Schlagwort: E

  • Bei Zigaretten-Maxi-Packs dreht sich wieder das Preis-Inhalts-Karussell

    MAINZ (DTZ/fok). Die Kommentare aus dem Großhandel mit Blick auf die aktuellen Preis- und Inhaltskorrekturen bei den Maxi-Versionen der International Value for Money-Marken fallen kritisch aus.

    Denn die zur Überwälzung der höheren Mindeststeuerbelastung im Mai bzw. Juni vorgenommenen leichten Preisanhebungen bei den niedrigpreisigen Marken kommen schon wieder ins Trudeln. Und zwar ganz speziell im Bereich der Maxi-Packungen, die besonders im Fokus preissensibler Kunden stehen.

    Herstellerseitig wir vor allem mit der starken Nachfrage nach extragroßen Packungen in attraktiver Preisoptik argumentiert, die zudem auch mit einem hohen Packungsnutzen verbunden seien. Dabei wird auch auf den Anstieg der Handelsmarken verwiesen, denen man ein attraktives Angebot entgegenstellen müsse.

    Generell wird handelsseitig die Sorge geäußert, dass die zunehmende Stückpreisspreizung innerhalb der einzelnen Marken die Werthaltigkeit des Marktes gefährde und den Verbraucher in der Wertwahrnehmung der Marken verunsichere.

    (DTZ 30/2010)

  • Bayern: Kein Rauchverbot bei Familienfeiern

    MÜNCHEN (DTZ/pnf).

    Bei der Umsetzung des per Volksentscheid erzwungenen totalen Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie wird es voraussichtlich doch noch minimale Ausnahmen geben.

    In den vom bayerischen Gesundheitsministerium ausgearbeiteten und jetzt veröffentlichten Vollzughinweisen zu dem ab 1 August 2010 gültigen Gesetz darf auf „echten geschlossenen Gesellschaften“ das Rauchen auch weiter gestattet werden, da es sich dabei nach dem Spruch des Verfassungsgerichts um einen Privatbereich handle, in dem jeder selbst entscheiden könne. Voraussetzung sei, dass die Feiern in einem abgetrennten Raum oder in der gesamten Gaststätte stattfinden. Dies gelte nur für typische Familienfeiern, Raucherclubs sollen dagegen untersagt bleiben.

    (DTZ 30/2010)

  • Magdalena Maria Schuster †

    BÜNDE (DTZ/fok). Magdalena Maria Schuster, Seniorchefin der Zigarrenfabrik August Schuster GmbH & Co.KG, ist am 17. Juli 2010 im Alter von 86 Jahren verstorben. Weit über 50 Jahre hat sie die Geschicke des Familienunternehmens aktiv begleitet und gestaltet.

    Magda Schuster war schon zu Lebzeiten eine Legende in der Tabakbranche: Sie kannte jede Facette ihres Metiers und jeden Kunden. Sie wirkte eher im Hintergrund, aber dafür umso effektiver, und wurde deshalb auch von allen respektiert und hoch geschätzt.

    [br*000209.JPG**] Mit der Heirat des Zigarrenfabrikanten Dr. Hans Schuster lernte sie im 1909 gegründeten Betrieb der Schwiegereltern von Beginn an nahezu alle Tätigkeitsbereiche in Zigarrenherstellung und -vertrieb kennen – von der Auftragsbearbeitung bis zur Zollabwicklung. Als ihr Ehemann 1983 starb, führte sie das Unternehmen gemeinsam mit ihren Söhnen Manfred und Philipp fort.

    Und das in einer Branche, die sich immer stärker konzentrierte. Die Firma Schuster setzte damals konsequent auf 100 Prozent Tabakprodukte in sehr guter Qualität und kann sich seither in diesem Segment gut behaupten. Darüber hinaus gelang es, sich als Anbieter von Longfillerzigarren aus Lateinamerika einen guten Namen zu verschaffen.

