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  • Kölner Verwaltungsgericht: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    KÖLN (DTZ/pnf). Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Urteil entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten (Az.: 7 K 3169/11).

    Geklagt hatten ein Hersteller sowie ein Vertriebsunternehmer, deren Produkte in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette ähneln. Diese bestehen aus einer Hülle, einem elektronisch gesteuerten Verdampfer mit Akku sowie einem Papierfilter mit dem integrierten Liquid-Depot. Die „E-Zigarette“ wird nach dem Zusammenbau wie eine Zigarette gebraucht, wobei die durch den Akku erzeugte Wärme die im Depot befindliche Flüssigkeit verdampft. Der Benutzer atmet beim Inhalieren einen Aerosoldampf ein, der Tabakaromen und Nikotin enthält.

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn als für die Arzneimittelzulassung zuständige Bundesbehörde hatte in einem vergleichbaren Fall verbindlich festgestellt, dass es sich bei nikotinhaltigen „E-Zigaretten“ um Arzneimittel handele und diese Auffassung in einem Schreiben an die Kläger bekräftigt. Infolge dessen kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen und Warnschreiben von Überwachungsbehörden der Länder.

    Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aus, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der „E-Zigarette“ fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.

    Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

    (DTZ 14/12)

  • „Keine Resignation, aber schreckliche Probleme“

    WUPPERTAL (DTZ/ws). „Keine Resignation, aber schreckliche Probleme“, so das Fazit von Tobias Buller, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lotto und Totoverbandes NRW auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Verbandes in Wuppertal.

    Mit über 100 Teilnehmern fand die Tagung nicht zuletzt sicher auch durch die Zusage von Theo Goßner, Chef von WestLotto, und wie in jedem Jahr auch von Hans-Jürgen Gärtner, WestLotto-Vertriebschef, eine über Erwarten positive Resonanz.

    Kein Wunder: Bedrängen doch eine Vielzahl von massiven Problemen die rund 3 600 Annahmestellen in NRW, wie Buller – den Nerv der Mitglieder treffend – in seinem Geschäftsbericht erläuterte. Nicht nur das Auslaufen der Provisionsregelung im November vergangenen Jahres, sondern auch den mit 0,25 Prozent aus Sicht der Annahmestellen mageren Ersatz mit der Verprovisionierung der Gewinn-Auszahlungen bis zu 5000,00 Euro sorgte für beträchtlichen Unmut.

    Eine vom Verband bereits geforderte Verprovisionierung der Internetumsätze sei gleichfalls nicht geplant. Auch mit der Neuordnung der Provisionsmodelle sei man trotz eines ersten Workshops Anfang 2011 unter Beteiligung des LTV-NRW keinen Schritt weiter gekommen. Statt dessen müsse man sich damit auseinandersetzten, dass zunehmend in den Großvertriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels Lotto vermarktet werde.

    Es gäbe – so Buller – allerdings auch positive Nachrichten. Der Verband begrüße sehr, dass es nach sechs langen Jahren vielfältiger Bemühungen und auch Widerstandes gelungen sei, mit Eurojackpot endlich den Durchbruch für ein neues und auch attraktives Spielangebot zu schaffen. Man müsse abwarten, ob sich das neue Spielangebot auch in den Kassen der Annahmestellen positiv auswirke.

    Buller verwies im folgenden auf die Vielzahl der Aktivitäten des Verbandes in Richtung auf Verbesserung der wirtschaftlichen Ertragskraft. Wie auch die Reaktion der Teilnehmer zeigte, stößt das von WestLotto begrüßte Angebot von ilo-proFit auf positive Resonanz, auch die geschlossenen Rahmenverträge könnten im Einzelfall hilfreich sein.

    Ein Dorn im Auge sei nach wie vor das aus Sicht des Verbandes illegale Gebaren privater Wettanbieter, insbesondere bei den Sportwetten. Alle Bemühungen hiergegen auch auf dem Rechtswege Front zu machen, seien daran gescheitert, dass es noch nicht einmal gelinge, entsprechende Urteile bei den Betroffenen zuzustellen. „In Gibraltar gehen die Uhren offensichtlich anders“, so Buller.

