Schlagwort: Großhandel

  • Unterstützung

    MAINZ // Unter enormem Zeitdruck bereiten derzeit Hersteller und Handel die Umsetzung der elektronischen Nachverfolgung von Tabakwaren vor. Auch der Einzelhandel muss sich dabei registrieren lassen (DTZ 3/2019).

    Hilfe bietet der Großhandel: Wer sich mit den Formularen überfordert fühlt, der sollte sich an die zuständigen Außendienstmitarbeiter wenden. Alle Großhändler helfen gern.

    red

    (DTZ 04/19)

  • „Der Branche fehlen Vorgaben“

    MÖNCHENGLADBACH // Seit 2011 lenken Michael Reisen und Paul Heinen gemeinsam die Geschicke des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA). Der BDTA vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen des Tabakwaren-Großhandels sowie des Zigarettenautomaten aufstellenden Handels in Deutschland. DTZ sprach mit Reisen und Heinen über die Situation der Branche und die Aussichten für die Zukunft.

    Herr Reisen, Herr Heinen, wie groß ist der BDTA eigentlich?
    Michael Reisen: Uns sind 100 Unternehmen – meist mittelständisch strukturierte und inhabergeführte Betriebe mit rund 4500 Beschäftigten – angeschlossen. Unsere Mitgliedsbetriebe vertreiben alle in Deutschland herstellerseitig gelisteten Tabakerzeugnisse, als Randsortiment auch Süßwaren, alkoholische Getränke und Hygieneartikel. Zu den belieferten Kunden zählen Tabakwarenfacheinzelhandelsgeschäfte, Kioske sowie Tankstellen. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 95000 stationäre Verkaufspunkte für Tabakwaren und 330000 Zigarettenautomaten. Insgesamt 59 Prozent des Gesamtabsatzes von Tabakwaren werden durch den Tabakwaren-Großhandel und die Automatenbetriebe vertrieben.

    Und welche Themen bewegen Sie derzeit?
    Reisen: Zentrales Thema ist Track & Trace. Die Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit für Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen gelten ab dem 20. Mai 2019, für übrige Tabakerzeugnisse fünf Jahre später. Dabei fehlen der Branche noch immer – zehn Monate vor dem Life-Start des Systems – hinreichende und bestimmte Vorgaben im technischen und im verfahrenstechnischen Bereich. Die Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte geben schlicht kein klares Bild, insbesondere nicht in technischen Detailfragen. Nach dem Zeitplan der Kommission verbleiben dem Handel schlussendlich lediglich fünf Monate zur Implementierung eines komplexen Systems, was natürlich die Aussicht auf Erfolg deutlich schmälert.

    Was kann die Branche tun?
    Reisen: Unter großem Aufwand haben die Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels gemeinsam mit der Industrie einen Arbeitskreis installiert, der durch ständige Interaktion mit den zuständigen Stellen auf EU- und Bundesebene das unvollständige Bild der auf uns zukommenden Regulierung zu komplettieren sucht. Der BDTA selbst hat zudem einen gesonderten Arbeitskreis zu den damit verbundenen Fragen der Informationstechnologie gebildet, in denen die beteiligten Unternehmen daran arbeiten, eine einheitliche Lösung für alle Mitglieder zu finden. Wir haben damit dem Wunsch nach einer möglichst einheitlichen Branchenlösung Rechnung getragen, die auch den Lebensmittelhandel umfasst.
    Paul Heinen: Mit dem angestrebten System der Rückverfolgung von Tabakwaren können lediglich legal hergestellte Tabakwaren in der legalen Lieferkette in der EU kontrolliert werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung, die wir uneingeschränkt teilen, gibt es jedoch im legalen Handel in Deutschland keine illegalen Waren, was das Erreichen des Zwecks der Regulierung – nämlich den illegalen Handel zu bekämpfen – höchst unwahrscheinlich macht. Auch die engste Kontrolle der legalen Lieferwege wird die Kreise des illegalen Handels nicht stören. Es wirkt, als wolle man auf Eichen nach Äpfeln suchen.

