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  • Wer einmal online spielt, kehrt nicht in die Annahmestelle zurück

    MÜNSTER (DTZ/ws). Tobias Buller sieht das Internet als massive Bedrohung für die Lotto-Verkaufsstellen. „Für das Überleben des terrestrischen Vertriebs ist ein verbesserter Ertrag unabdingbar“, fordert der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV NRW) im DTZ-Interview.

    Tobias Buller: „Jede andere Möglichkeit als in den Annahmestellen in NRW das Spielgeschäft zu betreiben, stellt eine Bedrohung für den terrestrischen Vertrieb dar oder ganz plakativ: Jede Mücke sticht! Wir werden in nächster Zeit aufmerksam zu beobachten haben, wie sich das Verhalten der Kunden auf die Umsätze vor Ort auswirkt. Eines ist aber sicher: Wer einmal beginnt online zu spielen, wird nicht so schnell wieder in die Annahmestelle vor Ort zurückkehren. Der Kunde ist eben bequem – das merkt der Einzelhandel bereits seit Jahren.“ Deshalb heiße es, sich auch in der Glücksspielbranche darauf einzustellen und die Zeichen der Zeit zu erkennen. Vielleicht auch neue Kundenbindungsinstrumente zu entwickeln!

    „ Die bayerischen Lotto-Verkaufsstellen werden mit einer Provision von 3,2 Prozent in der Spitze am Online-Umsatz beteiligt. Ist das eine Steilvorlage für Nordrhein-Westfalen?“, fragte DTZ den LTV-Geschäftsführer. Darauf antwortete Buller: „ Mit den Steilvorlagen ist das so eine Sache. Natürlich wird die bayerische Lösung Gesprächsthema mit WestLotto sein. Ohne Investition von etwas zu profitieren, ist leicht gesagt – aber nicht leicht umzusetzen. Wir sind bereit, unseren Beitrag zum Zusammenwachsen von On- und Offline-Spielgeschäft zu leisten. Dafür und schließlich auch für das Überleben des terrestrischen Vertriebs ist aber ein verbesserter Ertrag unabdingbar.“

    In Bayern sei die Situation allerdings ganz anders als in anderen Bundesländern. Das fange bei der Zahl der engagierten Annahmestellen im Verband an und höre bei der Politik auf. Ein Zusammenwirken von Politik und Annahmestellen wie in Bayern würde er sich in NRW natürlich auch wünschen. Realistisch sei das aber wohl nur eine Wunschvorstellung.

    (DTZ 49/12)

  • NRW-Landtag beschließt striktes Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die rot-grüne Landesregierung hat letzten Donnerstag Fakten geschaffen: Ab 1. Mai 2013 darf in den Gaststätten von Nordrhein-Westfalen nicht mehr geraucht werden. Und obwohl alle Abgeordnete der Grünen und SPD für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes stimmten, waren nicht alle davon überzeugt.

    Bei der namentlichen Abstimmung haben Medienberichten zufolge 18 der 99 SPD-Abgeordneten persönliche Bedenken darüber geäußert, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen gibt.

    In der Debatte am Donnerstag (20. November) verteidigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) das Gesetz damit, dass es bisher zu viele Ausnahmen gegeben habe. CDU- und FDP-Politiker haben die Verordnung scharf attackiert.

    Das aktuelle Gesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten und Kneipen und auf Brauchtumsveranstaltungen wie Karnevalssitzungen und Schützenfesten. Die Verordnung erstreckt sich auch auf Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf öffentlichen Einrichtungen und Einkaufszentren. In Schulen, Universitäten und Spielplätze ist das Rauchen nicht erlaubt.

    Eine Ausnahme gibt es nur für echte geschlossene Gesellschaften. Das heißt, die private Veranstaltung darf nicht öffentlich zugänglich sein. Der Gastgeber muss alle Gäste der Feier namentlich anmelden und die Veranstaltung muss in einem streng abgetrennten Raum stattfinden. Für Biergärten gilt das Rauchverbot nicht.
    Neben Zigaretten gilt das Verbot auch für Zigarren, Zigarillos und Wasserpfeifen.

