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  • Rot-Grün in NRW plant Total-Gastrorauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Nach der bereits kurz nach der Wahl getroffenen Ankündigung der NRW-Grünen, die Gastro-Rauchverbotsregelungen in diesem Bundesland verschärfen zu wollen, bereitet die Rot-Grüne Landesregierung jetzt die Umsetzung dieser Pläne vor. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grün) kündigte an in den nächsten Wochen einen Entwurf „für einen verbesserten Nichtraucherschutz in NRW“ vorzulegen.

    Konkret droht eine „bayerische Lösung“, also ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen, denn neben den Grünen liebäugelt auch ihr Koalitionspartner in der Landesregierung, die SPD, mit einer Radikallösung. Heike Gebhard, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, sagte der „Rheinischen Post“, der Entwurf ziele auf eine „bayerische Lösung“. Auch für Brauchtumsveranstaltungen soll es keine Ausnahmen mehr geben.

    Als Minderheitsregierung braucht Rot-Grün aber noch Stimmen anderer Parteien. Die FDP kündigte Widerstand gegen ein totales Gastro-Rauchverbot an. Auch der Hotel- und Gaststättenverband übte Kritik. Ihr Hauptgeschäftsführer Klaus Hübenthal erklärte, dass er mit dem Verschwinden von 3 000 bis 3 500 Kneipen rechne, wenn ein totales Gastro-Rauchverbot eingeführt werde. Rund 10 000 Beschäftigte der Gaststättenbranche würde ihren Arbeitsplatz verlieren.

    (DTZ 38/11)

  • Neue Präsenz im Web

    WALDSHUT-TIENGEN (DTZ/pi). 5th Avenue, der offizielle Alleinimporteur von Habanos in Deutschland ist im Internet mit drei neu gestalteten Auftritten präsent:

    [bul]Auf [link|http://www.5thavenue.de]www.5thavenue.de [/link]
    finden Zigarrenliebhaber alles Wissenswerte zur Habanos unter anderen auch sämtliche „Cigar Journal“-Newsletter zum Herunterladen.

    [bul]Auf [link|http://www.habanos-specialist.de ]www.habanos-specialist.de [/link]
    gibt es Hintergrundinformationen zu den Habanos Specialists, einer Gruppe von deutschlandweit 70 ausgewählten Tabakfachgeschäften.

    [bul]Und auf [link|http://www.habanos-smokers-lounges.de] www.habanos-smokers-lounges.de [/link]
    werden die derzeit in Deutschland existierenden Zigarrenlounges mit Habanos-Schwerpunkt ausführlich vorgestellt.

    Und für Zigarrenliebhaber, die mobil immer auf dem Laufenden sein möchten, gibt es ein entsprechendes Habanos-Specialist-App für das iPhone, das Firmeninformationen zufolge kostenpflichtig im App-Store von Apple verfügbar ist und die Genussplattform aufs Smartphone lädt.

    (DTZ 37/11)

  • BTWE fragt nach Infos zu LIP-Zigaretten

    KÖLN (DTZ/vi). Die sogenannten LIP-Zigaretten sind ab 17. November 2011 durch eine EU-Norm vorgeschrieben. Die meisten Hersteller haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt ihre Zigarettensortimente teilweise oder sogar komplett auf die neue Norm umgestellt. Qualität und Geschmack der Zigaretten haben sich hierdurch nicht geändert.

    Allerdings können die neuen LIP-Zigaretten an den zur Brandsicherung eingezogenen Ringen im Papier erlöschen, wenn nicht aktiv an der Zigarette gezogen wird. Laut BTWE haben sich bereits Kunden bei den Tabakwarenhändlern gemeldet, die diese „zündarmen Eigenschaften“ als Qualitätsmangel wahrgenommen haben. Hier erkennt der BTWE klaren Handlungsbedarf, der nicht alleine über die Beratung im Fachhandel abgedeckt werden kann.

    Hier stellt sich, so der BTWE, die Frage, ob die Industrie den Handel nicht mit Kompaktinformationen bei der Kommunikation zum Verbraucher unterstützen kann. Vielleicht gibt es sogar gute Ideen, wie die Endverbraucher direkt informiert werden können. Die Botschaft ist so einfach wie überzeugend: Hier handelt es sich nicht um einen Qualitätsmangel, sondern um die Einhaltung einer Normvorschrift zur Reduzierung der Brandgefahr.

