Schlagwort: Tabakwaren

  • Zoll kontrolliert Fachgeschäfte

    POTSDAM // Das Hauptzollamt Potsdam führte kürzlich Kontrollen in der Potsdamer Innenstadt durch. Die Zöllner prüften das Umsetzen der neuen Regularien des Tabaksteuerrechts, wonach seit dem 1. Juli 2022 auch Substitute für Tabakwaren, sogenannte Liquids, versteuert werden müssen, meldet „Zoll.de“. Eine Übergangsfrist, die den Ausverkauf von Altbeständen erlaubte, endete zum 12. Februar 2023.

    Insgesamt prüften die Zöllner zehn Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt. In sieben Fällen führten die Kontrollen zu Beanstandungen, was ein Einleiten entsprechender Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung nach sich zog. Insgesamt wurden bei dem Einsatz fast 4400 Milliliter Liquids, über 9300 Gramm nicht verkehrsfähige Tabakwaren, 1800 Gramm Wasserpfeifentabak und 1000 Gramm Kautabak sichergestellt. red

  • „Uns beschäftigen viele Gesetze“

    MÖNCHENGLADBACH // Seit 2011 lenken Michael Reisen-Hall und Paul Heinen als Vorsitzende die Geschicke des [link|https://www.bdta.de/]Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA)[/link]. DTZ sprach mit den Verbands-Managern über die Herausforderungen in der Branche.

    Herr Reisen-Hall, Herr Heinen, wir befinden uns in Ihrer neuen Geschäftsstelle in Mönchengladbach. Was ist denn aus dem traditionsreichen Standort Köln geworden?
    Michael Reisen-Hall: Seit 1948 war unser Verband in Köln ansässig und konnte dank seines Standorts schnell auf die bundespolitischen Aktionen aus Bonn reagieren. Die Zeiten haben sich nun geändert. Politik wird heute in Brüssel und Berlin gemacht. Während der Corona-Pandemie haben wir festgestellt, dass ein Festhalten am vergleichsweise teuren Sitz in Köln nicht mehr zeitgemäß und seriöse Lobbyarbeit digitaler und ortsflexibler geworden ist.

    Und warum dann nicht Berlin?
    Reisen-Hall: Wir haben den Standort unserer Geschäftsstelle intensiv überdacht und zeitgleich die Büroeinheit in Mönchengladbach gefunden. Neben der repräsentativen Lage bildet der Geschäftsstellensitz weiterhin den „Mittelpunkt“ zwischen Brüssel und Berlin. Auch von unserem neuen Büro können wir die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen des Tabakwaren-Großhandels sowie des Zigarettenautomaten aufstellenden Handels in Deutschland vertreten.

    Apropos Verbandsarbeit: 2023 richtet der BDTA traditionsgemäß die Unternehmertagung in Dresden aus. Was darf die Branche erwarten?
    Paul Heinen: Wie im vergangenen Jahr wird auch 2023 der Veranstaltungsort Dresden sein. Aufgrund von Umbauarbeiten im Hotel Taschenbergpalais Kempinski findet die Jahrestagung am 26. und 27. April ausnahmsweise im Hyperion Hotel Dresden am Schloss statt. Wir bleiben aber unserer letztjährigen abendlichen Lokalität treu und richten unsere Abendveranstaltung erneut im Restaurant „Elbegarten“ aus, wo unser traditioneller Begrüßungsabend stattfindet.
    Reisen-Hall: Auch die satzungspflichtigen Versammlungen wie die Vorstandswahlen für die Amtszeit 2023 bis 2025 stehen an. Ich stelle mich für eine Wiederwahl für den Vorsitz zur Verfügung. Allerdings scheidet mein Kollege Paul Heinen als Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender aus. Er wird aber dem Verband weiter als Generalbevollmächtigter verbunden bleiben.

