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  • E-Zigaretten erhitzen nicht nur Liquids, sondern auch die Gemüter

    KÖLN (DTZ/vi/fok). Wohl kaum ein Produkte, das sich an Raucher wendet, sorgt für so viel Furore wie die E-Zigarette. Der seit Herbst letzten Jahres anhaltende Nachfrage-Boom stößt auf sehr unterschiedliche Reaktionen, auch im Tabakhandel selbst.

    Begeisterte Fans stehen klarer Ablehnung gegenüber, zudem greift die Politik in einigen Bundesländern massiv ein, bis hin zum Aussprechen von Verkaufsverboten durch Gesundheitsministerien. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat kürzlich die Thematik aufgegriffen und, gemeinsam mit Lebensmittelrechts-Spezialisten des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL), die Rechtslage unter die Lupe genommen.

    Sie stellen fest, dass die Gesundheitsministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Thüringen und Berlin per Erlass den Verkauf von E-Zigaretten untersagt haben. So etwa in NRW, wo die für eine Untersagung zuständigen Bezirksregierungen über die Rechtsgposition informiert und gleichzeitig aufgefordert wurden, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Rechtlich wird dabei das Verbot durch § 2 Abs. 1 Nr. 2a des Arzneimittelgesetzes (AMG) begründet. Danach sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen als Arzneimittel einzustufen, die im menschlichen Körper angewendet werden oder einem Menschen verabreicht werden, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung zu beeinflussen.

    Nikotin wird durch das Ministerium als eine pharmakologisch wirksame Substanz eingestuft und unterliege damit den arzneimittelrechtlichen Regelungen. Sie dürften im Geltungsbereich des AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind (§ 21 Abs. 1 AMG). Als Vertriebsweg kämen dann für die nikotinhaltigen Liquids nur Apotheken in frage. Fehle eine solche Zulassung, so dürften die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden, ein Verstoß sei gem. § 96 Nr. 5 AMG strafbar.

    Doch gegen diese Argumentation gibt es heftigen Widerspruch z.B. vom Verband des e-Zigarettenhandels. Dieser hebt hervor, dass es sich bei den von seinen Mitgliedern angebotenen E-Zigaretten um Genussmittel handle, die von ihren Nutzern nicht im pharmakologischen Sinn wie etwa zur Rauchentwöhnung eingesetzt werden. Nach Auffassung des Verbandes des e-Zigarettenhandels fehlt den Erlassen eine zwingende gesetzliche Grundlage. Letztlich werden Gerichte entscheiden müssen, welche Argumentation auf Dauer Bestand haben wird. Auch seitens der EU-Kommission wird eine Entscheidung zur Einstufung der E-Zigaretten erwartet.

    Möglich ist auch eine differenziertere Betrachtung, wie sie etwa die Antwort des Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit auf eine BVL-Anfrage andeutet: Hier wird herausgestellt, die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte unterschieden sich hinsichtlich Eigenschaften und Aufmachung erheblich, weshalb jeder Einzelfall geondert bewertet werden müsse. Auf Antrag einer Landesbehörde habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schon Mitte 2009 eine E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft.

    (DTZ 08/12)

  • Eine Packung für alle

    LONDON (DTZ/red). Die britische Regierung will ihre Pläne zur Einführung der Einheitspackung (Plain Packaging) für Tabakprodukte gegen alle Widerstände durchsetzen.

    Premierminister David Cameron und seine Conservative Party zeigen sich Medienberichten zufolge unbeeindruckt von der Kritik aus den Reihen der Opposition.

    Das Regierungslager beabsichtigt alle Zigaretten einheitlich zu verpacken um damit Konsum und Verkauf zu reduzieren. Ein Trugschluss, führen Oppositionelle um Ed Miliband von der Labour Party an. Bisher gebe es Medienberichten zufolge keinen Nachweis für die angekündigte Wirksamkeit von Plain Packaging.

    Mit Blick auf die anhaltenden Proteste stellt sich die Regierung den Angaben zufolge in einer öffentlichen Umfrage der Kritik. Die Erhebung soll klären, ob es im Vereinigten Königreich künftig Verpackungsvielfalt oder –Monotonie für Tabakprodukte geben wird.

    Kritiker führen an, dass die Einführung der Einheitspackung den Weg für vergleichbare Maßnahmen im Bereich der Alkohol- und Süßwarenindustrie ebnen würde.