    (DTZ 37/11)

  • Absatz im August erfreulich stabil

    MAINZ (DTZ/fok). Die Optimisten scheinen recht zu behalten: Der Tabakwarenmarkt hat den steuerbedingten Preisschritt bei Zigaretten und Feinschnitt bisher überraschend gut verkraftet. Im Umfeld von Schuldenkrise und Euro-Schwäche geben die Kunden ihr Geld offensichtlich lieber für den gewohnten Rauchgenuss aus als es auf mikroverzinste Sparbücher zu tragen. Dass sie dabei auch dem „heimlichen Hauptaktionär“ Fiskus einen Einnahmensegen bescheren, wird von diesem sicher nicht ungern gesehen.

    [bul]Im August 2011 lieferten die Hersteller insgesamt 7,513 Mrd. Zigaretten an den deutschen Handel aus. Das waren 5,1 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Davon entfielen 6,588 Mrd. Stück Zigaretten auf Industriemarken (plus 5,8 Prozent) und unverändert 925 Mio. Zigaretten auf Handelsmarken.

    [bul]Für den Zeitraum Januar bis August 2011 kumuliert bezifferten sich die Auslieferungen bei den Fabrikzigaretten gesamt auf 56,154 Mrd. Stück (plus 0,5 Prozent). Hiervon waren 49,191 Mrd. Stück Industriemarkenzigaretten (plus 0,6 Prozent) und 6,963 Mrd. Stück Handelsmarken (minus 0,3 Prozent). Der Handelsmarkenanteil am Fabrikzigarettengesamtmarkt lag im August 2011 bei 12,3 Prozent, in den ersten acht Monaten 2011 bei 12,4 Prozent. An Tabaksträngen wurden im August nur noch Restbestände von 14 Mio. versteuerten Stück Zigaretten ausgeliefert; in den ersten acht Monaten waren es 464 Mio. Stück.

    [bul]Ein deutliches Plus ist beim Feinschnitt zu verzeichnen, dessen Auslieferungsvolumen im August 2011 insgesamt 2 311 Tonnen betrug (plus 9,7 Prozent). Dabei ging der Absatz von klassischem Feinschnitt mit 1 185 Tonnen im Vergleich zum August des Vorjahres leicht um 0,8 Prozent zurück, schnittoptimierter Feinschnitt war mit 630 Tonnen (plus 0,6 Prozent) gut stabil, während Volumentabake mit 496 Tonnen ihre Absatzmenge kräftig um 74,0 Prozent steigerten.

    Für den Zeitraum Januar bis August 2011 kumuliert erhöhten sich die Feinschnittauslieferungen gesamt um 3,7 Prozent auf 17 539 Tonnen. Hiervon entfielen 9 658 Tonnen auf klassischen Feinschnitt (minus 0,2 Prozent), 4 919 Tonnen auf schnittoptimierte Tabake (minus 5,8 Prozent) sowie 2 962 Tonnen auf Volumentabake (plus 46,5 Prozent).

    [bul]Leicht im Plus war das Segment der Ecocigarillos: Im August 2011 wurden 258 Mio. Stück ausgeliefert (plus 2,4 Prozent); im Acht-Monats-Zeitraum waren es 1,925 Mrd. Stück (plus 3,1 Prozent).

    (DTZ 37/11)

  • Siebte SuisseTabac

    BASEL (DTZ/pnf). Vom 10. bis 12. September 2011 findet in Halle 4.1 des Congress Center Basel die internationale „SuisseTabac“ statt. Die Schweizer Fachmesse für Tabakwaren & Raucherbedarf und wird in diesem Jahr bereits zum siebten Mal durchgeführt. 18 namhafte Aussteller aus der Schweiz, aus Deutschland, Österreich und Belgien präsentieren auf der Messe einem anspruchsvollen Fachpublikum ihre vielfältigen Produkte und Dienstleistungen rund um Tabakwaren.

    Die „SuisseTabac“ ( [link|http://www.suissetabac.ch] www.suissetabac.ch [/link]
    ) ist am Samstag, 10. September, von 12.00 bis 19.00 Uhr für Fachbesucher und im Rahmen des „Aficionados-Day“ auch für Zigarrenliebhaber geöffnet. Die beiden anderen Messetage sind ausschließlich Fachbesuchern vorbehalten. Am Sonntag beginnt die Messe um 9.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr, während sie am Montag von 9.00 bis 17.00 läuft. Der Eintrittspreis beträgt 20 Schweizer Franken (zirka 16,60 Euro) an der Tageskasse.

    (DTZ 36/11)

  • Domino-Effekt für Wirtschaft

    PARIS (DTZ/red). Die Internationale Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce) warnt davor, dass die Einführung der Einheitspackung für Zigaretten zu einem Anstieg von gefälschten Waren in anderen Produktgruppen führen kann. Selbst wenn das aktuelle australische Gesetz ausschließlich auf Tabakprodukte fokussiert sei, mache es andere Industrien verletzlich gegenüber Produktpiraten und Fälschern, heißt es.