    Nach dem internen Teil nahm der Geschäftsführer von WestLotto, Theo Goßner, ungeschminkt zu aktuellen Problemen des Spielgeschäftes Stellung. Ihn stimme zunächst optimistisch, dass es unter Federführung von WestLotto trotz vielfältiger, bis zur letzten Sekunde andauernden Widrigkeiten gelungen sei, problemlos die erste Ziehung von Eurojackpot erfolgreich zu absolvieren. Mit einem NRW-Umsatz von 2,1 Mill Euro sei man bei WestLotto im ersten Anlauf sehr zufrieden. Auf mittlere Sicht plane man mit Wochenumsätzen von im Schnitt 2,4 bis 2,5 Mill. Euro.

    Sorge bereite WestLotto nach wie vor, wie es mit dem Glücksspielstaatsvertrag weitergehe. Gerade in Nordrhein-Westfalen sei durch die unerwartet anstehende Neuwahl des Landtages die Unterschrift blockiert, so dass in NRW der Staatsvertrag nicht zum 1. Juli in Kraft treten könne. Ungeklärt sei, wie die Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer reagieren und ob der neue Staatsvertrag deshalb vielleicht auch erst im Herbst oder erst in 2013 in Kraft trete.

    Die rechtliche Würdigung des Vertragsentwurfes durch die EU habe im übrigen je nach Interessenlage unterschiedliche Bewertung erfahren. Man könne aber wohl davon ausgehen, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer nach der Stellungnahme durch die EU mehrheitlich keinen Grund sehen, den Staatsvertrag jetzt nicht zu ratifizieren. Mit welcher Mehrheit sei dahin gestellt. WestLotto jedenfalls bereite sich intensiv auf die die geplanten Neuregelungen vor.

    Zu beklagen sei, dass es im Jahr 2011 wegen einer Vielzahl von meist betriebsbedingten Schließungen von Annahmestellen trotz 132 Neueröffnungen nicht gelungen sei, die Zahl der Annahmestellen plangemäß deutlich zu erhöhen.

    In der sich anschließenden ausführlichen Diskussion stellten sich Theo Goßner und Hans-Jürgen Gärtner den teilweise kritischen Fragen der Annahmestelleninhaber. Im Mittelpunkt standen dabei u. a. Themen wie Lotto in Supermärkten, Provisionsanpassung und Beteiligung an den Internetumsätzen.
    Goßner und Gärtner machten deutlich, dass ihnen trotz guten Willens, die Annahmestellen zu unterstützen, finanziell die Hände gebunden sind.

    Insbesondere machten sie den Annahmestellen kaum Hoffnungen auf Provisionserhöhungen. Nachweislich bewege sich die Höhe der NRW-Provision im nationalen und auch im internationalen Vergleich im „oberen Drittel“. Gemeinsames Ziel müsse es vielmehr sein, die Erträge durch vermehrte Umsätze und durch Sortimentserweiterung zu steigern.

    (DTZ 13/12)

  • Ermuri gut aufgestellt im aggressiven Wettbewerb

    DETMOLD (DTZ/da). Der Wettbewerb wird zunehmend härter. Das hat auch die Ermuri zu spüren bekommen. Dennoch behauptet sie sich nicht nur als starke Gemeinschaft des Fachhandels im Markt, die Ermuri ist auch auf zahlreichen Feldern für ihre Mitglieder aktiv.

    Das unterstrichen Vorstandsvorsitzender Cay-Uwe Vinke und Aufsichtsratsvorsitzender Dirk Quade auf der Jahrestagung am vergangenen Wochenende in Detmold.

    Die ostwestfälische Stadt, die auch Standort der Ermuri-Zentrale ist, war nach 2011 erneut Austragungsort des großen Ermuri-Treffens. Diesmal hatten sich rund 150 Ermurianer aufgemacht, um sowohl aus erster Hand Daten und Fakten über die Entwicklung ihrer Ermuri zu erfahren als auch den Gedankenaustausch mit ihren Kollegen wie mit Vorstand und Aufsichtsrat zu pflegen.

