Schlagwort: Großhandel

  • Lebendige Branche

    FRECHEN // Das Konzept von DTV Tabak, aus nationalem Marketing und einer intensiven Marktbearbeitung durch regional führende Tabakwaren-Großhändler – nah am Einzelhändler vor Ort –, hat 2023 seine Stärken erneut unter Beweis gestellt. Etwa 4,3 Prozent Umsatzplus im Vergleich zu Vorjahreszeitraum ist ein klarer Beleg für die Akzeptanz der Leistung der Gruppe bei den Einzelhandelspartnern.

    Mit 4,3 Milliarden Euro Umsatz – rund 200 Millionen Euro mehr als 2022 – hält die DTV Tabak-Gruppe unangefochten die Spitzenposition unter den Tabakwaren-Großhandlungen, sowohl regional wie national.

    Monatliche Aktionen zu Ertragssteigerung
    Bernd Eßer, Geschäftsführer der DTV Tabak-Gruppe: „Den Erfolg verdanken wir unseren Einzelhandelspartnern, die unsere Zuverlässigkeit in der Belieferung und unsere Leistungsfähigkeit im Tabakwarensortiment schätzen. Nicht zuletzt ist es aber unsere Kundennähe und die individuelle Beratung im Tagesgeschäft, die eine solide Basis für die dauerhafte Zusammenarbeit mit uns bildet, um erfolgreich das Geschäft zu gestalten.“

    Der Umsatzschwerpunkt der DTV Tabak-Gruppe liegt mit 85 Prozent am Gesamtumsatz daher auf dem Großhandelsgeschäft und das mit einem Plus von 4,5 Prozent. Die monatlichen Aktionen zu Ertragssteigerung: „Clever! Ordern & Kassieren“ leisten bei DTV-Kunden einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von deren Ergebnissen.

    Plus im Automatengeschäft
    Rund 15 Prozent trägt das Automatengeschäft zum Jahresergebnis von DTV Tabak bei. Hier wurde ein Umsatzplus von 3,7 Prozent erzielt – somit zeigt sich der Geschäftszweig erfreulich stabil. „Tabakwarenumsätze sind auch 2023 eine sichere Ertragsbasis für den Einzelhandel“, erklärt Eßer, der anfügt: „Die Tabakbranche ist lebendig, reagiert mit neuen Produkten auf das veränderte Konsumverhalten der Verbraucher. Unser Sortiment folgt dem und bietet verlässlich, was der Handel ordert.“

    Die DTV Tabak-Gruppe mit zwölf regional führenden Fachgroßhandlungen und den über 15 000 engagierten Einzelhandelspartnern ist den Angaben zufolge für die Herausforderungen des Markts gut aufgestellt. red

  • Arnold André vertraut auf Zetes

    HAMBURG / BÜNDE // Zigarrenhersteller [link|https://www.arnold-andre.info/]Arnold André[/link] erfüllt die ab Mai 2024 geltenden Anforderungen der Tabakprodukt-Verordnung für Zigarren mit der TPD-Lösung von [link|https://www.zetes.com/de]Zetes[/link].

    Aus dem modular aufgebauten Zetes-Gesamtsystem wird Arnold André für seine rund 50 Millionen jährlichen Produkteinheiten (UIDs = Unique Identifiers) das „Primary Repository“ nutzen.

    Dabei handelt es sich um eine Datenbank mit allen relevanten Informationen für die Rückverfolgbarkeit von Tabak, die von dort an das EU-weite „Second Repository“ übermittelt werden. Zetes ist einer von sieben unabhängigen Drittanbietern, die hierfür von der EU zertifiziert wurden.

    „Auf der Suche nach einem geeigneten IT-Partner zum Erfüllen der zweiten Phase der TPD-Richtlinie hat uns Zetes mit seiner Kompetenz in der Soft- und Hardware überzeugt. Als international tätiges Unternehmen aus Deutschland suchten wir zudem einen deutschen Anbieter, mit dem wir auch auf der menschlichen Ebene gut harmonieren“, erklärt Thomas Detert, der bei Arnold André die Aufgabengebiete Organisation und Datenverarbeitung verantwortet.

    Zetes als Drittanbieter von der EU zertifiziert
    Die Tobacco Product Directive (kurz TPD) 2014/40/ EU trat offiziell am 20. Mai 2019 in Kraft. In der Richtline ist der Handel von Tabakerzeugnissen innerhalb der EU reguliert, außerdem
    enthält das Papier Vorschriften über deren Herstellung, Verpackung und Verkauf. Fälschungen und Schmuggel sollen so unterbunden, die Bedingungen im Tabak Binnenmarkt verbessert und ein hoher Gesundheitsstandard für europäische Bürger gewährleistet werden.

    Die nächste Phase der TPD wird am 20. Mai 2024 in Kraft treten. Dann werden alle weiteren, für andere Tabakerzeugnisse wie Zigarren, Zigarillos und Shisha-Tabak, sowie Pfeifen- und Kautabak geltenden Bestimmungen von der Verordnung erfasst.

    Ein wesentliches Ziel der Tabakproduktrichtlinie ist das lückenlose Rückverfolgen aller Tabakwaren entlang der Lieferkette. Alle an der Lieferkette beteiligten Unternehmen sind demnach verpflichtet, ein elektronisches „Track & Trace“-System auf Produktebene zu etablieren. Damit müssen alle Warenbewegungen und die damit verbundenen Transaktionen beziehungsweise Geldflüsse vom Hersteller über den Großhandel bis zum Einzel- und Fachhandel erfasst, dokumentiert und an die EU gemeldet werden.

    Verpflichtung für Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen
    Vor diesem Hintergrund sind Hersteller und Importeure von Tabakwaren dazu verpflichtet, Verträge mit einem unabhängigen Drittanbieter abzuschließen, der ein sogenanntes „Primary Repository“ betreibt. Dabei handelt es sich um eine Datenbank mit allen erforderlichen Informationen für die Rückverfolgbarkeit von Tabak, die von dort an das EU-weite „Second Repository“ übermittelt werden.

    Bedarfsgerecht auf TPD vorbereiten
    Mit dem modular aufgebauten „ZetesMedea“ auf Basis des Warehouse Execution Systems (WES) können sich Unternehmen bedarfsgerecht und individuell auf die Tabakprodukt-Verordnungen vorbereiten.

