Es ist auch anzunehmen, dass durch die Änderungen die charakteristische Produktvielfalt, die den Markt für E-Zigaretten und den zugehörigen Flüssigkeiten maßgeblich vom Markt für Tabakprodukte unterscheidet, reduziert wird.

    Dennoch ist es weiter das Ziel des VdeH, den Entscheidungsträgern beim Thema Harm Reduction die Rolle und das Potenzial der E-Zigarette näher zu bringen und die E-Zigarette als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette sowie als legales Genussmittel für Erwachsene Konsumenten zu etablieren.

    Der Verband geht davon aus, dass der Negativ-Trend 2021 gestoppt werden kann und wir im nächsten Jahr wieder mit steigenden Umsatzzahlen und einer weiteren gesellschaftlichen Akzeptanz der E-Zigarette rechnen können.

    Michal Dobrajc

  • Gute Perspektive

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im November um 0,4 auf 100,5 Punkte gestiegen. Damit verbleibt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im positiven Bereich.

    Beschäftigungskomponente des IAB
    Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers legte im November im Vergleich zum Vormonat um 0,9 auf 99,0 Punkte zu. „Die Beschäftigung wird im zweiten Lockdown nicht noch einmal einbrechen“, sagt Enzo Weber vom IAB. Wichtig dafür seien die Stützungsmaßnahmen für die Betriebe und ihre jetzt bereits vorhandenen Erfahrungen mit der Corona-Krise. „Die Perspektive auf einen Impfstoff macht die Unternehmen zuversichtlicher. Das verstärkt ihre Bereitschaft, die Beschäftigten zu halten“, fügt Weber hinzu. Dennoch belaste die weltweite zweite Corona-Welle die Erholung, und die sich durch die Corona-Krise beschleunigenden Transformationsprozesse in der Wirtschaft stellten große Herausforderungen dar. Entsprechend liege die Beschäftigungskomponente immer noch unter der neutralen Marke von 100 Punkten.


    Entwicklung der Arbeitslosigkeit

    Relativ günstige Aussichten zeigt das IAB-Arbeitsmarktbarometer für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit: Die entsprechende Komponente hielt sich auf dem Vormonats-Stand von 102,1 Punkten. Zu beachten sei, so Weber, dass der Befragungszeitraum schon in der ersten Novemberhälfte endete, als eine Verlängerung des Lockdowns noch nicht absehbar war.

    pi

  • Minijobs im Handel besonders gefährdet

    ESSEN // Corona macht es Minijobbenden nicht leicht: Nach dem ersten Shutdown haben laut Bundesagentur für Arbeit bis zum Frühjahr mehr als eine halbe Million geringfügig Beschäftigte ihren Job verloren. Waren es im Dezember 2019 noch rund 7,6 Millionen, so hat sich die Zahl bis April auf 7,0 Millionen reduziert.

    Nach den stabileren Sommermonaten fürchtet das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) infolge der „zweiten Welle“ nun einen erneuten Abbau von mehreren Tausend Minijobs.

    Randbelegschaft
    „Offensichtlich zählen die Minijobbenden zu den ersten, die in Krisenzeiten ausgesteuert werden“, stellt die IAQ-Forscherin Jutta Schmitz-Kießler bei der Auswertung der Zahlen im Portal [link|http://www.sozialpolitik-aktuell.de]www.sozialpolitik-aktuell.de[/link] fest. Durch die Pandemie werden die Probleme der Beschäftigungsform Minijob deutlich: Als Randbelegschaften werden sie in Krisenzeiten als erste abgebaut und bekommen häufig arbeits- und tarifrechtliche Ansprüche nicht gewährt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertage, Urlaubsansprüche, tariflicher Grundlohn, tarifliche Zuschläge, Weihnachtsgeld) – entweder, weil die tatsächlichen Ansprüche nicht bekannt sind, oder weil die prekäre Lage der Beschäftigten ausgenutzt wird.


    Kleinbetrieben

    Auch die allgemeinen Kündigungsfristen haben in der Praxis häufig keinen Belang: Sie werden einfach nicht eingehalten oder umgesetzt, weil Minijobbende oft in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten tätig sind und das Kündigungsschutzgesetz dort nicht gilt. Und: Die Betroffenen bekommen kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, da für sie keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht.

    Studierende oder Alleinerziehende
    Der abrupte Wegfall der Beschäftigung und des Einkommens ist besonders für jene Personen existenzbedrohend, die den Minijob als Hauptbeschäftigung ausüben und die im Haushalt nicht durch ein weiteres Einkommen abgesichert sind, etwa Studierende oder Alleinerziehende. Vor diesem Hintergrund sind aktuelle Bestrebungen, die Geringfügigkeitsgrenze auf bis zu 600 Euro anzuheben und damit die Zahl der Personen mit Minijobs noch deutlich auszuweiten, nicht zu begründen. Schmitz-Kießler: „Das verschärft die Probleme.“

    pi

  • „Unsere Kunden können sich so sicher wie möglich fühlen“

    MÜNCHEN // Der bayerische Einzelhandel ist kein Hotspot und Einkaufen ist auch in der Pandemie sicher. Darauf weist Ernst Läuger, Präsident des Handelsverband Bayern (HBE), vor dem Hintergrund der seit 2. November geltenden verschärften Corona-Regelungen hin.