    Wie Vorstandsvorsitzender Cay-Uwe Vinke ausführte, belief sich die Zahl der Ermuri-Mitglieder im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2010/11 (1. Oktober bis 30. September) auf 969 und ist damit erstmals unter die Zahl von tausend gesunken. Seit dem 1. Oktober 2011, dem Beginn des aktuellen Geschäftsjahres der Ermuri Genuss Company eG, haben 24 Ermurianer ihre Mitgliedschaft aufgegeben. Dies geschah fast ausschließlich wegen Geschäftsaufgaben oder Insolvenzen. Dem gegenüber schlossen sich 20 neue Mitglieder der Ermuri an.

    Die Geschäftsentwicklung der Ermuri im laufenden Wirtschaftsjahr bezeichnete Vinke als positiv. Damit kann Deutschlands größte Tabakwaren-Einzelhandelsorganisation erfolgreich an das Wirtschaftsjahr 2010/11 anknüpfen. Da war der Gesamtumsatz der Ermuri Genuss Company um 5,1 Prozent auf 116,2 Millionen Euro gestiegen, wobei die Umsatzentwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern unterschiedlich ausfiel. Zuwächse verzeichnete die Ermuri bei Zigaretten- und Feinschnitt, während sie in anderen Sortimentsbereichen weniger gut abschneiden konnte.

    Verbessert haben sich Vinke zufolge auch die betrieblichen Leistungskennziffern. Er nannte hier die Mitarbeiterproduktivität, die Lagerumsatzgeschwindigkeit, die gestiegene Anzahl der Aufträge, die Erhöhung des Auftragswertes pro Lieferung und die Relation von Kosten zu Umsatz.
    Mit dem Ergebnis waren Vorstand und Aufsichtsrat recht zufrieden, so dass sie eine Warenrückvergütung von 0,3 Prozent auslobten, die den Genossenschaftsanteilen zugeführt werden soll.

    Zufriedenstellend ist auch die Eigenkapitalquote mit 50,8 Prozent an der Bilanzsumme. „Die nach wie vor hohe Eigenkapitalquote ist wichtig, um langfristig den genossenschaftlichen Förderauftrag sicherzustellen“, betonte Vinke. Er sieht die Ermuri im aggressiven Wettbewerb gut aufgestellt. An die Adresse der Mitglieder erklärte er: „Mit der Ermuri haben Sie einen Mitstreiter, der sich Ihrer Sorgen annimmt!“

    (DTZ 12/13)

  • Lotto-Block sieht grünes Licht von EU

    BRÜSSEL (DTZ/vi). Die EU-Kommission hat am 20. März 2012 schriftlich zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag Stellung genommen.

    Nach Aussage von Erwin Horak, Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, hat die EU-Kommission damit dem Ende letzten Jahres von 15 der 16 Ministerpräsidenten unterzeichneten Vertragswerk grünes Licht gegeben. Horak erläuterte diese Einschätzung anhand etlicher Aussagen der Kommission.

    Die private Glücksspielindustrie wertete das Schreiben aus Brüssel jedoch anders und behauptet, die Kommission habe weiteren Prüfungsbedarf angemeldet.

    (Lesen Sie die ausführliche Berichterstattung in der Printausgabe der akutellen DTZ 12/12)

  • FDA darf Warnhinweise vorschreiben

    CINCINNATI (DTZ/red). Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Montag in Cincinnati die Ansprüche der US-Regierung bestätigt Tabakprodukte zu kontrollieren und die Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen zu verschärfen.

    Die Entscheidung des sechsten Bezirksgerichts in Cincinnati (Ohio) unterstützt den gesetzlichen Auftrag der FDA (Arznei- und Lebensmittelbehörde; engl. Food and Drug Administration), berichtet diese Woche das „Wall Street Journal“ (WSJ) in seiner Online-Ausgabe. Die Verordnung verletzte nicht das Recht der Zigarettenindustrie auf freie Meinungsäußerung, heißt es.

    Das aktuelle Urteil in Cincinnati hält fest, dass die Schockbilder 50 Prozent im oberen Bereich der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackung bedecken sollen. Es trifft den Angaben zufolge keine Entscheidung über die von der FDA vorgeschlagenen neun Bild-Warnhinweisen, sondern hat das US-Tabakgesetz im Allgemeinen, inklusive der Warnhinweise, erörtert.