    Mit ZetesMedea lassen sich alle Produktbewegungen zwischen Wareneingang und -ausgang erfassen. Sämtliche Aktivitäten wie das Kommissionieren, Aggregieren und Disaggregieren werden begleitet und dokumentiert. Ausnahmen lassen sich ebenso abbilden t wie das Versenden und Umladen sowie das Behandeln von Retouren. Eine integrierte Lösung für die einzigartige Kennzeichnung (Unique Identifiers UID) auf allen Aggregations-Ebenen zwischen Einzelprodukt und ganzer Palette rundet das System ab. Die für den Nutzer einsehbare Datenbank „TPD Private“ der Produktrückverfolgungs-Software „ZetesOlympus“ sorgt dabei für Übersicht über alle gesammelten und übermittelten Daten.

    fnf

  • „Uns beschäftigen viele Gesetze“

    MÖNCHENGLADBACH // Seit 2011 lenken Michael Reisen-Hall und Paul Heinen als Vorsitzende die Geschicke des [link|https://www.bdta.de/]Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA)[/link]. DTZ sprach mit den Verbands-Managern über die Herausforderungen in der Branche.

    Herr Reisen-Hall, Herr Heinen, wir befinden uns in Ihrer neuen Geschäftsstelle in Mönchengladbach. Was ist denn aus dem traditionsreichen Standort Köln geworden?
    Michael Reisen-Hall: Seit 1948 war unser Verband in Köln ansässig und konnte dank seines Standorts schnell auf die bundespolitischen Aktionen aus Bonn reagieren. Die Zeiten haben sich nun geändert. Politik wird heute in Brüssel und Berlin gemacht. Während der Corona-Pandemie haben wir festgestellt, dass ein Festhalten am vergleichsweise teuren Sitz in Köln nicht mehr zeitgemäß und seriöse Lobbyarbeit digitaler und ortsflexibler geworden ist.

    Und warum dann nicht Berlin?
    Reisen-Hall: Wir haben den Standort unserer Geschäftsstelle intensiv überdacht und zeitgleich die Büroeinheit in Mönchengladbach gefunden. Neben der repräsentativen Lage bildet der Geschäftsstellensitz weiterhin den „Mittelpunkt“ zwischen Brüssel und Berlin. Auch von unserem neuen Büro können wir die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen des Tabakwaren-Großhandels sowie des Zigarettenautomaten aufstellenden Handels in Deutschland vertreten.

    Apropos Verbandsarbeit: 2023 richtet der BDTA traditionsgemäß die Unternehmertagung in Dresden aus. Was darf die Branche erwarten?
    Paul Heinen: Wie im vergangenen Jahr wird auch 2023 der Veranstaltungsort Dresden sein. Aufgrund von Umbauarbeiten im Hotel Taschenbergpalais Kempinski findet die Jahrestagung am 26. und 27. April ausnahmsweise im Hyperion Hotel Dresden am Schloss statt. Wir bleiben aber unserer letztjährigen abendlichen Lokalität treu und richten unsere Abendveranstaltung erneut im Restaurant „Elbegarten“ aus, wo unser traditioneller Begrüßungsabend stattfindet.
    Reisen-Hall: Auch die satzungspflichtigen Versammlungen wie die Vorstandswahlen für die Amtszeit 2023 bis 2025 stehen an. Ich stelle mich für eine Wiederwahl für den Vorsitz zur Verfügung. Allerdings scheidet mein Kollege Paul Heinen als Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender aus. Er wird aber dem Verband weiter als Generalbevollmächtigter verbunden bleiben.

    Sie sprachen eingangs von neuen Entwicklungen auf europäischer und bundespolitischer Ebene. Worauf beziehen Sie sich?
    Heinen: Aktuell beschäftigen wir uns mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 hinsichtlich der Verpflichtung der Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Wir gehen davon aus, dass das BAG unter dem Eindruck, dass die Einschläge des Europäischen Gerichtshofs näherkommen, der bundesrepublikanischen Politik einen Impuls verleihen wollte, sich mit der Causa zu befassen und ein Gesetz zu machen, in dem die Sache klar und widerspruchsfrei geregelt ist. Aus diesem Urteil entspringt nun die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ein entsprechendes Gesetz zu entwickeln.
    Reisen-Hall: Das Thema ist aus BDTA Sicht heikel und es wird mit den bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten noch komplizierter. Wir nehmen aber beruhigt zur Kenntnis, dass in den bereits formulierten Gutachten zur Entscheidung des BAG ausdrücklich erwähnt wird, dass der Gesetzgeber ganz erheblichen Spielraum bei der gesetzgeberischen Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes hat, dabei von den geltenden europäischen Richtlinien im Grunde nicht eingeschränkt ist, solange der Gesetzgeber die Arbeitgeber verpflichtet.

    Was ist Ihnen dabei wichtig?
    Heinen: Dass im Gesetzgebungsprozess neben den branchenübergreifenden Petita die besonderen Anforderungen im Außendienst berücksichtigt werden. Ein praktisches Beispiel, das das alltägliche Geschäft im Außendienst widerspiegelt: Die Arbeitnehmer respektive Außendienstler bekommen von ihren Arbeitgebern Tagespläne, in denen steht, welche Kunden oder Automaten in einer gegebenen Woche anzufahren sind. Schon die Tagespläne sind mit dem Input des Außendienstlers erstellt und es erfolgen auf Wunsch des Außendienstlers regelmäßig Umstellungen der Tagespläne. Das führt – einvernehmlich – zu Tagen mit beispielsweise fünf Stunden Arbeitszeit und zu Tagen mit deutlich mehr als acht – aber weniger als zehn – Stunden Arbeitszeit, ohne dass bezahlte Überstunden zustande kommen. Darüber hinaus ist der Außendienstler frei in der Festsetzung seines Arbeitsbeginns. Sehr viele Automatenfahrer ziehen beispielsweise die frühen Morgenstunden aus verkehrstechnischen Gründen vor und beenden frühzeitig ihren Tagesdienst. Diese Flexibilität ist erhaltenswert im Sinne von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Reisen-Hall: Nicht zuletzt erhoffen wir uns eine konkrete Handhabe, die etwa besagt, dass die öffentlich-rechtliche Arbeitszeit …

    Das sind 48 Stunden an sechs Werktagen zu je acht Stunden.
    Reisen-Hall: … und die privatrechtliche Arbeitszeit – also das, was im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung steht beziehungsweise Usus ist, also in der Regel 40 Stunden an fünf Tagen – nebeneinander existieren. Das vermeidet zukünftige Diskussionen bei behördlichen Überprüfungen von Arbeitszeiten, die aus den nun bestehenden Rechtsunsicherheiten entstehen könnten.

