Schlagwort: Zigaretten

  • Die nächste Runde

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zum Kauf bereitgehalten werden dürfen, wenn die Text- und Bildwarnhinweise auf den Zigarettenpackungen durch den Warenausgabeautomaten verdeckt sind. Bis zur Beantwortung der Fragen durch den EuGH hat der BGH das Verfahren ausgesetzt.

    Der Kläger ist der Verbraucherverein „Pro Rauchfrei“. Bei dem Beklagten handelt es sich um zwei Münchner-Supermärkte des Lebensmittelunternehmens Edeka.

    Klage abgewiesen
    Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung beim Oberlandesgericht München blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hatte angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Tabakerzeugnis-Verordnung geregelte Verdeckungsverbot verstoßen. Nach Einschätzung der Richter des OLG werden den Käufern keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Schockbilder erst vor dem Bezahlen sehen. pi

    26.06.2020

  • BfTG startet Umfrage

    BERLIN // Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat vor kurzem seine Branchenumfrage 2020 online gestellt.

    Unter dem Link [link|https://www.surveymonkey.de/r/R87VD2M]www.surveymonkey.de/r/R87VD2M[/link] können Händler und Hersteller ihre Angaben und Einschätzungen abgeben.

    Im Vergleich zum Vorjahr hat das Bündnis eigenen Angaben zufolge einige Ergänzungsfragen im Zusammenhang mit US-Vorfällen und Corona-Krise mit aufgenommen. Damit will das BfTG die Entwicklung nach „EVALI“ und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beziehungsweise dem Corona-Lockdown besser auswerten.

    Ergebnisse
    „Mit dieser Umfrage wollen wir ein genaueres Bild davon bekommen, wie sich die Entwicklungen der letzten Monate auf die E-Zigaretten-Branche ausgewirkt haben. Daher ist es von großer Bedeutung, dass möglichst viele Händler und Hersteller von E-Zigaretten und Zubehör mitmachen. Die Ergebnisse sind wichtig für unsere zielgerichtete Ansprache von Politik und Medien", sagt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG.

    Die Teilnahme ist noch bis zum 28. Juni möglich.

    red

  • Riesiges Potenzial für E-Zigaretten

    BERLIN // Die E-Zigarette hat das Potenzial, Millionen von Menschen beim Wechsel vom Rauchen hin zum Dampfen zu helfen. Darauf hat das „Consumer Choice Center“ in einer Studie hingewiesen. Die E-Zigarette biete eine weniger schädliche Art, Nikotin zu konsumieren.

    Umsteigen
    Fred Roeder, Gesundheitsökonom und Geschäftsführer des Consumer Choice Centers, erklärt: „Liberalere Regeln für die Werbung, das Präsentieren von Produkten an der Verkaufsstelle, niedrigere Steuern und die Bestätigung von Gesundheitsbehörden, dass Vaping mindestens 95 Prozent weniger schädlich ist als traditionelles Rauchen, könnte Rauchern helfen, auf das Dampfen umzusteigen.“

    Insgesamt beziffert die Studie die Zahl möglicher Umsteiger weltweit mit 200 Millionen Menschen.

    pi

  • Neuer Gesetzentwurf

    BERLIN // Die Bundestagsfraktionen von CDU / CSU und SPD haben den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vorgelegt. Hierin geht es vor allem darum, Inhaltsstoffe – insbesondere Aromen – auch in nikotinfreien Liquids stärker zu regulieren.

    E-Zigaretten-Konsum
    Dazu soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Konsum von E-Zigaretten gerade bei Jugendlichen und Neueinsteigern zu untersuchen und zudem etwaige gesundheitliche Auswirkungen des Inhalierens von Aromen aus Liquids und aus sogenannten Aroma-Cards in einer Studie zu beleuchten.

    Neu ist, dass auch die Risiken des Konsums „der neuartigen All-White-Produkte wie Nikotinbeutel, Nikotin-Pouches und Niko-Pods“ erforscht werden sollen.

    red

  • Werbeverbot in der Kritik

    BERLIN // Der Bundestag hat kürzlich in erster Lesung über die Neufassung des Tabakerzeugnisgesetzes diskutiert. Ein wesentlicher Punkt darin ist die erhebliche Ausweitung der bestehenden Werbeverbote, die zeitlich gestaffelt künftig nicht nur Tabakerzeugnisse, sondern auch neuartige Produktalternativen umfassen sollen.