    Die Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums hatte in diesem Zusammenhang auch E-Zigaretten genannt, doch machten Anbieter darauf aufmerksam, dass dies nicht durch den Wortlaut des neuen Gesetzes abgedeckt und wohl nur Ausdruck der persönlichen Antipathie von Gesundheitsministerin Steffens gegen E-Zigaretten sei.

    Für die Kontrolle des Gesetzes sind die Ordnungsämter zuständig. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 2 500 Euro erhoben werden.

    Rauchen auf der Inter-tabac 2013?
    Tageszeitungen vor allem im Dortmunder Raum warfen die Frage auf, ob künftig auf der Inter-tabac das Rauchen in den Hallen noch erlaubt sein wird. Auf Anfrage der Tabak Zeitung erklärte die Messeleitung, dass zunächst einmal feststehe, dass die Inter-tabac auch weiter stattfinden werde und dass auf der Messe geraucht werden dürfe. Ob dies allerdings wie bisher ohne Einschränkungen in den Hallen der Fall sein werde und welche weiteren Schlüsse aus dem neuen Gesetz zu ziehen seien, das werde derzeit von der Messe noch einer genaueren Analyse unterzogen.

    (DTZ 49/12)

  • Zigarettenauslieferungen im November eher verhalten

    MAINZ (DTZ/fok). Ein regenreicher November und zunehmende Konjunkturwarnungen haben nicht nur die Stimmung der Bürger gedrückt, sondern auch den Absatz von Zigaretten sinken lassen.

    So bezifferten sich die Auslieferungen an den Handel in diesem Monat auf 6,451 Mrd. Stück Zigaretten; das waren 3,9 Prozent weniger als im gleichen Monat des Vorjahres. Von diesen Auslieferungen waren 5,652 Mrd. Stück Industriemarken (minus 2,7 Prozent) und ca. 799 Mio. Stück Handelsmarken (minus 12,5 Prozent).
    Für den Zeitraum Januar bis November 2012 kumuliert, bezifferten sich die Zigarettenauslieferungen auf 75,892 Mrd. Stück an Industriemarken (minus 1,5 Prozent) und ca. 8,889 Mrd. Stück an Handelszigaretten (minus 8,0 Prozent).

    Auch beim Feinschnitt setzte sich die das Absatzwachstum der Vormonate nicht fort. Im November wurden hier insgesamt 2 173 Tonnen ausgeliefert; das waren allerdings nur 0,2 Prozent weniger als im November des Vorjahres. Überraschend setzte sich hier aber das Wiedererstarken des Absatzes klassischer Feinschnitttabake fort. Auf diese entfielen 1 133 Tonnen (plus 0,2 Prozent). Schnittoptimierte Tabake erreichten ein Absatzvolumen von 494 Tonnen (minus 7,5 Prozent). Auf Volumentabake entfielen 546 Tonnen (plus 6,6 Prozent). Feinschnitt-Handelsmarken bezifferten ihr Absatzvolumen auf ca. 608 Tonnen (minus 5,3 Prozent). Bei den Feinschnitt-Industriemarken stieg der Absatz um 2,0 Prozent auf 1 565 Tonnen.

    Im Zeitraum Januar bis November 2012 kumuliert weisen die Auslieferungen an Feinschnitt jedoch noch ein Plus auf. Die Auslieferungen lagen insgesamt bei 24 554 Tonnen und damit um 1,7 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Von dieser Menge waren 12 746 Tonnen klassische Feinschnitttabake (minus 2,6 Prozent). Schnittoptimierte Tabake bezifferten sich im Elf-Monats-Zeitraum auf 5 670 Tonnen (minus 14,5 Prozent) und Volumentabake auf 6 139 Tonnen (plus 38,5 Prozent).

    Deutlich rückläufig ist der Absatz von Eco-Filtercigarillos. Hier betrugen die Auslieferungen im November 195 Mio. Stück (minus 20,4 Prozent) und im Elf-Monats-Zeitraum 2,372 Mrd. Stück (minus 10,3 Prozent).

