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  • Blühende Landschaften für Schmuggel & Co.

    Weiterer Anstieg im 2. Quartal 2010

    BERLIN (DTZ/vi/fok). Ob Ex-Kanzler Helmut Kohls Vision von den blühenden Landschaften in den neuen Bundesländern jemals Realität werden, ist fraglich. Tatsache ist jedoch, dass in den ostdeutschen Bundesländern der Zigarettenschmuggel blüht und auch die Gelegenheit des Einkaufs von Zigaretten jenseits der Grenzen intensiv genutzt wird.

    Die seit 2005 im Auftrag der deutschen Zigarettenindustrie durchgeführte und vom TÜV kontrollierte Entsorgungsstudie, die vom Dualen System Deutschland gesammelt Zigarettenpackungen analysiert, stellt für das zweite Quartal 2010 erneut einen Anstieg der nicht in Deutschland versteuerten, aber hierzulande konsumierten Zigaretten fest. Und gerade im Osten Deutschlands stieg der ohnehin schon extrem hohe Anteil weiter. Die Kombination aus niedrigeren Durchschnittseinkommen, hoher Arbeitslosigkeit und der Grenznähe zu Nachbarländern mit deutlich niedrigerem Zigarettenpreisniveau ist offensichtlich ein guter Nährboden für den Kauf nicht in Deutschland versteuerter und damit deutlich billigerer Zigaretten.

    Ostdeutschen wohl nur mit geringerem Markenbewusstsein
    Hinzu kommt das nach der Wende entstandene Vertriebsnetz über die organisierte Kriminalität, das den Verkauf von legal erworbenen Zigaretten immer mehr ins Hintertreffen kommen lässt. Möglicherweise spielt auch eine Rolle, dass die Bürger der neuen Bundesländer ein geringeres Markenbewusstsein entwickeln.

    Bundesweit bezifferte sich der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am Konsum im 2. Quartal 2010 auf 21,5 Prozent und damit einen Prozentpunkt höher als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Das war der höchste Anteil seit Beginn der Studie im Jahre 2005.

    Der jüngste Anstieg ist besonders in den neuen Bundesländern recht drastisch ausgefallen. Dort kletterte der Anteil der „Nichtversteuerten“ von 40,8 auf 44,7 Prozent. Auffällig ist, dass die Spitzenwerte aus dem 1. Quartal 2010 in den besonders betroffenen Regionen Oder-Spree, Dresden, Hof und Berlin nicht mehr erreicht wurden, während offensichtlich andere Regionen Ostdeutschlands einen starken Anstieg von „Schmuggel & Co.“ zu verzeichnen hatten.

    Ruhrgebietler rauchen am Häufigsten Schwarzware
    In den alten Bundesländern ist ebenfalls eine Steigerung des Anteils nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am Konsum zu registrieren; er erhöhte sich von 13,0 auf aktuell 14,5 Prozent. Eines der Schwerpunktgebiete bleibt das Ruhrgebiet, für das die Studie einen Anteil von 15,1 Prozent ermittelt. Für München nennt die Studie keinen aktuellen Wert, weil sich die zuständige Entsorgungsstation geändert hatte.

    Insgesamt gibt die Entwicklung Anlass zur Sorge, weil der Markt langsam, aber stetig dem Zugriff des deutschen Fiskus wie auch der Beteiligung des legalen Handels und der Hersteller entgleitet.

    Die Absicht der Bundesregierung, gegenüber etlichen osteuropäischen Niedrigpreisländen eine Mengenbegrenzung von 300 Stück für die Privateinfuhr einzuführen, macht Sinn. Dass dies auf Grund der EU-Abmachungen erst ab 2014 der Fall sein kann, ist allerdings mit Blick auf die aktuelle Entwicklung zu bedauern.

    (DTZ 32/10)

  • Bundeskabinett hat Umsetzung der EU-Tabaksteuerrichtlinie beschlossen

    Definitionsänderungen bei Zigarillos und Zigaretten

    BERLIN (DTZ/fok). Die Bundesregierung hat am 14. Juli 2010 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen und damit die Umsetzung geänderter EU-Verbrauchsteuerrichtlinien in Angriff genommen, darunter auch die Änderung der Tabaksteuerrichtlinie. Das parlamentarische Abstimmungsverfahren über den Gesetzentwurf wir im Herbst beginnen.

    Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, ist Deutschland von den in der Tabaksteuerrichtlinie vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der EU-weiten Mindestkriterien zu den Steuersatzstrukturen und den EU-weiten Mindeststeuern nicht betroffen, weil die bestehenden Regelungen diesen Anforderungen bereits genügen; auch einer Änderung der nationalen Steuersätze bedürfe es im Rahmen des Gesetzes nicht.

    Bei der Umstellung den Unternehmen entgegen kommen
    Änderungen sieht der Entwurf jedoch bei einigen Definitionen vor: So sollen Zigarren und Zigarillos, die von ihrer Form und Aufmachung her Zigaretten ähneln (sogenannte Eco-Cigarillos) künftig wie Zigaretten besteuert werden. Allerdings sieht der Entwurf hier eine Übergangsfrist bis Ende 2014 vor, um bei den betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Probleme zu vermeiden. Weiter beinhaltet der Entwurf eine erweiterte Definition für Feinschnitt vor: Rauchtabak gilt künftig bis zu einer Schnittbreite von 1,5 mm (bisher 1,0 mm) als Feinschnitt.

    Eine Definitionsänderung für Zigaretten soll den heute bestehenden Steuervorteil für überlange Zigaretten mit einer Länge von knapp 180 mm entfallen lassen.

    Da über die Normallänge von 8 cm hinaus künftig jede weitere 3 cm Tabakstrang als zu versteuernde Zigarette gilt, ist damit ein Verschwinden der langen Tabakstränge, die der Raucher individuell in Teilstücken konsumiert, vorprogrammiert.

    Jedermann-Einfuhren
    Schließlich greift die Gesetzesänderung auch die im Rahmen der Tabaksteuerrichtlinie ermöglichte Begrenzung der Jedermann-Einfuhren aus EU-Ländern mit niedrigem Preisniveau auf. Allerdings erst ab 1.Januar 2014 sollen danach Zigaretten, die Privatpersonen in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen oder Rumänien für den Eigenbedarf erwerben und steuerfrei nach Deutschland einführen, auf eine Menge von 300 Stück begrenzt werden.

    Neben etlichen kleineren redaktionellen Änderungen sieht der Entwurf auch vor, dass zur Verwaltungsvereinfachung ein Mindestbetrag vorgeschrieben werden kann, ab dem der Erlass oder die Erstattung für Tabakwaren oder Steuerzeichen beantragt werden kann.

    (DTZ 32/10)

  • Tabakbranche braucht positive Anstöße

    Und die gibt’s auch – zum Beispiel aus Neustadt

    NEUSTADT (DTZ/fok). „Da kann man ja depressiv werden, nix als schlechte Nachrichten“, meinte ein Gesprächspartner am Telefon der DTZ. In Bayern sperren sie die Raucher aus, in Karlsruhe geben sie noch ihren richterlichen Segen dazu. In NRW wollen sie das Rauchen in Einkaufszentren verbieten und in Brüssel brüten sie über Display Ban, Plain Packs und Zusatzstoffverbote.

    Eine Mischung aus Wut und Hilflosigkeit legt sich wie Mehltau über unsere einstmals „königliche“ Branche, vor allem im Fachhandel versteht man die Welt nicht mehr. Und doch gibt es auch immer wieder mal gute Nachrichten, Meldungen von Händlern, die sich nicht unterkriegen lassen, und damit auch Erfolg haben.

    Bauchladen mit Tabakprodukten
    Zum Beispiel Thomas Hallier, Betreiber einer Tabakbörse in Neustadt/Holst. Dort findet am 6. August das Europäische Folklorefestival statt, mit Besuchern aus ganz Europa und sogar aus Südamerika. Eine prima Chance, diese Besucher per Bauchladen mit Tabakprodukten zu versorgen, sagte sich Hallier und beantragte eine entsprechende Genehmigung bei der Stadtverwaltung.

    Im Gespräch mit dem Amtsleiter bot er an, zusätzlich kostenlose Taschenaschenbecher zu verteilen, um zur Sauberkeit der Stadt beizutragen. Die Erlaubnis bekam er ohne Wenn und Aber und brauchte dafür keine Cent zahlen. Und der Tabak Zeitung schrieb Hallier: „Ich möchte andere Händler dazu animieren, auch in ihrer Stadt weiterhin für unsere Produkte einzustehen.“

    (DTZ 31/10)

  • Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Bayerns Gastrorauchverbot ab

    Kurzer Prozess: Karlsruher Richter sehen Gesetz als verfassungskonform an

    KARLSRUHE (DTZ/pnf). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Beschwerden gegen das aufgrund eines Volksentscheids erlassene und am 1. August 2010 in Kraft getretene Gesetz für ein totales Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie abgewiesen. Nach dem am Montag dieser Woche getroffenen Beschluss wurde die von zwei Gaststätteninhaberinnen sowie einer Raucherin eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die neue Rechtslage nicht zur Entscheidung angenommen.