    Massiver Eingriff
    Dazu erklärte Reemtsma-Chef Michael Kaib: „Die geplanten Verschärfungen in Bezug auf Tabakwerbung sind insbesondere mit Blick auf Werbeverbote für weniger gesundheitsschädliche Produkte eine herbe Enttäuschung. Aus unserer Sicht zementiert ein so massiver Eingriff den bestehenden Tabakkonsum und untergräbt berechtigte Ziele des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Wir kennen die Raucher gut. Die Vorstellung, mit undifferenzierten Verboten Verbraucherverhalten kurzfristig ändern zu können, ist aus gesundheitspolitischer Sicht sehr bedauerlich. Ohne verantwortungsbewusste Aufklärung – auch durch Werbung – bleiben erwachsenen Rauchern die anerkannten Vorteile vorhandener sowie zukünftiger Produktalternativen mit deutlich geringeren gesundheitlichen Risiken komplett verschlossen.“

    Wissenschaftliche Ergebnisse berücksichtigen
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), ergänzte: „Die Politik berücksichtigt die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht genügend. E-Zigaretten sind viel weniger schädlich als herkömmliche Verbrennungszigaretten. Sie sind vor allem für langjährige Raucher eine gute Möglichkeit, den Glimmstängel hinter sich zu lassen. Es ist breiter Konsens in der Wissenschaft, dass Raucher durch den Umstieg auf E-Zigaretten die Aufnahme schädlicher Substanzen um bis zu 95 Prozent senken können.“

    red

  • VapersCom zieht erneut um

    DORTMUND // Die Wartezeit bis zur ersten [link|http://www.vaperscom.de]VapersCom[/link], der europäischen Community-Messe rund um das elektrische Dampfen, verkürzt sich um rund einen Monat.

    Neuer Termin
    Die Messe Dortmund bietet damit eine Plattform, um sich über die neusten Themen und Trends in diesem Bereich zu informieren. Nach ihrem räumlichen Wechsel vom Congress Centrum Oberhausen zur Messe Dortmund zieht sie noch einmal um – wenn auch nur zeitlich: War die B2C-Plattform bisher für den 7. und 8. November geplant, wird sie nun vom 10. bis 11. Oktober stattfinden, also rund vier Wochen früher.

    Am Start für die Community
    Den Hintergrund erläutert Jessica Bergmann, Gründerin der Dampfer-Messe: „Unsere Community wächst immer weiter, das Interesse an Next Generation Products wird immer größer und größer. Daher freue ich mich sehr, dass wir es auch in Zeiten von Corona schaffen, die VapersCom an den Start zu bringen. (..) Die VapersCom geht nach dem Ortswechsel terminlich wieder mehr ‚back to the roots‘. Das entzerrt die Terminplanung für unsere Community-Mitglieder und trägt hoffentlich dazu bei, dass sich die Besucherzahlen weiterhin so gut entwickeln, wie in den Jahren zuvor“, erklärt Bergmann die Entscheidung zur Vorverlegung.

    Messestandort mit Verantwortung
    Vorausgegangen war die Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Durchführung von Fachmessen mit beschränkter Personenzahl unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen wieder zu ermöglichen. „Als Messestandort haben wir eine besondere Verantwortung für den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten“, so Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Dortmund GmbH, die den Wechsel der Messe nach Dortmund mit begleitet hat.

    Umfangreiches Sicherheitskonzept
    „Diese Fürsorgepflicht nehmen wir sehr ernst – schließlich erwarten wir eine Vielzahl an Ausstellern sowie mehrere tausend Besucher in Dortmund. Daher haben wir bereits umfangreiche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen entwickelt, die bei der VapersCom zum Einsatz kommen und die Gesundheit der Besucher und Aussteller bestmöglich schützen sollen. Dass eine solche Messe an einem Standort, der auf rund 40 Jahre Erfahrung im Tabak- und NGP-Bereich zurückblicken kann, wieder möglich wird, ist ein wichtiges Signal für die Branche und ein Zeichen für die Rückkehr in die Normalität. Dass dieses nun vier Wochen früher als geplant erfolgt, freut uns natürlich sehr“, fasst Sabine Loos abschließend zusammen.

    Weitere Informationen zur VapersCom, die vom 10. bis 11. Oktober in den Messehallen Dortmund stattfindet, können Sie unter [link|http://www.vaperscom.de]www.vaperscom.de[/link] abrufen.

    pi

  • Dampfen weniger gefährlich

    HEIDELBERG/FRANKFURT // Dampfen ist nach Überzeugung von Experten weniger schädlich als das Rauchen von Tabak, heißt es in einem Beitrag des „Deutschlandfunk“ (Dlf).