    (DTZ 49/12)

  • NRW-Ministerin Steffens ignoriert eigenes Gutachten zu E-Zigaretten

    SEEVETAL (DTZ/ots/pnf). Der Konsum von E-Zigaretten ist kein „Rauchen“ im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, welches das NRW-Gesundheitsministerium bereits Ende 2011 in Auftrag gegeben und bisher nicht veröffentlicht hatte, da das Resultat wohl nicht zur geplanten Strategie passte.

    Ende Oktober hatte der Vorsitzende der Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, Dr. Joachim Paul, Ministerin Steffens gebeten, das Rechtsgutachten zur elektrischen Zigarette zur Verfügung zu stellen. Die Gutachter kommen zu folgendem Ergebnis: „Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken.“ (Rechtsgutachten Prof. Dr. Franz-Josef Dahm unter Mitwirkung von Dr. Daniel Fischer).

    Diese Ergebnisse des eigens beauftragten und mit Steuergeldern bezahlten Gutachtens werden von Gesundheitsministerin Steffens ignoriert. Stattdessen hat sich die Politikerin dafür stark gemacht, die elektrische Zigarette in die neue Version des NischG NRW aufzunehmen und der Tabakzigarette gleichzustellen, obwohl bei der elektrischen Variante kein Tabak verbrannt wird.

    Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels: „Ohne die Initiative der Piraten wäre dieses Gutachten wohl in den Archiven des Gesundheitsministeriums verschwunden. Es ist in höchstem Maße verwunderlich, warum Frau Steffens so eisern an ihrer Strategie festhalten darf, die E-Zigarette weiter zu diskreditieren, obwohl die Fakten so offen für die elektrische Alternative sprechen.“

    Und weiter: „Sie hat mit ihrem unsäglichen, inzwischen höchstrichterlich untersagten Erlass Ende letzten Jahres genug Schaden angerichtet und die Existenz zahlreicher Händler zerstört. Außerdem hat sie damit mehrere 100 000 neue E-Zigaretten-Nutzer verunsichert.“

    Nahezu zeitgleich hat die Ministerin jedoch einen juristischen Etappensieg erzielt, meldet „Welt Online“. Das Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Ministerin vor nikotinhaltigen E-Zigaretten warnen darf, da sie als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien (Az 16 K3792/12). Dieses Urteil kommt zu einem völlig anderen Ergebnis als das Oberverwaltungsgericht in Münster, das bereits im April entschieden hatte, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel darstellten. Gegen das aktuelle Urteil in Düsseldorf hat ein E-Zigaretten-Hersteller bereits Berufung vor dem OVG eingereicht. Ein Termin hierfür steht aber noch nicht fest.

    (DTZ 48/12)

  • Keine Preiserhöhung für Marlboro?

    MAINZ (DTZ/fok). Einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ zufolge soll Markführer Philip Morris vorhaben, die Preise seiner Zigarettenmarke Marlboro im Zuge der nächsten Tabaksteuererhöhung nicht zu erhöhen. Von Philip Morris selbst gab es zu diesem Thema keine Auskunft.

    Sollte sich die Information bewahrheiten, ist mit Blick auf den harten Wettbewerb in der Branche damit zu rechnen, dass auch das Gros der anderen Hersteller keine Preisanpassungen vornehmen werden. Das würde bedeuten, dass die höhere Tabaksteuerbelastung ab Januar 2013 nicht auf die Kleinverkaufspreise überwälzt und damit die Kalkulation der Unternehmen belasten würde.

    Großhändler schätzten den daraus entstehenden Margenverlust allein für den Handel auf rund 85 Mio. Euro. Da der Handel selbst keinen Einfluss auf die Preisgestaltung hat, wurde dort die Forderung laut, dass dem Handel ein Ausgleich gewährt werde.

    DTZ 48/12

  • Olivfarbene Revolution: Kopfschmerzen für den Handel

    SYDNEY (DTZ/red/kes). Nur noch wenige Tage, dann tritt am 1. Dezember das Plain packaging-Gesetz in Australien offiziell in Kraft. Für den Fachhandel der Beginn einer neuen Ära, was Kunden und Produkte angeht.