    Die Raucherin hatte argumentiert, sie besuche mehrmals wöchentlich Gaststätten und werde durch das jetzt geltende absolute Rauchverbot in ihren Grundrechten unverhältnismäßig beeinträchtigt. Eine der Gastwirtinnen legte Beschwerde ein, weil sie in ihrem Betrieb einen erheblichen Teil ihrer Umsätze mit geschlossenen Gesellschaften mache, die in abgetrennten Räumen stattfinden, und durch das Rauchverbot wirtschaftlich stark gefährdet werde.

    Dies gilt auch für die dritte Klägerin, die Betreiberin eines „Pilslokals“ mit weniger als 75 qm Fläche, die geltend machte, dass ihre Mitarbeiter alle Raucher sind und auch nur rauchende Gäste eingelassen werden. Das neue Gesetz verstoße gegen die Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Berufsfreiheit, hatten die Klägerinnen argumentiert.

    Richter zeigen kein Verständnis
    Die 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichts zeigte jedoch für die Belange der Beschwerdeführer kein Verständnis. Es sah weder eine grundsätzliche Bedeutung noch sei die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der Grundrechte der Klägerinnen angezeigt.

    Dabei verwies die Kammer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008, das einerseits Ausnahmen vom Gastrorauchverbot für die Kleingastronomie zuließ, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, andrerseits aber auch den Landesgesetzgebern das Recht zubilligte, ein totales Gastrorauchverbot zu erlassen. Mit Blick auf die zweite Alternative betonten die Verfassungsrichter jetzt, dass der Gesetzgeber von der Verfassung nicht gehindert sei, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot zu verhängen.

    Existenzgefährung kein Argument
    So heißt es in der Beschluss-Begründung: „Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätte einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten – bis hin zu Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz – ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelungen durch hinreichende sachliche Gründe nicht gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.“

    Auch eine Unverhältnismäßigkeit mit Hinweis auf die heute bereits zahlreichen rauchfreien Gastronomiebetriebe in Bayern sah das Gericht nicht.

    Kleingastronomie vor schweren Zeiten
    Aus dem Blickwinkel der betroffenen Wirte, ihrer rauchenden Gäste sowie der Tabakbranche ist die Abweisung der Beschwerde ganz klar zu bedauern. Umsatzeinbußen werden viele Betriebe, vor allem der Kleingastronomie, in ihrer Existenz gefährden.

    Besonders betroffen sind Fachgeschäfte , die den Verkauf ihrer hochwertigen Tabakwaren mit einer Lounge unterstützen, wie die Nürnbeger Fachhändlerin Christine Klever mit ihrer Casa del Habano. Mit einer Klage will sie erreichen, dass ihre Casa nicht mehr unter das Gaststättengesetz fällt, weil dort 80 Prozent der Umsätze auf den Verkauf von Zigarren entfallen und die gastronomischen Leistungen nur eine marginale Rolle spielen.

    (DTZ 31/10)

  • Sonne und WM sorgten auch für Aufhellung am Zigarettenmarkt

    Im Juli wurden die bisher besten Auslieferungszahlen des Jahres erzielt

    MAINZ (DTZ/fok). Sonnenschein und Ferienstimmung scheinen sich positiv auf den Zigarettenkonsum auszuwirken. Im Juli erreichten die Auslieferungen von Fabrikzigaretten an den deutschen Handel den bisher höchsten Monatsabsatz im laufenden Jahr.

    Möglicherweise spielte die noch bis in die erste Monatshälfte laufende Fußball-WM in Südafrika mit ihren spannenden Spielen und deutscher Beteiligung bis ins Halbfinale noch eine konsumsteigernde Wirkung.