    Sie sprachen eingangs von neuen Entwicklungen auf europäischer und bundespolitischer Ebene. Worauf beziehen Sie sich?
    Heinen: Aktuell beschäftigen wir uns mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 hinsichtlich der Verpflichtung der Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Wir gehen davon aus, dass das BAG unter dem Eindruck, dass die Einschläge des Europäischen Gerichtshofs näherkommen, der bundesrepublikanischen Politik einen Impuls verleihen wollte, sich mit der Causa zu befassen und ein Gesetz zu machen, in dem die Sache klar und widerspruchsfrei geregelt ist. Aus diesem Urteil entspringt nun die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ein entsprechendes Gesetz zu entwickeln.
    Reisen-Hall: Das Thema ist aus BDTA Sicht heikel und es wird mit den bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten noch komplizierter. Wir nehmen aber beruhigt zur Kenntnis, dass in den bereits formulierten Gutachten zur Entscheidung des BAG ausdrücklich erwähnt wird, dass der Gesetzgeber ganz erheblichen Spielraum bei der gesetzgeberischen Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes hat, dabei von den geltenden europäischen Richtlinien im Grunde nicht eingeschränkt ist, solange der Gesetzgeber die Arbeitgeber verpflichtet.

    Was ist Ihnen dabei wichtig?
    Heinen: Dass im Gesetzgebungsprozess neben den branchenübergreifenden Petita die besonderen Anforderungen im Außendienst berücksichtigt werden. Ein praktisches Beispiel, das das alltägliche Geschäft im Außendienst widerspiegelt: Die Arbeitnehmer respektive Außendienstler bekommen von ihren Arbeitgebern Tagespläne, in denen steht, welche Kunden oder Automaten in einer gegebenen Woche anzufahren sind. Schon die Tagespläne sind mit dem Input des Außendienstlers erstellt und es erfolgen auf Wunsch des Außendienstlers regelmäßig Umstellungen der Tagespläne. Das führt – einvernehmlich – zu Tagen mit beispielsweise fünf Stunden Arbeitszeit und zu Tagen mit deutlich mehr als acht – aber weniger als zehn – Stunden Arbeitszeit, ohne dass bezahlte Überstunden zustande kommen. Darüber hinaus ist der Außendienstler frei in der Festsetzung seines Arbeitsbeginns. Sehr viele Automatenfahrer ziehen beispielsweise die frühen Morgenstunden aus verkehrstechnischen Gründen vor und beenden frühzeitig ihren Tagesdienst. Diese Flexibilität ist erhaltenswert im Sinne von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Reisen-Hall: Nicht zuletzt erhoffen wir uns eine konkrete Handhabe, die etwa besagt, dass die öffentlich-rechtliche Arbeitszeit …

    Das sind 48 Stunden an sechs Werktagen zu je acht Stunden.
    Reisen-Hall: … und die privatrechtliche Arbeitszeit – also das, was im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung steht beziehungsweise Usus ist, also in der Regel 40 Stunden an fünf Tagen – nebeneinander existieren. Das vermeidet zukünftige Diskussionen bei behördlichen Überprüfungen von Arbeitszeiten, die aus den nun bestehenden Rechtsunsicherheiten entstehen könnten.

    Welche Vorhaben auf europäischer Ebene beschäftigen Sie?
    Reisen-Hall: Die Europäische Kommission bewertet zurzeit die Tabakproduktrichtlinie und die Tabakwerberichtlinie und gibt allen Interessenten die Gelegenheit, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ihre Meinung kundzutun. Gegenstand der Bewertung sind Produktregulierung, Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring im weiteren Kontext anderer politischer Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Die von der Europäischen Kommission angefertigten Fragebögen unterscheiden sich je nach Zielgruppe – Unternehmen, Nichtregierungsorganisation, EU- oder Nicht-EU-Bürger, Behörde und so fort – in ihren Fragen und Schwerpunkten.
    Heinen: Für alle genannten Richtlinien gilt: Die neuen Richtlinien sollen in die Ziele von BECA, der europäischen Krebsbekämpfungsinitiative, und „Tobacco Free Generation“, den Europe‘s Beating Cancer Plan, – definiert als Raucherquote in Europa 2040 unter fünf Prozent – einzahlen. Infolge des von der EU-Kommission gesteckten politischen Ziels ist es durchaus denkbar, dass im Gesetzgebungsprozess der Richtlinien eine Versachlichung der Betroffenen, sprich: der Industrie und dem Handel, drohen könnte. Ebenso ist es vorstellbar, dass die EU-Kommission ihre eigenen Kompetenzen überschreiten wird. Das könnte in weitere repressive, prohibitive und paraprohibitive Tabakkontrollmechanismen münden, die Hersteller und Handel unverhältnismäßig belasten.

