Schlagwort: Einzelhandel

  • Neues Future Store Konzept von Reemtsma in Leipzig

    LEIPZIG (DTZ/fok). Im Juni hatte Reemtsma ein neues Partnerschaftsmodell mit dem Tabakwaren-Einzelhandel präsentiert: Future Store, ein ausgefeiltes Ladenbaukonzept, das Verkaufstresen, Tabakwarenregal, Werbung im Shop und Außenlichtwerbung zu einem modernen Auftritt vereint und so die Attraktivität des Geschäftes deutlich steigert.

    Realisiert wurde das Konzept zunächst in einigen Pilotläden, dann kam der offizielle Start mit weiteren Handelspartnern. Zu diesen zählt der tabacon-Shop im Leipziger Nahversorgungs-Center Goldbergstraße. DTZ interviewte den Betreiber Falk Schindler. Was gab den Ausschlag, sich für das Future Shop Konzept von Reemtsma zu entscheiden? Wie lief die Realisierung und wie sieht die Reaktion der Kundschaft aus?

    Falk Schindler ist seit 2001 Systemberater von tabacon Franchise und betreut in dieser Funktion 45 Läden, die teils im Franchise, teils in Untervermietung betrieben werden. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer und Mitinhaber der 2006 gegründeten Einzelhandelsfirma Famatona Limited, die bereits zwei tabacon-Shops in Limbach und Chemnitz im Franchise betreibt und nun mit dem Shop in Leipzig ein weiteres Objekt in Angriff genommen hat. tabacon Franchise übernahm dabei die Ladenbaufinanzierung, die dann über die monatliche Ladenbaumiete auf den Franchisenehmer umgelegt wird.

    (DTZ 30/2010)

  • Umfrage: WM belebt Umsätze des Tabakwarenhandels nur bedingt

    MAINZ (DTZ/fok). Weltmeisterlich verkaufen, wer möchte das nicht? Die derzeit laufende Fußball-WM in Südafrika bewegt die Menschen, aber belebt sie auch das Geschäft des Tabakwaren-Einzelhandels? Wie eine Umfrage der Tabak Zeitung zeigt, kann von spektakulären Umsatzverbesserungen nicht die Rede sein.

    Für bestimmte Sortimentsteile und vor allem an besonders geeigneten Standorten berichten die befragten Händler von einem spürbaren Umsatzsprung. Dies gilt vor allem für den Verkauf von Fanartikeln. Aber auch für Getränke und Zigarren wird gestiegene Nachfrage gemeldet. Allerdings sehen die Unternehmen hier auch den positiven Einfluss der derzeit guten Wetterlage. Da lässt sich meist nicht erkennen, ob die hochsommerliche Witterung oder die WM Auslöser der Umsatzverbesserungen ist. Generell kommt jedoch die Aussage, dass die Heim-WM vor vier Jahren dem Handel ein doch deutlich besseres Geschäft beschert hatte.

    (DTZ 26/2010)

  • Wechsel in der MUT-Geschäftsführung

    Frank Hidien Nachfolger von Hans-Jürgen Dersche

    LANGENZENN (DTZ/vi). Zum 1. Januar 2009 wird es einen Wechsel in der Geschäftsführung der Gruppe MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) geben. Hans-Jürgen Dersche, der 2005 zu den Gründungsmitgliedern der Vorgängerorganisation von MUT, der AVPZ gehörte, tritt seinen verdienten Ruhestand an, wird MUT aber weiterhin beratend zur Verfügung stehen. Sein Nachfolger ist der Journalist Frank Hidien, der der Tabakbranche seit 1997 als Chefredakteur des Magazins Pipe & Cigar eng verbunden ist und seit drei Jahren die Branche als Freier Journalist begleitet.

