Schlagwort: Tabak

  • Hall Tabakwaren bleibt auf Expansionskurs

    MÖNCHENGLADBACH (DTZ/pnf). Die Mönchengladbacher Tabakwarengroßhandlung Hall Tabakwaren übernimmt zum 1. Februar 2014 die Josef Kirchhoff oHG in Hagen. Der Großhandels-Jahresumsatz liegt bei rund 34 Millionen Euro (netto). Das Unternehmen wird in die Hall Niederlassung Hilden integriert.

    Bereits 2004 wurde das Automatengeschäft der Firma Kirchhoff übernommen. „Insofern war es für uns ein konsequenter Schritt, nun auch das Großhandelsgeschäft aufgrund der guten Erfahrungen mit Hall Tabakwaren bei der damaligen Abwicklung für Unternehmen und Mitarbeiter zu verkaufen“, so Norbert und Franz-Josef Kirchhoff. „Wir freuen uns, dass wir mit dieser Akquisition unsere Marktbedeutung in dieser Region weiter festigen können.“ sagt Firmeneigentümer Jürgen Hall.

    (DTZ 05/14)

  • Tabakpflanzer widersetzen sich WHO-Plänen

    BUNGOMA (DTZ/red). In Kenia widersetzen sich Tabakpflanzer den Plänen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Nach den Vorstellungen der WHO sollen die rund 40.000 kenianischen Farmer statt Tabak künftig Zucker und Mais produzieren.

    Diese Vorgaben werden die traditionellen Anbaugebiete in den Provinzen Western, Nyanza und Ostkenia verarmen lassen, schreibt das Online-Portal „Capital FM Kenya“.

    „Wir haben das Recht zu entscheiden, welche Pflanze wir anbauen“, sagt David Wekesa, ein Sprecher der Farmervereinigung aus Malakisi einer Stadt im Bonguoma Bezirk in der Western-Provinz. Tabak ist die wirtschaftlichste Pflanze der Region und mit keiner anderen vergleichbar, vor allem was den finanziellen Gewinn angehe.

    Allein mit dem Tabak hat Kenia 2012 umgerechnet etwa 119 Millionen Euro verdient. Eine Kehrtwende und Abkehr von dieser einträglichen landwirtschaftlichen Produktion würde ein massives Loch in die Staatskasse reißen, heißt es.

    Hinzukommt, dass die vorgeschlagenen alternativen Pflanzen Mais und Zuckerrohr nach Expertenansicht in den Regionen keine optimalen Wachstumsbedingungen vorfinden.

    Die Tabakpflanzer fordern die kenianische Regierung auf den Dialog mit der WHO zu suchen und sich für die Rechte der einheimischen Landwirte stark zu machen.

    (DTZ 44/13)

  • Britische Tabakgegner machen mobil

    LONDON (DTZ/red). Eine parteiübergreifende Allianz aus Mitgliedern des britischen Ober- und Unterhauses drängt die Regierung Cameron die Einheitspackung für Tabakprodukte gesetzlich einzuführen.

    Medienberichten zufolge unterstützen Labour Party und Liberale die Anti-Tabak-Koalition.

    Erst im Juli hatte Premierminister David Cameron die Pläne für das Plain packaging auf Eis gelegt. Zur Begründung hieß es, die Regierung werde zunächst die Entwicklung in Australien abwarten. Hier ist die Standardpackung für Zigaretten seit dem 1. Dezember 2012 vorgeschrieben.

    (DTZ 40/13)

  • „Wir wollen nicht, dass Jugendliche rauchen!“

    BERLIN (DTZ/vi). Die Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren für Menschen unter 18 Jahren ist der Schlüssel für einen wirkungsvollen Jugendschutz. Dabei stehen Hersteller und Händler gleichermaßen in der Verantwortung.

    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) unterstützt den Handel bei der Erfüllung dieser gemeinsamen Verpflichtung durch die Bereitstellung von 240.000 Stoppschild-Aufklebern mit der Aufschrift „Rauchen nur ab 18“.

    Durch den täglichen Kundenkontakt kommt dem Handel eine Kernfunktion bei der Durchsetzung des Jugendschutzes zu. Mit der Anbringung der „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber an Tür oder Fenster signalisiert der Händler seinen Kunden und der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird. „Jugendschutz geht uns alle an. Dass die vielen Händler in Deutschland dieser Verpflichtung so verantwortungsbewusst nachkommen und auch ihre Mitarbeiter sensibilisieren, stärkt nicht nur den Jugendschutz, sondern kommt auch bei ihren Kunden gut an, die diese klare Haltung zu schätzen wissen“, so Henning Finck, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands.