    Und damit die Konsumenten. Das würde ein Anschwellen des Schwarzmarkts bedeuten …
    Reisen-Hall: Ja, angesichts der derzeitigen Rechtslage und der vorherrschenden Preise für Tabakwaren gibt es bereits einen riesigen illegalen Markt. Die zunehmende Komplexität der globalen Handels- und Logistikstrukturen – etwa der elektronische Handel und die Verbreitung von Post- und Paketdiensten – führt logischerweise zu einer weiteren Zunahme von Schwarzmarktgütern, die nicht nur die besagten Gesundheitskampagnen zur Bekämpfung des Rauchens untergraben, sondern auch von den offiziellen Behörden zur Bekämpfung des illegalen Handels immer schwerer aufgespürt werden können.

    Ich nehme an, Sie sprechen zum Beispiel vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, kurz Olaf?
    Reisen-Hall: Stimmt. Die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger muss es sein, ihre Politik zu ändern, um die Zunahme illegaler Aktivitäten zu minimieren und die Nachfrage der rund 90 Millionen Verbraucher in Europa mit legalen Produkten abdecken zu können. Die legale Vertriebskette für Tabakerzeugnisse ist eine Geschäftsebene, die fiskalische Interessen befriedigt und gesundheitspolitischen Zielen gerecht wird. Sie ist somit die einzige Ebene, die transparent ist und durch Regulierung kontrolliert und beeinflusst werden kann.

    Einen ersten Aufschlag zur Überarbeitung der Europäischen Tabaksteuerrichtlinie sollte es ja bereits im vergangenen Jahr geben …

    Heinen: Richtig. Anders als angenommen aber hat die Europäische Kommission bisher keinen solchen Entwurf veröffentlicht. Die Hintergründe für den Aufschub sind uns nicht bekannt. Wir beteiligen uns aber auch nicht an Spekulationen.
    Reisen-Hall: Auch wenn es bis dato keinen offiziellen Entwurf von Seiten der Generaldirektion Steuern und Zollunion gibt, begrüßen wir eine Anpassung der Mindeststeuersätze innerhalb der Europäischen Union. Das ist nur eine der vielen Maßnahmen, die die Kommission unbedingt rechtzeitig ergreifen muss, um illegale Aktivitäten zu unterbinden, die dem legalen Handel und der Gesundheit der Verbraucher schaden.
    Heinen: Darüber hinaus müssen die neuartigen Erzeugnisse in der neuen EU-Steuerrichtlinie berücksichtigt werden, damit einige rechtshängige Produkte einen rechtlichen Rahmen erhalten und Planungssicherheit für Industrie und Großhandel gewährleistet ist. An der Stelle sei noch erwähnt, dass es Hinweise darauf gibt, dass neuartige Erzeugnisse weniger gesundheitsschädlich sind als klassische Tabakerzeugnisse. Aus gesundheitspolitischer Sicht wäre es daher sinnvoll, dass die Besteuerung von neuartigen Erzeugnissen ihre potenziell geringere Schädlichkeit widerspiegelt.

    Sprechen wir über das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dieses ist zu Beginn 2023 in Kraft getreten, könnte aber infolge der kommenden Europäischen Lieferkettenrichtlinie nochmals überarbeitet werden. Was sagen Sie dazu?
    Heinen: Die Europäische Lieferkettenrichtlinie soll im Vergleich zum aktuellen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz noch einen Schritt weitergehen und sowohl die Gruppe der betroffenen Unternehmen als auch den Gegenstand deutlich ausweiten. Unter anderem will der europäische Gesetzgeber eine zivilrechtliche Haftung in die Richtlinie einbauen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Haftungsbestimmungen dem Grundsatz Rechnung tragen müssen, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie eine Verpflichtung von Mitteln ist und dass Unternehmen nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, die sie nicht verursacht oder zu denen sie nicht direkt beigetragen haben – sei es vorsätzlich oder fahrlässig. Dieser Grundsatz ist wohlgemerkt bereits in den nationalen Rechtssystemen vorgesehen. Auch gerade deshalb muss der Gesetzgeber eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes vermeiden, da wir sonst Gefahr laufen, dass 27 verschiedene nationale Umsetzungen der Richtlinie koexistieren.