    „Ich möchte mich im Namen aller Mitglieder ausdrücklich bei Herrn Dersche für seine engagierte Aufbauarbeit bedanken“, kommentiert Ulrich Kotschenreuther, 1. Vorsitzender von MUT, die Verabschiedung seines Geschäftsführers. „Ohne ihn, seinen von Idealismus geprägten Einsatz, seine weit verzweigten Kontakte in der Branche und darüber hinaus, hätte MUT nicht zum Erfolg werden können.“

    Frank Hidien zu seiner neuen Aufgabe: „Ich freue mich sehr auf die spannende Herausforderung. Herrn Dersche kenne ich natürlich aus seiner vorherigen Tätigkeit bei John Aylesbury seit vielen Jahren und danke ihm für seine Bereitschaft, beratend weiterhin für MUT zur Verfügung zu stehen. Eine enge Zusammenarbeit mit den MUT-Mitgliedern steht natürlich an oberster Stelle meiner Prioritäten. Durch eine Synergien schaffende Kommunikation mit den Verbänden der Tabakbranche sowie aufklärende Gespräche mit Meinungsführern im Journalismus und der Politik möchte ich die Ziele von MUT vorantreiben.“

    MUT ist eine eng vernetzte Gemeinschaft von vorwiegend familiengeführten Unternehmen aus allen Bereichen der mittelständischen Tabakwirtschaft (Herstellung, Großhandel, Einzelhandel und Importeuren von Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Zubehör und Accessoires). Das Ziel der Gruppe ist es, angesichts der politischen und gesellschaftspolitischen Restriktionen gegenüber dem Genussrauchen, auf die wirtschaftlichen und kulturellen Implikationen hinzuweisen, die zunehmende Verbote zur Folge haben. Für MUT hat gegenseitige Toleranz im Umgang oberste Priorität.

    (DTZ 43/08)

  • Kostendruck und Ertragsschwäche treiben Fachhandel immer mehr in die Enge

    Beispiel Spritpreise / Appelle an die Hersteller für Margenverbesserung

    [pic|88|l|||Spritpreisexplosion und Maut belasten die Transportkosten des Großhandels massiv.|||]

    MAINZ (DTZ/fok). Die Schere zwischen steigenden Kosten und sinkenden Erträgen öffnet sich für die Unternehmen des Fachgroß- und -einzelhandel mit Tabakwaren in Deutschland immer mehr. Jüngster Auslöser sind die exorbitant gestiegenen Spritpreise. Transportintensive Branchen wie der Großhandel sind dadurch massiv betroffen. „Jeder Cent Preiserhöhung beim Diesel kostet unser Unternehmen rund 100 000 Euro im Jahr“, rechnet man beispielsweise bei Lekkerland vor.

    Die Kostensteigerungen im zweistelligen Bereich im laufenden Jahr versuchte das Unternehmen über Einspar- und Rationalisierungsmaßnahmen aufzufangen. Weil das bei weitem nicht zur Deckung der Mehrkosten ausreicht, verlangt das Unternehmen vorläufig ab 1. September von seinen Kunden einen Transportkostenzuschlag pro Lieferstopp von 1,52 Euro. Andere Großhändler stehen genau vor demselben Problem davongaloppierender Handlingskosten bei ausgereizten Rationalisierungspotenzialen und reagieren mit Anpassung ihrer Abgabepreise.

    Doch letztlich sorgt der harte Wettbewerbsdruck dafür, dass die Überwälzung nur als letztes Instrument eingesetzt wird, denn den Großhändlern ist klar, dass jede zusätzliche Belastung ihre klassische Einzelhandelskundschaft schwächt. Und die leidet bereits in starkem Maße an Liquiditätsproblemen. Niedrigere Kapitalbindung durch häufigere Lieferungen mit kleineren Liefermengen führt automatisch zum Anstieg der Logistikkosten für den Großhändler. Ein Ausweichen des Einzelhändlers auf Selbstabholung im C&C ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei, denn neben dem Serviceverzicht und dem Zeitaufwand spürt er dann die gestiegenen Spritkosten am eigenen Tank.

    „Die Grundproblematik ist aber unverändert das rückläufige Marktvolumen bei gleichzeitiger Verschiebung des Spannenmix hin zu billigeren und damit weniger ertragsstarken Produkten,“ stellt BDTA-Präsident Hubertus Tillkorn fest. „Groß- und Einzelhandel brauchen dringend eine Verbesserung der Spannen durch Preiserhöhungen über die gesamte Range“, appelliert er an die Hersteller, die mit ihrer Preishoheit die entscheidenden Hebel in der Hand haben.

    Über die Spielräume für Preisanhebungen kann trefflich gestritten werden. Erst kürzlich wies in einem Artikel der FAZ der Analyst Adam Spielman darauf hin, dass in etlichen Märkten, wie z.B. den USA und Großbritannien, die Absatzmengen zwar zurückgehen, Umsätze und Erträge durch überproportionale Preisanhebungen aber gleichwohl steigen. Ob dies aber auch für den deutschen Markt mit seinen offenen Grenzen und einem Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am Konsum von rund 20 Prozent Gültigkeit hat, wird herstellerseitig teilweise mit Skepsis gesehen.