    Die „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber bereiten jüngere Erwachsene darauf vor ihr Alter nachweisen zu müssen und halten Minderjährige davon ab, im Laden überhaupt nach Tabakwaren zu verlangen. Der Vorteil für Händler und die Angestellten: Sie sind den häufig damit verbundenen Diskussionen und Überredungsversuchen weniger ausgesetzt. Zugleich wird die strikte Einhaltung des Jugendschutzes von anderen Kunden erfahrungsgemäß honoriert. Jugendschutz rechnet sich also – ganz unabhängig von drohenden Bußgeldern bis zu 50 000 Euro bei Zuwiderhandlungen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar die weitere Ausübung des Gewerbes untersagt werden – dies widerfuhr erst jüngst einem Gießener Tabakwarenhändler, der regelmäßig Tabakwaren ohne Ausweiskontrolle an Jugendliche verkauft hatte.

    Mit der Verteilung der Aufkleber führt der Deutsche Zigarettenverband eine Aktion seines Mitgliedsunternehmens British American Tobacco (BAT) fort, das in den vergangenen Jahren bereits „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber an den Handel ausgeliefert hat. Die Bereitstellung neuer Aufkleber, die natürlich im Laufe der Zeit abnutzen und verbleichen, ist ein erster Schritt, jugendschutzpolitische Maßnahmen der Hersteller stärker auf Verbandsebene zu bündeln und auf diese Weise Synergieeffekte zu erzielen.

    „Bei einem so wichtigen Thema wie dem Jugendschutz sind sich unsere Mitgliedsunternehmen einig: Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen!“, stellt Henning Finck fest. Dies zeige sich auch an der konsequenten Einhaltung des DZV-Werbekodexes. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung stellen die Mitgliedsunternehmen sicher, dass sich ihre Marketingaktivitäten nicht an Kinder und Jugendliche richten. So darf etwa im direkten Umfeld von Schulen und Jugendzentren nicht auf Außenplakaten geworben oder in der Werbung dürfen nur Models eingesetzt werden, die mindestens 30 Jahre alt sind.

    Die „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber werden in drei verschiedenen Größen geliefert und eignen sich so für die Anbringung Aufkleber an Tür, Fenster, Kasse und/oder Regal. Zusätzliche Aufkleber können jederzeit über den DZV bestellt werden: per Post: DZV, Unter den Linden 42, 10117 Berlin; per Fax: 030 / 88 66 36 111; per Internet: [link|http://www.zigarettenverband.de] www.zigarettenverband.de [/link].

    (DTZ 36/13)

  • TPD-Regulierung zur Bekämpfung des Schmuggels ist nicht praktikabel

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nicht nur die Sorge wegen geplanter überdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken läuten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und für sich sinnvoll geregelt werden könnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster.

    Die Rede ist hier vor allem von den geplanten Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen von Tabakprodukten im Rahmen der TPD. Diese sollen den Schmuggel von Tabakwaren verhindern oder zumindest eindämmen und gehen zurück auf das WHO-Anti-Schmuggel-Protokoll, das als Teil der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) weltweit den Schmuggel bekämpfen soll.

    In Artikel 14 ihres Richtlinienentwurfs hat die EU-Kommission zu Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen die Absicht formuliert, dass Packungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal haben sollten, das sich nicht nachträglich verändern lässt. Dieses soll die Feststellung von
    [bul]Herstellungstag und -ort,
    [bul]Herstellungsstätte,
    [bul]Maschine, die zur Herstellung der Produkte verwendet wurde,
    [bul]geplanten Absatzweg,
    [bul]geplanten Versandweg,
    [bul]gegebenenfalls Importeur,
    [bul]Produktnamen,
    [bul]tatsächlichen Versandweg von der Herstellung bis zum Einzelhändler inkl. aller genutzten Lager,
    Identität aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler
    Rechnungs- und Bestellnummer sowie Zahlungsbelege aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler ermöglichen.