    Reisen-Hall: Verstehen Sie uns nicht falsch: Wir begrüßen den Schutz unseres Klimas und die Stärkung von Menschenrechten auf allen Wertschöpfungsebenen. Allerdings beißt sich die europäische Idee mit der unausgereiften praktischen Ausarbeitung der Richtlinie. Wir haben hier ein erneutes Beispiel für eine Regulierung, die besonders den Mittelstand benachteiligt und wieder einmal allein einen bürokratischen Mehraufwand begünstigt. Wir erhoffen uns hier vom Gesetzgeber Verhältnismäßigkeit, Praktikabilität und Rechtssicherheit, damit die Richtlinie den Unternehmen tatsächlich die notwendigen Schritte zu nachhaltigeren Lieferketten ermöglicht.

    Herr Reisen-Hall, Herr Heinen, vielen Dank für das Gespräch.

    max

  • Händler in der Kostenspirale

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im fünften Teil der Reihe äußert sich Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE).


    Die gute Nachricht zuerst

    Die gute Nachricht zuerst: Die Corona-Maßnahmen im Einzelhandel sind in 2022 Geschichte geblieben. Die Menschen konnten weitestgehend frei einkaufen, ohne sich um Maskenpflicht und Systemrelevanz den Kopf zu zerbrechen. Zwar haben die Händler an vielen Standorten das Vorkrisenniveau beim Umsatz noch nicht wieder erreicht, aber sie schauen nach vorn.

    Was den Handel jetzt vor allem umtreibt sind die steigenden Kosten. Nach den mehrfachen Mindestlohnerhöhungen explodierten in diesem Jahr zusätzlich die Energiekosten. Die Inflation tut das Übrige. Viele Menschen schränken ihren Konsum ein, weil sie bis auf Weiteres eine hohe Geldentwertung erwarten. Die Kaufzurückhaltung tut dem Einzelhandel zusätzlich weh. Besonders in Innenstadtlagen geraten Standorte angesichts rückläufiger Kundenfrequenzen zunehmend unter Druck. Hält diese Situation in den nächsten Monaten an, werden wahrscheinlich weitere Verkaufspunkte nicht mehr rentabel zu betreiben sein und Mietverträge nicht mehr verlängert.

    Auf Sicht fahren
    Viele Händler fahren auf Sicht und optimieren ihre Wertschöpfung. Bei Tabak sind sie auf eine stabile Verteilung des Wirtschaftsnutzens zwischen Industrie und Handel angewiesen; denn die Endverbraucherpreise sind unveränderbar. Diese müssen so kalkuliert sein, dass auch der Händler die steigenden Energie- und Lohnkosten bezahlen kann. Sonst funktioniert sein Geschäftsmodell nicht mehr.

    Mit ihrem Eckpunktepapier hat die Bundesregierung im Oktober 2022 den Rahmen für die Legalisierung von Genusscannabis abgesteckt. Jetzt sind alle gespannt, wann der erste Gesetzentwurf kommt. Manch Handelsunternehmer hofft nun auf ein neues lukratives Geschäftsfeld. Die Legalisierung kommt frühestens 2024 und genug „Stoff“ ist wahrscheinlich dann auch erst ab 2026 verfügbar.

    Tabakwaren-Handel hochinnovativ und trendy
    Unsere Branche ist an politischen Gegenwind gewöhnt. Dabei ist der Tabakwaren-Handel hochinnovativ und trendy. Letztes Beispiel: Coole E-Shishas, die von jungen Erwachsenen gefeiert werden. Bleibt zu hoffen, dass die Kunden mit den Disposables auf den Geschmack kommen und sich bald für nachhaltigere nachfüllbare E-Zigaretten begeistern …

    Wann kommt die Tabakproduktrichtlinie TPD 3? Auch wenn sich ihr Entwurf auf 2025 zu verzögern scheint, werfen die geplanten Verschärfungen ihre Schatten voraus: Aromenverbot, Einheitsverpackung, Prohibition … Neuseeland macht bereits ab dem neuen Jahr ernst: Dort können junge Leute, die ab 2009 geboren sind, legal keinen Tabak mehr kaufen. Keiner weiß, ob solche Verbote Jugendliche wirklich vom Rauchen abhalten oder ob Tabak bald das neue Cannabis wird – verboten aber cooler. Klar: Nicht jede Prohibition muss ewig halten – die amerikanische Alkohol-Prohibition dauerte immerhin 13 Jahre.


