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  • WHO nimmt Zusatzstoffe bei Tabakprodukten ins Visier

    PUNTA DEL ESTE (DTZ/fok). Am 20. November 2010 beschloss die WHO-Versammlung zur Tabak-Kontrolle (FCTC) auf ihrer diesjährigen Tagung in Punta del Este, Uruguay, ein Papier, wonach die 172 Unterzeichnerstaaten darauf hinwirken sollen, die Verwendung von Geschmacks- und Zusatzstoffen für Tabakprodukte einzuschränken oder sogar ganz zu verbieten. Dem Abkommen wurde auch von der EU im Namen ihrer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, zugestimmt.

    Rechtlich unverbindliche Leitlinie Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurde die zunächst vorgesehene Definitionsbeschränkung allein auf zigarettenähnliche Produkte gestrichen, so dass die rechtlich unverbindliche Leitlinie nun für alle Tabakprodukte gelten soll. Herausgestellt wurde, dass es sich um eine unvollständige und vorläufige Leitlinie handelt, die künftig konkretisiert werden soll. Verstärkt in den Vordergrund gerückt wurde, dass Maßnahmen in diesem Sektor wissenschaftlich basiert sein müssen. Einschränkende oder verbietende Maßnahmen sieht die Leitlinie bei Zusatzstoffen vor, die eine leichtere Aufnahme des Rauchs ermöglichen sollen.

    Zusatzstoffe, die für die Herstellung zwingend notwendig sind und nicht mit zusätzlicher Attraktivität für den Endverbraucher verbunden sind, sollen von den Regulierungen nicht erfasst werden. Vor allem China und etliche afrikanische Staaten drängten auf eine unverbindlichere Formulierung der Zusatzstoff-Regulierung, letztere vor allem, weil sie sonst enorme Probleme für ihre Rohtabakproduktion befürchten, die wichtige Bestandteile der auf Zusatzstoffe angewiesenen American Blend Zigaretten liefert.

    Proteste der Tabakpflanzer
    Ähnliche Probleme mit Zusatzstoffregulierungen haben auch die Tabakpflanzer in Brasilien. 200 von ihnen demonstrierten gemeinsam mit lokalen Politikern und Vertretern der internationalen Tabakpflanzervereinigung ITGA vor dem Tagungsgebäude. Sie übergaben der Kongressleitung eine Liste mit 230 000 Protestunterschriften und erhielten von zahlreichen Delegationen, darunter auch die EU, Unterstützung für ihre Forderung, künftig bei den diesbezüglichen Beratungen aktiv eingebunden zu werden.

    WTO gegen „Persilschein“für Tabakregulierer
    Dem Gastgeberland Uruguay diente der Kongress als Forum, um eine Deklaration gegen Rechtsklagen wegen Regulierungen zu verabschieden. Das Land hatte im Zuge extremer Produktregulierungen u.a. angeordnet, dass nur noch eine Packungsvariante pro Marke angeboten werden darf.

    Während Philip Morris dies bei seiner Marke Marlboro umsetzte, tauften die heimischen Hersteller, die ohnehin schon gut drei Viertel des Inlandsabsatzes halten, ihre Packungsvarianten einfach um und nahmen Philip Morris erheblichen Marktanteil ab. Das Unternehmen reagierte nach vergeblichen Bitten um mehr Fairness mit einer Klage gegen die Regierung Uruguays.

    Mit der Deklaration versucht das Land sich und anderen Staaten einen Persilschein auszustellen, wenn sie im Zug der Tabakregulierung internationale Abkommen verletzen. Allerdings wies die erstmals bei einer FCTC-Versammlung aktive UNO-Organisation WTO (Welthandels-Organisation) darauf hin, dass eine Balance zwischen Handels- und Gesundheitspolitik gewahrt werden müsse. Ähnlich argumentierte auch die paritätisch besetzte UNO-Organisation ILO als Vertreterin der Arbeitnehmerinteressen, bei denen man nicht die Arbeitsplatzaspekte der Beschäftigten im Tabaksektor außen vor lassen dürfe.