    Leichtes Minus bei Fabrikzigaretten
    Das Auslieferungsvolumen an Fabrikzigaretten bezifferte sich im Juli auf 7,764 Milliarden Stück (vorläufige Schätzzahl). Allerdings stand diese Zahl einem deutlich überdurchschnittlichen Vorjahresmonat gegenüber, weshalb sich im Monatsvergleich immer noch ein leichtes Minus von 2,6 Prozent ergab. Dies traf speziell den Bereich der Markenzigarette, die mit einem Absatz von 6,820 Mrd. Stück um 3,9 Prozent unter dem Volumen des Vergleichsmonats des Vorjahres lag. Die Handelsmarken steigerten dagegen ihr Auslieferungsvolumen um 8,3 Prozent auf ca. 944 Mio. Stück. Der Handelsmarkenanteil am Fabrikzigarettenmarkt stieg damit auf 12,4 Prozent.

    Für die ersten sieben Monat 2010 kumuliert, reduzierte sich der Fabrikzigarettenabsatz um 2,4 Prozent auf 48,716 Mrd.Stück. Hiervon entfielen 42,666 Mrd. Stück auf Markenzigaretten (minus 4,0 Prozent) und 6,050 Mrd. Stück auf Handelsmarken (plus 10,6 Prozent). Gerade dieses Auseinandertriften der Entwicklung von Discountangeboten und der Markenware muss nachdenklich stimmen. Denn die Rentabilität des Fachhandels aus der Zigarette gerät durch diese Preissensibilität und die dadurch ausgelösten Reaktionen auch im Markenzigarettenmarkt weiter unter Druck.

    Handel zweifelt
    Handelsseitig wird allerdings stark bezweifelt, ob die Markenbranche mit dem Verzicht auf geplante Überwälzungsschritte für die gestiegene Mindeststeuerbelastung, wie sie derzeit bei den Maxi-Packungen der „Value for Money“-Marken ins Visier genommen werden, zur Lösung der Ertragsproblematik einen Beitrag leisten können.

    Beim Thema Preissensibilität fällt der Blick zwangsläufig auf die Preiswert-alternativen zur Fabrikzigarette. Der Feinschnitt konnte im Juli sein Auslieferungsvolumen weiter leicht ausbauen. Mit schätzungsweise 2.410 Tonnen wurde der Vorjahresmonat um 4,1 Prozent übertroffen. Im Sieben-Monats-Vergleich waren es mit ca. 15.297 Tonnen 4,3 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für Raucher mit kleinem Budget ist die Alternative Feinschnitt kaum noch wegzudenken, will man ihn nicht in illegale Einkaufskanäle,, sprich den Schmuggel, abdrängen.

    Ecofilterzigarillos konnten allerdings von dem Preiswerttrend aktuell nicht profitieren. Im Juli lagen hier die Auslieferungen bei 263 Mio. Stück (minus 3,3 Prozent), im Zeitraum Januar bis Juli 2010 kumuliert waren es 1,632 Mrd. Stück (minus 1,6 Prozent).

    Steigerungen, wenn auch auf niedrigem Niveau, ist bei den Tabaksträngen festzustellen. Im Juli lag deren Absatz bei 85 Mio. versteuerten Stück (plus 10,4 Prozent), von Januar bis Juli kumuliert waren es 546 Mio. versteuerte Stück und damit 11,6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

    (DTZ 31/10)

  • Termin der BTWE-Tagung 2011 steht fest

    KÖLN (DTZ/vi). Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat den Termin seiner Jahrestagung 2011 bekannt gegeben. Die Delegiertenversammlung (interner Teil) und einige Programmpunkte des BTWE-Branchendialogs sowie der BTWE-Treff werden am Sonntag, den 29. Mai 2011, stattfinden. Am Montag, den 30. Mai 2011, schließt sich die Hauptveranstaltung des BTWE-Branchendialogs an. Veranstaltungsort ist, wie bereits in den Vorjahren, das Geno-Hotel in Rösrath.

    (DTZ 31/10)

  • JTI spendet für soziale Projekte

    Trierer und Kölner karitative Einrichtungen profitieren

    TRIER/KÖLN (DTZ/red). Zigarettenhersteller Japan Tobacco International (JTI) überreichte dem Stiftungszentrum des Bistums Trier einen Scheck über 5.500 Euro. Das Geld soll im Rahmen der Stiftung „Menschen in Not“ für notleidende ältere Menschen eingesetzt werden. Der gleiche Spendenbetrag ging an den Caritasverband in Köln, wo ein Projekt der Nachbarschaftshilfe unterstützt wird.