    Turbulente Zeiten

    Gerade in turbulenten Zeiten macht der persönliche Kontakt den Unterschied. Deshalb ist unsere Leitmesse so wichtig wie noch nie. Um die Zukunft zu gestalten, brauchen wir den persönlichen Austausch, erlebbare Produkte und die Inspiration im Rahmen der InterTabac. Die Angebotsvielfalt des Kulturgutes Tabak ist in Dortmund gigantisch. Das bietet den Händlern super Möglichkeiten, um ihr Sortiment für ihre Kunden neu, aktuell und optimal zu gestalten.

    Wer im Handel sein Know-how erweitern will, wer seinen Kunden noch mehr bieten will, ist auch vom 14. bis 16. September 2023 in Dortmund wieder bestens aufgehoben. Mit der InterTabac haben wir – als oftmals kritisch beäugte Branche – eine Leitmesse im eigenen Land. Eine Leitmesse, die allen Sortimenten eine große Bühne bietet. Deshalb auch unser dringender Appell an die Markenhersteller: Kommen Sie nach Dortmund als Aussteller der InterTabac!

  • Blick nach Brüssel

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im zweiten Teil der Reihe äußert sich Claus Obholzer, Geschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller [link|https://www.bdta.de/](BDTA)[/link].

    Auch die im Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) organisierten, überwiegend mittelständisch geprägten Familienunternehmen erlebten im Jahr 2022 eine wirtschaftlich sowie politisch unruhige Zeit. Bedingt durch die aufeinanderfolgenden Krisen (Corona, Ukraine-Krieg) sahen und sehen sich nicht nur der Tabakwaren-Großhandel, sondern alle Branchen mit gestiegenen Energiekosten und zeitweise mit Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung notwendiger Industrie- und Konsumgüter konfrontiert. Vor dem Hintergrund, dass derlei Probleme in der Bundesrepublik Deutschland bislang so gut wie unbekannt waren, verstehen wir eine gewisse Anfangsaufregung. Wir glauben aber auch, dass von gravierenden "Lieferengpässen" in unserer Branche mittelfristig nicht auszugehen ist.

    Blick nach Brüssel
    Im Jahre 2023 werden wir verstärkt unseren Blick nach Brüssel richten, wo die tabakbezogenen Richtlinien in den kommenden Jahren eine erneute Überarbeitung erfahren werden. Grundsätzlich begrüßen wir eine Anpassung der Mindeststeuersätze sowie eine rechtliche Klarstellung neuartiger Produkte im Europäischen Recht. Dies sind nur Teilaspekte von vielen weiteren Maßnahmen, die die Kommission unbedingt und zeitnah aufbieten muss, um illegale Aktivitäten zu unterbinden, die dem legalen Handel wirtschaftlich und dem Konsumenten gesundheitlich schaden.

    Bedenklich finden wir allerdings, dass die Richtlinien – sowohl die Tabaksteuerrichtlinie als auch die Tabakproduktrichtlinie – in die Ziele von "BECA", der europäischen Krebsbekämpfungsinitiative, und "Tobacco Free Generation" (Europe's Beating Cancer Plan) – definiert als < 5% Raucherquote in Europa 2040 - einzahlen sollen. Infolge des von der EU-Kommission gesteckten politischen Zieles ist es denkbar, dass im Gesetzgebungsprozess ein Demokratiedefizit, weniger demokratische Legitimation und eine Versachlichung der Betroffenen, sprich der Industrie und dem Handel, drohen könnte. Ebenso sei es denkbar, dass die EU-Kommission ihre eigenen Kompetenzen überschreiten wird. Dies könne in weitere repressive, prohibitive und paraprohibitive Tabakkontrollmechanismen münden, die Hersteller und Handel unverhältnismäßig belasten. Niemand verneint Tabakregulierung
    Grundsätzlich: Niemand verneint Tabakregulierung. Aber sie sollte sachgerecht zur Erhaltung eines funktionstüchtigen – legalen – Marktes sein. Wir hoffen daher, dass der Regulator trotz seines ambitioniert formulierten politischen Anspruchs mit Vernunft agiert, alle denkbaren Auswirkungen weiterer repressiver Tabakkontrollmechanismen berücksichtigt sowie die Zukunftsfähigkeit unserer mittelständischen Unternehmen sicherstellt.

    Durch die nationale Umsetzung der Vorgaben aus der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/2100 hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse bestünde die Gelegenheit, bei Öffnung des Tabakerzeugnisgesetzes weitere Punkte zu bearbeiten. Wir versprechen uns, dass nicht eine ausschließliche Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinie vorgesehen ist und dass rechtshängige Erzeugnisse – beispielhaft die tabakfreien Nikotinbeutel – im Tabakerzeugnisgesetz einen rechtlichen Rahmen erhalten und Planungssicherheit bei Industrie und Handel gewährleistet wird.