    Vor einem Monat kam ein Bundesrichter in Washington D.C. in einem davon unabhängigen Prozess zu einem gegenteiligen Urteil und lehnte eine entsprechende Verordnung ab. Der Richter sah darin eine Verletzung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die US-Regierung ging in Berufung. Dieser Fall konzentriert sich auf die Text- und Bildwarnhinweise wie sie von der FDA vorgeschlagen werden.

    Die US-Behörde FDA soll seit 2009 die Anti-Tabak-Richtlinien der USA umsetzen. Für landesweite Kritik sorgte die FDA-Verordnung, die der Zigarettenindustrie im ab September 2011 neun Text- und Bildwarnhinweise auf die Vorder- und Rückseite der Packungen diktieren wollte. Die Umsetzung der Verordnung wurde verschoben, da ein US-Richter sie als verfassungswidrig eingestuft hat.
    Demgegenüber stehen die zurzeit üblichen schwarz-weisen Textwarnhinweise, die ein einem separaten kleinen Kasten auf die Packung gedruckt werden, so das WSJ.

    Die Tabakindustrie klagt gegen die FDA-Verordnung und sieht in den von der FDA vorgeschlagenen Text- und Bildwarnhinweisen eine Verletzung des ersten Zusatzartikels der amerikanischen Verfassung, der das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet.

    Beobachter vermuten, dass der Oberste Gerichtshof der USA das letzte Wort im Fall der gesetzlichen Tabak-Regulierungen haben werde.

    (DTZ 12/12)

  • Niedersachsen erlaubt E-Zigarette

    HANNOVER (DTZ/red). In Niedersachsen ist der Konsum von E-Zigaretten vorerst erlaubt. Das Landesgesundheitsministerium schließt Medieninformationen zufolge zurzeit ein Verbot aus.

    Das gelte auch für Behörden, heißt es. Das Land schreibe nicht vor, dass sie in den Büros die E-Zigarette verbieten sollen.

    Das Ziel der Landesregierung sei die Einhaltung des Jugendschutzes. Letztlich wirklich sinnvoll sei jedoch eine bundesweit einheitliche Lösung. Auf der nächsten Konferenz der Gesundheitsminister im Frühjahr, soll nach Medieninformationen beschlossen werden, dass E-Zigaretten unter das Arzneimittelrecht fallen. Das hätte zur Folge, dass sie nur noch in Apotheken an Erwachsene verkauft werden dürfen.

    Die SPD in Niedersachsen fordert laut jüngsten Pressemeldungen ein Verbot der E-Zigarette, solange Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können.

    (DTZ 12/12)

  • Dr. Horst Wiethüchter verstorben

    HAMBURG (DTZ/fok). Dr. Horst Wiethüchter, langjähriger Vorstandsvorsitzender von Reemtsma und im Anschluss Gründer der Firma Bentley Pipe Company, ist am 7. März 2012 im Alter von 83 Jahren gestorben.

    Von 1975 bis 1984 stand Dr. Wiethüchter an der Spitze von Reemtsma – Jahre, in denen das Unternehmen zunächst noch komplett im Besitz der Familie Reemtsma stand und später mehrheitlich von der Familie Herz übernommen wurde. In diese Jahre fiel auch die erste massive Anhebung der Tabaksteuer in 1982, in deren Folge die Handelsmarken stark anwuchsen und Reemtsma als Gegenreaktion mit der neu positionierten West den Markt durcheinander wirbelte. Dabei schob sich das Unternehmen wieder in die Position des absatzstärksten Zigarettenherstellers in Deutschland.

    Dr. Wiethüchter war ein Vollbluttabaker, persönlich ein begeisterter Pfeifenraucher, der den Genussaspekt des Rauchens stark in den Vordergrund stellte und sich auch für die Ästhetik schöner Raucheraccessoires begeistern konnte. Gleichzeitig reizte es ihn, mit einem kleinen engagierten Team unternehmerisch noch einmal tätig zu werden. Folgerichtig daher seine Entscheidung, sich nach dem Ausscheiden bei Reemtsma nun in diesem Bereich geschäftlich zu engagieren. 1986 erwarb er die Bru-Bru-Werke AG in der Schweiz und gestaltete diese sehr traditionelle Pfeifen- und Stockfabrik in eine Produktionsstätte für hochwertige Bruyèrepfeifen um.