    Welche Vorhaben auf europäischer Ebene beschäftigen Sie?
    Reisen-Hall: Die Europäische Kommission bewertet zurzeit die Tabakproduktrichtlinie und die Tabakwerberichtlinie und gibt allen Interessenten die Gelegenheit, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ihre Meinung kundzutun. Gegenstand der Bewertung sind Produktregulierung, Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring im weiteren Kontext anderer politischer Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Die von der Europäischen Kommission angefertigten Fragebögen unterscheiden sich je nach Zielgruppe – Unternehmen, Nichtregierungsorganisation, EU- oder Nicht-EU-Bürger, Behörde und so fort – in ihren Fragen und Schwerpunkten.
    Heinen: Für alle genannten Richtlinien gilt: Die neuen Richtlinien sollen in die Ziele von BECA, der europäischen Krebsbekämpfungsinitiative, und „Tobacco Free Generation“, den Europe‘s Beating Cancer Plan, – definiert als Raucherquote in Europa 2040 unter fünf Prozent – einzahlen. Infolge des von der EU-Kommission gesteckten politischen Ziels ist es durchaus denkbar, dass im Gesetzgebungsprozess der Richtlinien eine Versachlichung der Betroffenen, sprich: der Industrie und dem Handel, drohen könnte. Ebenso ist es vorstellbar, dass die EU-Kommission ihre eigenen Kompetenzen überschreiten wird. Das könnte in weitere repressive, prohibitive und paraprohibitive Tabakkontrollmechanismen münden, die Hersteller und Handel unverhältnismäßig belasten.

    Und damit die Konsumenten. Das würde ein Anschwellen des Schwarzmarkts bedeuten …
    Reisen-Hall: Ja, angesichts der derzeitigen Rechtslage und der vorherrschenden Preise für Tabakwaren gibt es bereits einen riesigen illegalen Markt. Die zunehmende Komplexität der globalen Handels- und Logistikstrukturen – etwa der elektronische Handel und die Verbreitung von Post- und Paketdiensten – führt logischerweise zu einer weiteren Zunahme von Schwarzmarktgütern, die nicht nur die besagten Gesundheitskampagnen zur Bekämpfung des Rauchens untergraben, sondern auch von den offiziellen Behörden zur Bekämpfung des illegalen Handels immer schwerer aufgespürt werden können.

    Ich nehme an, Sie sprechen zum Beispiel vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, kurz Olaf?
    Reisen-Hall: Stimmt. Die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger muss es sein, ihre Politik zu ändern, um die Zunahme illegaler Aktivitäten zu minimieren und die Nachfrage der rund 90 Millionen Verbraucher in Europa mit legalen Produkten abdecken zu können. Die legale Vertriebskette für Tabakerzeugnisse ist eine Geschäftsebene, die fiskalische Interessen befriedigt und gesundheitspolitischen Zielen gerecht wird. Sie ist somit die einzige Ebene, die transparent ist und durch Regulierung kontrolliert und beeinflusst werden kann.

    Einen ersten Aufschlag zur Überarbeitung der Europäischen Tabaksteuerrichtlinie sollte es ja bereits im vergangenen Jahr geben …

    Heinen: Richtig. Anders als angenommen aber hat die Europäische Kommission bisher keinen solchen Entwurf veröffentlicht. Die Hintergründe für den Aufschub sind uns nicht bekannt. Wir beteiligen uns aber auch nicht an Spekulationen.
    Reisen-Hall: Auch wenn es bis dato keinen offiziellen Entwurf von Seiten der Generaldirektion Steuern und Zollunion gibt, begrüßen wir eine Anpassung der Mindeststeuersätze innerhalb der Europäischen Union. Das ist nur eine der vielen Maßnahmen, die die Kommission unbedingt rechtzeitig ergreifen muss, um illegale Aktivitäten zu unterbinden, die dem legalen Handel und der Gesundheit der Verbraucher schaden.
    Heinen: Darüber hinaus müssen die neuartigen Erzeugnisse in der neuen EU-Steuerrichtlinie berücksichtigt werden, damit einige rechtshängige Produkte einen rechtlichen Rahmen erhalten und Planungssicherheit für Industrie und Großhandel gewährleistet ist. An der Stelle sei noch erwähnt, dass es Hinweise darauf gibt, dass neuartige Erzeugnisse weniger gesundheitsschädlich sind als klassische Tabakerzeugnisse. Aus gesundheitspolitischer Sicht wäre es daher sinnvoll, dass die Besteuerung von neuartigen Erzeugnissen ihre potenziell geringere Schädlichkeit widerspiegelt.

    Sprechen wir über das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dieses ist zu Beginn 2023 in Kraft getreten, könnte aber infolge der kommenden Europäischen Lieferkettenrichtlinie nochmals überarbeitet werden. Was sagen Sie dazu?
    Heinen: Die Europäische Lieferkettenrichtlinie soll im Vergleich zum aktuellen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz noch einen Schritt weitergehen und sowohl die Gruppe der betroffenen Unternehmen als auch den Gegenstand deutlich ausweiten. Unter anderem will der europäische Gesetzgeber eine zivilrechtliche Haftung in die Richtlinie einbauen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Haftungsbestimmungen dem Grundsatz Rechnung tragen müssen, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie eine Verpflichtung von Mitteln ist und dass Unternehmen nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, die sie nicht verursacht oder zu denen sie nicht direkt beigetragen haben – sei es vorsätzlich oder fahrlässig. Dieser Grundsatz ist wohlgemerkt bereits in den nationalen Rechtssystemen vorgesehen. Auch gerade deshalb muss der Gesetzgeber eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes vermeiden, da wir sonst Gefahr laufen, dass 27 verschiedene nationale Umsetzungen der Richtlinie koexistieren.