    Seit einigen Wochen schon arbeiten die australischen Händler mit den neuen gesetzlich vorgeschriebenen olivfarbenen Einheitspackungen, wenn auch unter minder schweren Bedingungen. Die bisherigen Markenprodukte waren immer noch präsent. Und mit ihnen auch der tägliche Arbeitsablauf.

    Doch schon jetzt schildern Fachhändler den Medien ihren täglichen Arbeitsaufwand mit den „Neuen“ als „schwierig“ bis hin zu „unmöglich“. Medienberichten zufolge sei der Umgang mit der Einheitspackung sowohl beim Auffüllen der Regale, als auch im Kundenkontakt sehr zeitaufwändig. Die Standard-Optik verlangsame alle Arbeitsvorgänge. Vor allem das Personal habe Schwierigkeiten sich im Regal und im Lager zurechtzufinden.

    Die Kunden klagen über die Packungen und den Zeitaufwand. Kaufen aber trotzdem. Ein Konsumrückgang sei bisher nicht festzustellen, heißt es.

    (DTZ 48/12)

  • BAT darf gegen Plain packaging werben

    WELLINGTON (DTZ/red). British American Tobacco New Zealand (BATNZ) darf seine Anzeigenkampagne gegen die Einheitspackung (Plain packaging) für Tabakprodukte in Neuseeland fortsetzen.

    Der Neuseeländische Werberat (Advertising Standards Authority), vergleichbar mit dem Deutschen Werberat, hat Medienberichten zufolge zwei Beschwerden gegen die Plain packaging-Anzeigen des Unternehmens abgewiesen.

    Unter dem Motto „Agree/Disagree“ (dt. Zustimmen/Ablehnen) informiert BATNZ interessierte Beobachter der Kampagne in der Anzeige und auf seiner Website darüber, was ein Plain packaging-Gesetz für Neuseeland bedeuten könnte. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, dass die Anzeigen voreingenommen seien und die Internetseite keine Rückmeldung zulasse.

    Demgegenüber argumentiert die Advertising Standards Authority (ASA), dass die Werbung sich im Rahmen der (neuseeländischen) Werberichtlinien bewegt. Und dass sie „ein unverzichtbarer und wünschenswerter Teil einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft ist“.

    Die Anzeigen vermitteln nach Ansicht der ASA keinerlei Fürsprache zum Tabakkonsum. Fakten und Meinung seien klar zu unterscheiden.

    (DTZ 48/12)

  • Habanos S.A. löst Franchise-Vertrag mit La Casa del Habano Bremen auf

    BREMEN (DTZ/pnf/da). Nach einer Information von Habanos S.A., Havanna/Kuba, wird der Franchisevertrag mit der bisherigen La Casa del Habano Bremen mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Grund dieser Entscheidung ist, dass vom Franchisenehmer bestimmte Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden.

    Anargyros Karounos betreibt das Bremer Geschäft seit Herbst 2010. Nach dem Entzug der Casa-Lizenz will er sein Fachgeschäft, das er nun „Catedral del Puro“ nennt, um weitere Zigarren-Provenienzen und Sortimente erweitern.

    „La Casa del Habano“ (spanisch für „Das Haus der Havanna“) ist ein Franchise-Unternehmen von Habanos S. A., dem kubanischen Zigarrenexporteur. Die Casas bilden international ein Netz von Fachgeschäften. Derzeit existieren 146 dieser Geschäfte in über 50 Ländern. In den Casas werden ausschließlich Produkte von Habanos S. A. verkauft. Dazu zählen neben den Zigarren und Zigarillos auch edle Accessoires. Die weltweit erste La Casa del Habano entstand 1990 in Cancun, Mexico.

    Dem Connaisseur garantieren die Casas nicht nur die Originalität der Produkte, gelagert unter perfekten Bedingungen, sondern bieten außerdem ein vollständiges Sortiment an Habanos-Marken und -formaten. Diese „Havanna-Tempel“ beziehen ihre Produkte über die jeweiligen Exklusivimporteure der Länder.

