Schlagwort: Sportwetten

  • Bundesländer öffnen den Sportwettenmarkt

    BERLIN (DTZ/vi/da). Auf ihrer Ministerpräsidenten-Konferenz am 15. Dezember 2011 haben 15 der 16 Länderchefs einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag unterzeichnet. Schleswig-Holstein hat sich nicht angeschlossen.

    Das nördlichste Bundesland will seinen Glücksspiel-Markt noch weiter öffnen und hat im September 2011 im Kieler Landtag ein liberaleres Glücksspielgesetz beschlossen, das keine Begrenzung bei der Lizenzvergabe für Sportwetten, weniger Beschränkungen bei der Lotto-Werbung und die Erlaubnis für Online-Glücksspiele wie Poker vorsieht.

    Der von den 15 Ministerpräsidenten verabschiedete neue Staatsvertrag regelt für die kommenden Jahre das Glücksspiel in Deutschland. Wie bisher werden Lotto, die GlücksSpirale und die weiteren traditionellen Produkte von Lotto unter ein staatliches Monopol gestellt.

    Dieses wird weiter in erster Linie dem Spielerschutz und dem Jugendschutz zu dienen haben. Völlig neu ist die Liberalisierung des Marktes der Sportwetten. Hier wollen die Länder im Laufe des Jahres 2012 zwanzig Konzessionen an staatliche und private Wettanbieter vergeben.

    Nach der Unterschrift der 15 Ministerpräsidenten bedarf der neue Staatsvertrag der Legitimierung durch die Länderparlamente. Die Zustimmung soll jedoch erst nach der Prüfung durch die EU-Kommission erfolgen, denn Brüssel hatte sich im Sommer schon einmal kritisch zu einem im April 2011 von den 15 Ministerpräsidenten unterzeichneten Staatsvertragsentwurf geäußert. Diesmal rechnen die Regierungschef jedoch mit einer positiven Reaktion der EU-Kommission.

    (DTZ 51/11)

  • Länder einig bei neuem Glücksspielstaatsvertrag

    MAINZ (DTZ/red). 15 der 16 Bundesländer haben sich im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag vergangener Woche darauf geeinigt, den Glücksspielmarkt stärker zu liberalisieren als ursprünglich geplant. Nach dem jetzigen Entwurf sollen insgesamt 20 Lizenzen an private Sportwettenanbieter vergeben werden.

    Die zentrale Lizenzvergabe soll das Land Niedersachsen übernehmen. Statt der zuvor geplanten Abgabe von 16 Prozent für die Lizenznehmer haben die Länder sich nun auf den deutlich niedrigeren Satz von 5 Prozent geeinigt. Allerdings hat sich Schleswig-Holstein bei der Abstimmung des Entwurfs enthalten. Das Land hatte im September ein deutlich liberaleres Glücksspielgesetz verabschiedet. Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck enthalte der neue Vertrag auch eine Beitrittsklausel für Schleswig-Holstein.

    Online-Casino-Spiele und Online-Poker sollen nach dem neuen- Entwurf weiterhin nicht erlaubt sein. Bei Pferdewetten sollen die Regelungen vereinfacht werden. Deutlich verschärft werden sollen nach einer Übergangszeit die Regelungen für Spielhallen, wobei Verbände der Betroffenen aber klar stellen, dass hier die Regelungskompetenz beim Bund liegt.

    Die Verabschiedung des neuen Glücksspiel-Änderungsvertrags ist für den 1. Dezember 2011 geplant. Gespannt blickt die Branche nach Brüssel. Denn der alte Glücksspielstaatsvertrag war dort auf Kritik gestoßen. „Wir sind ganz klar der Meinung, dass der neue Entwurf EU-rechtskonform ist“, so der Ministerpräsident von Sachsen Anhalt, Reiner Haseloff.

    (DTZ 44/11)

  • Lotto: Gericht grenzt Hartz IV-Bezieher weiterhin aus

    OLDENBURG (DTZ/red). Menschen mit zu hohen Schulden oder kleinem Einkommen wie etwa Hartz IV-Empfänger können bzw. müssen in niedersächsischen Annahmestellen weiterhin von Sportwetten wie Oddset oder Toto ausgeschlossen werden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH in Hannover bleibt bestehen, so das Landgericht Oldenburg.