    Reisen-Hall: Verstehen Sie uns nicht falsch: Wir begrüßen den Schutz unseres Klimas und die Stärkung von Menschenrechten auf allen Wertschöpfungsebenen. Allerdings beißt sich die europäische Idee mit der unausgereiften praktischen Ausarbeitung der Richtlinie. Wir haben hier ein erneutes Beispiel für eine Regulierung, die besonders den Mittelstand benachteiligt und wieder einmal allein einen bürokratischen Mehraufwand begünstigt. Wir erhoffen uns hier vom Gesetzgeber Verhältnismäßigkeit, Praktikabilität und Rechtssicherheit, damit die Richtlinie den Unternehmen tatsächlich die notwendigen Schritte zu nachhaltigeren Lieferketten ermöglicht.

    Herr Reisen-Hall, Herr Heinen, vielen Dank für das Gespräch.

    max

  • Blick nach Brüssel

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im zweiten Teil der Reihe äußert sich Claus Obholzer, Geschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller [link|https://www.bdta.de/](BDTA)[/link].

    Auch die im Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) organisierten, überwiegend mittelständisch geprägten Familienunternehmen erlebten im Jahr 2022 eine wirtschaftlich sowie politisch unruhige Zeit. Bedingt durch die aufeinanderfolgenden Krisen (Corona, Ukraine-Krieg) sahen und sehen sich nicht nur der Tabakwaren-Großhandel, sondern alle Branchen mit gestiegenen Energiekosten und zeitweise mit Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung notwendiger Industrie- und Konsumgüter konfrontiert. Vor dem Hintergrund, dass derlei Probleme in der Bundesrepublik Deutschland bislang so gut wie unbekannt waren, verstehen wir eine gewisse Anfangsaufregung. Wir glauben aber auch, dass von gravierenden "Lieferengpässen" in unserer Branche mittelfristig nicht auszugehen ist.

    Blick nach Brüssel
    Im Jahre 2023 werden wir verstärkt unseren Blick nach Brüssel richten, wo die tabakbezogenen Richtlinien in den kommenden Jahren eine erneute Überarbeitung erfahren werden. Grundsätzlich begrüßen wir eine Anpassung der Mindeststeuersätze sowie eine rechtliche Klarstellung neuartiger Produkte im Europäischen Recht. Dies sind nur Teilaspekte von vielen weiteren Maßnahmen, die die Kommission unbedingt und zeitnah aufbieten muss, um illegale Aktivitäten zu unterbinden, die dem legalen Handel wirtschaftlich und dem Konsumenten gesundheitlich schaden.

    Bedenklich finden wir allerdings, dass die Richtlinien – sowohl die Tabaksteuerrichtlinie als auch die Tabakproduktrichtlinie – in die Ziele von "BECA", der europäischen Krebsbekämpfungsinitiative, und "Tobacco Free Generation" (Europe's Beating Cancer Plan) – definiert als < 5% Raucherquote in Europa 2040 - einzahlen sollen. Infolge des von der EU-Kommission gesteckten politischen Zieles ist es denkbar, dass im Gesetzgebungsprozess ein Demokratiedefizit, weniger demokratische Legitimation und eine Versachlichung der Betroffenen, sprich der Industrie und dem Handel, drohen könnte. Ebenso sei es denkbar, dass die EU-Kommission ihre eigenen Kompetenzen überschreiten wird. Dies könne in weitere repressive, prohibitive und paraprohibitive Tabakkontrollmechanismen münden, die Hersteller und Handel unverhältnismäßig belasten. Niemand verneint Tabakregulierung
    Grundsätzlich: Niemand verneint Tabakregulierung. Aber sie sollte sachgerecht zur Erhaltung eines funktionstüchtigen – legalen – Marktes sein. Wir hoffen daher, dass der Regulator trotz seines ambitioniert formulierten politischen Anspruchs mit Vernunft agiert, alle denkbaren Auswirkungen weiterer repressiver Tabakkontrollmechanismen berücksichtigt sowie die Zukunftsfähigkeit unserer mittelständischen Unternehmen sicherstellt.

    Durch die nationale Umsetzung der Vorgaben aus der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse bestünde die Gelegenheit, bei Öffnung des Tabakerzeugnisgesetzes weitere Punkte zu bearbeiten. Wir versprechen uns, dass nicht eine ausschließliche Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinie vorgesehen ist und dass rechtshängige Erzeugnisse – beispielhaft die tabakfreien Nikotinbeutel – im Tabakerzeugnisgesetz einen rechtlichen Rahmen erhalten und Planungssicherheit bei Industrie und Handel gewährleistet wird.

    Neben den regulatorischen Themen sind die Themen rund um die Weiterentwicklung des Vertriebs über den Zigarettenautomaten essentiell für die Tabakwarenbranche. Wir sind zuversichtlich, dass sich auch im Jahre 2023 der automatenaufstellende Handel weiter entwickeln wird.

    Fortentwicklung der TOPP-Technik
    Dank der kontinuierlichen Fortentwicklung der TOPP-Technik, durch die kontaktloses Zahlen ermöglicht wird, und der gestiegenen Kundenakzeptanz, kontaktlos zu zahlen, sind wir mehr als zuversichtlich, dass zukünftig flächendeckend alle Automaten digitalisiert werden und eine unkomplizierte bargeldlose Kaufabwicklung garantieren. Unsere Branche wird diesen Trend im nächsten Jahr weiter fortsetzen, auch im Bereich Mobile Payment.

    Damit einhergehend bauen wir die technische Altersverifikation am Zigarettenautomaten aus und heben sie auf eine neue Ebene. Wir arbeiten derzeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem online Verfahren wahrnimmt. Hierbei konnten erneut neue Meilensteine erreicht werden, sodass die online Altersverifikation bereits Anfang 2023 in einem umfassenden Pilotprojekt an Zigarettenautomaten geprüft wird und die flächendeckende Einführung der online Altersverifikation absehbar ist. Mit der Realisierung dieser technischen Fortschritte wird die Attraktivität des Zigarettenautomaten weiter zunehmen und der Jugendschutz wird weiterhin zuverlässig und lückenlos sichergestellt.

    Die im BDTA organisierten Unternehmen haben somit in den letzten Jahrzehnten durch fortschreitende Effizienzsteigerungsprozesse ihre professionelle Performance gesteigert. Hieran ist zu erkennen: Die Stärke des BDTA ist seine zuverlässige Mitgliederbasis. Der Tabakwaren-Großhandel geht deswegen optimistisch ins neue Jahr 2023, denn die Branche weiß ihre Arbeit seriös, zuverlässig und innovativ zu verrichten.