    Mit dem Dänen Holger J. Nielsen, der schon damals unter dem Markennamen „Former“ exquisite Pfeifen schuf, holte er einen der besten Pfeifenspezialisten in das Werk und entwickelte unter der Marke Bentley die konsequente dänische Pfeifenlinie Bentley Former's Design. Später zog das Unternehmen nach Lauenburg / Elbe, Former kehrte samt der Pfeifenfertigung nach Dänemark zurück. In Lauenburg wurde Bentley als Kompetenzzentrum für Tabakherstellung, Zigarre und Pfeifen etabliert. Gerade der Ausbau der Marke Bentley auch als Zigarre brachte neue Anstöße und neue Kunden. Für Dr. Wiethüchter war es wichtig, diesen Teil seines Lebenswerks auch dauerhaft zu sichern. Deshalb wurde die Bentley Pipe Company bereits im Sommer 2010 nach Bünde verlegt, Martin und Oliver Schuster übernahmen die Geschäftsführung.

    Mit Dr. Wiethüchter hat die Tabakbranche eine Persönlichkeit verloren, die sich geradlinig und ehrlich dafür einsetzte, den Tabak als traditionsreiches Kulturgut auch für die Zukunft zu erhalten.

    (DTZ 12/12)

  • Hanebüchene „Studie“ der DAK zum Thema Gastrorauchverbote

    MAINZ (DTZ/fok). „Rauchverbot rettet Tausende Leben“ – unter dieser oder ähnlichen Überschriften berichtete die Presse dieser Tage über eine von der Krankenkasse DAK initiierte Untersuchung über die angeblich so positiven Auswirkungen der Gastrorauchverbote auf die Gesundheit ihrer Kassenmitglieder.

    Ein Team unter dem Studienauto Reiner Hanewinkel hatte für die rund 3,7 Mio. über 30 Jahre alten DAK-Mitglieder die Zahl der stationären Behandlungen wegen Angina pectoris und wegen Herzinfarkts für den Zeitraum von 2004 bis 2008 ermittelt. So weit, so gut.

    Doch dann konstruierten die Studienmacher eine unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Krankenhaus-Einweisungen und den zwischen August 2007 und Juli 2008 durch die Bundesländer ausgesprochenen Rauchverboten in der Gastronomie. Die Feststellung, dass die Einweisungen wegen Angina Pectoris um 1 430 Fälle bzw. 13 Prozent und wegen Herzinfarkten um 450 Fälle bzw. 8 Prozent zurückgegangen sind, wird in unmittelbare Verbindung mit den damals eingeführten Rauchverboten gestellt, obwohl es zahlreiche andere Einflussfaktoren gibt, die einen wesentlich größeren Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen haben können, wie etwa medizinischer Fortschritt und Früherkennung der Koronarerkrankungen.

    450 Fälle auf 3,7 Mio. Versicherte, das sind ganze 0,12 Prozent, da mag das Ergebnis auch schon fast in den Schwankungsbreiten des Zufalls liegen. Seriös ist die Unterstellung eines solch monokausalen Zusammenhangs jedenfalls nicht.

    Unverständlich deshalb, dass der DAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher mit den Ergebnissen dieser wenig soliden Untersuchung öffentlich hausieren geht, nun komplette Rauchverbote fordert und damit in den Auseinandersetzungen um die Verschärfung von Gastrorauchverboten, wie sie derzeit vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Diskussion stehen, Partei ergreift.

    Dabei ist die Argumentation in diesem Punkt auch ohne die bereits angeführten Gründe nicht überzeugend, denn die von der Studie unterstellte rückläufigen Fallzahlen wären ja dann zustande gekommen, obwohl die große Mehrheit der Bundesländer Ausnahmen von den Gastrorauchverboten zulassen. Als wissenschaftliche Basis für die Diskussion um eine Verschärfung der Rauchverbote bzw. ein totales Gastrorauchverbot ist die DAK-Untersuchung jedenfalls nicht geeignet.