    Neben den regulatorischen Themen sind die Themen rund um die Weiterentwicklung des Vertriebs über den Zigarettenautomaten essentiell für die Tabakwarenbranche. Wir sind zuversichtlich, dass sich auch im Jahre 2023 der automatenaufstellende Handel weiter entwickeln wird.

    Fortentwicklung der TOPP-Technik
    Dank der kontinuierlichen Fortentwicklung der TOPP-Technik, durch die kontaktloses Zahlen ermöglicht wird, und der gestiegenen Kundenakzeptanz, kontaktlos zu zahlen, sind wir mehr als zuversichtlich, dass zukünftig flächendeckend alle Automaten digitalisiert werden und eine unkomplizierte bargeldlose Kaufabwicklung garantieren. Unsere Branche wird diesen Trend im nächsten Jahr weiter fortsetzen, auch im Bereich Mobile Payment.

    Damit einhergehend bauen wir die technische Altersverifikation am Zigarettenautomaten aus und heben sie auf eine neue Ebene. Wir arbeiten derzeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem online Verfahren wahrnimmt. Hierbei konnten erneut neue Meilensteine erreicht werden, sodass die online Altersverifikation bereits Anfang 2023 in einem umfassenden Pilotprojekt an Zigarettenautomaten geprüft wird und die flächendeckende Einführung der online Altersverifikation absehbar ist. Mit der Realisierung dieser technischen Fortschritte wird die Attraktivität des Zigarettenautomaten weiter zunehmen und der Jugendschutz wird weiterhin zuverlässig und lückenlos sichergestellt.

    Die im BDTA organisierten Unternehmen haben somit in den letzten Jahrzehnten durch fortschreitende Effizienzsteigerungsprozesse ihre professionelle Performance gesteigert. Hieran ist zu erkennen: Die Stärke des BDTA ist seine zuverlässige Mitgliederbasis. Der Tabakwaren-Großhandel geht deswegen optimistisch ins neue Jahr 2023, denn die Branche weiß ihre Arbeit seriös, zuverlässig und innovativ zu verrichten.

  • M. Niemeyer verstärkt sich

    BREMEN // Die M. Niemeyer GmbH & Co. KG, einer der größten Filialisten im deutschen Tabakwaren-Einzelhandel, hat zum 1. Dezember ihre Geschäftsführung verstärkt: Neben dem aktuellen Geschäftsführer Johannes von Bötticher steigt Michael Grimbo als Geschäftsführer Vertrieb in die Unternehmensleitung ein.

    Hintergrund der Verstärkung ist die Übernahme des Bremer Tabakwaren-Filialisten Jonas KG im August dieses Jahres, wodurch Niemeyer auf mehr als 100 Standorte mit über 500 Mitarbeitern gewachsen ist. Durch die Integration entsteht eine neue Organisationsstruktur im Unternehmen, zu der auch eine strategische Stärkung der Geschäftsführung gehört.

    Erweiterung des Führungs-Teams
    Johannes von Bötticher über die Erweiterung des Führungs-Teams: „Mit Michael Grimbo gewinnen wir einen erfahrenen Vertriebsmanager. Er kann sein Know-how und seine Erfahrungen bei uns optimal einbringen und wird unser Unternehmen sicherlich in vielerlei Hinsicht voranbringen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

    Michael Grimbo war zuletzt Geschäftsführer der Bremer Firma Kleine Wolke Textilgesellschaft. Zuvor arbeitete der Diplom-Kaufmann unter anderem beim Kaffeeröster Tchibo und beim Reiseunternehmen Aida Cruises. Der 54-Jährige lebt in Bremen, ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

    pi

  • BDTA-Jahrestagung

    DRESDEN // Der Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) lädt seine Mitglieder vom Mittwoch, den 26. April bis Donnerstag, den 27. April 2023 zur Jahrestagung nach Dresden ein.