    Ganz offen sprach dies auch ein Delegierter aus Mazedonien aus, der betonte, auch seine Regierung sei für Gesundheitsschutz, es gebe aber auch Verpflichtungen für die zahlreichen Arbeitsplätze bei der Tabakproduktion in Mazedonien. Insgesamt war die Tagesordnung der Konferenz heillos überfrachtet, so dass die 500 Delegationsteilnehmer (dazu kamen noch ca. 240 Vertreter tabakfeindlicher NGOs) das anvisierte Pensum bei weitem nicht abarbeiten konnten.

    Hinzu kommen die hohen Kosten der FCTC, die durch den Kongress im weit abgelegenen Uruguay sicher kräftig nach oben gepuscht wurden (übrigens wohl ein Dankeschön an den Ex-Präsidenten von Uruguay, der sich als Vorreiter im Kampf gegen den Tabakgenuss sieht).

    Großzügige Ausgabenpolitik
    Konkrete Auswirkungen hatte diese großzügige Ausgabenpolitik z.B. bei den geplanten WHO-Aktivitäten für weltweite Tabaksteuererhöhungen, für die eine Arbeitsgruppe gegründet wurde, die nun aus Geldmangel wohl ihre Arbeit auf unbestimmte Zeit nicht aufnehmen können wird.

    Die Arbeit an dem in Angriff genommenen Schmuggelprotokoll der WHO wird auch erst in 2012 vorangetrieben, und das auch nur, weil die EU, die zusammen mit Japan mehr als 80 Prozent des FCTC-Budgets von bisher 13 Mio. Euro finanziert, sich trotz des beschlossenen Nullwachstums ihrer Beitrage dann doch bereit erklärte, nochmals 1,5 Mio. Euro zusätzlich für dieses Aufgabenfeld zur Verfügung zu stellen.

    Nette Feststellung am Rande: Bei der Diskussion um Tabaksteuern ging es kaum um Steuerstrukturen oder -sätze; der Hauptfokus lag auf dem Wunsch nach einer Empfehlung für zweckgebundene Steuern, etwa als Prozentsatz aus dem Staatsbudget, um die Einkommensquelle der Kämpfer gegen den Tabak zu sichern. Die ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Diskussion um e-Zigaretten und Smokeless Tobacco, die die Pharmaindustrie gerne als Konkurrenz zu ihren Nikotinkaugummis Beschuss genommen sähe, kam zu keinem Beschluss. Das FCTC-Sekretariat soll hierzu auf der nächsten Konferenz, die Ende 2012 in Südkorea stattfinden wird, lediglich einen Bericht vorlegen.

    (DTZ 48/10)

  • Eine Million Unterschriften gegen EU-Pläne

    WIEN (DTZ/red). Die Aktionstage des österreichischen Fachhandels am 19. und 20. November waren ähnlich wie in Deutschland äußerst erfolgreich.

    Neben der aktiven Demonstration, wie das Verhüllen der Tabakwaren sammelten die Trafikanten darüber hinaus Medienberichten zufolge rund eine Million Unterschriften ihrer Kunden, die sich damit gegen eine Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie der EU aussprachen. Ausführliche Berichte lesen Sie in der aktuellen DTZ 47/10.

    (DTZ 47/10)

  • Tabakhändler protestieren gegen Pläne der EU

    MAINZ (DTZ/da). Tabakwarenhändler in Deutschland und Österreich sind geschockt über die Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie und setzten ein deutliches Zeichen gegen die Verbotspolitik aus Brüssel.

    Um ihrem Unmut und der dahinter steckenden Existenzangst Ausdruck zu verleihen, verhüllten sie am 19. und 20. November in einer Protestaktion ihre Warenregale und Schaufenster und stellten weiße Kärtchen vor Tabakpackungen. Ziel war es, die Kunden sowohl über die Auswirkungen der EU-Vorhaben aufzuklären und zu sensibiliseren als sie auch zur Teilnahme an der EU-Konsultation zu bewegen.

    Fachhändler folgen dem AufrufAufgerufen zu der Point-of-Sale-Aktion im bundesdeutschen Fachhandel hatte das Bündnis für Toleranz (BFT), eine kurzfristig ins Leben gerufene Allianz von Vertretern und Organisationen der Tabakwarenbranche. Im Vorfeld wurden dazu an mehrere Tausend Tabakwarenhändler Aktionspakete verschickt, die Material und Beispiele enthielten, wie die Kunden auf die Vorhaben der EU-Kommission aufmerksam gemacht werden können.