    Wie bereits berichtet, hatte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung der Internet-Sportwetten-Anbieter Tipico mit Sitz auf Malta gestellt. Danach ist Toto-Lotto Niedersachsen bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro u. a. untersagt worden, Sportwetten an solche Personen zu verkaufen, von denen bekannt ist, dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Dazu können insbesondere auch Empfänger von Hartz IV-Leistungen zählen. Toto-Lotto Niedersachsen hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Geschäftsführer Dr. Rolf Stypmann warnt, dass hier eine millionenfache Personengruppe diskriminiert und in die Arme illegaler Sportwettenanbieter getrieben wird.

    (DTZ 28/2011)

  • Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag nicht unterzeichnet

    BERLIN (DTZ/da). Eigentlich wollten die Ministerpräsidenten den Entwurf für den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, auf ihrer Sitzung am 9. Juni unterzeichnen. Doch überraschend haben die Regierungschefs die Unterschrift für die von vielen Seiten aus unterschiedlichen Gründen heftig kritisierte Neuregelung auf Oktober verschoben.

    Begründet wird die Verschiebung laut Medienberichten offiziell damit, dass der Staatsvertrags-Entwurf erst noch von der EU-Kommission geprüft werden müsse. Nach langem hin und her hatten sich 15 Ministerpräsidenten am 6. April 2011 auf eine Neuregelung des Glücksspiel-Staatsvertrags verständigt. Schleswig-Holstein schloss sich nicht an.

    Mittlerweile gibt es auch in anderen Bundesländern wie etwa in Bayern, Hessen, Niedersachsen oder Sachsen Vorbehalte gegen die ausgearbeitete Neuregelung. Laut dem im April vorgelegten Entwurf soll der neue Glücksspiel-Staatsvertrag eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Im Gegensatz zum derzeit noch geltenden Staatsvertrag soll der Internetvertrieb wieder zugelassen werden und auch wieder mehr Freiräume in der Marketing-Kommunikation und Werbung möglich sein.

    Während für Lotterien weiterhin ein staatliches Monopol bestehe, werde der Bereich der Sportwetten liberalisiert und sieben Lizenzen vergeben. Eine Experimentierklausel sieht die befristete Vergabe von sieben Sportwettenlizenzen vor, auf die sich als Novum auch private Wettanbieter bewerben könnten.

    Annahmestellen besorgt um Toto- und Oddset-Umsätze Pro Lizenz werde ein einheitlicher Abgabensatz von 16,67 Prozent auf den Sportwettenumsatz erhoben. Die sieben Lizenzinhaber sollen laut dem im April vorgelegten Entwurf das Recht erhalten, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln und ihre Produkte außerdem bundesweit über jeweils bis zu 350 terrestrische Vertriebsstellen anzubieten. Diese Begrenzung des Vertriebsnetzes würde vor allem auch die zirka 23 000 Lotto- und Toto-Annahmestellen treffen. Denn die ganz große Mehrheit von ihnen würde somit die Sportwetten Oddset und Toto verlieren.

    „Der gesamte Sportwetten-Bereich würde nahezu aus den Annahmestellen verschwinden“, gab deshalb Hermann Teckenburg, der Vorsitzende des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) in einer Stellungnahme an die Ministerpräsidenten (siehe auch DTZ-Ausgabe 20/11 vom 20. Mai) zu bedenken. Und BLD-Geschäftsführer Günther Kraus warnte vor dem Abdrängen von Millionen von Spielteilnehmern in die Anonymität des Internets.

    Auch im Deutschen Lotto- und Toto-Block regt sich Widerstand gegen eine Reduzierung auf 350 Sportwetten-Annahmestellen. „Gegen die Zerschlagung unseres Verkaufsstellen-Netzes werden wir uns wehren, notfalls auch mit juristischen Schritten“, sagt etwa Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen. Man darf nun gespannt sein, ob in diesem und anderen für die Lotto- und Toto-Annahmestellen wichtigen Punkten nachgebessert wird und was außerdem von dem im April vorgelegten Staatsvertrags-Entwurf bis Oktober auf den Prüfstand kommt.