    Die erstgenannten Punkte sind auch im Anti-Schmuggelprotokoll der FCTC genannt, die vier letztgenannten stammen zusätzlich aus der Feder der EU-Kommission, wobei die letzten drei besonders problematisch, weil völlig realitätsfern sind.

    Nach den Plänen der Kommission müssen Hersteller und Importeure außerdem einen Vertrag mit einem unabhängigen Dritten schließen, der die entsprechenden Daten speichert und verwaltet. Dieser Datenspeicher soll den zuständigen Behörden, der Kommission und dem unabhängigen Dritten permanent zugänglich sein. Die Eignung und Leistungsfähigkeit des Letzteren wiederum soll ein externer Prüfer billigen und überwachen, bezahlt vom Hersteller. In Form Delegierter Rechtsakte will die Kommission sich außerdem vorbehalten, auch weitgehende Korrekturen des Verfahrens künftig ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments oder nationaler Entscheidungsgremien vorzunehmen.

    Für Zigaretten und Feinschnitt will die Kommission diese Regelungen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, also bereits 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten lassen, und für alle andere Tabakerzeugnisse innerhalb von 5 Jahren nach Umsetzung in nationales Recht. Gegenüber den Vorgaben des Anti-Schmuggel-Protokolls der FCTC bedeutet dies eine drastische Verkürzung der Fristen, denn dieses sieht Übergangsfristen von 5 Jahren bei Zigaretten und zehn Jahren bei allen anderen 'Tabakerzeugnissen vor, jeweils ab In-Kraft-Treten, und die gilt für uns ab der Ratifizierung durch Deutschland, die für 2015 erwartet wird.
    Wo liegen die besonderen Probleme der „Track and Trace“-Pläne der EU-Kommission aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer. Hier ist der Fokus vor allem auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu legen, da die Gefahr besteht, dass durch unrealistische und viel zu kostenintensive Vorgaben gerade diese Betriebe ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet werden und damit regulative Wettbewerbsbehinderung eintreten kann. Da ist an allererster Stelle die Vorgabe zu nennen, dass der Hersteller den kompletten Vertriebsvorgang bis zum Einzelhändler im voraus dokumentieren und über die Packung verschlüsselt eine individuelle Erkennung dieses Weges ermöglichen soll. Wie in allen Konsumgüterbranchen wird in der Tabakbranche zunächst die Ware produziert, dann an Großhändler geliefert, die sie wiederum an Einzelhändler weiterliefern. Die Entscheidung der direkten und indirekten Abnehmer im Handel über Abnahmemenge, Marken- und Produktversionen der abzunehmenden Mengen und den Absatzzeitpunkt fällt also deutlich später als zum Zeitpunkt der Herstellung. Vielleicht hatten die Strategen in der Kommission ja die DDR-sozialistische Planwirtschaft als Vorbild vor Augen, die genau diesen Prozess ja mit dem bekannten Erfolg realisiert hatte.

    Zu den weiteren wirklichkeitsfremden Aspekten der Kommissionspläne zählt die Dokumentation der Distributionswege bis in den Einzelhandel. Automatenbetreiber wären dabei genauso betroffen wie Großhändler mit ihren Rechnungskundenbeziehungen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich: Zwar versuchen die Pläne die Vertraulichkeit der Daten zu sichern. Doch das wirkt nur horizontal zwischen unmittelbaren Wettbewerbern zwischen den Herstellern. Die Großhandelsdaten aus seinen Kundenbeziehungen zum Einzelhandel werden den Herstellern jedoch absolut transparent, was durchaus wettbewerbsrechtlich bedenklich werden könnte.
    Ein entscheidender Punkt neben den genannten sind die entstehenden Kosten. Diese sind vor allem dann ausgesprochen hoch, wenn es sich um kleinere/mittelständische Unternehmen und um eine kleine Produktionsmengen handelt, die z.B. bei der Pfeifentabakherstellung zunächst einmal auf Vorrat produziert und dann nach und nach an nachfragende Groß- und Einzelhändler abgegeben werden. Massive Kostensteigerungen gerade für kleinere Unternehmen schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit.