    (DTZ 08/12)

  • Rauchverbot verfassungswidrig

    HAMBURG/KARLSRUHE (DTZ/red). Für Hamburgs Raucher wird der Restaurant-Besuch wieder gemütlicher. Statt vor der Tür dürfen sie in einem separaten Raum ihren Tabak zum Menü genießen.

    Demnach müssen Restaurantbetreiber in der Hansestadt die gleiche Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen haben wie Betreiber von reinen Schankwirtschaften. Das hat das Bundesverfassungsgericht Medienberichten zufolge in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss entschieden.

    Die Richter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/11).

    Bisher durften nach einer bundesweit einmaligen Regelung in Hamburg nur reine Schankwirtschaften wie beispielweise Kneipen oder Bars, die kein Essen anbieten, getrennte Raucherräume einrichten.

    Dies verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter. Eine vergleichbare Regelung gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht. Entweder herrscht dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen sei zulässig, unabhängig davon, ob in der Gaststätte Speisen angeboten werden oder nicht.

    Anlass war die Klage einer Hamburger Wirtin einer Gaststätte in einem Autohof. Sie wollte einen getrennten Raum als Raucherraum deklarieren, da 80 Prozent ihrer Gäste Raucher seien. Die Lkw-Fahrer könnten problemlos auf raucherfreundliche Lokale in den benachbarten Bundesländern ausweichen. Durch das strikte Gesetz habe sie eigenen Angaben nach viele Stammkunden verloren.

    Die Hamburger Gesundheitsbehörde will das Urteil prüfen.

    (DTZ 08/12)

  • Höhere Zigarettenauslieferungen zu Jahresbeginn 2012

    MAINZ (DTZ/fok). Die Auslieferungszahlen der Zigaretten- und Feinschnitthersteller sind im Januar 2012 etwas höher ausgefallen als im Vergleichsmonat des Vorjahres. So wurden insgesamt 6,052 Mrd. Zigaretten an den Handel geliefert und damit 2,0 Prozent mehr als im Januar 2011. Auf Industriemarkenzigaretten entfielen dabei 5,258 Mrd. Stück (plus 1,4 Prozent), auf Handelsbilligzigaretten ca. 795 Mio. Stück (plus 6 Prozent).

    Beim Feinschnitt erhöhte sich die Auslieferungsmenge insgesamt um 2,1 Prozent auf 1 913 Tonnen. Davon entfielen 1 051 Tonnen (plus 1,3 Prozent) auf klassischen Feinschnitt, 468 Tonnen (minus 15,5 Prozent) auf schnittoptimierte Tabake und 395 Tonnen (plus 40,1 Prozent) auf Volumentabake.

    An Ecocigarillos wurden im Januar 2012 insgesamt 197 Mio. Stück (minus 2,5 Prozent) ausgeliefert.
    Da im Januar zu weiten Teilen noch altversteuerte Ware an die Konsumenten verkauft wurde, lassen die aktuellen Auslieferungszahlen noch keine Schlüsse auf das derzeitige Marktgeschehen zu.

    (DTZ 08/12)

  • OCB geht entschieden gegen Fälschungen vor

    HEINSBERG (DTZ/fnf). Aufgrund von Hinweisen aus dem Markt wurden jüngst im Gebiet Rhein/Ruhr bei verschiedenen Verkaufsstellen größere Mengen gefälschten Zigarettenpapiers der Marke „OCB Schwarz Premium long slim“ aufgefunden. Die OCB-Vertriebs-GmbH, die die OCB-Markenrechte für die Republic Technologies LLC in Deutschland wahrnimmt, hat einen Teil der Täter abgemahnt.

    Diese haben bereits Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Die Verkäufer der Fälschungen müssen zudem Auskunft darüber erteilen, woher die Plagiate stammen, gefälschte Ware aus dem Markt zurückrufen, die Anwaltskosten erstatten und Schadensersatz zahlen.

    Sollte es zu Wiederholungstaten kommen, werden hohe Vertragsstrafen fällig. „OCB wird auch gegen die Lieferanten vorgehen, um den Vertrieb der Fälschungen nachhaltig zu unterbinden“, teilte Gudrun Waggin, Sales and Marketing Director der OCB-Vertriebs-GmbH mit.