    (DTZ 24/11)

  • Regierungschefs einigen sich bei Sportwetten

    BERLIN (DTZ/vi/da). Auf ihrer Sonderkonferenz am 6. April in Berlin haben sich 15 Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Neuregelung des Glücksspiel-Staatsvertrags verständigt. Die Regierungschefs haben sich auf eine Öffnung des Sportwetten-Marktes in Form eines Konzessionsmodells im Rahmen einer Experimentierklausel geeinigt.

    Konkret ist an die bundesweite Vergabe von sieben Lizenzen für private Sportwettenanbieter ab 2012 gedacht. Schleswig-Holstein überlegt, ob es sich dem Kompromiss anschließen will. „Die Länder stellen sicher, dass inländische Sportwettenanbieter gegenüber ausländischen – insbesondere im Hinblick auf die Steuer- und Abgabenbelastung – nicht benachteiligt werden“, sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Vorgesehen ist eine Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent vom Spielumsatz.

    (DTZ 14/11)

  • Sportwetten: Marktöffnung lässt Klagewelle befürchten

    MÜNSTER (DTZ/ws). Theo Goßner, Geschäftsführer von WestLotto, sieht eine Öffnung des Sportwettenmarkts mit Skepsis. In einem Interview mit DTZ wies er auf die Spielergefährdungen hin, die durch Ausdehnung der Wettformen und wettbewerbsbedingte verstärkte Werbeanstrengungen entstehen können.

    So etwa bei Live-Wetten, die aus diesem Grund und zur Erhaltung der Integrität des Sportes von den Gesellschaften des Lottoblocks nicht angeboten werden. Goßner befürchtet im Falle einer Liberalisierung Klagen privater Anbieter gegen die Höhe der Abgaben und Drohungen dieser Veranstalter mit dem Wegzug in Steueroasen. Letztlich bestehe die Gefahr, dass nach der Öffnung des Sportwettenmarkts auch ein Kampf um das Lotteriemonopol entbrennen könnte.

    Mit Blick auf das gewerbliche Automatenspiel wies Goßner darauf hin, dass dieses nach den Vorgaben des EuGH-Urteils in die Regelungen einbezogen werden müsse, wofür eine Unterstützung durch den Bund notwendig sei.

    Als diskriminierend und stigmatisierend bezeichnete der WestLotto-Chef eine EV des Landgerichts Köln, wonach Hartz IV-Empfängern grundsätzlich vom Glücksspiel ausgeschlossen würden. WestLotto habe Widerspruch eingelegt, weil der Beschluss wegen der Probleme der Überprüfung so nicht umsetzbar sei. Auch sei das Instrument der Sperre bei Sportwetten vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Suchtgefährdete zu schützen und nicht, um Einkommensschwache vom Spiel auszuschließen.

    (DTZ 13/11)

  • Ministerpräsidenten beraten über Zukunft des Glücksspiels

    BERLIN (DTZ/da). Die Ministerpräsidenten der Länder beraten am 15. Dezember 2010 in Berlin über einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Der derzeitige Staatsvertrag läuft Ende 2011 aus.

    Auf der Tagung wird über drei stark voneinander abweichende Staatsvertrags-Entwürfe verhandelt.

    [bul]Modell 1 sieht eine Modifizierung des bisherigen Staatsvertrags mit einem strengen Spielerschutz vor. Kontrolliertes Spielen über das Internet soll nach diesem Entwurf wieder möglich sein. Zur Bekämpfung der Spielsucht soll es diesem Entwurf zufolge für sämtliche Glücksspiele eine zentrale Sperrdatei geben, an die suchtgefährdete Spieler gemeldet werden. Bei den Spielcasinos gibt es das ja bereits.

    In den Annahmestellen besteht für stärker suchtgefährdende Spielarten wie zum Beispiel „Keno“ die Kundenkarten-Pflicht. Mit der Sperrdatei soll verhindert werden, dass die Einsätze eines Spielteilnehmers insgesamt 500 Euro im Monat überschreiten. Die Lotterie- und Wettveranstalter müssten ihre Umsätze sowie die Namen, Geburtsdaten und Adressen all ihrer Kunden zentral melden.