    Enormer Fleiß und unternehmerische Tatkraft zeichneten Magda Schuster aus. Gleichzeitig gelang es ihr, die nachfolgenden Familiengenerationen für das Geschäft mit der Zigarre zu begeistern, zu motivieren und damit die Voraussetzungen für die erfolgreiche Fortsetzung ihres Lebenswerkes zu schaffen. Die Tabakbranche wird Magda Schuster in ehrender Erinnerung behalten.

    (DTZ 29/10)

  • Inter-tabac erwartet Ausstellerrekord

    Bisher bereits 270 Firmen für Messe angemeldet

    DORTMUND (DTZ/fnf). Mit einem Plus von satten 5 Prozent hinsichtlich vermieteter Fläche und Ausstellerzahl hat die Inter-tabac 2010 zwei Monate vor Start ihr Vorjahresergebnis bereits übertroffen. Bisher sind 270 Unternehmen (2009: 256) aus insgesamt 36 Nationen angemeldet. Der Auslandsanteil liegt zurzeit auf einem Rekordhoch von 46 Prozent (2009: 40 Prozent).

    Über 9.800 Quadratmeter konnten schon vermietet werden. Vom 17. bis 19. September 2010 werden die Hallen 4, 7 und 8 der Messe Westfalenhallen Dortmund zum 32. Mal das Informations-, Kommunikations-und Orderzentrum der internationalen Tabakwarenbranche sein.

    „Wir sind optimistisch, dass wir hinsichtlich der Nettofläche in diesem Jahr die 10.000er Marke knacken werden“, sagt Angelika Bauer, Objektbereichsleiterin der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH. Bei einer gleich bleibend hohen Anzahl deutscher Unternehmen kommt bisher nahezu die Hälfte der vertretenen Unternehmen der Inter-tabac 2010 aus dem Ausland. „Mit 46 Prozent Auslandsbeteiligung haben wir das bislang höchste internationale Niveau in der Geschichte der Inter-tabac erreicht“, so Bauer.

    Als weltgrößte Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf ist die Inter-tabac die internationale Business- und Kommunikationsplattform für Produzenten, Importeure, den deutschen Tabakfachhandel und Geschäftspartner aus aller Welt.

    (DTZ 29/10)

  • Kontrolle der Arbeitsbedingungen bei Tabaklieferanten ist ein sensibles Thema

    Philip Morris reagiert rasch auf Vorwürfe wegen Kinderarbeit in Kasachstan

    ALMATY (DTZ/pnf/fok). International operierende Tabakkonzerne stehen besonders in Fokus der öffentlichen Beobachtung. Das gilt nicht nur für die unmittelbare Tätigkeit der Firmen, sondern auch für das Verhalten von Lieferanten, zum Beispiel der Tabakanbauer, die ihre Produkte an die Tabakindustrie verkaufen.

    So geriet jetzt Philip Morris in die Schusslinie der Kritik der Organisation „Human Rights Watch“. Deren Vorwurf: Das Unternehmen beziehe in Kasachstan für die dortige Zigarettenproduktion Rohtabak von Landwirten, die Wanderarbeiter massiv ausbeuten und gegen die Ächtung von Kinderarbeit verstoßen.

    Umgehend Maßnahmen ergreifen
    Neben der wirtschaftlichen Knebelung der meist illegal eingewanderten Saisonarbeitskräfte seien diese auch häufig ungeschützt den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt. Philip Morris hat sofort reagiert und angekündigt, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, „um die Anwendung bereits vorhandener Grundsätze und Verfahrensvorschriften zum Thema Kinderarbeit zu intensivieren und um auf die Belange einzugehen, die in dem Report angesprochen sind“.

    Bereits bisher hatte Philip Morris seine Lieferanten verpflichtet, die geltenden arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten. Das Problem sind nicht ausreichende Kontrollen zur Einhaltung dieser Standards, vor allem dann, wenn die örtlichen Behörden nicht aktiv in der Überwachung werden.