  • Großhandelspreise steigen langsamer

    WIESBADEN // Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Juni 2022 um 21,2 Prozent höher als im Juni 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich der Anstieg der Großhandelspreise im Vorjahresvergleich damit im zweiten Monat in Folge leicht abgeschwächt.

    Im Mai hatte die Veränderungsrate plus 22,9 Prozent betragen, im April plus 23,8 Prozent. Im Vormonatsvergleich stiegen die Großhandelspreise im Juni leicht um 0,1 Prozent. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Großhandelspreise sind wie bereits in den beiden Vormonaten besonders im Großhandel mit Rohstoffen und Energieträgern, aber auch mit Lebensmitteln zu beobachten. pi

  • BDTA führt Tradition weiter

    DRESDEN // Nach einem Intermezzo 2021 in Dortmund knüpfte der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) an die eigene Tradition an und veranstaltete 2022 seine Jahrestagung wieder im „Taschenbergpalais Kempinski“ in Dresden. An der BDTA-Veranstaltung nahmen neben den Mitgliedern auch Gäste aus der Industrie sowie Zulieferer aus dem Automatengewerbe teil.

    Ungewöhnliche Umstände
    Der BDTA-Vorsitzende Michael Reisen-Hall hieß anlässlich der Eröffnung der Unternehmertagung die 140 Veranstaltungsteilnehmer herzlich willkommen. Er blickte zu Beginn seiner Einführungsrede auf die ungewöhnlichen Umstände zurück, die nicht nur die Branche, sondern die ganze Welt aktuell betreffen: „Der Respekt vor dem Corona-Virus wuchs – aber die Angst schwand. Nun sehen wir uns mit der Ukraine-Krise vor neuen Herausforderungen gestellt. Die Sanktionsmaßnahmen der Nato-Staaten bedeuten Kostensteigerungen auf allen Gebieten eines Unternehmens. Gerade in dieser politisch unruhigen Zeit, die nicht nur persönliche, sondern im höheren Maße volkswirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen wird, ist die Solidarität innerhalb der gesamten Tabakwarenbranche mehr denn je gefragt.“ Reisen-Hall blickte zum Ende seiner Einführungsrede auf einen für den Handel zufriedenstellenden Marktverlauf 2021 zurück.

    Der stellvertretende BDTA-Vorsitzende Paul Heinen griff ebenfalls den derzeitig herrschenden Krieg in Osteuropa auf und zeigte darauf bezugnehmend, inwiefern sich der Verbraucherpreisindex von 1950 bis 2021 veränderte und durch historische (Öl-)Krisen beeinflusst wurde.

    Track & Trace
    Im Anschluss bewertete Heinen das Jahr 2021 und konstatierte eine professionelle Performance der Großhandelsbranche, begünstigt durch die Effizienzsteigerungsprozesse der vergangenen 20 Jahre. Besonders deshalb sieht Heinen den Tabakwaren-Großhandel für die Zukunft gut aufgestellt. Regulatorische Herausforderungen wie das Einführen des sogenannten Track & Trace, des Systems zur Rückverfolgbarkeit bis zur einzelnen Packung, wurden mit großer Konsequenz dargestellt. Der BDTA sei ungeachtet politischer Bewegungen und Veränderungen aufgrund seiner zuverlässigen Mitgliederbasis ein starker unabhängiger Verband, heißt es. Ferner zeigten die derzeit laufenden Investitionen in die kontaktlose Altersverifikation und Zahlung am Automaten mit Online-Backup die Zukunftsorientierung der Branche.

    Abgerundet wurde die erste Programmhälfte durch Peter Ruess, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Arnold Ruess Rechtsanwälte. Peter Ruess hielt einen Vortrag zum derzeitigen (Rechts-)Streit um die Verdeckung von Bildwarnhinweisen durch Warenautomaten für Tabakwaren. Weiter erläuterte Ruess, weshalb der Betrieb und die Beschriftung eines Tabakwarenautomaten nicht unter das Außenwerbeverbot nach Paragraf 20a des Tabakerzeuger-Gesetzes fällt.

    vi

  • Konstantes Tabakwarengeschäft

    KÖLN // Nach steigenden Umsätzen im Jahr 2020 – auch aufgrund pandemiebedingter Grenzschließungen und damit einem Rückgang des Zigarettenschmuggels – hat die DTV Tabak-Gruppe mit ihren zwölf Gesellschafterbetrieben beim Jahresergebnis 2021 erneut mit einem Tabakwarenumsatz von knapp vier Milliarden Euro das Jahr nach eigener Einschätzung „sehr erfolgreich“ abgeschlossen. „DTV Tabak festigt damit seinen Spitzenplatz unter den Tabakwarenfachhandelsgruppen“, hieß es aus Köln.

    Bernd Eßer, Geschäftsführer DTV Tabak-Gruppe: „2021 war für alle erneut kein normales Jahr. Einen Grund zu klagen gibt es aber nicht. Allein der Umstand, dass wir wieder nahezu das Rekordergebnis des Vorjahres erreicht haben, zeigt, dass unser Weg richtig ist und wir auf solidem Wachstumskurs sind. Wir setzen auf flexible, kundenorientierte Lösungen und damit auf eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Einzelhandelspartnern. Das hat sich auch 2021 wieder bewährt und zu diesem guten Ergebnis geführt.“

    Gut 87 Prozent des Umsatzes der DTV Tabak-Gruppe entfielen auf den Großhandelsumsatz, weitere 13 Prozent auf die Verkäufe aus den Zigarettenautomaten der Gruppe. Der Großhandelsumsatz hielt sich nahezu auf dem Rekordwert des Vorjahres. Anders sieht es bei den Automatenumsätzen aus. Hier entstanden – vor allem durch die pandemiebedingten Schließungen in der Gastronomie und von Eventlocations – Umsatzverluste von 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2022 erwartet die DTV Tabak-Gruppe daher nach den Öffnungen einen entsprechenden Umsatzzuwachs im Automatengeschäft.