    Nach Einschätzung von BFT-Koordinator Bodo Meinsen war die Resonanz auf die Aktion rundherum positiv. „Die Fachhändler haben den Eindruck erweckt, dass ihnen die Sache wichtig ist und sie sich wirklich gerne engagiert einbringen wollen“, stellte Meinsen fest. Er schätzte , dass sich mehr als 50 Prozent der mit den Aktionspaketen belieferten Fachhändler beteiligten.

    Demnach hätten etwa 2 000 Fachgeschäfte teilgenommen. In den Medien stieß die Protestaktion vor allem auf regionaler Ebene auf ein lebhaftes Echo. So berichteten einige Lokalzeitungen sehr ausführlich in Wort und Bild über das, was ortsansässige Tabakwarenhändler in Szene gesetzt hatten. „Auch die Wichtigkeit der Konsumenten-Teilnahme an der EU-Konsultation im Internet wurde sehr gut transportiert“, freute sich Meinsen und verwies darauf, dass sich allein auf der BFT-Internetseite und der angeschlossenen Facebook-Gruppe von BFT hunderttausende Menschen informiert hätten.

    BFT freut sich über großen Erfolg
    Somit zeigte sich das Bündnis für Toleranz laut Meinsen sehr zufrieden und wertete die Aktion mit ihrem hohen Aufklärungs-Status als Erfolg. In Österreich beteiligten sich rund 90 Prozent der insgesamt 7 100 Tabakwarenverkaufsstellen des Landes in irgendeiner Form an der Protestaktion, berichtete Klaus Fischer, Präsident des Verbands der Cigarren- und Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ).

    „Die Regulierungswut der EU ist außer Rand und Band“, wetterte er. Auslöser der Protestaktionen in deutschen und österreichischen Fachgeschäften sind die Vorhaben der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie. Geplant sind u. a. schwarz-weiße Einheitspackungen, Ekelfotos als Warnhinweise sowie ein Verbot der offenen Präsentation und Bewerbung von Tabakerzeugnissen in den Geschäften.

    (DTZ 47/10)

  • In eigener Sache

    MAINZ (DTZ/red). Liebe Leserinnen und Leser aus drucktechnischen Gründen kann es bei der Auslieferung der aktuellen Tabak Zeitung (DTZ 47/10) zu Verzögerungen kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    (DTZ 47/10)

  • Tabakbranche informiert

    BERLIN (DTZ/vi). Im Rahmen ihrer Aktionskampagne „Dürfen wir nicht mehr selbst entscheiden?“, mit der die Tabakwirtschaft gegen die von der EU geplanten drastischen Regulierungsmaßnahmen Stellung bezieht, veranstalteten die beteiligten Verbände, Organisationen und Unternehmen am Mittwoch letzter Woche eine Pressekonferenz in Berlin.

    Vor bedauerlicherweise nur in geringer Zahl erschienenen Medienvertretern erklärte BTWE-Präsident Rainer von Bötticher: „Mit ihren Plänen bevormundet die EU-Kommission Handel und Verbraucher in beispielsloser Weise. Die vorgesehenen Maßnahmen vernichten zudem tausende Arbeitsplätze in Tabakfachhandel, Kiosken und Tankstellen.“

    Arbeitsplatzverluste befürchtet auch die Gewerkschaft NGG. Entschieden sprachen sich die Teilnehmer gegen Einheitspackungen und große Bildwarnhinweise aus. DZV-Geschäftsführerin Marianne Tritz: „Eine Vergrößerung der Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen wäre die Einführung von Plain Packaging durch die Hintertür, beides führt im Ergebnis zu einem markenfreien Produkt.“

    (DTZ 46/10)

  • Neue Kennzeichnungsverordnung

    ZELL (DTZ/fnf). „Neue Kennzeichnungsverordnung – auch für Feuerzeugbenzin. Nur wenige Hersteller sind vorbereitet“, teilt Fessmann & Hecker in einer Meldung mit.