    Aufgrund von Umbauarbeiten im Hotel Taschenbergpalais Kempinski wird die Veranstaltung im Hyperion Hotel Dresden am Schloss ausgerichtet, informiert der BDTA. Durch die Tagung führen die BDTA-Vorsitzenden Michael Reisen-Hall und Paul Heinen.

    red

  • Umsatz leicht erholt

    WIESBADEN // Der Umsatz des deutschen Einzelhandels ist im September leicht gestiegen. Das Plus lag bei 0,9 Prozent (real) beziehungsweise 1,8 Prozent (nominal) gegenüber dem Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat gab es ein reales Minus von 0,9 Prozent, während der nominale Wert um 9,9 Prozent stieg. Der Grund liegt in den enormen Preissteigerungen.

    Umsatzrückgänge an Tankstellen
    Besonders stark waren die Umsatzrückgänge an Tankstellen: Sie machten 15,7 Prozent aus – das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung im Jahr 1994, teilte das Statistische Bundesamt mit. Ein Grund: Der September 2022 war der erste Monat nach Auslaufen des Tankrabatts. Im August hatten die Konsumenten den letzten Monat des Tankrabatts offenbar genutzt, um ihre Vorräte aufzufüllen: Der reale Umsatz war um 6,4 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen, zum Vorjahresmonat sank der Tankstellen-Umsatz um 9,6 Prozent.

    Mit Blick auf die Berichtsgruppe „Lebensmittel“, zu dem auch Tabakwaren gehören, stellte sich die Lage wie folgt dar: Der Einzelhandel verzeichnete hier im September 2022 im Vergleich zum Vormonat einen realen Umsatzzuwachs von 2,6 Prozent. Damit erholte er sich leicht vom niedrigsten Umsatzniveau seit Januar 2017, welches im August gemessen worden war. Gegenüber dem Vorjahresmonat sank der Umsatz um 2,4 Prozent.

    Im Internet- und Versandhandel stiegen die Umsätze im September 2022 gegenüber dem Vormonat real um 5,8 Prozent.

    pi

  • Bundestag stimmt für Gesetz

    BERLIN // Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 22. September den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte „Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ (20 / 2247) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (20 / 3590) gebilligt. Die CDU / CSU stimmte dagegen, AfD und Linke enthielten sich.

    Mit dem Gesetz sollen die EU-Systemrichtlinie sowie die EU-Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt werden. Die Systemrichtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, heißt es in dem Entwurf.

    Dabei gab es mit Blick auf die Besteuerung von Tabakwaren keine inhaltlichen Änderungen. Allerdings wurde der im Entwurf enthaltene Artikel 17, in dem es vor allem um – nicht mehr einzuhaltende – Termine ging aufgehoben. Das hat jedoch keine relevanten Auswirkungen.

    Im nächsten Schritt wird der Bundesrat am 7. Oktober über das Gesetz beraten und es voraussichtlich auch beschließen. Die aktuelle Beschlussvorlage kann auf der Homepage www.bundestag.de als Drucksache 464 / 22 abgerufen werden.

    red

  • Alles reine Geschmackssache

    DORTMUND // Endlich konnte die InterTabac nach der Corona-Zwangspause wieder stattfinden. Bei der Messegesellschaft, den Ausstellern und den vielen Fachbesuchern herrschte großes Freude. Neben den traditionellen Tabakwaren- und RBA-Produzenten sowie den E-Zigarettenherstellern waren wieder viele Firmen aus dem Nebensortiment- und Zubehörsektor nach Dortmund gekommen – einige Vertreter davon zum ersten Mal.

    Zu den Unternehmen, die zum ersten Mal auf der InterTabac mit einem eigenen Stand vertreten waren, gehörte unter anderem „Komma3 Papeterie und mehr“, ein Grußkarten-Anbieter aus Bochum. Die Kundenresonanz sei an den Messetagen jedoch verhalten gewesen, so der Aussteller. „Wir hatten einige Gespräche mit Fachhändlern. Aber insgesamt war bei uns nicht viel los. Wir planen insgesamt drei Messepräsenzen, bevor wir entscheiden, ob sich der Aufwand für uns lohnt“, erklärte Inhaberin Andrea Weise. Komma3 präsentierte in Halle 6 Grußkarten zu allen Themen und Anlässen auf rollbaren Ständern oder Karten-Wänden.