    Starker Auftakt ins Jahr 2022

    „Das Jahr 2022 hat – was die Umsätze angeht – gut begonnen. Trotz Gegenwind“, so Eßer, „können wir in der Tabakbranche zuversichtlich in die Zukunft blicken und mit unserem Sortiment einen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt im Einzelhandel leisten. Nicht online, sondern in den durch engagierte Einzelhändler geführten Geschäften spielt die Musik.“

    Die DTV Tabak-Gruppe mit ihren mehr als 15 000 Kundenpartnern sieht hier nach eigenen Angaben eine besondere Verantwortung. Es gehe ihr um eine echte Partnerschaft, die regional und sehr kundennah durch individuelle Leistungen wie Beratung und Service ihren Beitrag leiste.

    red

  • In Zukunft neu aufgestellt

    RELLINGEN // Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen unter den Gesellschaftern bezüglich der Neuausrichtung des Unternehmens Kohlhase, Kopp & Co. GmbH & Co. KG haben sich die Brüder Kohlhase im Jahr 2021 dazu entschlossen, ihre Gesellschaftsanteile zum 31. Dezember 2022 zu kündigen.

    Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmens hervor. Der Ausstieg von Adam und Daniel Kohlhase aus dem operativen Geschäft erfolgt demnach im Laufe dieses Jahres.
    „Die Kopp-Brüder bedanken sich bei den langjährigen Mitgesellschaftern Kohlhase für ihren engagierten Einsatz und die erfolgreiche Führung des Unternehmens. Die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sind die erfolgreichsten der Unternehmensgeschichte“, betont man in Rellingen.

    Ein neuer und eigener Firmensitz sei in Planung. Die logistischen Fähigkeiten und Kapazitäten in der Produktion sollen erweitert, der Workflow und der Automatisationsgrad erhöht werden. Entsprechende Investitionen seien bereits in Planung, informiert das Unternehmen.
    Auch für Track & Trace mit Umsetzung im Mai 2024 wurden den Angaben zufolge bereits Verträge mit namhaften Dienstleistern unterzeichnet. Man sei „sehr gut aufgestellt für alle künftigen Herausforderungen“.

    Zigarren und Pfeifentabak
    Rückblick: Die Firma „Kohlhase, Kopp wurde 1979 durch den Hamburger Tabakfachmann Michael Kohlhase und den Offenbacher Lederwarenproduzenten Bernd Kopp gegründet. Durch spätere Zukäufe gelang es der Firma, sich einen Namen für „exzellente Pfeifentabakmischungen aufzubauen“. Ein wichtiges Standbein war und ist dabei die Eigenmarkenproduktion für Fachhändler. Als in den 1990er-Jahren der Zigarrenboom in den USA begann, setzte Michael Kohlhase als einer der Ersten in Europa auf Zigarren nicht-kubanischer Herkunft. Nach seinem Tod übernahm dessen Sohn Adam im Jahr 2000 die operative Geschäftsführung. Er baute das Marken-Portfolio weiter aus. Ab 2003 erhielt Adam Unterstützung durch seinen Bruder Daniel. „Den Brüdern Kohlhase ist es gelungen, die Firma zum inzwischen führenden Importeur nicht-kubanischer Premiumzigarren in Deutschland zu etablieren“, informieren die Rellinger. Auch als Veredler von Pfeifentabaken genießt das Unternehmen den Angaben zufolge dank den Brüdern einen ausgezeichneten Ruf.

    Im Jahr 2012 übertrug Bernd Kopp seine Firmenanteile an seine Söhne Oliver und Thilo und übergab 2020 schließlich die Geschäftsführung an seinen Sohn Oliver. Gemeinsam mit seinem Bruder Thilo führen sie die größte Pfeifenimportfirma Europas.

    Vor knapp zwei Jahren wurde die Filter- und Reinigerproduktion Kopp Smoking Systems erworben. Von einer Beteiligung beim Filialunternehmen Dürninger hat sich die Firma Kopp im Herbst 2021 getrennt, um sich ganz auf das Großhandelsgeschäft zu konzentrieren.

    Im Dezember 2020 wurde die Führungsspitze von Kohlhase & Kopp durch Olaf Ruf verstärkt.

    red

  • „Hoffen auf Planungssicherheit“

    MÖNCHENGLADBACH // Seit 2011 lenken Michael Reisen und Paul Heinen als Vorsitzende die Geschicke des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA). Der BDTA vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen des Tabakwaren-Großhandels sowie des Zigarettenautomaten aufstellenden Handels in Deutschland. DTZ sprach mit Reisen und Heinen über die Situation der Branche – insbesondere über die Aussichten für die Zukunft.

    Herr Dr. Reisen, wie groß ist der BDTA eigentlich?
    Michael Reisen: Uns sind 100 Unternehmen – meist mittelständisch strukturierte und inhabergeführte Betriebe mit rund 10.000 Beschäftigten – angeschlossen. Unsere Mitgliedsbetriebe vertreiben alle in Deutschland herstellerseitig gelisteten Tabakerzeugnisse, als Randsortiment auch Kaffee, Süßwaren, alkoholische Getränke und Hygieneartikel. Zu den belieferten Kunden zählen Tabakwaren-Facheinzelhandelsgeschäfte, Kioske sowie Tankstellen. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 95.000 stationäre Verkaufspunkte für Tabakwaren und knapp 280.000 Zigarettenautomaten.

    Sie sind im Rahmen Ihrer Mitgliederversammlung in Dortmund wieder zu Vorsitzenden gewählt worden. Wie war dieses persönliche Zusammentreffen nach Corona-bedingter Pause?
    Paul Heinen: Es war ein großer Fortschritt, dass wir uns endlich wieder im Kreise unserer Mitglieder und anderen Stakeholder von Angesicht zu Angesicht austauschen konnten. In so einem Rahmen kann man viel besser Gedanken ansprechen, die über die Formalien einer Vorstandssitzung, einer Unternehmertagung oder einer Mitgliederversammlung hinausgehen. Uns und unseren Mitgliedern galt der ‚Kameradschaftsabend‘ schon immer als eine wichtige Komponente der Jahrestagung. Wir sind froh darüber, dass wir unseren inneren Optimismus behalten haben und in Dortmund die virtuelle Welt für die zwei Tage verlassen konnten.