    Gegen andere Täter wurde Strafanzeige erstattet. Die gewerbsmäßige Kennzeichenverletzung ist eine Straftat, die mit Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

    Die OCB-Vertriebs-GmbH empfiehlt, die Herkunft von OCB-Waren künftig genau zu prüfen. Die Fälschungen sind oftmals von minderer Qualität. Verdächtig können zudem sehr niedrige Einkaufspreise sein. Die OCB-Vertriebs-GmbH wird den deutschen Markt auch weiterhin intensiv überwachen, um für alle Beteiligten günstige Handelsbedingungen in einem Markt ohne Piraterieware zu schaffen. Gegen jeden, der die OCB-Marken verletzt, wird die OCB-Vertriebs-GmbH mit zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen vorgehen, teilt das Unternehmen mit.

    Der aktuelle Fall von Produktpiraterie bei OCB-Zigarettenblättchen ist nicht der erste, auch Wettbewerbsmarken waren davon bereits betroffen. In allen Fällen ahm(t)en die Fälscher Marken nach, die im Original hohe Qualitäten und durch starkes Marketing auch bei Premiumpreisen gute Nachfrage aufweisen.

    (DTZ 08/12)

  • Tabaksteuer im Januar

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). „Steuerregen“ im Dezember, magere Zeiten zu Jahresbeginn: Durch die per Gesetz vorgezogene Fälligkeit für die Tabaksteuer bei Zigaretten und Rauchtabak im Dezember ist der Januar fast immer ein Monat mit geringen Tabaksteuereinnahmen und Steuerzeichenbezügen.

    So auch 2012: Die Tabaksteuereinnahmen lagen im Januar (netto) bei 382,5 Mio. Euro. Das waren zwar 12,5 Prozent mehr als im Vorjahr, gleichwohl aber nur ein Bruchteil einer normalen Monatseinnahme.

    Auch der Steuerzeichenbezug bewegte sich auf niedrigem Niveau, wozu natürlich ganz wesentlich beitrug, dass sich zum 1. Januar 2012 die Tabaksteuer erhöht hatte. Bei der Zigarette wurden Steuerzeichen für 5,704 Mrd. Stück Zigaretten bezogen, 18,4 Prozent weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Der Kleinverkaufswert dieser Zigaretten bezifferte sich auf 1,374 Mrd. Euro (minus 14,6 Prozent). Ähnlich die Entwicklung beim Feinschnitt: Hier lag die versteuerte Menge im Januar bei 1 837,2 Tonnen (minus 21,6 Prozent), der Kleinverkaufswert bei 221,0 Mio. Euro (minus 8,1 Prozent).

    Gegenläufig dagegen die Entwicklung bei Zigarren und Zigarillos. Hier stieg der Bezug von Steuerbanderolen in der Menge um 24,2 Prozent auf 426,8 Mio. Stück und im Wert um 41,2 Prozent auf 84,4 Mio. Euro. Auch beim Pfeifentabak gab es ein Plus. Hier wurden für 114,5 Tonnen (plus 27,5 Prozent) Steuerzeichen bezogen, ihr Kleinverkaufswert lag bei 12,5 Mio. Euro (plus 35,7 Prozent).

    Aussagefähigere Zahlen im Rahmen der Versteuerungsstatistik, die auch die Verbraucherakzeptanz für die steuerbedingt steigenden Preise signalisieren, werden wohl erst Ende des ersten Quartals zur Verfügung stehen.

    (DTZ 08/12)

  • Neuer Rekord beim Zigarettenschmuggel

    BERLIN (DTZ/vi). Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat in Berlin die aktuellen Zahlen zum illegalen Handel mit Zigaretten für das Jahr 2011 vorgelegt. Die erschreckende Bilanz: Jede fünfte in Deutschland konsumierte Zigarette wird hier nicht versteuert – Tendenz steigend!

    Der Deutsche Zigarettenverband geht davon aus, dass 2011 zirka 23,5 Milliarden Zigaretten am Fiskus vorbei geraucht worden sind. Das sind 1,5 Milliarden Zigaretten mehr als im Vorjahr. Schaden für Staat und Wirtschaft: 5,5 Milliarden Euro. Mit Abstand am härtesten betroffen sind die neuen Bundesländer und Berlin, wo der Anteil der nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten auf 47,6 Prozent kletterte und damit fast das Niveau des legalen Inlandsgeschäfts erreichte.