    Auslöser der Spende war eine JTI-Fragenbogenaktion unter den Beschäftigten in Trier und in der Kölner Niederlassung. Für jeden ausgefüllten Fragebogen stellte die Firma sieben Euro für soziale Aufgaben zur Verfügung. Insgesamt kamen so 11.000 Euro zusammen.

    (DTZ 31/10)

  • Tora?o ernennt Lewis zum Vizepräsidenten

    Branchenexperte will neue Verkaufs- und Marketingstrategien entwickeln

    MIAMI (DTZ/schu). Premiumzigarrenhersteller Tora?o Family Cigar Company hat Bruce M. Lewis zum Vizepräsidenten Verkauf und Marketing bestellt. Der Australier blickt auf 20 Jahre Berufserfahrung in der Zigarrenbranche zurück. „Mein Ziel ist es, das Traditionsunternehmen in den kommenden Jahren mit neuen Verkaufs- und Marketingstrategien voran zu bringen“, sagte Lewis bei seiner Vorstellung Ende Juli.

    Lewis begann seine Karriere 1990 als Abteilungsleiter einer kleinen Zigarrenhandlung in Sydney, arbeitete danach für Dunhill als Verkaufsberater und wechselte anschließend zu General Cigar International, New York.

    (DTZ 31/10)

  • JTI behauptet

    Kerngeschäft im Plus

    TOKYO (DTZ/pi). Im Kerngeschäft steigerte Japan Tobacco International (JTI) im ersten Halbjahr den Umsatz vor Steuern um 9,2 Prozent auf 4,97 Mrd. US-$ (3,76 Mrd. Euro), meldete der Tabakkonzern Ende vergangener Woche.

    Der Zigarettenabsatz ging um 5,2 Prozent auf 204,7 Milliarden Stück (Vorjahreszeitraum: 216,1 Mrd.) zurück. Die Stückzahl der Global Flagship Brands (Winston, Camel, Mild Seven, Benson & Hedges, Silk Cut, LD, Sobraine und Glamour) verminderte sich um 2,5 Prozent auf 118,3 Mrd. Stück (Vj.: 121,3 Mrd.).

    (DTZ 31/10)

  • Sind Postangebote ein ertragreiches Geschäft?

    WERL (DTZ/da). Lohnt es sich für Tabakwaren- und Presseläden Postangebote zu führen? Diese Frage stellte DTZ Heinz Huckebrink, dem Geschäftsführer der DTV Einzelhandelssysteme GmbH & Co. KG.

    „Das hängt von verschiedenen Faktoren ab“, antwortet Huckebrink. Er nennt u. a. Standort, Personalaufwand, Struktur des Ladens, aber natürlich auch den Umfang des Postangebots als wichtige Parameter. Insbesondere Post-Partnerfilialen bieten nach seiner Einschätzung Chancen für ein ertragreiches Geschäft.

    Die DTV hat derzeit Post-Partnerfilialen an vier Standorten. Die jüngste davon befindet sich im westfälischen Werl in einem Kaufland-Markt. In der kleinen Stadt, zwischen Dortmund und Soest gelegen, gab die Deutsche Post AG im Herbst 2009 das Postamt auf. Die DTV nutzte die Chance und betreibt seitdem in eigener Regie gegenüber der Kassenzone des Kaufland-Markts eine Post-Partnerfiliale. Direkt nebenan befindet sich ein 112 Quadratmeter großer „Tabac & Co“-Shop, den ein DTV-Franchisenehmer führt.

    Die DTV unterhält bekanntlich drei Fachhandels-Franchisesysteme: „Tabac & Co.“ mit aktuell 174 Geschäften, „Come in“ mit derzeit acht Läden und „PW-Tobacco“ mit 25 Shops. „Der Wechsel vom Postamt zu uns lief reibungslos. Die Kunden haben sehr positiv reagiert und nehmen das Angebot gut an. Manchmal gibt es Schlangen bis in den Gang des Einkaufszentrums hinein“, erklärt Huckebrink.

    Eine Mitarbeiterin hat DTV neu eingestellt. Die drei anderen sind ehemalige Angestellte bzw. Beamtinnen der Post und verfügen über entsprechende Vorkenntnisse. Mit ihnen hat die DTV Arbeitsverträge über eine Laufzeit von jeweils drei Monaten vereinbart. „Wir sind sehr froh, dass wir ehemalige Postmitarbeiterinnen gewinnen konnten“, freut sich Huckebrink. Das Personal wird regelmäßig und umfangreich von der Post geschult.

    (DTZ 30/2010)