    (DTZ 11/12)

  • Milliarden-Forderungen an die Tabakindustrie

    MONTREAL (DTZ/red). Die Forderungen an die Zigarettenhersteller sind enorm: Insgesamt rund 27 Milliarden Dollar (CAD), umgerechnet rund 21 Mrd. Euro, sollen Imperial Tobacco Canada, Rothmans Benson & Hedges und JTI-Macdonald Corp. an Schadenersatzzahlungen leisten.

    Die Sammelklage, die von den Anwälten der knapp zwei Millionen Kläger formuliert wurde, wird seit Anfang der Woche am Obersten Gerichtshof in Montreal in der kanadischen Provinz Quebec verhandelt.

    Den Tabakkonzernen wird vorgeworfen die betroffenen Raucher über die Gefahren des Rauchens nicht ausreichend informiert und damit das Leben, die Sicherheit und die Unversehrtheit der Bürger gefährdet zu haben.

    Weiterhin kündigen die Kläger Medienberichten zufolge an, dass sie, sollten sie den Prozess gewinnen, Millionen von bisher unveröffentlichten Firmen-Dokumenten der Öffentlichkeit zugänglich machen. Darin seien Ausführungen von „ungeheuerlichem Zynismus“ festgehalten.

    Im größten Zivilprozess in der kanadischen Geschichte sind Verfahren aus den kanadischen Provinzen Quebec, British Columbia, New Brunswick, Neufundland und Labrador zusammengefasst. Die individuellen Forderungen der einzelnen Betroffenen bewegen sich Medienberichten zufolge zwischen 8.000 (rd. 6.200 Euro) und 80.000 CAD (rd. 62.000 Euro) pro Kläger.

    Die Zigarettenindustrie zeigt sich zuversichtlich. Chris Koddermann von Rothmans Benson & Hedges, einer Tochter von Philip Morris International, betont im Gespräch mit der kanadischen Tageszeitung „Toronto Sun“, dass die Öffentlichkeit seit den 1950er Jahren über die Gefahren des Rauchens aufgeklärt sei.

    Ähnlich äußern sich Sprecher von Imperial Tobacco Canada, einem Unternehmen von British American Tobacco und JTI-Macdonald Corp, das zu Japan Tobacco International gehört.

    (DTZ 11/12)

  • EU schreibt neue Warnhinweise vor

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Die EU-Kommission hat Mitte vergangener Woche verkündet, dass die für Tabakprodukte seit 2003 in der jetzigen Aufmachung und Größe vorgeschriebenen Textwarnhinweise künftig in neuen Formulierungen vorgeschrieben werden.

    Derzeit müssen die Packungen jeweils mit einem von drei allgemeinen Warnhinweisen und einem von 16 ergänzenden Warnhinweisen versehen werden. Diese 16 ergänzenden Warnhinweise werden künftig durch 14 neue ersetzt. Als Begründung führt die EU-Kommission an, es sei generell nötig, dass die Warnstrategie von Zeit zu Zeit überarbeitet werde, um effektiv zu bleiben.

    Die neuen Warnhinweise greifen teilweise die Inhalte der bisherigen auf, etwa bei der Thematik von Krebserkrankungen, teils warnen sie auch vor Risiken, die bisher nicht im Fokus standen, weil hier andere Risikofaktoren eine erheblich höhere Bedeutung als das Rauchen haben, wie der Gefahr zu erblinden oder Zahnschäden zu erleiden. U.a. wird auch davor gewarnt, dass rauchende Eltern eine Vorbildfunktion für ihre Kinder haben. Im Vordergrund steht für die EU-Kommission der Abschreckungseffekt: Durch die Warnhinweise soll der Zigarettenkonsum möglichst unattraktiv dargestellt werden. Die 14 neuen Warnhinweise müssen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

    Ausgesucht wurden die neue Warnhinweise auf Basis einer Studie von Eurobarometer, mit der in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern bei Bürgern abgefragt wurde, welche Warnhinweise die am stärksten abschreckende Wirkung hätten.

    Die EU-Kommission weist im Rahmen der Bekanntgabe der neuen Warnhinweise darauf hin, dass neben den verpflichtenden Textwarnungen auch abschreckende Bildwarnhinweise möglich sind, allerdings nicht verpflichtend. Dies sei in neun Mitgliedsländern der Fall.

    (DTZ 11/12)