    Die ICC geht Medienberichten zufolge davon aus, dass mit der Einheitspackung (engl. plain packaging) ein Präzedenzfall geschaffen werde für die künftige Nutzung von Marken und geistigem Eigentum. Darüber hinaus reduziere das australische Gesetz die Fähigkeit der Markenrechtsinhaber juristische Maßnahmen zu ergreifen um gegen illegale Aktivitäten vorzugehen. Weiterhin würden Zoll und Polizei mit den zusätzlichen Aufgaben noch weiter als bisher schon belastet.

    (DTZ 36/11)

  • Israel plant striktes Tabak-Werbeverbot

    JERUSALEM (DTZ/red). Israel plant Medienberichten zufolge Zigarettenwerbung aus allen Medien zu verbannen. Als Grund für diese drastische Maßnahme nennt das israelische Gesundheitsministerium den Jugendschutz. Tabak-Werbung ist bereits seit längerem aus den elektronischen Medien des Landes verbannt.

    Was jetzt folgen soll, geht weit über das existierende Gesetz hinaus und betrifft Fernseh-, Radio- und Zeitungswerbung. Hinzukommt, dass Zigarettenhersteller künftig nicht mehr als Sponsoren bei Festivals, öffentlichen Veranstaltungen und anderen vergleichbaren Ereignissen auftreten dürfen. Weiterhin werden Tabakanzeigen im Internet und in E-Mails verboten.

    Eine Ausnahme gilt für Fachgeschäfte. Hier darf die Industrie künftig noch werben – vorausgesetzt, die Anzeigen sind von außen nicht sichtbar. Darüber hinaus soll auf Zigarettenpackungen in Zukunft nicht nur ein schriftlicher Warnhinweis, sondern auch einen Bild-Warnhinweis aufgedruckt werden. Nicht genug damit müssen die Hersteller dem Gesundheitsministerium die Inhaltsstoffe ihrer Produkte mitteilen – mit Ausnahme der Bestandteile, die das Ministerium als geheim einstuft, heißt es.

    (DTZ 36/11)

  • Genussraucher und Arzt

    BERLIN (DTZ/red). Der Präsident der Berliner Ärztekammer Günther Jonitz steht in der Kritik. Die Volksinitiative gegen das Rauchen fordert Medienberichten zufolge den Rücktritt des bekennenden Genussrauchers und Verfechter der wissenschaftlich nicht belegten These, dass Genuss gesund halte.

    Der Arzt habe vor Vertretern der Tabakindustrie in Berlin die Folgen des Rauchens verharmlost, behauptet Johannes Spatz, Vorsitzender der Initiative. Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärte Jonitz, dass sich die Gesellschaft mit dem Phänomen Rauchen auseinandersetzen müsse, ohne die Raucher zu diffamieren. „Wir lügen uns in die Tasche, wenn wir so tun, als ob Rauchen ganz fruchtbar wäre und deswegen jeder Raucher ein schlechter Mensch ist und Rauchen radikal weg müsste.“

    Wenn man dieser Ansicht sei, müsse man alles an Nikotin und Tabakwaren verbieten. So konsequent sei aber der Gesetzgeber auch nicht. Der 53-Jährigebetonte, dass er pro Tag eine Zigarre rauche. „Mir geht es aber gut dabei und meiner Arbeit tut es auch gut“, zitiert dpa den Chirurg. Er ist 1999 Präsident der Ärztekammer Berlin und Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer und angestellt in der Elisabeth-Klinik im Bezirk Tiergarten.

    (DTZ 35/11)

  • Rauchverbot auf der Kippe?

    HAMBURG (DTZ/red). Das Hamburger Verwaltungsgericht hält Medienberichte zufolge das Rauchverbot der Hansestadt für verfassungswidrig, weil es gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße. Es gäbe keine sachlichen Gründe, dass in kleinen Kneipen Raucherräume eingerichtet werden dürfen, in Restaurants aber nicht, heißt es. Jetzt sollen die Verfassungsrichter in Karlsruhe den Sachverhalt prüfen.

    Hintergrund ist die Klage der Wirtin Bärbel Uliczka, die eine Gaststätte auf dem Autohof Altenwerder an der A 7-Ausfahrt Waltershof betreibt. Da sie auch Speisen anbietet, darf sie laut Hamburger Passivrauchschutzgesetz, keinen Raucherraum einrichten. Im Gegensatz zu Eckkneipen, die, wenn sie keine Speisen servieren, von einer gesetzlichen Ausnahmeregelung profitieren und ihre Gäste rauchen lassen dürfen.