    Sie bieten nicht nur den perfekten Raum für den Verkauf von Havannas, sondern führen außerdem bestimmte Habanos-Spezialitäten und -raritäten, die sonst nicht im Fachhandel erhältlich sind. Neue Produkte sind dort immer zuerst zu haben. Fachkundiges Personal in den Casas begleitet den Genießer auf dem Weg durch die Welt der Habanos, angefangen über die richtige Wahl bis hin zu Informationen über die Entstehung dieser „Juwele“.

    Im Zusammenhang mit dem weltweiten Franchise-Netz gibt es jedoch auch positive Nachrichten: Zwei neue La Casas del Habano werden in Kürze in Deutschland eröffnen. Eine davon ist in Düsseldorf, die andere die Casa del Habano in Leipzig. In der sächsischen Metropole werden die John Aylesbury-Fachhändler Dirk Kinne und Martin Schenke, Inhaber des Fachhandelsunternehmens Tabak Kontor Leipzig, voraussichtlich noch 2012 ihre Casa eröffnen.

    (DTZ 48/12)

  • Preisänderungen bei STG Deutschland

    BREMEN (DTZ/fnf). „Wir werden auch im nächsten Jahr unsere Politik der marktschonenden Preiserhöhungen in Verbindung mit Margenverbesserungen fortsetzen.“

    Mit diesen Worten erklärt Christian Paul, Vertriebsleiter der Bremer Scandinavian Tobacco Group Deutschland GmbH, die geplanten Preisveränderungen zum 1. Januar 2013. Wie immer erfolgt der Übergang gleitend nach Abverkauf der altpreisigen Ware.

    „Unser gesamtes Sortiment haben wir sehr sorgfältig auf Möglichkeiten einer Preiserhöhung bei gleichzeitiger Margenverbesserung untersucht. Hierbei sind auch Produkte berücksichtigt, wie z. B. Schnupftabak, die nicht der Tabaksteuer unterliegen. Wir setzen bei den vorgenommenen Veränderungen darauf, dass unsere Handelspartner diese begrüßen und aktiv umsetzen.

    Die Preiserhöhungen werden durchschnittlich 5,00 Euro/kg für Pfeifentabak und 10,00 Euro/Tsd. bei Zigarren betragen. Tabaksteuerbedingt fällt die Erhöhung bei Feinschnitt mit durchschnittlich 8,75 Euro/kg entsprechend höher aus“, so Paul abschließend.

    (DTZ 48/12)

  • Reemtsma kündigt Preisanpassung an

    HAMBURG (DTZ/fnf/fok). Nach Informationen aus dem Handel hat Reemtsma seine Geschäftskunden darüber informiert, wie das Unternehmen die Mehrbelastungen aus dem nächsten Schritt der fünfstufigen Tabaksteuererhöhung in Preisgestaltung und Kalkulation berücksichtigt.

    Die neue, ab Januar gültige Reemtsma-Preisliste beinhaltet eine Erhöhung der Kleinverkaufspreise des Zigarettensortimentes des Unternehmens in der Regel um 10 bis 20 Cent pro Packung bzw eine entsprechende Anpassung der Packungsinhalte. Beispiele: Die JPS 19er wird dann 4,80 statt derzeit 4,60 Euro kosten, die West 19er OP geht von 4,80 auf 5,00 Euro und die Gauloises Blondes 19er OP von 4,90 auf 5,00 Euro.

    Der Preisvorteil für Großpackungen wächst, um für besonders preissensible Kunden auch künftig ein attraktives Zigaretten-Markenangebot zu haben, so etwa bei der JPS 30er, die künftig XXL-Box statt Maxi heißt und 7,00 Euro statt bisher 6,80 Euro kosten wird. Insgesamt stuft Reemtsma das Ausmaß der Anpassungen als marktverträglich, gleichzeitig aber auch margenfreundlich ein.

    Auch beim Feinschnitt sieht Reemtsma eine margenorientierte Überwälzung der steuerlichen Mehrbelastungen auf die Kleinverkaufspreise vor. Im Durchschnitt liegt hier die Preisanhebung bei 4,1 Prozent. Bei dem meistverkauften Volumentabak – JPS 80 g – steigt der Preis sogar um 55 Cent auf 12,50 Euro.

    (DTZ 48/12)