    [bul]Was ist GHS? Weltweit bestehen unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Derselbe Stoff kann in verschiedenen Staaten unterschiedliche Einstufungen und Kennzeichnungen haben. Dies führt nicht nur im Transport und im Handel, sondern auch bei Verbrauchern und im Arbeitsschutz zu Problemen. Im Jahr 2003 wurde das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) erstmals vorgelegt. Es handelt sich um ein einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Kennzeichnungssymbole, Sicherheitsdatenblätter).

    [bul]Wie wird GHS in Europa umgesetzt? Die GHS-Verordnung führt ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ein. Die Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) werden schrittweise durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 abgelöst. Diese Verordnung – auch GHS- oder CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packing) genannt – trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Fristen der Umsetzung gemäß GHS nach der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (siehe obere Tabelle).

    [bul]Was ändert sich konkret? Die GHS-Verordnung führt im Wesentlichen folgende Neuerungen ein: EG-Richtlinien GHS-Verordnung (siehe untere Tabelle).

    [bul]Wie reagieren Hersteller und Vertreiber (von Feuerzeugbenzin)? Nur wenige Produkte sind bereits gemäß der neuen Verordnung umgestellt. Fessmann & Hecker teilt mit, dass es die Kennzeichnung auf seinen Produkten innerhalb der vorgegebenen Fristen auf die neuen gesetzlichen Vorgaben schon geändert hat beziehungsweise ändern wird. Das Unternehmen hat Vorsorge getroffen, dass ab dem 1. Dezember 2010 die „Komet“ Premium Benzinkännchen mit der gesetzlich geforderten neuen GHS-Kennzeichnung ausgeliefert werden. Weitergehende Informationen zur neuen Gesetzeslage stehen auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter „www.reach-info.de/dokumente/Leitfadenbroschuere_GHS-Verordnung.pdf“.

    (DTZ 46/10)

  • Schockbilder auf Zigarettenschachteln

    ROCKVILLE (DTZ/red). Die Arznei- und Lebensmittelbehörde der USA (FDA) stellt 36 Bilder und Schriftzüge bis 9. Januar 2011 öffentlich zur Abstimmung.

    Aus Abbildungen über Raucherlungen, Krebspatienten, schreienden Kindern und Toten im Sarg (Bild), will die US-Gesundheitsbehörde nach Ablauf der Frist insgesamt neun Abbildungen auswählen, die ab Oktober 2012 auf allen Zigarettenpackungen in den USA zu sehen sein werden.

    Dazu nimmt die Behörde laut Medienberichten Hinweise aus der Öffentlichkeit entgegen, die als Entscheidungshilfe dienen sollen. Die Warnungen sollen die obere Hälfte der Schachtel bedecken, damit sie auch in den Regalen der Geschäfte sichtbar sind.

    Weiterhin favorisiert die FDA Schriftzüge wie „Rauchen kann tödlich sein“ oder „Rauchen kann Ihre Kinder schädigen“, die ebenfalls gut sichtbar auf der oberen Packungshälfte stehen sollen, während die Markenbezeichnung in der unteren Hälfte steht.

    Drastische Veränderungen
    Die Verantwortlichen versprechen sich davon eine drastische Veränderung im optischen Auftreten der Packungen. Der Eingriff werde alle US-Tabakunternehmen treffen, so die Medienberichte, einschließlich die Altria Group, Reynolds American und Lorillard.

    Die FDA folgt damit den Vorhaben eines Gesetzes aus dem Jahr 2009, sichtbare Hinweise auf den Schachteln zu platzieren. Bisher gibt es in den USA dort nur einen verglichen mit Deutschland kleinen Warnhinweis. Ein FDA Bild-Vorschlag: „Rauchen kann tödlich sein“.

    (DTZ 46/10)

  • Hotels für Inter-tabac 2011 rasch buchen

    DORTMUND (DTZ/fok). Zimmerbuchungen für die Dortmunder Tabakwarenfachmesse Inter-tabac 2011 sollten Aussteller und Besucher möglichst frühzeitig vornehmen.

    Da zum Messetermin (23. – 25. September 2011) parallel eine Chor-Messe mit hoher Besucherfrequenz stattfindet, dürfte es vorteilhaft sein, sich möglichst rasch Zimmer reservieren zu lassen.