    Abschließend stellt sich die ganz entscheidende Frage, ob die geplanten Regulierungen den gewünschten Zielen entsprechen. Ob es also gelingt, durch die Regulierung die Mengen an geschmuggelten Zigaretten signifikant zu senken. Dazu muss zunächst einmal festgestellt werden, dass alle Fälschungen oder von vornherein für den Schwarzmarkt hergestellten Pseudo-Marken nicht durch diesen Part der Richtlinie erfasst werde, ja sogar noch einen zusätzlichen Preisvorteil durch sie erhalten würden. Dass legal hergestellten Tabakwaren auch legal versteuert vermarktet werden, ist zu begrüßen, aber auch mit deutlich weniger aufwändigen Verfahren zu erreichen.

    Wie die besonders betroffenen mittelständischen Hersteller- und Großhandelsfirmen die Gefahren durch eine überzogene Rückverfolgungsregelung sehen, ermittelte eine DTZ-Umfrage. So sagte Dr. Michael Reisen, Geschäftsführer der Großhandlung Hall Tabakwaren: „Sollte das im Richtlinienentwurf zur EU-Tabakproduktrichtlinie unter Artikel 14 vorgeschlagene System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen tatsächlich mit den von der Kommission vorgeschlagenen Standards, Vorgaben und Umsetzungsfristen verabschiedet werden, ist dies für uns als mittelständische Tabakwarengroßhandelsbetriebe eine Katastrophe.

    Der Richtlinienentwurf sieht eine Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bis zum ‚First Retail Outlet‘ vor. Der Zigarettenautomat wäre demnach das erste Retail Outlet, und nicht der Tourenfahrer, der seine Automaten betreut. So müsste beispielsweise bei der Bestückung von Tabakwarenautomaten künftig jede Packung direkt am Automaten einzeln eingescannt werden. Durch diesen zeitraubenden Vorgang – Verdoppelung der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters am Automaten – wäre die Wirtschaftlichkeit dieses Handelskanals (zu hohe Personalkosten) insgesamt in Frage gestellt.

    Auch bei der Kommissionierung der Tabakwaren für den Einzelhandel sind hohe und kostenintensive technische Voraussetzungen sowie Datenerfassungs- und Dokumentationsverpflichtungen erforderlich, um die Kommissionsvorgaben überhaupt erfüllen zu können.

    Grundsätzlich begrüßen wir jede Aktivität zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. Mit diesem Bürokratiemonster wird jedoch nur ein weiteres Parallelsystem aufgebaut, welches den Belangen des Mittelstandes auf Hersteller- und Handelssicht nicht im Ansatz Rechnung trägt. Es ist schlichtweg für den Mittelstand inoperabel. Wir plädieren daher für eine 1:1-Umsetzung der Standards, Vorgaben und Implementierungsfristen des WHO-Tabakschmuggelprotokolls zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen in Europa. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Die Kommission muss sich die Frage gefallen lassen: „Warum kompliziert, wenn es auch einfach(er) geht?“

    (DTZ 35/13)

  • Imperial Tobacco verkauft weniger Zigaretten

    BRISTOL (DTZ/red). Der britische Tabakkonzern Imperial Tobacco meldet einen Rückgang seiner Umsätze. Als Gründe nennt Europas zweitgrößter Zigarettenhersteller unter anderen Sparmaßnahmen, Arbeitslosigkeit und den wachsenden illegale Handel mit Tabakwaren.

    Das Unternehmen verzeichnet für das Geschäftsjahr einen Rückgang des Volumens um sieben und der Einnahmen um drei Prozent.

    Das Unternehmen befinde sich im „härtesten Jahr, an das sie sich erinnern könn e“, zitiert „The Scotsman“ Firmenchefin Alison Cooper. Trotz der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hält sie an ihren Prognosen für das laufende Jahr fest und kündigt die Einführung eines rauchfreien elektronischen Produkts für 2014 an.

    (DTZ 34/13)

  • Rainer v. Bötticher appelliert an EU-Abgeordnete in Sachen TPD

    BREMEN / BRÜSSEL (DTZ/pnf). Rainer von Bötticher ist nicht nur Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels, sondern auch und vor allem mittelständischer Unternehmer. Als solcher kämpft er für den Erhalt von Rahmenbedingungen, die die Existenz seiner 72 Filialgeschäfte und die damit verknüpften mehrere hundert Arbeitsplätze auch künftig noch möglich machen.