    Umstieg
    Wer auf E-Zigaretten umsteige, verringere das Risiko für Krebs- und Herz-Kreislauferkrankungen um ein Vielfaches, so Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg auf einem Online-Symposium der Frankfurt University of Applied Sciences.

    E-Zigaretten
    Die Gefahr, die von E-Zigaretten ausgeht, werde in Deutschland dagegen maßlos überschätzt, sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention des Heidelberger Forschungszentrums weiter. Fast die Hälfte der Menschen stuften sie als genauso gefährlich ein wie Tabakzigaretten, zehn Prozent als noch gefährlicher. Dies verhindere, dass Konsumenten mit dem Rauchen aufhören wollten, sagte Mons.

    Falsche Wahrnehmung
    Die Fehlwahrnehmungen in der Bevölkerung führe zu einer „kollektiven Demotivation“ in Bezug auf einen Umstieg, kritisierte auch der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Suchtforschung der Frankfurt University, Heino Stöver. Er riet dazu, nicht immer das optimale Gesundheitsziel, die Abstinenz, anzusteuern, sondern Zwischenschritte einzulegen. Vor diesem Hintergrund sei die E-Zigarette sicher ein wichtiges Mittel, heißt es beim Dlf.

    red

  • Mehr Aufklärung zur E-Zigarette

    BERLIN // Etwa 61 Prozent der Deutschen glauben, dass E-Zigaretten mindestens genauso schädlich sind wie Tabakzigaretten. 15 Prozent der Befragten gehen sogar davon aus, dass das gesundheitliche Risiko von E-Zigaretten viel höher sei als bei Tabak. Dies sind Ergebnisse einer kürzlich veröffentlichten Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

    Diskrepanz in der Wahrnehmung
    Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) sieht eine erhebliche Diskrepanz zwischen der subjektiven Wahrnehmung von elektrischen Zigaretten in der Bevölkerung und den wissenschaftlichen Fakten und fordert die gesundheitspolitischen Stellen in Deutschland auf, die Bevölkerung angemessen aufzuklären. Besonders Raucher sollten die Fakten kennen. Nur so lässt sich die Raucherquote in Deutschland nach Vorbild Großbritannien entscheidend senken.

    Experten sind einig in der BewertungNur sechs Prozent der Bundesbürger wissen, dass Dampfen erheblich weniger schädlich ist als Rauchen. In der Pressemeldung zur Studie schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung: „Das BfR weist darauf hin, dass der Konsum von konventionellen Zigaretten ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko mit sich bringt als der Konsum von E-Zigaretten.”

    Potenzial ausschöpfen
    Die Einschätzung des BfR wird von keinem ernstzunehmenden Wissenschaftler weltweit bestritten. Das Potenzial zur Schadensminimierung (Harm Reduction) ist bei E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten sehr hoch. Dies ist auch das Ergebnis eines hochkarätig besetzten Online-Symposiums des Instituts für Suchtforschung an der Frankfurt-University of Applied Sciences vom 27.05.2020. Der Initiator der Veranstaltung war der renommierte Suchtforscher Professor Heino Stöver. Sein Fazit: „Es ist in der Wissenschaft Konsens, dass Raucher mit dem Umstieg auf die E-Zigarette die Schadstoffaufnahme um bis zu 95 Prozent senken können. Die Chancen, die die E-Zigarette für die Rauchentwöhnung bietet, müssen auch die künftige Gesundheitspolitik bestimmen.”

    Dieser Bewertung schließen sich auch andere Teilnehmer des Symposiums an. „Nur mit gezielter Aufklärung ist es möglich, ähnlich wie in Großbritannien, deutlich mehr Raucher zum Tabakstopp mit E-Zigaretten zu motivieren“, erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG.

    red

  • Richter verurteilen E-Werbung

    TRIER // E-Zigarettenhändler darf nicht mit Slogan „E-Ziga retten Leben“ werben. Das Landgericht Trier hat damit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Die Werbung enthalte irreführende Angaben. Das Unternehmen widerspricht.

    Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
    Damit hat das Landgericht einer Klage der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main stattgegeben, berichtet die Deutsche Presseagentur „dpa“. Demnach liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die Werbung enthalte täuschende und irreführende Angaben, urteilte das Gericht. Gesundheitsbezogene Werbung unterliege besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit.