    Als Haupthemmnis für Preiskorrekturen, die dem Handel die dringend erforderliche Rückkehr zu auskömmlichen Spannen ermöglichen würden, sieht der Großhandel die verfestigten Positionen der großen Hersteller, bei denen Aktion und Reaktion an Konditionen geknüpft werde und das entstandene Patt letztlich jede positive Veränderung verhindere.

    Der Einzelhandel als letzter in der Wertschöpfungskette ist von der Entwicklung am härtesten betroffen. Dieter Rangol, Geschäftsführer des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels, bringt es auf den Punkt: „Es kann nicht sein, dass den Letzten die Hunde beißen und dieser Letzte, der Einzelhandel, geht dabei vor die Hunde. Ohne seine Distributionsleistung geht gar nichts, und deshalb ist es dringend notwendig, seine Leistungen angemessen zu honorieren. Alle Wertschöpfungsstufen der Tabakbrache sind daher aufgefordert, etwas für dieses Ziel zu tun. Die BTWE-Dialogplattform auf der Inter-tabac könnte ein geeigneter Rahmen sein, das Thema voranzutreiben.“

    Generell wird bei Gesprächen mit dem Handel von diesem immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Verteilung des Wirtschaftsnutzens noch richtig sei angesichts starker Rationalisierung auf Seiten der Hersteller und fehlenden Kostensenkungspotenzialen auf Seiten des Handels.

    (DTZ 35/08)

  • Rauchen ja – Kaffeetrinken nei

    Unterschiedliche Auslegungen des Nichtraucherschutzgesetzes stiften Verwirrung im Einzelhandel

    Darf man oder darf man nicht? Das Nichtraucherschutzgesetz sorgt für Unklarheiten – auch im Tabakwareneinzelhandel. Denn viele Geschäfte sind mit Kaffee- und Raucherecken ausgestattet. Doch darf überhaupt geraucht werden, wenn Getränke ausgeschenkt werden oder greift dann das Gaststätten- und somit das Nichtraucherschutzgesetz? Die DTZ hat nachgefragt.

    [br*000038.JPG**] Kaffee ist mehr als nur ein einfaches Getränk. Man trifft sich „zum Kaffeetrinken“, bietet bei Verkaufsgesprächen oder Geschäftsterminen das braune Gebräu an; ganz gleich, ob es der schicke aufgeschäumte Milchkaffee, der kräftige Espresso oder die klassische Kanne Kaffee ist. Das schwarze Getränk verbindet und schafft einen angenehmen Rahmen für Gespräche. Im Dschungel der Rauchergesetze blicken aber viele Einzelhändler und Kunden nicht mehr durch. Was ist überhaupt noch erlaubt?

    Julius Wagner vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) versucht auf DTZ-Anfrage im Dickicht der Gesetze durchzublicken. „Geraucht werden darf unseres Erachtens, wenn Einzelhändler Kaffee oder Tee unentgeltlich ausschenken oder einen Automaten aufstellen“, so der Referent der Dehoga-Geschäftsführung. „Gibt ein Händler so genannte ,Kostproben‘ an seine Kunden aus, fällt das nicht unter das Rauchverbot.“ Auch bei einem Friseurgeschäft werde schließlich Gratis-Kaffee an die Kunden ausgeschenkt, vergleicht der Referent.

    Verkauft ein Einzelhändler dagegen die Getränke an seine Kunden, werde sein Geschäft zur Gaststätte und brauche somit eine Konzession. „Dann greift das Rauchverbot“, so Julius Wagner.