    Deshalb hat Philip Morris nun die Einrichtung eines Systems angekündigt, mit dem die Einhaltung der Bestimmungen durch Dritte, zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen (NGOs) überwacht werden soll. Zugleich soll die Schulung der Farmer und ihrer Arbeitskräfte sowie der eigenen Agrarwissenschaftler zur Prävention von Kinderarbeit verstärkt und interne Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Rechte von Wanderarbeitern und deren Arbeits- und Lebensbedingungen eingeleitet werden. Außerdem kooperiert das Unternehmen mit Behörden und NGOs, um Kindern von Wanderarbeitern den Zugang zu Schulen vor Ort zu ermöglichen.

    Verträge mit Tabakfarmern detailliert ergänzen
    Darüber hinaus wird Philip Morris die Verträge mit den Tabakfarmern detailliert ergänzen, um die geschilderten Missstände künftig zu verhindern. Tabakpflanzer, die die dort festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, können, dürfen künftig keinen Tabak mehr an Philip Morris liefern.

    Außerdem wird der Konzern Sicherheitshinweise für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in den unterschiedlichen Landessprachen verfügbar machen und kostenfrei Schutzanzüge für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung stellen. Für die Kinder der Wanderarbeiter bietet Philip Morris ein Sommerzelt‧lager an und will Hilfe bei der Schulanmeldung, bei der Organisation von Transportmöglichkeiten zu den Schulen und für Unterrichtsmittel finanzieren.

    (DTZ 29/10)

  • „Kampf gegen geplante Überregulierung“

    Display ban: TMCC Germany forciert Klageverfahren in Großbritannien

    BADEN BADEN (DTZ/pi). Das Thema Display ban ist europaweit ein heißes Eisen. In Großbritannien hat die inzwischen abgelöste Labour-Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dass mittlerweile von der neuen Regierungskoalition aus Tories und Liberalen jedoch wieder in Frage gestellt wird. Tabakwarenhersteller haben Klagen gegen das Gesetz eingebracht. Hierzu erreichte die DTZ ein Beitrag von Lutz Weidensdörfer, Geschäftsführer TMCC GmbH Germany, den wir im Folgenden veröffentlichen:

    „Neben British American Tobacco UK Ltd, klagt auch TMCC Germany gegen das quasi totale Verbot des Displays von Tabakprodukten am Point of Sale von dem die Mehrheit der Verkaufsgeschäfte in England betroffen sein wird. Das Verbot ergibt sich aus Sektion 21 des Health Act 2009, den Regelungen zur Tabakwerbung und Promotion (Display regulations) und anderen spezialgesetzlichen Regelungen, die zusammengefasst als „Display ban“, also Display-Verbot bezeichnet werden.

    Das Display ban verbietet die Zurschaustellung, bzw. Präsentation von Tabakprodukten in England, Wales und Nordirland. Ab dem 1. Oktober 2011 gilt dies für Geschäfte mit mehr als 280 Quadratmetern Fläche und ab dem 1. Oktober 2013 auch in den übrigen Geschäften. Nur geringfügige Ausnahmen in der Präsentation sind möglich. Die Ausnahmen können jedoch nur als homöopathisch bezeichnet werden.

    Winzige Präsentationsfläche
    Eine Präsentation von Tabakprodukten soll beispielsweise nur dann möglich sein, wenn ein volljähriger Kunde explizit danach fragt, bzw. weitergehende Informationen haben möchte. Nur eine kleine Präsentationsfläche von bis zu 0,75 Quadratmetern ist erlaubt. Die Informationen, die auf dieser Präsentationsfläche erscheinen dürfen, sind auch beschränkt. Lediglich in einer höchsten vier Millimeter hohen schwarzen Schrifttype und auf einer weißen Fläche von maximal neun Quadratzentimetern dürfen ausschließlich Markenname und Packungsinhalt angegeben werden. Markenlogos, Slogans, Farben, Symbole in jedweder Form sind verboten.