    [bul]Der zweite Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag ist komplett konträr zur ersten Variante und schlägt eine Freigabe der Sportwetten und Lotterien (mit Ausnahme von Zahlenlotto 6 aus 49) in Form eines Lizenzmodells vor, bei dem ausgewählte private Anbieter zugelassen werden könnten.

    [bul]Modell 3 präferiert eine zeitlich befristete Liberalisierung von Sportwetten, wobei an eine begrenzte Zahl privater Wettanbieter Konzessionen vergeben werden könnten. Bei dem Entwurf soll nach eineinhalb Jahren die Auswirkung der Freigabe des Wettmarktes überprüft werden. Dieser Staatsvertrag würde nach sieben Jahren außer Kraft treten, wenn sich nicht mindestens 13 Bundesländer für eine Verlängerung aussprächen.

    Unterschiedliche Auffassungen in den Bundesländern
    Für welchen Entwurf sich die Ministerpräsidenten der Länder am 15. Dezember entscheiden werden oder ob womöglich zwei Modelle zu einem neuen Entwurf verschmolzen werden, ist derzeit völlig offen. So mancher in der Lotterie- und Wettbranche schließt nicht aus, dass die Ministerpräsidenten die Angelegenheit auf die Zeit nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Frühjahr 2011 vertagen werden.

    Denn in den Bundesländern herrscht keine Einigkeit. Verschiedene CDU/FDP-regierte Bundesländer neigen zu einer Öffnung des Glücksspielmarkts. Schleswig-Holstein zum Beispiel drängt bereits seit längerem auf eine Glücksspielregelung, die auch private Wettanbieter zulässt.

    Für den Fall, dass sich die Ministerpräsidenten nächste Woche nicht auf einen Konsens verständigen, will die CDU/FDP-Regierungskoalition in Kiel einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag einbringen. Von SPD-regierten Ländern werden derartige Pläne abgelehnt.

    So hat etwa der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, die Haltung der von schwarz-gelben Länderregierungen zum staatlichen Glücksspielmonopol kritisiert. Stadelmaier warnt: „Die Aufgabe des staatlichen Monopols, wie sie von CDU/FDP-Koalitionen geführte Länder fordern, würde zu drastischen Einnahmeverlusten in vielfacher Millionenhöhe für den Sport in Rheinland-Pfalz führen.“ Stadelmaier sprach sich dafür aus, den jetzigen Glücksspielstaatsvertrag vorsichtig weiterzuentwickeln.

    (49/10)

  • Gegen private Konzessionen fürs Glücksspiel

    BREMEN (DTZ/tk). Für den Erhalt eines Glücksspielstaatsvertrages und gegen private Konzessionslösungen setzt sich Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen ein. Der Regierungschef des kleinsten Bundeslandes meint: „Nur mit einem öffentlich kontrollierten Angebot ist es möglich, die Förderung der Spielsucht einzugrenzen. Wir wollen niemandem den Spaß am Lotto verwehren, aber wir müssen Menschen davor schützen, sich um Kopf und Kragen, um Haus und Hof zu spielen.“ Deshalb müssten Grenzen gezogen werden.

    Im Zusammenhang mit der Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages geht es auch um die Sportwetten und deren weitere Entwicklung. Auch hier ist die Position Böhrnsens klar. Er sieht beträchtliche finanzielle Risiken für die Aufgaben im kulturellen, im sozialen, aber auch im sportlichen Bereich, die mit Hilfe der Abgaben aus den Sportwetten bewältigt werden. Jens Böhrnsen wörtlich: „Wir wollen die verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen, die sich etwa aus den Sportwetterlösen ergeben, nicht gefährden. Deshalb werde ich mich für die uneingeschränkte Beibehaltung des Glücksspielmonopols einsetzen.“

    Bürgermeister Böhrnsen kündigte zugleich an, dass noch in diesem Jahr ein Evaluationsbericht zu diesem Thema vorgelegt werde. Er soll die Auswirkungen des derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrags darstellen und auch eine international rechtsvergleichende Studie enthalten.

    (DTZ 32/10)