    Abstandskonzepte funktionieren
    „Wir haben seit dem letzten Lockdown gezeigt, dass unsere Hygiene- und Abstandskonzepte sehr gut funktionieren. Unsere Kunden können sich auch weiterhin in den Geschäften so sicher wie möglich fühlen“, sagt Läuger.

    In ganz Bayern habe es bislang keinen einzigen nachweisbaren Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beim Einkaufen gegeben – weder für Kunden, noch für die Mitarbeiter. Läuger unterstreicht: „Die umfangreichen Hygienekonzepte sorgen für einen hohen Sicherheitsstandard beim Einkaufen.“

    Mitarbeiter speziell geschult
    In vielen Geschäften des Einzelhandels seien zudem die Mitarbeiter speziell geschult worden. Außerdem würden insbesondere in größeren Unternehmen Hygiene-Verantwortliche die Einhaltung der Schutzkonzepte penibel überwachen. Der Handel lebe vom Vertrauen der Verbraucher. Dies gelte natürlich besonders in der Corona-Krise.

    Mit Blick auf die andauernden Diskussionen über die Maskenpflicht appelliert der HBE-Präsident eindringlich an das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln. „Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist ohne Zweifel lästig und anstrengend. Aber wir haben derzeit neben den Abstandsregeln zum Wohle aller Menschen leider keine Alternativen.“


    Verantwortungsbewusste Kunden

    Die überwältigende Mehrheit der Kunden im bayerischen Einzelhandel geht nach Einschätzung des HBE-Präsidenten weiterhin verantwortungsbewusst mit der Situation um und hält sich an die Maskenpflicht. Nur in Ausnahmefällen müssten Kunden an das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung erinnert werden. Totale Maskenverweigerer erhalten dagegen keinen Zutritt zu den Geschäften. Läuger: „Schwarze Schafe gibt es leider überall.“


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  • Frühindikator stabil

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Oktober um 0,1 Zähler auf 100,2 Punkte gestiegen. Nach den deutlichen Anstiegen aus den vergangenen Monaten hat sich der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) damit auf dem erreichten Niveau behauptet. Allerdings spiegelt der Wert die Situation vor Verhängen des zweiten Lockdown wider.

    Günstige Aussichten
    Relativ günstige Aussichten zeigt das IAB-Arbeitsmarktbarometer für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit: Die entsprechende Komponente legte um 0,3 auf 102,4 Punkte zu. „Die kurzfristig stark erhöhte Arbeitslosigkeit könnte langsam wieder abgebaut werden“, sagt Enzo Weber vom IAB. Zu beachten sei, so Weber, dass der Befragungszeitraum vor den starken Infektionszunahmen der vergangenen zwei Wochen endete.

    Beschäftigungskomponente
    Die Beschäftigungskomponente des Frühindikators blieb im Oktober auf dem Vormonatswert von 98,1 Punkten. „Bezüglich der Beschäftigungsentwicklung bleiben die Arbeitsagenturen skeptisch. Die Infektionsdynamik und die Transformationsprozesse in der Wirtschaft stellen Risiken dar“, erläutert Weber. Auch sinke nach jahrelangem Anstieg die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte: „Im Zuge der Krise haben sich viele Arbeitskräfte vorerst vom Arbeitsmarkt zurückgezogen und die Zuwanderung ist eingebrochen.“

    Monatliche Umfrage
    Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des Arbeitsmarktbarometers.

    pi

  • Solider Arbeitsmarkt

    NÜRNBERG // Das kürzlich erstmals veröffentlichte Europäische Arbeitsmarktbarometer zeigt: Die Aussichten am Arbeitsmarkt stabilisieren sich in vielen europäischen Ländern. Das European Labour Market Barometer lag im September bei 98,7 Punkten. Gegenüber dem Vormonat ist es damit um 0,8 Punkte gestiegen.

    Arbeitsmarktindikator
    Nach dem tiefen Absturz des Arbeitsmarktindikators im April um 6,9 auf 93,5 Punkte wurde mittlerweile ein erheblicher Teil des Rückgangs wieder ausgeglichen. Das berichten das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (European Network of Public Employment Services, PES). „Die Lage auf dem Arbeitsmarkt in Europa stabilisiert sich, aber die Krise ist noch nicht überstanden“, erklärt Enzo Weber vom IAB.

    Verbesserung am Arbeitsmarkt
    Die Skala des Barometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). Der Wert 100 ist die neutrale Marke, bei der weder eine deutliche Verbesserung am Arbeitsmarkt noch eine deutliche Verschlechterung in den nächsten drei Monaten zu erwarten ist.