    Die Folgen dieser prohibitiven Regulierung sind offensichtlich. Insbesondere kleine Geschäfte, die auf die schnell kaufende Laufkundschaft ausgerichtet sind, werden Einbußen bis zur Geschäftseinstellung erleiden, da der Kunde nicht weiß, ob seine Marke vorrätig ist.

    Auch für die Hersteller ist diese Verbotspolitik katastrophal, da Einführungen neuer Marken praktisch nahezu unmöglich werden. Dies gilt natürlich erst Recht für Hersteller, die gerade beginnen ihre Exportaktivitäten zu entfalten.

    Regelung macht Markteintritt zwecklos
    Dies war auch der Grund, dass sich die TMCC dazu entschlossen hat, das Klageverfahren zu forcieren. Die geplante Einführung der Zigaretten Skavenbeck in England, deren Marketingkonzept auch die sichtbare Kommunikation über die Farben ist, diese Sichtbarkeit dem Verbraucher zu vermitteln, würde bei der Umsetzung einer solchen Regelung zwecklos sein. Besonders der Slogan von Skavenbeck „colours of communication“ steht damit als Sinnbild für den Kampf gegen die geplante Überregulierung.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Gesetzesvorhaben mit den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, insbesondere den europarechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs zu vereinbaren ist. Ist es nicht die EU, die sich die Erhöhung des Wettbewerbs auf die Fahne geschrieben hat? Durch die in England vorgesehene Regelung wird dies ins Gegenteil verkehrt. Markenvielfalt, die damit verbundenen Eigentumsrechte der Hersteller und das Recht des Verbrauchers auf Produktvielfalt werden konterkariert.

    „Na dann … Prost Mahlzeit!“
    Wie grotesk diese Regelungen sind, zeigt folgender Vergleich: Stellen Sie sich vor, es wird ein neuer Whiskey oder ein neues Bier auf dem deutschen Markt eingeführt, nur: Der Hersteller und der Handel dürfen das Produkt gar nicht zeigen oder in jedweder Form bewerben. Na dann … Prost Mahlzeit!

    So ruhen die Hoffnungen darauf, dass nicht nur das Klageverfahren Erfolg hat, sondern auch die deutsche Regierung im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ihre Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkungen zum Ausdruck bringt.“

    (DTZ 29/10)

  • Marktschwäche schlägt auch auf Fiskaleinnahmen durch

    Im 1. Halbjahr kassierte der Bund 2,9 Prozent weniger Tabaksteuer

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Einnahmen des Bundes aus der Tabaksteuer lagen im 1. Halbjahr 2010 mit 5,781 Mrd. Euro (netto) um 2,9 Prozent bzw. 271 Mio. Euro niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. Dabei schlug vor allem die rückläufige Marktentwicklung der Fabrikzigarette durch.

    Die Tabaksteuereinnahmen auf Zigaretten waren nämlich sogar um 4,1 Prozent geschrumpft, was durch ein Einnahmenplus von 6,7 Prozent beim Feinschnitt nur teilweise aufgefangen werden konnte.

    Beim Nettobezug von Steuerzeichen wird die Entwicklung noch deutlicher: So wurden im ersten Halbjahr 2010 Banderolen für 40,873 Mrd. Stück Zigaretten bezogen; das waren 9,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Kleinverkaufswert dieser Zigarettensteuerzeichen betrug 9,385 Mrd. Euro (minus 6,6 Prozent).

    Konsumzurückhaltung bei Fabrikzigaretten
    Neben der Konsumzurückhaltung für die hochbesteuerten Fabrikzigaretten verdeutlicht die Tabaksteuerstatistik aber auch eine Fortsetzung der Migration preissensibler Kunden hin zu preisgünstigeren Alternativen. Der Nettobezug von Steuerzeichen für Feinschnitt stieg im 1. Halbjahr in der Menge um 6,6 Prozent auf 12.832,7 Tonnen. Der Kleinverkaufswert des Feinschnitts erhöhte sich sogar um 7,8 Prozent auf 1,290 Mrd. Euro.