    Gaststättengesetz ist Bundesgesetz

    Das Gaststättengesetz ist Bundesgesetz. Es sei daher keine für alle Bundesländer einheitliche Regelung vorhanden. „Es gibt 16 unterschiedliche Gesetzgebungen“, so Wagner. Den Durchblick zu haben, sei schwer. Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin heißt es ähnlich: „Das Nichtraucherschutzgesetz gilt damit auch für Bäckereien, Tabakwaren- und Zeitungsläden, in denen zum Beispiel Kaffee oder Snacks verkauft werden, aber nicht für den Friseursalon, der seinen Kunden kostenlos einen Kaffee anbietet.“ Der Meinung von Julius Wagner und des Landes Berlin schließen sich laut einer Statistik des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), die auf der Internetseite www.tabakwelt.de veröffentlich ist, auch die Bundesländer Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen an: Kaffee kostenlos ausschenken ist okay, nimmt der Händler dafür Geld, darf in seinem Geschäft nicht mehr geraucht werden. In Baden-Württemberg ist das Rauchen in Tabakwaren-Fachgeschäften generell erlaubt – ganz gleich, ob Getränke bezahlt oder gratis über die Ladentheke gehen. Ähnlich sieht das auch das Ministerium für Arbeit, Gesundes und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Mags). Laut Pressestelle ist in dem Bundesland das Rauchen in Tabak-Geschäften erlaubt, ganz gleich, ob der Kaffee gegen Bezahlung oder entgeltlos oder aber über einen Automaten ausgegeben wird. „Es handelt sich hier nicht um eine Schank- oder Speisewirtschaft. Die Regeln des Nichtraucherschutzgesetzes finden keine Anwendung. Für den Fall, dass ein Tabakwaren-Fachgeschäft gleichzeitig als gastronomischer Betrieb angemeldet ist, gelten die Regeln für die Gastronomie“, heißt es auf der Mags-Homepage. „Es stehen aber keine präzisen Angaben im Gesetz“, ergänzt ein Sprecher der Ministeriums-Pressestelle. Der komplett andere Fall gilt nach BTWE-Angaben für Brandenburg. Hier dürfen Tee und Kaffee weder gegen Bezahlung noch unentgeltlich ausgegeben werden, ebenso in Thüringen. Auch in Hamburg gilt das Nichtraucherschutzgesetz im Einzelhandel, sobald Speisen oder Getränke angeboten werden, heißt es auf der Internetseite der Hansestadt.

    Für das Saarland gilt: „Wenn Getränke und Speisen abgegeben werden, egal ob entgeltlich oder nicht, darf nur dann geraucht werden, wenn es sich um ein inhabergeführtes Geschäft handelt“, so Stephan Kolling, Pressesprecher und Leiter des Ministerbüros des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales in Saarbrücken auf DTZ-Anfrage.

    Vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein antwortet der stellvertretende Pressesprecher Christian Kohl: „Wenn die Ausgabe der Getränke mittelbar auch das Kerngeschäft befördert, muss von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden. Damit gelten die Regelungen des Gaststättengesetzes und somit das Nichtraucherschutzgesetz.“ Diese Aussage ist vielfältig auslegbar. Ab wann fördert die Ausgabe das Geschäft? Scheinbar darf hier der Händler, aus purer Freundlichkeit gegenüber dem Kunden, weiter Kaffee ausschenken und gleichzeitig das Rauchen im Laden gestatten. Für Bremen liegt der Redaktion leider keine Antwort vor.

    Kaffee hält die Kunden länger im Geschäft

    Wie auch immer die Regelungen sind, viele Tabakwaren-Einzelhändler möchten auf diesen Service am Kunden nicht verzichten. So auch nicht Michael Keistler von Keistler tabac international in Frankenthal. „Kaffee fördert die Gemütlichkeit, der Kunde verbringt mehr Zeit hier im Geschäft“, sagt Keistler, der vor vielen Jahren bereits in seinen ersten Kaffee-Automaten investierte. „Wir verkaufen zwar keinen Kaffee, schenken ihn unentgeltlich aus, doch das rechnet sich trotzdem“, so der Händler. „Der Kunde fühlt sich wohl, blättert bei einer Tasse Kaffee vielleicht in einer Zeitschrift und findet dort noch interessante Produkte, die er kaufen möchte. Außerdem passt Espresso gut zur Zigarre. Und die Kunden wissen diesen Service zu schätzen“, fügt Keistler hinzu. Und die Deutschen lieben Kaffee, bestätigt der Deutsche Kaffeeverband in Hamburg. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum betrug im vergangenen Jahr 146 Liter und liegt damit auf Vorjahresniveau. Das ist mehr als beim Mineral- und Heilwasser (130,4 Liter, Konsum 2007) oder Bier (116 Liter, Konsum 2006). Somit ist Kaffee weiterhin das meist konsumierte Getränk in Deutschland.

    Katrin Heß

    (DTZ 21/08)