Schlagwort: Verkaufsverbot

  • Verkaufsverbot in Pubs

    DUBLIN (DTZ/kes). Die größte irische Volkspartei Fine Gael will den Zigarettenverkauf in Pubs verbieten.

    Auf dem Parteikongress in Dublin forderten die Abgeordneten Gesundheitsminister James Reilly auf, die Möglichkeiten für eine solche Maßnahme zu sondieren, schreibt die Zeitung „evening echo“. Darüber hinaus wurde innerhalb der Partei beschlossen, den Verkauf von E-Zigaretten zu steuern.

    (DTZ 10/14)

  • Drogenbeauftragte lehnt E-Zigaretten ab

    BERLIN (DTZ/pnf). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hält den Konsum von E-Zigaretten für gesundheitlich bedenklich und warnt deshalb vor deren Konsum.

    Gegenüber der Presse bezeichnete sie das vom Gesundheitsministerium in NRW ausgesprochene Verkaufsverbot für richtig, weil die Liquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und daher vor der Zulassung entsprechend geprüft und genehmigt werden müssten.

    Allerdings räumte Dyckmans auch ein, dass sie E-Zigaretten nicht für die Entwöhnung geeignet halte. Genau das sagen aber auch die meisten Hersteller dieser Produkte, weshalb aus deren Sicht auch eine Einstufung als Arzneimittel keinen Sinn macht.

    (DTZ 11/12)

  • Gericht verbietet Rubbellose-Kalender

    MÜNSTER (DTZ/vi). Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren.

    Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.
    Damit folgt das Landgericht Bonn der Ansicht des englischen Glücksspielanbieters Tipp24 Services Ltd., der über das Internet in Deutschland illegal Lotto anbietet. Das britische Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Angebot.

    Theo Goßner, WestLotto-Geschäftsführer: „Wie bei einem Angebotszeitraum von wenigen Wochen, wie dies bei einem Adventskalender üblich ist, eine nachhaltige Suchtgefährdung entstehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das aktuelle Verkaufsverbot ist für unsere Vertragspartner in den Annahmestellen und unsere Kunden ein Schlag ins Gesicht!“

    WestLotto wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

    (DTZ 49/11)

  • FDA verschickt 1.200 Mahnungen an Fachhändler

    RICHMOND (DTZ/red). Die US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) hat 1.200 Mahnungen an Fachhändler in 15 US-Bundesstaaten verschickt.

    Darin informiert sie die Einzelhändler, dass sie gegen die staatlichen Tabakrichtlinien verstoßen haben. Die Behörde ist per Gesetz seit 2009 verantwortlich für die Umsetzung der Vorschriften.

    Die FDA-Abteilung für Tabakprodukte hat eigenen Angaben nach über 27.500 Kontrollen im Handel durchgeführt. Im Fokus der Maßnahme steht in erster Linie der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren.

    Darüber hinaus überprüften sie die Gesetze gegen den Verkauf von aromatisierten Zigaretten und von Zigarettenpackungen mit dem Hinweis „light“, „mild“ oder „low tar“.

    Die Mehrheit der Übertretungen entfallen, laut FDA, auf den Verkauf an Minderjährige. Die Händler haben 15 Tage Zeit auf das Behörden-Schreiben zu reagieren.

    Nach einer Verwarnung drohen den Einzelhändler bei erneutem Verstößen Bußgelder von 250 bis 10.000 Dollar. Im äußersten Fall kann die FDA ein Verkaufsverbot für Tabakwaren verhängen.

    In den letzten zwei Jahren hat die US-Gesundheitsbehörde Vereinbarungen mit 37 von 50 Bundesstaaten geschlossen, dass sie die Händler überprüfen kann.

    (DTZ 46/11)

  • Zigarettenautomaten in England verboten

    Rund 40.000 Zigarettenautomaten gab es bisher noch in England. Alles Innengeräte, die weit überwiegend in Pubs und anderen Gastronomiebetrieben installiert waren. Doch seit 1. Oktober 2011 gilt ein Verbot des Verkaufs von Zigaretten und andern Tabakprodukten über Automaten, das von der britischen Regierung ausgesprochen wurde.

    Gleichzeitig wurde auch ein Werbeverbot auf den Zigarettenautomaten ausgesprochen. Verstöße gegen das Verkaufsverbot werden mit Strafen bis zu 2.500 £ (ca. 2.910 Euro), gegen das Werbeverbot mit bis zu 5.000 Pfund bzw. Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Dennoch rechnen die Automatenbetreiber nicht mit einem völligen Aus für ihr Geräte. Denn erlaubt sind die Geräte (ohne Werbung) nach wie vor hinter den Tresen, so dass das Gastronomiepersonal die Zigaretten dort ziehen und an die Kunden verkaufen kann. Allerdings ist das Rauchen in den Gastronomiebetrieben selbst untersagt.

    DTZ 40/11