    Drastische Gefahr droht diesen aber durch überzogene Regulierungen im Rahmen einer Änderung der Tabak-Produktrichtlinie, die die EU-Kommission auf den Weg gebracht hat. Eine der wenigen Möglichkeiten, hier existenzgefährdende Härten noch abzumildern, liegt in den Händen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die am 10. September über die Richtlinie abstimmen. Daher hat Rainer von Bötticher in einem Brief an die EU-Abgeordneten seiner Region den dringenden Appell gerichtet, sich bei ihrer Entscheidung gegen eine übertriebene Regulierung auszusprechen. DTZ veröffentlicht diesen Brief im folgenden im Wortlaut; er kann durchaus als Ermunterung und Anregung für die zahlreichen Fachhändler, Unternehmer und Mitarbeiter der Tabakbranche dienen, die EU-Abgeordneten ihrer Region persönlich anzusprechen. Eine unkomplizierte Möglichkeit, dies zu tun, zeigt die von Philip Morris initiierte Website [link|http://www.was-noch.eu] www.was-noch.eu.[/link]

    „Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
    sehr geehrter Herr Abgeordneter,

    in Kürze stehen die Beratungen und die Abstimmung über die vorgeschlagene EU-Tabakproduktrichtlinie Teil 2 (TPD 2) im Europäischen Parlament an. Als Bürger, Wähler und geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter eines in Norddeutschland mit 72 Filialen tätigen Traditionsunternehmens wende ich mich auf diesem Wege in größter Besorgnis an Sie. Die geplante TPD 2 würde, wenn sie wie vorgeschlagen durchkäme, mein Unternehmen existentiell bedrohen.

    Wir führen Tabakwaren, Presse, Lotto und z.T. hochwertige Spirituosen sowie Postdienstleistungen in unseren Filialen und sind ein reines Handelsunternehmen, welches an die Endverbraucher abgibt. Ich bin in vierter Generation tätig, mein Sohn ist zum 1. Juli dieses Jahres in unser Familienunternehmen eingetreten. Wir beschäftigen 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begehen am 1. April 2014 unser 150-jähriges Firmenjubiläum.

    Insbesondere folgende Punkte aus dem TPD 2-Entwurf sehen wir extrem kritisch:

    1.) Überdimensional große Schockbilder, die die legale Marke enteignen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laden vor Ort in einem Gruselkabinett arbeiten lassen und über die nicht der wissenschaftliche Beweis erbracht ist, dass sie Menschen vom Rauchen abhalten.

    Die Schockbilder verdrängen das über Jahrzehnte aufgebaute Markenimage. Nicht mehr dieses steht dann zukünftig im Wettbewerb, sondern allein der Preis. Mit der Folge, dass es Preissenkungen geben wird, was im Sinne des Jugendschutzes nicht gewollt sein kann. Diese Preissenkungen gingen zudem zu Lasten unserer Marge und würden unsere Existenz bedrohen…

    2.) Verbot von Slim- und Mentholzigaretten, was uns als Fachhandel die Möglichkeit nimmt, uns mit Spezialitäten von anderen Vertriebskanälen, wie z.B. dem Lebensmittelhandel und der Tankstelle vom breiten Sortiment her gesehen abzugrenzen. Wir werden immer vergleichbarer und damit auch ersetzbarer. Dabei wollen die Konsumenten uns als Nahversorger.

    Kürzlich haben sich 210 000 Konsumenten (davon im übrigen 20 % Nichtraucher!) bundesweit durch ihre Unterschrift in Tabakwarenfachgeschäften gegen weitere Regulierungen ausgesprochen. Das legale Produkt Tabak ist nämlich bereits reguliert durch Warnhinweise, Werbeverbote und den sinnvollen und notwendigen Jugendschutz, den wir tagtäglich in unseren Filialen leben…

    3.) Delegierte Rechtsakte, die die EU-Kommission legitimiert, ohne Parlament und Rat mit einzubeziehen weitere Regulierungen einfach so strikt vorzunehmen. Das hat m.E. mit Demokratie nichts mehr zu tun, das hat eher diktatorische Tendenzen…

    Wenn TPD 2 wie vorgeschlagen durchkommt, sehen wir die ganz große Gefahr des Überlappens auf weitere Branchen und Gebiete des menschlichen Zusammenlebens. M.E, steht mit TPD 2 die Freiheit des mündigen Bürgers und damit ein ganzes Stück Demokratie auf dem Spiel.