    Reisen: Auch die satzungspflichtigen Versammlungen selbst waren erfolgreich. Im Rahmen unserer Mitgliederversammlung konnte beispielsweise nicht nur unsere Wiederwahl bestätigt werden, sondern auch der Vorstand für die Amtszeit 2021 bis 2023 gewählt werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern Stephan Schmachtenberg, Otto Ilbertz Tabakwaren, und Daniel Ludwig von Willi Weber ganz herzlich für ihre erfolgreiche Zeit im BDTA-Vorstand bedanken.


    Es gibt aber auch zwei neue Vorstandsmitglieder.

    Reisen:Genau, Menas Wolf von Wolf Tabakwaren und Maximilian Zehfuß von Willi Weber. Die beiden haben mit ihren 34 beziehungsweise 31 Jahren unseren Vorstandskreis erheblich verjüngt, sodass wir mit einem Durchschnittsalter von rund 49 Jahren eine optimale Mischung aus Erfahrung, Kompetenz und Weitsicht geschaffen haben. Wir sehen uns für die kommenden Herausforderungen gut aufgestellt.

    Von welchen Herausforderungen sprechen Sie konkret?
    Reisen: Auch unsere Branche ist von den Folgen der Corona-Krise nicht verschont geblieben. Durch die monatelang geschlossenen Gaststätten und Restaurants ist der Gesamtumsatz an Innenautomaten erheblich gesunken. Mit den aus unserer Sicht vernünftigen Alternativen zur Eindämmung der Pandemie und den damit einhergehenden Lockerungen bieten sich unseren Mitgliedsunternehmen wieder Möglichkeiten zu gesunden. Es sei aber auch zu erwähnen, dass sich der Automat, insbesondere der Außenautomat, in der Pandemie als beständiges Warenversorgungssystem herauskristallisiert hat, das Menschen ohne Infektionsrisiko nutzen konnten. Der Warenautomat bewies einmal mehr – nicht nur in der Versorgung von Tabakwaren – seine Daseinsberechtigung.
    Heinen: Es hat sich bekanntlich der gesellschaftliche Konsens herausgebildet, dass Tabakprodukte wegen der ihrem Genuss inhärenten gesundheitlichen Risiken kontrolliert und reguliert werden müssen, ins-besondere dass keine Abgabe von Tabakprodukten an nicht Volljährige erfolgen darf. Das Thema Jugendschutz nimmt der BDTA ernst. Zwischen 2004 und 2009 haben unsere Mitgliedsunternehmen mit einem Aufwand von mehr als 300 Millionen Euro den technischen Jugendschutz am Zigarettenautomaten realisiert. Derzeit arbeiten wir – gemeinsam mit der Deutschen Kreditwirtschaft – am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem Online-Verfahren vornimmt. Damit treiben wir nicht nur den technischen Fortschritt am Automaten voran, sondern garantieren fortwährend den Jugendschutz und verbessern gleichzeitig die Abwicklung des Kaufs am Warenautomaten.

    Welche Erkenntnisse haben Sie persönlich aus der Pandemie gezogen?
    Reisen: In erster Linie sind die persönlichen Kontakte, insbesondere diejenigen zur Branche, durch keine digitalisierte Kommunikation zu ersetzen. Wir anerkennen, dass das Homeoffice mit Maß und Vernunft durchaus seine Vorteile bietet und nicht seinem kritischen Ruf vor der Pandemie gerecht wird. Weiter können einige Termine über die bekannten Online-Dienstleister unkompliziert gehalten werden.

    Da klingt ein Aber mit …
    Reisen: Ja, das Problem ist auf lange Sicht der Ausbau des eigenen Netzwerkes. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bereits bestehende Kontakte ohne Weiteres gepflegt werden können, der Aufbau neuer Kontakte allerdings sehr schwierig erscheint.

    Heinen: Außerdem sind Fachkräfte nicht nur vor der Pandemie schwierig zu finden gewesen, sondern bleiben auch weiterhin eine Rarität auf dem Arbeitsmarkt. Dies betrifft freilich auch andere Branchen; wir aus unserer Sicht können allerdings festhalten, dass die Beschaffung neuen Personals in den für uns relevanten Bereichen trotz des allgemeinen Beschäftigungswachstums in Deutschland eine pandemieunabhängige Problematik ist und bleibt.

    Kommen wir zu einem anderen Thema: Wie gehen Sie mit den immer beliebteren Großpackungen um?
    Heinen: Dieser Trend ließ sich schon vor Jahren im Bereich der OTP, besonders bei Feinschnitt, beobachten, die heute in Tabakeimern über die Ladentheke gehen. Dieses Phänomen hat die Industrie mittlerweile auf die Zigarette übertragen. In den Niederlanden gibt es bereits höchst praxisnahe Zigarettenpackungen mit 92 Zigaretten. (lacht). Das ist eine fragwürdige Entwicklung im Bereich der Packungsgestaltung und -menge. Aufgrund der Besteuerungssystematik für Tabakwaren ist dies nichts weiter als eine Preisermäßigung durch die Hintertür.
    Reisen: Dabei darf man auch nicht vergessen, vor welche flächenmäßigen Herausforderungen die Einzelhandelskollegen durch die Größe und Vielzahl an Packungsvarianten gestellt werden.


    Die Industrie stellt den Handel vor Herausforderungen. Aber auch von politischer Seite gibt es Maßnahmen, mit denen die Branche zurechtkommen muss. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Bundestagswahl?

    Heinen: Lassen Sie mich zunächst auf die gesetzlichen Errungenschaften der vergangenen Großen Koalition in diesem Jahr eingehen. Zum einen sahen wir uns auf Verbandsebene mit dem Gesetzesentwurf zur Tabaksteuermodernisierung konfrontiert. Dieses Gesetz stellt im Hinblick auf die klassischen Tabakprodukte eine Fortsetzung des erfolgreichen Modells aus dem Zeitraum von 2011 bis 2016 dar, das seine Vorteile für alle Stakeholder bereits unter Beweis gestellt hat. Mit der Fortführung eines solchen Steuermodells bleibt der Markt auch künftig von Verwerfungen verschont und Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit bleiben bestehen. Der Aspekt der Planungssicherheit betrifft aber nicht nur Industrie und Handel, sondern gilt auch und insbesondere für die Verwaltung.