    Da kommt natürlich die Frage auf, wer das bezahlen soll?
    Reisen: Die TPD 2 legt die Bereitstellung der Ausrüstung, die notwendig ist, Tabakerzeugnisse in bestimmten Zuständen zu erfassen, nämlich im Kauf, Verkauf, der Lagerung, dem Transport sowie bei unspezifizierten anderen Handhabungen, den Zigarettenherstellern auf.
    Heinen: Dabei muss gemäß TPD diese Ausrüstung in der Lage sein, die erfassten Daten elektronisch zu lesen und an die entsprechenden Datenspeicher zu melden. Um die Meldung ordnungsgemäß durchführen zu können, ist aber das Zuführen weiterer Daten aus anderen Systemen erforderlich.

    Zum Beispiel?
    Heinen: Das sind etwa die Bestell- und Zahlungsstromdaten aus dem Warenwirtschafts- beziehungsweise Finanzsystem. Zu diesem Zweck müssen Interfaces errichtet werden. Am Ende wird über die Prozesskosten zu sprechen sein, die notwendigerweise durch das Erfassen von Daten entstehen – hier handelt es sich um rund 400 Millionen Erfassungsvorgänge pro Jahr allein im Tabakwarengroßhandel.
    Reisen: Da es sich um Kosten handelt, die dem Produkt Tabakwaren zuzurechnen sind, werden die Zigarettenhersteller diese beim Festlegen des Kleinverkaufspreises, den ja allein sie bestimmen, entsprechend einpreisen müssen. In einem ersten Statement an den Großhandel per Rundschreiben wurde von vier Herstellern geäußert, dass man sich die Kostenübernahme für das Bereitstellen der Ausrüstung, die notwendig ist, um die Tabakerzeugnisse zu erfassen, vorstellt. Diese Interpretation – diese Eingrenzung der Kostenübernahme auf die für die unmittelbare Erfassung der Tabakprodukte erforderliche Ausrüstung – sehen wir nicht, sie lässt sich so auch nicht aus der Tabakdirektive ableiten. Die Tabakprodukthaftung – dazu gehört auch und in diesem Zusammenhang gerade die Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen im Sinne der TPD 2 – kann nicht auf den Handel delegiert werden.
    Heinen: Wobei es nicht trivial werden wird, zum Beispiel Kosten für Systemintegrationen und Interfaces zuzuordnen und zu bestimmen. Wir gehen indes davon aus, dass im Dialog zwischen den Herstellern von Tabakprodukten in Deutschland und den weiteren betroffenen Wirtschaftsteilnehmern in der Wertschöpfungskette Tabak eine sachgerechte Lösung gefunden wird.
    Zeichnet sich im Hinblick auf Track  &  Trace denn eine Lösung der übrigen offenen Baustellen ab?
    Heinen: Es gibt in der Tat noch eine Reihe von offenen Fragen, dies ist der Natur der Sache geschuldet. Der Zeitplan aus Brüssel erzwingt die parallele Bearbeitung von Sachverhalten, die voneinander abhängen und aufeinander aufbauen, also eigentlich und denklogisch nur nacheinander abgearbeitet werden können. In manchen Detailfragen wurden Fortschritte erzielt: So scheint es im Hinblick auf die KEP-Dienstleister…

    Also die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienste…
    Heinen: …Licht am Ende des Tunnels zu geben. Am 14. Juni hat der Dienstleister DHL gegenüber dem Arbeitskreis Handel / Industrie zum Thema Track & Trace in Aussicht gestellt, seine Paketdienstleistungen auch nach dem 20. Mai 2019 noch für betroffene Tabakerzeugnisse erbringen zu können. Die übrigen Dienstleister haben sich dazu noch nicht eingelassen.
    Reisen: Das ist natürlich zunächst eine gute Nachricht, insbesondere auch für die kleineren Mitgliedsunternehmen des BDTA – aber auch eine bedenkenswerte. Der BDTA wird nicht zulassen, dass es im Hinblick auf den Paketversand von Tabakprodukten zu einem Monopol kommt.