    DZV-Geschäftsführerin Marianne Tritz: „Zigarettenschmuggel ist kein Kavaliersdelikt sondern organisierte Kriminalität! Ein ernstes Problem, das zunehmend größer wird!“ Auffallend sei, dass immer mehr Zigaretten aus den östlichen EU-Staaten illegal nach Deutschland gebracht würden. Tritz: „Wir vermuten, dass der massiv verbesserte Schutz der EU-Außengrenzen dazu führt, dass sich Zigarettenschmuggler auf den illegale Transfer innerhalb der EU fokussieren!“

    Der Deutsche Zigarettenverband fordert daher ein stärkeres Vorgehen gegen den Zigarettenschmuggel. Der Vorsitzende des Deutschen Zigarettenverbandes und General Manager von Reemtsma, Marcus T.R. Schmidt: „Der Zoll leistet hervorragende Arbeit, allerdings wird dessen Arbeit aufgrund begrenzter Ressourcen und über 1 000 Kilometer offener Grenze gen Osten erheblich erschwert. Es gilt zu prüfen, inwieweit andere Behörden in die Bekämpfung des Schmuggels mit einbezogen werden können.“

    (DTZ 07/12)

  • Arabische Hoffnung für englische Raucher

    LONDON (DTZ/red). In England herrschen frostige Temperaturen beim Rauchgenuss. Noch müssen die meisten Raucher per Gesetz seit 2007 im Freien stehen, wenn sie ihrer Vorliebe nachgehen. Das könnte sich mit dem ersten Hotel in London ändern, das sich auf Tabakgenießer spezialisieren will.

    Das Projekt der Arab Investments, einem Zusammenschluss aus saudi-arabischen und kuwaitischen Unternehmern, soll eine Oase für Raucher werden, die bisher von der Regierung und der Gesellschaft herum geschubst wurden, sagt Khalid Affara, CEO der Investorengruppe im Gespräch mit der „Financial Times Online“.

    Die luxuriöse Herberge werde südliche des Hyde Parks in Nachbarschaft zum Buckingham Palace entstehen und neben separaten Zigarren- und Zigaretten-Terrassen auch einen großen begehbaren Humidor besitzen.

    „Wir sehen eine Marktnische darin angenehme Räume zu schaffen, in denen Menschen, die Tabak genießen wollen, sich wohlfühlen“, sagt Affara.

    Khalid Affara, der sich selbst als enthusiastischer Zigarren-Aficionado bezeichnet, will eigenen Angaben nach den Klimaraum mit exquisiten Zigarren aus Kuba und der Dominikanischen Republik bestücken.

    (DTZ 07/12)

  • Australien plant Aus für zollfreien Zigaretteneinkauf

    CANBERRA (DTZ/red). Die australische Staatskasse ist klamm. Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen hat sich die Labor-Regierung von Julia Gillard jetzt den zollfreien Zigaretteneinkauf in den Duty-free-Shops vorgenommen.

    Die steuerbegünstigten Zigaretten und Tabakprodukte für international Reisende, die ins Land kommen, fallen Medienberichten zufolge bald dem Rotstift der Regierung zum Opfer. Gemeinsam mit der Opposition, der National-Liberalen Koalition, diskutiert die Premierministerin die Möglichkeit die Steuervergünstigungen abzuschaffen.

    Ein Vorschlag sieht vor, dass Einreisende nur noch eine Zigarettenpackung zollfrei einführen dürfen. Dem Staat gehen durch die bisherige Regelung rund 270 Millionen Australische Dollar (rd. 220 Mio. Euro) im Jahr verloren, heißt es.

    Zurzeit dürfen unter anderem 250 Zigaretten zollfrei ins Land eingeführt werden.

    (DTZ 07/12)

  • Kuwait verbannt Raucher aus der Öffentlichkeit

    KUWAIT CITY (DTZ/red). In Kuwait ist das Rauchen in der Öffentlichkeit seit Anfang dieser Woche verboten. Im Zusammenhang mit dem Rauchverbot müssen Betreiber von Cafés, Restaurants und Hotels separate Räume für Raucher einrichten.

    Die Verordnung verbietet den Tabakgenuss und das Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) auf Plätzen, in Flughäfen, Cafés, Restaurants, Einkaufszentren und Erholungsgebieten.

    Mit diesem Schritt habe das Industrie- und Handelsministerium die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden umgesetzt und das Rauchverbt auf das gesamte Emirat ausgedehnt, berichtet der Online-Dienst „gulfnews.com“.

    Bei Nichtbeachtung droht der Staat rechtliche Schritte einzuleiten, die allerdings in der Presse nicht näher beschrieben werden. Für die Einhaltung des Gesetzes sorgen Kontrolleure, die alle öffentlichen Plätze und Räume überwachen, heißt es.

    (DTZ 07/12)