    Dies ist direkt bei den Hotels oder bei der Informationsstelle Dortmundtourismus möglich. Auf der Internetseite der Inter-tabac (www.westfalenhallen.de/messen/intertabac/66.php) ist unter der Rubrik Aufenthalt ein Link zu Dortmundtourismus installiert, mit der Zimmersuche und -buchung direkt möglich gemacht wird.

    Bei der Suche nach preiswerteren Übernachtungsmöglichkeiten macht es auch Sinn, in den benachbarten Städten nach Hotels zu suchen, z.B. im Internet über HRS mit Entfernungs- und gestaffelten Preisangaben.

    (DTZ 46/10)

  • BAT Forum in Berlin

    BERLIN (DTZ/fok). Handel und Hersteller im Dialog über die gemeinsame Zukunft: Das BAT Forum, das in der vergangenen Woche in Berlin stattfand, bot Gelegenheit, sich nicht nur über Zukunftstrends in der Gesellschaft, im Marketing und im Tabakwarenmarkt zu informieren, sondern auch den offenen Meinungsaustausch zu intensivieren und gemeinsam nach Lösungen für anstehende Fragen zu suchen.

    Eine ausführliche Berichterstattung hierzu finden Sie auf Seite 5 der aktuellen Printausgabe der DTZ 46/10.

    (DTZ 46/10)

  • Rauchverbot: Keine Ausnahme für Nürnbergs Casa del Habano

    MÜNCHEN/NÜRNBERG (DTZ/red). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lässt keine Ausnahmen des Rauchverbots in Bayerns Gaststätten zu und hat einen entsprechenden Antrag der Nürnberger Casa del Habano-Betreiber, Christine und Bernd Klever, abgewiesen. Davon lässt sich die Geschäftsfrau jedoch nicht abschrecken und hat entsprechende Pläne bereits in der Schublade. Für die Umsetzung des neuen Konzepts seien Bauarbeiten notwendig, die zügig durchgeführt würden, sagt sie.

    [pic|263|r|||Christine und Bernd Klever|||]

    Gericht lehnt Klage ab
    Das Gericht hat in einem Popularklageverfahren abgelehnt, die Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten insoweit außer Vollzug zu setzen, als sie sich auf gastronomische Einrichtungen beziehen, deren Geschäftsgegenstand im Wesentlichen (mehr als 50 Prozent des Umsatzes) der Vertrieb von Tabakwaren mittels einer Zigarren-Lounge ist.

    Die Münchner Richter verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sei der Gesetzgeber nicht gehindert, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen.

    Eigenständiges Berufsbild
    Christine und Bernd Klever führen in bester Lage der Nürnberger Altstadt im ersten und zweiten Stockwerk eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes auf jeweils 125 Quadratmetern ein Tabakwarenfachgeschäft mit Barbetrieb und eine Casa del Habano mit Bar und Zigarrenlounge. Sie sind der Ansicht, dass generelle Rauchverbote gegen die von der Verfassung verbrieften Rechte der Berufs- und allgemeinen Handlungsfreiheit und der Eigentumsgarantie sowie gegen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Der Betrieb einer Zigarren-Lounge sei mit dem einer herkömmlichen Gaststätte nicht vergleichbar, sondern begründe ein eigenständiges Berufsbild.

    [pic|264|l|||Die Zigarrenlounge vor dem Umbau.|||]

    Die Besucher der Lounge hielten sich freiwillig in dieser auf, eine Verletzung ihrer körperlichen Unversehrtheit sei daher ausgeschlossen. Eine staatliche Schutzpflicht bestehe insoweit nicht. Das Rauchverbot hebe die Legalität eines solchen Unternehmens auf und zwinge zur Einstellung des Betriebs. Hierfür fehle ein sachlicher Grund. Dieser Auffassung schloss sich der Gerichtshof nicht an.

    Er hat deshalb den vom Ehepaar Klever beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Hinweis auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen, weil die Popularklage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Das Rauchverbot in Gaststätten ist auf der Grundlage der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung offensichtlich mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, so die Richter.

    (DTZ 45/10)