    Ich möchte noch zu etwas anderem kommen. In jüngerer Zeit gibt es Bestrebungen, einen Dachverband für die „Tabakfamilie“ zu gründen. BTWE-Präsident Rainer von Bötticher hat beim BTWE-Branchendialog in Rösrath geäußert, dass der BTWE diesen Weg nicht mitgehen wolle. Wie steht der BDTA dazu?
    Heinen: Wir beobachten diese Entwicklung durchaus mit Wohlwollen, jedoch auch mit einer gewissen Distanz. Es wird sich erweisen müssen, ob die Gründung eines Dachverbandes aus sich heraus geeignet ist, die divergierenden Interessen der unterschiedlichen Stakeholder zu einem einheitlichen Standpunkt zu verdichten. Ganz besonders die Hersteller der unterschiedlichen Tabakprodukte stehen hier zunächst und zuvörderst im Fokus. Die Handelsverbände BDTA und BTWE werden also voraussichtlich nicht zu den Gründungsmitgliedern eines Dachverbandes gehören.
    Reisen: Aber selbstverständlich nicht deshalb, weil wir uns einer konstruktiven Zusammenarbeit verschließen wollten. Die Kooperation mit den anderen Verbänden, also derzeit insbesondere mit DZV, IGT und VdR, ist uns nicht nur wichtig, sie ist für uns essenziell. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass es – zumindest nach derzeitiger Lage – besser ist, getrennt zu marschieren und vereint zu schlagen. Aufgrund unserer stark mittelständischen und familiengeprägten Großhandelsstruktur mit regionaler Verwurzelung sind wir wesentlich stärker von regionalen Märkten als von weltweiten Börsenkursen abhängig und beeinflusst.

    Herr Reisen, Herr Heinen, ich bedanke mich für das Gespräch.

    Interview: Marc Reisner

    (DTZ31/18)

  • Neue Abschlagsätze

    KÖLN // Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat die Abschlagsätze zur Bewertung der Warenvorräte für die Bestandsaufnahme per 31. Dezember 2017 vorgelegt. Sie können als Richtwerte beim Erstellung des Jahresabschlusses helfen.

    Für die Berechnung der durchschnittlichen Rohgewinne wurde der Absatz/Umsatz der Gesamtindustrie im vierten Quartal 2017 zugrunde gelegt, und zwar – um valide Daten zu erhalten – über den Großhandel, was sich in den Zahlen sowohl produkt- als auch wettbewerbsspezifisch niederschlägt. Insbesondere sind konsumbedingte Einflüsse berücksichtigt, die sich wiederum regional differenziert auswirken können.

    Die Bewertungssätze können Bestandteil des Jahresabschlusses werden. Die Berechnungen wurden nach bestem Wissen erstellt.

    vi

    (DTZ 27/18)

  • Presse-Grosso tagte

    KÖLN // Der Bundesverband Presse-Grosso hat seinen Jahresbericht 2017 vorgelegt. Der Erste Vorsitzende des Verbandes, Frank Nolte, unterstreicht in einem Interview in dem Bericht die Initiativen des Berufsstandes für die aktive Vermarktung von Presse am Point of Sale.

    „Wir haben 2017 richtig Gas gegeben“, so sein Resümee. Nolte zeigt ferner, wie der Pressegroßhandel den Medien- und Strukturwandel vor dem Hintergrund einer herausfordernden Marktentwicklung und eines wachsenden Margendrucks aktiv gestalten will. Im Fokus des Marketing-Mix des Presse-Grosso als Manager der Kategorie Presse stehen die Partner im Einzelhandel – vom Lebensmitteleinzelhandel über den Pressefachhandel bis hin zu den klassischen Kiosken.

    Auf der Hauptversammlung des Verbandes wurde zudem der Unternehmer Vincent Nolte neuer zweiter Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. Er tritt die Nachfolge von Robert Herpold an, der sein Mandat nach neun Jahren abtritt. Frank Nolte und Jan Carlsen führen ihre Mandate als Erster Vorsitzender beziehungsweise Vorstand Betriebswirtschaft fort.

    Herpold bedankte sich bei den Mitgliedern für das Vertrauen sowie bei seinen Vorstandskollegen für die erfolgreiche Zusammenarbeit und die stets gute Unterstützung. „Ich gehe mit einem weinenden und einem lachenden Auge von Bord“, so Herpold. Die Verbandsarbeit habe ihn geprägt. Er freue sich, einen geschätzten Kollegen als Nachfolger gewonnen zu haben.