    Da die Mehrheit der Uliczka-Kunden Lkw-Fahrer sind, die fast ausschließlich rauchen, wandern die Kunden Medienberichten zufolge in die benachbarte Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab. „Ich habe inzwischen bis zu 60 Prozent Umsatzeinbußen. Ich werde gegenüber anderen Wirten benachteiligt“, sagt sie im Gespräch mit der Presse. Die Wirtin fühlt sich ungleich behandelt und fordert in ihrer Klage eine Ausnahmeregelung für ihre Schankräume ein.

    Als Begründung führt sie an, dass das Rauchverbot des Stadtstaates zu einer Abwanderung der rauchenden Gäste zu Autobahngaststätten in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein führe. Nur mit einem Raucherraum könne sie Umsatzeinbußen verhindern. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Hamburger Regelung kippen, darf sie einen Raucherraum einrichten und die Bürgerschaft muss sich nach 2008 und 2010 erneut mit dem Gesetz befassen.

    Das Verfahren ist Pressemeldungen zufolge noch nicht abgeschlossen. Die Richter wollen demnach erst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. Im Hamburger Rathaus sei man gelassen, heißt es. „Es ist nicht der Zeitpunkt für politische Diskussionen. Dies ist ein ganz normaler rechtlicher Prüfvorgang. Wir warten die Entscheidung aus Karlsruhe ab, denn letztlich entscheidend ist das Bundesverfassungsgericht“, zitiert die „Welt“ Andreas Dressel, Fraktionschef der regierenden SPD.

    (Lesen Sie auch das Interview zum Thema auf Seite 2 der aktuellen Print-Ausgabe.)

    (DTZ 35/11)

  • Beim Jugendschutz muss Branche absolut konsequent handeln

    KÖLN (DTZ/fok). Seit dem April 2003 schreibt das Jugendschutzgesetz ein absolutes Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche vor. Zigaretten und andere Tabakprodukte dürfen ebenso wie Spirituosen nur noch an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahr alt sind. Deshalb sind alle Verkaufsstellen für diese Produkte angehalten, in jedem Zweifelsfall das Alter des Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls den Verkauf zu verweigern.

    Gerade die Tabakbranche hat sich voll hinter diese Vorschrift gestellt und ist das Thema über viele Jahre sehr konsequent angegangen. Doch offensichtlich lässt mit der Zeit auch manchmal die Sensibilität des Verkaufspersonals für den Aspekt des Jugendschutzes nach. So wurde kürzlich im Rahmen von Testkäufen durch eine bekannte Tageszeitung ein erschreckend hoher Anteil von Verstößen gegen dieses Abgabeverbot festgestellt – im Lebensmittelhandel, in Tankstellen, an Kiosken, aber auch in Fachgeschäften.

    Jugendschutz konsequent einhalten

    Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen durch diese Ergebnisse aufgeschreckt wurden und ihr Verkaufspersonal erneut durch klare Anweisungen und Schulungen dazu bringen, den Jugendschutz konsequent einzuhalten. Das gilt auch für Problemsituationen, wie sie jeder aus der Praxis kennt: Vor der Theke staut sich ungeduldig die Kundschaft. Ein junger Mann, dessen Alter man auf ca. 20 Jahre schätzen würde, reagiert zuerst unwirsch auf die Frage nach einem Altersnachweis, dann kramt er minutenlang in seinen Taschen, sagt schließlich, dass er seinen Ausweis nicht dabei hat.

    In einem solchen Fall nein zu sagen zu einem Verkauf (und damit unter Umständen einen Kunden auf Dauer zu verlieren) ist schwierig, aber der einzig richtige Weg. Verstöße gegen Abgabeverbot können teuer werden Wenn Ordnungsbehörden Verstöße gegen das Abgabeverbot feststellen, sind hohe Bußgelder (in der Spitze bis zu 50 000 Euro) fällig. Darüber hinaus muss gerade die Tabakwarenbranche, die ohnehin im kritischen Fokus der Öffentlichkeit steht, alles für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes tun, um nicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

    "Eine Verpflichtung für Hersteller und Händler"

    Hierzu stellt BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel fest: „Jugendschutz ist eine Verpflichtung für Hersteller und Händler. Der tabakführende Einzelhandel hat unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine bundesweite Kampagne durchgeführt. Herstellerspezifische Jugendschutzkampagnen zeigen, dass die Branche ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nimmt. Der Handel investiert in Mitarbeiterschulungen, fragt nach dem Altersnachweis und schützt dadurch aktiv Kinder und Jugendliche.

    Die Alterskontrolle wird durch Kassensysteme unterstützt. Damit ist der Jugendschutz sicherlich über alle relevanten Sortimente besser geworden, trotzdem ist es eine Daueraufgabe, dafür zu sorgen, dass der Jugendschutz im hektischen Tagesgeschäft nicht zu kurz kommt.“

    (DTZ 35/11)