    Reisen: Im Hinblick auf die sogenannten „neuen“ Produkte wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten sind wir jedoch der Auffassung, dass eine Besteuerung dieser Produktkategorien zwar grundsätzlich sinnvoll ist, aber eine solche Besteuerung moderat sein und erst im Zeitverlauf entwickelt werden sollte, um diesen Produktkategorien zu ermöglichen, ihre Marktfähigkeit zu erlangen. Die in den Jahren 2002 bis 2005 ambitioniert formulierten Ziele der Tabaksteuereinnahmen wurden aufgrund der unverhältnismäßigen Tabaksteuererhöhungen schon damals deutlich verfehlt und gelten als Mahnmal einer wirkungslosen Steuerpolitik.


    Was hätte die Politik besser machen können?

    Reisen: Sie hätte im Bereich der neuen Produkte gerade dieses negative Beispiel berücksichtigen sollen. Es besteht nun die Gefahr, dass diese Produktkategorien mit Blick auf eine „Tobacco Harm Reduction“ im Umgang mit dem Rauchen als sinnvolle Ergänzungen wegfallen könnten.
    Heinen: Außerdem bereitet uns Mittelständlern das kommende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einigen Kummer. Zum Verständnis: In Deutschland ansässige Unternehmen werden ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Wir begrüßen durchaus den Leitgedanken des Gesetzes, dass der Intransparenz und der oft mangelhaften Durchsetzung von Menschenrechten in den Lieferketten entgegengewirkt werden soll.

    Aber?
    Heinen: Das Problem für den Mittelstand liegt in der mittelbaren Betroffenheit durch Zulieferfunktionen bei großen Betrieben mit 3000 respektive 1000 Beschäftigten in Folge der im Gesetzestext verankerten Vereinbarung von Weitergabeklauseln. An dieser Stelle wird sich nicht ausnahmsweise, sondern in der Regel für ein kleines oder mittleres Unternehmen die Frage stellen, ob es nicht betriebswirtschaftlich sinnvoller ist, das Geschäft nicht zu machen.
    Reisen: Dieses Gesetz ist in der Theorie gut gedacht, in der praktischen Ausarbeitung allerdings schlecht gemacht. Wir haben hier ein weiteres Beispiel für Regulierung, die den Mittelstand benachteiligt und die Großen begünstigt. Ein allenfalls symbolpolitischer Fortschritt wird bezahlt mit dem Verlust hochwertiger Arbeitsplätze im deutschen Mittelstand, ohne an einem der im Gesetzestext genannten, zweifellos beklagenswerten Missstände auf der Welt auch nur einen Funken zu ändern.


    Zurück zu Ihrer Bewertung der Bundestagswahlen. Was wünschen Sie sich von der neuen Regierung?

    Reisen: In erster Linie muss gerade wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das sensible Gefüge unserer Wirtschaft der Mittelstand entlastet werden. Obskure Ideen wie die mögliche Wiedereinführung einer Vermögenssteuer wirken nicht förderlich auf eine zu reaktivierende Wirtschaft in Deutschland. Gerade in Zeiten, in denen unsere mittelständischen Unternehmen keinen garantierten Gewinn erzielen, aber ihr vorhandenes Vermögen dennoch zu einer steuerlichen Zahlungsverpflichtung führt, würde dies zu vermehrten Firmenpleiten führen. Ökonomische Vernunft und politische Klugheit sprechen schlicht gegen eine Reaktivierung der Vermögensteuer.

    Herr Reisen, Herr Heinen, ich bedanke mich für das Gespräch.

    max

  • Trauer um einen Weichensteller

    AUGSBURG // Karlheinz Hauser trat 1961 im Alter von 20 Jahren der von Vater Heinz Hauser gegründeten Handelsvertretung der Efka-Werke bei und begann mit dem Aufbau der Firma als Großhandel für Raucherbedarf.

    „Damals gab es unheimlich viele Tabakwaren-Verteilungsstellen“, erinnerte sich das Branchenurgestein in einem Interview, das DTZ mit ihm vor drei Jahren führte. Allein in Augsburg, dem Stammsitz des Unternehmens, habe es seinerzeit mindestens 50 Tabakwarenfachgeschäfte gegeben.

    Global Player in puncto Raucheraccessoires
    In den folgenden Jahren war Hauser auch im Außendienst tätig und baute das Unternehmen dann gemeinsam mit seinem Bruder Peter – seit 1974 beide als Geschäftsführer – zu einem Global Player in puncto Raucheraccessoires aus. In diese Zeit fielen viele wegweisende Entwicklungen, darunter das Verbot von Gimmick-Feuerzeugen, die Verpflichtung, nur noch kindergesicherte Produkte anzubieten und natürlich die Einführung der E-Zigarette. Sympathisch ehrlich antwortete Hauser auf die 2018 gestellte Frage, was er vor 15 bis 20 Jahren jemandem gesagt hätte, der ihm von diesem Produkt erzählt hätte: „Ich hätte gesagt, dass das absoluter Quatsch ist und nie was wird. Und das habe ich damals auch wirklich gesagt.“ Kaufmännische Weitsicht führte jedoch bald zu einem Umdenken und sorgte im Unternehmen auch auf diesem Gebiet für Erfolg.

    Früh die Weichen auf Mehrgleisigkeit gestellt
    2017 wurde die Hermann Hauser GmbH an die Firma Moosmayr verkauft, ein Jahr später trat der mittlerweile 77-jährige Karlheinz Hauser in den Ruhestand. Im DTZ-Interview betonte er damals, die Firma sei ein großes Stück seines Lebens gewesen: „Sie war dabei mein Hobby, und ich bin diesem Hobby eigentlich immer gerne nachgegangen.“ Dabei war ihm stets klar, dass sich die Branche permanent verändere, weswegen Hauser frühzeitig die Weichen auf Mehrgleisigkeit stellte und das Thema E-Zigarette im eigenen Portfolio etablierte.

    Wichtig war für ihn stets, dass die Firma als Familienunternehmen geführt wurde. So arbeitete seine Frau Anne bis zu ihrem gemeinsamen letzten Arbeitstag am 30. Juni 2018 im Unternehmen und war ab Mitte der 1970er-Jahre auch wesentlich am Aufbau des Import-Geschäfts beteiligt gewesen. Auch mit seinem Bruder Peter, der für ihn stets der „kreative Kopf“ des Unternehmens war, verband Karlheinz Hauser eine enge Zusammenarbeit.

    jgw