    Auch bei Zigarren und Zigarillos machte sich ein Wachstum vor allem im niedrigpreisigen Bereich bemerkbar. In der Menge wurden hier Banderolen für 1,940 Mrd. Stück bezogen, was einem Zuwachs von 9,7 Prozent entspricht. Der Kleinverkaufswert der Zigarren/Zigarillo-Steuerzeichen betrug 325,8 Mio Euro (plus 6,0 Prozent).

    Pfeifentabak deutlich rückläufig
    Deutlich rückläufig waren dagegen die versteuerten Mengen und Werte beim Pfeifentabak. Hier wurden Steuerzeichen für ein Volumen von 34,7 Tonnen bezogen (minus 9,9 Prozent); der Kleinverkaufswert dieser Ware sackte um 7,1 Prozent auf 39,5 Mio. Euro nach unten.

    Kumuliert für alle Tabaksteuerobjekte bezifferten sich die Kleinverkaufswerte im 1. Halbjahr 2010 auf einen Betrag von 11,039 Mrd. Euro, was einem Rückgang von 6,0 Prozent entspricht. Selbst wenn man berücksichtigt, dass Steuer-und Marktentwicklung aufgrund zeitlicher Verschiebungen kurzfristig nicht immer ganz deckungsgleich sind, spiegelt die Tabaksteuerstatistik eine vor allem mengengetriebene Umsatzschwäche des Markts wider.

    (DTZ 29/10)

  • BAT macht Geld für den Kampf gegen Zigarettenschmuggel locker

    Abkommen mit der EU zur Forcierung der Schmuggelabwehr

    BRÜSSEL (DTZ/fnf). British American Tobacco hat ein Kooperationsabkommen mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zur gemeinsamen Bekämpfung des illegalen Tabakhandels abgeschlossen.

    Damit ist das Unternehmen nach Philip Morris und JTI der dritte große Zigarettenhersteller, der sich nicht nur zu einer engen Zusammenarbeit auf diesem Feld verpflichtet, sondern sich auch finanziell mit einer nicht unerheblichen Summe am Ausbau der Schmuggelbekämpfung beteiligt.

    BAT-Aufwendung in den nach 20 Jahren: 134 Mio. Euro
    Das Abkommen zwischen BAT und EU sieht die Kooperation in diversen Bereichen zum Zwecke der Bekämpfung des illegalen Tabakhandels vor und beinhaltet Aufwendungen seitens des Konzerns in Höhe von 134 Mio. Euro in den nächsten 20 Jahren.

    Dazu sagte Jack Bowles, Leiter der BAT Region Western Europe: „Dieses Abkommen ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit im Kampf gegen Tabakkriminalität in der EU. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten begegnen wir allen Kriminellen, die unsere Produkte fälschen und Steuerzahlungen durch Schmuggel umgehen, mit der unmissverständlichen Botschaft, dass ihre Aktivitäten nicht toleriert werden. Wir sind sicher, dass sich die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten signifikant auf alle Stufen des illegalen Tabakhandels auswirken wird.”

    BAT sieht im illegalen Tabakhandel eine große Bedrohung für die legal operierenden Tabakunternehmen. Aus diesem Grunde habe das Unternehmen das Gespräch mit der Europäischen Kommission gesucht und sich um ein Abkommen zur gemeinsamen Bekämpfung des Problems bemüht. Infolge des illegalen Tabakhandels entgehen der EU und den Mitgliedstaaten Jahr für Jahr mehrere Milliarden Euro. Allein die BAT beziffert den ihr durch Schmuggel zugefügten Schaden auf ca. 120 Mio. Euro jährlich.

    Internationale Koordination und gezielte Strafverfolgung
    BAT unterstützt die Regierungen in Form einer Zusammenarbeit, um das Problem durch stärkere internationale Koordination und gezielte Strafverfolgung in den Griff zu bekommen – denn die Interessen der legal operierenden Tabakunternehmen werden durch illegalen Handel ebenso verletzt wie die der Regierungen.