    Als Mensch und Wähler möchte ich nicht in einem Staat oder einer Staatengemeinschaft leben, der oder die mir vorgibt, was ich zu tun oder zu lassen habe. Das möchte ich in einer Demokratie selbst entscheiden können. Ich hoffe auf eine liberale Gesellschaft, die von Aufklärung, Toleranz und Rücksichtnahme geprägt ist – und nicht von Ver- und Geboten – und gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir uns dieses erhalten. Der TPD 2-Entwurf reguliert in unverhältnismäßiger und überzogener Weise ein legales Produkt in einem funktionierenden Markt.

    Ich erbitte Ihre Stimme gegen ein so übertriebenes „Regulierungswerk“.

    R.v.Bötticher"

    (DTZ 34/13)

  • Hall Tabakwaren übernimmt Berners GmbH

    LEVERKUSEN (DTZ/fnf). Die Mönchengladbacher Tabakwarengroßhandlung Hall Tabakwaren hat zum 1. August 2013 das Automaten- und Großhandelsgeschäft der Firma Berners in Leverkusen übernommen. [p][/p]Die Firma Berners betreibt rund 120 Automaten. Der Gesamtumsatz liegt bei 3,0 Mio. Euro p. a. Die Automaten und die Großhandelskunden werden in die Hall Niederlassung Hilden integriert. Jürgen Hall sieht durch diese Akquisition den Standort Hilden weiter gestärkt. [p][/p]
    Hall Tabakwaren erwartet für das Jahr 2013 einen Umsatz von 780 Mio. Euro (netto) nach 757 Mio. Euro in 2012.[p][/p]
    DTZ 32/13

  • Raucher darf vor die Tür gesetzt werden

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Der Rentner Friedhelm Adolfs lebt seit 40 Jahren in seiner ehemaligen Dienst- und jetzigen Mietwohnung. Er ist Raucher. Nun wurde dem früheren Hausmeister gekündigt, weil sich andere Mieter vom Tabakrauch im Treppenhaus belästigt fühlen. Die Kündigung ist rechtens, entschied am 31. Juli das Amtsgericht Düsseldorf.[p][/p]

    Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Rauch ins Treppenhaus dringe und eine „unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung“ für andere darstelle. Die Richter hätten abgewogen zwischen zwei Grundrechten, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn und dem auf die freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Sie gaben ersterem den Vorzug. Hätte Friedhelm Adolfs durch geöffnete Fenster den Tabakrauch nach draußen geblasen und ihn nicht durch die Wohnungstür entlüftet, dann hätte er in seiner Wohnung bleiben dürfen.
    [p][/p]
    Der Beklagte will wohl in Berufung gehen. Dabei müsste er eigentlich gute Karten haben, denn sogar das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt ist. Doch noch bevor die Angelegenheit womöglich in der nächsten Instanz verhandelt wird, kann es allerdings passieren, dass der 75-Jährige längst vor der Tür sitzt, weil die Vermieterin die Wohnung direkt zwangsräumen lassen kann.
    [p][/p]
    DTZ 32/13

  • Umstrittene Studie zur Einheitspackung

    SYDNEY (DTZ/red/kes). Seit 1. Dezember 2012 können Raucher in Australien Zigarettenpackungen nur noch in standardisierten olivfarbenen Einheitspackungen und mit großen Warnhinweisen kaufen. Das schreckt ab, behauptet eine Studie. Stimmt nicht, betonen Vertreter der Zigarettenindustrie.

    Für die Untersuchung der Wissenschaftler des Zentrums für Krebs-Verhaltensforschung im Bundesstaat Victoria wurden rund 500 australische Raucher in den ersten drei Monaten nach Einführung der Einheitspackung zu ihrem Konsum befragt. Die vollständigen Ergebnisse wurden Medieninformationen zufolge im „British Medical Journal“ (BMJ) veröffentlicht.

    Und während die Regierung, allen voran Gesundheitsministerin Tanya Plibersek, die Forschungsergebnisse als direkte Folge ihrer Anti-Tabak-Politik begrüßt, relativiert die Industrie die Aussagen mit eigenen Fakten.

    Die Einführung des Plain packaging (dt. Einheitspackung) für Tabakprodukte habe „keine nennenswerten Auswirkungen auf den legalen Tabakverkauf in den ersten sechs Monaten“, sagt Scott McIntyre, Sprecher von BAT Australien (BATA).

    (DTZ 30/13)