    Klage
    Der Verein „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ hatte seine Klage damit begründet, dass die Werbung den Eindruck erwecke, dass E-Zigaretten unbedenklich seien und ein Umstieg das Leben von Rauchern retten würde. Das sei jedoch nicht der Fall, sagte die Wettbewerbszentrale.

    E-Zigaretten
    Das in Trier ansässige und verklagte Unternehmen, das dem Urteil widerspricht, warb seit Ende April 2019 im Raum Trier mit dem Slogan auf Plakaten. Es würde demnach nur Personen ansprechen, die bereits Raucher seien. E-Zigaretten seien im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten außerdem weniger schädlich und risikobehaftet. Deswegen wäre die Aussage zutreffend, schreibt dpa.

    Urteil
    Laut den Richtern kann es zwar stimmen, dass der Konsum von E-Zigaretten abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordert als der Konsum herkömmlicher Zigaretten. Sie seien „aber keineswegs unbedenklich“. Der Konsum von E-Zigaretten könne ebenfalls zu Gesundheitsschädigungen und zu einer Nikotinabhängigkeit führen. Nichtrauchern rette laut Presseagentur ein Umsteigen auf E-Zigaretten nicht das Leben, sondern verkürze es allenfalls.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    red

  • BVTE fordert Verschiebung des Werbeverbots

    BERLIN // Die für diese Woche im Bundestag vorgesehene 1. Lesung des Gesetzentwurfs über ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten sendet laut BVTE ein fatales Signal in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise.

    Belastungs-TÜV
    „Im aktuell vielfach beschworenen Belastungs-TÜV neuer Regelungsvorhaben in der Corona-Krise muss diesem Gesetz zwangsläufig das Prüfsiegel verweigert werden,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke heute in Berlin und forderte eine Verschiebung des Vorhabens.

    Kommunikation
    Die mit dem Gesetzentwurf geplanten weitreichenden Verbote der kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten betreffen nicht nur die Hersteller und Händler dieser Produkte.

    Geplante Verbote
    Den Kommunen, den Kinos und der Gastronomie, die allesamt von den Auswirkungen der Pandemie mit besonderer Wucht getroffen wurden, drohen durch die geplanten Verbote zusätzliche finanzielle Einbußen.

    Die Vermarktung öffentlicher Werbeflächen in Städten und Gemeinden werde durch das Außenwerbeverbot massiv negativ beeinträchtigt. Das vorgesehene Kinowerbeverbot sorge für weitere Einnahmeausfälle bei den gegenwärtig nur mit sehr eingeschränkter Platzkapazität arbeitenden Lichtspielhäusern. In der durch Corona schwer getroffenen Gastronomie soll Tabakwerbung in Außenbereichen, zum Beispiel auf Sonnenschirmen, ebenfalls künftig untersagt werden und sorge damit für zusätzliche Einnahmeausfälle.

    Die Stadt Dortmund habe vor kurzem ermitteln lassen, dass ein Werbeverbot für Tabak, E-Zigaretten, Alkohol und Glücksspiel zu jährlichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt von knapp einer Million Euro führen würde. Dies sind Mittel, die angesichts wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen dringend benötigt werden, erklärt der BVTE.

    Zusätzliche Belastung
    Von Vorhaben, die zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft sowie Städte und Gemeinden verursachen, müsse im Interesse einer möglichst schnellen Bewältigung der Wirtschaftskrise vorläufig Abstand genommen werden, so der Bundesverband. Dies habe der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD bereits am 22. April ausdrücklich festgehalten.

    Zeitnahe Verschiebung
    „Eine zeitliche Verschiebung der vorgesehenen Maßnahmen bringt eine spürbare Entlastung für die betroffenen Unternehmen, aber auch die kommunalen Kassen. Die Ideen für neue Werbeverbote stammen aus einer anderen Zeit vor der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind mitten in der Krise töricht, ordnungspolitisch völlig falsch und schaden der deutschen Wirtschaft zusätzlich. Auf alle Maßnahmen, die die Konjunktur in der aktuellen Lage zusätzlich belasten, muss jetzt verzichtet werden“, so BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

    Bundestag
    Der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes soll am 29. Mai erstmalig im Parlament beraten werden. Für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten sieht der Entwurf weitreichende Werbeverbote etwa auf Plakaten oder im Kino vor. Von den Verboten sollen auch Nachfüllbehälter für E-Zigaretten betroffen sein, die weder Nikotin noch Tabak enthalten.

    pi