    In Deutschland beträgt der Anteil der nicht hier versteuerten Zigaretten rund 20 Prozent des gesamten Zigarettenmarktes. Davon sind etwa zwei Drittel legale „Jedermann-Importe“; rund ein Drittel sind geschmuggelte Zigaretten, hinter denen in erster Linie Kräfte der organisierten Kriminalität stehen. Der Gesamtschaden der nicht in Deutschland versteuerten, aber hier konsumierten Zigaretten beläuft sich auf rund 4 Milliarden Euro für den Staat und ca. eine Milliarde Euro für Industrie und Handel.

    Die von der BAT jetzt zur Verfügung gestellten Mittel sollen von der EU und den Mitgliedstaaten vor allem für die Ausbildung des Zollpersonals, für neue Technologien zur Bekämpfung des Schmuggels und für die Intensivierung des Informationsaustauschs verwendet werden.

    (DTZ 29/10)

  • Arnold André mit zweistelligem Umsatzplus

    Starke Belebung der Inlandsnachfrage vor allem durch die Mini-Formate

    BÜNDE (DTZ/fnf). Eine Bruttoumsatzsteigerung von 16,2 Prozent, erhebliche Zuwächse sowohl im Export wie auch im Inlandsgeschäft – mit diesem Ergebnis für das Geschäftsjahr 2009 hat Arnold André – The Cigar Company eine außerordentlich positive Geschäftsentwicklung verzeichnet.

    Gegenüber dem Vorjahr konnte das Gesamtvolumen des Unternehmensabsatzes von 335 auf 356 Millionen verkaufte Stück Zigarren ( 6,3 Prozent) aus eigener Herstellung gesteigert werden. Der Bruttoumsatz betrug 2009 75,6 Mio. Euro gegenüber 65 Mio. Euro in 2008.

    Gerade angesichts der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist man in der Geschäftsleitung des Bünder Traditionsunternehmens sehr zufrieden mit diesem positiven Ergebnis.

    „Konsumverhalten der Raucher hat sich deutlich verändert“
    Die Geschäftsführer Rainer Göhner und Wiljo van Maren sehen darin eine Bestätigung der aktuellen Unternehmenspolitik: „Die umfangreichen Rauchverbote und nicht zuletzt die noch nachwirkende Wirtschaftskrise haben das Konsumverhalten der Raucher deutlich verändert. Wir haben mit unserer Produktpolitik frühzeitig auf diese Entwicklung reagiert. Das Ergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zeigt, dass wir mit unseren Entscheidungen richtig liegen. Die starke Belebung der Inlandsnachfrage ist vor allem auf unsere neuen Mini-Formate unter Clubmaster und die preisgünstigen 1-Euro-Produkte der Traditionsmarke Handelsgold zurückzuführen.“

    Ein wichtiger Treiber der positiven Entwicklung des Unternehmens ist nach wie vor das Exportgeschäft mit einem Anteil von fast 50 Prozent am Gesamtabsatz. Hier lohnt sich insbesondere ein Blick auf den französischen Markt. Mit einer Umsatzsteigerung von 12,6 Prozent konnten in erheblichem Umfang Marktanteile hinzugewonnen werden. Dies ist umso bemerkenswerter angesichts der Tatsache, dass der Zigarren-Gesamtverbrauch der Franzosen in 2009 um 3,2 Prozent zurückgegangen ist.

    Hohes Engagement der Vertriebsgesellschaft in Frankreich
    Mit 71,6 Millionen Stück (2008: 64,3 Mio. Stück) macht der französische Markt mittlerweile rund ein Fünftel des Gesamtabsatzes des Unternehmens André aus. Für Geschäftsführer Wiljo van Maren ist dieser Erfolg nicht zuletzt Ergebnis des hohen Engagements der eigenen, 22 Personen starken Vertriebsgesellschaft in Frankreich.