    Vincent Nolte ist geschäftsführender Gesellschafter der Presseservice Nord GmbH & Co. KG in Bremen. Der gelernte Verlagskaufmann und Diplom-Betriebswirt ist seit 2007 in der Branche tätig und engagiert sich seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen im Bundesverband Presse-Grosso: seit 2013 als Vorstand der Regionalgruppe Nord und seit 2015 als Bereichsleiter Regulierung.

    vi

    (DTZ 20/18)

  • Unterschiedliche Auffassungen

    FRECHEN // Goran Milenković, bisher Geschäftsführer bei Lekkerland, hat das Großhandelsunternehmen im gegenseitigen Einvernehmen verlassen. Grund waren unterschiedliche Vorstellungen über die mittelfristige Ausrichtung des Vertriebs. Der 56-Jährige leitete die Firma gemeinsam mit Peter Spitlbauer.

    „Ich danke Goran Milenković im Namen des gesamten Vorstands für seine engagierte Arbeit. Für seine berufliche wie private Zukunft wünsche ich ihm alles Gute und viel Erfolg“, sagte Patrick Steppe, Vorstandsvorsitzender von Lekkerland.

    Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger läuft bereits. Spitlbauer wird vorerst die alleinige Geschäftsführung der deutschen Landesgesellschaft innehaben.

    Die Leitung des Vertriebs von Lekkerland in Deutschland hat interimsweise Jos Arkes übernommen. Diese Übergangsregelung betrifft nicht das Vertriebsfeld International Accounts & Organized Foodservice, der nach wie vor aus der Corporate-Funktion gesteuert und von Jürgen Stolz verantwortet wird.

    Arkes kennt Lekkerland: Als Berater und externer Manager verantwortete und begleitete der 53-jährige Niederländer in der Vergangenheit verschiedene Projekte bei dem Unternehmen. Darüber hinaus leitete er 2011 interimsweise den Vertrieb von Lekkerland in den Niederlanden.

    (DTZ 2/2018)

  • Carsten Zenner verstorben

    DÜSSELDORF // Diplom-Volkswirt Carsten Zenner, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA) sowie Secretary General des Europäischen Tabakwaren-Großhandels-Verbandes (E.T.V.), ist am 30. Dezember 2017 im Alter von 52 Jahren verstorben.

    Zenner, 1965 in Düsseldorf geboren, studierte nach seiner Schulzeit in Düsseldorf an der Georg-August-Universität zu Göttingen Volkswirtschaftslehre. Im Oktober 1999 trat er, nach Tätigkeit bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln, als Referent in den BDTA ein. Ab 2004 war er dort als Geschäftsführer tätig.

    Zu Beginn seiner Tätigkeit für den BDTA verantwortete Carsten Zenner zunächst als Referent die Koordinierung der Einführung des technischen Jugendschutzes an Zigarettenautomaten in Deutschland. 2004 wurde er zum Geschäftsführer des Verbandes ernannt und erweiterte sein Tätigkeitsspektrum um die zahlreichen regulatorischen Initiativen, die die Tabakbranche seit der Jahrtausendwende abzubilden hatte. Ab 2008 war Zenner alleiniger Geschäftsführer des BDTA, 2010 übernahm er zusätzlich die Position des Secretary General des Europäischen Tabakwaren-Großhandels-Verbandes (E.T.V.).

    Carsten Zenner vermochte durch seine ungemeine Sachkunde, seine sachliche und überzeugende Art, seine zahlreichen Gesprächspartner in Politik, Verwaltung und in Kollegen-Verbänden mitzunehmen und die wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsunternehmen der Verbände sachgerecht und ausgewogen im Verhältnis zur gesellschaftlichen und politischen Diskussion um Tabakprodukte einzubringen.

    Carsten Zenner hat zur aufgeschlossenen Positionierung der Tabakbranche in Europa und in Deutschland hinsichtlich der Regulierung von Tabakprodukten seit der Jahrtausendwende einen erheblichen und gestalterischen Beitrag geleistet.