    Während der Teilindikator A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Teilindikator B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Im September lag der Teilindikator A „Arbeitslosigkeit“ bei 99,5 Punkten, der Teilindikator B „Beschäftigung“ bei 98,0 Punkten.

    Europäischer Arbeitsmarkt
    Der Mittelwert aus den Teilindikatoren „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des Europäischen Arbeitsmarktbarometers. Alle Indikatorwerte liegen auch separat für die 15 Arbeitsverwaltungen vor, die sich aktuell am europäischen Arbeitsmarktbarometer beteiligen – von Bulgarien bis Zypern.

    „Das Europäische Arbeitsmarktbarometer ist ein hervorragendes Beispiel für die Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltungen in Europa. Das Projekt wird noch wachsen, weitere Länder haben ihre Teilnahme bereits zugesagt“, sagt Johannes Kopf, Vorsitzender des PES-Netzwerks.

    Das Europäische Arbeitsmarktbarometer basiert auf einer einmal pro Monat durchgeführten Befragung unter Arbeitsagenturen.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser!

    Letztens war ich beim Zahnarzt. Wir kamen ins Gespräch, natürlich auch über Corona und darüber, wie er die ersten Krisenmonate überstanden hat.

    Er berichtete, dass sein Umsatz im März schlagartig um 85 Prozent eingebrochen sei. Noch interessanter aber war sein Hinweis, dass offenbar eine der großen Standesvertretungen die angeschlossenen Mediziner inzwischen aufgefordert hat, nicht mehr so großzügig „Covid19“ als Sterbegrund auf viele Todesbescheinigungen zu schreiben. Das bedeutet, dass einerseits auch deshalb aktuell vergleichsweise wenige Corona-Tote zu beklagen sind. Andererseits weist es darauf hin, dass im Frühjahr vermutlich weniger Menschen dem Virus zum Opfer gefallen sind, als mithin statistisch erfasst wurden. Wir wissen ja längst, dass nicht mehr die tatsächliche Ursache notiert wurde, sobald ein positives Testergebnis vorlag. Ich habe darüber an dieser Stelle berichtet und auch auf die Gepflogenheiten in anderen Ländern, etwa die Opfer von Selbstmorden oder Autounfällen zu den Corona-Toten zu zählen.

    Das statistisch zumindest unsaubere Zählen wäre per se noch nicht so dramatisch, würde es nicht als eine Begründung für immer neue Auflagen und Regeln herhalten müssen. Die wiederum führen, das liegt auf der Hand, zu einer schrumpfenden Wirtschaft. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben nun ihre Prognosen fürs laufende und fürs kommende Jahr um jeweils gut einen Prozentpunkt nach unten geschraubt. Das liegt vor allem am „mühsamen Aufholprozess“. Und wenn Nordrhein-Westfalens-Ministerpräsident Armin Laschet (Sie erinnern sich? Das war der mit dem Ruf nach einer frühen Wiederöffnung nach dem Lockdown) mit seinen Unkenrufen über einen erneuten Stillstand zum Jahresende recht behält, dann sind auch die aktuellen Konjunktur-Vorhersagen Makulatur.

    Insgesamt erinnert mich das Streiten in Berlin an eine Grundschule, in der jeder sich unbedingt durchsetzen will. Da wird laut diskutiert und durcheinandergerufen. Der eine führt den Zeugen ins Feld, der andere hat das gehört. Zugleich wird das Grundrauschen der Skeptiker auch in offiziellen Funktionen immer lauter. Und immer mehr Experten trauen sich aus der Deckung und fordern ein Umdenken. Sogar der lange schwer gescholtene Sucharit Bakhdi wird vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen befragt. Bald graben die staatstreuen Medien noch den in Ungnade gefallenen Wolfgang Wodarg wieder aus.
    Unerfreuliche Aussichten …

    Ich wünsche Ihnen dennoch ein wunderbares Wochenende.
    Herzlich, Marc Reisner, Chefredakteur DTZ

  • Hilfen werden ausgeweitet

    MAINZ // Auch für die Monate September bis Dezember wird die Überbrückungshilfe fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

    Kleine und mittelständische Unternehmen
    Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, können nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten beantragen. Betriebliche Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro als Förderung erhalten.

    Antrag flexibler
    Die Eintrittsschwelle für die Antragstellung wird flexibler. Bereits ab einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten (Zeitraum April bis August 2020) besteht die Möglichkeit, einen Förderanspruch zu prüfen. Ein Anspruch besteht bereits ab einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Fördersätze erhöht
    Die Fördersätze werden erhöht. 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent), 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent) und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent).

    Personalkostenpauschale
    Die Personalkostenpauschale von zehn Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen. Die Deckelungsbeträge für kleine und mittelständische Unternehmen von 9000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro werden ersatzlos gestrichen. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

    Sobald die Antragsstellung möglich ist, wird DTZ Sie informieren.

    pi

    Weitere Infos unter: [link|http://www.frtg-essen.de]www.frtg-essen.de[/link]