    In den übrigen Exportmärkten – allen voran Spanien und Portugal – wurden in der Summe Umsatzzuwächse von 4,6 Prozent erzielt.

    Kamen in der jüngeren Vergangenheit immer mehr deutsche Bundesländer zu der Einsicht, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, den Nichtraucherschutz in der Gastronomie in einer für Raucher und Nichtraucher akzeptablen Form umzusetzen, ist nach der Volksabstimmung am 4. Juli zu erwarten, dass das jetzt vom bayerischen Volksentscheid mehrheitlich geforderte Modell des totalen Gastro-Rauchverbots Nachahmerreaktionen in ganz Deutschland hervorruft.

    „Gegen das Recht auf freie Entfaltung“
    Rainer Göhner:„Dass ein Raucher keinen Nichtraucher belästigt sollte, ist doch eine Frage des guten Benehmens. Ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden ist eine Sache. Ein totales Rauchverbot in der Gastronomie eine andere. Rauchfreie Zonen in der Gastronomie finden unsere Zustimmung. Was unserem Rechtsempfinden aber zuwider läuft, ist ein generelles Rauchverbot in jeder Form von Gastronomie. Der Gast darf rauchfreie Luft erwarten – seit dem 4. Juli darf der bayerische Gastronom aber noch nicht mal mehr ein Raucherzimmer anbieten. Selbst in Festzelten wird das Rauchen verboten. Da ist die für 2010 gültige Ausnahmeregelung für das Münchner Oktoberfest nur ein schwacher Trost. Ich bleibe bei meiner Einstellung, dass solche Gesetze ohne Not gegen das marktwirtschaftliche Prinzip von Angebot und Nachfrage verstoßen … und gegen das Recht auf freie Entfaltung. Wenngleich die ÖDP darauf hinaus ist, hoffe ich, dass das bayerische Modell nicht bundesweit Schule macht.“

    (DTZ 28/10)

  • Entwarnung in Niedersachsen

    Aber: Landes-SPD will neue Diskussion

    HANNOVER/MÜNCHEN/AURICH (DTZ/tk). In Niedersachsen wird sich das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern für ein strengeres Nichtraucherschutzgesetz nicht negativ auf die Gastronomie auswirken.

    Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, versichert. Der Politiker meint: „In Niedersachsen werden Nichtraucher bereits heute wirksam geschützt.“ Darüber hinaus sei das entsprechende Gesetz erst zu Beginn des Jahres überprüft worden. Nacke unterstreicht: „Ich sehe keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der bestehenden Rechtslage.“

    SPD schießt quer
    Während die niedersächsische Landesregierung nach dem Volksentscheid in Bayern in Sachen „Nichtraucherschutz“ keinen Handlungsbedarf erkennt, sieht das die SPD-Fraktion im dortigen Landtag offenbar anders.

    Am Rande eines Firmenbesuchs im ostfriesischen Aurich kündigte der Fraktionsvorsitzende Stefan Schostok an, dass er in eine „neue und intensive Diskussion“ um ein vermeintlich besseres Gesetz gehen wolle. „In Niedersachsen ist ein entschiedener Nichtraucherschutz erforderlich“, so der Spitzenpolitiker. Einem Volksbegehren in Niedersachsen steht er nach eigenem Bekunden nicht ablehnend gegenüber. Allerdings seien die rechtlichen Hürden höher als im Freistaat.

    Bei dem Abstecher zu dem Unternehmen in Aurich wurde Schostok vom SPD-Landesvorsitzenden Olaf Lies begleitet, und der stimmte seinem Fraktionschef vom Grundsatz her zu. Er stellte außerdem fest, dass es aus seiner Sicht kaum zu vermitteln sei, „wenn die Verantwortung für den Nichtraucherschutz nach wie vor zwischen dem Bund und den Ländern hin und her geschoben“ werde.

    (DTZ 28/10)