    Der BDTA wird Carsten Zenner ein ehrendes Angedenken bewahren. Redaktion und Mitarbeiter der Tabak Zeitung schließen sich an.

    vi

    (DTZ 02/18)

  • Ausbau des digitalen Service

    FRECHEN // Das Großhandelsunternehmen Lekkerland will für seine Kunden die digitalen Dienstleistungen weiterentwickeln. Die Frechener haben sich dafür Jochen Großpietsch von McKinsey & Company geholt.

    Der 41-Jährige ist als Chief Supply Chain Officer (CSCO) neben der Digitalisierung noch für die Ressorts Logistik und Qualität sowie die Betreuung der Lekkerland-Liegenschaften verantwortlich. Großpietsch gehört neben Patrick Steppe und Edgar Lange dem Vorstand von Lekkerland an. Der studierte Betriebswirt stieg nach seinem Abschluss im Jahr 2000 bei McKinsey ein, wo er zuletzt Unternehmen beim Aufbau einer digitalisierten Logistik fit für die vielschichtigen Aufgaben im elektronischen Vertriebskanal-Betrieb machte.

    red

    (DTZ 43/17)

  • Hall übernimmt Automatengeschäft von Gerhard Zutt

    MÖNCHENGLADBACH // Die Mönchengladbacher Tabakwarengroßhandlung Hall Tabakwaren hat zum 1. April dieses Jahres das Automatengeschäft des Traditionsunternehmens Gerhard Zutt in Leun bei Wetzlar übernommen. Das hat das Unternehmen jetzt bekannt gegeben.

    Der Umsatz von Zutt liegt bei knapp einer Million Euro pro Jahr. Die 90 Automaten werden künftig von der Hall-Niederlassung in Lollar betreut. Hall Tabakwaren erzielte im Jahr 2016 einen Umsatz von einer Milliarde Euro, davon entfielen 790 Millionen Euro auf das Großhandels- und 210 Millionen Euro auf das Automatengeschäft. red

    (DTZ 16/17)

  • Gebinde mit größerer Schrift und in Farbe

    HAMBURG // Unter dem Titel „Schrift an den Gebinden zu klein?“ berichtete DTZ im September über den Hinweis von Händlern, dass die Wiedererkennung von Zigaretten- und Feinschnitt-Marken der BAT im Großhandelslager zu schwierig ist. Nun ist eine Lösung gefunden.

    Den Stein ins Rollen gebracht hat unter anderem der Tabakwaren-Großhändler Gunnar Rathmann vom Husumer Unternehmen Atlantik, der die Schrift an den neutralen Gebindekartons als zu klein bezeichnete. Allgemeiner Tenor im Tabakwaren-Großhandel: Das erschwert die Handhabung beim Zusammenstellen der Kommission und den Warenvergleich bei der Übergabe an den Kunden.

    Bei British American Tobacco hat man die Anregung des Handels aufgegriffen und das Problem seit Februar behoben. Die Gebinde werden nun farblich und mit größerer Schrift gekennzeichnet. kdp

    (DTZ 9/2017)

  • Lekkerland stellt in der Schweiz Weichen für die Zukunft

    BRUNEGG / BASEL // Die Lekkerland (Schweiz) AG wird von der Oettinger Davidoff AG die Großhandelsaktivitäten – den Kundenstamm und die Warenbestände – der Contadis AG in der Schweiz übernehmen. Damit baut Lekkerland seine Position als Großhändler und Spezialist für den Unterwegskonsum in der Schweiz weiter aus.

    Zum Kundenstamm von Contadis in der Schweiz zählen Convenience-Shops, Kioske und Tabakwarenfachgeschäfte sowie einige Großkunden. Insgesamt werden 2.500 Kunden mit Convenience-Produkten und Tabakwaren beliefert. Über den Verkaufspreis wurde zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart. Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der schweizerischen Wettbewerbskommission, die Übernahme ist zum 1. Februar vorgesehen.

    „Unser strategisches Ziel ist es, in der Schweiz und international weiter zu wachsen – durch Unternehmenszukäufe sowie durch den steten Ausbau unserer Angebotskompetenz als Convenience-Spezialist“, so Michael Hoffmann, CEO der Lekkerland AG & Co. KG. „Die Großhandelsaktivitäten von Contadis in der Schweiz sind eine sinnvolle Ergänzung unseres Unternehmens.“
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    (DTZ 51/15)