    Fokus auf Nischenprodukte
    Bereits zum zwölften Mal präsentierte sich Spirituosen-Großhändler Haromex aus Brüggen auf der Inter‧Tabac. „Die Messe hat sich sehr verändert – gefühlt gibt es kaum noch Tabakprodukte. Aber auf Spirituosen hat das zum Glück keine Auswirkungen“, sagte Christoph Knorr vom Haromex-Stand und zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem Verlauf der Veranstaltung. „Es war nicht schlechter als im Jahr 2019“, resümierte Knorr und er ergänzte: „Der Aperitif wächst bei uns am meisten. Rumspezialitäten gehen sowieso beständig gut. Unseren Fokus setzen wir dabei auf Nischenprodukte.“ Und Knorr empfiehlt das auch seinen Geschäftspartnern: „Als Fachhändler ist es am besten, wenn man sich von seinen Konkurrenten dadurch abhebt, dass man Nischenprodukte anbietet.“ Was das sein kann, sei aber bei jedem Händler anders: „Von Region zu Region gibt es da Geschmacksunterschiede.“

    Am Stand von Sierra Madre hatte man alle Hände voll zu tun. Viele Fachhändler probierten dort Whisky, Rum sowie andere alkoholhaltige Getränke und suchten privat oder für das Fachgeschäft die passenden beziehungsweise für ihren Geschmack leckersten Produkte aus.

    Der Großhändler Sierra Madre feierte Ende 2021 sein 25-jähriges Bestehen. Das aktuelle Spirituosensortiment umfasst eigenen Angaben zufolge über 20 Marken, unter anderem aus den Kategorien Rum, Gin, Whisky, Tequila und Mezcal. Außerdem vertreibt die Firma aus Hagen Lebensmittel.

    kh

  • Kunden sind internationaler geworden

    DORTMUND // Von himmelhochjauchzend bis zu Tode betrübt wäre vielleicht zu weit gegriffen – doch hätten die Resümees der Anbieter von Kassen- und Vorschubsystemen kaum unterschiedlicher ausfallen können.

    „Wir haben mehr erwartet“, sagte Manfred Berger von der Firma Schapfl IT-Scannerkassen, die mit ihren bewährten Kassensystemen zur InterTabac gereist waren. „Es ist mehr multi-kulti in diesem Jahr“, resümierte Berger. Wenig los war eigenen Angaben zufolge auch bei André Löchert von der Firma Relotec Kassensysteme. „Es ist anscheinend keine Messe mehr für den Fachhändler. Die Besucher sind internationaler geworden“, mutmaßte Löchert, und sein Geschäftspartner Jörg Reitmayer pflichtete bei: „Sehr enttäuschend.“

    Viele Kundenbesuche
    Der Aussteller aus Panketal kam ebenfalls mit seinen im Tabakwaren-Fachhandel bewährten Kassensystemen nach Dortmund. Interessenten konnten sich auf dem Stand unter anderem das Erstellen eines digitalen Kassenbons zeigen lassen. Sehr zufrieden mit dem Verlauf der InterTabac war dagegen Nadja Hoffmann vom Ingenieurbüro Hoffmann, dem Kassenanbieter aus Landsberg. „Es ist toll, dass die Messe wieder stattfindet. Wir haben einen neuen Platz und viele Kundenbesuche. Viele hatten richtig Lust auf die Messe. Wir sind positiv überrascht.“ Ansonsten spürten die Landsberger die allgemein vorherrschende, fehlende Kaufbereitschaft der Kunden wegen der Lage in Deutschland. „Kunden können sich den Unsicherheiten nicht entziehen. Das merken wir auch.“

    Durchweg positiv waren die Eindrücke von Christoph Moser von POS Tuning, dessen Zielgruppe an den drei Tagen allerdings auch nicht nur einzelne Fachhändler waren: „Bei uns ist die Messe sehr gut gelaufen. Wir hatten jede Menge Besucher auf unserem Stand. Wir sehen uns hier als Meeting-Point.“ Und Moser ergänzte: „Wir haben Neuheiten nach Dortmund mitgebracht und einige – auch internationale Kunden – eingeladen, damit sie sich die Produkte ansehen. Unsere Kunden sind froh, dass wir in diesem Jahr hier sind.“

    Bei POS Tuning gibt es mehrere wichtige Themen: „Wir brauchen im Fachhandel immer mehr Platz in den Regalen für die alternativen Tabakartikel. Da haben wir schöne Lösungen gefunden – wir bieten 20 Prozent mehr Ebenen auf gleicher Fläche.“ Digitalisierung ist bei dem Unternehmen aus Bad Salzuflen ebenfalls ein Schwerpunkt.

    kh